Ich habe mir jetzt mal die ominöse Grundlage der Zwangsimpfungen angeschaut. (§ 20 (6) IfSG)
www.gesetze-im-internet.de/ifsg
Halten wir also im Protokoll fest: ja, eine Impfpflicht kann für
bedrohte Teile der Bevölkerung ausgesprochen werden,
wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. (s. Satz 1 des Absatzes)
Wie wir hier ja schon verschiedentlich festgestellt haben, hapert es im Moment an der klinisch schweren Verlaufsform noch mächtig gewaltig. Sollte es diesen geben, kann also für
bedrohte Teile der Bevölkerung eine Impfpflicht entstehen. Damit geht das an einer Zwangsimpfung aller schon massiv vorbei. Im Übrigen ist der Ausweg aus der Impfpflicht direkt in Satz 3 des gleichen Absatzes eingebaut.
Ein … Impfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis … nicht geimpft werden kann, ist von der Impfpflicht freizustellen;Es gibt auch unter den Ärzten genügend Impfgegner. Und die werden entsprechende Atteste liebend gerne ausstellen.
Und dann war da noch die Frage der Durchsetzung: in den §§ 73ff finden sich die Straf- und Bußgeldvorschriften. Interessanterweise finden sich dort Verweise auf alle möglichen §§. Aber nicht einer auf den § 20. D.h. ja, es gibt evtl. eine Impfpflicht. Ich sehe aber keinerlei Durchsetzungsmittel. Jedenfalls nicht auf legalem Wege. Ob die notwendige Rechtsverordnung (denn die bräuchte es, inkl. Zustimmung im Bundesrat!) auch gleich ein Bußgeld verordnen kann ist mir nicht bekannt. (Bin kein Jurist.)
Ich bin mir aber sicher, selbst wenn, ich würde es darauf ankommen lassen und das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (oder Bundessozialgericht?) abwarten. Bis das durch ist, wird das Verfahren wegen ‚hat sich erledigt’ niedergeschlagen.
Fazit: Über Sinn und Unsinn von Impfungen im Allgemeinen und dieser, mit diesem Impfstoff im Besonderen, können wir gerne streiten und diskutieren. Ich glaube nicht, dass es zu einer Mehrheit in den politischen Gremien für eine Zwangsimpfung reicht. Und wenn: siehe Amerika, der Widerstand ist da. (Und wäre es hier auch!)
Und abgesehen mal davon, dass ich das mit dem Chip für völlig an den Haaren herbeigezogen halte, fehlt es eben schon an den Grundlagen. Und wer sollte mich daran hindern, einen solchen Chip auch wieder entfernen zu lassen? Was brächte also eine solche Aktion? Außer horrenden Kosten und bürgerkriegsähnliche Zustände?
@Fabiano
Fabiano schrieb:Da kann man ja eigentlich nur noch misstrauisch werden.
Das ist dein gutes Recht. Und auch vernünftig. Ohne Frage. Aber paranoid muss man da nicht werden...