Tussinelda
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Katzen
gestern um 10:30das geht aber, wenn ich von Urteilen ausgehe, vor Gericht nicht durch. Ein durchsichtiges Netz sieht man eh kaum.lapis_lazuli schrieb:wir durften das in unserer letzten Wohnung auch nicht, der Vermieter (Wohnungsgenossenschaft) hat das abgelehnt wegen der "Optik".
Darf ein Mieter nun einen solchen Schutz für seine Katze überhaupt montieren?Quelle: https://www.baugeldzentrum.de/blog/baugeldblog-streitobjekt-stubentiger.html
Bzw. darf ein Vermieter das Anbringen verbieten?
Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Berlin Tempelhof-Schöneberg (Az.: 18 C 336/9).
Eine Katzenbesitzerin hatte dort geklagt, da sie ein solches Netz montiert hatte, die Vermieterin allerdings die Entfernung verlangte, da sie keine Erlaubnis dafür erteilt hätte.
Das Amtsgericht entschied nun, da das Halten von Haustieren laut Mietvertrag gestattet war, ist es in der Folge auch erlaubt, mit einem Katzennetz den Balkon abzusichern, um dem Tier zu ermöglichen an die frische Luft zu gehen, ohne dabei die Nachbarn zu stören, oder Vögel zu jagen.
Ein wichtiges Argument war dabei, dass ein solches Netz angebracht werden kann, ohne dabei in die Bausubstanz eingreifen zu müssen, d.h. es sollten keine Löcher gebohrt werden müssen.
in Katzengruppen bin ich nicht mehr, die sind mir zu hysterisch :Dliaewen schrieb:Dann geh mal in die Gruppe gesicherter Katzenfreigang.