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8.595 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Skandal, CSU, DemokratiemÖrder ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

CDU/CSU

gestern um 14:32
Die Erklärung von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf im Wortlaut, so geht keine wesentliche Information durch Fehlbildung verloren oder wird strategisch weggelassen.
Verzicht auf Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts

1. Nach reiflicher Überlegung stehe ich für die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zur Verfügung. Mir wurde aus der CDU/CSU-Fraktion – öffentlich und nicht-öffentlich – in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist. Teile der CDU/CSU-Fraktion lehnen meine Wahl kategorisch ab. Zudem droht ein Aufschnüren des „Gesamtpakets“ für die Richterwahl, was die beiden anderen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht gefährdet, die ich schützen möchte. Auch muss verhindert werden, dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl zuspitzt und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bis zuletzt an mir festgehalten. Sie stand uneingeschränkt vor und hinter mir. Für sie ist es eine Prinzipienfrage, dem Druck unsachlicher und diffamierender Kampagnen nicht nachzugeben. Großen Zuspruch und Rückendeckung habe ich auch von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie von der Bundestagsfraktion Die Linke erhalten.

2. Nach dem TV-Gespräch mit Markus Lanz hat sich die Berichterstattung in den Medien deutlich versachlicht und wurde sie ganz überwiegend inhaltlich geführt. Der CDU/CSU-Fraktion ist es dagegen nicht gelungen, sich mit meinen Themen und Thesen inhaltlich auseinanderzusetzen. Eine Einladung in eine Fraktionssitzung hat sie bis zuletzt nicht ausgesprochen. Stattdessen wurde mir vorgehalten, dass ich im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch folgenden Satz geschrieben habe: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Abgesehen davon, dass dieser Satz Ausdruck wissenschaftlicher Freiheit ist, die durch meine Nichtwahl sanktioniert wird, wurde die Begründung für diesen Satz nicht zur Kenntnis genommen. Nochmals zum Dilemma: Da die Menschenwürdegarantie nach herrschender Meinung nicht abwägungsfähig ist, wären bei Geltung der Menschenwürdegarantie für den Embryo ab Nidation Konflikte mit den Grundrechten der Schwangeren nicht lösbar. Ein Schwangerschaftsabbruch wäre dann unter keinen Umständen rechtmäßig, auch nicht bei Gefährdung des Lebens der Frau. Es ist aber bestehende Rechtslage, dass ein Abbruch bei medizinischer (§ 218a Abs. 2 StGB) und kriminologischer (§ 218a Abs. 3 StGB) Indikation legal ist. Die verfassungsrechtliche Lösung kann denklogisch nur sein, dass entweder die Menschenwürde abwägungsfähig ist oder für das ungeborene Leben nicht gilt.

3. Die ablehnende Haltung von Teilen der CDU/CSU-Fraktion wegen meiner Position zum Schwangerschaftsabbruch steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag. Es ist paradox, jemanden wegen einer Position abzulehnen, die man selbst vertritt. Da der Koalitionsvertrag von Kostenübernahme „durch die gesetzliche Krankenversicherung“ spricht, bezieht sich die vereinbarte Erweiterung der Kostenübernahme nicht auf eine Verbesserung der finanziellen Unterstützung durch die Länder für sozial bedürftige Frauen. Eine Erweiterung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung setzt aber voraus, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig, d.h. legal ist. Der Koalitionsvertrag geht also selbst von einer Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten Wochen der Schwangerschaft aus.

4. Medien, insbesondere Leitmedien, sind Eckpfeiler unserer demokratischen Ordnung. Zum professionellen Journalismus gehören sachlich fundierte, auch in zugespitzter Form geführte Kampagnen; Desinformation und Diffamierung hingegen nicht. Erstaunlich ist, dass im Politik-Teil (nicht: im Feuilleton) eines Qualitäts- und Leitmediums einzelne Journalisten (nicht: Journalistinnen) zunächst „Speerspitze“ eines ehrabschneidenden Journalismus waren. So wurde im Blatt das Narrativ einer „ultralinken“ „Aktivistin“ geprägt, obwohl die Verantwortlichen wissen mussten, dass hiermit ein wirklichkeitsfremdes Zerrbild gezeichnet wird. Der Kampagnencharakter manifestierte sich auch in Artikeln über meine Position zum Schwangerschaftsabbruch. Obwohl die Verantwortlichen – teilweise Juristen – wissen müssen, dass es in der Rechtswissenschaft nicht nur um Ergebnisse, sondern vor allem auch um die Argumentation und Begründung geht, haben sie – zumal teils unvollständig bzw. falsch – lediglich Ergebnisse dargelegt („Menschenwürde erst ab Geburt“), nicht hingegen die dafür genannte rechtsdogmatische Begründung und das rechtswissenschaftliche Dilemma. Dies kann nicht dem Anspruch eines Qualitätsmediums entsprechen, das gerade in Juristenkreisen Verbreitung und Wertschätzung genießt. Die veränderte Berichterstattung im Blatt in der letzten Zeit könnte Ausdruck einer entsprechenden Selbstreflektion sein. Die Medien tragen besondere Verantwortung für das Gelingen und die Erhaltung der Demokratie.

5. Dass die diskurserweiternden und demokratiestärkenden Möglichkeiten des Internets mitunter zur Verbreitung von Fakenews und Schmähungen missbraucht werden, ist nicht neu. Neu und bedrohlich ist jedoch, dass sich in sozialen Netzwerken organisierte und zum Teil KI-generierte Desinformations- und Diffamierungskampagnen Bahn brechen zur Herzkammer unserer Demokratie, dem Parlament. Von politisch verantwortlichen Funktionsträgern wie Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, die für bürgerliche Werte wie Anstand, Respekt und Verantwortungsbewusstsein stehen, darf und muss man erwarten, dass Grundlage ihrer Entscheidung nicht ungeprüfte Behauptungen und Stimmungen, sondern Quellen- und Faktenanalysen sind. Die Politik muss gegenüber von bestimmten Seiten geführten Kampagnen „Resilienz“ zeigen.

6. Lässt sich die Politik auch künftig von Kampagnen treiben, droht eine nachhaltige Beschädigung des Verfahrens der Bundesverfassungsrichterwahl. Die fachliche Kompetenz als zentrales Entscheidungskriterium darf nicht von öffentlichen Diskussionen über vermeintliche politische Richtungen oder angebliche persönliche Eigenschaften überlagert werden, zumal wenn diese ohne Tatsachenbezug erfolgen. In Zukunft sollte das Verfahren der Richterwahl mit mehr Verantwortungsbewusstsein praktiziert werden.

7. Mein Verzicht auf die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts wird viele Menschen enttäuschen, die mir geschrieben und mich – bis zuletzt – zum Durchhalten aufgefordert haben, weil sich unsachliche und diffamierende Kampagnen nicht durchsetzen dürfen. Durchhalten macht aber nur Sinn, wenn es eine reelle Wahlchance gibt, die leider nicht mehr existiert.

8. Mein großer Dank gilt allen, die mich in den letzten Wochen nachdrücklich unterstützt haben. Die SPD-Bundestagsfraktion stand fest an meiner Seite. Das Gleiche gilt für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und für die Bundestagsfraktion Die Linke. Auch einzelne Vertreter der Unionsfraktion sind mir fair, sachlich und respektvoll gegenübergetreten und haben mir den Rücken gestärkt. Sehr gefreut hat mich die Solidarität von vielen Kolleginnen und Kollegen. Besonders berührt haben mich Tausende von Mails aus allen Teilen der Gesellschaft im In- und Ausland, die mir auf sehr persönliche Weise zugesprochen und beigestanden haben. Ihnen allen sei versichert, dass ich mich weiterhin für die Werte unseres wunderbaren Grundgesetzes einsetzen werde.

Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. Potsdam, 7. August 2025
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lto-dokumentiert-erklaerung-im-wortlaut

Ich bin gespannt wie es jetzt weitergeht.


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CDU/CSU

gestern um 14:36
Zitat von CrowsClawCrowsClaw schrieb:Ich bin gespannt wie es jetzt weitergeht.
Die nächste für die extreme Rechte unpassende Person wird wieder weggehetzt werden. Der Vorgang hat sich ja nun etabliert.


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CDU/CSU

gestern um 14:39
1. ich bin auch froh, dass die Sache so ausgegangen ist. Frau Brosius-Gersdorf war einfach eine ungeeignete Kandidatin, und das hätte man auch früher wissen können.
Und dies nicht aufgrund der politischen Richtung ihrer Aussagen, sondern allein schon aufgrund dessen, wie sie in die Öffentlichkeit aufgetreten ist. Sie wäre vielleicht eine gute Politikerin, ein Posten bei der SPD wäre durchaus angemessen. Aber für die Position einer Verfassungsrichterin ist sie ungeeignet. Dort gehören politisch neutrale, medienscheue, "graue" Juristen hin, keine politischen Aktivisten mit einer Agenda.
Zitat von CrowsClawCrowsClaw schrieb:Es ist zu erwarten, dass ab jetzt dieses Mittel ständig zum Einsatz kommen wird, wenn eine Richterstelle beim BVerfG neu besetzt werden muss
2. Das liesse sich einfach verhindern, indem man die Wahl entpolitisiert und wie schon @Bogdan60 schrieb, die 3-3-1-1 Regel ändert/abschafft und stattdessen solche Kandidaten sucht, die politisch ungebunden und neutral sind.


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gestern um 14:50
@Bone02943
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Die nächste für die extreme Rechte unpassende Person wird wieder weggehetzt werden. Der Vorgang hat sich ja nun etabliert.
Ja, das stimmt. Die Hetzkampagne gegen die andere Kandidatin Prof. Dr. jur. Ann-Katrin Kaufhold wurde auch bereits gestartet, ist aber durch das große Medienecho bei Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf und der Sommerpause etwas untergegangen, aber auch gegen sie wurde bereits eine Kampagne gestartet.
Auch die zweite SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, die Münchener Rechtsprofessorin Ann-Katrin Kaufhold, ist jetzt ins Visier von Rechtsaußen-Kritiker:innen geraten. Die Mo-taz (Christian Rath) prüft die Vorwürfe. Vorgeworfen wird Kaufhold erstens, dass sie eine “Klimaschutzaktivistin” sei. Dabei habe Kaufhold im großen Klimaschutz-Verfahren vor dem BVerfG nicht die Umweltverbände vertreten, sondern Bundestag und Bundesregierung. Zweitens sei sie eine "Enteignungsbefürworterin", weil sie Mitglied einer Berliner Kommission war, die sich mit der Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen beschäftigte. Dabei gehe es aber nur um die Umsetzung eines erfolgreichen Volksentscheids. Drittens wird Kaufhold als Teil eines "Staatsstreich"-Projekts der SPD gesehen.
Quelle: https://www.lto.de/recht/presseschau/p/2025-07-21-kaufhold-bverfg-klingbeil-kandidatin-schutz-prozessbeteiligte

Besonders perfide ist dabei das Lügenmärchen des "SPD-Staatsstreichs". Wer einfach nur in das Gesetz guckt der weiß sofort, dass die SPD das nicht kann und daher fliegt die Lüge binnen Sekunden auf.


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CDU/CSU

gestern um 17:04
Zitat von CrowsClawCrowsClaw schrieb:Ich bin gespannt wie es jetzt weitergeht.
Auffallend ist, das sie die jüngsten Vorwürfe des Ghostwriting ihrer Doktorarbeit, die jetzt dahingehend auf dem Prüfstand steht, nicht erwähnt. Scheinbar hat diese Causa, die sich vor allem in den letzten Tagen verschärft hat, für sie nichts damit zu tun.
Ich bin gespannt wie es jetzt weitergeht.


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CDU/CSU

gestern um 17:10
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Frau Brosius-Gersdorf war einfach eine ungeeignete Kandidatin
Finde ich nicht. Oder zumindest maße ich mir nicht an, das mit dem bisschen Wissen, das ich über sie habe, so genau beurteilen zu können. Erst recht nicht als juristischer Laie.
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Und dies nicht aufgrund der politischen Richtung ihrer Aussagen, sondern allein schon aufgrund dessen, wie sie in die Öffentlichkeit aufgetreten ist.
Beurteile ich z.B. auch anders. Ich finde nichts an dem, wie sie in der Öffentlichkeit aufgetreten ist, als unpassend oder verwerflich für eine Verfassungsrichterin.
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Dort gehören politisch neutrale, medienscheue, "graue" Juristen hin, keine politischen Aktivisten mit einer Agenda.
Auf welchem Planeten willst du danach suchen?
Ist ja nicht so, als würde man die Betreffenden mit ner Brotkruste aus dem Urwald locken, wo sie ihr bisheriges Leben unter Fernhaltung jeder gesellschaftlichen Zwänge und/oder politischen Normen Jura studiert hätten.
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:die politisch ungebunden und neutral sind.
Und nochmal: Auf welchem Planeten kann man da fündig werden?


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CDU/CSU

gestern um 19:08
Zitat von PusemuckelPusemuckel schrieb:Auf welchem Planeten willst du danach suchen?
ich bin mir sicher, dass es da hinreichend Kandidaten und Kandidatinnen gäbe. Die stehen nur nicht auf den Auswahllisten der Politik. Denn die Idealbesetzung eines Verfassungsrichters hat gewisse autistische Züge. Jemand, für den die verfassungsgemäße Ordnung Ziel seiner Verlangens und seines Bedürfnis nach Beständigkeit, Routine und Ordnung ist. Jemand, der intelligent, aber nicht unbedingt kreativ ist. Und vor allem jemand, der nicht "netzwerkt".
Es gibt sicher genug geeignete Personen im Richteramt, aber eben aufgrund des zuletzt genannten Punktes bleiben die unsichtbar. Und die Politiker wählen dann lieber jemanden, der / die in der Partei bekannt ist, für ähnliche Ziele steht wie die Ziele der Partei, der verspricht, nicht zuviel Widerstand gegen politische Vorhaben zu leisten...
Wie ich weiter oben schrieb, es wäre gut, wenn das ganze gezielt entpolitisiert würde, wenn nur Personen ohne Parteimitgliedschaft wählbar wären, wenn man Kompromisskandidaten aufstellen würde, die irgendwie alle Parteien akzeptieren können, statt "Quoten" für die Parteien, die diese dann mit braven Parteisoldaten besetzen dürfen. Vielleicht wäre es noch besser, wenn die Wahl gar nicht durch die Abgeordneten erfolgen würde, sondern qua "Automatismus" jemand bestimmt würde, der/die sich durch langjährige, unumstrittene Arbeit als Jurist bewährt hat...


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CDU/CSU

um 00:14
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Denn die Idealbesetzung eines Verfassungsrichters hat gewisse autistische Züge.
Woher hast du denn diesen Unsinn? Ins BVerfG gehören Juristen aus den Rechtswissenschaften, Richter der obersten Bundesgerichte, und auch explizit ehemalige Politiker (so sie denn Juristen sind). Das ist alles wünschenswert, damit möglichst vieke Aspekte berücksichtigt werden. Das Problem ist halt, dass die Personen zu diesen Kriterien passen müssen. Eine Besetzung einer Richterstelle, die mit einem Rechtswissenschaftler besetzt werden soll, sollte m.E. nicht mit kontrovsersen und überdurchschnittlich extrovertierten Menschen besetzt werden.

So oder so, eine gute Nachricht, dass der Koalition diese Belastungsprobe erspart bleibt. Wir können Neuwahlen momentan absolut nicht gebrauchen.


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CDU/CSU

um 06:47
@Arrakai
das steht so explizit nirgends, ist aber die Zusammenfassung der Eigenschaften eines idealen Kandidaten, einer idealen Kandidatin.

In einem Gastbeitrag in der FAZ hat Rupert Scholz (Lehrstuhlinhaber für Staats-und Verwaltungsrecht in München und ist Mitherausgeber des Grundgesetzkommentars Dürig/Herzog/Scholz) folgenden Vorschlag gemacht (ich verlinke nicht, weil Paywall, aber ich mache mir die Meinung zu eigen):

"... dass man auf entsprechende Quotierungen überhaupt verzichtet, dass also künftig jeder Kandidat direkt im Bundestag zur Wahl gestellt wird - gleichgültig von welcher Partei er vorgeschlagen wurde. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass für jede frei werdende Richterstelle alle Parteien eigene Kandidaten aufstellen können. Gewählt ist dann eben derjenige, der die nötige Zweidrittelmehrheit erlangt. Dass dies zu vielfacher Unsicherheit im Verfahren führen kann, ist unbestreitbar. Aus Gründen des Gleichheitssatzes und auch des Demokratiegebots ergibt sich aber keine Lösung anderer Art."


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um 10:11
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Denn die Idealbesetzung eines Verfassungsrichters hat gewisse autistische Züge.
Welche denn? Schwächen bei Sozialer Interaktion? Schwierigkeiten bei der Anpassung an neue Situationen? Schwierigkeiten in der Kommunikation?

Ich denke einmal juristische Expertise, analytische Fähigkeiten, Objektivität, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit um zwischen konkurrierenden Interessen abzuwägen und Argumentationsfähigkeit sind einige zwingend notwendige Grundvoaussetzungen. Mit autistischen Zügen hat das eher weniger zu tun.


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CDU/CSU

um 10:23
Zitat von FölixFölix schrieb:Ich denke einmal juristische Expertise, analytische Fähigkeiten, Objektivität, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit um zwischen konkurrierenden Interessen abzuwägen und Argumentationsfähigkeit sind einige zwingend notwendige Grundvoaussetzungen
das sind Grundvorraussetzungen, die sowieso mitzubringen sind. Aber das bringen viele mit. Qualifikation als Verfassungsrichter geben darüberhinaus noch weitere Punkte:
Zitat von FölixFölix schrieb:Welche denn? Schwächen bei Sozialer Interaktion? Schwierigkeiten bei der Anpassung an neue Situationen? Schwierigkeiten in der Kommunikation?
hatte ich doch geschrieben:
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Jemand, für den die verfassungsgemäße Ordnung Ziel seiner Verlangens und seines Bedürfnis nach Beständigkeit, Routine und Ordnung ist. Jemand, der intelligent, aber nicht unbedingt kreativ ist. Und vor allem jemand, der nicht "netzwerkt".
"medienscheu" und "nicht aktivistisch" möchte ich noch hinzufügen.

Oder mal ganz anders, kopiert aus einem Leserkommentar in der taz:
Glaubwürdig kann das Verfassungsgericht dabei nur bleiben, wenn Kandidat:innen sich zuvor möglichst wenig öffentlich positioniert haben, so dass Urteile sich nicht schon ausrechnen lassen.
In einem politisch nicht instrumentalisierten Verfassungsgericht arbeiten Richter:innen, deren Zweidrittelmehrheit nicht in Hinterzimmern ausgekungelt werden muss, sondern die annähernd 100% Zustimmung von ganz links bis ganz rechts bekommen, weil sie glaubhaft die Verfassung nach Wort und Sinn über ihre privaten Ansichten stellen.
Dann hätte die unschöne Affäre am Ende sogar noch ein Gutes.
Quelle: https://taz.de/Wahl-zum-Bundesverfassungsgericht/!6105695/ (Kommentar von "Bunte Vielfalt")


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CDU/CSU

um 10:53
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Oder mal ganz anders, kopiert aus einem Leserkommentar in der taz:
Das hat mit deiner Aussage nichts zu tun. Außer „intelligent“ kann ich dir in keinem Punkt zustimmen.

Gerade Kreativität ist bei der Auskegung von Verfassungsrecht wichtig. Es handelt sich hier nicht um bis ins Detail geregelte Verwaltungsvorschriften, sondern um überwiegend sehr allgemein gehaltene Regulungen.

Und übrigens: Ohne „Netzwerken“ wird man weder ein erfolgreicher Wissenschaft noch ein Bundesrichter.


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CDU/CSU

um 11:02
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Und übrigens: Ohne „Netzwerken“ wird man weder ein erfolgreicher Wissenschaft noch ein Bundesrichter.
was per se ein Problem darstellt. Jedenfalls immer dann, wenn Juristen in der Politik "netzwerken". Gerade Politik und Justiz sollten eine "chinesische Mauer" zwischen sich aufrecht erhalten.


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CDU/CSU

um 11:05
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Das hat mit deiner Aussage nichts zu tun.
doch, ganz besonders dieser Satz:
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:
die Verfassung nach Wort und Sinn über ihre privaten Ansichten stellen.
und eben auch das hier
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:
Kandidat:innen sich zuvor möglichst wenig öffentlich positioniert



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CDU/CSU

um 11:18
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Das sind Grundvoraussetzungen, die sowieso mitzubringen sind.
...
Hatte ich doch geschrieben:
Ja, eben. Und ein Autist bringt ganz andere Grundvoraussetzungen mit.
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:"medienscheu" und "nicht aktivistisch" möchte ich noch hinzufügen.
Er muss seine Urteile doch ausführlich begründen. Medienscheu wäre da kontraproduktiv. Warum soll er nicht in irgendeiner Talkshow einmal seine Argumentation zu einem Urteil verständlich der Öffentlichkeit präsentieren?

Als medienscheu haben sich leider etliche Abgeordnete erwiesen. Sie haben sich nicht einmal getraut, unter ihrem Namen eine wenigstens halbwegs sachlich klingende Stellungnahme zu ihrer „Gewissensentscheidung“ öffentlich zu machen. Zu Einladungen von Lanz hat man sich damals reihenweise verweigert. Das lässt dann unweigerlich den Verdacht aufkommen, dass sie ihr eigenes Verhalten nicht mehr plausibel erklären können.

Apropos Medienscheu: Katharina Reiche scheint da ein gutes Beispiel zu sein. Sie macht gerade eine Kehrtwende in der Energiewende. Jegliche Erklärung dazu bleibt aus. Als Wirtschaftsministerin könnte sie sich auch einmal zu den Zöllen äußern. Vorgestern sollte sie eigentlich im ZDF-Heute-Journal interviewt werden. Da hat sie abgesagt.


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CDU/CSU

um 11:52
@Fölix
da muss man eben zwischen Politikern und Juristen unterscheiden: ein medienscheuer Politiker ist eine Fehlbesetzung, ganz richtig.
Aber bei einem Juristen sollte die Urteilsbegründung für sich selbst stehen.

Deshalb sage ich ja, als Politikerin wäre Frau Brosius-Gersdorf möglicherweise eine sehr gute Besetzung, vielleicht wäre sie auch eine sehr gute SPD-Politikerin, nur als Verfassungsrichterin halte ich sie für ungeeignet. Nicht jede Tätigkeit liegt in der Natur eines jeden Menschen.

Einem Jens Spahn beispielsweise liegt ganz offensichtlich nicht die Aufgabe eines Fraktionsvorsitzenden...


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