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Migrantengewalt in Deutschland

56.939 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

01.01.2019 um 12:28
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:@stereotyp
les doch bitte weiter.
das hab ich gemacht (während der von Dir zitierte Text aus dem erst dann verlinkten Artikel kommt; den konnte ich noch nicht gelesen haben ;):
In der Diskussion geht es meist um ein Verfahren, das Experten als "Horvaths Uhr" bezeichnen, benannt nach dem Biostatistiker Steve Horvath, der es entwickelt hat. Horvath entdeckte vor einigen Jahren, dass sich das Schaltmuster der Gene im Erbgut mit dem Alter eines Menschen verändert. Mithilfe von Biochips lässt sich das Muster einfach auslesen und nach Horvaths Formel daraus das Alter des Menschen ableiten. Das biologische Chronometer ist also auch noch erfreulich einfach abzulesen. Für den juristischen Gebrauch gibt es nur ein Problem: Horvaths Uhr misst das biologische Alter eines Menschen und nicht das nach dem Kalender.

Mit Monaten und Jahren haben die Mechanismen, nach denen ein Körper altert aber nur sehr eingeschränkt etwas zu tun. Stress lässt die biologische Uhr schneller laufen, manche Krankheiten ebenfalls. Insgesamt altern Menschen sehr unterschiedlich, bei einigen tickt die Uhr genetisch bedingt sehr schnell, bei anderen langsamer. Leicht kann die Differenz zwischen biologischem Alter und dem im Pass genannten drei Jahre betragen.
Nun, mit beiden Methoden zusammen müßte man doch das Alter zumindest so hinlänglich bestimmen können, dass ein 22jähriger sich nicht zum 16jährigen machen kann. Das würde mir dann auch genügen. Auch, wenn letzte Zweifel nicht ausgeschlossen werden können; man könnte ja so ne Art Puffer einbauen. Wie beim zu schnell fahren. 3% Abzug oder so. :)


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Migrantengewalt in Deutschland

01.01.2019 um 12:30
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Wenn man wissenschaftlich die Möglichkeit hat, per DNA-Test das Alter zu bestimmen, fände ich solche Maßnahmen mittlerweile verhältnismäßig.
Warum in diesem Fall nicht einfach das Erwachsenenstrafrecht anwenden? @stereotyp ?

Es soll doch die Handhabung, nicht die Gesetze geändert werden!
Alles andere dauert eindeutig zu lang!


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Migrantengewalt in Deutschland

01.01.2019 um 12:31
Zitat von eckharteckhart schrieb:Warum in diesem Fall nicht einfach das Erwachsenenstrafrecht anwenden?
Weil das gegen in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) wäre. @eckhart


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Migrantengewalt in Deutschland

01.01.2019 um 12:33
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:les doch bitte weiter....und nein, auch mit Röntgenstrahlen ist es nicht genau genug ;)
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:das hab ich gemacht (während der von Dir zitierte Text aus dem erst dann verlinkten Artikel kommt; den konnte ich noch nicht gelesen haben ;)
der erste Teil bezog sich auf den VORHER verlinkten Artikel, aus dem Du nur das
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Im Grunde klingt das nach einer guten Idee. Die Belastung für den Körper ist geringer als bei einer Skelettalterbestimmung bei der eine Hand mit Röntgenstrahlen durchleuchtet wird.
und das entnommen hast.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Die Methode der Altersbestimmung aus dem Erbgut ist nicht zuverlässig genug, für einen solchen Einsatz. Der bestehenden Mängel sei sie sich bewusst, sagt Havliza, doch sei es mit Hinblick auf die Fortschritte in der Wissenschaft an der Zeit, eine Gesetzesreform vorzubereiten. In spätestens zwei Jahren, glaubt die Ministerin, sei die Technik ausgereift genug, sie rechnet mit Unterstützung aus den anderen Bundesländern.
nach den ..... beziehe ich mich auf den danach verlinkten Artikel


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Migrantengewalt in Deutschland

01.01.2019 um 12:33
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Weil das gegen in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) wäre
Sagst Du!
Steht das irgendwo geschrieben?

dubio pro reo gilt für die Feststellung der Schuld.
Das Strafmaß liegt im Ermessen.


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Migrantengewalt in Deutschland

01.01.2019 um 12:38
Zitat von eckharteckhart schrieb:dubio pro reo gilt für die Feststellung der Schuld.
Das Strafmaß liegt im Ermessen.
Da hast Du zwar prinzipiell Recht mit, ich denke aber schon, dass in dubio pro reo eine Art allgemeiner Rechtsgedanke ist und der direkten Anwendung von Erwachsenenstrafrecht entgegenstehen würde. Ist aber nur meine Einschätzung. Bin mir nicht sicher. @eckhart


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Migrantengewalt in Deutschland

01.01.2019 um 12:43
@stereotyp
Wie wäre es,
bei allen Asylbewerbern, bei denen das Alter unklar ist, vorbeugend das Alter wissenschaftlich zu bestimmen?

Wäre das mit irgendeinem Rechtsempfinden vereinbar?


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Migrantengewalt in Deutschland

01.01.2019 um 12:46
@eckhart
mit meinem nicht. Obwohl...doch. Bin unentschieden. Ich mein, das Alter zu wissen macht ja nicht nur bei der Strafverfolgung Sinn. Auch biometrische Fingerabdrücke für alle Menschen speichern fände ich mittlerweile angebracht.


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01.01.2019 um 12:54
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:führe das doch bitte mal aus, was müsste da geändert werden?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil:

Meine Aussage bezog sich auf die völlig richtige Meinung von @stereotyp dass manche bereits bestehenden Gesetze überhaupt mal konsequent angewendet werden müssten, und damit wäre schon viel gewonnen.


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Migrantengewalt in Deutschland

01.01.2019 um 13:00
@Dennis75
nach mehrmaliger Änderung des posts habe ich nicht mehr so genau geschaut, sorry.
Der wird angewandt. Wie kommst Du darauf, der würde nicht angewandt? Haste da mal Beispiele?


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Migrantengewalt in Deutschland

01.01.2019 um 13:36
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Der wird angewandt. Wie kommst Du darauf, der würde nicht angewandt? Haste da mal Beispiele?
*Hust* Äh, es gibt so ein Gerücht dass einige wenige Menschen die in Deutschland Asyl beantragen über einen der folgenden Staaten einreisen: Österreich, Schweiz, Frankreich, BeNeLux, Tschechien, Polen; und sich DAVOR möglicherweise sogar in einem dieser Länder aufgehalten haben könnten: Italien, Türkei, Griechenland, Albanien, Kroatien, Mazedonien, Schweden, Norwegen, Spanien.

Ich betone, es dürfte sich höchstwahrscheinlich um eine rechtsradikale Verschwörungstheorie handeln die ich deshalb ausdrücklich als Gerücht bezeichne und die sich folglich auch nicht durch so seriöse Quellen wie z.B. Spiegel belegen lassen.

Aber WENN an dieser böswilligen Verleumdung etwas dran wäre, dann würde das bedeuten: Diese WENIGEN Menschen die aus einem "sicheren Herkunftsland" nach Deutschland einreisen, obwohl das wenn überhaupt kaum 1% sein dürfte, könnte man rein theoretisch direkt an der Grenze wieder abweisen - und zwar mit der Begründung dass ein Antrag nicht ohne existierende Rechtsgrundlage gestellt werden kann.

Vorausgesetzt es wäre überhaupt möglich, Deutschlands Grenzen gegen illegale Einreise zu sichern. Was selbstverständlich NICHT möglich ist wie jeder weiß. (Außer den obersten Grenzschützern, aber dass die keine Ahnung haben ist wohl jedem klar.)


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01.01.2019 um 13:46
@Dennis75
Meine Güte, welche Mühe Du auf Pseudoironie verwendest. Es muss erst mal geprüft werden, woher sie kommen, ob sie da Asyl beantragt haben, ob es einen Grund geben kann, hier Asyl zu beantragen etc. Das wurde hier jetzt wirklich schon 5000 mal durchgehechelt. Einfach wegschicken geht nicht. Aber sei Du ruhig ironisch, auch wenn es die Unwissenheit nicht kaschiert


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Migrantengewalt in Deutschland

01.01.2019 um 13:51
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es muss erst mal geprüft werden, woher sie kommen, ob sie da Asyl beantragt haben, ob es einen Grund geben kann, hier Asyl zu beantragen etc. Das wurde hier jetzt wirklich schon 5000 mal durchgehechelt. Einfach wegschicken geht nicht. Aber sei Du ruhig ironisch, auch wenn es die Unwissenheit nicht kaschiert
Du irrst:

Eine Prüfung ist nicht nötig wo jemand herkommt. Wenn er zum Beispiel an der deutsch-österreichischen Grenze nach Deutschland einzureisen versucht, dann steht zwangsläufig fest dass er aus Österreich kommt. Sonst wäre er ja nicht dort.

(Wobei es dem GG 16a.2 herzlich egal ist ob er sich dort erst eine Stunde oder sein ganzes Leben lang aufgehalten hat. Was zählt ist der Sachverhalt der versuchten Einreise, und nicht das hypothetische Geburtsland.)

Und im GG 16a.2 steht nun mal dass es KEINEN Grund gibt, in Deutschland Asyl zu beantragen wenn man zum Beispiel aus Österreich kommt. Da das bereits feststeht, ist es unnötig zu überprüfen ob zutrifft was zwangsläufig zutreffen muss.

Falls es einer Prüfung dennoch bedürfte, müsste der Grenzbeamte nur den GG 16.2a lesen und die Prüfung wäre abgeschlossen.

Und davon dass es bereits 500mal durchgekaut wurde wird es nicht weniger wahr.


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Migrantengewalt in Deutschland

01.01.2019 um 13:55
@Dennis75
Gibt eben nicht nur Art. 16a GG ->
Die meisten Asylsuchenden werden nicht nach Art 16a GG anerkannt, sondern als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, z. B. wenn sie über ein sogenanntes sicheres Drittland eingereist sind. Asylsuchende, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, können gegebenenfalls aufgrund gesundheitsbedingter, humanitärer oder politischer Abschiebungsverbote eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 AufenthG i. V. m. § 60 II-VII AufenthG erhalten. Eine kurzzeitige, vorübergehende Aussetzung der Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer (Duldung) nach § 60a AufenthG stellt keinen Aufenthaltstitel dar.
Wikipedia: Asyl#Deutschland


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Migrantengewalt in Deutschland

01.01.2019 um 14:17
@Dennis75
Ja genau, ich irre oder aber Du hast einfach keine Ahnung, was so alles eine Rolle spielt. Les mal 16a, Absatz 5 und dann die Dublin III Verordnung. Danach wird sich Deine Behauptung erledigt haben ;)


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Migrantengewalt in Deutschland

01.01.2019 um 15:29
Selbstverständlich müssen sich Asylwerber gefallen lassen, dass ihre Angaben überprüft werden. Das Alter gehört da ohne Wenn und Aber dazu. Dafür die rechtlichen Voraussetzungen schaffen wäre schon einmal ein guter Schritt nach vorne.


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 10:51
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Gibt eben nicht nur Art. 16a GG
Das BVG hat entschieden dass Deutschland jemandes Asylantrag bearbeiten kann bzw. darf, der aus einem sicheren Land kommt.
Aber nicht MUSS. In sofern braucht man dafür noch nicht mal die Genfer Konvention - aber selbst diese zwingt die deutschen Behörden nicht, GG16a.2 außer Kraft zu setzen. Sie ermöglicht es lediglich.

Daher ist die momentane Praxis zwar politisch gewollt, eben indem man GG16.2a NICHT konsequent umsetzt,
aber keine alternativlose Situation die von Gott oder den Naturgesetzen unumstößlich diktiert worden wäre.

@Tussinelda
Aber wenn du das nach 500 Erörterungen noch nicht begriffen hast, wäre es Zeitverschwendung zu erwarten dass der Groschen diesmal fällt.
Macht aber nix.
;)


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 11:00
Zitat von Dennis75Dennis75 schrieb:Das BVG hat entschieden dass Deutschland jemandes Asylantrag bearbeiten kann bzw. darf, der aus einem sicheren Land kommt.
Aber nicht MUSS. In sofern braucht man dafür noch nicht mal die Genfer Konvention - aber selbst die zwingt die deutschen Behörden nicht, GG16a.2 außer Kraft zu setzen. Sie ermöglicht es lediglich.
Art. 16a Abs. 2 GG wird auch nicht ausser Kraft gesetzt.

Es stellt sich eher so dar: Der Flüchtling hat mehrere Anspruchsgrundlagen, nach denen ihm in Deutschland Aufenthalt gewährt werden kann. Erste Anlaufstelle: Art. 16a GG. Voraussetzung: Art. 16a Abs. 2 GG. Wenn nicht geht es weiter im Text: Genfer Flüchtlingskonvention iVm...

->
Status nach Abschluss des Verfahrens
Je nach Ausgang des Asylverfahrens folgen unterschiedliche rechtliche Stellungen für den Antragsteller:
Anerkannte Flüchtlinge und Personen, denen Asyl im Sinne von Art. 16a GG gewährt wurde, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 bzw. Abs. 2 S. 1, 1. Alt. AufenthG, welche eine unbeschränkte Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit beinhaltet, einen Reiseausweis für Flüchtlinge, genießen Freizügigkeit im Bundesgebiet wie deutsche Staatsangehörige, haben Anspruch auf integrations­fördernde Maßnahmen und uneingeschränkten Anspruch auf soziale Leistungen wie deutsche Staatsangehörige.
Personen, denen eine subsidiäre Schutzform im Sinne des § 4 Absatz 1 Asylgesetz zuerkannt wurde, haben Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 S. 1, 2. Alternative, die zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit berechtigt. Personen, bei denen Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5–7 AufenthG vorliegen, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG, welche nicht unmittelbar zur Erwerbstätigkeit berechtigt.
Personen, deren Asylantrag vollumfänglich abgelehnt wurde und die nicht zuvor bereits aus anderen Gründen ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland hatten, werden durch die Ablehnung ihres Antrages ausreisepflichtig; bei Anträgen, die als „offensichtlich unbegründet“ eingestuft werden, gilt dies bereits mit Erhalt der Ablehnungsentscheidung, ansonsten erst dann, wenn diese unanfechtbar geworden ist. Ihnen wird in der Regel mit dem Ablehnungsbescheid eine Ausreisefrist gesetzt und für den Fall der Nichtausreise die Abschiebung angedroht. Sofern die Betroffenen das Bundesgebiet nicht verlassen und auch eine Abschiebung nicht möglich oder nicht gewollt ist, wird der Aufenthalt mit räumlichen Beschränkungen gem. § 60a Abs. 2 AufenthG geduldet (s. auch Duldung).
Wikipedia: Asyl#Deutschland


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 11:03
@Dennis75
ach ja? Na dann wollen wir doch mal sehen:
https://verfassungsblog.de/weshalb-man-asylsuchende-nicht-an-der-grenze-abweisen-kann/
Der Vorschlag, Asylsuchende doch einfach direkt an der Grenze abzuweisen, ist als politisches Material erstaunlich langlebig. Erstaunlich, weil das Recht dem Vorschlag so eindeutig entgegensteht. Das Europarecht steht ihm entgegen, in Form der Regelungen der Dublin-Verordnung. Wenn man die ändern oder missachten möchte, steht dem Vorschlag immer noch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) entgegen, mit dem Verbot der Kollektivausweisung nach Art. 4 Zusatzprotokoll IV. Und falls die entsprechenden Fraktionen überlegen, aus der EMRK auszutreten, steht der Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze auch noch die Genfer Flüchtlingskonvention und das Völkergewohnheitsrecht entgegen, mit dem Refoulement-Verbot und der deklaratorischen Natur der Flüchtlingsanerkennung. Insofern wäre politische Energie besser investiert, indem über rechtskonforme Vorschläge der Gestaltung von Flüchtlingsschutz diskutiert wird.
vielleicht fällt jetzt bei Dir der Groschen? Höre ich ein Pling?


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Migrantengewalt in Deutschland

02.01.2019 um 11:05
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Der Flüchtling hat mehrere Anspruchsgrundlagen
Das ist egal. Wenn die oberste und über allen anderen deutschen Gesetzen stehende Rechtsgrundlage (das Grundgesetz) ihr ausdrückliches Veto einlegt, dann wäre das völlig ausreichend um diese oberste Rechtsgrundlage anzuwenden wenn man sie denn anwenden wollte.

Alle anderen in Deutschland zur Anwendung kommenden Gesetze und Rechte müssten sich dem obersten deutschen Recht (dem Grundgesetz) beugen und dürften nicht dagegen verstoßen, zumindest in der Theorie. Das wäre konsequent und machbar.


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