sacredheart schrieb:Stell Dir nur diese Aussage mal vor, wenn sie auf irgendeine andere Partei angewandt würde: Wenn da jemand über die Beseitigung der Anhänger der Grünen schwadronieren würde, wäre die Person doch für kein öffentliches Amt vermittelbar.
Naja, wer sich ein klein wenig mit Frauke Brosius-Gersdorf beschäftigt hat, dem dürfte klar sein, was sie damit in Bezug auf die AFD gemeint hat. Halt dass ein Parteiverbot nicht das Problem der Anhängerschaft beseitigen würde. Das Problem besteht darin, dass sich deren Überzeugung dadurch nicht ändert. Beseitigen will die deshalb keiner
:).
Aber wie es der Zufall will, bin ich gerade mit der Zusammenstellung von einigen Infos aus der Sendung fertig geworden.
Arrakai schrieb:Doch, das tut sie, dafür muss sie aktiv überhaupt nichts (mehr) tun. Das sieht man doch an der aktuellen Diskussion. Wobei sie durch ihre politischen Äußerungen natürlich dazu beigetragen hat. Ohne ihre Fernsehauftritte wäre sie wahrscheinlich längst Verfassungsrichterin.
Wenn man im Fernsehen irgend eine Meinung vertritt, dann polarisiert man ganz automatisch. Das führt dann halt zu Diskussionen. Manchmal sachlich und manchmal noch emotional. Da ist überhaupt nichts problematisches dran. Problematisch wird es erst, wenn solche Äußerungen verfälscht in die Öffentlichkeit getragen werden um damit dann über eine möglichst starke Emotionalisierung eine Desinformationskampagne zu starten.
Frauke Brosius-Gersdorf hat sich zu den Vorwürfen aus der Kampgne ja geäusert. Am 15.07.25 bei Markus Lanz.

Brosius-Gersdorf über ihre Positionen, Bedrohungen und Rückzugsgedanken | Markus Lanz vom 15.07.25
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Ich habe die Sendung seinerzeit gesehen. Da ich keine Lust habe, jetzt das ganze Transskript durchzuflöhen, habe ich mir die einzelnen Standpunkte von einer KI zusammenstellen lassen.
Zuerst ihre Standpunkte zur AFD.
Parteiverbot:
Brosius-Gersdorf betont, dass ein Parteiverbotsverfahren nach dem Grundgesetz hohen Anforderungen unterliegt. Sie wollte in einer früheren Diskussion die rechtlichen Voraussetzungen erläutern, basierend auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die verlangt, dass eine Partei aktiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung angreift.
Spoiler21:32–21:46 „Mir ging es bei meinen wissenschaftlichen und auch öffentlichen Äußerungen zu einem Parteiverbotsverfahren auch immer in erster Linie darum, erstmal darüber aufzuklären, was für hohe Hürden nach dem Grundgesetz für so ein Parteiverbotsverfahren gelten. Und dieser Satz mit der wehrhaften Demokratie, das ist Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Hürden sind hoch...“
Sie gibt zu, sich in einer früheren Äußerung „nicht glücklich“ ausgedrückt zu haben, als sie sagte, ein Parteiverbot würde „nicht das Problem der Anhängerschaft beseitigen“. Damit meinte sie, dass ein Verbot die Gründe für die Abwendung von der demokratischen Mitte nicht löst. Diese Formulierung wurde missverstanden, und sie stellt klar, dass sie kein Verbot aktiv befürwortet hat.
Spoiler
18:43–19:23 „Ich habe mich klar ausgedrückt und ich habe mich an einer Stelle, das gebe ich auch gerne zu, ähm auch nicht sehr glücklich ausgedrückt. ... Da habe ich eine Formulierung gebracht, ähm die nicht glücklich war, nämlich ähm, dass ein Parteverbot nicht das Problem der Anhängerschaft beseitigen würde. Aber jeder, der die Sendung in Gänze gesehen hat, weiß natürlich, was ich damit gemeint habe, dass mit einem Parteiverbotsverfahren nicht die Probleme beseitigt werden, die Menschen dazu veranlassen, sich von der demokratischen Mitte abzuwenden...“
Sie unterstreicht, dass eine wehrhafte Demokratie sich gegen Verfassungsfeinde wehren können muss, wenn nach sorgfältiger Prüfung durch Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung) ausreichendes Material für ein Verbotsverfahren vorliegt. Ein Parteiverbot sieht sie als „zweischneidiges Schwert“, das nur nach gründlicher Prüfung angewendet werden sollte.
Spoiler
19:40–20:21, verstärkt in 22:03–23:21„Wir wollen uns nicht ernsthaft darüber streiten, dass die AfD angesichts der Erfolge, die sie bei Landtagswahlen schon erzielt hat und ansichts der Prognosen, die sie hat, äh dass es da an der Gefährlichkeit scheitern würde. ... Ein Satz noch, wenn es genug Material gibt, wäre ich auch dafür, dass der Antrag auf dem Verbotsverfahren gestellt wird, weil das ein ganz starkes Signal unserer wehrhaften Demokratie ist...“ (19:46–20:21)
„Dazu stehe ich auch hier und heute. ... Parteienverbot ist ein zweischneidiges Schwert, aber wenn nach einer sehr sorgfältigen Prüfung das Ergebnis ist, dass es gute Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Voraussetzung erfüllt sind, dann darf sich eine wehrhafte Demokratie dagegen wehren.“ (22:03–23:15)
Brosius-Gersdorf weist den Vorwurf zurück, eine aktivistische Haltung zu einem AfD-Verbotsverfahren zu vertreten. Sie betont, dass ihre Äußerungen als Rechtswissenschaftlerin auf juristischer Analyse basieren und nicht auf politischer Agitation. Die Entscheidung über ein Verbotsverfahren liegt bei den Verfassungsorganen, und das Bundesverfassungsgericht würde nur über gestellte Anträge urteilen.
Spoiler22:10–23:21 „Genau aus der Bemerkung und aus Bemerkungen wie dieser kommt ja genau dieser Vorwurf des des aktivistischen ... Wäre möglicherweise die bessere Antwort gewesen zu sagen, wenn das Material gesammelt ist, dann werden wir uns in Ruhe am Verfassungsgericht damit beschäftigen ... Darüber entscheide auch gar nicht ich, ob so ein Antrag gestellt wird. Der Antrag darüber entscheiden die zuständigen Verfassungsorgane. ... Mir ging es ... immer darum zu informieren, welche Hodenhürden gelten...“
Ihren Standpunkt zur Abtreibung.
Brosius-Gersdorf weist entschieden zurück, dass sie für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt eingetreten sei oder gesagt habe, der Embryo habe kein Lebensrecht. Sie betont, dass diese Darstellungen in den Medien falsch sind und ihr wissenschaftliches Werk verzerrt wiedergeben.
Spoiler
39:05–39:23 „Es ist falsch, dass ich gesagt hätte, ich bin für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt. Ich habe bin nie eingetreten für eine Legalisierung oder Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs für Geburt. Ist auch falsch, dass ich gesagt haben soll oder geschrieben haben soll, dass der Embryo kein Lebensrecht hat. Das Gegenteil ist der Fall.“
Sie tritt für eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase (erste 12 Wochen) ein, da er aus verfassungsrechtlichen Gründen rechtmäßig sein sollte. Obwohl er derzeit straffrei ist, bleibt er rechtswidrig, und sie argumentiert für eine Änderung, die eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ermöglichen würde.
Spoiler
39:29–39:41, 45:01–45:47 „So, was richtig ist, ist, dass ich für eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruss in der Frühfisser eingetreten ist. Straffrei ist er schon heute, aber er ist rechtswidrig und ich bin der Meinung, dass er aus verfassungsrechtlichen Gründen rechtmäßig sein sollte.“ (39:29–39:36) „Die geltende Rechtslage ist so, dass in den ersten 12 Wochen nach der Empfängnis ... ein Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen ... strafffrei ist, man wird nicht bestraft. ... Es ist rechtswidrig. ... Konsequenz ist, es gibt keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. ... Das ist die Konsequenz dessen, dass ich sage, dass der Schwangerschaftsabbruch aus verfassungsrechtlichen Gründen in den ersten Wochen rechtmäßig sein sollte.“ (45:01–45:47)
Sie beschreibt den Schwangerschaftsabbruch als einen komplexen Güterkonflikt zwischen dem Lebensrecht des Embryos und den Grundrechten der Frau. In der Frühphase wiegt sie die Grundrechte der Frau stärker, während in späteren Phasen das Lebensrecht des Embryos an Gewicht gewinnt. Dieser Ansatz ermöglicht eine Rechtfertigung des Abbruchs, insbesondere in Fällen medizinischer Indikation.
Spoiler
39:42–40:24 „Dahinter steht ein ganz schwieriger und hochsensibler Güterkonflikt zwischen den Grundrechten des Embryos auf der einen Seite, seinem Lebensrecht und den Grundrechten der Frau auf der anderen Seite. ... Für die Auflösung dieses Güterkonflikts war für mich entscheidend, dass die Grundrechte des Embryos und die Grundrechte der Frauen nicht in allen Phasen der Schwangerschaft gleich zu wichten waren, sondern im Lebensrecht des Embryos habe ich in der Frühphase der Schwangerschaft ein geringeres Gewicht in der Gegenüberstellung mit den Grundrechten der Frau beigemessen und in den späteren Phasen ein höheres, umgekehrt den Grundrechten der Schwaneren, in der Frühphase einen stärkeren Schutz als in der Spätphase.“
Brosius-Gersdorf verweist auf ein verfassungsrechtliches Dilemma: Wenn der Embryo ab der Einnistung die gleiche Menschenwürde wie ein geborener Mensch hätte und diese nicht abwägungsfähig wäre, wäre ein Schwangerschaftsabbruch zu keinem Zeitpunkt rechtfertigbar, auch nicht bei Lebensgefahr für die Frau. Sie schlägt vor, entweder die Menschenwürde erst ab Geburt anzuerkennen oder sie abwägungsfähig zu machen, um den Abbruch in bestimmten Fällen zu rechtfertigen.
Spoiler
40:30–42:19 „Man muss sich an der Stelle ... ehrlich machen, Herr Lanz, wenn Sie das Lebensrecht des Embryos und die Grundrechte der Frau mit gleichem Schutz sozusagen gegenüber stellen, ... dann können sie den Schwangerschaftsabbruch zu keiner Zeit rechtfertigen und nicht mal in Fällen der medizinischen Indikation. ... Bei der Menschenwürdegarantie, da habe ich nicht mehr und nicht weniger getan als auf das verfassungsrechtliche Dilemma ... hingewiesen, dass wenn wir dem Embryo ab Niedation die Menschenwürde mit gleichem Schutz zuerkennen und sie wie nach ganz herrschender Meinung nicht abwägungsfähig ist, ... dann ist der Schwangerschaftsabbruch ... zu keinem Zeitpunkt zu rechtfertigen ... Es gibt für das Dilemma nur zwei Möglichkeiten. Entweder erkennen Sie dem ungeborenen Leben die Menschenwürde Garantie nicht zu, sondern sie gilt erst Abgeburt oder auch der Embryo, der Fetus ist Träger der Menschenbürdegarantie mit vollem Schutz wie der Mensch nach Geburt. Aber da muss sie abwägungsfähig sein.“
Sie betont, dass ihre Position zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase mit dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung übereinstimmt, der eine Ausweitung der Leistungspflicht der Krankenkassen für Abbrüche vorsieht. Dies impliziert, dass der Abbruch in der Frühphase rechtmäßig sein müsste, was ihre wissenschaftliche Haltung untermauert.
Spoiler
43:03–43:47 „Im Koalitionsvertrag steht genau das, was ich vorgeschlagen habe im Ergebnis. ... dann steht da drin, dass die Koalition für eine Ausweitung der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Schwangerschaft bei Schwangerschaftsabbrüchen ist. ... Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es eine Leistungspflicht bei Schwangerschaftsabbrüch nur geben, wenn er rechtmäßig ist. Also geht auch der Koalitionsvertrag davon aus, dass es diese Leistung, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig ist.“
Sie verweist darauf, dass ihre Position zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase von etwa 75 % der Bevölkerung unterstützt wird, wie Umfragen zeigen. Sie stellt klar, dass dies keine „linksradikale“ Haltung ist, sondern eine Mehrheitsmeinung, und kritisiert, dass ihre Position dennoch als polarisierend dargestellt wurde.
Spoiler
29:12–29:18, 47:09–47:27 „Das was ich vorgeschlagen habe für die Frühphase der Schwangerschaft äh das möchten, das wünschen sich dreiviertel der Bevölkerung.“ (29:12–29:18)
„Auch das ist interessant, ne? auch da der Kontext wieder, das was Sie da vortragen ist keine linksradikale Position, sondern das ist auf jeden Fall Mehrheitsmeinung der Deutschen. In Umfragen sagen Deutschen Deutsche zu, ich glaube, zu 75% äh das soll legal werden, legalisiert werden.“ (47:14–47:21)
Ihren Standpunkt zu Covid 19. Da hat die KI noch ein paar zusätzliche Quellen herangezogen.
Brosius-Gersdorf hat 2021 gemeinsam mit ihrem Mann, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Covid-19 als verfassungsrechtlich zulässig betrachtet. Sie argumentiert, dass eine solche Pflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, da sie dem Schutz der Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit diene. In der Talkshow bei Markus Lanz betont sie, dass ihre Analysen wissenschaftlicher Natur sind und keine politischen Forderungen darstellen.
Diese Position wurde von Kritikern, insbesondere aus konservativen und rechtspopulistischen Kreisen, als „linksradikal“ oder „staatsgläubig“ dargestellt, obwohl sie eine juristische Analyse darstellt, keine politische Forderung.
Spoiler
28:32–29:12 „Als Rechtswissenschaftlerin sei es ihr Standpunkt, sich mit aktuellen politischen Themen zu beschäftigen, so Brosius-Gersdorf. ‘Das ist etwas, worüber zur Hochzeit der Corona-Pandemie die Welt auch diskutiert hat. Und dazu wollte ich einen wissenschaftlichen Beitrag leisten.’“
Zusätzliche Quelle: Stellungnahme der Universität Leipzig (23.11.2021)
„Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 verstößt nicht gegen die Verfassung.“ Sie verweist auf die Abwägung zwischen individueller Freiheit und dem Schutz der Allgemeinheit, wobei die Impfpflicht als verhältnismäßig angesehen wird, wenn sie klar geregelt ist und die Grundrechte der Bürger nicht unverhältnismäßig einschränkt.
In einem Artikel auf Gesundheitsrecht.blog (20. Februar 2023) argumentiert Brosius-Gersdorf zusammen mit ihrer Ko-Autorin Nicole Friedlein, dass eine Kostenbeteiligung von Ungeimpften an den Behandlungskosten für Covid-19-Erkrankungen verfassungsrechtlich machbar sei. Sie begründet dies mit der Eigenverantwortung und dem „besonders gefährlichen Verhalten“ von Ungeimpften, die sich bewusst einer Infektion aussetzen, was die Allgemeinheit finanziell belaste. Sie betont, dass dies die Eigenverantwortung der Ungeimpften nicht einschränke, sondern die Steuerzahler entlaste. In der Talkshow weist sie darauf hin, dass solche Vorschläge Teil einer wissenschaftlichen Diskussion waren, nicht zwingend ihre persönliche Forderung.
Diese Aussage wurde von rechten Medien (Apollo News, jungefreiheit.de) als „lebensfeindlich“ oder „diskriminierend“ gegenüber Ungeimpften dargestellt, obwohl sie sich auf eine juristische Analyse der Verfassungsmäßigkeit beschränkt. In der Talkshow stellt sie klar, dass sie lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft hat.
Spoiler
28:32–29:12 (indirekt, siehe oben) Sie erwähnt, dass ihre wissenschaftlichen Beiträge zur Corona-Pandemie darauf abzielten, juristische Möglichkeiten zu analysieren, ohne diese aktiv politisch zu fordern.
Zusätzliche Quelle: Gesundheitsrecht.blog (20.02.2023)„Die Einführung einer zumutbar und gleichheitskonform gestalteten neuen Vorschrift zur Beteiligung von Versicherten an den Kosten ihrer coronabedingten Krankenbehandlung bei Nichtimpfung gegen Covid-19 ist verfassungsrechtlich machbar. ... Der Versicherte legt zudem mit der Nichtimpfung ein besonders gefährliches Verhalten an den Tag, sodass sich argumentieren lässt, dass er auf das Ausbleiben einer behandlungsbedürftigen Infektion nicht vertrauen darf.“
Im Artikel von 2023 rückt Brosius-Gersdorf von der Idee einer allgemeinen Impfpflicht ab, da diese nicht das mildeste Mittel zur Bekämpfung der Pandemie und der steigenden Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung sei. Stattdessen sieht sie die Kostenbeteiligung für Ungeimpfte als geeigneter an, da sie weniger einschneidend ist und die Eigenverantwortung betont. Diese Nuancierung wurde in der öffentlichen Debatte oft ignoriert, und Kritiker wie die AfD oder konservative Medien fokussierten sich auf ihre frühere Unterstützung der Impfpflicht, um sie als „staatskonform“ oder „repressiv“ darzustellen
Spoiler
Keine direkte Erwähnung im Transkript, da die Diskussion in der Sendung eher allgemein auf ihre wissenschaftliche Arbeit zur Pandemie eingeht.
Zusätzliche Quelle: Gesundheitsrecht.blog (20.02.2023) „Von ihrer Forderung, eine allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19 einzuführen, rückt die Verfassungsrechtlerin in ihrem Artikel ab, da die Impfpflicht kein milderes Mittel im Kampf gegen die Pandemie und steigende Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung sei. Eine Kostenbeteiligung für Ungeimpfte an deren Behandlungskosten könne aber geeignet sein.“
In der Talkshow betont Brosius-Gersdorf, dass ihre Äußerungen zur Impfpflicht und Kostenbeteiligung Teil ihrer Arbeit als Rechtswissenschaftlerin sind, die aktuelle gesellschaftliche Themen analysiert. Sie weist den Vorwurf zurück, ihre Positionen seien politisch motiviert oder „linksradikal“, und betont, dass sie lediglich die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten geprüft hat.
Spoiler
28:32–29:18 „‘Entscheidend ist das Wort Nachdenken’, so Brosius-Gersdorf. ‘Das ist das, was wir jeden Tag machen. Argumente wägen, Proargument, Gegenargument. Was spricht gegen das Argument, was spricht dafür? Um dann am Ende zu einem Schluss zu kommen.’ Als Rechtswissenschaftlerin sei es ihr Standpunkt, sich mit aktuellen politischen Themen zu beschäftigen, so Brosius-Gersdorf. ‘Das ist etwas, worüber zur Hochzeit der Corona-Pandemie die Welt auch diskutiert hat. Und dazu wollte ich einen wissenschaftlichen Beitrag leisten.’ ... Das was ich vorgeschlagen habe für die Frühphase der Schwangerschaft äh das möchten, das wünschen sich dreiviertel der Bevölkerung.“ (Hinweis: Der letzte Satz bezieht sich auf Abtreibung, zeigt aber ihre Argumentation, dass ihre Positionen gesellschaftlich akzeptiert sind.) Zusätzliche Quelle: n-tv.de (16.07.2025) „Wichtig für Brosius-Gersdorf: ‘Es geht beim Bundesverfassungsgericht nicht um ein politisches, sondern um ein juristisches Amt.’ Allerdings habe jeder Rechtswissenschaftler auch Positionen. ... Sie selbst vertrete absolut gemäßigte Positionen aus der Mitte unserer Gesellschaft.“
Frauke Brosius-Gersdorf hat sich öffentlich der Kritik gestellt. Eigentlich kaum zu glauben, aber offensichtlich trauen sich etliche Abgeordnete noch nicht einmal unter ihrem Namen eine wenigstens halbwegs sachlich klingende Stellungnahme zu ihrer "Gewissensentscheidung" öffentlich zu machen:
Kritik müssen sich auch einzelne staatliche Funktionsträger gefallen lassen. Welchen Grund gibt es, sich als Mitglied einer Landesregierung, zumal aus dem Bereich der Justiz, in einer Debatte um eine Verfassungsrichterwahl anonym zu äußern?
https://www.tagesspiegel.de/politik/erklarung-von-frauke-brosius-gersdorf-unzutreffend-und-unvollstandig-unsachlich-und-intransparent-14026208.html
Mehrere Unionsabgeordnete bezeichneten Brosius-Gersdorf öffentlich als ungeeignet und unwählbar, andere ließen sich anonym zitieren, die Juraprofessorin sei "eine ultralinke Juristin".
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/brosius-gersdorf-verfassungsgericht-100.html
Übrigens hat nicht nur Kardinal Marx inzwischen seine Sichtweise geändert, der Bamberger Erzbischof Gössl, bedauert seine früheren Aussagen Aussagen auch.
Einer der prominentesten Kritiker der Juristin Brosius-Gersdorf, der Bamberger Erzbischof Gössl, bedauert seine Aussagen. Nach einem Gespräch mit der Kandidatin für das Verfassungsgericht sagte er, er sei "falsch informiert" gewesen.
https://www.tagesschau.de/inland/brosius-gersdorf-erzbischof-goessl-telefonat-100.html