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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

13.03.2018 um 08:11
Die Berechnung des Verdienstausfalls erfolgt wohl unter Berücksichtigung, was der Geschädigte auf Grund seiner Qualifikationund und seines Leistungsvermôgens, hätte an Einkommen erzielen können.
Ob dabei eine Rolle spielt, wo sich der Geschädigte bei seiner Festnahme aufhielt und wer die letzte Note zahlte, weiss ich nicht.

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Der Fall Gustl Mollath

13.03.2018 um 09:06
Der Schaden wird nach der sog. Differenzhypothese berechnet, also einer Gegenüberstellung der Sachlagen, nämlich der tatsächlichen, durch das schädigende Ereignis geschaffenen Lage und der hypothetischen, ohne das schädigende Ereignis gedachten Lage. Oder wie es der BGH in NJW-RR 1989, 980, 981 so eloquent ausdrückt: "Ein Gewinnentgang kann somit nur dann bejaht werden, wenn der Geschädigte durch das schädigende Ereignis einen Ausfall bei der Verwertung seiner Arbeitskraft oder beim Einsatz seiner Produktionsmittel erleidet, insbesondere der Nutzungswert einer erwerbswirtschaftlich eingesetzten Sache verkürzt wird (vgl. BGHZ 98, BGHZ Band 98 Seite 212 (BGHZ Band 98 Seite 219) = NJW 1987, NJW Jahr 1987 Seite 50 = LM § BGB § 249 (A) BGB Nr. 78; Grunsky, in: MünchKomm, § 252 Rdnr. 3)."

Was zugleich bedeutet: wo keine Erwerbsmöglichkeit von Anfang an bestand, da gibt es auch keinen Ausfallschaden.


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Der Fall Gustl Mollath

13.03.2018 um 12:27
Da ja Gustl Mollath als Betreiber einer Autowerkstatt gilt und eine Ausbildung vorweisen kann, ist eine Berufung auf fehlende Erwerbsmöglichekeiten schwierig.
Ebenso wenig kann man davon ausgehen, dass er ohne Festnahme, den Rest seines Lebens auf der Tenne verbracht hätte.


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Der Fall Gustl Mollath

13.03.2018 um 13:03
@3THINKER
Wie üblich daneben. Stichwort Darlegungs- und Beweislast. Vielleicht zur Abwechslung mal mit Fachwissen und nachdenken versuchen?


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Der Fall Gustl Mollath

13.03.2018 um 13:16
Zitat von 3THINKER3THINKER schrieb:Da ja Gustl Mollath als Betreiber einer Autowerkstatt gilt
Gilt er nicht, galt er bis 2002. Von diesem Zeitpunkt bis 2006, als er in die Psychiatrie kam, fehlte ihm die Erwerbsmöglichkeit. Da sich nach seiner Entlassung wiederum keine Erwerbsmöglichkeit auftat, dürfte es für ihn schwierig sein nachzuweisen, eine solche hätte in der Zeit seiner Unterbringung bestanden.


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Der Fall Gustl Mollath

13.03.2018 um 15:55
"Der Freistaat hatte Mollath eine Entschädigungszahlung in Höhe von 170.000 Euro angeboten. Das lehnte Mollath ab, weil damit seiner Ansicht nach weder der materielle noch der immaterielle Schaden abgedeckt sei. Er fordert rund 2,1 Millionen Euro - der Betrag beinhaltet unter anderem einen Verdienstausfall von rund 350.000 Euro und 800.000 Euro Schmerzensgeld. „Er hat nichts mehr“, betonte sein Anwalt, der immer noch auf eine außergerichtliche Einigung mit der Staatsregierung hofft."

http://m.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/gustl-mollath-verklagt-bayern-auf-rund-zwei-millionen-euro-entschaedigung-15473411.html

Das Gericht wird Gustl Mollath schon sagen, wenn er zu viel verlangt.
Vor Gericht ist es allerdings wie auf hoher See, man weiss nicht, was kommt.
Der Verdienstausfall von 350000 € ist auch recht bescheiden.
Ich betrachte das nicht als unangemessen.
Und aus meiner Sicht hatte der Herr Mollath die Möglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wenn man ihn nicht eingesperrt hätte.
Wenn nicht in der Autowerkstatt, dann seiner Qualifikation entsprechend, isls Angestellter n einem Unternehmen.


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Der Fall Gustl Mollath

13.03.2018 um 15:57
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:Wie üblich daneben. Stichwort Darlegungs- und Beweislast. Vielleicht zur Abwechslung mal mit Fachwissen und nachdenken versuchen?
Was heisst hier, wie üblich daneben?
Kennen wir uns irgendwoher?
Vielleicht liegst Du auch schief?


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Der Fall Gustl Mollath

13.03.2018 um 16:08
Zitat von 3THINKER3THINKER schrieb:Was heisst hier, wie üblich daneben?
Fairerweise muss man da anmerken, dass du schon in diversen ähnlichen Threads (Barschel z.B.) einen sehr kreativen Umgang mit für solche Fälle relevantem Wissen offenbart hast, Dich aber trotzdem als eine Art Experte mit Worten: "Es ist aber so, dass ..." gesehen hast. Da kann es schon mal zu ungeduldigen Reaktionen kommen.
Aber das nur zu dieser Frage.

Der Punkt ist jedenfalls, dass Mollath - als derjenige, der den Anspruch geltend macht - auch die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Umstände trägt. Er muss jedenfalls grundsätzlich darlegen und beweisen, wie hoch der Schaden ist.


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Der Fall Gustl Mollath

21.03.2018 um 15:02
Ich befürchte, Mollath wird schlechte Karten haben, denn das Ganze spielt sich in Bayern ab. Vermutlich nicht der beste Ort für so eine Klage.


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Der Fall Gustl Mollath

21.03.2018 um 18:02
Zitat von boju01boju01 schrieb am 01.02.2018:Dass der Fall Mollath gerade in Bayern passiert ist, verwundert mich nun nicht. Vielleicht sollte man auch da mal einen näheren Blick drauf werfen.
Zitat von boju01boju01 schrieb:Ich befürchte, Mollath wird schlechte Karten haben, denn das Ganze spielt sich in Bayern ab. Vermutlich nicht der beste Ort für so eine Klage.
Was willst du uns eigentlich mit deinen äußerst versteckten Anspielungen auf das Land Bayern näher bringen?
Oder anders gefragt, willst du uns überhaupt etwas sagen oder geht es dir um Aufmerksamkeit?
Dann troll dochmal schön weiter :troll:


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Der Fall Gustl Mollath

04.04.2018 um 20:08
@emz
Jeder der möchte kann feststellen, dass in Bayern die Uhren bei der Justiz etwas anders ticken. Ich verstehe hier diesbezüglich deine Aufregung gar nicht.
Es ist unbestritten, dass in Bayern z. B. Haftstrafen i. d. R. länger sind, als in den meisten anderen Bunesländern.
Du darfstr also wieder etwas runterkommen.


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Der Fall Gustl Mollath

04.04.2018 um 20:56
@boju01

Wo hat denn Mollath je eine Haftstrafe abgesessen?
Oder wolltest du das einfach mal ganz pauschal in den Raum werfen?

Mollath will Verdienstausfall erstattet bekommen. Wie da die Chancen in Bayern stehen?


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Der Fall Gustl Mollath

06.04.2018 um 19:27
@emz
Also ich hatte nirgends geschrieben, dass Mollath eine Haftstrafe abgessen hätte. Wie kommst du nur darauf?
Zitat von boju01boju01 schrieb:Es ist unbestritten, dass in Bayern z. B. Haftstrafen i. d. R. länger sind, als in den meisten anderen Bunesländern.
Das "z. B." und "i.d.R" sollte eigentlich deutlich machen, dass das allgemein gelten sollte. Zur Erinnerung, du hattest mir keine Frage zu G.M. gestellt,sondern zu "Bayern".
Zitat von emzemz schrieb:Mollath will Verdienstausfall erstattet bekommen. Wie da die Chancen in Bayern stehen?
Schwierig zu sagen. Wenn er im Schwargeldgeschäft tätig gewesen wäre und das richtige Parteibuch hätte, wären seine Chancen wahrscheinlich besser.


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Der Fall Gustl Mollath

06.04.2018 um 20:47
Zitat von boju01boju01 schrieb:Wenn er im Schwargeldgeschäft tätig gewesen wäre und das richtige Parteibuch hätte, wären seine Chancen wahrscheinlich besser.
So ticken die Uhren also in Bayern. Na dann.
Da würde ich doch mal sagen, da muss man richtig froh sein, dass man nicht in Bayern lebt :troll:


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Der Fall Gustl Mollath

09.05.2018 um 07:57
@DoctorWho

Hallo werter Kollege und guten Morgen.
Habe mich nochmals eingehend mit dem Fall Mollath befasst.

Nun ist mir aufgefallen das beim Medizinischen Gutachten der Ärztin von der Ex Frau von Gustl Mollath das Datum nicht stimmig ist.
Meiner Erinnerung zufolge ist das Gutachten 9 Wochen oder 9 Monate zurück datiert. Sprich dieses Gutachten das die Körperverletzung an der Ex Frau hätten Beweisen sollen war also nicht aktuell zum Zeitpunkt der Anzeige von Frau Mollath.

Auch wurde das Gutachten nicht von der Ärztin unterzeichnet sondern von deren Sohn. Da haben wir doch den Tatbestand der Urkundenfälschung oder sehe ich dies falsch ? Und hätte dieses Gutachten bei der Anzeige nicht genauer überprüft werden müssen ?

Das Gutachten trug ja kein aktuelles Datum will heissen nicht Zeitnah. Wenn ich die Anzeige entgegengenommen hätte und das Gutachten genauer studiert hätte wäre mir diese Diskrepanz aufgefallen und hätte dies genauer geprüft.

Es wurde ja festgestellt das es diese Körperverletzungen durch Gustl Mollath nie gegeben hat. In dem Besagten Gutachten der Ärztin steht geschrieben das die Bisswunden anhand eines Gebissabdruckes bei Gustl Mollath Eindeutig nachgewiesen hätten werden können.

Meines Wissens gab es nie ein solcher Gebissabdruck bei Gustl Mollath.
Mein Fazit ist das es diese Verletzungen und die Schläge von Gustl Mollath an seiner Ex Frau niemals gab. Ihre Aussagen waren also falsch und das Gutachten also auch falsch.


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Der Fall Gustl Mollath

09.05.2018 um 08:06
Hallo @EC145
Zitat von EC145EC145 schrieb:Es wurde ja festgestellt das es diese Körperverletzungen durch Gustl Mollath nie gegeben hat.
Das stimmt so nicht, oder?


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Der Fall Gustl Mollath

09.05.2018 um 08:15
@EC145
wegen Schuldunfähigkeit aber nicht weil es diese Übergriffe nicht gegeben hatte.


Süddeutsche Zeitung, 14. August 2014
http://www.sueddeutsche.de/bayern/trotz-freispruch-im-wiederaufnahmeverfahren-gericht-haelt-mollath-fuer-teilweise-schuldig-1.2089097
Gericht sieht Vorwurf der Körperverletzung bestätigt
...
Man sei aber davon überzeugt, dass der Angeklagte seine Ehefrau geschlagen, getreten, gewürgt und ihr in den Unterarm gebissen habe. Deshalb halte man die Vorwürfe gegen Mollath in diesem Punkt für erwiesen.
...
Sie sehe die Möglichkeit einer Wahnstörung, auch schon für das Jahr 2001 - als es zu der körperlichen Auseinandersetzung kam. Deshalb sei nicht auszuschließen, dass er zur Tatzeit aus psychischen Gründen schuldunfähig gewesen sei. Mollath sei deshalb nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten - von diesem Tatvorwurf freizusprechen.



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Der Fall Gustl Mollath

09.05.2018 um 08:19
@jaska
Das Gericht hat sich ja selbst Widersprochen.
Einerseits sieht das Gericht die Körperverletzungen bestätigt spricht Gustl Mollath jedoch in "dubio pro reo" frei.


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Der Fall Gustl Mollath

09.05.2018 um 08:24
@EC145
Wenn Du @DoctorWho mit Kollege ansprichst solltest Du diese juristischen Unterschiede schon kennen. Es geht um mögliche Schuldunfähigkeit zur Zeitpunkt der Übergriffe und weil man das nicht ausschliessen konnte gabs den Freispruch.


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