Wolfshaag schrieb:Danke, ich habe das mal studiert.
Das bedeutet ja nicht gleichzeitig dass man kein verqueres Rechtsverständnis haben kann.
Wolfshaag schrieb:Welchen Jugendschutz erkennst Du denn beim Kachelmann und bei Rockern?
Beim Kachelmann-Prozess kann ich dies noch nachvollziehen, da durch den Prozess tiefe sexuelle Gewohnheiten des Angeklagten und der Klägerin zur Sprache kommen, wiegt der Schutz der Privatsphäre in diesem Fall mehr als das Interesse der Öffentlichkeit. Liegt aber letztlich sowieso im Ermessen des Richters.
Bei dem Rockerprozess war es mir auch absolut unverständlich und ich kann da keine nachvollziehbare Begründung erkennen.
Wolfshaag schrieb:Ach daher die Verlosungsnummer, nach dem Geheule irgendwelcher türkischer Blätter. ;)
Sorry, aber das ist Blödsinn, es geht nur um Auflage und unterdrückte Nationalgefühle, sowie der Zurschaustellung, dass Deutschland doch nicht mehr das Dritte Reich ist.
Es geht ja nicht nur um diesen unsäglichen Prozess, welchen ich mittlerweile, und das obwohl er erst angefangen hat, für eine reine Farce halte, sondern es geht generell darum, dass die Justiz in der Öffentlichkeit die Prozesse macht und nicht im stillen Kämmerlein.
Wolfshaag schrieb:Welche Normalbürger sitzen denn dort im Saal, ist ja gar kein Platz mehr.
Ich muss dir ja nicht erzählen, dass eine bestimmte Menge an Plätzen frei zu halten ist und man sich durchaus dafür anstellen kann. Ob man einen der wenigen Plätze erhält, das steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Wenn dir,obgleich du das Recht wohl studiert hast, die Wichtigkeit des Öffentlichkeitsgrundsatzes nicht einleuchtet, dann tut es mir leid. Die Menschen im Lande sind froh darüber, das Prozesse so nachvollziehbar, kontrollierbar und diskutierbar sind und es ihm öffentlich vor Augen geführt wird, wie der Staat das Recht durchsetzt.