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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

46.595 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Nazis, Rechtsextremismus, Reichsbürger ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

23.11.2025 um 21:40
Hanau-Angehörige legen Verfassungsbeschwerde ein

Zum Terroranschlag von Hanau gab es bisher keinen Prozess vor einem deutschen Gericht. Die Familie des ermordeten Hamza Kurtović kämpft seit Jahren für Aufklärung. Jetzt legt sie Verfassungsbeschwerde ein.

[...]

Der Notausgang wäre die einzige Chance gewesen

Die Familie von Hamza Kurtović ist sich sicher, dass die jungen Männer in der Bar ihre einzige Chance genutzt hätten und zu einem offenen Notausgang gerannt wären. Das taten sie in der Tatnacht nur deshalb nicht, weil sie wussten, dass der Ausgang verschlossen war. Die Hanauer Staatsanwälte bleiben dennoch dabei: Man könne sich nicht sicher sein, dass die Barbesucher zu einem offenen Notausgang gerannt wären. Doch gerade zu dieser Frage sei nicht gründlich genug ermittelt worden, sagt die Familie Kurtović.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch ein Gutachten des Londoner Recherchekollektivs Forensic Architecture. Das kam schon 2022 zu dem Ergebnis: Den meisten Barbesuchern hätte die Flucht vor dem Täter gelingen können, wenn der Notausgang offen gewesen wäre. Die fünf jungen Männer in der Bar hätten sich wahrscheinlich rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Die Staatsanwaltschaft habe die Zeit für die Flucht falsch berechnet. Tatsächlich sei fast doppelt so viel Zeit zur Verfügung gestanden, als bei ihren Ermittlungen zugrunde gelegt wurde.

Wurden wichtige Zeugen nicht ausreichend befragt?

Die Familie Kurtović beklagt auch, dass zu der Frage, ob die Polizei angeordnet habe, den Notausgang abzuschließen, weder Polizisten noch wichtige Zeugen ausreichend befragt worden seien. So gibt es eine schriftliche Zeugenaussage, die der ARD-Rechtsredaktion vorliegt. Ein Zeuge versichert, dass er 2017 persönlich eine polizeiliche Anordnung zum Notausgang mitbekommen habe. Er selbst sei bei einer Razzia in der Arena Bar festgenommen und eine Stunde lang in Handschellen vor der Bar festgehalten worden. Dabei habe er mit angehört, wie ein Polizist den Barbetreiber angewiesen habe, den Notausgang künftig geschlossen zu halten.

Vor dem hessischen Untersuchungsausschuss hatte der Barbetreiber bestritten, dass es eine solche Anordnung gegeben habe. Auf Anfrage der ARD-Rechtsredaktion hatte auch das zuständige Polizeipräsidium geantwortet, dass durch die Polizei niemals die Weisung oder Aufforderung ergehe, Notausgänge zu verschließen.

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/hanau-anschlag-verfassungsbeschwerde-100.html

Bereits die Erfahrungen im NSU-Komplex haben überaus deutlich gemacht wie wichtig es ist den Narrativen und Ausführungen von Opferhinterbliebenen nicht einfach blanko zu glauben und alles sakrosankt zu übernehmen. Leider trifft dies auch auf den Anschlag von Hanau zu denn hier werden ebenfalls bestimmte Stichpunkte immer wieder, geradezu Mantra artig, wiederholt und so getan als ob es sich damit bereits um eine gesicherte Tatsache handeln würde. In Wahrheit jedoch sind diese manchmal nur im Kern richtig und damit differenzierter zu betrachten oder gar komplett falsch. Für ersteres kann man als Beispiel den immer wiederkehrenden Vorwurf des verschlossenen Notausgangs anführen. Dazu gehört allerdings auch dass zu der Prämisse noch folgendes ergänzt werden muss:

III. Der Notausgang war in der Tatnacht höchstwahrscheinlich verschlossen – dies hatte Auswirkungen auf das Fluchtverhalten

Für den Untersuchungsausschuss steht fest, dass der Notausgang in der Tatnacht verschlossen war und die anwesenden Gäste auch aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit davon ausgingen. Dies wirkte sich auf das Fluchtverhalten der späteren Opfer von T. R. aus.

Entgegen der Aussagen des ehemaligen Betreibers der „Arena Bar“ und seiner Angestellten ist davon auszugehen, dass der Notausgang in der Tatnacht verschlossen war. Die Zeugenaussagen und die Auswertung des zur Verfügung gestellten Videomaterials der „Arena Bar“ aus der Tatnacht könnten den Schluss zulassen, dass auch am Tatabend durch mehrere Gäste im Laufe des Abends und auch noch etwa eine halbe Stunde vor der Tat vergeblich versucht wurde, durch den Notausgang ins Freie zu gelangen. Die Aussagen waren zwar teilweise widersprüchlich und stehen auch der
Bekundung entgegen, man habe gewusst, dass der Ausgang immer verschlossen gewesen sei. Die Aussagen lassen sich jedoch auch damit begründen, dass der Notausgang gelegentlich geöffnet war und Gäste auch manchmal den Notausgang nutzten.

Ein in der Tatnacht am Tatort eingetroffener Kriminalbeamter konnte gegen 02:30 Uhr feststellen, dass sich zumindest zu diesem Zeitpunkt die Notausgangstür nicht öffnen ließ. Auch die weitere, am Tag nach der Tat anwesende Kriminalbeamtin hatte die Verschlussverhältnisse des Notausgangs überprüft und die Tür verschlossen vorgefunden. Die Akte der Bundesanwaltschaft enthält jedoch keinen ausführlichen Tatortbefundbericht der „Arena Bar“, sondern nur den vorläufigen Tatortbefundbericht der hessischen Kriminalbeamten. Unter den Gästen der „Arena Bar“ war nach ihren Bekundungen allgemein bekannt, dass der Notausgang in der Regel verschlossen war. Immer wieder versuchten Gäste, den Notausgang als Abkürzung zu nutzen, was jedoch nur selten gelang. Die hierzu vernommenen Zeuginnen und Zeugen waren sich einig, dass der Notausgang öfter verschlossen als geöffnet war.

Das Wissen um den verschlossenen Notausgang hatte auch Auswirkungen auf das Fluchtverhalten der anwesenden Gäste. Aus der Sicht der Opfer war es folgerichtig, sich am Fluchtverhalten der anderen Anwesenden zu orientieren und hinter den Tresen in Richtung des Lagerraumes der Bar zu fliehen, in der Hoffnung, dass dieser sich öffnen lasse.

Der Untersuchungsausschuss befasste sich zudem mit der Frage, ob die sieben Personen in der Bar, von denen zwei ermordet wurden, ausreichend Zeit gehabt hätten, durch den Notausgang zu fliehen. Die durch die Angehörigen beauftragte Gruppe Forensic Architecture kam für sich zu dem Ergebnis, dass wahrscheinlich fünf von sieben Personen die Flucht durch den Notausgang gelungen wäre. Ausschlaggebend für den Tatverlauf war aber vor allem, dass die Anwesenden davon ausgingen, dass der Notausgang verschlossen und damit keine Fluchtoption war. Die strafrechtlichen Ermittlungen kamen zu dem Ergebnis, dass ein Kausalzusammenhang mit dem Verschließen des Notausgangs durch den damaligen Betreiber der „Arena Bar“ und dem Tod der Opfer nicht abgeleitet werden könne. Auch wenn T. R. für wenige Sekunden aus dem Blickfeld der späteren Opfer verschwunden war, bedeute dies nicht zwingend, dass bei geöffnetem Notausgang tatsächlich eine Flucht in diese Richtung eingesetzt hätte, da den späteren Opfern in dieser kurzen Zeitspanne hätte bewusst werden müssen, dass T. R. als nächstes die „Arena Bar“ betreten werde. Aus den von dem Ausschuss eingesehenen Videos war erkennbar, dass eine Gruppendynamik entstand, bei der alle Betroffenen hintereinander her in eine Richtung gelaufen sind, um Schutz zu suchen. Auch dieser Aspekt spielt für die Bewertung eine Rolle.

Die Staatsanwaltschaft Hanau stellte fest, dass es jedoch im Nachhinein nicht mehr möglich ist, die authentischen Gedankengänge der Todesopfer zu rekonstruieren und zweifelsfrei zu klären, ob diese tatsächlich in Richtung des Notausgangs geflohen wären, wenn dieser geöffnet gewesen wäre. Der Untersuchungsausschuss kann hierzu keine anderen Feststellungen treffen.

Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zum Anschlag von Hanau, Seite 548/549

Völlig abwegig hingegen ist dagegen der zweite Vorwurf indem erneut die falsche und bereits widerlegte Behauptung befeuert wird der Verschluss des Notausgangs sei auf Anordnung der Polizei zurückzuführen. Weder ist das korrekt noch hätte so eine Anweisung logisch einen Sinn ergeben:

2. Bewertung zu Ziffer 4 b) des Einsetzungsbeschlusses Die dem Untersuchungsausschuss unter Ziffer 4 b) gestellten Einzelfragen,
„b) ob ein Betreiber oder ein Mitarbeiter der ,Arena Bar’ Informationen an Sicherheitsbehörden geliefert hat und wie dieser Umstand sich auf den behördlichen Umgang mit dem verschlossenen Notausgang gewirkt hat.“
beantwortet der Ausschuss zusammenfassend wie folgt:

[...]

Im zeitlichen Abstand zur Tat verbreitete sich unter ehemaligen Gästen der „Arena Bar“ die Erzählung, dass in der Vergangenheit bei einem Polizeieinsatz ein Verdächtiger durch die Notausgangstür geflüchtet sei. Bei der anschließenden Verfolgung sei ein Polizeibeamter verletzt worden, weshalb die Notausgangstür seither auf Anweisung der Polizei verschlossen worden sei. Glaubhafthaftigkeit gewann dieses Gerücht insbesondere dadurch, dass der ehemalige Betreiber der „Arena Bar“ in den Jahren vor der Tat immer wieder erklärt haben soll, dass er die Notausgangstür auf Anweisung der Polizei verschließe und alle zwei Wochen Videoaufzeichnungen aus der Bar an die Polizei übergebe. Für den Untersuchungsausschuss ergaben sich keine weiteren Hinweise, die den Verdacht einer solche Anweisung durch die Polizei erhärten. Vielmehr ergab die Beweisaufnahme Anhaltspunkte, die gegen eine solche Anweisung sprechen.

[...]

Im Rahmen der Untersuchung haben sich keine Anhaltspunkte für Absprachen, gleich welcher Art, zwischen dem ehemaligen Betreiber der „Arena Bar“ und den hessischen Sicherheitsbehörden ergeben. Ein Vermerk über einen Einsatz in der „Arena Bar“, bei dem ein Polizeibeamter verletzt wurde, existiert im Einsatzleitsystem der hessischen Polizei nicht. Der ehemalige Barbetreiber bot der Polizei zwar die routinemäßige Herausgabe der Videoaufzeichnungen an, was jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt wurde. An den häufigen Kontrollen in der „Arena Bar“ war eine Vielzahl von Polizeibeamtinnen und -beamten verschiedenster Dienststellen beteiligt, sodass ein ständiger Personalwechsel stattfand, der auch eine Absprache nahezu unmöglich machte. Zudem wäre ein Abschließen der Notausgangstür polizeitaktisch nicht vorteilhaft gewesen.

Vielmehr sind zahlreiche umfassende Kontrollen durch die hessischen Sicherheits- und Ordnungsbehörden festzustellen. Die häufigen Kontrollen durch Polizei und Ordnungsbehörden dienten zum einen dazu, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Jugendschutzvorschriften in der „Arena Bar“ zu ahnden. Zum anderen sollte den häufigen Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern durch dokumentierte Kontrollen nachgegangen werden, um Lärmbelästigungen zu unterbinden. Hinzu kamen zahlreiche Kontrollen wegen der unerlaubten Aufstellung von Geldspielautomaten. In diesem Zusammenhang erfolgten auch angekündigte Nachkontrollen, die den Eindruck erweckt haben könnten, der Betreiber sei vorab über Maßnahmen informiert worden. Polizeilich festgestellte Mängel, die außerhalb der polizeilichen Zuständigkeit lagen, wurden den städtischen Behörden gemeldet und mündeten in eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den ehemaligen Betreiber der „Arena Bar“. Schließlich wurde im November 2019 eine Gewerbeuntersagung ausgesprochen. Von einer Zusammenarbeit mit hessischen Sicherheits- und Ordnungsbehörden hätte der Betreiber somit nicht profitiert. Eine solche Absprache ist deshalb wenig wahrscheinlich.

Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zum Anschlag von Hanau, Seite 578/579/580



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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

10.04.2026 um 21:25
Der Rechtsextremist Sven Liebich wurde in Tschechien verhaftet. Hoffentlich steht nun die Auslieferung an und er darf seine Haft antreten.
Er soll mit kahlgeschorenen Haaren und in Männerkleidung gefasst worden sein.
Die Frage nach dem Erscheinungsbild Liebichs bei der Festnahme ließ der Sprecher der Staatsanwaltschaft offen. Die Mitteldeutsche Zeitungberichtet, Liebich habe Männerkleidung getragen, ihr Kopf sei kahl rasiert.
Quelle: https://www.zeit.de/politik/2026-04/verurteilte-rechtsextremistin-liebich-festgenommen-gxe


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

11.04.2026 um 17:37
Tja und statt Frauengefängnis nun in dieser Herberge:
In Tschechien sitzt der deutsche Neonazi Marla Svenja Liebich, der bis 2025 mit Vornamen Sven hieß, jetzt in einem der härtesten Gefängnisse Europas. Der Horror-Knast von Pilsen-Bory war sogar Teil einer Netflix-Serie
Quelle: https://m.bild.de/regional/sachsen-anhalt/horror-knast-aus-netflix-serie-liebich-sitzt-in-pilsen-ein-69d9f6910695c741e3c297ed?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

11.04.2026 um 22:25
sitzt der deutsche Neonazi Marla Svenja Liebich
Quelle: https://m.bild.de/regional/sachsen-anhalt/horror-knast-aus-netflix-serie-liebich-sitzt-in-pilsen-ein-69d9f6910695c741e3c297ed?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Darf man ungestraft missgendern?
Für sowas werden doch eigentlich 5stellige Beträge gerne mal fällig.

Sie ist eine sie.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

11.04.2026 um 23:15
Zitat von RöhrichRöhrich schrieb:Darf man ungestraft missgendern?
Für sowas werden doch eigentlich 5stellige Beträge gerne mal fällig.
In diesem Fall geht das wohl ok.
Viele Medien, auch der SPIEGEL, hatten über seinen früheren Vornamen »Sven« und seine Vergangenheit als männlicher Neonazi berichtet. Liebich forderte unter anderem Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte als trans Person, zog seine Forderungen aber schlussendlich wieder zurück.

Auch eine Beschwerde beim Presserat verpuffte und wurde einstimmig als unbegründet abgelehnt: Es sei wahrscheinlich, dass Liebich »die Änderung des Personenstands in missbräuchlicher Art und Weise vorgenommen hat, um zu provozieren und den Staat vorzuführen«. Auch deshalb hat sich der SPIEGEL entschieden, Liebich beim männlichen Pronomen zu nennen.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/marla-svenja-liebich-gefluechteter-rechtsextremist-in-tschechien-gefasst-a-04554adc-e94b-4b92-83c3-9ee2662d904e

Trotzdem ... Das Gesetz eröffnet für meine Begriffe auch andersherum Möglichkeit zu Missbrauch – überspitzt formuliert: Wenn die Vergangenheit nicht passt, kann man nicht trans sein. Wer sich falsch äußert, dem wird der Eintrag wieder zurückgeschrieben. Schwierig.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

12.04.2026 um 17:02
Zitat von RöhrichRöhrich schrieb:Darf man ungestraft missgendern?
Für sowas werden doch eigentlich 5stellige Beträge gerne mal fällig.
war das satiere?


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

12.04.2026 um 19:09
Naja, Frau Mara hat sich auf der Flucht halt als Mann getarnt, da diese halt wie ein Mann aussieht. Natürlich ist Sie aber eine Frau und jeder der was anderes behauptet, hasst auch Ausländer. Ich hoffe Sie kommt nach der Auslieferung in ein Frauengefängnis. In Tschechien ist dies leider durch die Steinzeitmentalität nicht möglich. Angeblich gibt es dort auch nur 2 Geschlechter...


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

06.05.2026 um 08:32
Aktuell laufen in mehreren Bundesländern Razzien gegen Mitglieder der rechtsextremen Gruppierungen "Deutsche Jugend voran" und "Jung und stark". Rechte Straftaten nehmen immer mehr zu.
Nach Informationen von SWR und ARD-Hauptstadtstudio ist die Polizei bei mehr als 36 mutmaßlichen Mitgliedern der Gruppen "Deutsche Jugend Voran" und "Jung und Stark" im Einsatz.
Seit 2024 häufen sich die Gewalttaten von teils sehr jungen Neonazis, etwa bei Angriffen auf Paraden zum Christopher Street Day, der lesbischen, schwulen und anderen queeren Menschen gewidmet ist.

Das Bundeskriminalamt (BKA) erklärte Mitte 2025: "Die Polizeibehörden aus Bund und Ländern beobachten seit etwa Mitte vergangenen Jahres, dass in der rechten Szene neue Jugendgruppen in Erscheinung getreten sind, die sich zunächst im virtuellen Raum gegründet haben."
Quelle: https://www1.wdr.de/nrw/durchsuchungen-rechtsextremismus100.html

Auch der Böllerangriff in einem ICE im April geht auf das Konto eines Rechtsextremisten:
Einerseits gibt es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Erkenntnisse, dass der Mann politisch dem rechten Spektrum zuzuordnen sei. Andererseits gebe es auch Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Mannes. Die „Bild“-Zeitung hatte berichtet, bei dem Verdächtigen handle es sich um einen polizeibekannten Rechtsextremen.
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/anschlagsdrohung-in-ice-verdaechtiger-in-u-haft-100.html


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

03.06.2026 um 14:59
Beängstigend ist es schon, wenn Jugendliche geballt in einer Art Uniform raumnehmend durch eine dörfliche Umgebung laufen.
Ein "weisses" Europa fordernd macht es auch nicht besser.
Eine Gruppe junger Rechtsextremer sorgt am Dresdner Stadtrand für Einschüchterung, politische Spaltung und Ermittlungen des Staatsschutzes. Viele Menschen reden nur hinter vorgehaltener Hand über die Szene. Doch jetzt formiert sich Widerstand.

Das seien doch nur Halbstarke auf Mopeds, die mal „ein bisschen rumschmieren“ würden, sagt eine ältere Frau. Als stramm nationalistisch beschreibt ein Mann in mittlerem Alter die jungen Männer. Namentlich will sich hier niemand zitieren lassen. „Auf dem Dorf kennt man sich, das muss nicht sein.“

Am 8. Juni organisiert das Bündnis „Buntes Hochland“ von 16 bis 18 Uhr eine Demonstration für Vielfalt an der Bibliothek Bühlau. „Das Fest ist unsere Antwort auf Intoleranz und Ausgrenzung“, sagt die Volt-Politikerin Jessica Roitzsch, die eigentlich im Wahlkreis Neustadt in den Stadtrat gewählt wurde.
Quelle: https://www.saechsische.de/lokales/dresden/die-hochland-jugend-wie-ein-dresdner-vorort-mit-rechter-radikalisierung-ringt-F2R6OR5Z3ZH5XN7IIPYZOCUC2E.html

Wie belastend die Situation ist, ist für mich gut nachvollziehbar.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

03.06.2026 um 15:03
Zitat von eckharteckhart schrieb:Wie belastend die Situation ist, ist für mich gut nachvollziehbar.
Ich muss sagen, ich würde mich total unwohl und fremd fühlen. Besonders stressen würde es mich, wenn das in meiner eigenen Heimat oder im eigenen Stadtviertel regelmäßig passieren würde.

Auf jeden Fall finde ich es super und sehr engagiert, dass es doch noch Widerstand gibt und nicht alle wegschauen oder sowas sogar gut finden.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

04.06.2026 um 14:55
Der Volksverpetzer macht sich seit einiger Zeit die Mühe und fasst monatlich die aktuellen Urteile gegen Rechtsextreme, Querdenker und andere Gruppen zusammen und ich hatte schon länger vor, dies hier zu präsentieren.

Dann mal los mit den Urteilen aus Mai 2026!
In unserer Urteile-Reihe beleuchten wir immer am Monatsende eine Auswahl an neuer Rechtsprechung, die den Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Rassismus sowie das Querdenker- und Reichsbürger-Milieu und andere demokratiefeindliche Gruppierungen in Deutschland betrifft. Die Trennlinie zwischen diesen verläuft häufig nicht scharf. Mit der Urteile-Reihe wollen wir, neben Informieren, vor allem auch Mut machen. Viele Urteile zeigen, dass der Rechtsstaat in Deutschland Demokratiefeinde nicht einfach ungestraft lässt. Manche Urteile werfen allerdings auch Fragen auf, die wir hier beleuchten.
Quelle:

https://www.volksverpetzer.de/serie/urteile-mai-2026-afd-spende/

Erstes Urteil:
Anfang 2025 bekam die AfD eine geldwerte Leistung von ca. 2,35 Millionen Euro in Form von Wahlplakaten.
Diese Spende kam vorgeblich von Gerhard Dingler von der FPÖ aus Österreich.
Doch in Wahrheit kam das Geld von Millionär Henning Conle.
Das war eine Strohmann-Spede und so was ist verboten.
Die AfD musste die Kohle also zurückzahlen und hat dann auf Rückzahlung geklagt.
Gericht sagt: Nein.
AfD kann noch Berufung einlegen.

Zweites Urteil:
Das Verwaltungsgericht Lüneburg wies eine Klage des AfD-Kreisverbandes Harburg-Land gegen die Stadt Buchholz ab.
Gegenstand der Klage war ein Flugblatt, das die Kundgebung "Demokratie verteidigen – Gemeinsam gegen Rechtsextremismus!" unterstützte.
Wer sich erinnert: Damals gingen mehr als 4 Millionen Menschen bundesweit gegen Rechtsextremismus auf die Straßen nachdem Correctiv seine Recherche "Geheimplan gegen Deutschland" veröffentlicht hatte.
Das Gericht schreibt dazu:
Zwar räumte das Gericht ein, dass die Unterstützung des Flugblatts die Chancengleichheit der AfD berühre, dies jedoch rechtlich gerechtfertigt sei. Maßgeblich für die Entscheidung war, dass das Flugblatt schwerpunktmäßig das Einstehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung thematisiere und der Parteibezug demgegenüber von untergeordneter Bedeutung sei. Da Kommunen die Aufgabe zukomme, für die demokratischen Grundwerte einzutreten, sei es rechtmäßig, in diesem Kontext auch auf aktuelle Entwicklungen innerhalb der AfD hinzuweisen. Diese ließen sich durch vorliegende Verfassungsschutzberichte und frühere Gerichtsurteile sachlich belegen.
Quelle:
https://verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/stadt-buchholz-durfte-flugblatt-gegen-rechtsextremismus-unterstutzen-250863.html
Die AfD kann noch Berufung einlegen.

Drittes Urteil:
Bill Kaulitz gewann vor Gericht gegen AfD-Politiker Julian Adrat.
Adrat postete auf Instagram und Facebook homophobe Hetze gegen Kaulitz.
Einer Unterlassungserklärung kam Adrat nicht nach, dann beantragten die Anwälte von Kaulitz eine einstweilige Verfügung gegen Julian Adrat, die das Gericht erließ.
Die betreffenden Postings sind inzwischen gelöscht.

Adrat erhielt 2024 eine Geldstrafe wegen Volksverhetzung und Anfang des Jahres schrieb er zu den Epstein-Files, dass ihn nicht interessiert, wenn Milliardäre im Privatjet Sex mit Minderjährigen hätten.
Julian Adrat ist auf Platz 15 der Liste der AfD-Kandidaten für die Berliner Abgeordnetenwahlen im September.

Viertes Urteil:
Thomas Bayer, Rechtsanwalt und AfD-Stadtrat in Würzburg wurde wegen Verwendung verbotener Kennzeichen verurteilt.
Er und seine Begleiterin haben an einer Tankstelle mehrfach "Sieg Heil" gerufen.
Dem Verhandlungstermin bliebt er unentschuldigt fern, das Gericht verwarf daraufhin den Einspruch gegen den Strafbefehl und Bayer muss jetzt wohl eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen à 70 Euro (4.200 Euro) zahlen.
Der Mainpost sagte Bayer am Tag nach der Verhandlung: „Aus ärztlicher Sicht soll ich die Justiz in der Ottostraße in Würzburg nicht mehr aufsuchen. Teile der dortigen Justiz schaden mir absichtlich“. Das Skurrile: keine 24 Stunden vor seiner eigenen Verhandlung war Bayer in besagtem Justizzentrum anwesend - als Verteidiger in einer öffentlichen Verhandlung. Bayer habe laut Informationen der Zeitung die sogenannte „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ des Strafbefehls beantragt. „Damit könnte erneut ein Hauptverhandlungstermin angesetzt werden – sollte die zuständige Richterin zu dem Schluss kommen, dass Bayer tatsächlich unverschuldet daran gehindert gewesen sei, seinen Gerichtstermin am 28. April wahrzunehmen“, wie die Mainpost schreibt.
Quelle:
https://www.volksverpetzer.de/serie/urteile-mai-2026-afd-spende/

Thomas Bayer war im Februar gleichzeitig Verteidiger und Geschädigter im Fall Daniel Halemba, der wegen Geldwäsche und Nötigung zu 30.400 Euro verurteilt wurde.
https://www.volksverpetzer.de/serie/urteile-februar-geldstrafe-halemba-2/

Im März wurde ein Stadtrat der AfD in Sonneberg übrigens auch zu einer Strafe wegen "Sieg Heil"-Rufen zu 4.200 Euro verurteilt.
https://www.volksverpetzer.de/serie/urteile-maerz-2026-afd/

Fünftes Urteil:
Mitglieder der "Vereinten Patrioten/Kaiserreichsgruppe" wurden zu Haftstrafen verurteilt:
Rainer S.: Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten
Achim M.: ein Jahr und vier Monate auf Bewährung.
Joachim K.: ein Jahr und neun Monate auf Bewährung.

Bei der Gruppe handelte es sich um Reichsbürger und Querdenker, die Karl Lauterbach entführen und die Regierung stürzten wollten.
Es gab/gibt auch Verbindungen zur AfD.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, weil noch weitere Verfahren laufen.

Weitere Infos zu der Gruppe:
„Vereinte Patrioten“ (auch „Deutschland Tag X“ oder „Kaiserreichsgruppe“) nannte sich eine deutsche rechtsterroristische Gruppe aus der Reichsbürgerbewegung und der „Querdenker“-Bewegung. Sie entstand im Herbst 2021 und wurde im April 2022 bekannt. Bis Ende 2023 wurden elf Personen als mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer der Gruppe festgenommen.

Mindestens fünf davon planten Sprengstoffanschläge auf das Stromnetz, die Entführung des Gesundheitsministers Karl Lauterbach und die Absetzung der Bundesregierung, um einen Bürgerkrieg auszulösen und einen Umsturz der Staatsordnung an einem „Tag X“ herbeizuführen. Der Generalbundesanwalt klagte diese fünf wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB), Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) und weiterer Straftaten an. Im März 2025 verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) sie dafür zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

Seit April 2024 finden an verschiedenen deutschen Gerichten getrennte Strafprozesse gegen insgesamt sieben weitere Beschuldigte der Gruppe statt.
Quelle:
Wikipedia: Vereinte Patrioten


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07.06.2026 um 09:48
@Lepus
Danke für die Übersicht! Das ist glaube ich nur die Spitze des Eisbergs - leider.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

07.06.2026 um 15:21
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Das ist glaube ich nur die Spitze des Eisbergs - leider.
Bericht vom sg. "Eisberg" Aue:
„Sind Sie ein Nazi, Herr Hartung?“, fragen wir BILD-Reporter ihn ganz direkt. Er weicht aus. Solche Fragen würden nur „von der Presse“ kommen, nicht hier aus Aue. Und warum macht er nicht Schluss bei der rechtsextremen NPD? „Da gibt es keinen Grund, einen Schlussstrich zu ziehen“, findet Hartung. „Das sind alles anständige Menschen“, so behauptet er.

Viele in Aue sagen uns auf der Straße Ähnliches. NPD-Mitgliedschaft? Verfassungsschutz? Rechtsextremistisch? Sie würden ihn doch kennen, den Stefan Hartung. Er sei doch einer von ihnen.
Quelle: https://www.bild.de/regional/sachsen/wahl-in-aue-neonazi-koennte-oberbuergermeister-werden-und-niemand-wuerde-das-stoeren-6a2293978d84dbd8a4ed595c

Vielleicht stellt sich ab heute Abend die Frage, ob Herr Hartung Beamter werden kann?
Vielleicht ist das auch gar nicht nötig.
Kommt ganz auf den Grad der Selbstverleugnung an.
Bin ich der Meinung.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

07.06.2026 um 15:22
Zitat von eckharteckhart schrieb:Vielleicht stellt sich ab heute Abend die Frage, ob Herr Hartung Beamter werden kann?
Da bin ich gespannt wie dieser Eignungstest ausgeht.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

08.06.2026 um 19:42
Die Frage bleibt:
Dass Hartung im ersten Wahlgang mit 29 Prozent den höchsten Stimmanteil bekam, sorgte bundesweit für mediale Aufmerksamkeit. Warum wählen in Aue-Bad Schlema so viele Menschen einen Mann, der seit Jahren bei Neonazi-Parteien aktiv ist?

Innerhalb Aue-Bad Schlemas ist Stefan Hartung so etwas wie ein Politik-Promi.

Es war die dritte Bürgermeisterwahl, bei der er angetreten ist. Beim vorherigen Versuch, 2019, bekam er als NPD-Kandidat rund 18 Prozent der Stimmen. Zudem sitzt Hartung seit 2014 im Kreistag und ist seit der Zusammenlegung von Aue und Bad Schlema auch im Stadtrat vertreten. Ein beachtliches Engagement für einen, der die Bundesrepublik für eine „Fassadendemokratie“ hält.

Der 37-Jährige ist heute stellvertretender Vorsitzender bei den Freien Sachsen und gleichzeitig Beisitzer im Landesvorstand der Partei Die Heimat, der umbenannten NPD. Der Verfassungsschutzbericht Sachsen erwähnt Hartung deshalb namentlich. Die Freien Sachsen, heißt es dort, machten Geflüchtete verächtlich und bezeichneten sie pauschal als kriminell. Demokratie sei ihrer Ansicht nach überflüssig. Kurz nach ihrer Gründung 2021 mobilisierte die Partei vor allem zu Protesten gegen die Corona-Politik.



Stefan Hartung erregte schon Jahre zuvor mediale Aufmerksamkeit, als er 2013 im nahegelegenen Ort Schneeberg abendliche Fackelmärsche gegen eine Asylunterkunft organisierte. Mehr als 1.000 Menschen folgten dem Aufruf des NPD-Manns. Den Bürgermeister von damals, Frieder Stimpel (CDU), belagerte Hartung mit 50 Leuten in dessen Privathaus, wie der Spiegel später berichtete.

Dieses Jahr im Wahlkampf bemühte sich Hartung um einen seriösen Auftritt. Keine Springerstiefel, keine Reichsflaggen, keine Fackeln. Immer wieder sagte er in Kameras, er halte sich selbst für keinen Neonazi. Laut der Schweizer Tageszeitung Neue Züricher Zeitung behauptete er sogar, in seiner Zeit in der NPD sei er nie einem Neonazi begegnet.
Quelle: https://taz.de/Oberbuergermeisterwahl-in-Sachsen/!6184876/


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

09.06.2026 um 02:38
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-pilsen-marla-svenja-liebich-auslieferung-beschwerde-olg-prag
Marla Svenja Liebich will verhindern, von Tschechien an Deutschland ausgeliefert zu werden. Vor dem Landgericht Pilsen blieb das ohne Erfolg, nun geht es zum OLG in Prag. Sie sagt, in deutschen Männergefängnissen bestehe für sie Todesgefahr.
Da bin ich ja mal gespannt, wo sie ihre Haftstrafe absitzen darf, im Männer- oder im Frauengefängnis.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

09.06.2026 um 04:23
Ich hoffe er kommt in ein Männergefängnis bevor sein Personenstand behördlich korrigiert wird 🤗


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

09.06.2026 um 07:08
Zitat von superuschisuperuschi schrieb:Ich hoffe er kommt in ein Männergefängnis bevor sein Personenstand behördlich korrigiert wird 🤗
Warum das denn? sind Transfrauen keine Frauen?


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

09.06.2026 um 07:57
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Warum das denn? sind Transfrauen keine Frauen?
In welches Gefängnis Transmenschen kommen, ist eine Einzelfallentscheidung.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

09.06.2026 um 08:11
Zitat von emzemz schrieb:Da bin ich ja mal gespannt, wo sie ihre Haftstrafe absitzen darf, im Männer- oder im Frauengefängnis.
Ich frage mich, ob Frau Liebich eigentlich jetzt glücklich ist über ihre Aktionen. Auf den zu sehenden Fotos wirkt sie ein wenig gestresst. Aber wollte sie es nicht genau so? Aufmerksamkeit erregen?


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