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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 10:09
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, Meineide sind in Ordnung wenn sie helfen häusliche Gewalt gegen die eigene Ehefrau zu vertuschen, ein seltsames Rechtsverständnis.
Ich könnte mir vorstellen, dass man das Thema "Wann sind Meineide in Ordnung" ebenfalls in den hier angeregten Thread aufnehmen könnte.

Peggy Knobloch (Seite 3551) (Beitrag von Carietta)
Zitat von CariettaCarietta schrieb:Eröffne doch einen eigenen Thread in dem du mit anderen über deine Rechtsauffassungen zu diversen Fällen diskutieren kannst, anstatt in schöner Regelmäßigkeit eine Metadiskussion zu starten, die niemandem etwas bringt und auch so rein gar nichts zum Thema beiträgt. Danke.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 10:29
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, Meineide sind in Ordnung wenn sie helfen häusliche Gewalt gegen die eigene Ehefrau zu vertuschen, ein seltsames Rechtsverständnis.
Das zeigt leider Deine schwere Voreingenommenheit bzw. eine nicht ausreichende Beschäftigung mit dem Fall.

Es konnte nicht bewiesen werden, dass es den Ausspruch von Frau Mollath nicht gab. Das einzige, was bewiesen wurde, dass der Zeuge den Satz erst später aufschrieb. Wenn der Satz wirklich so gefallen war, diente dieser Meineid in keiner Weise einer Vertuschung häuslichen Gewalt.

Und wie gesagt, dieser Meineid hat mit zur KORREKTUR eines falschen Urteils geführt, die zweite von der Zeugin behaupteter Vorfall wurde zumindest als nicht bewiesen angesehen und bei genauem Lesen des Urteils sogar eher als weltfremd. Und auch die Reifenstecherei wurde wieder neutraler betrachtet. Der Meineid führte nicht zu KORREKTUR. Das Gericht wusste von diesem Meineid und ist daher für den Ausgang des 2. Verfahrens unbeachtlich.
Zitat von emzemz schrieb:Ich könnte mir vorstellen, dass man das Thema "Wann sind Meineide in Ordnung
Du willst mich offenbar nicht verstehen. Ich kenne kein Schwarz-Weiß-Denken wie manch einer hier. Ich sehe, dass es auch Verbesserungen der Justiz möglich sind. Ich sage auch nicht, dass der Meineid in "Ordnung" war, vielmehr führe ich für MICH eine Abwägung durch, mit den Folgen dieses Meineids. Auf das 2. Tatsachenverfahren hat dieser Meineid keinen Einfluss gehabt, weil dieser erkannt wurde. Die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen ist dann natürlich auch angekratzt gewesen, obgleich es durchaus sein konnte, dass Frau Mollath den vom Zeugen behauptete Aussage getätigt haben kann. Ein wirklicher Schaden ist durch den Meineid offenbar nicht entstanden.

Auf der anderen Seite hat dieser Meineid ein Wiederaufnahmeverfahren mit einem Freispruch mit teilweise rechtlichen und teilweise tatsächlichen Gründen bewirkt und als Folge auch gesetzliche Änderungen, so dass unser Staat mehr Gerechtigkeit herrscht.

Das habe ich auch klar gemacht und war auch eindeutig aus meinen vorherigen Beiträgen offensichtlich. Aber Du willst mir - ähnlich wie im Knobloch-Thread - Dinge in den Mund legen, die ich nie behauptet habe. Willst Du auch hier eine solche Diskussion vom Zaune brechen - wie im Knobloch-Thread, denn zu solche Endlosdiskussionen?

Wenn man nur den Meineid als solchen betrachtet, dann hat das nicht mit einer fallspezifischen Abwägung zu tun (welche im Recht aber immer notwendig ist) sondern mit reiner Rosinenpickerei.

Ein von einem Moderator vorgeschlagene Thread ist in Wirklichkeit nicht sehr sinnvoll, da man allgemein so etwas überhaupt nicht beurteilen kann. Solche Abwägungen, welche auch zum fall gehören, sind immer fallspezifisch.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 10:32
Statt Schaum vor dem Mund täte mehr Sachlichkeit der Angelegenheit gut.

Ein Meineid ist ein Meineid. Punkt. Hier, weil der Zeuge gelogen hatte, soweit (!) er beeidet hatte, er habe davon eine Notiz angefertigt. Herr B. hat aber seine Behauptungen über dieses Gespräch auch schon lange vor dem Wiederaufnahmeverfahren - 2011 - geäußert. Ohne jede Bezugnahme auf eine Notiz. Frau Mollath hat immer bestritten, dass es überhaupt ein Gespräch mit B. gab.

Man genauso zur Kenntnis nehmen:

Das Gespräch des Herrn B. mit Frau Mollath - sogar mit dem Inhalt - konnte nach Ansicht des verurteilenden Gerichts durchaus stattgefunden haben. Das Schöffengericht hatte erhebliche Zweifel, ob Petra M. die Wahrheit gesagt hatte. Einen Beweis dafür, dass das fragliche Telefonat nicht wie geschildert stattgefunden habe, gebe es jedenfalls nicht.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/regensburg-freund-von-gustl-mollath-wegen-meineids-verurteilt-1.3452150

Ansonsten zur Darstellung des "Nordbayerischen Kuriers", die sehr stark darauf beruht, einen Pappkameraden aufzustellen ("Mollath als armes Opfer, als strahlender Held, als charismatischer Heiliger), um diesen dann mit großem Getöse umzunieten. Dies hat zwar a) seine Berechtigung und ist b) auch journalistisch in Ordnung. Aber wenn man es sich wie der "Nordbayerische Kurier" zur Aufgabe macht, den Fall aus einer anderen Warte zu beleuchten, sind die Schatten entsprechend anders ausgerichtet. Da gilt eben nichts anderes wie bei ZDF-Dokus.

Der kluge Leser nimmt Beides zur Kenntnis und bildet sich dann seine Meinung.

Zwei Anmerkungen zur Darstellung des "Kuriers":
Zitat von jaskajaska schrieb:Am Ende der fast sieben Stunden langen Verhandlung gibt Brixner dem Verurteilten eine Warnung mit auf den Weg: Er werde lange nicht wieder freikommen, sagt der Richter. Wenn er so weitermache. Er sollte Recht behalten.
Schon allein diese Drohung zeigt nicht nur die Arroganz des Richters. Als ob ein Mensch, der psychisch krank ist, die Kontrolle darüber hätte, wie er sich verhält. Allein aus diesem zynischen Satz des Richters Brixner könnte man auf die Idee kommen hier werde ein Gesunder wie ein schwer erziehbares Kind absichtlich in die Psychiatrie gesteckt - also ein Komplott gegen Mollath ist nicht so abwegig, wie getan wird. Der Verdacht der Rechtsbeugung stand auch immer im Raum, wenngleich der Beweis nicht geführt wurde.
Zitat von jaskajaska schrieb:Alles gewöhnliche Vorgänge – mit einem ungewöhnlichen Ausgang: Mollath galt fortan als Gefahr für die Allgemeinheit. Dies hat das Regensburger Landgericht aber weit von sich gewiesen.
Deshalb scheinbar (!) gewöhnlich Vorgänge. Der Satz wirft auch mehr Fragen auf, als es beantwortet: Denn der Ausgang stellt die Gewöhnlichkeit in Frage. Warum wurde Herr Mollath für gemeingefährlich gehalten? Waren die Gutachter "schuld"? Das LG Nürnberg? Was war da los? Wie konnte das passieren?

Darauf gibt es bis heute keine ordentliche Antwort. Und das machte den Fall auch so populär. Denn nicht erst seit "Einer flog über's Kuckucksnest" oder der perfiden Praxis im Ostblock, Oppositionelle in die Psychiatrie zu stecken, gibt es eine diffuse Angst vor so einem Schicksal. Stigmatisiert und gebrandmarkt als "gemeingefährlicher Verrückter", bis zum Ende aller Tage eingesperrt. Das ist so schlimm, wie unschuldig zu lebenslang verurteilt werden.
Zitat von jaskajaska schrieb:Das Urteil, das die Richterin fällte, sagt nichts über Mollaths Prozess im Jahr 2006 aus. Auch nicht darüber, ob das damalige Urteil ein „Unrechts-Urteil“ gewesen sei, wie Mollaths Unterstützer es behaupten. Auch nicht darüber, ob er zu Unrecht „psychiatrisiert“ worden ist. Denn das Wiederaufnahmeverfahren war kein neuer Prozess über den alten Prozess, es ging nur um gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Freiheitsberaubung.
Nein. Schon ein Widerspruch zur Aussage des "Kuriers", das Gericht habe eine Gefährlichkeit Mollaths von sich gewiesen. Das LG Regensburg hatte aber auch über eine Entschädigung zu entscheiden. Und da stellte es fest:
"In der Gesamtschau dessen wäre daher auch durch das Landgericht Nürnberg- Fürth im wiederaufgenommenen Verfahren bei Kenntnis dieser Umstände und zutreffender Sachbehandlung eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB nicht angeordnet worden."
Letztlich war die Entscheidung des LG Regensburg ähnlich wie die des LG Nürnberg: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit. Das LG Regensburg aber unter Anwendung des in dubio-Grundsatzes, aber ohne Gefährlichkeitsfeststellung.
Zitat von emzemz schrieb:So kann man es auch ausdrücken, wenn man die Exfrau bewusst negativ darstellen möchte.
Dass sie schlichtweg nicht vernehmungsfähig war, da erkrankt, das lässt man dann geflissentlich außer Acht.
Nein. Frau Mollath hat im Verfahren vor dem LG Regensburg von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht als Ehefrau Gebraucht gemacht. Das ist so, das ist keine negative Darstellung.

Gegen den Zahnarzt Herrn B. wäre sie nicht befugt gewesen, das Zeugnis zu verweigern. Hier war sie verhandlungsunfähig. Vermutlich - das wissen wir nicht - aufgrund der Erkrankung, wegen der sie 2017 verstorben ist.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 10:44
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Warum musst Du jetzt die Torpfosten verschieben, es geht um die die Mollaths Verschwörungsmärchen aufgesessen sind und darauf hin, jegliches Vertrauen in Justiz und Psychiatrie verloren und eine so große Paranoia aufgebaut haben, dass sie vielen Beteiligten mit Gewalt und Mord gedroht haben.

Wer da an vermeintlich, gemäßigten Mollathunterstützern wie intensiv weggesehen und verharmlost hat, steht ja nochmal auf einem anderen Blatt. Pilatus lässt grüßen.
Pilatus? Wer verschiebt hier welche Torpfosten???

Sorry, aber Deine Auffassung ist polemisch, diffamierend und unzutreffend. Was Andere aufgrund des Falles geglaubt haben, liegt nicht in der Verantwortung des Menschen, der sieben Jahre zwangspsychiatrisiert war.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 11:02
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Aber Du willst mir - ähnlich wie im Knobloch-Thread - Dinge in den Mund legen, die ich nie behauptet habe. Willst Du auch hier eine solche Diskussion vom Zaune brechen - wie im Knobloch-Thread, denn zu solche Endlosdiskussionen?
Und damit es hier nicht ebenfalls zu so einer Endlosdiskussion führt, möge sich doch, wer daran interessiert ist, selbst ein Bild von deiner Diskussion zum Grundgesetz machen, die hier beginnt Peggy Knobloch (Seite 3548) (Beitrag von SCMP77) und bei der es sich lediglich um "einige Skelettteile" Peggy Knobloch (Seite 3551) (Beitrag von emz) handelt, die von Peggy aufgefunden wurden und anscheinend noch nicht beerdigt wurden.


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05.06.2018 um 11:37
Zitat von monstramonstra schrieb:Was Andere aufgrund des Falles geglaubt haben, liegt nicht in der Verantwortung des Menschen, der sieben Jahre zwangspsychiatrisiert war.
Das was andere über den Fall geglaubt haben ist genau das was der Frauenwürger ihnen weiss gemacht hat und er war in der Psychiatrie weil er seine Frau halb tot gedrosselt hatte und niemand wusste was er sonst noch anstellen könnte. Es wäre ihm ein Leiches gewesen, wahrscheinlich schon innerhalb der ersten Monate etwas gegenteiliges zu vermitteln.

Er hat aber lieber das Personal schikaniert und diffamiert und sich als Opfer inszeniert, perfide dabei, dass er jegliche Beleidung von sich geben, die andere Seite, auf Grund der Schweigepflicht sich nicht wehren konnte.

Selbst im 2. Prozess war er noch zu feige Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, was ihn nicht hinderte aber weiter in gröbster Weise auszuteilen.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 12:04
@monstra
Auch wenn @towel_42 das sehr explizit ausdrückt, so ist das doch eben der Kern der Geschichte. Nachzulesen ist all dies in den Akten von Strate.
Das brauchst Du nicht als Hass interpretieren.

Diese negativen Dinge mögen nicht alle hören, was mir schon klar ist. Hilft aber nichts hier die Augen zu verschliessen.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 12:32
Zitat von jaskajaska schrieb:Diese negativen Dinge mögen nicht alle hören, was mir schon klar ist. Hilft aber nichts hier die Augen zu verschliessen.
Diese "negativen Dinge", wie Du sie bezeichnest, gehören auch zur Geschichte. Aber dann sollte man sich sachlich und differenziert damit auseinander setzen, vor allem wenn man Anderen vorwirft, das nicht zu tun. Und es ist nun mal ein Unterschied, ob eine Tatsache behauptet wird oder ob sie gerichtlich nachgewiesen ist.

Und wenn der Kern der Geschichte ist, dass Herr Mollath seine Frau misshandelt habe und man ihm alles habe zutrauen müsse, dann müssten wir vermutlich Hundertausende, wenn nicht gar Millionen Männer in die Psychiatrie stecken.

Hier zum Beispiel ein Bundestagsabgeordneter, ein Prof. Dr. gar:

https://www.bild.de/politik/inland/dr-patrick-sensburg/pruegel-vorwuerfe-fotos-belasten-cdu-politiker-39354584.bild.html

Und wenn der Kern der Geschichte ist, dass er selbst schuld gewesen sei, an seiner Einweisung und an den 7 Jahren rechtswidriger Unterbringung? Dann ist was gewaltig schief gelaufen in der Justiz, in der Psychiatrie, bei den Gutachtern! Es kann es doch nicht angehen, wenn sie routiniert so tun, als ob sie in in den Kopf des Straftäters schauen könnten, alles Mögliche "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" behaupten und prognostizieren - und wenn es nicht stimmt, dann hat es daran gelegen, dass sie keine Exploration vornehmen konnten. Wie armselig ist das denn?

Wenn Du schon auf die Dokumente bei Strate verweist, dann lese doch mal das psychiatrische Gutachten von Dr. Weinberger (2011) und seine Kritik an den Gutachten. Dr. Weinberger glaubt Mollath offensichtlich auch wenig, was die Verletzungen der Ehefrau anbelangt. Da ist er schnell darüber hinweg. Und der damals (2011) dokumentierte Kern von Mollaths "Verschwörungsgeschichte" ist alles andere als "größenwahnsinnig", sondern glaubhaft.

Da saß ein Mensch zu Unrecht in der Psychiatrie. Aufgrund der Arroganz, Borniertheit, Faulheit, Voreingenommenheit der Menschen, die über ihn richteten. Nicht, weil er seine Frau verprügelt oder sich ungebührlich aufgeführt hätte.

Und das ist es.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 12:33
Hier noch die Quelle: https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Weinberger-2011-04-30.pdf


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 16:24
Ein sehr früher blogbeitrag bei psiram hat ja schon vieles auf den Punkt gebracht.

https://blog.psiram.com/2013/07/causa-mollath-verschworung-oder-wahn/
Die eigentliche Tragik in der Causa Mollath liegt darin, dass sich infolge einer unglücklichen Verkettung von Umständen auch ansonsten völlig nüchtern und klar denkende Menschen von der Existenz einer Verschwörung überzeugen. Nur das Ausmaß variiert – von einer Clique von Steuerbetrügern mit Drähten in die selbstherrliche bayerische Justiz bis hin zu einer Einbeziehung von Ministerien, von den willfährigen Handlangern in der forensischen Psychiatrie bis hin zu den menschenverachtenden Bütteldiensten der Psychiatrie überhaupt und allgemein. Die von Anwälten präsentierten geschickt arrangierten Textfragmente und Interpretationen werden als nicht mehr hinterfragbare Wahrheit aufgenommen – dabei hätte ein Anwalt, der nicht Partei ist, seinen Beruf verfehlt.



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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 17:09
Zitat von monstramonstra schrieb:Nein. Frau Mollath hat im Verfahren vor dem LG Regensburg von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht als Ehefrau Gebraucht gemacht. Das ist so, das ist keine negative Darstellung.
Ich habe nie bestritten, dass dies der Rechtslage entspricht. Aber darum ging es nicht. Es ging um Stimmungsmache, wie ich meine, den Gänsefüßchen entnehmen zu dürfen.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb: Frau Mollath hatte im 2. Verfahren die Aussage verweigert. Das Gericht hat dann mit ihrer früheren Aussage den ersten Vorfall aus dem jahre 2001 "aufzuklären" versucht, ob das der Wahrheit entsprich,



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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 17:40
@emz

kann ich mal in Erinnerung bringen, was Du hier behauptet hattest:
Zitat von emzemz schrieb:So kann man es auch ausdrücken, wenn man die Exfrau bewusst negativ darstellen möchte. Dass sie schlichtweg nicht vernehmungsfähig war, da erkrankt, das lässt man dann geflissentlich außer Acht.Zwischenzeitlich ist sie verstorben.
Und das musste @monstra eben aufklären. Über meine Anführungsstriche hattest Du Dich nicht mokiert, das versuchst Du hier nun nachzuschieben.

Wie gesagt, wenn jemand die Aussage verweigert, dann wird es problematisch, die Zeugenaussage richtig zu bewerten. Schließlich fehlt die Unmittelbarkeit, wo es dem Gericht/StA und Anwalt dann möglich ist, an die Zeugin Nachfragen zu stellen, um so versuchen besser beurteilen zu können, ob die Aussagen glaubwürdig sind oder nicht. Das ist ein wesentliches Element der Verfahren hier in Deutschland und dieses Element fehlte. Wenn man dann hinzunimmt, dass das Gericht die Darstellung des 2. Vorfalls als eher weltfremd und daher unglaubwürdig angesehen hat, ist diese Aussageverweigerung als Hauptbelastungszeugin für die Wahrheitsfindung sehr kritisch. Das waren die Gründe für die Anführungsstriche. Das solltest Du meinem Beitrag auch entnommen haben und hattest Du ursprünglich auch nichts auszusetzen.

Einen Hauptbelastungszeugen muss man auch immer kritisch ansehen, besonders wenn er dann die Aussage verweigert und es sich herausstellt, dass er zumindest in einem Punkt vermutlich etwas erfunden hat. Hier gab es ja theoretisch die Möglichkeit, dass die Zeugin schwieg, weil sie ihren Ex (M) nicht mehr belasten wollte. Der 2. Vorfall lässt aber befürchten, dass die Weigerung dazu diente, sich selber nicht zu belasten und das ist dann eigentlich ein no go. In so einer Konstellation sehe ich es als fraglich an, ob man dann die früheren Zeugenaussagen noch hernehmen darf. Eine Überprüfung dieser Rechtsfrage, erfolgte durch den BGH jedenfalls nicht.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 17:45
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Die von Awälten präsentierten geschickt arrangierten Textfragmente und Interpretationen werden als nicht mehr hinterfragbare Wahrheit aufgenommen – dabei hätte ein Anwalt, der nicht Partei ist, seinen Beruf verfehlt.
Strate hat alles der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Was soll diese Behauptung also? Und von einer „unglückliche Verkettung von Umständen“ zu sprechen, ist bei mehreren klaren und aufgehobenen Fehlurteilen nur Hohn.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 17:49
@monstra

So ist es.

Der Artikel stammt aus dem Jahre 2013, wo nicht mal die Wiederaufnahme fest stand Nach den Urteilen herrschte auf diesem Blog bzgl. Mollath Totenstille bzgl. Molath.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 17:50
@SCMP77

Ja, deshalb sprach ich von fragwürdiger Beweiwürdigung durch das LG Regensburg. Aber die hatte auch politische Gründe, wie ich schon ausgeführt habe.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 17:53
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb: Wenn man dann hinzunimmt, dass das Gericht die Darstellung des 2. Vorfalls als eher weltfremd und daher unglaubwürdig angesehen hat, ist diese Aussageverweigerung als Hauptbelastungszeugin für die Wahrheitsfindung sehr kritisch.
Kannst die Stelle bitte mal raussuchen?


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 18:05
@monstra

Ja, diese Parallelitäten zwischen Mollath und Rupp fallen auf. In beiden Fällen wurden die ersten Wiederaufnahmeanträge abgelehnt, und dann blieb an den Angeklagten zum Schluss was hängen. Im Fall Rupp eigentlich noch hanebüchener als im vorliegenden, aber die Aussageverweigerung ist ein schwerer Punkt, über das sich das Gericht aus meiner Sicht nicht hätte hinwegsetzen dürfen, zumal es Anzeichen gibt, dass diese nicht zum Wohle Mollaths war, sondern letztendlich gegen ihn gerichtet gewesen sein könnte. In beiden Fällen konnte die Gerichte davon ausgehen, dass das Urteil vom BGH nicht geprüft wurde, weil ein Freispruch erfolgte.
Zitat von jaskajaska schrieb:Kannst die Stelle bitte mal raussuchen?
Werde ich nicht machen, jeder sollte schon selber das Urteil gelesen haben, ehe er hier versucht dazu Stellung zu nehmen. Denn es entgeht einem evtl. einiges, wenn man es nicht komplett liest. Wenn man es kritisch ließt, dann fällt einem eben auch einige sehr sehr dürftige Stellen auf, wo man eine deutlich bessere Beweiswürdigung zu erwarten war, stattdessen solche Punkte in gerade mal einem Abschnitt abgehakt wurden, obgleich diese wichtigen Punkte man mit wirklichen Fakten hätte begründen werden können und nicht allein auf einer Zeugenaussage, welche im neuen Verfahren die Aussage verweigerte.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 19:32
Weil hier auch oft behauptet wird, Mollath habe gelogen und Verschwörungstheorien in die Welt gesetzt:

Frau Mollath wurde nicht ohne Grund von ihrem Arbeitgeber wirksam außerordentlich gekündigt. U.a. auch aufgrund der Briefe Mollaths an Frau Mollaths Arbeitgeber. Sie habe letztlich zum Nachteil ihres Arbeitgebers mit einer anderen Bank gemeinsame Sache gemacht. Dagegen hat Frau Mollath 2003 vor dem Arbeitsgericht Berlin geklagt. Im Prozess hatte Frau Mollath u.a. behauptet, ihr Mann sei geschäftsunfähig und seine Briefe keine Grundlage für die Kündigung. Die Rechtsabteilung der HypoVereinsbank war anderer Ansicht und erklärte hingegen, dass die relevanten Aussagen Herrn Mollaths in den Briefen zutreffen und durch zahlreiche andere Verdachtsmomente bestätigt werden:
"So schildert Herr Mollath die komplizierten Beteiligungsverhältnisse der verschiedenen Banken in jedem Schreiben zutreffend, bereits dies spricht gegen die von der Klägerin ins Spiel gebrachte mögliche Geschäftsunfähigkeit des Herrn Mollath und für dessen vertiefte Kenntnis des Sachverhalts und der Tätigkeit seiner Ehefrau, der Klägerin. So weiß Herr Mollath genau,
- welche Schweizer Bank zu welcher Konzernmutter gehört,
- wann welche Banken fusionierten,
- und dass die Depotüberträge von der Bank von Ernst zur Bank Leu zeitlich mit dem Arbeitgeberwechsel des Herrn Furrer, den er in seinem Schreiben vom 29.12.2002 namentlich nennt, zusammen fielen.
(...)
Darüber hinaus hat die Prüfung der Kontoumsätze der Klägerin ergeben, dass sich diese in den Jahren 1996 bis 1999 tatsächlich mindestens 1x jährlich in der Schweiz aufhielt.
Angesichts dieser objektiv richtigen Tatsachen und der vielen weiteren Verdachtsmomente, die auf den gleichen Sachverhalt schließen lassen, ist nicht vorstellbar, dass die Aussagen von Herrn Mollath einem ‚krankhaften Haß‘ gegen die Klägerin entspringen und mit der Wahrheit nichts zu tun‘ haben sollen..."
Quelle: https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Plaedoyer-Verteidigung.pdf (Seite 13 f.)

Ihre Kündigungsschutzklage blieb ohne Erfolg. Das Gericht folgte den Gründen des Arbeitgebers.

Das war 2003. Frau Mollath hatte Herrn Mollath schon mehrfach angezeigt. Man sollte nicht vergessen, dass Frau Mollath nicht nur ihren Mann wahrheitswidrig bei der Polizei wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetzt angeschwärzt hat (bei der Durchsuchung wurde nur ein altes Luftgewehr gefunden), sondern auch behauptet hat, er habe eine Pistole (die nie gefunden wurde). Der Verdacht, dass sie auch gelogen hat (um ihre Existenz zu retten), ist jetzt nicht von der Hand zu weisen. Sondern sogar nach allgemeiner Lebenserfahrung recht wahrscheinlich. Es war eben nicht nur ein "kleiner Rosenkrieg". Beide versuchten, den anderen existentiell zu zerstören.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 20:16
Und was man auch nicht vergessen sollte:
https://www.zeit.de/2012/51/Mollath-Bankenskandal-Steuerhinterziehung/seite-4
Am 16. September 2003 wurde die außerordentliche Kündigung der Petra Mollath aufgehoben, sie erhielt eine Abfindung von knapp 20.000 Euro.
Zitat von monstramonstra schrieb: Es war eben nicht nur ein "kleiner Rosenkrieg". Beide versuchten, den anderen existentiell zu zerstören.
Kann man es denn einer Frau verdenken, die immer wieder von ihrem Mann misshandelt wird, dass sie ihm irgendwann nicht mehr sein Hobby, sprich die Autowerkstatt, finanzieren möchte? Hobby, nicht Existenz, denn Einnahmen hat er wohl nicht erzielt.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 20:24
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Wenn man dann hinzunimmt, dass das Gericht die Darstellung des 2. Vorfalls als eher weltfremd und daher unglaubwürdig angesehen hat, ist diese Aussageverweigerung als Hauptbelastungszeugin für die Wahrheitsfindung sehr kritisch.
Zitat von jaskajaska schrieb:Kannst die Stelle bitte mal raussuchen?
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Werde ich nicht machen, jeder sollte schon selber das Urteil gelesen haben, ehe er hier versucht dazu Stellung zu nehmen.
Wer behauptet, belegt. Also machst du dir auch die Mühe, denn ich hab keine Lust hier mit löschen wegen unbelegter Behauptungen anzufangen.


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