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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

3.271 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Skandal, NPD ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

06.08.2021 um 13:15
Meine Frage nach der unwahrscheinliche langen Pause zwischen den Mord in München am 29.08.2001 und dem in Rostock im Februar 2004 ist immer noch nicht gezielt beantwortet.

Was könnte also im August 2001 in Müünchen im Fall Habil Kilic passiert sein?

1. Kilic war nur ein Ersatzziel für einen Mordversuch, der an anderer Stelle kurz zuvor schiefgelaufen oder abgebrochen worden ist. Möglicherweise, weil plötzlich die Täter gestört worden sind.

2. Der Fall Kilic, war gar nicht als Mord sondern vielmehr als Raub gedacht. Um die eigene Kasse aufzubessern.


Dem widerspricht jedoch, dass der Tag im August aufgrund eines anderen Ereignisses kann ich mich gut an den 29.08.2001 erinnern ein eher düsiger dunkler Spätsommertag war. Der Tatort, liegt in einer Straße in der ziemlich monton hellgestrichene Häuser liegen. Die nicht größer als 2 Obergeschosse sind. Desweiteren waren die Täter quasi in der Höhle des Löwen, nur weniger Meter entfernt liegt ein Polizeiquartier. Also konnte man sich alles in allem eher sicher fühlen.

Ergo, ein Tatort wie man ihm sich nur wünschen kann. Das muß auf jeden Fall das Selbstbewußtsein der Täter massiv gehoben haben.

Was alles darauf hindeutet, dass es in den folgenden 28 Monaten weitere bislang unentdeckte Morde oder aber letztendlich gescheiterte Mordversuche gegeben haben muß.

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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

12.08.2021 um 18:40
Kurzes Update zum Revisionsverfahren im NSU-Prozess, nächste Woche am 19. August könnte der Bundesgerichtshof erste Entscheidungen bekanntgeben:

Welche Entscheidungen kann der BGH treffen?

Halten alle fünf Richter des Senats eine Revision der Angeklagten für unzulässig, kann sie ohne weitere Verhandlung durch einen Beschluss verworfen werden. Es könnte also sein, dass alle oder einige Revisionen in wenigen Tagen ohne weiteres Verfahren erledigt sind. Dann sind die entsprechenden Urteile rechtskräftig.

Im Fall von Ralf Wohlleben, André Eminger und Holger G. dürfte das zu einer weiteren Haftstrafe führen, weil die bisherige Untersuchungshaft kürzer als die jeweiligen Strafen waren. Zschäpe bliebe in Haft - aus der Untersuchungshaft würde dann Strafhaft. Bliebe es bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, wäre eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen.

Auch denkbar - und im Fall der Revision des Generalbundesanwalts zu Lasten des André Eminger sogar wahrscheinlich - ist eine mündliche Verhandlung vor dem BGH. In dem Termin würden die Richter strittige Punkte mit der Verteidigung und der Bundesanwaltschaft diskutieren und sich nochmals deren Rechtsansichten anhören. Danach würde der Senat durch ein Urteil entscheiden. Er kann das Münchner Urteil halten, abändern oder ganz oder teilweise an das Gericht zurückverweisen.

https://www.tagesschau.de/inland/nsu-prozess-283.html

Wollen hoffen dass die Richter vom 3. Senat des BGH weiser urteilen werden als das OLG in München in seiner Entscheidung vom Juli 2018 und dieser widerliche Nazidrecksack von Eminger nun seine gerechte Strafe in Höhe von 20 oder noch besser 25 Jahren Haft erhält! Leider hat die Bundesanwaltschaft bei Wohlleben und Gerlach keine Revision beantragt was zur Folge hat das die Urteile aus München dort entweder nur bestätigt oder reduziert werden können. Das bedeutet wenn es bei den zehn Jahren Freiheitsstrafe für Wohlleben bleibt hätte er faktisch wohl noch rund 3 Jahre abzusitzen da die Zeit in U-Haft angerechnet wird. Es wäre wesentlich gerechter als auch besser gewesen der Strafsenat in München hätte auch hier 20 oder 25 Haft ausgesprochen dann wäre noch eine angemessene Reststrafe übrig und der Nachgeschmack nicht gar so schal. Gleiches gilt auch für Gerlach der mit 3 Jahren relativ gut weggekommen ist obwohl hier 7 oder mehr Jahre wesentlich gerechter gewesen wären. Insofern darf man wirklich gespannt sein zu welchem Ergebnis der BGH kommen wird...


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

13.08.2021 um 02:05
Zitat von joschie99joschie99 schrieb am 06.08.2021:Was alles darauf hindeutet, dass es in den folgenden 28 Monaten weitere bislang unentdeckte Morde oder aber letztendlich gescheiterte Mordversuche gegeben haben muß.
Gut möglich, dass es Versuche gab, diese aber aus irgendwelchen Gründen abgebrochen worden sind. Vielleicht fuhr ein Streifenwagen überraschend in der Nähe des anvisierten Tatortes vorbei, vielleicht gab es zu viele Zeugen, kurz, es gibt so viele Grümde, warum sich die Mörder zum Abbruch entschieden haben könnten.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

16.08.2021 um 16:46
@Zarastro: Ich habe mir gestern noch einmal in dem Buch von Dirk Labs alles zum Fall Boulgaridis im Jahr 2015 durchgelesen. Da es hier zwei Abweichungen vom Modus operandi des NSU gibt.

1. Das Mordopfer war kein Türke sondern Grieche.
2. Das Mordopfer war selbstständig im Handwerk (Schlüsseldienst). Die anderen 8 Opfer waren allesamt im Speise- oder Verkaufsgewerbe tätig.

Und habe wiederum keine Anomalien gefunden, die auf mögliche bislang unentdeckte Morde hinweisen. Oder aber Morde, die aufgrund von Störungen kurzfristig nicht zur Ausführungen kamen.

Wo also, könnte der mögliche Schlüssel sein? Ohne dabei in Verschwörungstheorien zu verfallen.

Vielleicht sollte ich mir noch einmal beide Operative Fallanalysen von Alexander Horn vom LKA Bayern genauer zu Gemüte führen?


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

19.08.2021 um 11:44
So der BGH hat die Revision aller Angeklagten im NSU-Prozess abgelehnt bzw. einen Urteilsspruch aufgehoben:

Beate Zschäpe ist rechtskräftig als Mittäterin der Neonazi-Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf ihre Revision mit schriftlichem Beschluss und strich nur eine Einzelstrafe, wie das Karlsruher Gericht mitteilte. "Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben." Auch die Revisionen der zwei Mitangeklagten Ralf Wohlleben und Holger G. wurden verworfen.

In dem Beschluss stellt das Gericht fest, dass Zschäpe "maßgeblichen Einfluss bereits auf die Planung der Taten sowie auf den gemeinsamen Tatentschluss und den weiteren Willen ihrer beiden Komplizen zur Tatbegehung" nahm. Sie habe "über die Beteiligung an der Tatplanung hinaus - einen hierfür bedeutenden objektiven Tatbeitrag" erbracht. "Ohne das von ihr versprochene Verhalten hätten die nach dem Vereinigungskonzept verfolgten Ziele der Taten nicht erreicht werden können", so der BGH.

https://www.sueddeutsche.de/politik/nsu-prozess-zschaepe-bgh-1.5386382

Im Grunde genommen ist es genauso gekommen wie ich es erwartet habe: Zschäpe bleibt wie zu erwarten war schuldig - nun auch höchstrichterlich und damit rechtskräftig festgestellt - während die Urteile gegenüber Wohlleben und Gerlach durch die Verwerfung ihrer Revision bestätigt wurden. Damit bleibt es zumindest bei den vom OLG München ausgesprochenen Haftstrafen und mal sehen wann die Ladung zum Haftantritt erfolgt. Außerdem - und das sollte man an dieser Stelle nicht vergessen - zeigt sich durch die Ablehnung der Revision von Zschäpe das all dieses dämliche Gequake, insbesondere von Zschäpes Anwälten Heer, Stahl, Sturm, bezüglich einer angelblich mangelnden Grundlage für Mittäterschaft damit Makulatur ist! Wie bereits das OLG in seinem mündlichen bzw. schriftlichen Urteil von 2018 /2020 festgestellt hat ist der Tatbeitrag von Zschäpe essenziel und kann nicht geleugnet, herabgestuft oder relativiert werden!

Am erfreulichsten aber ist dass das viel zu milde Urteil des OLG München gegenüber Eminger vom BGH nun aufgehoben wurde! Zwar stehen die Verhandlung und das mündliche Urteil noch aus aber es ist schon mal der erste wichtige Schritt in Richtung einer hoffentlich hohen Verurteilung für diesen verdammten Neonazi! Mit der Aufhebung zeigt der Bundesgerichtshof glasklar das er die Ansicht des Oberlandesgerichtes aus München nicht teilt was an sich schon mal eine bedeutende Botschaft darstellt korrigiert es doch diesen einstigen Skandal damit ein Stück weit. Jetzt muss im Dezember nur noch das passende Urteil in Form einer hohen Haftstrafe gefällt werden und dann ist der Deckel endgültig zu, der Anfang hierfür ist zumindest gemacht!


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

19.08.2021 um 19:17
Das sind doch mal gute Nachrichten! Immerhin war die Justiz nicht auf dem rechten Auge blind!


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

19.08.2021 um 23:55
Hier nochmal die Gründe der BGH-Entscheidung zusammengefasst von der ARD Rechtsredaktion:
Youtube: Bundesgerichtshof: NSU Urteile sind rechtskräftig
Bundesgerichtshof: NSU Urteile sind rechtskräftig
Externer Inhalt
Durch das Abspielen werden Daten an Youtube übermittelt und ggf. Cookies gesetzt.

Vielleicht kann das Urteil mit dazu beitragen die immer wieder aufgekommenen Behauptungen, auch hier auf Allmystery, welche Zweifel an der Mittäterschaft von Zschäpe hegten nun endgültig ad acta zu legen!


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

20.08.2021 um 10:50
@Mauser & @Zarastro: Vielmehr ist die Ablehnung der Revision durch den BGH, ein Grund einmal mehr auf Aufarbeitung des Ganzen und auch des Behördenversagens um das Trio herum zu sorgen.

Leider ist es Zschäpe zuzutrauen, dass sie die Frechheit besitzt jetzt sogar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EUGH) zu ziehen, um dort die Umwandlung ihrer lebenslangen Haftstrafe zumindestens in eine hohe zeitlich begrenzte Haftstrafe zu erreichen. Bleibt nur zu hoffen, dass sich in diesem Falle der EUGH sich diese Jacke nicht anzieht. Und eine solche Beschwerde ihrerseits verwerfen wird.

Last but not least bleibt festzustellen, auch eine Sicherungsverwahrung muß heutzutage regelmäßig auf ihrer Notwendigkeit in regelmäßigen Abständen überprüft werden.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

20.08.2021 um 15:31
Wurde denn bei Zachäpe die Sicherheitsverwahrung verhängt, ich dachte bei ihr wurde "nur" die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was - basierend auf vergleichbaren Urteilen von RAF-Terroristen - ungefähr 20-25 Jahre bedeuten wird.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

20.08.2021 um 17:56
Nein es wurde damals keine Sicherungsverwahrung angeordnet - das war, letztendlich, auch nicht notwendig. Bei einer Verurteilung mit besonderer Schwere der Schuld gibt es nach Verbüßung der Mindesthaftdauer keinen bestimmten Zeitpunkt an dem man entlassen werden kann sondern die Freilassung richtet sich immer nach einer zuvor geprüften Gefährdungs- als auch Sozialprognose. Aus diesem Grund variieren die Haftzeiten auch stark so saß die ehemalige RAF Terroristin Brigitte Mohnhaupt 24 Jahre in Haft während es beim RAF Terroristen Christian Klar gar 27 Jahre gewesen sind und beim Gladbecker Geiselnehmer Dieter Degowski hat es sogar fast 30 Jahre bis zur finalen Haftentlassung gedauert!

Einer etwaigen Verfassungsbeschwerde bzw. nachfolgenden Gang zum EuGH kann man getrost gelassen entgegenblicken. Ein Erfolg ist hier extrem unwahrscheinlich da Zschäpe nachweisen müsste dass ihre verfassungsmäßigen Rechte beeinträchtigt worden sind - was aber nicht der Fall ist! Mit der Entscheidung des BGH die Revisionen abzulehnen und der damit einhergehenden Rechtskraft des Urteils vom OLG München hat sich die Sache vom juristischen Standpunkt aus betrachtet erledigt!


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

24.10.2021 um 20:20
Rund zwei Wochen vor dem 10. Jahrestag der Selbstenttarnung des NSU hat der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, der Taz ein aufschlussreiches Interview gegeben wovon einige Passagen so interessant sind das sie nicht unkommentiert bleiben können:

Nicht alle Mitarbeiter schienen so betroffen. Einer, Tarnname Lothar Lingen, schredderte bereits am 10. November 2011 mehrere Akten von Thüringer V-Männern. Können Sie heute sagen, warum?

Thomas Haldenwang: Ich bin da heute auch nicht schlauer als all die anderen, die versucht haben, diesen Sachverhalt aufzuklären. Fakt ist: Das war eine massive Pflichtverletzung, ein Fehlverhalten einer Einzelperson. Diese Aktion war nicht im Bundesamt veranlasst, kein Vorgesetzter hat das angeordnet. Lingen selbst hat sich ja dazu im Untersuchungsausschuss geäußert. Er habe wegen der großen Zahl der V-Leute in Thüringen nicht die Frage aufkommen lassen wollen, warum wir nicht über die Aktivitäten des Trios informiert waren. Das ist nicht unplausibel. Auch ist es uns gelungen, die wesentlichen Inhalte der Akten zu rekonstruieren, so dass wir diese den Untersuchungsausschüssen vorlegen konnten. Dennoch haben wir keine umfassende Klarheit über das Motiv.

https://taz.de/Verfassungsschutzchef-ueber-NSU-Terror/!5809818/

Genau diese Tatsache kann man eigentlich gar nicht laut und oft genug wiederholen! Punkt Eins: Die sogenannte "Operation Konfetti", die Vernichtung der T-Akten der Operation Rennsteig im Bundesamt für Verfassungsschutz, kurz nach Auffliegen des NSU am 04. November 2011, war weder eine geplante noch eine autorisierte Aktion seitens des Bundesamtes sondern der völlige Alleingang eines damals zuständigen Referatsleiters!

Punkt Zwei: Die geschredderten T-Akten wurden im Rahmen der Aufklärung rekonstruiert, gesichtet, die Klarnamen der V-Personen festgestellt und im Ergebnis ist davon festzuhalten das diese V-Leute KEINEN Bezug zum NSU gehabt haben! Das ist auch durch die Aussagen von Clemens Binninger, Mitglied in den NSU-Untersuchungsausschüssen Bundestag I + II, belegt! Also sind auch die damit verbundenen Spekulationen/Behauptungen diese V-Personen hätten etwas berichten müssen, nur weil sie sich im Dunstkreis der V-Leute um den NSU befunden haben, vollkommen aus der Luft gegriffen!

Die Akten betrafen V-Leute aus dem Thüringer Heimatschutz – in dem sich Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe radikalisiert haben. Mit dabei war auch die Akte von V-Mann “Tarif“, der später angab, er hätte das untergetauchte Trio beherbergen und auffliegen lassen können – sei von seinem V-Mann-Führer aber daran gehindert worden.

Thomas Haldenwang: Das haben wir aufgeklärt und weisen diese Behauptung zurück. Weder in den rekonstruierten Akten noch in Aussagen damals beteiligter Mitarbeitender gab es Hinweise, dass dieser Vorhalt des V-Manns zutreffend ist.

https://taz.de/Verfassungsschutzchef-ueber-NSU-Terror/!5809818/

Sehr schön das Haldenwang hier nochmal bestätigt das die Behauptungen von diesem Dolsperg sowohl unbewiesen als auch unglaubwürdig sind. Der Typ ist einfach nichts weiter als ein ehemaliger V-Mann, angeblicher Nazi Aussteiger aber noch immer rechtsgerichteter Desinformant!

Es war ja nicht nur “Tarif“. Im Umfeld des NSU-Trios bewegten sich rund 30 V-Leute. Kaum zu glauben, dass der Verfassungsschutz nichts vom Treiben der Untergetauchten mitbekam.

Thomnas Haldenwang: So ist es aber. Welches Interesse sollte ich haben, Fehlverhalten des Verfassungsschutzes zu decken? Im Gegenteil habe ich, seit ich mit diesen Vorgängen ab 2012 zu tun hatte, alles mir Mögliche getan, um diesen Sachverhalt aufzuklären, und habe auch die verschiedenen Untersuchungsausschüsse unterstützt und Sonderermittlern umfangreichen Einblick in die Akten gewährt. Aber trotz all dieser Bemühungen und des Prozesses gegen Beate Zschäpe können wir heute keine andere Geschichte des NSU schreiben.

https://taz.de/Verfassungsschutzchef-ueber-NSU-Terror/!5809818/

So und nicht anders wird ein Schuh draus! Und der bloße Umstand das sich eine gewisse Anzahl an V-Leutem im Umfeld des NSU befunden haben beweist zudem überhaupt nichts! Denn V-Personen sind nun mal KEINE verdeckten Ermittler oder Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sondern bezahlte Informanten einer politischen, religiösen, kriminellen, gewaltbereiten oder sonstigen extremistischen Szene!

Es ist keinesfalls sichergestellt das die Informationen die sie liefern immer der Wahrheit entsprechen, vollständig sind oder überhaupt einen Wert besitzen. Eine V-Person kann genauso gut ein linkes Ding abziehen da seine Loyalität nicht zwangsläufig bei dem Dienst liegt für den er Informationen beschaffen soll. Das ist ein ständiges Katz-und-Maus-Spiel bei dem jeder den anderen zu übervorteilen versucht. In einem solch undurchsichtigen Sumpf und Wust an Informationen ist es schon für einen Dienst schwer den Überblick zu behalten und wenn man dann noch bedenkt das es im Deutschland über sechzehn Landesämter für Verfassungsschutz plus dem Bundesamt gibt, die auch nicht immer zusammengearbeitet haben, bekommt man einen Eindruck wie schwer es ist Informationen richtig zu filtern. Darüber hinaus gibt es auch nicht eine einzige Meldung, gleich welchen Amtes, die besagt hätte was das Trio konkret vorgehabt hätte. Insofern ist es viel zu einfach immer nur auf die Anzahl von V-Leuten im Dunstkreis des NSU zu verweisen und so zu tun als wäre damit schon alles bewiesen - die Wahrheit sieht doch um einiges differenzierter als auch komplizierter aus!

Sie könnten den Betroffenen helfen, indem Ihr Amt die NSU-Akten vollständig offenlegt. Das ist – anders als es eben klang – bis heute nicht passiert. Und in Hessen wurden NSU-Akten anfangs ja gar für 120 Jahre als geheim eingestuft.

Thomas Haldenwang: Diese Einstufung würde ich nicht teilen und ich war froh, als die Akten dann heruntergestuft und dem hessischen Untersuchungsausschuss vorgelegt wurden. Klar aber ist auch: Wenn wir alles offenlegen, bestünde die Gefahr, dass unsere Quellen enttarnt würden, was in der Vergangenheit auch schon geschehen ist. Das kann zur Gefahr für Leib und Leben dieser Menschen führen, und dann würde künftig auch niemand mehr mit uns zusammenarbeiten. Insofern muss Quellenschutz für uns Vorrang haben.

https://taz.de/Verfassungsschutzchef-ueber-NSU-Terror/!5809818/

Erwähnenswert wäre an dieser Stelle vor allem das die hessischen NSU-Akten nichts aber auch gar nichts beinhalten was das offizielle Narrativ vom NSU in irgendeiner Form radikal verändern würde! Wenn es das gäbe dann hätte es der NSU-Untersuchungsausschuss Hessen I oder irgendeine andere Stelle welcher diese Akten vorliegen schon längst kundgetan aber nichts dergleichen ist passiert! Insofern ist und bleibt es ein Zirkelschluss das in den Akten auch nur irgendetwas drinsteht was die offizielle Version ändern würde und man deshalb die Akten unter Verschluss halten müsse. Das ist vollkommener Blödsinn. Zuallererst muss der Inhalt der Akten bekannt sein bevor man darüber urteilt ob sie überhaupt relevant sind und eine Geheimeinstufung etc. erforderlich ist.

Die Opferfamilien sind auch überzeugt, dass es jenseits des Trios Helfer gab, gerade an den Tatorten. Die Behörden halten dagegen an der Trio-These fest. Sie auch?

Thomas Haldenwang: Wir wissen von zahlreichen Personen im Umfeld des Trios, die es unterstützt haben. Und auch für mich ist die Frage offen, wer eigentlich die Auswahl der Opfer getroffen hat und wer die Täter logistisch bei ihren Reisen durchs ganze Bundesgebiet unterstützte. Aber: Weder die Sicherheitsbehörden noch die Untersuchungsausschüsse oder die Gerichtsverfahren haben Anfasser für weitere Täter gefunden. Seien Sie sicher: Sollten sich neue Spuren ergeben, würden die Behörden diesen nachgehen.

https://taz.de/Verfassungsschutzchef-ueber-NSU-Terror/!5809818/

Natürlich gibt es noch offene Fragen im NSU-Komplex denen man weiterhin nachgehen muss dennoch gilt es sich ganz klar abzugrenzen von Schwachsinnfantasien eines angeblichen Netzwerkes welches im Hintergrund die Strippen zieht. Das widerspricht nicht nur den ganzen rechtsextremistischen Strategien sondern auch sämtlichen Regeln der Konspiration. Wenn es so etwas geben würde dann hätte man schon längst eine Spur finden müssen aber entgegen ihrer ständigen Behauptungen können weder die Opferfamilien, ihre Anwälte noch die ganzen antifaschistischen Initiativen und Vereine auch nur eine fundamentale Frage zu diesem vermeintlichen "Netzwerk" in Bezug auf Struktur, Mitgliederanzahl, Organisation, Koordination etc. beantworten. Sie skizzieren etwas Nebulöses im Hintergrund aber bleiben den finalen Beweis dafür schuldig und ignorieren dabei die Tatsache dass weder die Ermittlungen von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt noch die Untersuchungen von mittlerweile 13 Untersuchungsausschüssen in Bund und Ländern oder der Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht etwas Derartiges zu Tage gefördert haben. Auch unabhängige, renommierte Journalisten oder Medien konnten bisher die Existenz eines solch angeblichen Netzwerkes nicht aufdecken. Insofern wären die Opferhinterbliebenen & Co. endlich mal gut darin beraten von ihrem Glauben abzuweichen und sich mehr auf die Fakten, Tatsachen und Beweise zu konzentrieren!

Beim NSU-Mord an Halit Yozgat in Kassel war sogar ein Verfassungsschützer am Tatort: Andreas Temme. Ist dessen Rolle für Sie heute geklärt?

Thomas Haldenwang: Auch ich kann diesen Vorgang bis heute sehr schlecht einordnen. Generell teile ich die Unzufriedenheit der Angehörigen und der Untersuchungsausschüsse darüber, dass vieles nebulös erscheint. Herr Temme war V-Mann-Führer des hessischen Verfassungsschutzes. Man hat ja schon viele Anläufe unternommen, Herrn Temme zu befragen und das aufzuklären. Wie es wirklich war, könnte nur Herr Temme sagen – aber er sagt es nicht. Also werden wohl auch hier offene Fragen bleiben.

https://taz.de/Verfassungsschutzchef-ueber-NSU-Terror/!5809818/

Nun das Temme unglaubwürdig erscheint hat er sich selbst zuzuschreiben ebenso wie der Umstand das er sich selbst durch sein Verhalten erst in diese Situation gebracht hat. Aber all das ist nicht der Punkt um den es geht. Denn Fakt ist an den bestehenden Tatsachen ändert sich überhaupt nichts und die sagen nun einmal das es keinerlei Beweise für eine Täterschaft von Andreas Temme im Mordfall Yozgat gibt! Ebenso gibt es keine Beweise für eine etwaige Mittäterschaft! Beweise dafür er Beihilfe zum Mord geleistet hat fehlen ebenfalls und last but not least gibt es auch nicht den geringsten Beweis für eine Unterstützungshandlung bei diesem Mord oder das er irgendein Vorwissen zu dieser Tat besaß. Fünf Verdachtsmomente und fünf Mal kann man es mit einem klaren Nein beantworten! Mit anderen Worten wenn man also nichts hat mit dem man eine Person belasten kann dann gilt auch hier die Unschuldsvermutung! Beamte im Staatsdienst haben genauso das Recht das für sie der Grundsatz "In dubio pro reo" gilt wie für jeden anderen auch. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich!

Darüber hinaus sollte auch endlich mal eine Kehrtwende im Narrativ erfolgen. Das gilt besonders für die Mainstreammedien denn anstatt das sie sich zum Sprachrohr der Opferhinterbliebenen machen und nur einseitig immer wieder deren Sichtweise darstellen wäre es gerade für eine unabhängige und ausgewogene Berichterstattung absolut notwendig auch mal die andere Seite zu beleuchten und zu hinterfragen. Das passiert auch nach fast 10 Jahren leider viel zu wenig. Weil gerade in der Causa Temme könnte man endlich mal dazu übergehen zu schreiben das er im fraglichen TatzeitRAUM anwesend war es jedoch umstritten bzw. eher unwahrscheinlich ist das er noch zum TatzeitPUNKT anwesend war weil er diesen bereits VOR dem Mord verlassen hat. Dies lässt sich anhand des Abschlussberichtes des NSU-Untersuchungsausschusses Hessen I sowie der Analyse der Forensic Architectures aufzeigen. Weil bis zum heutigen Tag gibt es in der medialen Berichterstattung Themenschwerpunkte die wie in Stein gemeißelt wirken dabei sind sie teilweise komplett überholt, zweifelhaft oder gar widerlegt. Jetzt nach bald zehn Jahren wäre es endlich mal an der Zeit daran etwas zu ändern.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

29.10.2021 um 01:28
Zschäpe hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Ablehnung ihrer Revision beim Bundesgerichtshof eingereicht:

Wie ihr Anwalt Grasel mitteilte, reichte Zschäpe bereits am 20. September Verfassungsbeschwerde ein, um eine mündliche Verhandlung am Bundesgerichtshof zu erreichen. Der BGH hatte im August eine Revision der 46-Jährigen gegen ihre Verurteilung in letzter Instanz zurückgewiesen. Damit wurde das Urteil rechtskräftig. Zschäpe sieht sich in ihren Grundrechten verletzt, weil der BGH-Beschluss ohne eine Hauptverhandlung ergangen war. Mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts ist nach Einschätzung ihres Anwalts in frühestens zwei Jahren zu rechnen.

https://www.deutschlandfunk.de/nsu-verfahren-zschaepe-reicht-beschwerde-beim.1939.de.html?drn:news_id=1316478

Kommt jetzt nicht überraschend ist aber - das kann man schon jetzt klar vorwegnehmen - vollkommen sinnlos! Mit ziemlicher Sicherheit wird die Beschwerde vor dem BVerfG keinen Erfolg haben, wenn sie denn überhaupt zur Entscheidung angenommen werden sollte. Der BGH kann eine Revision auch ohne vorherige Verhandlung verwerfen und wenn Grasel & Co. dies als Rechtsbruch betrachten nur weil sie mit einer Ablehnung nicht gerechnet haben ist und bleibt es deren Problem - Zschäpes verfassungsmäßige Rechte wurden dabei nicht verletzt Insofern ist dieser ganze Zirkus nichts weiter als die unnötige Verlängerung eine Verfahrens was mit der Ablehnung der Revision durch den BGH bereits ihren rechtskräftigen Abschluss gefunden hat.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

04.11.2021 um 20:58
Über ein Jahrzehnt konnte der NSU rassistische Morde begehen, weil Sicherheitsbehörden nicht sahen, dass sie es mit Rechtsextremisten zu tun hatten. Dieses institutionelle Problem besteht bis heute.
Quelle: https://www.spiegel.de/kultur/nsu-10-jahre-spaeter-borniertheit-rassismus-vertuschung-verdraengung-kolumne-a-91442a7a-da6d-4e01-9116-8201e9750a35

Und wieder einmal ein Hinweis das unsere sogenannten Sicherheitsbehörden immer öfter die Sicherheit selbst gefährden.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

04.11.2021 um 21:00
Heute ist der 10. Jahrestag der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) und er hält doch tatsächlich einige interessante als auch brisante Neuigkeiten parat. Fangen wir mit einer guten Nachricht an, Zschäpes Anhörungsrüge vor dem Bundesgerichtshof wurde abgelehnt:

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine Anhörungsrüge der Rechtsterroristin Beate Zschäpe gegen die Bestätigung des Mordurteils durch den BGH verworfen. Die Rüge sei unbegründet, teilte der BGH mit. Das Erheben einer Anhörungsrüge ist Voraussetzung für eine Beschwerde am Bundesverfassungsgericht, die Zschäpe ebenfalls einlegte.

[…]

In der Anhörungsrüge machte Zschäpe laut BGH vor allem geltend, dass die vom dritten Strafsenat gegebene Begründung für ihre NSU-Mittäterschaft von derjenigen im Urteil des Oberlandesgerichts abweiche. Der Senat habe seine Rechtsprechung zur Mittäterschaft geändert, und Zschäpe hätte die Möglichkeit bekommen müssen, auf diese Auffassung einzugehen, argumentierte ihre Verteidigung.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-beate-zschaepe-scheitert-mit-anhoerungsruege-vor-bundesgerichtshof-a-fa942545-2e58-48b8-a992-be74f65a20f5

Das ist schon mal ein gutes (Vor)Zeichen denn wenn schon der BGH keinen Grund für eine Anhörung vor Ort sieht dann wird das BVerfG dies erst recht nicht so sehen und die Verfassungsbeschwerde ablehnen. Dieser Schritt ist ohnehin nichts weiter als eine pure Verzweiflungstat in dem vergeblichen Versuch etwas zu retten was jedoch nicht mehr zu retten ist!

Die brisanteste Meldung dieses Tages ist jedoch das die Tageszeitung (taz) vermeldet hat das sie den geheimen hessischen Untersuchungsbericht über die Vorgänge beim hessischen Landesamt für Verfassungsschutz hat vollständig einsehen können. Es handelt sich um genau jenen Bericht welcher anfänglich für 120 Jahre gesperrt wurde, dann nach Protesten auf 40 Jahre herabgestuft wurde nun bei 30 Jahren Sperrfrist liegt und dessen Petition zur Veröffentlichung vom hessischen Landtag verworfen wurde. Ist dies also nun die langersehnte „Aufklärung“, der finale „Beweis“ für die staatlichen Verstrickungen beim NSU? Natürlich nicht denn:

Der Ursprung der Geheimakte liegt viele Jahre zurück. Als am 4. November 2011 die NSU-Zelle aufflog, wurden auch im hessischen Landesamt hektisch Akten nach Hinweisen durchsucht. Der damalige Innenminister Boris Rhein (CDU) verordnete am 18. Juni 2012 schließlich eine systematische Aufarbeitung: Alle Akten der vergangenen 20 Jahre sollten noch einmal auf NSU-Bezüge geprüft werden.

Es war ein Kraftakt: 123.500 Akten mussten durchleuchtet werden, mehr als 1 Million Blatt. Im Dezember 2013 legte das Landesamt dann einen ersten Bericht vor, ein knappes Jahr später die finale Version. Der Öffentlichkeit aber blieben beide Berichte unbekannt.

[…]

Der taz liegen nun beide Fassungen des Berichts vor. Die Erkenntnisse sind in der ersten Version auf 7 Seiten zusammengefasst, in der zweiten auf 17 – plus der langen Anhänge, die teils geschwärzt sind. Und dort heißt es: In den Verfassungsschutzakten hätten sich „keine Bezüge zu den Rechtsterroristen des NSU und ihren Straf- und Gewalttaten“ gefunden. Auch anderweitig habe sich kein „terroristisches Verhalten von Rechtsextremisten“ feststellen lassen. Jedoch: An späterer Stelle wird diese Entwarnung wieder einkassiert.

[…]

Tatsächlich räumt das Amt ein, dass es vor dem NSU-Auffliegen schwere Mängel in der eigenen Arbeit gab. So herrschte in der damaligen Abteilung „Beschaffung“, die V-Leute führt oder Observationen leitet, Chaos bei der Aktenführung. Zu ein und derselben Person seien teils bis zu 15 Aktenzeichen geführt worden, heißt es. Zudem sei „eine große Menge an nicht registriertem Material“ aufgefunden worden. Letztlich konnte der Verbleib von 541 Aktenstücken nicht geklärt werden.

Eine „abschließende Sicherheit“, dass es in Hessen keine weiteren NSU-Bezüge gab, lasse sich deshalb „nicht ableiten“, konstatiert der Geheimbericht. „Dies wäre nur durch eine Sichtung der nicht auffindbaren Aktenstücke möglich.“ Es ist dieser Punkt, an dem auch der Bericht seine anfängliche Entwarnung wieder abräumt.

https://taz.de/Verschlusssache-NSU/!5809436/

Das ist zwar richtig was die taz hier schreibt allerdings hat der NSU-Untersuchungsausschuss Hessen I dazu in seinem Abschlussbericht auch festgehalten:

Zu einer anderen Einschätzung kommt auch der Ausschuss nicht. Eine Aussage darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass in den nicht mehr auffindbaren Dokumenten relevante Informationen enthalten sind, kann der Ausschuss nicht treffen. Eine solche Aussage wäre nicht sachgerecht. Denn es könnten sich „ausgerechnet" den verschwundenen Aktenstücken bedeutsame Hinweise entnehmen lassen. Der Ausschuss hat allerdings keine Anhaltspunkte dafür gesehen, dass die Aktenstücke gezielt aus den Beständen des Hessischen Landesamts herausgenommen worden sein könnten, und er hat deshalb auch davon abgesehen, dem Sachverhalt durch weitere Beweiserhebungen nachzugehen.

Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses Hessen I, Seite 964

Insofern geht das Spiel also munter weiter denn es gilt der elementare Grundsatz der Beweisführung:

Wer etwas behauptet muss es auch beweisen können – you claim, you proof!

Wer immer also behauptet das gerade diese 541 Akten, 0,43 % des gesamten Aktenbestands, etwas enthalten müssen das den konkreten NSU Bezug belegt muss den Beweis hierfür erbringen. Bis zum finalen Beweis bleibt die aktuelle Fakten- als auch Tatsachenlage so wie sie ist bestehen und die spricht nach wie vor für die offizielle Darstellung des Staates!

Die vielleicht aussichtsreichste Nachricht aber ist heute im Wust der Meldungen des heutigen Jahrestages etwas untergegangen und betrifft die laufenden Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen neun weitere etwaige Unterstützer des Terrortrios:

Müssen bald weitere Helfer vor Gericht?

[…]

Wenn der Bundesgerichtshof über seine Revision entschieden hat, wird der Komplex NSU noch immer nicht abgeschlossen sein. Fast genau so lange wie die Enttarnung der Terroristen her ist, ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen neun weitere mutmaßliche Helfer. Bislang, ohne in einem einzigen Fall Anklage erhoben zu haben. Das könnte sich bald ändern: Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, soll die Entscheidung über den weiteren Verlauf anstehen, teilt die Bundesanwaltschaft mit.

Dann könnte es auch für André Emingers Frau Susann eng werden. Sie steht mit auf der Liste derer, die geholfen haben sollen.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-11/nsu-andre-eminger-gefaehrder-verfassungsschutz-rechtsterror-prozess/seite-3

Na da bin ich ja mal gespannt wie es ausgeht, in jedem Fall aber ist das eine wichtige Botschaft von seitens der Bundesanwaltschaft und zwar nicht nur weil man sehr lange nichts mehr von dieser Causa gehört hat sondern vor allem auch weil gerade von Seiten der Opferhinterbliebenen, deren Anwälten, der Linkspartei und den zahlreichen antifaschistischen Initiativen und Organisationen immer wieder behauptet wird das sich dort doch eh nichts mehr ergeben werde und man das nur deshalb so lange hinauszögere um den Fall NSU still klammheimlich ad acta legen zu können. Nun sieht man wieder einmal das dem bei nicht so ist und das klare Statement von Generalbundesanwalt Frank nach dem Urteilsspruch im NSU-Prozess 2018 nach wie vor seine volle Gültigkeit hat:

"Die Akte NSU wird nicht geschlossen"


Bleibt zum Schluss nur noch das zu wiederholen was ich Sitting-Bull, Pöbel-Age, cathari, dem Johannestrottel und allen anderen verschwörungstheoretischen Scheisselaberern der Meschugge-Brigade von Tag Eins und jedem der NSU Jahrestage immer wieder gesagt habe:

Es existiert KEIN Staatsterrorismus beim NSU – das ist und bleibt auch nach 10 Jahren ein komplettes Hirngespinst!


PS: Und Bull ich bekomme aufgrund deiner verlorenen Wette noch immer 100 Besen von dir!


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

05.11.2021 um 03:39
Was ich bei der Geschichte nicht so ganz Verstehe: Warum wurden die NSU Akten, über 120 Jahre verschlossen?

Was kann so Wichtig sein, das die Akten über einen so langen Zeitraum verschlossen werden?

Haben die Familien der Opfer darauf gedrängt?
War es nur von Seiten des Staates, so gewollt? Und wenn ja, warum?

Geht es nicht um Aufklärung gegen Rechts?

Ist das Verschliessen der NSU Akten nicht kontraproduktiv?


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

07.11.2021 um 02:29
Naja, sehr lange Sperrfristen können nach Deutschem Archivrecht sehr schnell entstehen und zwar vor allem dann, wenn Persönlichkeitsrechte betroffen sind. In diesem Fall wurde meines Wissens damit argumentiert, dass eine Enttarnung von V-Leuten drohte, was natürlich noch heikler wäre

120 Jahre sind natürlich schon etwas extrem, aber an viele Akten zur RAF kommt man bis heite nicht dran, weil dort Rückschlüsse auf Informanten möglich wären, die evtl. noch leben und Rache fürchten müssten.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

07.11.2021 um 02:41
@Zarastro
Das klingt allerdings logisch. Danke für die Ausführung, ich hab mich das auch schon gefragt.
Dass der Wahnsinn schon wieder 10 Jahre her ist…ich hoffe die Angehörigen der Opfer können mittlerweile wieder ein halbwegs normales Leben führen.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

07.11.2021 um 04:19
Zitat von tomkyletomkyle schrieb:Haben die Familien der Opfer darauf gedrängt?
Warum glaubst du das? Das halte ich für absolut unwahrscheinlich.
Den Familien der Opfer ist viel Unrecht getan worden, durch den Prozess wurden sie entlastet da lange innerhalb der Familie mit Geldwäsche- und Türkenmafiavorwürfen in die falsche Richtung ermittelt wurde.
Die Methoden die da angewandt wurden waren furchtbar.

Es gibt einen Dokumentarfilm mit den Angehörigen, der heißt Spuren-Die Opfer des NSU.


https://m.bpb.de/mediathek/311574/spuren-die-opfer-des-nsu


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

07.11.2021 um 04:51
Zitat von ZarastroZarastro schrieb:120 Jahre sind natürlich schon etwas extrem, aber an viele Akten zur RAF kommt man bis heite nicht dran, weil dort Rückschlüsse auf Informanten möglich wären, die evtl. noch leben und Rache fürchten müssten.
Man hätte sie auch alle anklagen und in den Knast schicken können, als Mitwisser, da wären sie auch in gewisser weise sicher.

Der NSU Skandal ist schon krass, wenn man bedenkt das Frau Merkel damals die vollständige Aufklärung versprochen hat.
Und dann heißt es noch immer wir leben in einer angeblich links-grün versifften... dass genaue Gegenteil ist der Fall.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

07.11.2021 um 08:27
@Häresie

Danke für den Link! Ich bin ja auch ganz bei den Opfern.

Nur, verschliesst man solche Akten nicht ganz ohne Begründung, über 120 ab!
Als seien es Staatsgeheimnisse, das ist ein Punkt der mich stört.

Gleichzeitig, erklärt die Regierung den Kampf gegen Rechts, zeitgleich wird man als spontaner Sitzbl8ckierer einer rechten Demo, halbwegs, leicht bestraft, weil es unangemeldet war.

Das sind Dinge die ich nicht Verstehe.


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