Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie
17.05.2015 um 00:38Anzeige
pere_ubu schrieb:nur weil die liste" imaginär "der verwaltung vorliegt vorliegt , und zur anwendung kommt , ist es ja dann doch so ,dass die liste benutzt wirdWo ist das Problem? Es gibt kein privates Leseverbot, aber manches darf nicht öffentlich beworben werden.
Narrenschiffer schrieb:Wo ist das Problem? Es gibt kein privates Leseverbot, aber manches darf nicht öffentlich beworben werden.eben !
ich rede ja auch ausführlich davon diese nicht zu bewerben ,sondern sie wie gesagt : "in den entsprechen kontext" zu stellen , unter anderem auch was ihre verabscheuungswürdigkeit betrifft.Eben nicht. Ein Beispiel. Wie man etwas bewertet ist auch subjektiv. Ein nazi oder irgend jemand anderes findet einen solchen vielleicht link nicht aufklärerisch, sondern sieht in als einen anreiz und wissenserweiterung. Demzufolge hätte man also jemandem einen wissensfundus auf dieser seite zur verfügung gestellt mit lauter links die er nur seinerseits besuchen und/oder weiterverteilen muss. Demzufolge macht man sich vor dem gesetz schon strafbar.
das kann beim besten willen nicht als bewerbung betrachtet werden ,sondern gehört dann wohl eher in den bereich der aufklärung.