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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

06.11.2014 um 22:45
Das Urteil im Fall Mollath wurde vom Landgericht Regensburg veröffentlicht und Jeder darf es nachlesen:

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/regensburg/pressemitteilung2014-7/urteil_mollath.pdf (Archiv-Version vom 18.12.2014)


Hier die Originalpressemitteilung:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/r/aktuell/04561/index.php
Pressemitteilung 2014-7: Schriftliches Urteil in der Sache Mollath
Den teilweise anonymisierten Volltext des schriftlichen Urteils in der Sache Mollath können Sie nunmehr als PDF-Datei abrufen.
Beachten Sie bitte, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist!
Die Presse schreibt dazu auch Einiges, nur ein Beispiel:

Mittelbayerische Zeitung, 06. November 2014
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/gericht-veroeffentlicht-mollath-urteil/1145773/gericht-veroeffentlicht-mollath-urteil.html
...
Darin wird noch einmal detailliert auf den Verfahrensablauf, die Tatvorwürfe und die Beweisführung eingegangen. Gustl Mollath wurde nach Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens am 14. August vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Mollath selbst sieht diesen Freispruch allerdings als Urteil zweiter Klasse, weil es in der Begründung heißt: „Zwar ist die Kammer davon überzeugt, dass der Angeklagte eine gefährliche Körperverletzung rechtswidrig beging. Jedoch handelte der Angeklagte möglicherweise ohne Schuld, da nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann, dass der Angeklagte bei Begehung der Tat wegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig war, nach der vorhandenen Einsicht vom Unrecht der Tat zu handeln.“

Damit geht das Landgericht Regensburg unter der Vorsitzenden Richterin Elke Escher in seinem Urteil davon aus, dass es im Jahr 2001 zwischen Mollath und seiner damaligen Frau zu Handgreiflichkeiten kam. Dass es im Mai 2002 zudem zu einer Körperverletzung mit Freiheitsberaubung gekommen sein soll, stand für die sechste Strafkammer dagegen nicht zweifelsfrau fest. In dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten, wurde hinsichtlich der Mollath vorgeworfenen Sachbeschädigungen entschieden. Die Kammer sei hinsichtlich des Vorwurfs, Mollath habe Autoreifen zerstochen, „nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit von der Täterschaft des Angeklagten überzeugt“, heißt es.
...


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Der Fall Gustl Mollath

07.11.2014 um 12:28
Mollath hat inzwischen seinen Anwalt gewechselt und legte, unterstützt durch den Münchner Rechtsanwalt Adam Ahmed, Revision gegen den Freispruch ein, da er den Vorwurf der Gewalt gegen seine frühere Frau nicht hinnehmen will.
Bislang schien Mollath der Vorwurf der Körperverletzung nicht sonderlich zu belasten. Eher nebenbei offerierte er dem Gericht zwei Varianten, einmal die Notwehr und dann den Sprung aus dem fahrenden Auto. Hierbei machte er nicht den Eindruck, als sei es ihm wichtig, an einer Entkräftung mitzuwirken.

Sollte die Revision durchgehen, kann ich mir einfach nicht vorstellen, wie danach eine weiße Weste gebastelt werden könnte. Man wird sehen.


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Der Fall Gustl Mollath

08.11.2014 um 08:35
Auf Twitter wundert man sich über die wenige Resonanz, die die Veröffentlichgung des Urteils auslöste und ich äußere das auch mal für hier.
Kein Interesse?


Ich stosse gerade auf eine weitere Fundgrube für Schmankerl zum Fall:


http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath
Gustl Mollath und der König von Bayern
Psychiatrische Gutachten nach Aktenlage mit anschließendem Wegsperren mißliebiger Personen, das geschah auch mit Ludwig II. von Bayern (1845-1886). Vier Irrenärzte erklärten ihn in Abwesenheit für „unheilbar seelengestört“. Man entmündigte ihn, stellte ihn unter Betreuung und sperrte ihn in Schloß Berg am Starnberger See ein. - Gustl Mollath hätte mit seiner Anzeige über riesige Schwarzgeldverschiebungen zum Wohle Bayerns beigetragen. Auch ihn erklärte man für verrückt und sperrte ihn weg.
http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath
Wiedereingliederung in das Arbeitsleben
...
Zu denken wäre auch an eine freiwillige zehnprozentige Justizopferumlage unter allen Nürnberger Richtern und Staatsanwälten als ein Wiedergutmachungsbeitrag für den durch das Fehlurteil angerichteten Schaden. Auch humanitäre Nürnberger Stiftungen könnten sich Gedanken machen, die Lücken im sozialen Netz zu schließen.
Könnte Nürnberg, die Stadt des Friedens und der Menschenrechte, Gustl Mollath den Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis verleihen, eine mit 15.000 Euro dotierte Auszeichnung? Das wäre allerdings nur ein geringfügiger Betrag angesichts des erlittenen immensen materiellen und immateriellen Schadens.
http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath_in_Freiheit
Wiedereingliederung
Am Mittwochabend, den 7. August 2013, rief Gustl Mollath die Journalistin Ursula Prem an und fragte sie, ob sie ihn in Nürnberg mit der Kamera auf die Ämter und bei seinem Einkaufsbummel begleiten wolle. Zuerst gingen Ursula Prem, Gustl Mollath und sein Freund Edward Braun am Donnerstag zum Einwohnermeldeamt. Dort ließ sich Mollath einen vorläufigen Ausweis ausstellen. Zwei Mitarbeiter berieten ihn aus eigener Initiative über die Möglichkeit, per Briefwahl an den kommenden Wahlen teilnehmen zu können.
Gegenüber im Fotostudio Unger servierten die Mitarbeiterinnen Kaffee und Mineralwasser, fertigten biometrische Fotos und schenkten ihm die Fotos. Beim Ordnungsamt erhielt er keinen neuen Führerschein, angeblich weil er noch keinen festen Wohnsitz hat. [4] Bisher kommt Mollath bei Freunden unter. Aber selbst im Unterstützerkreis wird seine Adresse geheimgehalten, um ihn vor weiterem Rummel zu schützen.
Der am 18. Juli 2009 abgelaufene Personalausweis, der Führerschein Gustl Mollaths und fast alle seine Unterlagen befinden sich im Besitz seiner Ex-Frau. Eine Neuausstellung der Dokumente wäre nicht nötig, wenn sie alle Papiere herausgäbe. Der Personalausweis müßte nur verlängert werden. [5]
Wichtig wäre die Eröffnung und Bekanntgabe eines eigenen Bankkontos, damit die vielen Sympathisanten Gustl Mollaths ihrer Freude konkreten Ausdruck verleihen können.
Anschließend machte Mollath mit seinen beiden Begleitern am Donnerstag noch einen Einkaufsbummel. Er kaufte sich zum Beispiel T-Shirts. Außerdem besuchte er auch einige Tatorte seiner Entrechtung wie die HypoVereinsbank und das Polizeipräsidium Nürnberg. Danach gingen sie in die Historische Bratwurstküche „Zum Gulden Stern“, wo Mollath seine ersten Nürnberger Rostbratwürste in Freiheit genoß.
http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath_in_Freiheit
Buchprojekt
Für das von Gustl Mollath angekündigte Buch wird er vom Fax-Zeitalter ins digitale Zeitalter hineinfinden müssen. Voraussetzung ist ein Computer mit Internetzugang. Hierzu könnte er vom Jobcenter geförderte Kurse im Bildungszentrum Nürnberg besuchen.
Einen Beruf auszuüben, sich rechtlich zur Wehr zu setzen und nebenher ein Buch zu schreiben, ist unmöglich. Da der Staat bisher keine Wiedergutmachung leistet und sich seiner Fürsorgepflicht hinsichtlich der Wiedereingliederung entzieht, ist es notwendig, daß Gustl Mollath die für ihn gesammelten Spendengelder als kleines Startkapital für sein Buchprojekt erhält. Darüber hat Gustl Mollath bestimmte Vorstellungen:

„Wenn ich die entsprechenden Möglichkeiten habe, werde ich vielleicht auch ein oder sogar mehrere Bücher schreiben. Es gibt einige namhafte Verlage, die Interesse haben. Aber der Vertrieb meines Buches soll keinesfalls über Amazon erfolgen. In dieser Hinsicht habe ich Prinzipien, das möchte ich nicht unterstützen, daß Buchläden aussterben. Deshalb muß mir das der Herausgeber garantieren. Konnte bislang aber keiner.“
http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath_in_Freiheit
Exkurs: Wahlergebnisse
Die Freie Demokratische Partei, die nicht für die Freiheit Gustl Mollaths eintrat, flog mangels Prinzipientreue aus dem Landtag und dem Bundestag. Im bayerischen Landtag hatte es zum Fall Gustl Mollath nur CSU-konforme Reden der FDP-Landtagsabgeordneten gegeben. Und im Menschenrechtsausschuß des Bundestages hatte die FDP die Befassung mit dem Fall Gustl Mollath abgelehnt.
Der CSU half, daß Horst Seehofer die Überprüfung des Falles Gustl Mollath gefordert hatte und daß Mollath am 6. August 2013 freigelassen wurde. Deshalb folgte der allgemeinen Empörung eine Erleichterung, obwohl der Fall Gustl Mollath nur die Spitze des Eisberges ist, der Fall noch lange nicht abgeschlossen ist und der Justiz- und Psychiatrieskandal weiterhin besteht.
Der Grünen-Fraktionschef Martin Runge verpaßte den Einzug in den Landtag knapp. Man hatte den Fraktionsvorsitzenden auf der Landesliste nicht ausreichend abgesichert. Ihm fehlten 191 Stimmen. Statt sich auf den Wahlkampf in seinem Wahlkreis Oberbayern zu konzentrieren, hatte er Akten zum Mollath-Untersuchungsausschuß studiert. Während andere bereits an Infoständen ausharrten, wurden seine Info-Flugblätter zur Person erst fertig, als die Briefwahl schon anlief. [21]
Hinzu kommt, daß Kreisrat Paul Wildenauer, Bad Tölz-Wolfratshausen, Bezirk Oberbayern, in seiner Netzseite Stimmungsmache gegen Gustl Mollath betreibt und damit Dr. Martin Runge in seiner Fraktion und im Wahlbezirk Oberbayern als unglaubwürdig hinstellt.

Exkurs: Kabinettsumbildung
Der Fall Mollath hat Folgen: Neuer Justizminister ist seit 9. Oktober 2013 der Unterfranke und Jurist Professor Dr. jur. Winfried Bausback. Die bisherige Sozialministerin Christine Haderthauer wird abgelöst durch die Oberpfälzerin und staatl. gepr. Chemotechnikerin Emilia Müller. Die Oberfränkin und Ärztin Melanie Huml wird Gesundheitsministerin.



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Der Fall Gustl Mollath

08.11.2014 um 14:50
Möchte nur ungern die traute Runde unterbrechen, aber ich habe noch Fragen zu einigen Seiten vorher:
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb am 03.11.2014:sehr wohl kann jemand, der revision einlegt, statt wegen totschlags im zuge der revision wegen mordes verurteilt werden. die einschlägigen normen, z.b. § 331 StPO, verbieten nur eine schlechterstellung in bezug auf die rechtsfolgen, nicht aber im hinblick auf den schuldspruch (BGHSt 14, 5, 7; 21, 256, 259 = NJW 1967, 1872; Meyer-Goßner StPO § 331 Rn 8).
Danke @DoctorWho .
Soweit ich das jetzt verstehe, heißt es, dass die Anklage in der Revision von Totschlag auf Mord geändert werden kann, ja?
Zitat von emzemz schrieb am 03.11.2014:Jetzt versteckt sich @JosefK1914 schon hinter @Dumas ;)
Öy. jetzt laßt mich mal da raus. Auf Seite 104 hier wurde ständig mein Nick erwähnt. Bin leider nicht jeden Tag da, um zu erwidern. Ich wollte einfach nur wissen, ob in der Revision die Anklage geändert werden kann, daraus resultierend das Strafmaß...obwohl das Urteil schon in einem früheren Verfahren gesprochen wurde. Ist diese Frage von mir nicht mit einem einfachen JA oder NEIN zu beantworten? Also ohne den juristischen Zeugs, welches ich eh nicht verstehe. Vielen Dank. Also ohne Paragraphen oder andere jegliche Ausführungen: Kann Anklage und Strafmaß sich in der Revision ändern?: JA oder NEIN?
Zitat von jaskajaska schrieb:http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath
Danke @jaska .
Das Wiki kenn ich. Hab das ja schor vor etlichen Seiten eingestellt (also den Link) und habe auch darauf hingewiesen, dass das ein Schmunzler wert ist :D Natürlich habe ich einzelne Zitate nicht so detailiert widergegeben wie Du...danke Dir dafür :)
Zitat von jaskajaska schrieb:Hier die Originalpressemitteilung:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/r/aktuell/04561/index.php
Vielen Dank Jaska :)

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

08.11.2014 um 17:53
@Dumas
Zitat von DumasDumas schrieb:Soweit ich das jetzt verstehe, heißt es, dass die Anklage in der Revision von Totschlag auf Mord geändert werden kann, ja?
ganz untechnisch und sehr allgemein gesprochen: ja.


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Der Fall Gustl Mollath

08.11.2014 um 17:59
@DoctorWho
Prima. Danke @DoctorWho für die verständliche Antwort. Das allein wollte ich wissen. Vielen Dank :) Also geht doch :D

Also kann Herr Mollath, wenn denn gesicherte Beweise vorliegen, in seiner Revision damit rechnen, dass das Urteil auch schlechter für ihn ausfallen könnte (bei anderslautender Anklage) Bei gesicherten Beweisen könnte ja dann auch die Anklage anders lauten ;) Aber ich denke, dass dies nicht der Fall sein wird.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

09.11.2014 um 12:25
@Dumas

so, wie du es jetzt formuliert hast: nein.

die anklage bleibt ja gleich. ausnahme: nachtragsanklage (§ 266 StPO). davon ist hier aber nicht die rede und i.ü. auch nicht zulässig. . geändert werden könnte (bei gleichbleibender anklage) der schuldspruch, nicht aber die rechtsfolge.


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Der Fall Gustl Mollath

10.11.2014 um 16:54
@DoctorWho

RA Ahmed hat offensichtlich seine Unterlagen bezüglich der Revision beim Gericht in Regensburg eingereicht. Gibt es Fristen oder Erfahrungswerte, bis wann mit der Entscheidung gerechnet werden kann, ob die Revision zugelassen wird oder nicht?


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Der Fall Gustl Mollath

11.11.2014 um 15:39
Zitat von DumasDumas schrieb:Also kann Herr Mollath, wenn denn gesicherte Beweise vorliegen, in seiner Revision damit rechnen, dass das Urteil auch schlechter für ihn ausfallen könnte (bei anderslautender Anklage) Bei gesicherten Beweisen könnte ja dann auch die Anklage anders lauten
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:so, wie du es jetzt formuliert hast: nein.
@DoctorWho Du machst mich noch ganz wirr.
Gut, also ANKLAGE kann NICHT in der Revision geändert werden bzw. anders lauten. Richtig?

URTEIL kann aber in der der Revison anders ausfallen, AUCH SCHLECHTER gestellt als zum letzten Urteil?

Also jetzt nur grob gefragt und ohne Paragraphen-Schnickschnack. Ich weiß, fällt einem Juristen schwer, aber ich danke Dir für Deine Bemühungen mir das in einfachen Worten begreiflich zu machen.

Gruß, Dumas

P.S. Ich hatte ja schon mal die Frage gestellt bezüglich Anklage, deswegen bin ich jetzt wirr:
@Dumas

Dumas schrieb:
Soweit ich das jetzt verstehe, heißt es, dass die Anklage in der Revision von Totschlag auf Mord geändert werden kann, ja?


ganz untechnisch und sehr allgemein gesprochen: ja.



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Der Fall Gustl Mollath

11.11.2014 um 19:52
@Dumas

lach ... ja, das ganze kann verwirrend sein, gerade wenn man es mit einfachen worten erklären will. da schleichen sich zwangsläufig ungenauigkeiten ein. okay, dann also noch einmal:

die anklage bleibt gleich. eine änderung ist nicht statthaft.

das urteil kann anders ausfallen, auch schlechter. schlechter aber nur in bezug auf den schuldspruch, nicht aber in bezug auf die rechtsfolge. die darf nicht verschärft werden. das urteil könnte also z.b. im hinblick auf den schuldspruch von totschlag auf mord geändert werden. nicht geändert werden darf aber die rechtsfolge. ist der angeklagte also in erster instanz wegen totschlags zu 7 jahren haft verurteilt worden, darf er zwar nun wegen mordes verurteilt werden, die freiheitsstrafe darf aber nicht dem § 211 StGB entnommen werden (lebenslange freiheitsstrafe), sondern bleibt bei 7 jahren (oder auch geringer).

das verschlechterungsverbot bezieht sich also ausschließlich auf die rechtsfolge, also die strafe. alles andere kann geändert werden.


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Der Fall Gustl Mollath

11.11.2014 um 20:00
Danke @DoctorWho
also war dies :
Zitat von DumasDumas schrieb:Dumas schrieb:
Soweit ich das jetzt verstehe, heißt es, dass die Anklage in der Revision von Totschlag auf Mord geändert werden kann, ja?


ganz untechnisch und sehr allgemein gesprochen: ja.
...nichtig.
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:lach ... ja, das ganze kann verwirrend sein, gerade wenn man es mit einfachen worten erklären will.
Hab ich schon gemerkt ;)
Aber vielen Dank, dass Du es mir nahe bringen wolltest...auch wenn ich es nicht kapier. Liegt aber nicht an Dir...Ich bin ein schwerer Fall diesbezüglich.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

12.11.2014 um 07:43
@Dumas

grins, also kapieren sollst du es schon. wenn sich jemand wissen aneignen möchte, dann bin ich gerne bereit, zeit zu investieren.

und so schwer ist es nicht: also noch einmal und vielleicht eingebettet in das verfahren an sich ;)

die staatsanaltschaft erhebt anklage durch einreichung der anklageschrift Wikipedia: Anklageschrift in dieser ist der prozessstoff beschrieben, nämlich der konkrete lebenssachverhalt, also die strafbare tat, die beweismittel und die rechtliche würdigung.

das gericht prüft im rahmen des sog. zwischenverfahrens Wikipedia: Zwischenverfahren , ob hinreichender tatverdacht besteht und auch die sonstigen voraussetzungen für eine eröffnung gegeben sind. bejaht das gericht dies, erlässt es einen eröffnungsbeschluss.

nun kommt es zum hauptverfahren Wikipedia: Hauptverfahren , an dessen schluss das urteil steht. gegenstand des verfahrens ist die tat, die durch die anklageschrift in form des eröffnungsbeschlusses beschrieben ist. diese anklage ändert sich auch nicht (ausnahme: nachtragsanklage Wikipedia: Nachtragsanklage ).

bis hier her kann man sagen, dass die anklage, so wie sie erhoben wurde, gegenstand des verfahrens ist und bleibt und daher auch dem urteil zugrunde liegt.

wird der angeklagte verurteilt, kann er rechtsmittel einlegen. im rahmen der revision Wikipedia: Revision (Recht)#Revision im Strafprozess beschränkt sich die überprüfung des urteils allein auf rechtsfehler. bereits diese fokussierung allein auf rechtsfehler macht deutlich, dass sich die anklage nicht mehr ändern kann und darf. die anklage bleibt also unverändert. auch darf man nicht vergessen, dass das rechtsmittel der überprüfung des urteils und nicht der anklage dient. auch dies spricht also dafür, dass sich die anklage nicht ändern kann.

im rahmen dieser überprüfung kann das revisionsgericht z.b. feststellen, dass das gericht fehlerhaft subsumiert Wikipedia: Subsumtion (Recht) hat, also den angeklagten fehlerhaft verurteilt hat.

und hier jetzt kommt es: die einschlägigen normen http://dejure.org/gesetze/StPO/331.html http://dejure.org/gesetze/StPO/358.html verbieten eine abänderung zu lasten des angeklagten lediglich im hinblick auf die rechtsfolge. die rechtsfolge Wikipedia: Rechtsfolge ist aber der strafausspruch, nicht aber der schuldspruch (jedenfalls dann, wenn ausschließlich der angeklagte das rechtsmittel eingelegt hat). im urteil sehen die beiden elemente z.B. wie folgt aus: der angeklagte wird wegen totschlags (schuldspruch) zu einer freiheitsstrafe von 7 jahren (rechtsfolge) verurteilt.

unter zugrundelegung des vorstehenden könnte also das soeben genannte urteil im schuldspruch, nicht aber in der rechtsfolge verändert werden. es könnte also jetzt wie folgt aussehen: der angeklagte wird wegen mordes (schuldspruch) zu einer freiheitsstrafe von 7 jahren (rechtsfolge) verurteilt.

summa summarum: die anklage blieb gleich, der schuldspruch wurde geändert, nicht aber die rechtsfolge.

so, besser kann ich jetzt wirklich nicht erklären ...


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Der Fall Gustl Mollath

15.11.2014 um 13:39
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb am 12.11.2014:wenn sich jemand wissen aneignen möchte, dann bin ich gerne bereit, zeit zu investieren.
Vielen Dank @DoctorWho , ich schätze Dein Bemühen sehr, dies mir alles nahe zu bringen. Es liegt ja nicht an Dir, dass ich es nicht verstehe, sondern an meiner Auffassungsgabe.

Gut, ich glaube, ich kann Deinen Ausführungen folgen...ich habs jetzt verstanden. Buh, war ein hartes Stück Arbeit für Dich, gell? :D

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

15.11.2014 um 17:41
@DoctorWho
besser als du erklärt hier wirklich keiner.
gibts du irgendwo Vorlesungen, wo man dich - so als fan- erleben kann??


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Der Fall Gustl Mollath

15.11.2014 um 18:04
Zitat von lawinelawine schrieb:besser als du erklärt hier wirklich keiner.
Da muss ich Dir recht geben @lawine . Wer das juristische bzw. dessen formulierung versteht, dann ist @DoctorWho als Erklärer ein Segen und seeeehr kompetent!
Zitat von lawinelawine schrieb:gibts du irgendwo Vorlesungen, wo man dich - so als fan- erleben kann??
Ui, @DoctorWho mutiert zum Star :D Jetzt im Ernst...stimmt, er ist wirklich gut.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

15.11.2014 um 20:15
Ein @DoctorWho Fanclub? Ich bin dabei :)


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Der Fall Gustl Mollath

15.11.2014 um 20:26
Zitat von Lee_SunkillerLee_Sunkiller schrieb:Ein @DoctorWho Fanclub? Ich bin dabe
Klar, wenn Dir nach jusristischer Dröhnung ist und auf Gesetzesdeutsch stehst, bist genau richtig.
Gruß, Dumas


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15.11.2014 um 20:32
Dumasvor 17 Sekunden
Lee_Sunkiller schrieb:
Ein @DoctorWho Fanclub? Ich bin dabe
Klar, wenn Dir nach jusristischer Dröhnung ist und auf Gesetzesdeutsch stehst, bist genau richtig.
Gruß, Dumas
Mich macht eher der Witz und Charme an, ein unwiderstehlicher Mix mit dem Intellekt ;)


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Der Fall Gustl Mollath

15.11.2014 um 20:34
Lee_Sunkiller schrieb:
Ein @DoctorWho Fanclub? Ich bin dabe
Klar, wenn Dir nach jusristischer Dröhnung ist und auf Gesetzesdeutsch stehst, bist genau richtig.
Gruß, Dumas

Mich macht eher der Witz und Charme an, ein unwiderstehlicher Mix mit dem Intellekt ;)
Uh, gefährliche Kombi :D Aber das freut unseren @DoctorWho bestimmt sehr.

Gruß, Dumas


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Der Fall Gustl Mollath

16.11.2014 um 18:35
@Dumas
@Lee_Sunkiller
@lawine

*rot anläuft* danke ... vorlesungen halte ich nicht. jedenfalls nicht mehr. aber hin und wieder bilde ich zukünftige juristen aus (vorbereitung auf das 2. stastsexamen Wikipedia: Juristenausbildung in Deutschland#Zweites Staatsexamen ) und zwar entweder als arbeitsgemeinschaftsleiter oder im rahmen einer station, die der referendar absolvieren muss.


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