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Konvertiert - Reaktion der Familie...

1.674 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Islam, Familie, Allah ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Konvertiert - Reaktion der Familie...

22.05.2009 um 17:36
@buddel schrieb
Zitat von buddelbuddel schrieb:"mit sodomie hat das nichts zu tun
nur mit viehhandel"
Wenigstens das relativierst Du. Da bin ich aber froh,
daß es nur Viehändlermentalität ist, mit der Du hier
vorstellig wirst. Du kanst ja gut einen Viehändlerthread
aufmachen,

jedenfalls ist das sehr weit weg von der Konversion.

Die Konversion ist offensichtlich nicht damit verbunden,
irgend etwas an einen Onkel oder sonstwen zu bezahlen.

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Konvertiert - Reaktion der Familie...

22.05.2009 um 17:40
"tell me why?"
"you´re a child"

das läuft nicht

buddel


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Konvertiert - Reaktion der Familie...

22.05.2009 um 18:09
"Die Scharia" wird häufig als Synonym für das islamische Strafrecht verstanden.
Das Strafrecht mit seinen rigiden Körperstrafen (Auspeitschung, Hand- und
Fußamputation, Steinigung) ist zwar ein Bestandteil der Scharia, aber auch das
Erb- und Vermögensrecht sowie die detaillierten Anweisungen zur Religionsausübung
(vor allem der "Fünf Säulen" des Islam) gehören ebenso dazu. Kernbestandteil
der Scharia ist jedoch das Ehe- und Familienrecht.

Die islamischen Ehegesetze dienten daher keinesfalls der Unterdrückung, sondern eigentlich dem Schutz der Frau .

Somit sollte deutlich gesagt werden,dass die Scharia nicht "nur" nach Menschenverachtenden Maßnahmen handelt.

Gut zu heißen ist es dennoch nicht,jedoch bei dem Begriff "Scharia" fällt direkt das negative ins Ohr.

Die Scharia in Deutschland anzuwenden,wäre sicherlich ein Rückschritt in unserer Politik.
Wichtig ist es nur dabei zusagen,dass dieses Gesetz nicht zur Unterdrückung dient,es aber oftmals so angesehen wird.


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Konvertiert - Reaktion der Familie...

22.05.2009 um 18:17
Die Bestimmungen der Scharia basieren auf drei Quellen: dem Koran, der Überlieferung sowie deren normativer Auslegung durch frühislamische Juristen und Theologen, die in Einzelfragen differieren und in die Bildung von vier sunnitischen und mindestens einer schiitischen "Rechtsschule" mündeten. Während der Koran, die erste Quelle der Scharia, zu einigen Teilbereichen wie dem Vermögens- oder Kapitalrecht nur vergleichsweise dürftige Angaben macht, nimmt er zu anderen Themen - insbesondere zum Ehe- und Familienrecht - weitaus häufiger und konkreter Stellung - davon unberührt bleibt die Spannbreite an Interpretationen.



Außer dem Koran behandelt die Überlieferung, der "hadith" (arab. Überlieferung, Tradition, Bericht), die zweite Quelle der Scharia, Berichte über Muhammad und seine Prophetengefährten - neben Detailanweisungen zur Religionsausübung auch eine Reihe von Rechtsfragen. Während muslimische Gläubige im nichtrechtlichen Bereich der Überlieferung lediglich aufgefordert sind, Muhammads "Gewohnheit" (arab. "sunna") soweit wie möglich nachzuahmen, ist die Befolgung der rechtlichen Bestimmungen der Überlieferung unbedingte Pflicht. Wenn also die Überlieferung berichtet, Muhammad habe einen Bart getragen, dann gilt es als "sunna" (nachzuahmende Gewohnheit) für männliche Muslime, ebenfalls einen Bart zu tragen, um Muhammads Vorbild nachzueifern, denn man zeigt damit seine "Liebe zum Propheten"1. Wer es aber nicht tut, macht sich keiner Straftat und keiner Sünde schuldig. Anders jedoch bei Rechtsfragen: Wo die Überlieferung Detailanweisungen zum Ehe- und Familiengesetz gibt (dass der Rechtsvertreter gemeinsamer Kinder z. B. immer der Vater sein muss oder Ehebrecher gesteinigt werden sollen), sind diese verbindlicher Natur. Weil die Überlieferung berichtet, dass Muhammad Abtrünnige vom Islam zum Tod verurteilte (der Koran selbst enthält keinen derartigen Bericht), ist die Forderung der Scharia nach der Todesstrafe für Abgefallene unter Theologen weitestgehend unstrittig wobei in der Praxis Apostasiefälle allerdings nur selten vor Gericht kommen. Wer den gesetzlichen Regelungen der Überlieferung nicht Folge leistet, begeht sowohl eine Sünde als auch eine Straftat (z. B. indem er zwei Schwestern heiratet und damit eine nach der Scharia verbotene Eheschließung vollzieht). Wenn also der Koran nach überwiegender Auffassung die Polygamie ebenso gestattet (Sure 4,3) wie die Züchtigung der Ehefrau (4,34), dann gelten diese Aussagen als göttliche Anweisungen von ewiger Gültigkeit, die nach Auffassung einer zunehmenden Anzahl von Muslimen ihren Niederschlag in der heutigen Gesetzgebung muslimischer Länder finden sollten. Auch, da der Koran festlegt, dass erst die gleichlautenden Zeugenaussagen zweier Frauen die Aussage eines Mannes aufwiegt (Sure 2,282), wurde dieses Prinzip in den Gesetzeskodifikationen einiger islamischer Länder festgehalten und vor Gericht in die Praxis umgesetzt. (Bei Strafrechtsprozessen sollten Frauen nach überwiegender Meinung muslimischer Juristen überhaupt nicht aussagen dürfen, da Frauen für Entscheidungen, die u. U. über Leben und Tod des Angeklagten entscheiden, generell ungeeignet seien.)

Ungeachtet des Schöpfungsberichtes, der Mann und Frau zunächst unbestritten auf eine Stufe stellt, begründet der Koran an anderer Stelle - und umso mehr die islamische Überlieferung - eine eindeutige Überordnung des Mannes über die Frau und ihre rechtliche Benachteiligung. Als Koranvers von großer rechtlicher wie gesellschaftlicher Tragweite ist hier z. B. Sure 4,34 zu nennen: "Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie vor diesen ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen gemacht haben. Und die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben (oder: gehorsam)...". Und ähnlich Sure 2,228: "Die Männer stehen eine Stufe über ihnen." Muslimische Theologen kommentieren diese Verse in aller Regel traditionell: "Männer und Frauen haben als Menschen nicht denselben Wert"7. Der berühmte Koranausleger Ibn Kathir erläutert Sure 4,34 mit den Worten: "Männer sind Frauen überlegen, und ein Mann ist besser als eine Frau."8 Insbesondere aus Sure 4,34 werden zwei Grundkomponenten des islamischen Eherechts abgeleitet, die als Garanten von Gerechtigkeit und Stabilität im Familienleben betrachtet werden: Die Überordnung des Mannes über die Frau, begründet damit, dass Gott den Mann über die Frau gestellt hat (Sure 2,228), sowie damit, dass der Mann "Ausgaben" für die Frau hat (4,34). Diese "Ausgaben" beziehen sich nach weitgehend übereinstimmender Auffassung auf die Pflicht des Mannes zum Unterhalt seiner Frau, während sie ihm "demütig ergeben" oder "gehorsam" zu sein hat (4,34). Dieser Gehorsam wird in erster Linie auf den Bereich der Sexualität bezogen, denn der Mann erwirbt mit Abschluss des Ehevertrages und Aufnahme der Unterhaltszahlungen das Recht auf den Körper seiner Frau (vgl. Sure 2,223; 2,187)



Unter Bezug auf Sure 4,34 subsumiert z. B. T. Akinola Aguda die gängige Ansicht muslimischer Theologen: "Nach diesem Vers soll eine Ehefrau ihrem Mann immer zur Verfügung stehen, wenn er es wünscht."9 Die beiden Säulen des islamischen Eherechts lauten also "Unterhalt" und "(sexueller) Gehorsam". Mit der Eheschließung erwirbt die Ehefrau nach einhelliger Auffassung der muslimischen Theologie das Recht auf Unterhalt, das sich auf den täglichen Lebensunterhalt (Nahrung, Kleidung, eine angemessene Wohnung) bezieht, nach Meinung der malikitischen Rechtsschule auch auf die medizinische Versorgung der Ehefrau im Krankheitsfall. Wenn also der Ehemann seine Unterhaltspflicht versäumt, erhält seine Frau sozusagen als Folge das Recht zum Ungehorsam: Ist sie ungehorsam (indem sie z. B. gegen seinen Willen das Haus verlässt und berufstätig ist), kann der Ehemann seine Unterhaltszahlungen einstellen. Diese Grundlage des islamischen Eherechts von Überordnung und Unterordnung zieht eine Reihe von Folgerungen nach sich, die sich auf das gesamte islamische Ehe-, Scheidungs- und Kindschaftssorgerecht auswirken.

Beispiele für die rechtliche Bevorzugung des Mannes:

1. Die Überlegenheit des Mannes, die auch die Überlieferung wieder und wieder herausstellt, wird in einigen Koranversen zum Zeugenrecht näher ausgeführt. Nach Sure 2,282 kann die Zeugenaussage eines Mannes nur von zwei Frauen aufgewogen werden, denn "eine Frau allein kann sich irren" (2,282). Viele muslimische Theologen bescheinigen Frauen von ihrer ‚natürlichen Anlage her' emotional eine größere Labilität, Irrationalität und beschränkte Einsicht in intellektuelle Angelegenheiten. "Frauen stehen unter der Herrschaft ihrer Gefühle, wohingegen Männer ihrem Verstand folgen"10. Eine Unterdrückung der Frau sei dies nicht - so die muslimische Apologetik; der Islam fordere lediglich nicht mehr von der Frau als sie aufgrund ihrer biologischen Gegebenheiten zu leisten imstande sei. "Die geistige Überlegenheit des Mannes über die Frau ... ist einfach von der Natur so vorgegeben."

2. Unter den Ungleichheiten des Eherechts ist auch der bekannte "Züchtigungsvers" des Korans zu benennen, der dem Ehemann ein Erziehungsrecht an seiner Frau zugesteht: "Und wenn ihr fürchtet, dass (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!" (Sure 4,34). Zwar ruft die Überlieferung Männer gleichzeitig dazu auf, ihre Frauen gut zu behandeln und zahlreiche Theologen betonen, dass eine Frau niemals heftig oder ins Gesicht geschlagen werden dürfe, zumindest nicht so, dass sie eine Verletzung davontrüge. Die islamische Apologetik betont, Schläge seien nur ein letztes Erziehungsmittel, wenn auf andere Weise kein ‚Frieden' in eine Familie zu bringen sei. Da der Mann rationaler sei und das Oberhaupt der Familie, obliege es ihm, die Ordnung zu wahren und Rebellion und Unfrieden - notfalls mit Druckmitteln - zu beenden. Von Muhammad ist überliefert: "Der Prophet sagte: Schlagt nicht die Mägde Gottes. Da kam Umar [der zweite Kalif, regierte 634-644 n. Chr.] und sagte: ‚O Gesandter Gottes, die Frauen rebellieren gegen ihre Gatten'. So erlaubte er, sie zu schlagen."12

3. Auch das auf Koran und Überlieferung gründende Scheidungsrecht gesteht dem Mann größere Rechte zu: Die traditionelle Verstoßungsformel "Ich verstoße Dich" reicht heute in vielen Ländern nicht mehr aus, dennoch ist die Scheidung für den Mann bis heute erheblich einfacher als für die Frau, die ihrerseits für eine Scheidung immer einen Gerichtsprozess anstrengen und stichhaltige Gründe vorbringen sowie Beweise für ein Fehlverhalten des Mannes vorlegen muss, um eine Scheidung erwirken zu können. Gleichzeitig wird eine Scheidung sie jedoch häufig sozial stigmatisieren und wirtschaftlich in verzweifelter Lage zurücklassen. Auch die "widerrufliche" Scheidung ist dem Mann allein erlaubt, indem er die Scheidungsformel nur einmal ausspricht und seine Frau wochen- und monatelang in einem Schwebezustand zwischen Scheidung und Ehe hält. Die Entscheidung, ob der Ehemann spätestens vor Ablauf des vollendeten dritten Monats die Scheidung zurücknimmt und die Ehe fortsetzt oder den letzten Tag der Zurücknahmemöglichkeit einfach verstreichen lässt und die Frau als verstoßen gilt, liegt allein bei ihm, und niemand kann ihn dafür zur Rechenschaft ziehen. In den letzten Jahrzehnten haben allerdings etliche Länder die Scheidung für den Mann erschwert, z. B. indem das Gericht der tatsächlichen Scheidung ein oder zwei Versöhnungsversuche vorschaltet und einen Vermittler beruft.

4. Die rechtliche Bevorzugung des Mannes im islamischen Eherecht wird auch im Kindschaftssorgerecht deutlich, da nach traditioneller Auffassung nach einer Scheidung die gemeinsamen Kinder eines Paares immer dem Mann gehören, in dessen Familie sie nach dem Ende der Kleinkinderzeit aufwachsen. Sieht das klassische islamische Recht eine vorübergehende Personensorge für Jungen bis sieben, für Mädchen bis neun Jahre durch die Mutter vor, haben heute viele islamische Länder diese Fristen angehoben und erlauben der Mutter die Fürsorge bis zum Alter von 15 Jahren für Jungen und bis 18 für Mädchen, nicht selten auch bis zur Eheschließung. Allerdings werden in einer Gesellschaft, die Männern so eindeutig den rechtlichen Vorrang einräumt, nicht selten Mittel und Wege gefunden, Müttern dieses Recht zu entziehen.

5. Wird im traditionellen Rahmen geheiratet, wie es für die Mehrzahl der Eheschließungen noch heute üblich ist, wird auch heute die Mehrzahl der Frauen von ihrem Vormund "verheiratet", häufig, indem sie selbst kein Mitspracherecht bei der Wahl des Ehepartners hat. Traditionell gilt eine Eheschließung für Mädchen ab etwa 9 Jahren für möglich - gemäß des Vorbildes Muhammads, der seine Lieblingsfrau Aisha mit rund 9 Jahren zur Frau genommen haben soll - heute haben jedoch etliche Länder zumindest gesetzlich das Mindestheiratsalter für Mädchen wie Jungen auf meist 16 bzw. 18 Jahre heraufgesetzt. Im städtischen Bereich leidet die Großfamilie unter Auflösungserscheinungen, die soziale Kontrolle wird weniger eng und "Liebesheiraten" häufiger. Dennoch: nur eine Minderzahl muslimischer Frauen sind in der Lage, eine eigene Wahl hinsichtlich ihrer allgemeinen Lebensperspektive wie auch im Blick auf den Ehemann zu treffen, die Mehrzahl wird von ihrer Familie verheiratet, indem ihre Eltern für sie verhandeln und entscheiden. Die Frau unterzeichnet in aller Regel nicht selbst ihren Ehevertrag, ja ist selbst nicht unbedingt anwesend - d.h. ist im rechtlichen Sinn nicht für sich selbst handlungsberechtigt - sondern wird von ihrem Vater oder einem anderen männlichen Familienmitglied vertreten. Der Ehevertrag - und darin besonders die Höhe der Brautgabe - wird in aller Regel nicht von ihr selbst ausgehandelt , sondern von ihrer Familie.

6. Eine Benachteiligung der Frau ist aus nichtmuslimischer Sicht selbstverständlich auch die Polygamie, die dem Mann - ausgenommen in Tunesien und der Türkei - prinzipiell immer die Möglichkeit zu einer Zweitehe eröffnet (4,3), die Frau zur Zweit- oder Drittfrau degradieren kann, während umgekehrt eine Mehrehe für Frauen selbstverständlich nicht zulässig ist. Von Schiiten wird zudem die "Zeitehe" (oder "Genuß"-Ehe) praktiziert, eine Art Nebenehe, die über die erlaubten vier Frauen hinaus für einen begrenzten Zeitraum - z. B. für eine Reise - auch ohne Wissen der Ehefrau(en) geschlossen werden kann.

7. Deutlich benachteiligt ist die Ehefrau auch im Erbrecht, wenn das - im übrigen überaus komplizierte muslimische Erbrecht - der Frau immer nur die Hälfte von dem zubilligt, was ein männliches Familienmitglied an ihrer Stelle erhalten hätte.

8. Und schließlich weisen auch Familie, Gesellschaft und nahöstlichmuslimische Kultur der Frau einen nachgeordneten Platz zu, wenn sie empfiehlt oder sogar anordnet, dass eine Frau Sitte und Anstand zu wahren und sich bevorzugt im Haus aufzuhalten habe, um nicht durch ihr Verlassen des Hauses und ihren Umgang mit nichtverwandten Männern Anlass zu Unmoral zu geben. Sie hat sich zu verhüllen, sie ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Moral wie das Ansehen der eigenen Familie verantwortlich, und ihr Verhalten wird streng anhand dieser Normen kontrolliert. Zwar sehen Koran und Überlieferung in der Theorie für den Mann wie für die Frau dieselben Strafen für Unzucht bzw. Ehebruch vor (Auspeitschen, Steinigung). In der Praxis jedoch wird Männern vor und in der Ehe ein weitaus größerer Bewegungsspielraum und z.T. gelegentliche moralische Verstöße zugestanden, da die Frau allein als die Bewahrerin der Familienehre gilt und ihr Verhalten die Familie entehrt, nicht das des Mannes. Dabei verträgt sich diese rechtlich und gesellschaftlich durchgängig sichtbare Höherordnung des Mannes aus muslimischer Sicht durchaus mit dem Gleichheitsgrundsatz, den islamische Menschenrechtserklärungen für Frau und Mann formulieren, denn die Frau sei zwar gleichwertig, aber nicht gleichartig geschaffen. Die Unterschiedlichkeit von Mann und Frau komme in der unterschiedlichen Aufgabenverteilung zum Ausdruck, die schon durch Schwangerschaft und Geburt vorgegeben sei. Die islamischen Ehegesetze dienten daher keinesfalls der Unterdrückung, sondern eigentlich dem Schutz der Frau - so die muslimische Apologetik. Selbstverständlich fordern islamische Frauenbewegungen seit Jahrzehnten vermehrte Rechte ein. Aber dennoch: Frauenrechtlerinnen sind in aller Regel davon überzeugt, dass der Islam - wenn er nur richtig verstanden und gelebt würde - der Frau volle Rechte gewähre und sie in einer "wahrhaft islamischen" Gesellschaft glücklich und zufrieden leben könne. Daher fordern Frauenrechtlerinnen in der Regel nicht die Aufhebung des islamischen Gesetzes oder eine Säkularisierung des Islam, sondern lediglich die Rückkehr zum "wahren" Islam, wie ihn Muhammad verkündigt habe.

http://www.igfm.de/Frauen-unter-der-Scharia.461.0.html (Archiv-Version vom 12.12.2009)


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22.05.2009 um 18:18
Zitat von LightstormLightstorm schrieb:Ich behaupte selbst wenn jemand das tiefste und dunkelste Mittelalter in Europa fordert ist das sein gutes Recht wenn man ehrliche Menungsfreiheit hat !


Leider haben wir hier keine reine Demokratie, die gibs nirgendwo, ist hier genau so ideologiebehaftet wie auch im Iran.
Demokratie ist nicht alleine Meinungsfreiheit
aber die Grundwerte der Demokratie sind auf Kulturellen Erfahrungen gewachsen,
zu denen auch die "negativen" des europäischen Mittelalters gehören.

Wenn man sich also darüber hinwegsetzen will, was die Erfahrungen aus den Schicksalen
eines Entwicklungsprozesse betrifft, so verhöhnt und schmäht man damit auch die Wertvorstellungen einer Gesellschaft.

Also ist es nur Geschmackssache, ab man oder nicht für seine Menungsfreiheit, eine aufs Maul kriegt.


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22.05.2009 um 18:23
@dunia
Zitat von duniadunia schrieb:Die islamischen Ehegesetze dienten daher keinesfalls der Unterdrückung, sondern eigentlich dem Schutz der Frau .
der wäre ?

buddel


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22.05.2009 um 18:30
Hier mal ein weiterer Grund, warum eine Trennung von Staat und Religion unabdinglich ist:

http://www.igfm.de/Iran-Gesetz-gegen-Abfall-vom-Islam-und-gegen-Zauberei.1177.0.html (Archiv-Version vom 14.04.2009)

Ich weiß nun wirklich nicht, was daran modern, fortschrittlich, oder erstrebenswert sein soll...


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22.05.2009 um 18:47
@dunia
Zitat von duniadunia schrieb:Die Scharia in Deutschland anzuwenden,wäre sicherlich ein Rückschritt in unserer Politik.
Wichtig ist es nur dabei zusagen,dass dieses Gesetz nicht zur Unterdrückung dient,es aber oftmals so angesehen wird.
hmmm. wenn ich mir die Gesetzesgebung so anschaue, dann fällt mir eine Menge an Unterdrückung auf ... :(

Aber gut siehst Du ein, dass die Anwendung der Scharia in Deutschland ein Rückschritt wäre .....denn das wäre sie eindeutig !


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22.05.2009 um 21:02
@schmitz

Das Thema Apostasie in der islamischen Lehre hatten wir schon oft. Und es wurde auch bewiesen, dass nach dem Koran Apostasie erlaubt ist, und man Apostaten in Ruhe lassen soll.


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22.05.2009 um 21:08
@al-mekka

Ich denke, so lange es da keine Vereinheitlichung gibt, die derartige Barbarigkeit ausschließt, kann da letztlich nichts "bewiesen" sein, weil es ja jeder anders sieht und auslegen kann. Alles aber, trägt die Überschrift Scharia...


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22.05.2009 um 21:54
Es bleibt mir ein Rätsel,wieso der Begriff "Scharia" so negativ die Runde macht,dabei ist es kein anderes Wort für Islamische Gesetzgebung.

Wir sind in Deutschland,einem demokratischen Land,in der der Bundespräsident Horst Köhler ist und Angela Merkel,die Bundeskanzlerin,noch.

Wo liegt das Problem,in Deutschland über eine islamische Gesetzgebung zu reden,wie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nie eingeführt wird....

Man kann so tun als ob und anfangen Vergleiche zu machen,meinetwegen Pro und Kontra.

Uns ist allen klar,dass es die Scharia nicht hier geben wird,deswegen sollte man nicht so ein Fass aufmachen.


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22.05.2009 um 22:21
Die Scharia ist nicht das was der iranische Mullah-staat daraus machen will.
Es gibt fortschrittliche Dinge in der sunnitischen auslegung aber auch etliches was man aus unserer europäischen Sicht als Rückständig ansehen muss.

Soviel dazu.


Ansonsten:

Wenn hier nicht schleunigst zum Topic und zwar ENG am Topic gepostet wird, mache ich den Laden hier dicht.


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22.05.2009 um 23:02
@ad_rem
Zitat von ad_remad_rem schrieb:Es ist auch gut so, wenn das strenge Ausleben des islamischen Glaubens hierzulande problematisch ist! Das soll auch bitte weiterhin so bleiben, denn wenn ich so in islamisch geprägte Länder schaue, dann sehe ich Gesellschaftsformen, nach denen ich hierzulande keinesfalls leben möchte. Ergo muss es so schwer wie möglich gemacht werden, nach den streng ausgelegten Regeln des Islam hierzulande zu leben.
Du verträgst dich inhaltlich nicht mit Islamisten aber was die Methodik angeht dürften Leute wie du dich eigentlich mit der Taliban bestens verstehen.
Die denken nämlich genau so wie du, das man westliche Lebensweise was man dort gar nicht haben möchte unbedingt fernhalten muss.

Anders gesagt du bist nicht toleranter als die Talibans sondern deine Toleranz ist von deiner Ideologie abhängig.

Kann da eigentlich nur danke sagen, ein gutes Beispiel für die allgemein westliche Einstellung, sich selbst als tolerant ansehen aber in Wirklichkeit kaum anders sein als die anderen Kulturen.
Zitat von ad_remad_rem schrieb:Dieses Land hat eine eigene Kultur und ist kein unkulturelles und zu besiedelndes Gebiet.
Achja, wenn dagegen jemand was in der Vergangenheit hätte, hättest du so etwas wie eine deutsche, abendländische oder christliche Identität überhaupt nicht du Schlaumeier, denk mal etwas weitsichtiger.
Zitat von ad_remad_rem schrieb:Hier ist Deutschland, mit seinen deutschen Werten und kein islamisches Land, mit islamischen Werten.
Deutsche Werte entstanden aus vielen regionalen Werten und noch Einflüssen aus Asien.
Die großartigkeit solcher nationalistischer Denkweisen ist genau so groß wie die von einzelnen Stämmen die sich abgeschottet haben und glauben da draußen wären die fremden bösen undeutschen.
Bis sie durch den Antrieb der Zeit vereint wurden, du bist ihre Nachfahren, leider hat sich das Prinzip nicht geändert, immer noch das Stammesgebrülle, diesmal nur auf nationalistischer Ebene.

Deine Nachfahren die sich mit Migranten kulturell und ehtnisch vermischen werden, werden ihr Horizont dann nochmal erweitern, Gott sei Dank.
Zitat von ad_remad_rem schrieb:Hier kann, soll und darf mittlerweile eine ganze Menge an Ausländern und Migranten leben, aber dies berechtigt in meinen Augen noch lange nicht dazu, zu verlangen dass sich die deutsche Gesellschaft und die deutsche Wertenorm an die Zuwanderer anzupassen hat.
Ja ja, hört sich an wie "ey ich habe auch Freunde die sind x, ich hab ja nichts gegen x" an.
Du forderst multikulti aber willst die Folgen nicht akzeptieren, du kannst nicht mit verschiedenen Zutaten kochen und erwarten das es sich nicht vermischt zu einem vielleicht neuen Gericht.


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Dieses Thema wurde von zawaen_ geschlossen.
Begründung: Trotz mehrfacher Aufforderung ist dieser thread nicht mehr von offtopic-Beiträgen zu schützen. Daher Ende. Entsprechende offfspin-diskussionen können in den dafürpassenden threads weitergeführt werden.