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Gangstalking - Insiderinfos?

6.824 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gangstalking ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gangstalking - Insiderinfos?

10.01.2019 um 16:36
So langsam finde ich nimmt es hier überhand mit den Ratschlägen mal nen Psychologen aufzusuchen.
Wenn nicht sogar anmaßend.
Lässt die Leute doch ihre Storys erzählen, und Ihr könnt sie ja zerpflücken so viel Ihr wollt. Sagt ja niemand dass Ihr denen glauben müsst. Ich glaube es denen auch nicht. Aber mir ist es dann zu müßig herauszufinden ob die spinnen oder auch nicht. Wenn sie spinnen, können wir sie hier sowieso nicht überzeugen.

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nrx ehemaliges Mitglied

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10.01.2019 um 16:38
Falls ihr mal sehen wollt, was Menschen mit Schizophrenie so posten bei Facebook, täglich:


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10.01.2019 um 16:41
@nrx

Die angeblichen Experten wimmeln hier, weil du hier äußerst, was mit dir geschieht oder auch vermeintlich geschieht. Wie gesagt, ein Arzt kann dir nicht in den Kopf gucken und erkennen, dass neben deinen bestehenden Problemen, eventuell noch weitere bestehen. Nicht, wenn du ihm bei jedem Termin freundlich lächelnd gegenübersitzt und dich augenscheinlich normal mit ihm unterhältst. Dazu war ich z.B. sogar noch in den Phasen, in denen ich aufgrund meiner schweren depressiven Symptome, mit dem Leben abgeschlossen hatte, in der Lage. Hat der Psychiater dann halt erst im Nachhinein erfahren, dass ich den nächsten Termin nicht wahrnehmen kann, weil ich erst mal 1-2 Monate in der Psychiatrie bin.

Mit Psychotherapie kenne ich mich nur aus Sicht des Patienten aus, habe da aber schon eine Menge durch: Ambulante und stationäre Verhaltenstherapie, Gespräche mit einem Arzt für Psychosomatik, Psychodrama-Gruppentherapie im Rahmen meiner Reha und in einer Tagesklinik war ich auch schon. Mir fehlt eigentlich nur noch die klassische Psychoanalyse mit Hypnose. :D

Und klar sind meine Symptome besser geworden mit den Medikamenten. Nach ein paar Fehlschlägen, mit denen man immer rechnen muss, wenn man Psychopharmaka nimmt, habe ich zwei Mittel gegen den ganzen Komplex aus Depression und den leichten Hallus genommen und noch mal eines, das ich auf Bedarf nehmen konnte, wenn meine Wahrnehmung dann doch mal noch leicht verschoben war.

Hätte ich keine Medikamente genommen, wüsste ich nicht, ob ich jetzt an diesem Punkt in meinem Leben wäre, an dem ich bin. Wobei ich das große Glück habe, dass ich mittlerweile alle Medikamente wieder absetzen konnte. Es hat sich herausgestellt, dass eine unerkannte Erkrankung des Darms für einen gestörten Dopamin- und Serotoninspiegel gesorgt hat, dass die Ursache meiner Probleme also gar nicht allein der Kopf war. Womöglich war ich mir deshalb auch immer bewusst, dass meine Hallus eben nur das sind. Seit die Grunderkrankung erkannt ist, habe ich diesen ganzen Symptomkomplex auch ohne Medikamente nicht mehr. Ich habe lediglich noch manchmal depressive Phasen, aber in einem "normalen" Ausmaß.

Ein gutes Beispiel, um den Unterschied von damals zu heute zu zeigen, wäre auch diese Situation hier: Ich wohne momentan in einem Wohngebäude, das mal ein ehemaliges Hotel war. Alle Wohnungstüren lassen sich mit einem Zentralschlüssel öffnen, den die Hausverwaltung hat. Mit der Hausverwaltung bin ich wegen meiner lauten Nachbarn, gegen die diese nicht vorgehen will, schon aneinander geraten.

Früher hätte mich die Aussicht, dass die Verwaltung theoretisch in meiner Abwesenheit jederzeit in die Wohnung kann, schier verrückt gemacht, weil ich diesen Menschen pauschal unterstellt hätte, dass sie mich nicht mehr im Haus haben wollen und in meinen Habseligkeiten nach Möglichkeiten suchen, mir zu kündigen. Hier würde folglich schon längst eine Kamera an der Decke hängen.

Heutzutage weiß ich, dass sich die Hausverwaltung mit einem solchen Vorgehen keinen Gefallen tun würde. Was bitte wollen sie denn mit möglichen "Beweisen" anfangen? Ich meinerseits würde die doch schneller verklagen, als die "Rechtsbruch" aussprechen könnten. Dass die überhaupt schon einen Schlüssel haben, mit dem sie meine Wohnung betreten können, bringt die doch eigentlich schon in eine heikle Lage.


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nrx ehemaliges Mitglied

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10.01.2019 um 16:47
Wie gesagt, ich weiß, was real ist und was nicht.
Ich hatte nie Wahnvorstellungen, Halluzinationen, schwere Depressionen, motorische Auffälligkeiten, Absence Zustände, Derealisation und Depersonalisation, keine Dissoziationen. Alles, was ich sehe, rieche oder höre,
genau das hören, sehen und riechen auch meine Mitmenschen. Sonst hätte man mich ja mal darauf angespochen.

Ich habe keinen Leidensdruck, bin definitv nicht schizophren und werde mich nun danksagend aus dem Forum verabschieden.


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10.01.2019 um 16:56
@nrx

Ich habe die Echos von tatsächlichen Geräuschen gehört. Wenn also zum Beispiel ein Telefon eine Weile geklingelt hat, weil niemand ran gegangen ist und dann aufgelegt wurde, dann hat das in meinen Ohren noch ein paar Minuten "nachgehallt". Und die Gerüche waren meistens auch da, nur "anders". Ich erinnere mich an eine Situation, da hat es anscheinend plötzlich nach Zwiebeln gerochen, weil entsprechende Felder in der Nähe waren. Jeder hat das gerochen, mein Kopf hat mir dann aber nicht "Zwiebel", sondern "Pizza" ausgespuckt. Mein Gehirn hat in solchen Situationen quasi die falsche Abzweigung genommen und eigenständig Verknüpfungen erstellt.

Außerdem hat nicht jeder Schizophrene solche Halluzinationen, gerade wenn es sich nicht um eine reine Schizophrenie handelt, sondern z.B. eine schizoaffektive Störung. Aber auch bei rein Schizophrenen muss das nicht sein. Ich habe in der Tagesklinik eine Frau kennengelernt, die ganz unauffällig vor sich hin gelebt hat, mit Mann und Kleinkind. Niemandem ist bewusst geworden, welches Gedankenkonstrukt sie sich insgeheim zusammen gesponnen hat. Bis ein einzelner Auslöser dafür gesorgt hat, dass sie durch die Stadt gelaufen ist und jedem erzählt hat, dass Al qaida einen Anschlag auf den Ort plant (das war zum Glück noch vor den Anschlagsserien der letzten Jahre, sonst hätte sie vielleicht noch jemand ernst genommen) und Jesus bald wieder auf die Erde kommt, um uns das Jüngste Gericht zu bringen.


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10.01.2019 um 17:36
Zitat von nrxnrx schrieb:Hast du sie schon für mich diagnostiziert? Erzähl. :-D
Ich habe eine allgemeine Situation beschrieben, wie es sein kann, dass jemand bestimmte kontraindizierte Medikamente von seinem Arzt erhalten könnte. Nämlich, indem eine Krankheit, bei der man das Medikament nicht nehmen darf, zu dem Zeitpunkt einfach noch nicht diagnostiziert wurde. Der Arzt kann ja schließlich auch nicht hellsehen. Wieso Du das auf Dich beziehst, verstehe ich nicht.
Zitat von nrxnrx schrieb:Mich interessiert es ernsthaft, was damals euer Motiv gewesen ist, sich für dieses Forum zu interessieren?
Ich bin hauptsächlich im Kriminalforum.
Zitat von nrxnrx schrieb:Falls ihr mal sehen wollt, was Menschen mit Schizophrenie so posten bei Facebook, täglich:
Psychotische Menschen sind nicht alle gleich. Es gibt leichtere und schwerere Fälle.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Dass die überhaupt schon einen Schlüssel haben, mit dem sie meine Wohnung betreten können, bringt die doch eigentlich schon in eine heikle Lage.
Ich habe schon von Mietverträgen (ob rechtlich haltbar oder nicht...) gelesen, wo Vermieter sich "jederzeit Wohnungskontrolle ohne vorherigen Termin" gesichert haben, und die dann auch einen Zweitschlüssel hatten. Auch ohne Realitätsverzerrung würde ich da nicht wohnen wollen, weil es alle Arten von bekloppten Menschen auf der Welt gibt, und ich auch gar nicht die Gefahr haben will, dass der Vermieter möglicherweise so einer ist, der dann selbstgefällig in meinen Sachen herumwühlt, weil er glaubt, er dürfe das als Vermieter. (Tatsächlich stand mein Vermieter auch schon einmal vor der Tür und forderte, sofort eine "Sichtprüfung" aller Fensterscharniere machen zu können - keine Ahnung, warum er das ohne Anmeldung urplötzlich wollte?! - und war richtig cholerisch, weil ich ihm das verwehrte, weil ich gerade bloß im Handtuch aus der Badewanne gesprungen war. Der faselte dann auch was von, das sei sein gutes Recht als Eigentümer, in seinem Haus nach dem Rechten zu sehen, usw... Also, dem würde ich es durchaus zutrauen, wenn der einen Zweitschlüssel hätte, hier auch mal in meiner Abwesenheit herumzuspazieren).
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Mein Gehirn hat in solchen Situationen quasi die falsche Abzweigung genommen und eigenständig Verknüpfungen erstellt.
Ich würde das nicht einmal als (Pseudo-)Halluzinationen bezeichnen. Wenn es nach Zwiebeln riecht, riecht es eben für manchen nach Pizza, für andere nach Döner ;) Geringe (situationsbedingte) akustische Fehlwahrnehmungen sind auch nicht gleich totaler Realitätsverlust - sondern können z.B. auch bei Übermüdung auftreten, bei ganz gesunden Menschen.


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10.01.2019 um 17:57
@Aloceria
Soweit ich weiß, darf der Vermieter keinen Schlüssel mehr für die Wohnung des Mieters haben. Zumindest ist das bei mir so. Ich habe alles Schlüssel bekommen und musste unterschreiben dass ich sie bekommen habe. Dabei hat der mir erzählt dass er das nicht darf bzw die Hausverwaltung. Zutritt verschaffen muss ich ihm bei etwaigen Inspektionen. Die müssen aber begründet sein, wie Wartung oder in Augenscheinnahme weil behauptet wurde dass die Wohnung verwahrlost wäre.


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10.01.2019 um 18:08
@Aloceria

Gerade bei den olfaktorischen Hallus kamen allerdings manchmal ganz schön schräge Sachen zusammen. Wobei ich angenehme Sachen eher gerochen habe, wenn es mir einigermaßen gut und eher üble Sachen, wenn es mir schlechter ging. Die Zwiebeln warn auch zugegeben eher noch harmlos. Ich bin mal in ein öffentliches Gebäude rein gelaufen und plötzlich hat's nach Zuckerwatte gerochen. Noch heute ist meine Standardfrage, wenn ich was seltsames rieche an Dritte "Riechst du das auch?", weil ich es mir einfach antrainiert habe, meiner eigenen Wahrnehmung nicht immer zu trauen.

@skagerak
Ja, Vermieter dürfen eigentlich keinen Schlüssel behalten. Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Hausverwaltung mein Schloss austauschen müsste, damit der Generalschlüssel nicht mehr passt, wenn ich sie dazu auffordern würde. Ich mache es nicht, weil in meinem Mietvertrag ebenfalls steht, dass der Vertrag jeweils nach einem halben Jahr ausläuft und sich dann wiederum jeweils um die gleiche Zeit verlängert, wenn sich keine der beiden Parteien zwecks Kündigung meldet. Quasi eine Aneinanderreihung von Zeitverträgen. Denn ich möchte zwar ausziehen, allerdings erst, wenn ich weiß, was aus meinem momentan befristeten Arbeitsverhältnis wird.

Wobei ich mir gerade ernsthaft die Frage stelle, ob man als Vermieter überhaupt solch eine Reihenbefristung aussprechen darf. Ich glaube, ich muss mit meinem Mietvertrag mal beim Mieterschutzbund vorstellig werden. :D

Dass es den Generalschlüssel gibt, steht indes außer Frage. Wenn hier solche Angelegenheiten wie Rauchmelderüberprüfungen anstehen, liegen jeweils Zettel im Briefkasten, in denen ich als Mieter der Verwaltung die Vollmacht erteilen kann, auch in meiner Abwesenheit die Wohnung zu betreten.


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10.01.2019 um 18:14
Zitat von skagerakskagerak schrieb:Zutritt verschaffen muss ich ihm bei etwaigen Inspektionen. Die müssen aber begründet sein, wie Wartung oder in Augenscheinnahme weil behauptet wurde dass die Wohnung verwahrlost wäre.
Naja, mit "Behauptung, die Wohnung sei verwahrlost" ließe sich ja alles entschuldigen. Der Vermieter müsste ja dann nur behaupten, jemand hätte behauptet, dass..., und schon hätte er einen Zugangsgrund. Aber ohne vorige Anmeldung darf er das auch nicht, es sei denn, es wäre Gefahr im Verzug, oder?


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10.01.2019 um 18:28
@Aloceria
Ich sag ja, ich wäre verpflichtet im Zutritt zu verschaffen, natürlich in meiner Anwesenheit. Um sich abzusichern, würde er sicher niemals alleine rein gehen.
Ich frage mal morgen nen Bekannten, der vermietet einige Wohnungen und Häuser.


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10.01.2019 um 19:54
@Aloceria

Also ich leide definitiv nicht an Schizophrenie, das hätte mein Arzt gemerkt und die Taten meines Täters und seines Gefolges sind ja auch anderen bekannt und polizeilich nachweisbar. Z.B. die diversen Anzeigen wegen irgendwelcher inszenierter Straftaten, das ist ja nicht nur mir passiert, ich weiß mindestens 3 Personen, alles Männer, die mit solchen Anzeigen jährlich überzogen wurden.

Was klingt daran jetzt bitte geisteskrank, woran sollte man das festmachen. Eine Gruppenschizophrenie?


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10.01.2019 um 20:00
@TheBarbarian

Nun, die Beschädigungen in meiner Wohnung nach dem Einbruch, waren ganz konkret und real. Vattenfall hat das ja auch bestätigt, die waren ja da.

Die Antworten meiner "Freunde" ließen kein Zweifel zu.

Ich schließe mich da schon nrx an, ihr macht es euch zu einfach.


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10.01.2019 um 20:29
Zitat von WolkenschuhWolkenschuh schrieb:auch anderen bekannt und polizeilich nachweisbar
Wieso ist er dann nicht haftbar gemacht worden?


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10.01.2019 um 20:48
@behind_eyes

Klar die Anzeigen an sich, sind alle nachweisbar, die Personen haben sich alle auf seiner Seite getummelt.

Und ich hatte es ja schon mal beantwortet und da sind wir wieder beim Gangstalking, er zieht die Nummer mit vielen Leuten durch, die defintiv mit ihm in Kontakt stehen.

Anonyme Anzeigen, egal wo, wie willst da denn bitte den Verursacher festmachen.

Die Anzeige gegen mich, ich hab da meine Zeugenaussage zu gemacht, konnte ich ihm direkt zuordnen, hat mich über eine seiner Laufburschen anzeigen lassen. Andere Anzeigen wurden anonym gemacht.

Ich hatte ja mal erzählt, von dem anderen Typen, der ihn auch persönlich kannte, dem hat er regelmäßig das Auto massiv beschädigt, der ist auch zum Anwalt gegangen, er meinte zu ihm, da können sie nicht viel tun, gibt höchstens ein Bußgeld. Er hat dann darauf verzichtet und hat sich den Typ selbst zur Brust genommen.

Ich hab das Anfangs auch nicht als Stalking gesehen, dachte Racheakt, weil er sauer auf mich ist, der beruhigt sich schon wieder. Meine Ruhe ist mir wichtiger. War ne komplette Fehlentscheidung, ich hätte sofort Gegenanzeige erstatten sollen, was ich auch gemacht hätte, wenn die Anzeige für mich Folgen gehabt hätte.

Alle Beteiligten in dem Bereich sind definitiv nicht scharf drauf, da zu sichtbar zu werden. Deswegen werden es viele, wie ich, es erstmal dabei belassen haben.


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10.01.2019 um 20:59
Dann stimmt folgende Aussage also nicht:
Zitat von WolkenschuhWolkenschuh schrieb:die Taten meines Täters und seines Gefolges sind ja auch anderen bekannt und polizeilich nachweisbar.
Und hierzu:
Zitat von WolkenschuhWolkenschuh schrieb:Anonyme Anzeigen, egal wo, wie willst da denn bitte den Verursacher festmachen.
Jetzt wird's albern ..

https://www.wbs-law.de/personlichkeitsrecht/grundlose-strafanzeige-betroffener-hat-anspruch-auf-erstattung-von-anwaltskosten-67808/

Ich frag lieber nicht warum dein Anwalt das angeblich nicht weiss.... ;-)


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10.01.2019 um 21:03
@behind_eyes

ok albern möchte ich nicht erscheinen, ich lese mir mal deinen Link durch, Moment!

Also hat ja jetzt sein Antwalt gesagt nicht meiner.


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10.01.2019 um 21:06
Das Amtsgericht Brandenburg hat entschieden (Urteil vom 26.05.2016, Az. 34 C 40/15), dass wenn gegen einen in Wahrheit Unschuldigen unberechtigterweise Strafanzeige erstattet wird, der Beschuldigte vom Anzeigenerstatter Ersatz seiner Anwaltskosten verlangen kann.


Grundlose Strafanzeige – Betroffener hat Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten ©-ferkelraggae-Fotolia-Fotolia_31081868_XS
Grundlose Strafanzeige – Betroffener hat Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten ©-ferkelraggae-Fotolia-Fotolia_31081868_XS

Pro Jahr gehen in Deutschland hunderttausende Strafanzeigen bei der Polizei ein. Die Staatsanwaltschaft leitet dann ein Ermittlungsverfahren ein. Doch welche Rechte haben Beschuldigte, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass man zu Unrecht beschuldigt wurde?

Unberechtigte Strafanzeige gegen Bürger
Im aktuellen Fall wurde gegen einen Bürger Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft leitete ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ein, welches jedoch mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StGB eingestellt wurde. Zu diesem Zeitpunkt hatte der zu Unrecht Beschuldigte bereits einen Anwalt beauftragt. Der zu Unrecht Beschuldigte verlangte jetzt vor Gericht vom Anzeigenerstatter Ersatz seiner Anwaltskosten.

Kein Anspruch auf Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten, wenn der Anzeigenerstatter nur mit leichter Fahrlässigkeit falsche Angaben macht. Jeder Bürger hat nämlich das Recht, eine Strafanzeige zu erstatten. Es ist mit rechtstaatlichen Geboten unvereinbar, wenn denjenigen, der Strafanzeige erstattet, irgendwelche Nachteile treffen. Selbst dann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass sich der Vorwurf der Straftat als unberechtigt erweist oder nicht aufklären lässt, dürfen den Anzeigenerstatter keine Schadensersatzforderungen treffen.

Grundsatz: Ermittlungsverfahren schützt den Beschuldigten hinreichend
Das Stellen einer Strafanzeige und das sich anschließende strafrechtliche Ermittlungsverfahren genießen dem Grunde nach erst einmal verfahrensrechtliche Legalität und es gilt die Vermutung der Rechtmäßigkeit. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren als solches schützt den Beschuldigten hinreichend.

Eine vorsätzlich falsche Strafanzeige ist strafbar!
Anders sieht der Fall jedoch dann aus, wenn ein außergerichtliches Verfahren durch eine vorsätzliche oder leichtfertig erstattete unwahre Anzeige veranlasst worden ist. § 469 StPO regelt, dass dem Anzeigenerstatter dann bei vorsätzlich falscher oder leichtfertiger Erstattung einer Strafanzeige die Erstattung von Anwaltskosten auferlegt werden kann.

Eine vorsätzlich falsche Strafanzeige liegt beispielsweise dann vor, wenn der Anzeigenerstatter sich durch die Erstattung der Strafanzeige selber wegen einer falschen Verdächtigung nach § 164 StGB strafbar macht. Er muss dann dem zu Unrecht Beschuldigten Schadensersatz leisten.

Fazit
Wenn ein Bürger zu Unrecht bei der Polizei beschuldigt- und daraufhin von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, welches sich im Nachhinein als unbegründet erweist, dann sollten Beschuldigte ihre Rechte geltend machen.

Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung
Behauptet der Anzeigenerstatter vorsätzlich falsche Tatsachen, dann liegt eine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB vor. Möglicherweise könnte dem Anzeigenerstatter auch eine Verurteilung wegen übler Nachrede nach § 186 StGB drohen.

Fühlt man sich zu Unrecht beschuldigt sollte deshalb überlegt werden, eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung oder Übler Nachrede zu stellen.

Zivilrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung
Alternativ besteht zudem die Möglichkeit auf zivilrechtlichem Wege gegen den Anzeigenerstatter vorzugehen. Zu Unrecht Beschuldigte können eine außergerichtliche Abmahnung versenden und in dieser den Anzeigenerstatter auffordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weigert sich der Anzeigenerstatter diese zu unterschreiben kann mittels einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung geklagt werden.

Anspruch auf Widerruf der unwahren Behauptung
Daneben besteht auch ein Widerrufsanspruch. An einen Anspruch auf Widerruf der unwahren Behauptung ist insbesondere dann zu denken, wenn die unwahren Behauptungen auf Facebook und Co. oder am Arbeitsplatz verbreitet wurden. (LaR)



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10.01.2019 um 21:08
Nix anonym, garnichts. Sowas gibt es nicht.


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10.01.2019 um 21:12
@behind_eyes

Doch gibt es sehr wohl, die erste Anzeige war nicht anonym, hab ich ja nicht behauptet. Ich wurde aber anonym beim Jobcenter und beim Finanzamt angezeigt, hat sich Gott sei Dank auch geklärt ohne Folgen für mich. Aber der Ärger und der Stress, die Rennereien mit Anwalt etc. hast ja trotzdem.

Zwei der Personen wurden zeitgleich mit mir angezeigt, wegen desselben Vorfalls, das würde dem Gerichtsurteil ja nicht wiedersprechen, was
du da jetzt eingestellt hast.

Wenn mehrere Personen angezeigt werden, ist ja erstmal ein Ermittlungsverfahren, ich wurde nach meiner Zeugenaussage nicht weiter beschuldigt, also hatte es ja keine einklagbaren Folgen gehabt.


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10.01.2019 um 21:19
Verarsch jemand anderen oder geh zum Arzt.


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