Verschwörungstheorien und wenn Menschen darunter leiden müssen
24.07.2014 um 14:57Anzeige
Donnerlittchen schrieb:
@PeterLipisch
Deine Frage, ob sich das Recht auf Meinungsfreiheit soweit erstreckt und berechtigt, jemanden des Mordes zu bezichtigen, obwohl entsprechende richterliche Verurteilung nicht vorliegt, will ich versuchen, so gut es geht, aus meiner persönlichen Sicht zu beantworten, wobei ich keinesfalls den Anspruch erheben will, dass dies so zutreffend und rechtlich abgesichert ist.
Die Meinungsfreiheit ist das gewährleistete subjektive Recht auch auf öffentliche Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln. Es ist ein Grundrecht.
Der Meinungsfreiheit, auch Meinungsäusserungsfreiheit genannt, geht logischerweise die Meinungsbildung voran, wonach der Einzelne eine Bewertung von Ereignissen vornimmt und sich idealerweise soviel wie möglich an Wissen aneignet.
Konkret wird hier ein Verbrechen angeklagt, das mit technischen Hilfsmitteln, unsichtbar für das Opfer, aus der Distanz verübt wird.
Zu dieser Meinung ist @skycop und sind auch viele andere Opfer durch intensive Meinungsbildung gelangt. Es werden Grundrechte wie Freiheit, Leben und Eigentum bei diesem Verbrechen missachtet. Das Opfer sieht sich einer Gefahr ausgesetzt, der es nicht begegnen oder entkommen kann.
In diesem Fall müssten die gesetzlichen Organe einschreiten, um die gesetzlichen Verletzungen zu ahnden. Der Staat entzieht sich aber durch Nichthandeln dieser Verpflichtung. Der Einzelne befindet sich dadurch in einer äussersten Notsituation.
Jeder Mensch hat ein natürliches Recht auf Selbsterhaltung im Sinne eines Rechts auf Freiheit, Leben und Eigentum. Dieses Recht wid durch das angeklagte Verbrechen unterlaufen. Formulierungen wie elektronisches Gefängnis, Folter durch Strahlenwaffen, Überwachung mit Radar- und Mikrowellentechnik sowie weiterer wellenbasierter technischer Geräte machen die Runde und dies nicht mal so eben ganz locker, sondern nach ausgiebiger Recherche und schmerzhaften Erlebnissen. Damit korrespondiert im Naturrecht ein Recht auf Selbstverteidigung gegen jene, die Freiheit, Leben und Eigentum angreifen und dadurch einen Kriegszustand zwischen Angreifer und Verteidiger herbeiführen.
Da der Staat seiner Vertragsaufgabe nicht nachkommt und das Recht des einzelnen bei dieser Art des Verbrechens schützt, lebt mMn das natürliche Selbstverteidigungsrecht wieder auf, dokumentiert im GG als Widerstandsrecht.
Das Widerstandsrecht ist somit lediglich eine besondere Form des natürlichen Selbstverteidigungsrechts.
Welche Mittel sollten nun toleriert und als angemessen bewertet werden?
Wenn das nackte Leben bedroht ist und Hilfe nicht zu erwarten ist, ergibt sich aus dem Selbstverteidigungsrecht jedes Mittel. Zu bedenken ist auch, dass sich die Opfer dieses Verbrechens in einem Kriegszustand befinden und in dieser Zeit besondere Gesetze herrschen.
Wenn @skycop nach reichlicher Überprüfung zu der Meinung gelangt ist, dass Leute dieses Verbrechens anzuklagen sind, der Staat durch Nichthandeln die Opfer im Regen stehen lässt, so ist die namentliche Verbreitung im Rahmen des Selbstverteidigungsrechts mMn mit der Meinungsfreiheit zu vereinbaren.
donnerlittchen schrieb:Von einem Gedankenkonstrukt einer einzelnen Person kann wohl hier keine Rede sein in Anbetracht der Tatsache, dass zahlreiche gleichgelagerte Opferberichte aus aller Welt vorliegen.Was an diesen Berichten ist denn "gleichgelagert" außer daß die angeblichen Opfer ihre Leiden imaginären Strahlen andichten und jeden als Täter verleumden, der sie auf die Widersinnigkeit ihrer Behauptungen hinweist?
donnerlittchen schrieb:Damit erklärt Donnerlitchen gerade, dass er oder sie einen Doppelaccount angelegt hat...
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Allerdings ist mir unter der Rubrik "Umgangsformen" eingefallen, dass der @Diskussionsleiter gegen diese Regel verstoßen haben könnte, da er mich als "psychopathisch verwurstete Diskussionsverweigerin" bezeichnet hat. Zwar hat er mich nicht namentlich genannt, aber aus dem Zusammenhang wohl eindeutig gemeint.
...
donnerlittchen schrieb:Deine Antwort enthält mehrere Aussagen, die zu hinterfragen geradezu herausfordern.Deine Antwort hingegen enthält nur eine Aussage: Außer daß die angeblichen Opfer ihre Leiden imaginären Strahlen andichten und jeden als Täter verleumden, der sie auf die Widersinnigkeit ihrer Behauptungen hinweist, ist an ihren Berichten nichts "gleichgelagert".
donnerlittchen schrieb:angebliche OpferBisher wurde immer nur behauptet, sie seien Opfer. Belege dafür fehlen nach wie vor. Auch du hast offenbar keine, oder?
donnerlittchen schrieb:imaginäre StrahlenAufgrund der vielen sich gegenseitig widersprechenden Angaben über die Eigenschaften dieser Strahlen ist reale Strahlung schon aus rein physikalischen Gründen auszuschließen.
donnerlittchen schrieb:Leiden andichtenLies bitte gründlicher: das "andichten" bezieht sich nicht auf die Leiden, sondern auf deren angebliche Ursache. Daß Wahn beim Betroffenen und seinem Umfeld Leiden verursacht ist unstrittig.
geeky schrieb:jeden als Täter verleumden, der sie auf die Widersinnigkeit ihrer Behauptungen hinweistDafür gibt es allein in diesem einen Allmy-Thread Dutzende von Beispielen:
Hier findet sich jemand, der@spycop voll zustimmt.Beitrag von donnerlittchen (Seite 14)
1thomas1 schrieb:Fakt ist das sowas stattfindetWAS findet statt und WO sind die Beweise für diesen "Fakt"?
1thomas1 schrieb:und fakt ist das sich da keine Polizei drum kümmert, da die garnicht für sowas zuständig sind und die Technik auch dafür nicht haben.Wäre es wahr, was die angeblichen "Mikrowellenopfer" behaupten, dann wäre die Polizei sehr wohl dafür zuständig; und die zum Nachweis der behaupteten "Verbrechen" erforderliche Meßtechnik haben sie auch. Kann es also sein, daß sie sich nur deshalb nicht darum kümmern, weil "sowas" nur in den Köpfen verwirrter Menschen stattfindet?
PeterLipisch schrieb:Damit erklärt Donnerlitchen gerade, dass er oder sie einen Doppelaccount angelegt hat...Hmmm, eher nicht, es war nicht ganz klar wen du konkret mit der "psychopathisch verwursteten Diskussionsverweigerin" meinst, die Frau die bei dir aufgetaucht ist, Spycop oder donnerlittchen (wo auch immer da Überschneidungen sein mögen).
PeterLipisch schrieb:Und was ist mit Breivik? Kann man einen Massenmord mit einer gedanklichen Befindlichkeit legitimieren? Was unterscheidet Breivik von Menschen, die sich eine Strahlenterrorisierung herbeilügen?Nun, das selbe was ihn von der Mehrzahl der Fanatiker unterscheidet, dass Breivik zum Terroristen und Mörder geworden ist.
donnerlittchen schrieb:Wenn ich dieses Verbrechens angeklagt werde und nichts damit zu tun habe, würde ich mich einer ehrlichen Diskussion stellen und könnte mich dabei auch glaubwürdig verteidigen und Beweise liefern. Denkbar wäre der Einblick in die Flugobjekte.Da hast du schon einen wichtigen Teil des Problems einer Beweislastumkehr. Nimm einfach mal an es gäbe Flugobjekte in dieser Form einfach nicht, oder wenn, besäße keiner der Beschuldigten so etwas. Wie soll er denn dann beweisen, dass er so etwas nicht hat, oder sollte er einen großen Quadcopter haben, dass dieser sich nicht für solche Angriffe eignet?
PeterLipisch schrieb:Da der Staat seiner Vertragsaufgabe nicht nachkommt und das Recht des einzelnen bei dieser Art des Verbrechens schützt, lebt mMn das natürliche Selbstverteidigungsrecht wieder auf, dokumentiert im GG als Widerstandsrecht.hö? bitte was ? hö?
Das Widerstandsrecht ist somit lediglich eine besondere Form des natürlichen Selbstverteidigungsrechts.
PeterLipisch schrieb:wobei ich keinesfalls den Anspruch erheben will, dass dies so zutreffend und rechtlich abgesichert ist.hattest du schon recht... da ist aber gar nichts abgesichert.
Grundgesetzquelle: http://dejure.org/gesetze/GG/20.html
II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37)
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.