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8.649 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Skandal, CSU, DemokratiemÖrder ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

CDU/CSU

23.07.2025 um 06:28
Zitat von FölixFölix schrieb:Entscheidend ist, dass die Wahlberechtigten sich einig sind. Und das war hier der Fall.
@Fölix

Offensichtlich doch nicht, deshalb hat man die Wahl ja abgesagt.

Vorher hatte man Zustimmung signalisiert, allerdings nicht mit den eigenen Angeordneten gerechnet. So läuft parlamentarische Demokratie nun mal. Hinterzimmerabsprachen sind eben nur das.
Zitat von FölixFölix schrieb:Sie müssen die Gesetze vertreten und auslegen, die von der Politik vorgegeben wurden. Das was die machen hat mit dem was man unter Politik versteht nichts mehr zu tun.
Das ist nicht so ganz richtig. Das BVerfG hat nicht viel mit Normabständen von Jägerzaun und Knallerbsenstrauch zu tun. Im Grundgesetz gibt es viele sehr unbestimmte Paragraphen. Da soll ja Platz für Imterpretation sein und damit auch für Meinung.
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Damit vernachlässigt man einen wichtigen Aspekt: Sie polarisiert mittlerweile zu sehr und ist damit nicht mehr die beste Wahl.
Natürlich geht es da nicht mehr um Abtreibung. Aktuell geht es nur noch um einen Schwanzlängenvergleich von Merz und Klingbeil, die beide schon durch den Fall unter Druck geraten sind. Merz steht allerdings mehr unter Druck, weil er sich für sie positioniert hatte, warum auch immer und die Abgeordneten ihm nicht folgen wollten.
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Immerhin können wir auch noch alle anderen Stellen besetzen, gegen deren Kandidaten regelmäßig mediale Kampagnen gefahren werden, z.B. die des Bundeskanzlers.
Das ist vielleicht aktuell kein so gutes Beispiel, wenn man die letzten Besetzungen dieser Rolle bedenkt, zwinkersmiley. Irgendwen kriegt man halt schon.


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CDU/CSU

23.07.2025 um 18:15
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das ist nicht so ganz richtig. Das BVerfG hat nicht viel mit Normabständen von Jägerzaun und Knallerbsenstrauch zu tun. Im Grundgesetz gibt es viele sehr unbestimmte Paragraphen. Da soll ja Platz für Imterpretation sein und damit auch für Meinung.
Unbestimmte Paragraphen interpretieren dürfte wohl die Hauptaufgabe sein. Aber halt nicht mit Meinungen. Das Ergebnis wird über ein auf Logik aufgebautes Gerüst erzeugt. Als Grundlage dazu kann dafür zwar eine Meinung dienen, die muss dann aber nicht unbedingt zu einem Ergebnis führen. Die Richter schreiben ja auch immer ewig lange Begründungen um transparent zu machen, wie das Ergebnis zustande gekommen ist.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Offensichtlich doch nicht, deshalb hat man die Wahl ja abgesagt.
Es ging um den Pool aus dem die Kandidaten ausgewählt wurden. Da waren sich alle an der Auswahl Beteiligten einig. Ansonsten wäre Frauke Brosius-Gersdorf gar nicht erst ausgewählt worden. Das war vor der Kampagne. Von daher gehe ich aber auch davon aus, dass die Abgeordneten von CDU/CSU zu dem Zeitpunkt noch keine Einwände hatten.
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Das ist eine verzerrte Wahrnehmung. Eine Wahl ist nie eine Formalität.
In der Theorie mag das stimmen. In der Praxis ist es aber oft eine Formalität. Fraktionszwang und vorherige Einigung, insbesondere bei Kompromissbildung, sind doch gang und gäbe. Und da ist ja auch nichts undemokratisches dran. Wahlen mit vorab abgestimmten Ergebnis werden doch in der Regel auch als Formalität bezeichnet.
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Die Frage ist doch: Soll sie tatsächlich gewählt werden, um einem Shitstorm entgegen zu treten? Um Haltung gegen rechts zu zeigen? Damit vernachlässigt man einen wichtigen Aspekt: Sie polarisiert mittlerweile zu sehr und ist damit nicht mehr die beste Wahl.
Polarisieren tut nicht Frauke Brosius-Gersdorf. Das machen alle, die die Kampagne mit Falschmeldungen und Verleumdungen füttern. Als Reaktion darauf dann eine Kandidatin fallen zu lassen, das kann aber auch nicht richtig sein.
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Das gilt für alle Abstimmungen im Bundestag. Um das zu vermeiden, müsste man die Demokratie abschaffen. In meinem Sinne wäre das nicht.
Nur die Verbreitung von Falschmeldungen und Verleumdungen müsste man abschaffen. Das Problem wäre dann gar nicht erst entstanden und Frauke Brosius-Gersdorf wäre wahrscheinlich längst gewählt. Eine Demokratie kommt auch ohne Falschmeldungen und Verleumdungen aus. Einige Parteien bei uns leider nicht mehr. Wohin das dann irgendwan führt, das kann man in Amerika gerade live mitverfolgen.


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23.07.2025 um 18:55
Zitat von FölixFölix schrieb:Unbestimmte Paragraphen interpretieren dürfte wohl die Hauptaufgabe sein. Aber halt nicht mit Meinungen. Das Ergebnis wird über ein auf Logik aufgebautes Gerüst erzeugt. Als Grundlage dazu kann dafür zwar eine Meinung dienen, die muss dann aber nicht unbedingt zu einem Ergebnis führen. Die Richter schreiben ja auch immer ewig lange Begründungen um transparent zu machen, wie das Ergebnis zustande gekommen ist.
Stimmt. Aber im Verfassungsrecht kann man häufig zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommen, die alle gut begründet sind. Und manchmal macht das BVerfG eben auch Politik. Es bestimmt in vielen Bereichen den politischen Kurs in Deutschland entscheidend mit.
Zitat von FölixFölix schrieb:In der Theorie mag das stimmen. In der Praxis ist es aber oft eine Formalität.
Das wird in Deutschland häufig so gelebt. Dass es dennoch keine Formalität ist sieht man allerdings immer dann, wenn die Abgeordneten mal nicht so wollen wie ihr Fraktionsvorsitzender. In letzter Konsequenz sind sie eben nur ihrem Gewissen und nicht ihrer Parteilinie verpflichtet.
Zitat von FölixFölix schrieb:Polarisieren tut nicht Frauke Brosius-Gersdorf.
Doch, das tut sie, dafür muss sie aktiv überhaupt nichts (mehr) tun. Das sieht man doch an der aktuellen Diskussion. Wobei sie durch ihre politischen Äußerungen natürlich dazu beigetragen hat. Ohne ihre Fernsehauftritte wäre sie wahrscheinlich längst Verfassungsrichterin.
Zitat von FölixFölix schrieb:Eine Demokratie kommt auch ohne Falschmeldungen und Verleumdungen aus.
Natürlich. Aber die Menschen offenbar nicht.


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23.07.2025 um 20:32
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Ohne ihre Fernsehauftritte wäre sie wahrscheinlich längst Verfassungsrichterin.
Du meinst ohne die rechtsextreme Schmutzkampagne, denn dann wäre die Wahl wohl längst durch gewesen.
Leider aber lässt sich ein Teil der deutschen Politik zu sehr davon beeinflussen.


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23.07.2025 um 20:52
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Du meinst ohne die rechtsextreme Schmutzkampagne, denn dann wäre die Wahl wohl längst durch gewesen.
Nein. Ich meine, was ich schreibe. Sie hat sich vor laufender Kamera extrem ungeschickt geäußert. Und zwar nicht im Rahmen einer fachlichen Debatte unter Kollegen, sondern im Rahmen einer politischen Debatte in einer Talkshow.


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23.07.2025 um 21:31
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Nein. Ich meine, was ich schreibe. Sie hat sich vor laufender Kamera extrem ungeschickt geäußert. Und zwar nicht im Rahmen einer fachlichen Debatte unter Kollegen, sondern im Rahmen einer politischen Debatte in einer Talkshow.
Ach, welcher Autritt vor der Wahl ist das gewesen? Gibt es da einen Link?

Nun, die Wahl eines Verfassungsrichters durch das Parlament ist keine Kampfabstimmung, bei der zwei oder mehr Kandidaten antreten, und der mit den meisten Stimmen dann gewählt ist.

Für diese Wahl braucht man eine Zwei-Drittel-Mehrheit und das ist auch gut so, denn so kann in der Regel nicht eine politische Ausrichtung, die gerade zufällig eine Mehrheit hat, das gesamte Gremium nach eigenen Vorstellungen besetzten. Damit das Verfahren nicht in eine würdelose Show von endlos aneinandergerehiten Wahlgängen ausartet, benötigt man Kompromisse und die werden im Vorfeld ausgehandelt. Dass die eigentliche Wahl dann nur noch Formsache ist, ist keine Missachtung der demokratischen Prinzipien.

Die Abgeordneten waren im Vorfeld einverstanden mit Frau Brosius-Gersdorf, obwohl sie genug Gelegenheit hatten, sich mit ihr und ihren Äußerungen auseinanderzusetzen. Erst eine massive Schmierenkampagne von Rechtsaußen und Abgeordente, die sich allzu willig von dieser Seite haben manipulieren und instrumentalisieren lassen, haben im Nachhinein für das Chaos gesorgt. Frau Brosius-Gersdorf selbst ist daran nicht im Geringsten mitverantwortlich.

Eine Schmierenkampagne, die jetzt übrigens von der Welt nahtlos fortgestetzt wird, will mir scheinen. Die müssen sich ja auch nicht um irgendeine Brandmauer scheren.

Frau Brosius-Gersdorf war vor der Kampagne offenbar geeienet, wenn sie es jetzt angeblich nicht mehr ist, dann haben die Rechtsextremen ein weiters Mal die Politik in Deutschland bestimmt.


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23.07.2025 um 22:02
Zitat von QuironQuiron schrieb:Ach, welcher Autritt vor der Wahl ist das gewesen? Gibt es da einen Link?
Soll ich dir ernsthaft belegen, dass sie sich in Talkshows zum Thema Covid und AfD geäußert hat? Und sich zuletzt selbst für ihre ungeschickte Worzwahl entschuldigt hat?
Zitat von QuironQuiron schrieb:Nun, die Wahl eines Verfassungsrichters durch das Parlament ist keine Kampfabstimmung, bei der zwei oder mehr Kandidaten antreten, und der mit den meisten Stimmen dann gewählt ist
Richtig. Die Wahl eines Verfassungsrichters durch das Parlament ist eine Abstimmung, bei der ein Kandidat die Stimmen von 2/3 der anwesenden Abgeordneten auf sich vereinen muss.
Zitat von QuironQuiron schrieb:Dass die eigentliche Wahl dann nur noch Formsache ist
Offenkundig ist sie keine Formsache, sonst wäre Brosius-Gersdorf jetzt Verfassungsrichterin.
Zitat von QuironQuiron schrieb:ist keine Missachtung der demokratischen Prinzipien.
Habe ich auch nicht behauptet.


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23.07.2025 um 22:27
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Soll ich dir ernsthaft belegen, dass sie sich in Talkshows zum Thema Covid und AfD geäußert hat? Und sich zuletzt selbst für ihre ungeschickte Worzwahl entschuldigt hat?
Nun, ich möchte mir selbst ein Bild davon machen. Und dazu müsste ich schon wissen, welche Auftritte speziell hier zur Debatte stehen, udn welche Position sie tatsächlich zu den drei umstrittenen Themen AfD-Verbot, Impfpflicht und Schwangerschaftsabbruch in ihren eigenen Worten geäußert hat. Belege habe ich nicht erwähnt, nur Links, die hilfreich wären.

Wenn diese Auftritte so existieren, dann hätten sie auch jedem Abgeordneten bekannt sein müssen, der seine Verantwortung ernst nimmt, und dann hätten diese Abgeordneten ihre Bedenken auch vorab anmelden können. Dann hätte es eine andere Kandidatenliste gegeben.

Oder waren es doch nur die erlogenen Plagiatsvorwürfe?
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Offenkundig ist sie keine Formsache, sonst wäre Brosius-Gersdorf jetzt Verfassungsrichterin.
Offenkundig war es über all die Jahrzehnte kein Problem, weil sich die Abgeordneten an die zuvor getroffenen Vereinbarungen gehalten haben. Ist natürlich auch eine Sache des Vertrauens zwischen den Fraktionen.

Jetzt war es so simpel für die Rechtsaußen-Seite, das Vertrauen in jahrzehntelang erprobte Abläufe zu untergraben, die Koalition zu spalten, sowie den Kanzler und seinen Fraktionschef blöd dastehen zu lassen. Sie gelten im Moment als gesichert rechtsextremistisch. Ich bin dagegen, denen so viel Einfluss zuzugestehen.


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24.07.2025 um 12:14
@Quiron
Die Juristin stellte sich in einem intensiven Vieraugengespräch rund eine Stunde lang den Fragen von Lanz. Dabei ging es auch um ihre umstrittenen Aussagen zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren vor fast exakt einem Jahr in der ZDF-Talkshow. "Da habe ich eine Formulierung gebracht, die nicht glücklich war, nämlich dass ein Parteiverbot nicht das Problem der Anhängerschaft beseitigen würde", rekapitulierte Brosius-Gersdorf. "Das war nicht glücklich. Das will ich ehrlich zugeben."

Wer die Sendung gesehen habe, wisse aber, was sie gemeint habe, sagte die Juristin – dass nämlich mit einem Verbotsverfahren nicht die Probleme beseitigt würden, die Menschen dazu veranlassten, sich von der demokratischen Mitte abzuwenden. "Ich bin kein Medienprofi. Das ist mir leider passiert", sagte die Inhaberin des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Potsdam.

Einen Punkt von damals bekräftigte sie aber bei "Lanz": Sollte eine sehr sorgfältige Prüfung gute Anhaltspunkte ergeben, dass eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung angreift, müsse eine wehrhafte Demokratie gegen solche Verfassungsfeinde vorgehen können: "Dazu stehe ich auch hier und heute."
Brosius-Gersdorf legt bei AfD nach

Für den Chefredakteur der "Neuen Zürcher Zeitung" in Deutschland, Marc Felix Serrao, hat Brosius-Gersdorf damit allerdings einen großen Vorbehalt gegen ihre Berufung nicht ausgeräumt. Denn sie hatte am 25. Juli 2024 bei "Lanz" auch gesagt, dass man angesichts der Wahlerfolge der AfD über deren Gefährlichkeit "nicht ernsthaft" streiten müsse.
Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100821372/brosius-gersdorf-bei-markus-lanz-kann-ich-mir-nicht-gefallen-lassen-.html

Es geht wohl um ihrem Auftritt bei Makus lanz am 25.07.2024, wo sie unter anderem gesagt hatte, mit einem Verbot der AFD wäre ihre Anhängerschaft ja noch nicht beseitigt.

Stell Dir nur diese Aussage mal vor, wenn sie auf irgendeine andere Partei angewandt würde: Wenn da jemand über die Beseitigung der Anhänger der Grünen schwadronieren würde, wäre die Person doch für kein öffentliches Amt vermittelbar.

Von einer Verfassungsrichterin kann man absolut erwarten, solche Äußerungen gar nicht erst zu tätigen. Wenn das mit dem sturzfrei sprechen nicht klappt, kann man ja immer noch Außenministerin werden.


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24.07.2025 um 12:35
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Stell Dir nur diese Aussage mal vor, wenn sie auf irgendeine andere Partei angewandt würde: Wenn da jemand über die Beseitigung der Anhänger der Grünen schwadronieren würde, wäre die Person doch für kein öffentliches Amt vermittelbar.
Naja, wer sich ein klein wenig mit Frauke Brosius-Gersdorf beschäftigt hat, dem dürfte klar sein, was sie damit in Bezug auf die AFD gemeint hat. Halt dass ein Parteiverbot nicht das Problem der Anhängerschaft beseitigen würde. Das Problem besteht darin, dass sich deren Überzeugung dadurch nicht ändert. Beseitigen will die deshalb keiner :).

Aber wie es der Zufall will, bin ich gerade mit der Zusammenstellung von einigen Infos aus der Sendung fertig geworden.
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Doch, das tut sie, dafür muss sie aktiv überhaupt nichts (mehr) tun. Das sieht man doch an der aktuellen Diskussion. Wobei sie durch ihre politischen Äußerungen natürlich dazu beigetragen hat. Ohne ihre Fernsehauftritte wäre sie wahrscheinlich längst Verfassungsrichterin.
Wenn man im Fernsehen irgend eine Meinung vertritt, dann polarisiert man ganz automatisch. Das führt dann halt zu Diskussionen. Manchmal sachlich und manchmal noch emotional. Da ist überhaupt nichts problematisches dran. Problematisch wird es erst, wenn solche Äußerungen verfälscht in die Öffentlichkeit getragen werden um damit dann über eine möglichst starke Emotionalisierung eine Desinformationskampagne zu starten.

Frauke Brosius-Gersdorf hat sich zu den Vorwürfen aus der Kampgne ja geäusert. Am 15.07.25 bei Markus Lanz.

Youtube: Brosius-Gersdorf über ihre Positionen, Bedrohungen und Rückzugsgedanken | Markus Lanz vom 15.07.25
Brosius-Gersdorf über ihre Positionen, Bedrohungen und Rückzugsgedanken | Markus Lanz vom 15.07.25
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Ich habe die Sendung seinerzeit gesehen. Da ich keine Lust habe, jetzt das ganze Transskript durchzuflöhen, habe ich mir die einzelnen Standpunkte von einer KI zusammenstellen lassen.

Zuerst ihre Standpunkte zur AFD.

Parteiverbot:
Brosius-Gersdorf betont, dass ein Parteiverbotsverfahren nach dem Grundgesetz hohen Anforderungen unterliegt. Sie wollte in einer früheren Diskussion die rechtlichen Voraussetzungen erläutern, basierend auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die verlangt, dass eine Partei aktiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung angreift.
Spoiler21:32–21:46 „Mir ging es bei meinen wissenschaftlichen und auch öffentlichen Äußerungen zu einem Parteiverbotsverfahren auch immer in erster Linie darum, erstmal darüber aufzuklären, was für hohe Hürden nach dem Grundgesetz für so ein Parteiverbotsverfahren gelten. Und dieser Satz mit der wehrhaften Demokratie, das ist Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Hürden sind hoch...“

Sie gibt zu, sich in einer früheren Äußerung „nicht glücklich“ ausgedrückt zu haben, als sie sagte, ein Parteiverbot würde „nicht das Problem der Anhängerschaft beseitigen“. Damit meinte sie, dass ein Verbot die Gründe für die Abwendung von der demokratischen Mitte nicht löst. Diese Formulierung wurde missverstanden, und sie stellt klar, dass sie kein Verbot aktiv befürwortet hat.
Spoiler
18:43–19:23 „Ich habe mich klar ausgedrückt und ich habe mich an einer Stelle, das gebe ich auch gerne zu, ähm auch nicht sehr glücklich ausgedrückt. ... Da habe ich eine Formulierung gebracht, ähm die nicht glücklich war, nämlich ähm, dass ein Parteverbot nicht das Problem der Anhängerschaft beseitigen würde. Aber jeder, der die Sendung in Gänze gesehen hat, weiß natürlich, was ich damit gemeint habe, dass mit einem Parteiverbotsverfahren nicht die Probleme beseitigt werden, die Menschen dazu veranlassen, sich von der demokratischen Mitte abzuwenden...“


Sie unterstreicht, dass eine wehrhafte Demokratie sich gegen Verfassungsfeinde wehren können muss, wenn nach sorgfältiger Prüfung durch Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung) ausreichendes Material für ein Verbotsverfahren vorliegt. Ein Parteiverbot sieht sie als „zweischneidiges Schwert“, das nur nach gründlicher Prüfung angewendet werden sollte.
Spoiler
19:40–20:21, verstärkt in 22:03–23:21„Wir wollen uns nicht ernsthaft darüber streiten, dass die AfD angesichts der Erfolge, die sie bei Landtagswahlen schon erzielt hat und ansichts der Prognosen, die sie hat, äh dass es da an der Gefährlichkeit scheitern würde. ... Ein Satz noch, wenn es genug Material gibt, wäre ich auch dafür, dass der Antrag auf dem Verbotsverfahren gestellt wird, weil das ein ganz starkes Signal unserer wehrhaften Demokratie ist...“ (19:46–20:21)
„Dazu stehe ich auch hier und heute. ... Parteienverbot ist ein zweischneidiges Schwert, aber wenn nach einer sehr sorgfältigen Prüfung das Ergebnis ist, dass es gute Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Voraussetzung erfüllt sind, dann darf sich eine wehrhafte Demokratie dagegen wehren.“ (22:03–23:15)


Brosius-Gersdorf weist den Vorwurf zurück, eine aktivistische Haltung zu einem AfD-Verbotsverfahren zu vertreten. Sie betont, dass ihre Äußerungen als Rechtswissenschaftlerin auf juristischer Analyse basieren und nicht auf politischer Agitation. Die Entscheidung über ein Verbotsverfahren liegt bei den Verfassungsorganen, und das Bundesverfassungsgericht würde nur über gestellte Anträge urteilen.
Spoiler22:10–23:21 „Genau aus der Bemerkung und aus Bemerkungen wie dieser kommt ja genau dieser Vorwurf des des aktivistischen ... Wäre möglicherweise die bessere Antwort gewesen zu sagen, wenn das Material gesammelt ist, dann werden wir uns in Ruhe am Verfassungsgericht damit beschäftigen ... Darüber entscheide auch gar nicht ich, ob so ein Antrag gestellt wird. Der Antrag darüber entscheiden die zuständigen Verfassungsorgane. ... Mir ging es ... immer darum zu informieren, welche Hodenhürden gelten...“
Ihren Standpunkt zur Abtreibung.
Brosius-Gersdorf weist entschieden zurück, dass sie für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt eingetreten sei oder gesagt habe, der Embryo habe kein Lebensrecht. Sie betont, dass diese Darstellungen in den Medien falsch sind und ihr wissenschaftliches Werk verzerrt wiedergeben.
Spoiler
39:05–39:23 „Es ist falsch, dass ich gesagt hätte, ich bin für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt. Ich habe bin nie eingetreten für eine Legalisierung oder Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs für Geburt. Ist auch falsch, dass ich gesagt haben soll oder geschrieben haben soll, dass der Embryo kein Lebensrecht hat. Das Gegenteil ist der Fall.“


Sie tritt für eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase (erste 12 Wochen) ein, da er aus verfassungsrechtlichen Gründen rechtmäßig sein sollte. Obwohl er derzeit straffrei ist, bleibt er rechtswidrig, und sie argumentiert für eine Änderung, die eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ermöglichen würde.
Spoiler
39:29–39:41, 45:01–45:47 „So, was richtig ist, ist, dass ich für eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruss in der Frühfisser eingetreten ist. Straffrei ist er schon heute, aber er ist rechtswidrig und ich bin der Meinung, dass er aus verfassungsrechtlichen Gründen rechtmäßig sein sollte.“ (39:29–39:36) „Die geltende Rechtslage ist so, dass in den ersten 12 Wochen nach der Empfängnis ... ein Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen ... strafffrei ist, man wird nicht bestraft. ... Es ist rechtswidrig. ... Konsequenz ist, es gibt keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. ... Das ist die Konsequenz dessen, dass ich sage, dass der Schwangerschaftsabbruch aus verfassungsrechtlichen Gründen in den ersten Wochen rechtmäßig sein sollte.“ (45:01–45:47)


Sie beschreibt den Schwangerschaftsabbruch als einen komplexen Güterkonflikt zwischen dem Lebensrecht des Embryos und den Grundrechten der Frau. In der Frühphase wiegt sie die Grundrechte der Frau stärker, während in späteren Phasen das Lebensrecht des Embryos an Gewicht gewinnt. Dieser Ansatz ermöglicht eine Rechtfertigung des Abbruchs, insbesondere in Fällen medizinischer Indikation.
Spoiler
39:42–40:24 „Dahinter steht ein ganz schwieriger und hochsensibler Güterkonflikt zwischen den Grundrechten des Embryos auf der einen Seite, seinem Lebensrecht und den Grundrechten der Frau auf der anderen Seite. ... Für die Auflösung dieses Güterkonflikts war für mich entscheidend, dass die Grundrechte des Embryos und die Grundrechte der Frauen nicht in allen Phasen der Schwangerschaft gleich zu wichten waren, sondern im Lebensrecht des Embryos habe ich in der Frühphase der Schwangerschaft ein geringeres Gewicht in der Gegenüberstellung mit den Grundrechten der Frau beigemessen und in den späteren Phasen ein höheres, umgekehrt den Grundrechten der Schwaneren, in der Frühphase einen stärkeren Schutz als in der Spätphase.“


Brosius-Gersdorf verweist auf ein verfassungsrechtliches Dilemma: Wenn der Embryo ab der Einnistung die gleiche Menschenwürde wie ein geborener Mensch hätte und diese nicht abwägungsfähig wäre, wäre ein Schwangerschaftsabbruch zu keinem Zeitpunkt rechtfertigbar, auch nicht bei Lebensgefahr für die Frau. Sie schlägt vor, entweder die Menschenwürde erst ab Geburt anzuerkennen oder sie abwägungsfähig zu machen, um den Abbruch in bestimmten Fällen zu rechtfertigen.
Spoiler
40:30–42:19 „Man muss sich an der Stelle ... ehrlich machen, Herr Lanz, wenn Sie das Lebensrecht des Embryos und die Grundrechte der Frau mit gleichem Schutz sozusagen gegenüber stellen, ... dann können sie den Schwangerschaftsabbruch zu keiner Zeit rechtfertigen und nicht mal in Fällen der medizinischen Indikation. ... Bei der Menschenwürdegarantie, da habe ich nicht mehr und nicht weniger getan als auf das verfassungsrechtliche Dilemma ... hingewiesen, dass wenn wir dem Embryo ab Niedation die Menschenwürde mit gleichem Schutz zuerkennen und sie wie nach ganz herrschender Meinung nicht abwägungsfähig ist, ... dann ist der Schwangerschaftsabbruch ... zu keinem Zeitpunkt zu rechtfertigen ... Es gibt für das Dilemma nur zwei Möglichkeiten. Entweder erkennen Sie dem ungeborenen Leben die Menschenwürde Garantie nicht zu, sondern sie gilt erst Abgeburt oder auch der Embryo, der Fetus ist Träger der Menschenbürdegarantie mit vollem Schutz wie der Mensch nach Geburt. Aber da muss sie abwägungsfähig sein.“


Sie betont, dass ihre Position zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase mit dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung übereinstimmt, der eine Ausweitung der Leistungspflicht der Krankenkassen für Abbrüche vorsieht. Dies impliziert, dass der Abbruch in der Frühphase rechtmäßig sein müsste, was ihre wissenschaftliche Haltung untermauert.
Spoiler
43:03–43:47 „Im Koalitionsvertrag steht genau das, was ich vorgeschlagen habe im Ergebnis. ... dann steht da drin, dass die Koalition für eine Ausweitung der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Schwangerschaft bei Schwangerschaftsabbrüchen ist. ... Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es eine Leistungspflicht bei Schwangerschaftsabbrüch nur geben, wenn er rechtmäßig ist. Also geht auch der Koalitionsvertrag davon aus, dass es diese Leistung, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig ist.“

Sie verweist darauf, dass ihre Position zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase von etwa 75 % der Bevölkerung unterstützt wird, wie Umfragen zeigen. Sie stellt klar, dass dies keine „linksradikale“ Haltung ist, sondern eine Mehrheitsmeinung, und kritisiert, dass ihre Position dennoch als polarisierend dargestellt wurde.
Spoiler
29:12–29:18, 47:09–47:27 „Das was ich vorgeschlagen habe für die Frühphase der Schwangerschaft äh das möchten, das wünschen sich dreiviertel der Bevölkerung.“ (29:12–29:18)
„Auch das ist interessant, ne? auch da der Kontext wieder, das was Sie da vortragen ist keine linksradikale Position, sondern das ist auf jeden Fall Mehrheitsmeinung der Deutschen. In Umfragen sagen Deutschen Deutsche zu, ich glaube, zu 75% äh das soll legal werden, legalisiert werden.“ (47:14–47:21)
Ihren Standpunkt zu Covid 19. Da hat die KI noch ein paar zusätzliche Quellen herangezogen.
Brosius-Gersdorf hat 2021 gemeinsam mit ihrem Mann, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Covid-19 als verfassungsrechtlich zulässig betrachtet. Sie argumentiert, dass eine solche Pflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, da sie dem Schutz der Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit diene. In der Talkshow bei Markus Lanz betont sie, dass ihre Analysen wissenschaftlicher Natur sind und keine politischen Forderungen darstellen.
Diese Position wurde von Kritikern, insbesondere aus konservativen und rechtspopulistischen Kreisen, als „linksradikal“ oder „staatsgläubig“ dargestellt, obwohl sie eine juristische Analyse darstellt, keine politische Forderung.
Spoiler
28:32–29:12 „Als Rechtswissenschaftlerin sei es ihr Standpunkt, sich mit aktuellen politischen Themen zu beschäftigen, so Brosius-Gersdorf. ‘Das ist etwas, worüber zur Hochzeit der Corona-Pandemie die Welt auch diskutiert hat. Und dazu wollte ich einen wissenschaftlichen Beitrag leisten.’“
Zusätzliche Quelle: Stellungnahme der Universität Leipzig (23.11.2021)
„Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 verstößt nicht gegen die Verfassung.“ Sie verweist auf die Abwägung zwischen individueller Freiheit und dem Schutz der Allgemeinheit, wobei die Impfpflicht als verhältnismäßig angesehen wird, wenn sie klar geregelt ist und die Grundrechte der Bürger nicht unverhältnismäßig einschränkt.


In einem Artikel auf Gesundheitsrecht.blog (20. Februar 2023) argumentiert Brosius-Gersdorf zusammen mit ihrer Ko-Autorin Nicole Friedlein, dass eine Kostenbeteiligung von Ungeimpften an den Behandlungskosten für Covid-19-Erkrankungen verfassungsrechtlich machbar sei. Sie begründet dies mit der Eigenverantwortung und dem „besonders gefährlichen Verhalten“ von Ungeimpften, die sich bewusst einer Infektion aussetzen, was die Allgemeinheit finanziell belaste. Sie betont, dass dies die Eigenverantwortung der Ungeimpften nicht einschränke, sondern die Steuerzahler entlaste. In der Talkshow weist sie darauf hin, dass solche Vorschläge Teil einer wissenschaftlichen Diskussion waren, nicht zwingend ihre persönliche Forderung.
Diese Aussage wurde von rechten Medien (Apollo News, jungefreiheit.de) als „lebensfeindlich“ oder „diskriminierend“ gegenüber Ungeimpften dargestellt, obwohl sie sich auf eine juristische Analyse der Verfassungsmäßigkeit beschränkt. In der Talkshow stellt sie klar, dass sie lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft hat.
Spoiler
28:32–29:12 (indirekt, siehe oben) Sie erwähnt, dass ihre wissenschaftlichen Beiträge zur Corona-Pandemie darauf abzielten, juristische Möglichkeiten zu analysieren, ohne diese aktiv politisch zu fordern.
Zusätzliche Quelle: Gesundheitsrecht.blog (20.02.2023)„Die Einführung einer zumutbar und gleichheitskonform gestalteten neuen Vorschrift zur Beteiligung von Versicherten an den Kosten ihrer coronabedingten Krankenbehandlung bei Nichtimpfung gegen Covid-19 ist verfassungsrechtlich machbar. ... Der Versicherte legt zudem mit der Nichtimpfung ein besonders gefährliches Verhalten an den Tag, sodass sich argumentieren lässt, dass er auf das Ausbleiben einer behandlungsbedürftigen Infektion nicht vertrauen darf.“


Im Artikel von 2023 rückt Brosius-Gersdorf von der Idee einer allgemeinen Impfpflicht ab, da diese nicht das mildeste Mittel zur Bekämpfung der Pandemie und der steigenden Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung sei. Stattdessen sieht sie die Kostenbeteiligung für Ungeimpfte als geeigneter an, da sie weniger einschneidend ist und die Eigenverantwortung betont. Diese Nuancierung wurde in der öffentlichen Debatte oft ignoriert, und Kritiker wie die AfD oder konservative Medien fokussierten sich auf ihre frühere Unterstützung der Impfpflicht, um sie als „staatskonform“ oder „repressiv“ darzustellen
Spoiler
Keine direkte Erwähnung im Transkript, da die Diskussion in der Sendung eher allgemein auf ihre wissenschaftliche Arbeit zur Pandemie eingeht.
Zusätzliche Quelle: Gesundheitsrecht.blog (20.02.2023) „Von ihrer Forderung, eine allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19 einzuführen, rückt die Verfassungsrechtlerin in ihrem Artikel ab, da die Impfpflicht kein milderes Mittel im Kampf gegen die Pandemie und steigende Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung sei. Eine Kostenbeteiligung für Ungeimpfte an deren Behandlungskosten könne aber geeignet sein.“


In der Talkshow betont Brosius-Gersdorf, dass ihre Äußerungen zur Impfpflicht und Kostenbeteiligung Teil ihrer Arbeit als Rechtswissenschaftlerin sind, die aktuelle gesellschaftliche Themen analysiert. Sie weist den Vorwurf zurück, ihre Positionen seien politisch motiviert oder „linksradikal“, und betont, dass sie lediglich die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten geprüft hat.
Spoiler
28:32–29:18 „‘Entscheidend ist das Wort Nachdenken’, so Brosius-Gersdorf. ‘Das ist das, was wir jeden Tag machen. Argumente wägen, Proargument, Gegenargument. Was spricht gegen das Argument, was spricht dafür? Um dann am Ende zu einem Schluss zu kommen.’ Als Rechtswissenschaftlerin sei es ihr Standpunkt, sich mit aktuellen politischen Themen zu beschäftigen, so Brosius-Gersdorf. ‘Das ist etwas, worüber zur Hochzeit der Corona-Pandemie die Welt auch diskutiert hat. Und dazu wollte ich einen wissenschaftlichen Beitrag leisten.’ ... Das was ich vorgeschlagen habe für die Frühphase der Schwangerschaft äh das möchten, das wünschen sich dreiviertel der Bevölkerung.“ (Hinweis: Der letzte Satz bezieht sich auf Abtreibung, zeigt aber ihre Argumentation, dass ihre Positionen gesellschaftlich akzeptiert sind.) Zusätzliche Quelle: n-tv.de (16.07.2025) „Wichtig für Brosius-Gersdorf: ‘Es geht beim Bundesverfassungsgericht nicht um ein politisches, sondern um ein juristisches Amt.’ Allerdings habe jeder Rechtswissenschaftler auch Positionen. ... Sie selbst vertrete absolut gemäßigte Positionen aus der Mitte unserer Gesellschaft.“
Frauke Brosius-Gersdorf hat sich öffentlich der Kritik gestellt. Eigentlich kaum zu glauben, aber offensichtlich trauen sich etliche Abgeordnete noch nicht einmal unter ihrem Namen eine wenigstens halbwegs sachlich klingende Stellungnahme zu ihrer "Gewissensentscheidung" öffentlich zu machen:
Kritik müssen sich auch einzelne staatliche Funktionsträger gefallen lassen. Welchen Grund gibt es, sich als Mitglied einer Landesregierung, zumal aus dem Bereich der Justiz, in einer Debatte um eine Verfassungsrichterwahl anonym zu äußern?
https://www.tagesspiegel.de/politik/erklarung-von-frauke-brosius-gersdorf-unzutreffend-und-unvollstandig-unsachlich-und-intransparent-14026208.html

Mehrere Unionsabgeordnete bezeichneten Brosius-Gersdorf öffentlich als ungeeignet und unwählbar, andere ließen sich anonym zitieren, die Juraprofessorin sei "eine ultralinke Juristin".
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/brosius-gersdorf-verfassungsgericht-100.html
Übrigens hat nicht nur Kardinal Marx inzwischen seine Sichtweise geändert, der Bamberger Erzbischof Gössl, bedauert seine früheren Aussagen Aussagen auch.
Einer der prominentesten Kritiker der Juristin Brosius-Gersdorf, der Bamberger Erzbischof Gössl, bedauert seine Aussagen. Nach einem Gespräch mit der Kandidatin für das Verfassungsgericht sagte er, er sei "falsch informiert" gewesen.
https://www.tagesschau.de/inland/brosius-gersdorf-erzbischof-goessl-telefonat-100.html



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CDU/CSU

24.07.2025 um 12:52
Zitat von FölixFölix schrieb:. Mir ging es ... immer darum zu informieren, welche Hodenhürden gelten...“
@Fölix

Ich hoffe ganz ehrlich, dass das ein Trankriptionsfehler ist.

Und in ihren Ausführungen zu Covid erkenne ich auch keine Person, die irgendeine Verantwortung tragen sollte.

Nr 1:

Es mag ja rechtswissenschaftlich korrekt sein, aber natürlich würde man die Büchse der Pandorra öffnen, wenn man Impfverweigerern eine Kostenbeteiligung auferlegen würde. Erstens gelten die schon mal sowieso nicht für Empfänger von Grundleistungen, die hätten da eine Flatrate. Zweitens: Wenn bei Covid, warum nicht bei Rauchern, bei Mottoradfahrern, bei Dicken, bei Drogenabhängigen, Alkoholikern? Die tragen doch auch individuell zu ihrem Gesundheitsrisiko und zum Teil dem Gesundheitsrisiko von anderen bei.

Was hebt den Impfverweigerer aus der Masse der anderen Irrationalen heraus?

Nr 2: Ich finde das Originalzitat nicht, aber sie hatte geschrieben, dass man Impfverweigerern ihre Grundrechte nicht so schnell zurückgeben müsse. Da bin ich raus. Grundrechte heißen ja Grundrechte, weil sie eben das Gegenteil eines staatlichen Gnadenaktes sind.


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CDU/CSU

24.07.2025 um 13:48
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich hoffe ganz ehrlich, dass das ein Trankriptionsfehler ist.
"22:56 immer darüber darum zu informieren, welche Hodenhürden gelten, aber gleichzeitig klar zumachen"
Das steht tatsächlich so im Transskript drin. Soll wohl hohen Hürden heißen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Es mag ja rechtswissenschaftlich korrekt sein, aber natürlich würde man die Büchse der Pandorra öffnen, wenn man Impfverweigerern eine Kostenbeteiligung auferlegen würde.
Die Diskussionen gibt es in Verbindung mit Alkohol und Rauchen schon lange. Ich find das auch gut, wenn solche Diskussionen geführt werden. Was dann letztendlich gemacht wird, das muss die Politik entscheiden. Die Verfassungsrichter entscheiden das nicht.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Nr 2: Ich finde das Originalzitat nicht, aber sie hatte geschrieben, dass man Impfverweigerern ihre Grundrechte nicht so schnell zurückgeben müsse. Da bin ich raus. Grundrechte heißen ja Grundrechte, weil sie eben das Gegenteil eines staatlichen Gnadenaktes sind.
So ein Zitat gibt es auch gar nicht. Sie hat ein Grundrecht einmal indirekt in Frage gestellt, weil sie eine Kostenbeteiligung für Ungeimpfte an Covid-19-Behandlungskosten als verfassungsrechtlich machbar bezeichnete. Aber nur in einer juristischen Analyse. Das könnte bei einer Umsetzung durch die Politik als Einschränkung der Rechte auf körperliche Unversehrtheit und Gleichheit interpretiert werden, da es Impfverweigerer finanziell benachteiligt. Muss aber nicht. Was ähnliches kann man auch für Raucher konstruieren. Nur ist es dort so, dass die Erlaubis zum Rauchen dazu führt, dass das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit von Nichtrauchern plötzlich nicht mehr gilt. Das sind alles Diskussionen, mit denen sich die Politik rumplagen muss, wenn sie ein entsprechendes Gesetz unbedingt kreieren will. Das Verfassungsgericht kommt aber nur ins Spiel, wenn es das Gesetz schon gibt und einer klagt weil ihm irgendwas in Verbindung mit dem Gesetz nicht gefällt.


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24.07.2025 um 14:41
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Es geht wohl um ihrem Auftritt bei Makus lanz am 25.07.2024, wo sie unter anderem gesagt hatte, mit einem Verbot der AFD wäre ihre Anhängerschaft ja noch nicht beseitigt.
Nein, es soll angeblich um Äußerungen in Talkshows gehen, die vor der Abstimmung im Parlmant getätigt wurden, und so zur Kampagne gegen Frau Brosius-Gersdorf und zum Sinneswandel der Abgeordneten geführt haben. Die würde ich mir gern mal selbst vor Augen führen, und ob sie die Aufregung wert sind.

Sie hat übrigens nicht unrecht mit der Ansicht, die Anhängerschaft der AfD sei mit derem Verbot nicht beseitigt. Damit stellt sie die Sinnhaftigkeit eines Parteienverbots an sich in Frage, nicht aber, ob es berechtigt ist oder nicht. Ich wüsste nicht, was daran auszusetzen wäre, schon gar nicht von Seiten der AfD.


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CDU/CSU

24.07.2025 um 14:48
@Quiron

Beachte das Datum 25.07.2024, das dürfte vor ihrer Nominierung gewesen sein. In der Sendung vor wenigen Tagen wurde auch explizit auf die Sendung vom Vorjahr verwiesen.

Ich finde den Ausdruck 'Beseitigung' im Bezug auf Wähler, die neben ihrer Stimmberechtigung ja auch noch Menschen sind, einfach ziemlich ekelhaft. Das wird auch kaum dadurch relativiert, dass die Menschen 'falsch' gewählt haben.

Stell Dir mal vor, irgendein Heiopei von der AFD hätte irgendwo von der Beseitigung von SPD Wählern gesprochen. Da hätte niemand gelten lassen, er habe sich da halt nur irgendwie blöd ausgedrückt.


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24.07.2025 um 15:00
Zitat von FölixFölix schrieb:Wenn man im Fernsehen irgend eine Meinung vertritt, dann polarisiert man ganz automatisch.
Eben. In diesem Fall eignen sich die Ausssgen besonders dazu, zu polarisieren. Bspw. das Thema Zwangsimpfung ist geradezu toxisch.
Zitat von FölixFölix schrieb:Zuerst ihre Standpunkte zur AFD.
Es geht hier nicht um ihre Standpunkte, sondern um das Bild in der Öffentlichkeit. Ihre Auftritte haben die Angriffsgläche ziemlich groß gemacht.
Zitat von QuironQuiron schrieb:Nein, es soll angeblich um Äußerungen in Talkshows gehen, die vor der Abstimmung im Parlmant getätigt wurden, und so zur Kampagne gegen Frau Brosius-Gersdorf und zum Sinneswandel der Abgeordneten geführt haben. Die würde ich mir gern mal selbst vor Augen führen, und ob sie die Aufregung wert sind.
Schau dir das Video an, dort wird auch vieles gezeigt, was sie in den Sendungen vor ihrer Nominierung gesagt hat.
Zitat von QuironQuiron schrieb:Sie hat übrigens nicht unrecht mit der Ansicht, die Anhängerschaft der AfD sei mit derem Verbot nicht beseitigt.
Das ist eine vollkommen unangrbrachte und fast schon nenschenverachtende Formulierung. Niemand muss hier beseitigt werden. An was denkst du, wenn du liest, dass Putin einen Rivalen beseitigt hat? Sie hat sich hierfür im Übrigen auch explizit entschuldigt.

Ich teile im Übrigen durchaus einige Positionen von ihr und halte sie auch nicht für "ultralinks". Das hat mit ihrer Wählbarkeit allerdings nichts (mehr) zu tun.


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24.07.2025 um 15:03
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Beachte das Datum 25.07.2024,
Ah, ok, danke, das ergibt mehr Sinn.
https://www.zdf.de/play/talk/markus-lanz-114/markus-lanz-vom-25-juli-2024-100

Die in Frage stehende Passage befindet sich bei 18:18
Nichtsdestotrotz, mit der Aussage mit einem Verbot der AfD wäre deren Anhängerschaft (und damit meint sie natürlich deren Gründe für ihr Wahlverhalten, wie Markus Lanz und Heribert Prantl sofort klarstellen) nicht beseitigt. Die würden dann eben zur nächsten aufsztrebenden Partei abwandern, die von den Rechten unterwandert würde.

Zweitens behauptet sie nie, ein AfD Verbot wäre per se zu befürworten. Sie macht es immer davon abhängig, dass genug Material vorhanden wäre, das die Gefährlichkeit und Verfassungsfeindlichkeit der Partei belegt. Auch das ist ein legitimer Standpunkt, andernfalls könnte man sich die Regelung zu Parteverboten auch gleich sparen.
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Schau dir das Video an, dort wird auch vieles gezeigt, was sie in den Sendungen vor ihrer Nominierung gesagt hat.
Ich schaue mir lieber das Original an, das ich jetzt dank des Hinweises von @sacredheart finden konnte.
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Das ist eine vollkommen unangrbrachte und fast schon nenschenverachtende Formulierung. Niemand muss hier beseitigt werden.
Nun, dann solltest du dir die Originale selbst mal ansehen, bevor du hier irgendwelche Falschinformationen verbreitest. Von einer Beseitigung der Menschen war nie die Rede, was auch sofort klargestellt wurde.

Aber man kann natürlich auch entgegen jeglichen Wissens ewig darauf herumreiten...


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CDU/CSU

24.07.2025 um 17:37
Zitat von QuironQuiron schrieb:Die in Frage stehende Passage befindet sich bei 18:18
Nichtsdestotrotz, mit der Aussage mit einem Verbot der AfD wäre deren Anhängerschaft (und damit meint sie natürlich deren Gründe für ihr Wahlverhalten, wie Markus Lanz und Heribert Prantl sofort klarstellen) nicht beseitigt.
Ich hab mir das jetzt auch einmal angehört. Es gibt noch eine Version auf YT (youtube.com/watch?v=HPkkEUTb2GQ) wo man sich das Transskript anzeigen lassen kann. Der Witz an der Sache ist aber, dass "die Anhängerschaft" von der Betonung her schon als Eigenschaft und eben nicht als Sache rüber kommt. Von daher habe ich erst gar nicht verstanden, wo das Problem liegt.

Wenn man dann noch aus dem Transskript zitiert wird es haarig. Da ist nämlich ein Fehler drin:
17:23 ... aber ich gebe Herrn Baum auch in dem Punkt Recht dass damit natürlich nicht die Anhänger beseitigt ist und dass auch die Probleme die Ursachen weshalb diese rechten ...
Anstatt "die Anhängerschaft" steht dort "die Anhänger". Das kann man überhaupt nicht mehr so verstehen, wie es gesagt wurde bzw. auch gemeint war. Dass der Punkt eigentlich von Gerhart Baum initiiert wurde, das müsste schon zu Denken geben.

Bei 17:49 macht Markus Lanz noch eine unmissverständliche Klarstellung zu dem Satz, weil er offensichtlich gemerkt hat, dass man den auch falsch verstehen kann:
Spoiler17:49 ... im juristischen Furor sozusagen drin wenn sie sagen Anhängerschaft beseitigen in Zeiten wie diesen fällt ja alles sofort auf die Füße sie meinen sie
wollen nicht Menschen eliminieren darum geht nicht will weren für die demokratischen Parteien genau si die wler davon überzeugen dass sie woanders hinschauen müssen exakt das ist
der Punkt nein und diese Anhänger her Land die können ja sonst auch zu anderen radikalen Parteien gehen darum geht es mir es geht mir darum die Ursachen anzugehen weshalb die rechten Parteien so einen Zuspruch haben und was ist die Rechtsfolge eines parteienverbots das ist die Auflösung der Partei das ist das Verbot das eine ersatzorganis gegründet
wird und das Vermögen wird eingezogen aber die Anhänger der Partei sind damit immer noch da und die haben vielleicht immer noch ihre Gründe deshalb sie dann zu einer anderen extrempartei gehen und deshalb müssen wir auch an die Ursachen ran und das ist ganz wichtig es geht die Wähler es geht darum Wähler zu gewinnen und zu sagen Leute diese Partei zu
wählen tut uns und unserer Gemeinschaft und unserem Gemeinwesen nicht gut und in
Sich an dem Punkt aufzuhängen ist reine Zeitverschwendung. Zwischen 17:23 und 19:00 ist der Punkt in noch nicht einmal 2 Minuten in dem Video vollständig klar gestellt worden.
War aber wieder mal ein schönes Beispiel, wie man mit völlig uninteressanten Sachen ziemlich einfach den Ruf von unbequemen Zeigenossen schädigen kann. Wahrscheinlich nicht immer gewollt, aber ein paar Nachlässigkeiten oder etwas übersehen und schon ist es passiert.


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24.07.2025 um 17:59
Zitat von QuironQuiron schrieb:Nun, dann solltest du dir die Originale selbst mal ansehen, bevor du hier irgendwelche Falschinformationen verbreitest. Von einer Beseitigung der Menschen war nie die Rede, was auch sofort klargestellt wurde.
Zitat: „dass damit natürlich nicht die Anhängerschaft beseitigt ist“

Quelle: Youtube: Brosius-Gersdorf: rechte Kampagne oder berechtigte Kritik?
Brosius-Gersdorf: rechte Kampagne oder berechtigte Kritik?
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Anhängerschaft: […] Gesamtheit der Anhängerinnen und Anhänger
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Anhaengerschaft
Zitat von FölixFölix schrieb:Anstatt "die Anhängerschaft" steht dort "die Anhänger". Das kann man überhaupt nicht mehr so verstehen, wie es gesagt wurde bzw. auch gemeint war.
Anhängerschaft und Anhänger bedeutet in diesem Kontext exakt das gleiche.

Es geht mir nicht darum, ihr eine solch abstruse Meinung zu unterstellen oder die Richtigstellung zu bestreiten. Aber Medien funktionieren nun einmal für Juristen genauso wie für Poliker. Da soll mal einer die Wahl gegen Scholz verloren haben, weil er zum falschen Zeitpunkt gelacht hat, was viele hier diebisch gefreut hat.

Von daher:
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Es geht hier nicht um ihre Standpunkte, sondern um das Bild in der Öffentlichkeit. Ihre Auftritte haben die Angriffsgläche ziemlich groß gemacht.



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24.07.2025 um 18:09
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Es geht mir nicht darum, ihr eine solch abstruse Meinung zu unterstellen oder die Richtigstellung zu bestreiten.
Ob es dir darum geht, ist vollkommen egal, wenn du faktisch genau das bewirkst. Es wird deutlich klargestellt, dass es nicht um eine physische Beseitigung der Anhängerschaft geht, was an sich schon ein völlig absurder Vorwurf wäre. Trotzdem beharrst du unbelehrbar auf deiner Darstellung. Das Bild von Frau Brosius-Gersdorf, dass du dir hier zu eigen machst, hat nicht sie zu verantworten, sondern ist genau das, was allein der rechte Lynchmob von ihr zeichen will. Passagen, aus dem Kontext gerissen und in den sozialen Medien vervielfältigt.


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24.07.2025 um 18:19
Zitat von QuironQuiron schrieb:Trotzdem beharrst du unbelehrbar auf deiner Darstellung.
Das ist Quark. Offensichtlich gibst du dir keine große Mühe zu verstehen, was ich schreibe. Ich habe lediglich etklärt, wo die verzerrte öffentliche Wahrnehmung herkommt und inwieweit sie selbst dazu beitragen hat.


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