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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

3.267 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Reform, Kosovo, Spende ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

27.02.2015 um 10:13
@Reliable

Du solltest aber auch einen besitzen, wenn du einer Organentnahme nicht zusagst! Mayn kann da nämlich auch NEIN ankreuzen und somit muss niemand anderes diese Entscheidung für dich treffen.

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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

27.02.2015 um 18:27
@Mr.Niceguy.
Mach am besten eine Patientenverfügung, in der steht was Du nicht willst. Und erzähl Deinen Angehörigen davon.
Andernfalls ist es echt schwierig...
bin seit 15 Jahren auf einer Intensivstation tätig und wundere mich manchmal über die Menschheit. Im Guten wie im Schlechten Sinne.
Was aber ganz schwierig ist:
wenn jemand in einer absoluten Grenzsituation ist, weil Mann/Frau/Kind/Bruder/Schwester ... im Sterben liegen, und erklärt haben will, was "Geräte abschalten", "Hirntod" oder "Organspende" bedeutet.
Das ist ein kompliziertes Thema, mit dem man sich am besten im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte mal auseinandergesetzt haben sollte. Denn es kann jeden zu jeder Zeit ereilen...
Ihr helft Pflegern und Ärzten, wenn Ihr wißt, wovon die reden.
Entgegen weiterverbreiteter Vorurteile ist es okay, welche Meinung zur Organspende Ihr habt, dafür oder dagegen. Solange es eine Meinung ist..


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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

22.03.2015 um 22:21
@ChicagoBear
@chelsi
@cassiopeia88
@davros
@tic
@Grymnir

Was wir schon vom Menschlichen Körper drucken können
http://pastebin.com/QP4n6GXT


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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

22.03.2015 um 23:14
Nein, ich werde nicht spenden!

Ich möchte am ganzen Stück von dannen gehen. Zudem sind mir die Systeme zu korrupt.


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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

23.03.2015 um 18:28
@Michael.

Wenn es die Medizin tatsächlich schafft, künstliche Organe und Gewebe herzustellen, erledigt sich die ganze Frage von alleine - bis auf die Menschen, die nichts künstliches eingepflanzt bekommen wollen. Aber die Forschung geht weiter, und eines Tages gibts villeicht wirklich künstliche ,,Ersatzteile".

Heuer werden ja schon Schweine-Herzklappen beim Menschen eingesetzt.


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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

03.09.2018 um 08:48
Ich hole das Thema aus Aktualitätsgründen wieder hoch.
Spahn hat nun endlich mal einen guten Anstoss geliefert-
Die Widerspruchsregelung.

Jeder ist automatisch potentieller Organspender, solange er nicht ausdrücklich widerspricht.
Ich sehe hierin einen entscheidenden Vorteil gegenüber der jetzigen Regelung.
Es gibt plötzlich genügend Organe, die kranken Menschen helfen können, dem Organhandel wird vorgebeugt, und wenn jemand seine Organe nach dem Tod behalten will, genügt ein einfacher Widerspruch im Geldbeutel (wie eben jetzt der Organspendeausweis).

Ich bin absolut für eine solche Regelung (die im Übrigen schon in vielen Ländern praktiziert wird), und das schon seit Jahren.

Wie sehr Ihr das?


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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

03.09.2018 um 09:20
@The_saint

In Österreich wird das so gehandhabt. Ich finds gut.
Habe meine Zettel immer dabei, also wenn wir ins Ausland fahren. Es muss zwar, im schlimmsten Fall, die Datenbank abgeprüft werden, wer was wie will oder nicht will, aber ich bin mir da im Ausland nicht so sicher.


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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

03.09.2018 um 09:51
Zitat von The_saintThe_saint schrieb:Wie sehr Ihr das?
Ablehnend, da verfassungswidrig.


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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

03.09.2018 um 12:34
@DoctorWho
Klärst Du mich/uns mal bitte wegen der Verfassungswidrigkeit auf?


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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

03.09.2018 um 13:20
Dass man sich mit ja oder nein beim Thema Organspende befassen muss, finde ich in Ordnung.

Ich persönlich sag dazu nein, will ich nicht, gefällt mir nicht. Ich bin als ganzer Mensch geboren und will auch wieder als ganzer Mensch die Welt verlassen.


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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

03.09.2018 um 13:26
@The_saint

Ich sehe eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes und/oder der Menschenwürde (Art. 2 Absatz 1 und Art. 1 Absatz 1 Satz 1 iVm. Art. 2 Absatz 1 GG).

Ich zitiere aus BeckOK Grundgesetz/Lang, 37. Ed. 15.5.2018, GG Art. 2 Rn. 52:

Das BVerfG erkennt mithin einen letzten unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung an, der der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogen ist (BVerfGE 80, Seite 367 = NJW 1990, Seite 563; BVerfGE 6, Seite 32 = NJW 1957, Seite 297; BVerfGE 54, Seite 143 = NJW 1980, Seite 2572 – stRspr). Selbst schwerwiegende Interessen der Allgemeinheit können Eingriffe in diesen Bereich nicht rechtfertigen; eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes findet nicht statt (BVerfGE 34, Seite 238 = NJW 1973, Seite 609).

Und was ist privater als die Entscheidung, was mit dem eigenen Körper geschieht? Und da selbst schwerwiegende Interessen der Allgemeinheit einen Eingriff nicht rechtfertigen können, vermag dies erst recht nicht der Umstand, dass "nur" ein paar tausend Organe fehlen.

Darüber hinaus wird der Rechtsunterworfene quasi zum Gegenstand staatlichen Handelns gemacht. Er ist gerade nicht mehr frei über sich zu entscheiden oder aber es auch zu lassen. Unterlässt er nämlich den Widerspruch, wird eine Zustimmung fingiert, die der Rechtsunterworfene aber gerade nicht erklärt hat. Freiheit bedeutet nämlich auch, etwas nicht zu erklären.

Ich zitiere insoweit aus BeckOK Grundgesetz/Hillgruber, 37. Ed. 15.5.2018, GG Art. 1 Rn. 12:

Jedem Menschen kommt um seiner selbst willen ein von der staatlichen Gewalt unbedingt zu achtender Wert zu (BVerfGE 109, 279 (312 f.) = NJW 2004, 999 (1002)). Er ist selbständige Person, nicht verfügbare Sache. Als „geistig-sittliche Wesen […], das darauf angelegt ist, sich in Freiheit selbst zu bestimmen und zu entfalten“ (BVerfGE 133, 168 (197) = NJW 2013, 1058 (1059); BVerfGE 45, 187 (227) = NJW 1977, 1525; BVerfGE 123, 267 (413) = NJW 2009, 2267) gehört er niemandem als sich selbst und muss deshalb stets Zweck an sich selbst bleiben (BVerfGE 45, 187 (228) = NJW 1977, 1525 (1526)). Dies gilt uneingeschränkt für alle Rechtsgebiete; denn die unverlierbare Würde des Menschen als Person besteht gerade darin, dass er stets als selbstverantwortliche Persönlichkeit anerkannt bleibt (BVerfGE 45, 187 (228) = NJW 1977, 1525 (1526)).

Und ich zitiere abschließend aus einem Aufsatz, der sich mit der Frage einer Impfpflicht bei Masern (Zuck; Gesetzlicher Masern-Impfzwang (ZRP 2017, 118, 121)) beschäftigt:

Geht man davon aus, dass hinter der Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit auch das Menschenwürdegebot des Art. 1 I GG steht, orientiert man sich also an dem dadurch gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht, so kann kein Zweifel daran bestehen, dass diese Grund-Gewährleistungen nicht durch Zweckmäßigkeitserwägungen überspielt werden können.

Mit anderen Worten: unzulässig, weil rechts- und damit verfassungswidrig.

Alles in allem bin ich daher der Auffassung, dass die Widerspruchslösung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar wäre.



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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

03.09.2018 um 13:29
Wieso zur Hölle ist der Text teilweise durchgestrichen??? Das soll so nicht sein ...


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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

03.09.2018 um 14:12
@DoctorWho
Auch durchgestrichen kann ich den Text lesen ;-)
Wenn Du diese Sache am Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde festmachen willst, kann ich Dir nicht folgen.
Denn für den Staat ist der Tod gleichbedeutend mit dem Ende der Rechtsfähigkeit (vgl. hierzu unzählige Kommentare).
Einziger gesetzlicher Hinweis liefert §1922 I BGB, wonach das Vermögen des Erblassers nach seinem Tod auf die Erben übergeht.
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:Und was ist privater als die Entscheidung, was mit dem eigenen Körper geschieht? Und da selbst schwerwiegende Interessen der Allgemeinheit einen Eingriff nicht rechtfertigen können, vermag dies erst recht nicht der Umstand, dass "nur" ein paar tausend Organe fehlen.
Genau das ist ja nicht angedacht. Du kannst als (lebender) Mensch entscheiden, ob Du einer Organentnahme nicht zustimmst.
Dies ist also lediglich die Umkehr des jetzigen Verfahrens, wo Du die Entscheidung triffst, Deine Organe nach dem Tod zu spenden (Organspendeausweis).

In Anbetracht dessen, wie wenig Organe im vergangenen Jahr verfügbar waren und der Tatsache, wie viele tausend Menschen dringend Organe benötigen, sehe ich hier bereits seit Jahren Handlungsbedarf in genau dieser Richtung!
Wenn ich nicht spenden will, trage ich mich einfach in einer Datenbank ein- fertig! Es wird also kein Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt.

Lediglich der bisweilen unfaire "Handel" mit Organen, der bisweilen m.E.n. immer noch traurige Praxis ist/war, könnte hier eingedämmt werden; jeder Empfänger bekäme eine reelle Chance zu überleben.

Im Übrigen wird das schon in sehr vielen Ländern praktiziert-Mit großem Erfolg.


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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

03.09.2018 um 14:25
Zitat von The_saintThe_saint schrieb:Wenn Du diese Sache am Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde festmachen willst, kann ich Dir nicht folgen.
Denn für den Staat ist der Tod gleichbedeutend mit dem Ende der Rechtsfähigkeit (vgl. hierzu unzählige Kommentare).
Einziger gesetzlicher Hinweis liefert §1922 I BGB, wonach das Vermögen des Erblassers nach seinem Tod auf die Erben übergeht.
Wir befinden uns hier im öffentlichen Recht bzw. Verfassungsrecht und nicht im Zivilrecht. Dein Hinweis auf das BGB ist daher dogmatisch nicht zielführend. Ferner gibt es einen Unterschied zwischen der Rechtsfähigkeit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bzw. der Menschenwürde. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Zitat von The_saintThe_saint schrieb:Genau das ist ja nicht angedacht. Du kannst als (lebender) Mensch entscheiden, ob Du einer Organentnahme nicht zustimmst.
Dies ist also lediglich die Umkehr des jetzigen Verfahrens, wo Du die Entscheidung triffst, Deine Organe nach dem Tod zu spenden (Organspendeausweis).
Korrekt, aber auch die Negierung der Freiheit, etwas nicht zu entscheiden oder vielleicht etwas noch nicht jetzt zu entscheiden. Und das ist der Unterschied.
Zitat von The_saintThe_saint schrieb:In Anbetracht dessen, wie wenig Organe im vergangenen Jahr verfügbar waren und der Tatsache, wie viele tausend Menschen dringend Organe benötigen, sehe ich hier bereits seit Jahren Handlungsbedarf in genau dieser Richtung!
Handlungsbedarf mag ja durchaus bestehen, aber nicht dieser ... siehe auch hier: http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/organspende-vorstoss-von-jens-spahn-widerspruchsloesung-ist-keine-loesung-a-1226257.html


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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

03.09.2018 um 17:21
Grundsätzlich ist mir das Prozedere egal, da ich so oder so meine Organe nicht zur Spende bereit stellen würde. Ich weiß nicht ob es was nostalgisches hat, wenn Dinge durch schweigende Zustimmung durchsetzen will, denn in ganz vielen anderen Bereichen gilt dieses Prinzip bereits als abgeschafft. Im Endeffekt wäre dem System mehr geholfen in Kybernetik (künstliche Organe) und Organ-Klonen zu investieren, als in solche Unterfangen, denn selbst wenn alle Menschen Organspender wären, wären es wahrscheinlich immer noch zu wenig.


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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

03.09.2018 um 20:53
Es wird immer Menschen geben, die aus Unkenntnis, Nichtwissen oder durch andere Gründe versäumen, ihren von ihnen gewünschten Widerspruch rechtzeitig zu verbalisieren und auf eine klare Art zur Kenntnis zu geben. Es wird immer Lücken geben, um auch einen Widerspruch zu umgehen oder verschwinden zu lassen.

In meinen Augen wäre ein solcherart geändertes Gesetz die pervertierteste Art der Enteignung und Entwürdigung eines Menschen bis über das Ende des Lebens hinaus, wenn auch der Tod noch nicht einmal eingetreten sein darf wegen der Frische der Organe.

Für mich sind die CDU und die SPD im Falle einer Änderung des jetzt geltenden Gesetzes nicht mehr wählbar.


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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

03.09.2018 um 22:21
Ich kann garnicht sagen, wie sehr mich diese Widerspruchs"lösung" gruselt.

Wenn ich nicht "nein" sage, geht der Staat davon aus, dass meine Organe frei zu haben sind. Ich bin also als Basisversion nur noch die Hülle für einige mehr oder weniger wertvolle Stücke Fleisch?


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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

03.09.2018 um 23:21
Zitat von The_saintThe_saint schrieb:Wenn Du diese Sache am Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde festmachen willst, kann ich Dir nicht folgen.
Denn für den Staat ist der Tod gleichbedeutend mit dem Ende der Rechtsfähigkeit (vgl. hierzu unzählige Kommentare).
Wenn die Organe entnommen werden, ist der Patient noch nicht tot. Die Maschinen werden erst danach abgestellt ...
Niemand transplantiert Organe von Toten, weil diese sich bereits am zersetzen sind ...


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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

03.09.2018 um 23:38
Die Frage ide sich bei den ganzen Gesetzeszitaten für mich als Laien stellt:
Ist ein toter, menschlicher Körper unfähig einen Willen zu äußern und Recht(sverletzungen) zu empfinden denn noch Mensch und Person? Vermutlich eher nicht, oder?
Klar, wenn dieser zu Lebzeiten noch einen erkennbaren, klaren Willen geäußert hat, dann würde bei Wiederspruch eine Organentnahme vermutlich ein Rechtsbruch entstehen, da die selbstbestimmungsrechte eines Menschen übergangen würden, aber ohne das?

Es muss doch einen unterschied geben dazwischen einem leblosen, menschlichen körper, der mal eine Person beheimatet hat, pauschal einen Willen zu unterstellen und einer Person die zu lebzeiten bewusst verfügt hat, was mit ihrem ehemaligen Phylakterium mal zu passieren hat?
Ich würde gerne erklärt haben inwiefern die Menschenwürde hier noch greift, wenn wir von einem leblosen kadaver sprechen? Menschwürde hat ja auch irgendwie die Menschenrechte im Schlepptau und... recht auf körperliche unversehrtheit für leichen, so neben freier wahl von religion und sexualität... klingt erstmal befremdlich für mich.


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Organspende-Reform: Wie bekennst du dich?

03.09.2018 um 23:46
Zitat von IssomadIssomad schrieb:Wenn die Organe entnommen werden, ist der Patient noch nicht tot. Die Maschinen werden erst danach abgestellt ...
Niemand transplantiert Organe von Toten, weil diese sich bereits am zersetzen sind ...
Oh, das kommt jetzt aber schwer auf die definition von tod an.
Organe werden nur bei Hirtoten entnommen, also Körpern denen keine eigenständige Hirnaktivität, bei künstlicher Beatmung und bestehender Kreislaufaktivität, nachgewiesen werden kann. Hier noch großartig von Lebenden zu reden ist gewagt.


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