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Ist Antisemitismus wieder "in"?

7.339 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Islam, Judentum, Antisemitismus ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ist Antisemitismus wieder "in"?

22.10.2022 um 11:46
@behind_eyes
Wie gesagt, das ist ja nicht Ofarims Schuld, dass, wenn jemand "Antisemitismus" schreit, das halbe Land durchdreht.


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Ist Antisemitismus wieder "in"?

22.10.2022 um 11:48
@Schubiack
Na drauf angelegt hat er es ja definitiv sonst hätte er sein Video nicht online gestellt. Die potenzielle Sprengkraft, die Dimension muss ihm klar gewesen sein, für so dumm werden ihn auch die Richter nicht halten.
Fakt ist ja auch: ohne die Kamera Aufzeichnungen, mit denen er wahrscheinlich nicht gerechnet hat, sähe der Fall heute anders aus. Eine gewisse Chance das Spiel so zu Ende zuspielen gab es also.


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22.10.2022 um 11:51
@behind_eyes
Ja, aber diese Sprengkraft liegt nicht in Ofarim's Verantwortung. Wie oft denn noch?


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22.10.2022 um 11:53
@Schubiack
Ist halt die Frage wie weit verantwortungslos man damit Hausieren geht, das Spiel mit der Schuld muss man ihm zurechnen obgleich ich deinen Einwand nicht vollständig abweisen kann.


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22.10.2022 um 11:57
@behind_eyes
Wenn er, wie weiter oben schon geschrieben, ein Einbeiniger gewesen wäre und behauptet hätte, der Hotelangestellte hätte ihn "Krüppel" genannt und keine Sau hätte es gejuckt, dann müsste er nach Deiner Logik ja milder zu beurteilen sein, als es im vorliegenden Fall mit Antisemitismus der Fall ist. Soll heißen, das Urteil hat sich also nicht nach dem Grad der Verfehlung zu richten, sondern nach dem Echo, das sie auslöst?!? Mann, mann, mann...


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22.10.2022 um 12:13
@Schubiack
Wie gesagt, ich bin mir total unsicher inwieweit das mit berücksichtigt werden sollte. Für mich ist dein Einbein-Beispiel deutlich milder als der medial geleakte Antisemitismus weil die (absehbaren) Folgen, speziell für den Verleumdeten, doch erheblich andere sind.


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Ist Antisemitismus wieder "in"?

22.10.2022 um 12:16
@behind_eyes
Das würde bedeuten, dass Juden härter bestraft werden, wenn sie jemanden verleumden, weil Antisemitismus ein "sensibleres" Thema ist. Das kann es ja wohl auch nicht sein.

Was man in das Urteil vielleicht einbeziehen kann, ist die mediale Verbreitung, da gebe ich Dir Recht.


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Ist Antisemitismus wieder "in"?

22.10.2022 um 12:28
Zitat von SchubiackSchubiack schrieb:Das würde bedeuten, dass Juden härter bestraft werden, wenn sie jemanden verleumden, weil Antisemitismus ein "sensibleres" Thema ist
Nein, aus meiner Sicht muss es so formuliert sein, wenn die Konsequenzen eine Rolle spielen:

------------

Das würde bedeuten, dass Menschen härter bestraft werden, wenn sie jemanden verleumden, weil *ismus ein folgenschweres Thema sein kann je nach Fall

-------------

Das Ofarim ein Jude ist, spielt für diese Betrachtung keine Rolle und darf imo in keinem Fall so transportiert werden.

Kachelmann hat damals bewusst auf eine juristische Aufarbeitung der Schäden durch die Verleumdung verzichtet weil es ihm nur um Rehabilitation ging, aber er hätte es machen können.


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Ist Antisemitismus wieder "in"?

22.10.2022 um 19:22
Zitat von SchubiackSchubiack schrieb:Das war schon so gemeint, dass es der Richter ist, der ihm einen "Klapps auf die Finger gibt", soll heißen bei entsprechender Beweislage verurteilt und ihn seine (angemessene) Strafe zahlen lässt.
Dann sind wir einer Meinung
Zitat von SchubiackSchubiack schrieb:Wie gesagt, das ist ja nicht Ofarims Schuld, dass, wenn jemand "Antisemitismus" schreit, das halbe Land durchdreht.
Hier sehe ich es anders. Ofarim hat es genau darauf abgesehen. Öffentliche Aufmerksamkeit. Warum sonst stellt er das Video online?


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Ist Antisemitismus wieder "in"?

23.10.2022 um 06:52
Zitat von cachalotcachalot schrieb:Hier sehe ich es anders. Ofarim hat es genau darauf abgesehen. Öffentliche Aufmerksamkeit. Warum sonst stellt er das Video online?
Sag ich ja:
Zitat von SchubiackSchubiack schrieb:Was man in das Urteil vielleicht einbeziehen kann, ist die mediale Verbreitung, da gebe ich Dir Recht.
Ansonsten ist von meiner Seite eigentlich alles dazu gesagt und ich kann mich nur noch wiederholen.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Das würde bedeuten, dass Menschen härter bestraft werden, wenn sie jemanden verleumden, weil *ismus ein folgenschweres Thema sein kann je nach Fall
Eben und das ist - mit Verlaub - Schwachsinn. Denn es kann nicht sein, dass bei gleichem Vergehen mit gleicher Intention die öffentliche Aufmerksamkeit darüber entscheidet, wie schwer das dann im Einzelnen geahndet wird. Mal abgesehen davon, dass der Pöbel wankelmütig ist und die Shitstorm-Neigung extrem (nicht nur) dem Zeitgeist unterliegt, hat der Behinderte einfach Pech gehabt, wenn seine Verleumdung nicht so ankommt, wie er es sich vielleicht wünscht, wenn Behinderten-Diskriminierung der Bevölkerung im Gegensatz zu Antisemitismus vergleichsweise egal ist, bzw. er hat Glück, wenn es zur Anzeige gegen ihn kommt und das Echo eben nur gering war.

Dass ein Verleumder immer versucht einen gewissen Impact zu erreichen, liegt in der Natur der Sache, sonst würde er es ja nicht machen. Dabei kann man imho aber schon anrechnen, wenn er zB soziale Medien mit größerer Reichweite nutzt, als eine Lüge beispielsweise in geselliger Runde im Wirtshaus zu erzählen.

Aber die Art und Weise wie die Bevölkerung dann darauf reagiert, hat Ofarim hier nicht zu verantworten, weil es nicht seine Schuld ist, wenn die Deutschen offenbar nur ein in die ein oder andere Richtung gestörtes Verhältnis zu den Juden haben zu können scheinen. Das ist unschön für den hier betroffenen Hotelangestellten, der, im Falle einer Verurteilung Ofarim's oder einer außergerichtlichen Einigung, eine angemessene Entschädigungszahlung erhalten sollte, und es ist ganz einfach Pech für das Gerechtigkeitsempfinden mancher Leute, die Ofarim gern für die Hysterie ihrer eigenen Landsleute zur Rechenschaft gezogen sähen.

...

Und bevor mir hier die Geduld jetzt vollends ausgeht und ich so Worte wie "Volkszorn" raushole, möchte ich darauf hinweisen, dass meines Wissens zum jetzigen Zeitpunkt gerichtlich noch gar nicht festgestellt wurde, ob es sich hier um eine Verleumdung handelt oder nicht.


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Ist Antisemitismus wieder "in"?

23.10.2022 um 09:21
Zitat von SchubiackSchubiack schrieb:Denn es kann nicht sein, dass bei gleichem Vergehen mit gleicher Intention die öffentliche Aufmerksamkeit darüber entscheidet,
Welche beiden Vergehen vergleichst du hier wenn du sagst "gleiche Intention"?
Zitat von SchubiackSchubiack schrieb:Das ist unschön für den hier betroffenen Hotelangestellten, der, im Falle einer Verurteilung Ofarim's oder einer außergerichtlichen Einigung, eine angemessene Entschädigungszahlung erhalten sollte,
Das widerspricht doch aber deiner Argumentation. Hier wird der Hotelmitarbeiter laut ja jetzt doch anders behandelt, sprich der "Jude muss wohl mehr zahlen" als andere weil es für den Hotelmitarbeiter so heftig war obwohl der Ofarim da ja nichts dafür kann.


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Ist Antisemitismus wieder "in"?

23.10.2022 um 10:20
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Welche beiden Vergehen vergleichst du hier wenn du sagst "gleiche Intention"?
Verleumderische Vergehen. Es ging darum, dass man mit der Diskriminierung von Behinderten im Regelfall weit weniger Echo bekommt als mit Antisemitismus. Soll ich's Dir in einfacher Sprache erklären?

Ich schreibe "angemessen" und Du machst daraus
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:der "Jude muss wohl mehr zahlen"
Ich würde ja sagen der - bislang hypothetischen - Verantwortung und Schuld Ofarims angemessen. Aber Du darfst gerne ausführen an was man das sonst bemessen soll.


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Ist Antisemitismus wieder "in"?

23.10.2022 um 10:24
.
Zitat von SchubiackSchubiack schrieb:Ich schreibe "angemessen" und Du machst daraus
behind_eyes schrieb:
der "Jude muss wohl mehr zahlen"
Natürlich, weil dein "angemessen" ja ein Maß enthält welches man anlegt (selbst nach deiner jetzigen Argumentation wenn du von "angemessener Entschädigungszahlung" sprichst) und wenn:
Zitat von SchubiackSchubiack schrieb:Diskriminierung von Behinderten im Regelfall weit weniger Echo bekommt als mit Antisemitismus
hier schon das ungleiche Maß sichtbar wird (wieder auch nach deiner Argumentation) und das ist genau das was ich meine und da ist es unerheblich ob Ofarim nur einen Satz gesagt hat und der Mob hat den Rest gemacht.
Sich dann hinzustellen und zu sagen:
Zitat von SchubiackSchubiack schrieb:Das würde bedeuten, dass Juden härter bestraft werden, wenn sie jemanden verleumden, weil Antisemitismus ein "sensibleres" Thema ist
ist dann eher Polemik als sachliche Einordnung weil siehe oben.


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Ist Antisemitismus wieder "in"?

23.10.2022 um 10:32
Moment mal, DU hattest doch geschrieben:
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Nein, aus meiner Sicht muss es so formuliert sein, wenn die Konsequenzen eine Rolle spielen:

------------

Das würde bedeuten, dass Menschen härter bestraft werden, wenn sie jemanden verleumden, weil *ismus ein folgenschweres Thema sein kann je nach Fall
Was bedeutet, dass Ofarim eben nicht nur für seine Verleumdung verantwortlich ist, sondern für das, was der Mob daraus macht. Und das ist er nicht.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:und das ist genau das was ich meine und da ist es unerheblich ob Ofarim nur einen Satz gesagt hat und der Mob hat den Rest gemacht.
Dann soll der Hotelangestellte eben den scheiß Mob verklagen. Oder wurden die armen Deutschen mal wieder verführt?


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Ist Antisemitismus wieder "in"?

23.10.2022 um 10:36
Zitat von SchubiackSchubiack schrieb:Was bedeutet, dass Ofarim eben nicht nur für seine Verleumdung verantwortlich ist, sondern für das, was der Mob daraus macht. Und das ist er nicht.
Wieso sollte man dann deiner Meinung nach, ein Maß ansetzen für eine Entschädigung der Folgen dieser Verleumdung? Das ist ein Widerspruch und ich denke wir beide liegen garnicht soweit weg voneinander mit unseren Standpu kten, es hapert vielleicht auf beiden Seiten an Kommunikationsstärke.
Zitat von SchubiackSchubiack schrieb:Dann soll der Hotelangestellte eben den scheiß Mob verklagen. Oder wurden die armen Deutschen mal wieder verführt?
Hmm, es gibt ja auch dieses "Anstiftung zum..." D.h. die Rechtssprechung berücksichtigt auf jeden Fall solche Mechanismen, auch wenn das juristisch hier nicht zum Tragen kommen könnte...


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Ist Antisemitismus wieder "in"?

23.10.2022 um 10:43
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Wieso sollte man dann deiner Meinung nach, ein Maß ansetzen für eine Entschädigung der Folgen dieser Verleumdung?
Ich denke es wird ein Maß angesetzt für die Entschädigung für jede (erwiesene) Verleumdung. Aber ich denke nicht, dass die sich nach dem Empfinden des Verleumdeten richtet, sondern nach Beider Einkommen.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Das ist ein Widerspruch und ich denke wir beide liegen garnicht soweit weg voneinander mit unseren Standpu kten, es hapert vielleicht auf beiden Seiten an Kommunikationsstärke.
Es könnte vielleicht helfen, wenn Du mal vernünftig ausformulierst wie Du es siehst und nicht immer nur Fragen stellst und Deine Beiträge nicht immer noch zehnmal editierst. ;)
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Hmm, es gibt ja auch dieses "Anstiftung zum..."
Das ist aber doch ein völlig anderer Straftatbestand, der hier überhaupt nicht zum Tragen kommt oder zur Diskussion steht.


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Ist Antisemitismus wieder "in"?

23.10.2022 um 10:49
Zitat von SchubiackSchubiack schrieb:Es könnte vielleicht helfen, wenn Du mal vernünftig ausformulierst wie Du es siehst und nicht immer nur Fragen stellst und Deine Beiträge nicht immer noch zehnmal editierst.
OK.
Für mich ist eine für den Verleumdeten folgenarme Verleumdung anders, leichter zu ahnden als eine folgenschwere, auch wenn die Folgen der Verleumder nicht explizit begangen hat (Mob, Job, öffentlicher Pranger etc) aber mindestens hat erwarten können weil die Art der Anschuldigung sowie die Form der Kundmachung der Beschuldigung diese Folgenschwere hat erwarten lassen.
Zitat von SchubiackSchubiack schrieb:Das ist aber doch ein völlig anderer Straftatbestand, der hier überhaupt nicht zum Tragen kommt oder zur Diskussion steht.
Ich wollte damit sagen, daß diese Mechanismen sehr wohl juristisch berücksichtigt werden können. Also das es das gibt.


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Ist Antisemitismus wieder "in"?

23.10.2022 um 10:54
Ohne hier weiter einsteigen zu wollen, hab ich im Netz folgendes dazu gefunden:
Was ist Verleumdung?

Verleumdung bezeichnet gemäß § 187 StGB ehrverletzende, verächtlich machende Behauptungen, die nachweislich unwahr sind und wider besseres Wissen getätigt werden. Das heißt, eine Verurteilung wegen Verleumdung kann nur erfolgen, wenn das Gegenteil des Behaupteten zweifelsfrei erwiesen ist, und die Falschbehauptung vorsätzlich getätigt wurde.

Für beide Tatbestände reicht die bloße Behauptung gegenüber Dritten aus. Eine schriftliche Verbreitung, wie z.B. über das Internet, muss nicht erfolgt sein, wirkt sich aber ggf. verschärfend auf das Strafmaß aus.


Wie wird Verleumdung oder Üble Nachrede bestraft?

Üble Nachrede wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft.

Meist kommt ein Täter mit einer Geldstrafe davon, es sei denn, dass die Schwere der Schuld besonders hoch, die Absicht, das Opfer sozial zu vernichten, besonders eklatant und die angerichteten Schäden besonders hoch sind. Eine Verurteilung wegen Verleumdung ist seltener und weitaus schwieriger, da hierfür die „Unschuld“ des Opfers, bzw. die Unwahrheit der behaupteten u./o. Verbreiteten Gerüchte, sowie der Vorsatz der Falschbehauptung des Täters erwiesen sein muss. Ist dies jedoch der Fall, so fällt auch die Strafe für Verleumdung empfindlicher aus als für Üble Nachrede: Gemäß § 187 StGB erwarten den Täter Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren, im Falle einer schriftlichen Verbreitung der ehrverletzenden Behauptungen sogar bis zu 5 Jahren.
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/rufmord-im-internet-und-ueber-soziale-netzwerke-verleumdung-ueble-nachrede_182606.html (Archiv-Version vom 08.12.2020)

Ich gehe von Verleumdung und Geschäftsschädigung aus.


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Ist Antisemitismus wieder "in"?

23.10.2022 um 11:08
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Für mich ist eine für den Verleumdeten folgenarme Verleumdung anders, leichter zu ahnden als eine folgenschwere, auch wenn die Folgen der Verleumder nicht explizit begangen hat (Mob, Job, öffentlicher Pranger etc) aber mindestens hat erwarten können weil die Art der Anschuldigung sowie die Form der Kundmachung der Beschuldigung diese Folgenschwere hat erwarten lassen.
Ich nehme an, mit "leichter zu ahnden" meinst Du "weniger hart zu bestrafen".

Das ist aber was anderes als Interested hier zitiert:
Zitat von InterestedInterested schrieb:Eine schriftliche Verbreitung, wie z.B. über das Internet, muss nicht erfolgt sein, wirkt sich aber ggf. verschärfend auf das Strafmaß aus.
Und das ist aber auch das, was ich im Prinzip gesagt habe: Die Form, die Art und Weise der Verbreitung, als hier durch die sozialen Medien, soll durchaus Berücksichtigung finden, aber nicht was die tumbe Masse dann daraus macht.

Also JA zum zweiten Teil:
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:die Form der Kundmachung
NEIN zum Ersten:
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:mindestens hat erwarten können weil die Art der Anschuldigung
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:diese Folgenschwere hat erwarten lassen.
Da geht's nur um wahr und unwahr.


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Ist Antisemitismus wieder "in"?

23.10.2022 um 11:09
@Interested
Danke, das zeigt sehr gut das das Strafmaß völlig unabhängig der Herkunft oder Ethnie des Täters ist und das die Form der Tatbegehung sehr wohl eine Rolle spielt weil sie offensichtlich die Folgen der Tat maßgeblich (Maß!) beeinflusst.


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