Migrantengewalt in Deutschland
um 16:42Mathematisch geht das...rechnerische Möglichkeit: er war lange in der Uhaft und es kam zu so einer sogenannten Halbstrafe -> 1J 3Mon.emanon schrieb:Dann hätte er doch eigentlich noch einsitzen müssen, oder?
Strafen über 2 Jahren werden doch in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt.
War er 5-6 Monate in U Haft, könnte er bei einer Verurteilung im November 25 im Sommer 26 schon frei rumlaufen.


