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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

04.06.2018 um 11:20
Zitat von EC145EC145 schrieb:Man sollte eben das ganze Dokument lesen, und nicht nur die Passagen die einem ins Konzept passen.
Nu freilich.

In der oben von mir verlinkten Quelle (Seite 3) heißt es in der Patientenakte (Datum: 14.08.2001): "Bisswunde re. Ellebogen".

In dem Attest (Datum: 03.06.2002) heißt es: "Bisswunde am rechten Ellenbogen mit Abdruck von Unter- und Oberkiefer."

Nachdem ich davon ausgehe, dass das Attest - fast 10 Monate nach Vorstellung der Frau Mollath ausgestellt - aufgrund des Eintrags in der Patientenakte erstellt wurde, müsste der "Abdruck von Unter- und Oberkiefer" der Ärztin noch im Gedächtnis haften geblieben sein.
Zitat von EC145EC145 schrieb:Weil es den Gebissabdruch natürlich nicht gab.
Verstehe ich nicht. Nochmals langsam: Die Patientenakte erwähnt keinen "Abdruck von Unter- und Oberkiefer", sondern nur die "Bisswunde". Das Attest erwähnt Beides. Wenn man darunter den "Gebissabdruck" versteht, dann gab es ihn auch. Zumindest im Attest.

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Der Fall Gustl Mollath

04.06.2018 um 11:20
Zitat von emzemz schrieb:Nicht vergessen sollte man auch nicht den meineidigen Zahnarzt, der mit seinen angeblich mitgeschriebenen Notizen zu einem nie stattgefundenen Telefonat mit Mollaths Exfrau
Das kann man so nicht sagen. Das Gespräch - sogar mit dem Inhalt - konnte nach Ansicht des verurteilenden Gerichts durchaus stattgefunden haben.
Bei dieser Sachlage hatte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Alexander Guth doch erhebliche Zweifel, ob Petra M. die Wahrheit gesagt hatte. Zwar sei auch die Glaubwürdigkeit des Angeklagten nicht über jeden Zweifel erhaben, aber einen Beweis dafür, dass das fragliche Telefonat nicht wie geschildert stattgefunden habe, gebe es jedenfalls nicht.

B.s Aussage, er habe sich "zeitnah" nach dem Telefongespräch eine Notiz auf seine Schreibtischunterlage gemacht, hielt das Gericht jedoch für widerlegt.
Die Lüge hinsichtlich der angeblichen Notiz ist dem Zahnarzt zum Verhängnis geworden. Das Gespräch mit Frau Mollath und dessen Inhalt war keine Lüge.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/regensburg-freund-von-gustl-mollath-wegen-meineids-verurteilt-1.3452150


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Der Fall Gustl Mollath

04.06.2018 um 11:22
Zitat von monstramonstra schrieb:Das Gespräch mit Frau Mollath und dessen Inhalt war keine Lüge.
Es war möglicherweise keine Lüge, um genau zu sein.
Was der Zahnarzt gehört hat, woran er sich wie gut erinnert, wird wohl dauerhaft im Dunkeln bleiben.


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Der Fall Gustl Mollath

04.06.2018 um 11:48
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es war möglicherweise keine Lüge, um genau zu sein.
Die Lüge bestand zweifelsfrei aber darin, dass er sich dieses Telefonat zeitnah mitgeschrieben haben will und deshalb den genauen Wortlaut als tatsächlich so gesagt angab.


@Photographer73
@jaska

Was es @EC145 dennoch unmöglich macht, seine Behauptungen, die aus zwei Büchern stammen sollen, zu belegen, dass sind die Allmy-Regel. Allmystery-Wiki: Kriminalfälle - Die Regeln
Ansonsten ist als Quelle alles zulässig, was den Usern kostenlos zugänglich ist, das heißt, keine Bücher, Zeitungen/Zeitschriften oder Paywall Artikel.
Um das Thema abzuschließen, hier die recht kuriose Version Mollaths bezüglich der festgestellten Verletzungen:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/mollath-prozess-gericht-lehnt-weitere-zeugen-ab-1.2080728
Mollath beschreibt, wie es seiner Ansicht nach zu dem Streit zwischen ihm und seiner damaligen Ehefrau gekommen sei. ... Auch von einem Sprung aus dem fahrenden Auto berichtet Mollath, dabei habe sich seine Exfrau Verletzungen zugezogen, die sie benutzt habe, um ihn zu belasten.
Dazu passt, dass Richterin Elke Escher einen Brief "von einem Herrn Heidingsfelder" erhalten hat, in dem es um die Verletzungen von Mollaths Exfrau geht. Die habe sie sich beim Sprung aus einem fahrenden Auto zugegezogen, schreibt auch dieser.


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Der Fall Gustl Mollath

04.06.2018 um 12:17
Zitat von emzemz schrieb:Dazu passt, dass Richterin Elke Escher einen Brief "von einem Herrn Heidingsfelder" erhalten hat, in dem es um die Verletzungen von Mollaths Exfrau geht. Die habe sie sich beim Sprung aus einem fahrenden Auto zugegezogen, schreibt auch dieser.
Eben dieser Heidingsfelder ist übrigens der Exfootbaaler, dessen juristische Expertise Mollath der von Strate vorgezogen hat.


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Der Fall Gustl Mollath

04.06.2018 um 13:19
Gerhard Strate zur Frage, ob nun Mollaths Version oder die seiner Frau zutreffen würde: "Ich kann mir vorstellen, dass beide Versionen stimmen."

Wer schon mal Rosenkriege beruflich oder privat begleitet hat, der weiß, dass so ein Spruch nicht bloß dahergesagt ist. Und im emotionalen Ausnahmezustand wird auch das Eine oder Andere gesagt oder getan, das man ansonsten nicht für möglich hält. Oder woran man sich danach nicht mehr erinnert.

Während Her Mollath medial sehr präsent war, hat man Frau Mollath nicht kennengelernt. Sie ist letztes Jahr mit 56 an Krebs gestorben. Ihr die Lüge, also die Unwahrheit in voller Absicht zu unterstellen, fällt mir ähnlich schwer, wie bei Mollath. An der strafprozessualen Wahrheit orientieren sich Lebensereignisse nicht. Sie sind die Wahrheit, werden aber eben erst in einem formalen Akt zu einem Amalgam. Auch Wahrheit. Aber nicht "die"...

Deswegen ist für die politische und rechtliche Dimension des Falles die Frage der Taten nur relevant, soweit sie einen Grund darstellten, Mollath nach § 63 StGB in der Psychiatrie unterzubringen. Das Gesetz wurde geändert und die Rechtsprechung des BGH hat sich dem angepasst. Während einerseits "in dubio pro reo" die Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB angenommen werden darf (wie es das LG Regensburg getan hat), verlangt der BGH bei § 63 eine Schuldunfähigkeit, die "ohne Zweifel" festgestellt sein muss:
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten auf Grund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht. Daneben muss eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades bestehen, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird; die zu erwartenden Taten müssen schwere Störungen des Rechtsfriedens besorgen lassen. Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln; sie muss sich auch darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten von dem Angeklagten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist. Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist der Tatrichter auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen.
BGH, 21.02.2017 - 3 StR 535/16


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Der Fall Gustl Mollath

04.06.2018 um 14:09
Man sollte halt nie vergessen, dass Strate in diesem Fall selber Partei ist, das er sich und seinen zukünftigen Klienten sein sein Scheitern irgendwie schön reden muss, erscheint da nur logisch, eine wirkliche inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gesamtkomplex Mollath, dem antipsychiatrischen Mob den auch er instrumentalisiert hat vermisse ich bisher.

Zuerst wurde die ganz große Verschwörung ( war es nicht sogar die größte aller Zeiten) verkündet das ganz große Fass aufgemacht, Morddrohungen an Frau, Ärzte und Richter...... und plötzlich ist es nur noch ein klitzekleiner Rosenkrieg.....


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Der Fall Gustl Mollath

04.06.2018 um 14:52
@towel_42

Nochmals meine Frage: Woher dieser unsachliche Furor? Bist Du befangen?

Warum die Diffamierung derjenigen, die sich für Mollath eingesetzt haben, darunter honoriger Personen, von Richtern, Psychiatern und Ministerialräten bis hin zu seriösen Journalisten wie die der "Süddeutschen"?

Ist das der "antipsychiatrische Mob", der sich von Mollath hat "instrumentalisieren" lassen? Also auch ich?

Kopfschüttelnd.


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Der Fall Gustl Mollath

04.06.2018 um 16:52
@EC145
Dann lösen wir das Problem einfach anders, wenn Du meinst, Dich vor Belegung Deiner Behauptungen drücken zu können. Du hast behauptet und Du belegst auch.
Das ist jetzt die 2. Aufforderung von mir


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Der Fall Gustl Mollath

04.06.2018 um 23:36
@monstra
Warum musst Du jetzt die Torpfosten verschieben, es geht um die die Mollaths Verschwörungsmärchen aufgesessen sind und darauf hin, jegliches Vertrauen in Justiz und Psychiatrie verloren und eine so große Paranoia aufgebaut haben, dass sie vielen Beteiligten mit Gewalt und Mord gedroht haben.

Wer da an vermeintlich, gemäßigten Mollathunterstützern wie intensiv weggesehen und verharmlost hat, steht ja nochmal auf einem anderen Blatt.
Pilatus lässt grüßen.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 00:17
Zitat von emzemz schrieb:Die Lüge bestand zweifelsfrei aber darin, dass er sich dieses Telefonat zeitnah mitgeschrieben haben will und deshalb den genauen Wortlaut als tatsächlich so gesagt angab.
Der Zweck heiligt eben manchmal die Mittel. Ohne dies hätte es vielleicht keine Wiederaufnahme gegeben und letzlich zeigt das Urteil, dass auch die Schilderung der Ex-Frau bzgl. der Geschehnisse am 31.05.2002 nicht glaubhaft waren, das wird leider immer vergessen.

In solchen Fällen ist es dann eben schwierig zu beurteilen, wer hier die Wahrheit gesagt hat. Man darf nicht vergessen, Frau Mollath hatte im 2. Verfahren die Aussage verweigert. Das Gericht hat dann mit ihrer früheren Aussage den ersten Vorfall aus dem jahre 2001 "aufzuklären" versucht, ob das der Wahrheit entsprich, vor dem Hintergrund, dass sie einen anderen Vorfall vielleicht erfunden hat, ist sehr schwer zu sagen.

Der Versuch Mollaths die Verletzungen mit dem Ausstieg aus dem Auto bei voller Fahrt spricht nicht unbedingt gegen Mollath, denn das kann durchaus auch stattgefunden haben, nur kann man die Verletzungen damit nicht erklären.

Sollte doch einen Selbstverletzung vorgelegen hat, was das Gericht meint ausschließen zu können, kann Mollath naturgemäß über die Ursache keine Auskunft geben und weil er dabei wohl kaum anwesend gewesen ist.

Niemand weiß in Wirklichkeit, was damals vorgefallen ist, das Gericht hat nur seine Sicht dargestellt, was dann zur rein juristischen Wahrheit wurde.

Fest steht aber, dass viele Punkte des ersten Urteils nicht mehr bestätigt wurden. Vielmehr hatte es sich rausgestellt, dass das erste Gericht seiner große Phantasie aufgebracht hatte, dass angeblich Stiche so durchgeführt worden seinen, dass der Reifen erst nach längerer Fahrt seine Luft verloren hätte. Wie dem neuen Urteil zu entnehmen ist, ist es deutlich wahrscheinlicher, dass in den betrachteten Luftverluisten der Reifen an einem anderren Ort beschädigt wurde. Dass man dann durch solche Phantasien die Gefährlichkeit einen Angeklagten festzumachen versucht, ist schon ein wirklicher Skandal.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 01:15
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Warum musst Du jetzt die Torpfosten verschieben, es geht um die die Mollaths Verschwörungsmärchen aufgesessen sind und darauf hin, jegliches Vertrauen in Justiz und Psychiatrie verloren und eine so große Paranoia aufgebaut haben, dass sie vielen Beteiligten mit Gewalt und Mord gedroht haben.
Hier liegt mehr die Ursache in unseren Gerichten, nicht bei Molath. Das Urteil des ersten Gerichts war in Teilen zumindest nicht nachvollziehbar. Erst nach massivem Widerstand der Justiz erfolgte dann doch noch ein Wiederaufnahmeverfahren.

Auch ein Laienrichter, der damals Teil des Gerichts war, hatte dann große Bedenken gegen das ursprüngliche Urteil öffentlich ausgesprochen.

Solche Fälle, wo sich die Justiz mit Händen und Füßen wehrt, Urteile zu korrigieren, bewirkt leicht Verschwörungstheorien. Sowohl beim Betroffenen selber als auch bei anderen Menschen.

Ich persönlich glaube schon, dass das was Mollath beschrieb, auch wirklich stattgefunden hat, denn Banken kamen damals ihren Kunden doch sehr entgegen, Geld in die Schweiz oder anderen Staaten zu bringen. Das hätte damals durchaus strafrechliche Folgen für die Banken haben können. Und Mollath hatte diese Vorgänge auch durchaus als Druckmittel gegenüber seiner Frau nutzen wollen, bei einem Rosenkrieg so etwas schon naheliegend.

Und wenn man dann plötzlich vor Gericht steht und dann Vorwürfe als erwiesen angesehen werden, die man in Wirklichkeit nicht begangen hat, dann kann das in manch einem durchaus Verschwörungstheorien auslösen.

Hier kam dann noch hinzu, dass es so aussah, dass man da einen Menschen unbegrenzt in der Psychatrie behalten wollte, eine Sache, die naturgemäß die Ängste und damit Verschwörungstheorien nähren.

Das das alles nicht wirklich rechtens war, wurde schlussendlich vom BVerfG auch bestätigt, und die Unhaltbarkeit der ersten Verurteilung durch das zweite Tatsachengericht festgestellt. Sicherlich blieb an Mollath der Vorfall vom 12.8.2001 hängen, der Vorwurf bzgl. dem Vorfall vom 31.05.2002 und der Reifenstecherein konnte nicht mehr aufrecht erhalten werden.


Wenn da die Verhaltensweise der Justiz eben solche Verschwörungstheorien noch schürt, die auch laut BVerfG auch Unrecht war, braucht man sich nicht zu wundern, dass es Morddrohungen gab. Sicherlich war da auch nicht die Presse daran ganz unschuldig, ich weiß noch, wie Gutachter von der Presse ins Visier genommen wurden.


Wichtig ist, dass das der Fall zum Umdenken und gesetzlichen Änderungen geführt hat. Besser wäre es natürlich auch, wenn Wiederaufnahmeverfahren weniger Steine in den Weg gelegt worden wären, die sind höchst selten und eine Änderung erfolgte - trotz starker Kritik - leider nicht von Seiten des Gesetzgebers.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 01:23
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Solche Fälle, wo sich die Justiz mit Händen und Füßen wehrt, Urteile zu korrigieren, bewirkt leicht Verschwörungstheorien. Sowohl beim Betroffenen selber als auch bei anderen Menschen.
Aber hier verwechselst Du doch Ursache und Wirkung, der Verschwörungswahn hatte sich in Mollath doch schon lange vor dem Prozess verfestigt. Das er dann auf einen etwas resoluten Richter traf der es überhaupt nicht lustig fand mit den Richtern der Nürnberger Prozesse in einen Topf geworfen zu werden.....

Was mich in der Nachsicht immer noch verblüfft ist die scheinbar vollkommene Empathielosigkeit von Mollath, er scheint sich nie auch nur den geringsten Gedanken gemacht zu haben wie sein Verhalten auf andere Menschen wirken könnte, angefangen damit, dass er geglaubt zu haben scheint, dass Erfolglosigkeit Eskapismus und Almosennehmerei auf seine Frau irgendwie sexy zu wirken habe....


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 03:59
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Aber hier verwechselst Du doch Ursache und Wirkung, der Verschwörungswahn hatte sich in Mollath doch schon lange vor dem Prozess verfestigt. Das er dann auf einen etwas resoluten Richter traf der es überhaupt nicht lustig fand mit den Richtern der Nürnberger Prozesse in einen Topf geworfen zu werden.....
Nein. Ein solches Verfahren hat doch immer eine sehr lange Vorbereitungszeit. Man kann doch nicht den Prozess erst hernehmen. Schon der Versuch der Erstellung psychiatrischer Gutachten ist nicht ohne, ich glaube kaum, dass man hier noch die Ursache und Wirkung auseinander halten kann. Dann sieht man auch die Haltung des Richters/der Gerichte in der langen Vorgeschichte des Falles, auch die Annahme der Anklage ist eine Zäsur, die man dann nicht unbedingt verstehen kann. Und man merkt natürlich schon im Verfahren, ob ein Richter die Einwände des Angeklagten ernst nimmt oder nicht. Und wenn man da sich in keiner Weise ernst genommen fühlt und kann das aus meiner Sicht auch durchaus Auslöser(auch im Vorfeld) für eine Ansicht sein, dass man sich mitten in einer Verschwörung befindet, man versteht die Welt nicht mehr.

Sicherlich gibt es auch Menschen, welche für solche Dinge anfälliger sind als andere, aber das ist kein Grund einen Menschen nicht im Prozess ernst zu nehmen und ihm unhaltbares anzudichten.

Und ja, das Ergebnis im zweiten Tatsacheverfahren gibt ja Mollath zumindest in Teilen recht, aus dem sich eben schwere nicht wirklich nachvollziehbare Fehler bzgl. der Reifengeschichte ergeben und auch scheint es so zu sein, dass seinen Ex-Frau nicht unbedingt immer nur die Wahrheit gesprochen hat, dass ist immer problematisch, bei solchen Sachen, wenn es keine Zeugen gibt. Und wenn dann ausgerechnet diese Hauptbelastungszeugin im 2. Tatsacheverfahren von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch macht, ist das noch problematischer und man fragt sich, wurde in der 2. Tatsacheninstanz der Vorfall vom 12.8.2001 wirklich die Wahrheit gefunden? Man muss bedenken, dei Unmittelbarkeit bzgl. der Zeugenaussagen war dadurch nicht mehr gegeben, trotzdem wurden die Zeugenaussagen berücksichtigt. Ob das wirklich vor dem BGH bei einem echten Schuldspruch Bestand gehabt hätte, kann man bezweifeln, eine Bewertung diesbzgl. hat es umgangen, in dem es behauptet hatte, dass keine "unerträgliche Beschwer" vorliegen würde. Eine wirkliche Kontrolle dieser Feststellung des 2 Tatsachengerichts wie im Fall einen Schuldspruchs ist daher nicht erfolgt. Ein bitterer Beigeschmack bleibt daher bei dem Ganzen.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 07:49
@SCMP77

Tut mir Leid, wie etwas im Nachhinein Auswirkungen haben kann auf etwas das im Vorfeld passiert ist, erschließt sich mir immer noch nicht.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 08:00
Die ersten psychologischen Untersuchungen begannen schon 2003 LANGE vor dem Prozess. Natürlich kann das dann direkte Auswirkungen zur Folge haben und Auslöser dafür sein, dass man VT vermutet.

Du hattest behauptet, dass die Vorstellungen sich im Prozess schon quasi gefestigt haben. Aber nicht der Prozess allein kann für solche Ideen Ursache sein, sondern allein die Vorgänge ab 2003. 2006 erfolgte dann die im nachhinein als unberechtigt erkannte Festsetzung in der Psychatrie. 2005 erfolgte dann auch eine gerichtlich angeordnete stationäre Untersuchung in der Psychatrie. Es gab eben über die gesamte Zeit Zäsuren, die dann mit dem Urteil weiterging und es erfolgten dann immer weitere, die Ablehnung aus der Entlassung aus der Psychatrie.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 08:22
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Der Zweck heiligt eben manchmal die Mittel.
Das ist grotesk! Beweise fälschen und Meineid leisten darf doch nicht toleriert werden?
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Der Versuch Mollaths die Verletzungen mit dem Ausstieg aus dem Auto bei voller Fahrt spricht nicht unbedingt gegen Mollath, denn das kann durchaus auch stattgefunden haben, nur kann man die Verletzungen damit nicht erklären.

Sollte doch einen Selbstverletzung vorgelegen hat, was das Gericht meint ausschließen zu können, kann Mollath naturgemäß über die Ursache keine Auskunft geben und weil er dabei wohl kaum anwesend gewesen ist.
Du merkst aber schon, wie Du rumeierst, um Mollath in jeglicher Hinsicht einen roten Teppich auszulegen? Was wäre denn (außer der Tatsache an sich) so schlimm daran, wenn die beiden tatsächlich Konflikte hatten und es in dieser Ehe zu Handgreiflichkeiten gekommen ist? Warum soll ausgerechnet Mollath dazu nicht in der Lage sein? Diese Verletzungen hat das Gericht festgestellt. "mein ausschliessen zu können" - das ist in diesem Zusammenhang doch fehl am Platz.
Die Passagen an dem WA-Urteil, die Dir reinpassen, das nimmst Du als gegeben hin und benutzt es für Deine eigene Argumentation. Da, wo es Deiner Argumentation nicht reinläuft "meint" dasselbe Gericht dann nur noch.
Schöner kann man die subjektive Färbung Deiner Beiträge gar nicht deutlich machen.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Nein. Ein solches Verfahren hat doch immer eine sehr lange Vorbereitungszeit.
Durch diesen Wahn ist er doch erst aufgefallen und dass er da nicht rauskam hat die ganze Situation erst zugespitzt. Sonst wäre er nie überhaupt vor Gericht gekommen.



Hier mal eine nüchterne Beschreibung, wie es zur Unterbringung kam. Damit ist eben klar, dass nicht ein singulärer Vorfall den Verlauf steuerte sondern (auch) eine sehr konsequente Verweigerung Mollaths. An gefühlt jedem Punkt des Weges hätte ein wenig mehr Vernunft, eine Kooperation, weniger Sturheit, vielleicht schon ein wenig mehr Optimismus bei Mollath aus seiner Sicht viel bewirken können.

http://der-fall-mollath.de/ (Archiv-Version vom 21.06.2018)
Gustl Mollaths Kampf gegen die Justiz beginnt im September 2003. Er steht damals, also Monate vor den angeblichen Reifenstechereien, vor dem Amtsgericht Nürnberg: wegen Körperverletzung (er soll seine Frau misshandelt haben), Freiheitsberaubung (er soll seine Frau in ein Zimmer gesperrt haben) und Briefdiebstahl (er soll Briefe an seine Frau aus dem Briefkasten ihrer neuen Wohnung gestohlen haben). Wirre Briefe an Richter, Politiker und Banker, sein Auftreten vor Gericht und die Stellungnahme der Psychiaterin Gabriele Krach veranlassen den damaligen Nürnberger Amtsrichter Alfred Huber, Mollath auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen.

Es geht dem Richter nicht darum, ihn auf Allgemeingefährlichkeit untersuchen zu lassen oder ihn gar unterzubringen. Nach Richter Hubers Einschätzung besteht die Möglichkeit, dass Gustl Mollath die ihm vorgeworfenen Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben könnte. Eine Verurteilung käme dann nicht infrage. Mollath weigerte sich, mit dem Psychiater Thomas Lippert zu sprechen, Termine in dessen Praxis lässt er verstreichen.

In der nächsten Verhandlung steht Gustl Mollath vor einem neuen Richter, Armin Eberl. Es ist der 20. April 2004, die Reifenstechereien werden ihm noch nicht vorgeworfen. Psychiater Lippert sagt nach der Verhandlung, nur aus der Beobachtung des Angeklagten, „vermutlich“ liege eine Psychose vor. „Es besteht die Gefahr, dass unbeteiligte Dritte Opfer werden können.“ Er empfiehlt eine stationäre Behandlung. Erst nach den neuen Vorwürfen der Reifenstecherei steht eine Unterbringung im Raum, weil durchstochene Reifen „Taten von erhöhter Gefährlichkeit“ sein könnten. Denn wenn die Vorwürfe stimmen, war das Leben der Fahrer in Gefahr.

Und wenn die Vorwürfe stimmen, hätte Gustl Mollath seine angebliche Aggression nicht mehr nur gegen seine Frau gerichtet. Die nächste und letzte Verhandlung findet vor dem Landgericht Nürnberg statt. Sie dauert nahezu sieben Stunden, die reine Verhandlungsdauer aber liegt bei knapp vier Stunden. Mit seinem Pflichtverteidiger, dem Nürnberger Rechtsanwalt Thomas Dolmany, spricht Gustl Mollath nicht. Dolmany erinnert sich nicht mehr an diese Verhandlung. Nur noch daran, dass Gustl Mollath mit einer Zahnbürste im Revers kam und die Prospekte und Bücher von den Nürnberger Prozessen vor sich ausgebreitet und auch daraus vorgelesen habe.

Der Morgen der Verhandlung gehört Gustl Mollath. Er weigerte sich schon länger, mit seinem Pflichtverteidiger Thomas Dolmany aus Nürnberg zusammenzuarbeiten. Beide, der Anwalt und sein Mandant, hatten mehrfach darum gebeten, diese Zwangsverbindung zu trennen. Ein Wunsch, dem weder Richter Brixner noch Richter Eberl nachkommen. Im Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtages zum Fall Gustl Mollath im Juni 2013 begründet Eberl dieses Vorgehen mit der Sorge, dass der Angeklagte dann ohne Anwalt dagestanden hätte. Denn Mollath hatte schon seinem vorigen Anwalt das Mandat entzogen.

Am Ende der fast sieben Stunden langen Verhandlung gibt Brixner dem Verurteilten eine Warnung mit auf den Weg: Er werde lange nicht wieder freikommen, sagt der Richter. Wenn er so weitermache. Er sollte Recht behalten.

...
(Anm. ab hier geht es um das neue Urteil)
Das Urteil, das die Richterin fällte, sagt nichts über Mollaths Prozess im Jahr 2006 aus. Auch nicht darüber, ob das damalige Urteil ein „Unrechts-Urteil“ gewesen sei, wie Mollaths Unterstützer es behaupten. Auch nicht darüber, ob er zu Unrecht „psychiatrisiert“ worden ist. Denn das Wiederaufnahmeverfahren war kein neuer Prozess über den alten Prozess, es ging nur um gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Freiheitsberaubung.

Klar ist eigentlich nur geworden, wie es dazu kam, dass Mollath 2006 als gemeingefährlich galt: Der damalige Staatsanwalt wollte die Ermittlungen zu den Reifenstechereien einstellen. Ein Anwalt, dem die Reifen durchstochen worden waren, beschwerte sich daraufhin. Zu etwa der gleichen Zeit erkundigte sich der Bayreuther Psychiater, der Mollath begutachten sollte, ob außer den Misshandlungen seiner Ehefrau weitere Straftaten vorlägen. Alles gewöhnliche Vorgänge – mit einem ungewöhnlichen Ausgang: Mollath galt fortan als Gefahr für die Allgemeinheit. Dies hat das Regensburger Landgericht aber weit von sich gewiesen.
@towel_42
Danke!


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 08:55
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb: Man darf nicht vergessen, Frau Mollath hatte im 2. Verfahren die Aussage verweigert.
So kann man es auch ausdrücken, wenn man die Exfrau bewusst negativ darstellen möchte.
Dass sie schlichtweg nicht vernehmungsfähig war, da erkrankt, das lässt man dann geflissentlich außer Acht.
Zwischenzeitlich ist sie verstorben.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 09:09
Zitat von jaskajaska schrieb:Das ist grotesk! Beweise fälschen und Meineid leisten darf doch nicht toleriert werden?
Ich glaube, dass Gerechtigkeit einem am Herzen liegen MUSS. Und wenn die juristischen Hürden zu hoch sind, dass diese hergestellt wird, dann sind solche Aktionen aus meiner Sicht das kleinere Übel. Man sollte da abwägen, auf der einen Seite steht der unberechtigte Freiheitsentzug eines Menschen, auf der anderen Seite nur eine Falschaussage und evtl. Meineid. Eigentlich sollte jeder da sich selber sagen, dass eben manchmal doch der Zweck die Mittel heiligt, das sehe ich in keiner Weise als grotesk an, jedenfalls bei weitem weniger grotesk, als einen evtl. Unschuldigen die Freiheit zu berauben.

Und man darf auch nicht vergessen, Dank dieses Falls und Dank dieses Meineides wurden die Gesetze geändert und es wurde wieder etwas mehr Gerechtigkeit im Staate Deutschland geschaffen. In gewisser Weise grotesk war eher der Zustand vorher. Da kann man ganz klar sagen, im vorliegenden Fall hat der Zweck die Mittel geheiligt.

Und ich lege Mollath keinesfalls einen roten Teppich aus. Der Hintergrund war ein Rosenkrieg, wo sicherlich auch viel erfolgt sein wird. Aber es ist nunmal so, dass auch die einzige Zeugin in dieser Sache für einen Vorgang aus dem Jahre 2002 vermutlich gelogen hat. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass nicht alles, was die Zeugin zu dem Vorfall aus dem Jahre 2001 sagte, der Wahrheit entsprach. Selbstverletzung ist hier durchaus möglich und diesbzgl. hat sich das 2. Tatsachengericht auch nur ungewöhnlich kurz gefasst und nicht beispielsweise die Verletzungen hergenommen, eine solche auszzuschließen, was sicherlich naheliegender und auch gesicherter wäre, sondern letztendlich nur ein Glaube, dass die Zeugin nicht so vorausschauend geplant hätte, mehr auch nicht. Das ist im Urteil schon recht auffällig und schon sehr dürftig.

Und zu Deinem langen Zitat, der dokumentiert genau, dass zeigt doch schon, dass die "Aktionen" gegen ihn schon 2003 voll im Gange waren. Und zu was die Einschätzung von Richter Huber führt, hat dieser Fall deutlichst gezeigt, eine Unterbringung in der forensischen Psychatrie mit offenem Ende.

Ohne eine ganz genaue Zeitleiste der verschiedenen Vorgänge auch vor 2003 ist eine Einschätzung in Wirklichkeit nicht möglich. Und wenn man da Mollath schon vorher einen von der rechtlichen Verfolgung unabhängigen Wahn behaupten will, müsste derjenige entsprechnd auch Belege liefern.

Aber in Wirklichkeit ist das nur ein Nebenschauplatz und lenkt vom wesentlichen ab. Fakt ist, Mollath wurde zu Unrecht in die Psychatrie gesperrt, auch vom BVerfG gibt es deutliche Töne, dass sich die bayrische Justiz nicht ausreichend mit der Frage der Entlassung beschäftigt hat und Fakt ist, das zunmindest ein Teil der Vorwürfe nicht beweisbar waren und die Zeugin zumindest in Teilen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die Wahrheit gesagt hatte.


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Der Fall Gustl Mollath

05.06.2018 um 09:30
@SCMP77


[quote
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Ich glaube, dass Gerechtigkeit einem am Herzen liegen MUSS. Und wenn die juristischen Hürden zu hoch sind, dass diese hergestellt wird, dann sind solche Aktionen aus meiner Sicht das kleinere Übel.
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, Meineide sind in Ordnung wenn sie helfen häusliche Gewalt gegen die eigene Ehefrau zu vertuschen, ein seltsames Rechtsverständnis.


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