CDU/CSU
um 10:57Der Gesetzgeber!sacredheart schrieb:Wer definiert denn 'Müll'?
Wie lange willst du noch Antisemiten verteidigen? Widerlich!sacredheart schrieb:Ein Rentner in Süddeutschland, der ein Spässken über Herrn Habeck geteilt hatte, würde sicherlich keine fehlende Kontrolle bemängeln können.
Der hetzende Rentner ist schon vorher der Staatsanwaltschaft aufgefallen, welche den Beschluss dann auch durchgesetzt hat.
Höre hier auf schäbig zu lügen!
Doch, auf social media gibt es wenige Möglichkeiten, strafbare Handlungen vor Gericht zu bringen. Die Betreiber solcher Plattformen haben größtenteils Narrenfreiheit, weil sie ausserhalb der EU sind und die Gesetzeslage nicht eindeutig.sacredheart schrieb:Das ist gar nichts schwammig.
Das hat er nicht gefordert. Es ging ihm um Qualitätsstandards.sacredheart schrieb:Günthers Forderung nach einem Verbot von Nius
NIUS ist keine Presse. Genau wie alle anderen rechten Schmierenblätter. Sie sind nicht Teil des Presserates. Warum wohl - weil Sie ja sonst den Ehrenkodex einhalten müssen. Wer hetzt und lügt, hat definitiv keine Ehre!sacredheart schrieb:Aber aufgrund der Behauptung einer Wohnheimleiterin würde ich keinen schweren Eingriff in die Pressefreiheit vornehmen.



