Zitat von LanzaLanza schrieb:
Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin ist jetzt rechtskräftig. Der RBB verzichtete auf Berufung und muss seiner Ex-Programmdirektorin bis ans Lebensende ein Ruhegehalt überweisen. Nothelle war sieben Jahre Programmdirektorin, schied mit 53 aus. Im Vertrag stand: lebenslanges Ruhegeld. Derzeit sind das 8438 Euro – zusätzlich zu ihrem Professorinnen-Gehalt an der Hochschule Magdeburg-Stendal (Sachsen-Anhalt). Laut Tabelle: rund 7000 Euro im Monat.

4,1 Millionen Euro bis ans Lebensende
Insgesamt droht dem RBB eine Belastung von 4,1 Millionen Euro. Allein bis zur regulären Rente soll Nothelle 1,4 Millionen Euro erhalten. Danach – bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung – voraussichtlich weitere 2,7 Millionen.
Quelle: https://m.bild.de/politik/inland/urteil-rechtskraeftig-millionen-fuer-ex-programmdirektorin-6937e8cd11f914c89b85781b

Unglaublich. Und das den Beitragszahlern aufmünden, wovon die meisten irgendwann ne lächerliche Rente bekommen.

Wer schließt solche dämlichen Verträge ab? Wenn der gültig ist, müsste eben der haften, wer solch einen kostspieligen Vertrag zu verantworten hat.

Im Artikel wird das zumindest aufgeworfen. Grad noch zuende gelesen:
Arbeitsrechtler Johannes A. Menke sagte BILD: „Oberster Rechtsgrundsatz ist: Verträge müssen erfüllt werden.“ Der RBB könne höchstens versuchen, die damalige Intendantin in Regress zu nehmen.
Quelle: Wie oben
und das ist aus meiner Sicht kein Einzelfall.
So etwas kann man nicht reformieren.