Sollen Hartz4 Empfänger Schnee schaufeln?
02.01.2011 um 16:43Anzeige
Sommer075 schrieb:Also ich bekomme nicht weniger als ein Hartz4 Empfänger. Aber ich habe doch auch ganz andereWenn Du dadurch unter den Sozialsatz fällst, kannst Du Hartz4 beantragen.
Kosten als ein h4ler.
wobel schrieb:die ARGE treibt damit die mieten sinnlos in die höhe.Hier ist es eher Umgekehrt.
die 385 liegen nämlich WEIT über dem mietspiegel für die von der ARGE als richtlinie hergenommenen 45qm für einen single.
Sommer075 schrieb:Ich bin ja auch kein gegener von H4 sondern von Sozialschmarotzern
Sommer075 schrieb:aber erst müssen die Schmarotzer aus dem H4 geworfen werdenNach welcher Richtlinie willst Du das denn bewerkstelligen?
bennamucki schrieb:Davon mal abgesehen, finde ich es schon recht befremdlich, daß ein Hartz4 Empfänger kein Auto haben darf.darf er doch!
bennamucki schrieb:Die Mieten sind zwar gestiegen, aber die Wohnungen bekommt man nur mit Berechtigungsschein.da schmeisst du grad zwei sachen zusammen, die nicht zusammen gehören.
bennamucki schrieb:Als normaler Arbeiter eine Wohnung nicht nur zu finden, sondern auch wirklich mieten zu können ist fast ausgeschlossen.och, hier ist das nicht so das problem. vorausgesetzt du kannst dir die wohnung dann auch leisten. aber das wird wohl bald nicht mehr der fall sein wenn die entwicklung sich so weiter fortsetzt wie weiter vorn beschrieben...
@klausbaerbelDann sehe ich das Problem von @Sommer075 nicht. Wenn die Kosten des Fahrzeuges so hoch sind, daß unter dem Strich weniger als bei einem Hartz4 Empfänger bleibt, sollte man Hartz4 beantragen.
klausbaerbel schrieb:
Davon mal abgesehen, finde ich es schon recht befremdlich, daß ein Hartz4 Empfänger kein Auto haben darf.
darf er doch!
aber eben keine luxuskarre, sondern nur bis zu 'nem bestimmten wert. wie hoch der aktuell ist weiss ich auch nicht aus dem kopf, müsste googeln. aber da gibt's grenzen. also nix s-klasse, eher gebrauchter corsa oder so...
klausbaerbel schrieb:Nene, die Vermieter vermieten nur noch an Personen mit Berechtigungsschein. Warscheinlich haben sie zuvor prüfen lassen, ob die entsprechende Wohnung sozial gefördert werden kann.
Die Mieten sind zwar gestiegen, aber die Wohnungen bekommt man nur mit Berechtigungsschein.
da schmeisst du grad zwei sachen zusammen, die nicht zusammen gehören.
der wohnberechtigungsschein (WBS) gilt nur für sozial geförderte wohnungen. diese stehen sowieso ausserhalb des mietspiegels.
ich hab von ganz normalen wohnungen geredet, von privaten vermietern, wohnbaugesellschaften oder von mir aus auch genossenschaften. da hilft dir der WBS auch nicht weiter.
wobel schrieb:vorausgesetzt du kannst dir die wohnung dann auch leisten.Tja, da ist das Lohndumping und die Politik dran Schuld. Aber nicht der Hartz4 Empfänger.
Sommer075 schrieb:das raus zu finden gehört doch nun wirklich nicht viel.Wenn Du Dich da mal nicht irrst. Das Ganz gibt dann wieder einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, incl neuer Gesetze usw.
bennamucki schrieb:Nene, die Vermieter vermieten nur noch an Personen mit Berechtigungsschein. Warscheinlich haben sie zuvor prüfen lassen, ob die entsprechende Wohnung sozial gefördert werden kann.ich glaub da kennst du die rechtslage nicht.
bennamucki schrieb:Der Hintergrund ist folgender.auch dazu hab ich weiter vorn schon mal was geschrieben:
Immer häufiger zahlen Mieter die Miete nicht oder nur sporadisch.
Vom Amt kommt die Miete immer pünktlich.