Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)
13.05.2013 um 11:05Anzeige
Am 10. November 2011 wurde bekannt, dass in den Trümmern der am 4. November 2011 explodierten und ausgebrannten Wohnung der Tatverdächtigen in Zwickau neun Feuerwaffen, ein Repetiergewehr und eine Maschinenpistole gefunden wurden. Einen Tag später erklärte die Bundesanwaltschaft in einer Presseerklärung, dass eine dieser Waffen die seit Jahren gesuchte Česká im Fall der Serienmorde an Migranten war. [19]
Im Laufe der Ermittlungen machten Mitbeschuldigte im Verfahren gegen den NSU Aussagen über die Beschaffung der Waffe. Nach Rekonstruktionen der Ermittler soll einer der Unterstützer im Auftrag des früheren NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben die Ceska über die Vermittlung eines Jenaer Naziszene-Ladens gekauft haben. Anschließend holte ein weiterer Beschuldigter die Waffe in Jena ab und brachte sie nach Chemnitz, wo er sie dem Trio in einem Abbruchhaus übergab.[20]
Der Berliner Opfer-Anwalt Mehmet DaimagülerWeiß zwar nicht wie man bei der Aussage die "Verbrechen des 3. Reiches" relativiert (hohle Phrase nebenbei), aber nun gut.
scheint freiwillig seinen Verstand abgegeben zu haben, denn ein Mensch mit Verstand würde nicht auf solch einen dummen Vergleich kommen und damit auch noch die Verbrechen des 3. Reiches relativieren.
Befen schrieb:Die Bundesanwaltschaft vermutet...hieß es bisher. Interessant wie manche hier bereits die Schuld anhand von Indizien festzustellen glauben. Dann brauchen wir ja den Prozess gar nicht mehr. Ein völlig neues Rechtsverständnis. ^^This!
Rho-ny-theta schrieb:Ob man jetzt "soll" schreibt oder "nach Ansicht der Ermittler" gibt sich mMn. nach nichts.Es geht nicht um "nach Ansicht der Ermittler" sondern um das Verb... entweder "soll sie es getan haben" oder "hat sie es getan". Das ist ein himmelweiter Unterschied.
def schrieb:Es geht nicht um "nach Ansicht der Ermittler" sondern um das Verb... entweder "soll sie es getan haben" oder "hat sie es getan". Das ist ein himmelweiter Unterschied.Wenn die Zeitungen vor der Verurteilung schreiben "Sie hat es getan" machen sie sich angeifbar, z.B. für eine Klage wegen falscher Verdächtigung. "Sie hat es getan" darfst du erst schreiben, wenn ein Gericht das so festgestellt hat.
individualist schrieb:Ich bitte dich niemand deckt Morde, Bombenattentate und Banküberfälle ohne davon gewusst zu haben, das erinnert ein wenig vom Fall Albrecht Speer. Selbst wenn die beiden Uwen sie nicht involviert hätten, ist sie nicht so dumm dass sie nicht weiß was die beiden machen. Sie ist eine knallharte Rassistin und empfindet keine Reue für die Morde. Sie weiß ganz genau dass sie sich belastet sobald sie die Klappe auf macht.Du brauchst mich um nichts bitten... davon wird all das nicht wahrer... nichtmal wahrscheinlicher. Du kannst die Sau ruhig weiter durchs Dorf treiben ... lass dich nicht stören...