Der Fall Gustl Mollath
18.10.2014 um 22:27Anzeige
little.human schrieb:Aber darum geht es hier ja nicht, ...Hättest dir vorher überlegen müssen.
little.human schrieb:Nein, ich bin fertig mit dir, ist mir zu stressig. ;) :Y:Danke Dir @little.human . Mir wurde jetzt der Stress auch a bissl zu arg. Hätte jetzt gern noch Dein gesamtes wirres Posting beantwortet, :
Dumas schrieb:...aber mir ist es nicht wert für so was ne Sperrung zu kassieren. Und diese hätte ich ohne Zweifel bekommen, wenn ich mich auf Dein Niveau nieder gelassen hätte. So wie Du schreibt nur jemand, der einfach keine Argumente mehr hat...oder a Fläschle Rotwein(oder was auch immer Du Dir rein ziehst) zu viel ;)
ICH???? Ja klar.... oh man. Bist a bissl wirr, kann das sein?
Natürlich. Und du scheinst zu oft auf Capslock zu kommen. :D
Dumas schrieb:
Da! Fängst schon wieder mit DIR an. ICH habe Dich aber NICHT dazu aufgefordert.
Um dir zu erklären, weshalb ich von einer Richterin spreche. Bist du etwas schwer von Begriff, oder weißt du selbst nicht mehr, was du schreibst? Und dann soll ich deine Meinung zu diesem Thema auch noch ernst nehmen? Ernsthaft? :D
Dumas schrieb:
So, nun reichts! WO und WANN habe ich Dich so behandelt bzw. Dir eine Behinderung unterstellt? Zitiere mich dahingehend!
Moooooment! ...Jetzt schreibst wieder Richter. Vorhin wars noch die Einweisung in eine Klinik. Also sind zwei paar Schuhe. Wir müssen schon bei einem bleiben ;)
Das hast du nicht direkt, vielleicht ist es auch einfach nur deine "kindische" Art, wenn du mit Menschen diskutierst, dass du so herüber kommst. Oder aber, nur ich nehme dich so wahr - jedenfalls macht es mir keinen Spaß, mit dir zu schreiben.
Dumas schrieb:
Das ist nicht MEIN Wissen sondern allgemein bekannt und öffentlich. Lese den Thread und die Links...dann wirst erleuchtet.
Nein, ich bin fertig mit dir, ist mir zu stressig. ;) :Y:
@emz
rentina schrieb:
Das glaubst du aber selber nicht, dass jemandem mit Psychiatrie-Einweisung gedroht werden kann, weil er nicht mehr dauern weggeht.
enn das schon fast 2 Jahre so ist, schon. ;) Aber darum geht es hier ja nicht, da verweise ich dich gerne an den Herren Dumas.
emz schrieb:@jaska
Ich dachte nur, wenn du eh schon am Wühlen bist ...
jaska schrieb:@emzAch komm @jaska , ich dachte Du packst jetzt da Deine ganzen Links aus :D Ist heut nicht Dein Wühltag?
War ich gar nicht
Dumas schrieb: Normalerweise kommen da die Links nur so geflogen.Um nicht zu sagen, @jaska haut sie uns förmlich um die Ohren :D
emz schrieb:Um nicht zu sagen, @jaska haut sie uns förmlich um die Ohren :D:D Ohren...die haben wir, so groß wie Dumbo.
emz schrieb:Da hast du Recht, heute Vormittag hätten wir @jaska dringend gebraucht. Aber wir haben uns tapfer geschlagen und ich glaube, sie kann stolz auf uns sein:D :D
emz schrieb:Hätte die Revision Erfolg, so sieht es für mich aber tatsächlich so aus, als ginge der ganze Schmonzens wieder von vorne los, es gäbe also wieder ein Wiederaufnahmeverfahren. ???Beitrag von DoctorWho (Seite 74)
Liebe Threadjuristen, bitte sagt, dass das nicht wahr ist und lediglich die Rechtsfehler überarbeitet werden von den neuen Richtern.
JosefK1914 schrieb:Das bedeutet dann, sollte der BGH das Verfahren zurückverweisen, ein neues Urteil für Mollath nicht schlechter ausfallen darf, als das aktuell existierende. Das ergibt sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs.nein. der grundsatz, der gemeint ist, ist der des verbots der reformatio in peius.
DoctorWho schrieb: nein. der grundsatz, der gemeint ist, ist der des verbots der reformatio in peius.Ja und nein. Dieser Rechtssatz ist nicht direkter Bestandteil unseres Grundgesetzes. Letztendlich ist dies auch nicht notwendig, da dieser Grundsatz nur einen Spezialfall des Anspruchs auf rechtliches Gehör darstellt.