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Das bedingungslose Grundeinkommen

20.847 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geld, Sozial, Grundeinkommen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Das bedingungslose Grundeinkommen

03.02.2021 um 13:44
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Jetzt habe KL.1 4 mal geschrieben - und dann diese Weisheit:
Dann habe in diesem Fall ich mal nicht gut gelesen. Auch ein bisschen ausgleichende Gerechtigkeit.

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Das bedingungslose Grundeinkommen

03.02.2021 um 14:24
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Mit Freibetrag?
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Diese Spalte ist gedacht für Ausgaben wie km Pauschale oder Dienstkleidung die die 1000€ (sog. Werbekosten)Pauschale überschreiten...das hat mit dem Steuerfreibetrag nichts zu tun.
wie sieht es mit den Möglichkeiten aus, sich "ärmer zu rechnen" als man ist - also z.B. abziehbare Ausgaben zu generieren, welche man nebenbei auch gut privat nutzen kann (was jedoch nicht so einfach nachweisbar wäre... und dennoch nicht strafbar)?

Das würde dann die Steuerlast noch mal etwas senken, sodass so mancher Unternehmer vielleicht doch nicht ca. 50% Abgaben zu zahlen hätte?

(jetzt mal nur bezüglich der Berechnungen wegen des BGE - bzw. auf Eure Rechnung eingehend...)


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Das bedingungslose Grundeinkommen

03.02.2021 um 14:27
Abziehbare Ausgaben faken ist nicht so einfach, weil Nachweispflicht besteht. Sprich Belege beibringen, Rechnungen, Anschaffungskosten für Abschreibungen etc., wenn den Finanzbeamten etwas verdächtig erscheint, wird nachgeprüft. Ich lasse mich aber gern über Möglichkeiten dazu belehren. (Könnte ich eh nicht nutzen, mit den popeligen 10 Zahlen auf meiner Steuererklärung.)


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03.02.2021 um 14:29
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das würde dann die Steuerlast noch mal etwas senken, sodass so mancher Unternehmer vielleicht doch nicht ca. 50% Abgaben zu zahlen hätte?
nicht nur Unternehmer, sondern auch Arbeitnehmer.
Zum Beisp, wenn sie ein Arbeitszimmer ganz legitim und nachweisbar absetzen könnten.
Das könnten sie halt auch privat nutzen.

So meinte ich das @T.Rick


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Das bedingungslose Grundeinkommen

03.02.2021 um 14:37
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wie sieht es mit den Möglichkeiten aus, sich "ärmer zu rechnen" als man ist - also z.B. abziehbare Ausgaben zu generieren, welche man nebenbei auch gut privat nutzen kann (was jedoch nicht so einfach nachweisbar wäre... und dennoch nicht strafbar)?
Die wären? Sei mir nicht böse aber das ist Hörensagen. Aber mal so:
"Ärmer rechnen" bringt nichts, weil man keine Vermögensteuer hat.
Du meinst wahrscheinlich weniger Einnahmen (Steuerbetrug direkt) oder größere "verschleierte" Ausgaben um die Differenz = Gewinn kleiner zu machen.
Was immer wieder gerne erwähnt wird, Selbständiger mit Geschäftswagen...nutzt es auch privat...ich sage das ist egal, da die Steuer pro Jahr 12% vom Listenpreis ist...sprich der Wagen ist 100.000 dann die Steuer 12.000...im Sprit sind auch so viele Steuern dass es auch egal ist..
Die anderen Methoden die Amazon verwenden, wobei der größte Betrüger in DE Starbucks ist, mit Patenten und Lizenzen, Sitz in der Niederlande (größte europäische Steueroase) kann nicht jeder machen.
Auch wenn man von der Presse angestachelt wird, ist das deutsche Steuernetz sehr dicht...siehe Einnahmen!


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Das bedingungslose Grundeinkommen

03.02.2021 um 14:41
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Du meinst wahrscheinlich weniger Einnahmen
nein, ich meinte von den Einnahmen mehr für Kosten ausgeben, in dieser Art:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:nicht nur Unternehmer, sondern auch Arbeitnehmer.
Zum Beisp, wenn sie ein Arbeitszimmer ganz legitim und nachweisbar absetzen könnten.
Das könnten sie halt auch privat nutzen.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:oder größere "verschleierte" Ausgaben um die Differenz = Gewinn kleiner zu machen.
ja, sowas in der Art.


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03.02.2021 um 14:45
Sagen wir mal, Deutschland hat viele und eifrige Steuerfahnder, das beschränkt die Möglichkeiten, und die Bearbeiter in den Veranlagungen (für Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer/Firmen) sind auch nicht von gestern. Bei Geschäftswagen, Arbeitszimmer etc. ist immer schon die Möglichkeit einer teilweisen privaten Nutzung mit gegeben, dann muß im Zweifelsfall halt ein Fahrtenbuch geführt werden, wo sich dann ausrechnen läßt, wie sich gewerbliche und private Nutzung verteilen, oder irgendwer schaut sich das Arbeitszimmer mal an. Größere Betriebe haben regelmäßig die gefürchtete Betriebsprüfung im Haus.


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03.02.2021 um 14:53
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Zum Beisp, wenn sie ein Arbeitszimmer ganz legitim und nachweisbar absetzen könnten.
Das könnten sie halt auch privat nutzen.
Bei Verdacht reicht die Frage nach einem Foto (Schreibtisch, Bürostuhl, PC mit gutem Monitor, ev. Drucker, internet) und ein Grundriss von der Wohnung...nicht dass da 3 Personen in zwei Zimmer wohnen und eines davon ist ein 100% Arbeitszimmer.
Glaube es mir, es ist schwer = an sich unmöglich. Der Nutzen steht in keinem Verhältnis zu den Nachteilen.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

03.02.2021 um 14:58
@Abahatschi
@T.Rick

aha, ok.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Glaube es mir, es ist schwer = an sich unmöglich. Der Nutzen steht in keinem Verhältnis zu den Nachteilen.
glaube ich auch.
Allerdings kenne ich privat schon mal eine Firma, wo ich genau weiß, dass die das Arbeitszimmer auch privat nutzen :)

Aber ist jetzt auch egal, es geht ja darum, ob das BGE gerecht wäre, ob es alle Bedürfnisse richtig abdecken würde (nicht die Wünsche ;) ).
Ob es Alle bekommen sollten oder nicht.
Und natürlich gehts um die Abzüge der Menschen welche das Geld erarbeiten müssen.
Darüber - über alle Punkte - bin ich immer noch geteilter Meinung.

Was die Abzüge betrifft:
Wenn ich Großverdiener wäre, wäre es mir persönlich egal, ob ich 30 oder 50% (oder bissel mehr) abgeknöpft bekäme, hauptsache ich hätte genug um davon gut leben zu können.
Und was der Staat dann mit meinem Geld macht - ob Infrastruktur oder es für Bedürftige ausgibt, wäre mir ziemlich egal.
Kann aber auch diejenigen verstehen denen es nicht egal ist.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

03.02.2021 um 15:00
Wer wirklich in großem Umfang Steuern hinterziehen will, beteiligt sich an sogenannten Umsatzsteuerkarussellen, Manipulationen mit BitCoin und ähnlichen Scherzen, oder so Zeug wie bei Wirecard abgelaufen ist, das ist dann Wirtschaftskriminalität wo bei Aufdeckung auch Haftstrafen im Raum stehen. Neben deftigen Geldstrafen, also wer das Risiko unbedingt eingehen will, sollte wissen wann und wohin er sich rechtzeitig ins Ausland absetzen kann, Länder wie Russland oder Nordkorea, von wo er nicht ausgeliefert wird.


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03.02.2021 um 15:02
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Allerdings kenne ich privat schon mal eine Firma, wo ich genau weiß, dass die das Arbeitszimmer auch privat nutzen :)
"Auch" ist mit drin, solange die Hauptnutzung dem Betrieb dient. Viele Selbständige die von Zuhause arbeiten, haben nicht genug Wohnraum, um jede private Mitnutzung völlig zu verhindern. Aber das sind Peanuts, die dem Staat nicht weh tun.


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03.02.2021 um 15:12
@kleinundgrün
Ich habe eben nachgeschaut, es gibt keinerlei (zumindest für mich auffindbaren) § der einem Arbeitnehmer zusichert das der AG es vorstrecken muss. Vielmehr:

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist Aufgabe des Arbeitgebers. Er haftet dafür, dass sie korrekt erfolgt. Das gilt auch und besonders für das Kurzarbeitergeld. Im Fall von Versäumnissen ist er schadenersatzpflichtig.

Die Arbeitsagentur schreibt es zwar so schön, aber ohne rechtliche Grundlage. Wäre ja auch noch schöner wenn sie in mein Privatvermögen eingreifen dürfte. Solltest Du eine rechtliche Grundlage (Gesetzestext) zur Vorstreckung finden wäre ich sehr interessiert.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

03.02.2021 um 15:15
Die Frage ist dann, ob der Staat seiner Pflicht zur Zahlung des Kurzarbeiter-Geldes an den Arbeitgeber auch rechtzeitig nachkommt, denn wenn die Zahlungen verzögert oder verweigert werden dank des heiligen Bürokratius, dann sitzt der Arbeitnehmer ohne Geld da, um seine Miete zu zahlen.


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03.02.2021 um 15:17
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn ich Großverdiener wäre, wäre es mir persönlich egal, ob ich 30 oder 50% (oder bissel mehr) abgeknöpft bekäme, hauptsache ich hätte genug um davon gut leben zu können.
Das stufe ich irgendwo zwischen Provokation und Naivität :D
Gehen wir mal "hauptsache" ein: man haftet als Großverdiener meistens mit dem Privatvermögen und ich sehe durchaus einen Unterschied ob ich meine Investitionen 5 Jahren früher oder 5 Jahre später abbezahlt habe.
Auch als Großverdiener im Angestelltenverhältnis ist man gefährdeter für Rauswürfe oder bei Restrukturierungen...
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und was der Staat dann mit meinem Geld macht - ob Infrastruktur oder es für Bedürftige ausgibt, wäre mir ziemlich egal.
? das heißt wenn ich einen Kunden in Nürnberg habe, kann ich auch offroad fahren? oder ich verrecke gern in einer Notaufnahme obwohl es vorher egal war ob 30% oder 50% Steuern bezahlt werden?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Kann aber auch diejenigen verstehen denen es nicht egal ist.
Nee, schreib das nicht.


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03.02.2021 um 15:18
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Ich habe eben nachgeschaut, es gibt keinerlei (zumindest für mich auffindbaren) § der einem Arbeitnehmer zusichert das der AG es vorstrecken muss.
Natürlich nicht. Weil der AG dem AN den Lohn schuldet. Und eben nicht irgendwann, wenn er gerade flüssig ist.

Wenn es im Fall von KUG anders sein sollte, müsste das dann abweichend geregelt sein. Und das ist es nicht. Es gilt also der Normalfall.
Es war im Gespräch, ob her eine Ausnahme gilt. Aber das ist aktuell eben nicht der Fall.

Und keine Ahnung, was Du mit dem Formular der AfA immer hast. Da steht nichts falsches drin. Da muss man eben bestätigen, das - falls die Austahlung eben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erfolgt ist - diese unverzüglich erfolgt.
Und eben unverzüglich - nicht irgendwann, wenn die Zahlung der AfA an den AG erfolgt ist.

Ich finde es immer wieder beachtlich, mit welchem Selbstbewusstsein Leute in Foren irgend was behaupten und alles andere nonchalant als Blödsinn hinstellen.


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03.02.2021 um 15:22
@Fragender73
Du hast vermutlich ein völlig falsches Verständnis vom KUG.

Das ist keine Befreiung des AG davon, den Lohn zahlen zu müssen. Das ist eine Erstattung eines Lohnteils der AfA an den AG.
Der AG muss mit seinen AN vereinbaren, dass sie auf einen Teil des vertraglich vereinbarten Lohnes verzichten und den Rest ersetzt die AfA dem AG.
Aber der AG ist weiterhin vertraglich zur Lohnzahlung verpflichtet.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

03.02.2021 um 15:23
Zitat von T.RickT.Rick schrieb:Die Frage ist dann, ob der Staat seiner Pflicht zur Zahlung des Kurzarbeiter-Geldes an den Arbeitgeber auch rechtzeitig nachkommt, denn wenn die Zahlungen verzögert oder verweigert werden dank des heiligen Bürokratius, dann sitzt der Arbeitnehmer ohne Geld da, um seine Miete zu zahlen.
Genau, und er versucht es auf die Arbeitgeber abzuwälzen, ohne rechtliche Grundlage. Natürlich macht man es als AG auch für seine Angestellten, aber für viele ist es doch gar nicht möglich. Kenne nun genug aus meinem Berufsleben das viele Händler und Dienstleister zwar ganz gut über die Runden kamen aber einfach realistisch auch null Rücklagen bilden konnten. Die würde man damit in die Insolvenz stürzen ... aber das interessiert natürlich niemanden.


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03.02.2021 um 15:25
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber der AG ist weiterhin vertraglich zur Lohnzahlung verpflichtet.
Kurzarbeitergeld ist kein Lohn, es ist ein Instrument gegen Kündigung. Also dann mal so, bitte um Gesetzestext das ich zur Vorabzahlung verpflichtet bin.


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03.02.2021 um 15:25
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:Die würde man damit in die Insolvenz stürzen
Zuerst könnten sie aber mal Darlehen aufnehmen, bis dann die Zahlungen von der Afa eintrudeln, denn der Anspruch besteht ja - lieber spät als gar nicht. Lieber ein paar Zinsen zahlen als gleich insolvent werden.


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03.02.2021 um 15:26
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:und er versucht es auf die Arbeitgeber abzuwälzen
So ein Quatsch. Die Zahlung des Arbeitslohnes ist die ureigenste Verpflichtung des Arbeitgebers. Und zwar auch dann, wenn er die Arbeitsleistung des AN nicht verwerten kann.
Das KUG ist letztlich eine staatliche Hilfe für den AG, damit dieser den Arbeitsplatz erhalten kann. Es befreit ihn aber nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen ggü. dem AN.
Das ist ganz einfach das unternehmerische Risiko, dass man ggf. seine AN aufgrund wegfallender Aufträge nicht beschäftigen kann.


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