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Polizeigewalt in Deutschland

6.825 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Willkür, Bürgerpflicht, Machtmissbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeigewalt in Deutschland

21.04.2009 um 14:43
Der Kollege hilft

Immer wieder begehen Berliner Polizisten Straftaten im Dienst. Belangt werden sie dafür fast nie. von udo van lengen

Dass seine Party so endet, das hätte sich Levent Ö. nicht träumen lassen. Ein offener Nasenbeinbruch, ein Schädel-Hirn-Trauma, Würgemale am Hals, zahlreiche Prellungen und Hämatome attestierte ein Arzt dem 44jährigen Gastgeber, nachdem vier Polizeibeamte die Party in der Yorckstraße im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg vorzeitig beendet hatten. Sie waren von Nachbarn am 13. Mai des Jahres 2000 wegen Ruhestörung gerufen worden. Zweieinhalb Jahre später, am vergangenen Freitag, fand im Amtsgericht Tiergarten der Prozess gegen zwei der beteiligten Polizisten statt. Der Tatvorwurf lautete: Körperverletzung im Amt.

Eigentlich sprach alles für einen ganz alltäglichen Wochenendeinsatz an jenem lauen Sommerabend. Beim Eintreffen des Polizeihauptmeisters Bernd O. und des Polizeimeisters Maik A. sei die laute Musik sofort abgestellt worden. Wäre da nicht das merkwürdige Grünzeug gewesen, das Bernd O. mit sicherem Blick erspähte. Waren das nicht verbotene Cannabispflanzen? Die wollte er sich dann doch mal genauer anschauen.

Levent Ö. verweigerte ihm jedoch den Zutritt. Ohne einen richterlichen Beschluss komme er nicht zu den Pflanzen, begründete er seine Weigerung. Bernd O. ließ sich jedoch nicht beirren und betrat das Zimmer, in dem die Pflanzen standen, und schnitt sie ab, um sie im Polizeilabor einer genaueren Untersuchung zu unterziehen.

Spätestens an dieser Stelle gehen die Meinungen über den weiteren Verlauf des Einsatzes auseinander. Jede Seite beschuldigt die andere, mit Beleidigungen um sich geworfen zu haben. Levent Ö. soll gesagt haben: »Wir sind hier nicht in der DDR.« Auch das Wort »Nazischweine« soll gefallen sein. Die Polizisten hingegen hätten »Kanake« gesagt sowie: »Geh' doch zurück, wenn es dir hier nicht gefällt!«

Die Auseinandersetzung verlagerte sich von der Wohnung auf die Straße, wo sich alsbald Neugierige aus den benachbarten Gaststätten sammelten. Auf der Straße sollen die beiden angeklagten Polizeibeamten Levent Ö. zu Boden geworfen haben, sodass er sich schwer verletzte. Einer der Zuschauer stellte sich als Zeuge zur Verfügung. Einige Wochen später fand er sich zu seinem Erstaunen selbst als Beschuldigter auf der Anklagebank wieder, ebenso wie Levent Ö. Beiden wurde Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. Die Verfahren wurden später eingestellt, auch die beschlagnahmten Pflanzen erwiesen sich nicht als THC-haltiges Cannabis. Levent Ö. ist dauerhaft arbeitsunfähig.

Auf Anzeigen mit Gegenanzeigen zu reagieren, ist eine Gewohnheit bei der Berliner Polizei. Dass dieses Vorgehen auch einmal scheitern kann, mussten unlängst drei Polizeibeamte feststellen, die vor zwei Jahren auf einen japanischen Journalisten eingedroschen hatten. Der Auslandskorrespondent einer öffentlich-rechtlichen japanischen Rundfunk- und Fernsehanstalt hatte am 25. November 2000 von einer NPD-Kundgebung berichtet, als er in eine Polizeikette geriet. Er erhielt Faustschläge ins Gesicht und auf die Brust und trug mehrere Prellungen und einen Jochbeinanriss davon. Noch am selben Abend erstattete er Anzeige.

Die Polizisten brachten ihrerseits den Vorfall zu Papier, jedoch erst nachdem die Anzeige des Japaners eingegangen war. Sie warfen ihm vor, zuerst getreten und geschlagen zu haben. Es stand die Aussage eines Japaners gegen die Aussagen von zwei deutschen Beamten. Erst die Bilder eines Amateurfilmers, der eigentlich die Kundgebung aufnehmen wollte, konnten beweisen, dass einzig die Beamten sich der Körperverletzung schuldig gemacht hatten. Der Prozess endete am 12. Dezember mit Bewährungsstrafen zwischen sechs und 18 Monaten für die Polizisten. Außerdem wurden sie zu Geldbußen verurteilt.

Gerade gegenüber Ausländern ist die Strategie der Gegenanzeige ein beliebtes Mittel von Polizisten, das eigene kriminelle Verhalten zu verschleiern. Die Rechtsanwältin und Redakteurin der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/Cilip, Anja Lederer, meint, dass Deutsche bei einer solchen Gegenanzeige »nur« eine Verurteilung riskierten, ausländische Personen jedoch Gefahr liefen, ausgewiesen oder abgeschoben zu werden. Dieses Risiko halte Ausländer häufig davon ab, überhaupt Anzeige zu erstatten, vor allem, wenn es sich um Migranten ohne einen Aufenthaltsstatus handele.

Obendrein verfügen die Opfer von Polizeigewalt selten über unabhängige Zeugen. Vor Gericht steht dann die Aussage des Opfers der Version mehrerer Polizisten gegenüber. Die notwendige Kollegialität unter den Beamten wird dann zur Kumpanei beim Verdecken von Straftaten. So ist eine Einstellung des Verfahrens die Regel, wenn Polizeibeamte angezeigt werden. 1999 gab es in Berlin 122 staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt. 121 davon wurden »mangels hinreichenden Tatverdachts« eingestellt, berichtet die Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Justiz, Ariane Faust, der Jungle World.

Nach Informationen der Berliner Zeitung werden im Jahr in Berlin insgesamt etwa 1 800 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten eingeleitet. Dazu gehört nicht nur der Tatbestand der Körperverletzung. In den letzten Wochen wurden immer wieder Fälle polizeilichen Fehlverhaltens publik. Im September wurde bekannt, dass acht Mitarbeiter der Polizei und der Polizeiverwaltung mit fingierten Arztrechnungen einen Schaden von 600 000 Euro verursachten. Das auf diesem Wege erworbene Geld wurde für Möbel, Fernseher, Computer und Restaurantbesuche ausgegeben.

Anfang Dezember sorgten andere Ordnungshüter für Schlagzeilen. Sie hatten Wohnungen durchsucht und beschlagnahmte Gegenstände sowie Geld in die eigene Tasche gesteckt. Der letzte Vorfall ereignete sich in Reinickendorf. Dort klingelten die Beamten an einer Tür und gaben vor, auf der Suche nach Drogen und Waffen zu sein. Die Mieter öffneten arglos, nachdem sie die Dienstmarken gesehen hatten, und händigten den Polizisten auf Verlangen sogar Bargeld und Handys aus.

Für den Kriminaldirektor Harald Wunderlich sind solche Vorfälle die Ausnahme. »Ermittlungen gegen Polizisten wegen schweren Bandendiebstahls gab es vorher noch nie.« Ein Mitglied des Bundes Deutscher Kriminalbeamter befürchtet mittlerweile eine enorme Schädigung des Ansehens der Polizei. Der Ruf nach mehr Kontrolle der Polizeibeamten dringt mittlerweile bis in die Behörden. Erstmals soll in Berlin intern untersucht werden, ob bestimmte Dienststellen oder Hundertschaften besonders häufig von Anzeigen betroffen seien und wo verdächtige Beamte von ihren Kollegen gedeckt und strafbare Handlungen vertuscht würden, schreibt die Berliner Zeitung.

Im Prozess gegen Bernd O. und Maik A. konnten sich die Beschuldigten jedenfalls auf die unterstützenden Aussagen der Kollegen verlassen. Auffällig war deren Gleichgültigkeit gegenüber Levent Ö., als er mit einer stark blutenden, gebrochenen Nase um Hilfe flehte. Ein Polizist im Zeugenstand meinte: »Nasenbluten kommt schon mal vor, und die Nase war ja vielleicht schon vorher so schief.«

Der Prozess gegen die Polizeibeamten, die im Verdacht stehen, Levent Ö. misshandelt zu haben, wurde vorerst vertagt. Am 20. Dezember soll um 10 Uhr weiter verhandelt werden. Für Levent Ö. ist jedoch bereits jetzt klar, »das können keine Polizisten, sondern nur uniformierte Kriminelle sein«
http://www.nadir.org/nadir/periodika/jungle_world/_2002/52/11a.htm (Archiv-Version vom 24.07.2008)


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Polizeigewalt in Deutschland

21.04.2009 um 14:51
praeventiver ueberwachungsstaat auf dem weg zum polizeistaat ...

interessant an dem ganzen, dass die deutschen das "wollen" (wurde ja gewaehlt)

nuja ...

kennen wir ja schon, kommt alles wieder:(


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Polizeigewalt in Deutschland

21.04.2009 um 15:05
Zitat von escobarpabloescobarpablo schrieb:Eigentlich sprach alles für einen ganz alltäglichen Wochenendeinsatz an jenem lauen Sommerabend. Beim Eintreffen des Polizeihauptmeisters Bernd O. und des Polizeimeisters Maik A. sei die laute Musik sofort abgestellt worden. Wäre da nicht das merkwürdige Grünzeug gewesen, das Bernd O. mit sicherem Blick erspähte. Waren das nicht verbotene Cannabispflanzen? Die wollte er sich dann doch mal genauer anschauen.

Levent Ö. verweigerte ihm jedoch den Zutritt. Ohne einen richterlichen Beschluss komme er nicht zu den Pflanzen, begründete er seine Weigerung. Bernd O. ließ sich jedoch nicht beirren und betrat das Zimmer, in dem die Pflanzen standen, und schnitt sie ab, um sie im Polizeilabor einer genaueren Untersuchung zu unterziehen.
Da irrte Levent Ö. sich aber.
Bei einem begründeten Verdacht, der war ja gegeben als der Polizei die Pflanze sah und annahm das es sich um Cannabis handelt, dürfen die Bematen die Wohnung betreten, auch ohne richterlichen Beschluss. Selbstverständlich dürfen sie dann nur die Pflanze untersuchen und auch beschlagnahmen aber sie dürfen nicht noch nach weiteren Planzen, illegalen Substanzen oder verboteten Gegenständen in der Wohnung suchen.

Für eine Durchsuchung ist ein richterlicher Beschluss unerlässlich, nicht aber für das betreten einer Wohnung bei begründetem Verdacht. Hier ist die Verdunklungsgefahr zu groß, wenn man erst noch auf einen richterlichen Beschluss warten müsste.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.04.2009 um 15:18
@einar
Für eine Durchsuchung ist ein richterlicher Beschluss unerlässlich, nicht aber für das betreten einer Wohnung bei begründetem Verdacht. Hier ist die Verdunklungsgefahr zu groß, wenn man erst noch auf einen richterlichen Beschluss warten müsste.


Ein begründeter Verdacht? Das ist doch lächerlich man kann alles mit einen Verdacht Begründen wenn man das unbedingt will! Das hat die Gestapo zwischen 1933 und 1945 auch getan alles mit einen Verdacht begründen! Es steht nirgends im Polizeirecht was dieser sogenannte begründete Verdacht eigentlich darstellt? Hör auf mit solchen Spielchen wie gesagt alles kann auf diesen Wege begründet werden! Genau dieser Scheiß mit "Begründeten Verdacht" untergräbt den Rechtsstaat und gibt kleinen Lakaien die Rechtliche Grundlage dafür die Bevölkerung mit Willkürlichen Terror zu überziehen!


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21.04.2009 um 15:18
Zitat von einareinar schrieb:bei begründetem Verdacht.
wohl nur bei einer schweren straftat bei der es um "leib und leben geht", doch nicht weil irgendein "uniformierter" glaubt was zu "erkennen" was er wahrcheinlich nur vom "hoerensagen" kennt.

unglaublich, man kann nur empfehlen (wie auch anwaelte das tun) die tuer niemals zu oeffnen (falls verdacht besteht die staatsgewalt begehrt einlass, denn wenn sie rechtlich dazu befugt sind, kommen sie so oder so rein;)


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21.04.2009 um 15:24
@neoschamane

Ja das beste ist mit diesen Lakaien gar nicht zu Sprechen außer deinen Personalien überhaupt keine Angaben zu machen was dein Recht ist, und jeder Maßnahme zu Widersprechen und ein Protokoll zu verlangen dazu sind die Lakaien verpflichtet dir dieses Protokoll zu erstellen. Alleine schon die Tatsache das das erstellen dieses Protokolls mit Arbeit verbunden ist bewegt diese Faulenzer häufig zur Aufgabe ihreres Willkürlichen Aktes.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.04.2009 um 15:28
Zitat von escobarpabloescobarpablo schrieb:Ja das beste ist mit diesen Lakaien gar nicht zu Sprechen außer deinen Personalien überhaupt keine Angaben zu machen was dein Recht ist, und jeder Maßnahme zu Widersprechen und ein Protokoll zu verlangen dazu sind die Lakaien verpflichtet dir dieses Protokoll zu erstellen. Alleine schon die Tatsache das das erstellen dieses Protokolls mit Arbeit verbunden ist bewegt diese Faulenzer häufig zur Aufgabe ihreres Willkürlichen Aktes.
absolute zustimmung.

arbeit machen, aufsehen erregen usw ...

mehr als name und ev. anschrift (wobei man die leutchen da auch "suchen lassen kann) sind nicht anzugeben.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.04.2009 um 15:37
@escobarpablo
Im vorliegenden Fall und über nix anderes habe ich hier geschrieben, hat der Polizist die verdächtige Pflanze gesehen. Er musste somit nix "schönreden" oder einen Verdacht erfinden. Im vorliegenden Fall war also der Verdacht auf einen BTM Verstoß mehr als begründet und somit das Betreten der Wohnung rechtens.

Letztendlich müssen Gerichte entscheiden ob im Einzelfall ein angeblich begründeter Verdacht auch gerechtfertigt war.

Ich gebe dir soweit recht, das es keine eindeutige Definition für einen begründete Verdacht gibt. Aber wird nicht jeder Straftäter vor seiner Verurteilung erst ein mal aufgrund eines mehr oder weniger begründeten Verdachtes verhöhrt oder festgenommen ? Vor jeder Verurteilung und davon gibt es genügend, kommt der Verdacht.

Etwas mehr Sachlichkeit hätte deiner Aussage gut getan.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.04.2009 um 15:40
@Chris0815
also ich mein so doll find die ich geschichte gar net denn sowas sehen wir hier bei uns jeden tag,die leute schauen immer mehr wegt weil sie es so als kind gelernt haben!!! Es liegt in unserer pflicht als normal denkende menschen bei sowas einzuschreiten auch wenn die betroffenen polizisten sind.Gerade bei solchen amtsanmassenden arschlöchern,kapuzze übern kopf und gebt feuer.Es wird durch nixtun niemals besser sonder es wrid schlimmer!!!Also eine krähe hakt zu 100%einer anderen die augen aus!!!(biologie)


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Polizeigewalt in Deutschland

21.04.2009 um 15:42
@neoschamane
Selbstvertändlich kann man die "Leuchten" auch die zugehörige Adresse suchen lassen (obwohl man dazu verpflichtet ist diese anzugeben). Allerdings wird die "Leuchte" sich damit Zeit lassen, wenn nötig volle 12 Stunden und dich so lange in Gewahrsam nehmen.

Warum denn queer treiben ?
Mit der Polizei kooperieren, erst recht wenn man nix verbrochen hat, erspart Zeit und Ärger.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.04.2009 um 15:48
@einar
Im vorliegenden Fall und über nix anderes habe ich hier geschrieben, hat der Polizist die verdächtige Pflanze gesehen. Er musste somit nix "schönreden" oder einen Verdacht erfinden. Im vorliegenden Fall war also der Verdacht auf einen BTM Verstoß mehr als begründet und somit das Betreten der Wohnung rechtens.


Meine Oma hat in ihren Wohnzimmer so zirka 20 Pflanzen stehen. Jetzt kommt da so ein Lakaie in seiner ganz Wichtigen Uniform hinter der er sich Verstecken muss (weil es der Lakaie ohne nicht einmal durch meinen Vorgarten schaffen würde) und begründet damit einen Verdacht und durchsucht die Wohnung meiner Oma! Toll Begründung des ganz wichtigen Lakaien "Verdacht auf BDMG" was soll dieser Mist? Du kannst mit solch einen Mist alles begründen.

Aber wird nicht jeder Straftäter vor seiner Verurteilung erst ein mal aufgrund eines mehr oder weniger begründeten Verdachtes verhöhrt oder festgenommen ?


Ja genau das waren die Methoden der GESTAPO


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Polizeigewalt in Deutschland

21.04.2009 um 15:48
@einar
kooperation ist ein schönes wort aber esfunktioniert nicht.Erst recht nicht wenn sie von anfang an eine antipatie gegen dich hegen.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.04.2009 um 15:51
@einar
Allerdings wird die "Leuchte" sich damit Zeit lassen, wenn nötig volle 12 Stunden und dich so lange in Gewahrsam nehmen.


Auch ein Lakaie kann sich nicht ewig hinter seiner wichtigen Uniform verstecken er muss sich auch mal Einkaufen gehen oder?


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Polizeigewalt in Deutschland

21.04.2009 um 15:54
@escobarpablo
genauso sieht das aus!!!Ich gebe dir recht.Wenn sie privat sind dann sagt keiner von denen ein ton und du könntest sogar seine frau bumsen und der würde da stehen und weinen:-)


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21.04.2009 um 15:58
es gibt bestimmt auch vernünftige cops aber es sind dennoch cops!!!


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21.04.2009 um 16:01
@Pionier23

Ja das richtig Privat sind diese in ihrer Uniform so ganz wichtigen Lakaien nur kleine Graue Mäuschen die man auch selten irgendwo antrifft! Wie viele von diesen Typen siehst du mal irgendwo in einer Kneipe? Die Wissen genau warum die dort nicht hingehen!


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Polizeigewalt in Deutschland

21.04.2009 um 16:04
Zitat von escobarpabloescobarpablo schrieb:Meine Oma hat in ihren Wohnzimmer so zirka 20 Pflanzen stehen. Jetzt kommt da so ein Lakaie in seiner ganz Wichtigen Uniform hinter der er sich Verstecken muss (weil es der Lakaie ohne nicht einmal durch meinen Vorgarten schaffen würde) und begründet damit einen Verdacht und durchsucht die Wohnung meiner Oma! Toll Begründung des ganz wichtigen Lakaien "Verdacht auf BDMG" was soll dieser Mist? Du kannst mit solch einen Mist alles begründen.
@escobarpablo
Du kannst nicht lesen das stelle ich hiermit fest.

Um 15:05 Uhr habe ich folgendes geschrieben:
Zitat von einareinar schrieb:Für eine Durchsuchung ist ein richterlicher Beschluss unerlässlich, nicht aber für das betreten einer Wohnung bei begründetem Verdacht.
Dein Beispiel ist also völlig unsinnig denn der Polizist wird die Wohnung deiner Oma nicht "durchsuchen", wie du geschrieben hast.
Zitat von escobarpabloescobarpablo schrieb:Auch ein Lakaie kann sich nicht ewig hinter seiner wichtigen Uniform verstecken er muss sich auch mal Einkaufen gehen oder?
Diese Ausage besagt ja schon alles. Aufgrund solcher Aussagen braucht man sich über Vorgehensweisen von Polizisten nicht mehr zu wundern. Obwohl ich denke das bei dir nix dahinter steckt.
Zitat von Pionier23Pionier23 schrieb:kooperation ist ein schönes wort aber esfunktioniert nicht.Erst recht nicht wenn sie von anfang an eine antipatie gegen dich hegen.
@Pionier23
Schon möglich.
Aber anders herum trifft das ganauso zu.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.04.2009 um 16:05
@Pionier23

Wer macht sich schon freiwillig zum Handlager der Staatsanwaltschaft? Das sind Typen mit Komplexen so groß wie Wolkenkratzer? Ich bin wichtig wenn ich eine Uniform trage (Weil in der Schule haben mir immer alle die Fresse Poliert und ich hatte nie eine Freundin) jetzt zeige ich es denen. Wie eine trotziges klein Kind! Wichtigtuer hoch 10 eben!


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Polizeigewalt in Deutschland

21.04.2009 um 16:08
@einar
ich komm ürsprünglich aus dem osten und ich bin mit polizeigewalt groß geworden und wenn ich sehe das diese gleichen polizisten heute noch im dienst sind dann kann von mir niemand toleranz erwarten!!!


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Polizeigewalt in Deutschland

21.04.2009 um 16:08
@einar
Obwohl ich denke das bei dir nix dahinter steckt.

Komm und Probiere es aus ich gebe dir gerne meine Adresse aber lass deine Wichtige Lakaien Uniform zuhause dann schauen wir mal ob sich dein Begründeter Verdacht bestätigt!


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