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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 21:31
Ich meinte das zweite Landgerichtsverfahren:

https://web.archive.org/web/20150317230622/https://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/regensburg/pressemitteilung2014-7/urteil_mollath.pdf

Lesenswert ist da auch die Analyse bzgl. der durchstochenen Reifen.

Man erkennt daraus, warum das erste Gericht eine angebliche Präparation der Reifen ausgegangen ist, dass angeblich erst nach langer Fahrt zu einem Reifenleck gekommen war, es war auf dem Rückweg!

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Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 21:39
@SCMP77

Nun ja... und ich meine das originäre Urteil nach Anzeige der Körperverletzung. In irgendeiner Form wird die erste Strafkammer zu ihrem Urteil gekommen sein. Welche Zusammenfassung eine nachfolgende Strafkammer zehn Jahre später anführt, reicht nicht aus, um nachvollziehen zu können, wie Erstere die Beweiswürdigung vorgenommen und letztlich im Urteil begründet hat.

Wäre daher nett, wenn du das Ursprungsurteil mal verlinken könntest. Danke!


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Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 21:43
@SCMP77
Falls das an mich gehen sollte, ich meine Quellen zu 2002


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Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 22:03
Seufz. Es geht doch um die Beschuldigung zum Vorfall vom 31. Mai 2002. Wiederaufnahmeentscheidung des LG Regensburg von 2014, S. 93 ff.

Ich zitiere:
Im Gegensatz zum Vorfall vom 12.8.2001 liegt insbesondere eine zeitnahe Schilderung zu den Geschehnissen vom 31.5.2002 nur gegenüber der Zeugin S vor, die jedoch zudem äußerst knapp, vage und ohne Details war. Auch un- ter Berücksichtigung der Aussagen der vernommenen Verhörspersonen sowie der verlesenen Urkunden sind die Einzelheiten des Aufeinandertreffens nicht hin- reichend sicher feststellbar.
So sind die von den übrigen Zeugen wiedergegebenen Angaben sowie die sich aus den in der Hauptverhandlung verlesenen Urkunden ergebenden Aussagen der Nebenklägerin wenig präzise und weisen auch hinsichtlich des Kerngeschehens Unklarheiten auf, die nicht mehr aufklärbar sind, so dass die Kammer sich keine Überzeugung von den konkreten Geschehnissen in der Wohnung hat ver schaffen können.
S. 93, Link s.o.


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13.06.2018 um 22:16
@monstra
@SCMP77

Nee, es ging darum, dass @SCMP77 mich gebeten hat, mir über den mangelnden Detailreichtum in der Aussage von P.M. selbst ein Bild zu verschaffen. Wollte ich auch gern. Nur kann ich mir kein Bild über Detailarmut oder -Reichtum machen, wenn ich lediglich Auszüge und eine Zusammenfassung ihrer Aussage in einem 10 Jahre später verfassten Urteil vorliegen habe, statt den 1:1 - Sachverhalt, zu dem ihre vollständige Aussage sowohl vor Polizei als auch Gericht ausgeführt und beurteilt wurde.


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Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 22:24
Tut mir leid, @traces, Du bist im Fall wirklich nicht so drin. Du kennst also das (Erst-)Urteil des LG Nürnberg noch nicht? Um es kurz zu machen. Es ist eine Schande für die Justiz. Ein hingeschludertes schlampiges Machwerk. Zum Glück sind nicht alle Entscheidungen so.

LG Nürnberg vom 8. August 2006:

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Ich weise darauf hin, dass Frau Mollath damals vor dem LG Nürnberg ausgesagt und nicht die Aussage verweigert hat. Sie hat auch ihren Mann angezeigt, mehrmals, sie hat die Durchsuchung seines Hauses wegen angeblich illegalen Waffenbesitzes veranlasst und die Zwangspsychiatrisierung ihres Mannes nachweislich in Gang gesetzt.


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Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 22:27
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Ich werfe ihr nicht vor, dass sie von ihren Rechten gebrauch gemacht hat, nur kann man aus der Aussage nicht annehmen, dass sie ihren Ex-Mann nicht ursprünglich belasten wollte.
Genauso könnte man der Nichtaussage im Verfahren 2014 entnehmen, dass Frau Mollath vor Gericht keinen falschen Eid schwören wollte. Sie hat das Recht, keine Frage. Genauso wie sie das Recht hatte, ihren Mann anzuzeigen - und der sie und ihren Bruder ebenfalls. Über die Gründe ihres Schweigens können wir nur spekulieren. Seriös würde ich nichts daraus ableiten wollen.

Tatsache ist, dass schon eine normale Aussage-Aussage-Situation erhebliche Sorgfaltsanforderungen an das Gericht stellt. Es dürfte viele Gerichte geben, die in einer Situation zu einem Freispruch kämen.

Das LG Nürnberg hat jedoch nicht einmal die Grundregeln beachtet: Es hat nicht die Freundin der Frau Mollath und die behandelnde Ärztin vernommen. Das LG ließ allein das Attest ausreichen. Das ist ein Verstoß gegen jegliche richterliche Sorgfalt. Insofern ist das LG Regensburg korrekt vorgegangen (auch wenn das Ergebnis bei der Beweiswürdigung nicht überzeugt).


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Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 22:28
@der_wicht

Ich spreche hier vom 2. Urteil. Das erste Urteil hat wie gesagt, eine nahezu absurde Möglichkeit der Reifenmanipulation angenommen. Das zeigt deutlich fehlende Neutralität. Im zweiten Urteil wurde das auch entsprechend von einem Sachverständigen aufgeklärt, dass das nur eine rein theoretische Möglichkleit wäre, praktisch offenbar nicht durchführbar.
Zitat von tracestraces schrieb:Nun ja... und ich meine das originäre Urteil nach Anzeige der Körperverletzung. In irgendeiner Form wird die erste Strafkammer zu ihrem Urteil gekommen sein.
Ja, in igend einer Form sicherlich, aber in welcher? Interessant in dieser Hinsicht dann schon die Angaben des Laienrichters der damals der Kammer angehörte:
Der Laienrichter hatte auch von einer brisanten Aussage des damaligen Vorsitzende Richters berichtet: "Dem schaut der Wahnsinn aus den Augen", habe der Richter 2006 in einer Verhandlungspause über Mollath gesagt. Auf Nachfrage der Verteidigung am Donnerstag, ob die Äußerung so gefallen ist, sagte der als Zeuge geladene Richter: "Das kann ich Ihnen nicht sagen." Er habe an die Verhandlung keine Erinnerung. Der Richter reagierte empört über die Angaben seines damaligen Schöffen. "Ich halte das für einen Verstoß gegen das Beratungsgeheimnis."
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.der-fall-gustl-mollath-richter-im-ersten-mollath-verfahren-verteidigt-einweisung-mollaths.b374d50e-c1c3-49a9-9ead-d989f3dba164.html

So etwas darf ein Richter nie behaupten, denn er hat dafür keinerlei Kompetenz. Das erinnert dann auch eher an mittelalerliche Methoden. Natürlich kann man nicht 100%ig sicher sein, dass dies wie es der Laienrichter behauptet so gesagt wurde, der Richter konnte sich da angeblich nicht daran erinnern.

Ich hätte hier aber etwas anderes von einem Richter erwartet und zwar "Ich habe an diese Verhandlung keine ausreichende Erinnerung mehr, aber so etwas würde ich nie sagen". Einfach sich daran nicht erinnern, schon mehr als dürtig und bestärkt eher die Angabe des Schöffen und passt auch zu der fast schon absurden Behautung bzgl. der Reifengeschichte, nur um ein evtl. entlastendes Indiz zu einem belastenden Indiz zu machen.

Ob das ein Verstoß gegen das Beratungsgeheimnis gewesen sein soll, ist eher zu bezweifeln. Denn eine Äußerung in der Verhandlungspause, wie das der Laienrichter noch in Erinnerung hatte, dürfte nicht unter das Beratungsgeheimniss fallen.


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Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 22:42
Die StA Regensburg hat 2013 im Zuge der Erstellung eines Wiederaufnahmeantrages hinsichtlich der angeblich von Mollath zerkratzten Autoscheiben geäußert:

"Der rationale Charakter der Entscheidung ist also in diesem Punkt völlig verloren gegangen. Die Feststellung der Täterschaft des Herrn Mollath in diesem Punkt war daher willkürlich. Letztlich wurde Herrn Mollath in diesem Punkt nur deshalb die Täterschaft einer rechtswidrigen Sachbe- schädigung zugeschrieben, weil er der Täter hätte sein können."

https://www.bayern.landtag.de/fileadmin/images/content/NEU_Drs_16-17741_Mollath_FINAL.pdf (Seite 69)

Ziemlich irre auch der Versuch, 2006 für eine Tat vom August 2001 die Schuldunfähigkeit feststellen zu wollen. Ohne eindeutige Befunde vor (!) der Tat. Ein Gutachter stellt also 2006 fest, dass ein Täter 2001 "wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln" (§ 20 StGB).

Herr Mollath müsste also im August 2001 nicht bewusst gewesen sein können, dass er Unrecht tut, wenn er seine Frau schlägt. Er müsste z.B. in ihr den Teufel sehen. Oder vom Teufel besessen gewesen sein. Oder über 3,0 Promille Alkohol gehabt haben. Sich in einer akuten Psychose befunden haben. Oder etwas Vergleichbares.

Ohne Exploration, ohne Vorbefunde, ohne schwerwiegende psychiatrische Auffälligkeiten vor der Tat, aus dem psychiatrisch frühestens seit 2004 beobachteten Verhalten des Täters eine solche Störung ableiten zu wollen, ist größenwahnsinnig. Der Gutachter, der behauptet, er könne das in einem solchen Fall, der ist eine Gefahr für die Allgemeinheit. Noch schlimmer, wenn ein Gericht dem folgt - oder dieses Ergebnis initiiert.


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Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 22:50
@SCMP77
Mir persönlich ist es völlig gleich, auf welches Urteil Du Dich beziehst. Ich halte kryptische Andeutungen jedenfalls für nicht hilfreich in Diskussionen und schon gar nicht, wenn auf Nachfragen weitere kryptische Andeutungen kommen und erst recht nicht, wenn dann mit vermeintlichem Mehrwissen kokettiert wird, um Usern alle 3 Beiträge lang zu erzählen, dass sie wenig, weniger, am wenigsten wissen und so gar nicht im Thema seien und sich doch mal belesen sollten, insbesondere dann, wenn man sich dann schon mal öfter „verschreibt“.
Ich hoffe, meine kryptische Andeutung war klar genug.


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Der Fall Gustl Mollath

13.06.2018 um 23:45
@der_wicht
Danke für den Hinweis, ich war überzeugt davon, dass es aus dem Kontext hervor ging, dass sich das 2 Urteil meinte. Ich werde es in Zukunft dann gleich als Link anhängen, damit es keine Missverständnisse gibt.


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Der Fall Gustl Mollath

14.06.2018 um 07:38
Dachte, nach der unerfreulichen Diskussion, die wir bereits um den 2. Vorfall hatten, sei das klar. Hoffe @SCMP77 verzeiht mir, dass ich hier nochmals interveniert habe.

@all
Zitat von tracestraces schrieb:Er wurde nicht verurteilt, weil man ihn für einen Spinner hielt, sondern weil man zu dem Urteil gelangte, dass er die ihm zur Last gelegten Straf(!)taten begangen hat (!)
Er wurde nicht in die Psychiatrie "gesperrt", weil man ihn für einen Spinner hielt, sondern weil sich sowohl vor als auch im Laufe des Verfahrens den Ermittlungsbehörden (inkl. Gericht) Hinweise darauf ergaben, dass er schuldunfähig sein könnte.
Auch hier noch einmal zur Klarstellung:

Zum Zeitpunkt des 1. Urteils (2006) gab es keinen Grundsatz "in dubio pro" Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) zum Zeitpunkt der Tat. Den hat der BGH erst im Zuge der Revision über das 2. Urteil (2014) für zulässig erklärt. Und der BGH hat zugleich klargestellt, dass dann eine Unterbringung nach § 63 StGB unzulässig ist. Da muss die Schuldunfähigkeit zweifelsfrei gegeben sein. Wohlgemerkt wieder zum Zeitpunkt der Tat.

Einziger Beleg dafür, dass Herr Mollath zum Zeitpunkt der Tat (August 2001) ein "Spinner" war, sind seine Briefe. Selbst wenn man Paranoia annimmt, lassen sich daraus Null Rückschlüsse ziehen, ob Herr Mollath schuldunfähig i.S.v. § 20 StGB war, als er seine Frau verprügelte (nimmt man das als gegeben an).

Ich gehöre nicht der Zunft der forensischen Psychiater an. Aber ich halte mich für einen halbwegs vernünftigen und logisch denkenden Menschen. Was der Dr. Leipziger im 1. Verfahren abgeliefert hat, grenzt nach allen Gesetzen der verständigen Würdigung von Expertisen an Voodoo. Erschreckend ist nicht nur, dass dieser Mann solche Feststellungen trifft. Nein. Erschreckend auch seine Uneinsichtigkeit. Noch 2013 hält er im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung (dafür gab es vermutlich gutes Geld) einen Vortrag mit dem Thema "Unser Gustl: Realität, Wahn, Justiz und Medien".

https://opablogdotnet.files.wordpress.com/2013/06/krc3b6berleipz.jpg

Dieses Maß an Realitätsverweigerung erfüllt meine Kategorien für "Spinner". Ich kenne niemanden aus der Zunft der forensischen Psychiater persönlich, aber aus Urteilen und Medienberichten habe ich die meisten Expertisen als sehr nachvollziehbar, emphatisch und sachgerecht wahrgenommen. Ich hoffe deshalb, es handelt sich um einen Einzelfall. Vermutlich - so legen es andere Gutachten im Fall Mollath nah (siehe Dr. Weinberger) - hätte man mit guten Gründen eine Persönlichkeitsstörung bei Mollath attestieren können. Nach den neuen ICD-Kriterien gibt es mittlerweile so viele Arten davon, dass sich vermutlich 80% der Bundesbürger unter eine solche subsumieren ließen.

Wer aber so einem Gutachter, so einem Gerichtsurteil und dann der Freiheitsberaubung in der Psychiatrie anheimfällt, sich in einer psychischen Aussahmesituation befindet, die Tat bestreitet, der verhält sich m.E. relativ normal.

Auf weitere Merkwürdigkeiten will ich bloß hinweisen:

- Die ersten Verfügungen des AG Nürnberg, Mollath nach § 81 StGB zeitweise unterzubringen (2004), waren auch rechtswidrig, weil die Voraussetzungen des § 81 StGB nicht vorlagen.

- Die Abgabeverfügung des AG an das LG blieb aus unerklärlichen Gründen so lange liegen, bis die Kammer am LG Nürnberg unter RiLG Dr. Brixner nach dem Geschäftsverteilungsplan dafür zuständig war.

- Dr. Brixner verfügte dann sofort die erneute vorläufige Unterbringungen Mollaths in der Psychiatrie aus der er für die Verhandlung vorgeführt wurde.

- Dr. Brixner hatte schon 2004, einmal kurz mit dem Fall befasst, in einem erstaunlichen Maß an Überengagement den Finanzbehörden mitgeteilt, dass er den Anzeigenerstatter Mollath für irre hielt. Der Steuerbeamte hat daraufhin die Anzeigen Mollaths (den Duroplastordner) zdA gelegt. Das Verhalten Brixners ist höchst ungewöhnlich.

- Die Zeugin für Vorfall 2 (vom 31. Mai 2002), Frau S., war zugleich die Ehefrau von Frau Mollaths Bruder und Sprechstundenhilfe in der Praxis von Frau Dr. R., die 2002 ein Attest über einen Vorfall 2001 ausstellte. Vermutlich ist das ein Grund, warum diese Tat 2014 so "detailarm" von Frau S. vor Gericht geschildert wurde. - Ne, das ist jetzt ein unsachliches Argument, schließlich waren 12 Jahre vergangen...

https://blog.delegibus.com/2012/11/28/justiz-im-wahn-wahn/

Es gibt hier nicht nur eine Fehlentscheidung. Nein, es gibt ein Dutzend davon. Der Fall kommt erst in geordnete Bahnen, als die CSU-Führung beschließt, ein "Weiter So!" würde das Ansehen der Justizbehörden beschädigen. Die StA beim LG Regensburg macht einen Wiederaufnahmeantrag. Das LG Regensburg lehnt diesen mit fadenscheinigen Argumenten ab. Ein letztes Aufbäumen der Betonkopffraktion, man denkt noch in alten Mustern. Das OLG Nürnberg repariert die Sache.

Das 2. Verfahren läuft dann rechtsstaatlich korrekt. Endlich. Aber man schenkt Mollath nochmal ein, indem man trotz Nichtaussage seiner Frau und der Aussage-Aussage-Situation zum Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung kommt. Das ist bei einer solchen Beweislage (die alltäglich ist für Strafgerichte) nicht üblich. Es wird sehr aufwendig begründet und ist revisionsfest. Freie richterliche Beweiswürdigung. Da waren hervorragende Juristen am Werk. Sie haben aus Sicht der angeschlagenen bayerischen Justiz des Beste herausgeholt.

Eine eingehende und Analyse zum 2. Urteil von Prof. Müller:
https://community.beck.de/2014/11/20/fall-mollath-einige-anmerkungen-zur-schriftlichen-urteilsbegr-ndung-des-lg-regensburg

Das LG hat es also mit hoher juristischer Kunst geschafft, dass sich heute Leute hinstellen und (unzutreffend) Herrn Mollath als "Frauenhalbtotwüger" diskreditieren können.

Die Richterin wird dafür sicher belohnt worden sein - mit einem besser dotierten Posten mit weniger Arbeit, wo noch viel Zeit für den Golfplatz bleibt. So funktioniert das mit der richterlichen Unabhängigkeit. Wer dagegen unbotmäßig urteilt oder einer falschen Partei angehört, der landet im Referat mit den größten Aktenbergen, derer man ohne 16-Stunden-Tag nicht Herr wird. Eine ehm. Richterin am AG Regensburg hat das am eigenen Leibe erlebt und mir persönlich davon berichtet.


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Der Fall Gustl Mollath

14.06.2018 um 07:50
Zitat von monstramonstra schrieb:Die Richterin wird dafür sicher belohnt worden sein
....soviel zum Thema, man wolle keine Verschwörungstheorien verbreiten, oder vielleicht vollkommen unbescholtenen Menschen Bestechlichkeit vorwerfen.


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Der Fall Gustl Mollath

14.06.2018 um 08:28
@towel_42
Am deutschen Rechtssystem wird schon die Kritik geübt, dass sie nicht wirklich unabhängig ist. Sicherlich eine wirklich unabhängige ist schwer, aber es gibt in anderen Ländern teilweise bessere Lösungen.

Wenn Dir auch nicht mehr einfällt zu der Kritik von @monstra bzgl. des 2. Urteils ist das mehr als dürftig.

Ich sehe da es ähnlich wie @Monstra. Es ist in meinen Augen nicht mit einem Rechtsstaat vereinbar, wenn dann trotz Aussageverweigerung der Belastungszeugin eine Behauptung dieser als wahr angesehen wird. Die Zeugin hat sich keinerlei Fragen in diesem Verfahren gestellt. Das ist sehr schwerwiegend, zumal die vermeintliche Handlung, welche hier zur Debatte stand, sich ohne weitere Zeugen abgespielt hat. An Zeugen fragen stellen zu können, gehört aber in einem Rechtstaat zu einem fairen Verfahren und auch zur Notwendigkeit der Gewährung rechtlichen Gehörs. Daher sehe ich hier ein Verstoß gegen rechtliches Gehör, die früheren Aussagen der Nebenklägerin hätten nicht verwertet werden dürfen, denn das waren damals Aussagen nur gegenüber Ermittlern.

Um die Bewertung, ob hier ein solcher Rechtsfehler vorliegt, hat der BGH sich jedenfalls gedrückt. Letzlich nur mit der schwachen Begründung, dass man bei einem Freispruch auch mit solchen möglichen Falschbewertungen leben müsste. Unter einem Rechtssaat stelle ich mir jedenfalls etwas anderes vor. Da war sie wieder, die Betonkopffraktion.


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Der Fall Gustl Mollath

14.06.2018 um 08:41
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:....soviel zum Thema, man wolle keine Verschwörungstheorien verbreiten
d'accord
Zitat von monstramonstra schrieb:Zum Zeitpunkt des 1. Urteils (2006) gab es keinen Grundsatz "in dubio pro" Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) zum Zeitpunkt der Tat. Den hat der BGH erst im Zuge der Revision über das 2. Urteil (2014) für zulässig erklärt.
Einfach mal eine Verständnisfrage. Gab es den Grundsatz nicht oder gelangte er lediglich nicht zur Anwendung? Und wenn es ihn nicht gab, wie konnte der BGH ihn dann für anwendbar erklären?
Zitat von monstramonstra schrieb: Mollath nach § 81 StGB zeitweise unterzubringen
Ach nö ... gemeint ist die StPO ...
Zitat von monstramonstra schrieb:Ich kenne niemanden aus der Zunft der forensischen Psychiater persönlich,
Das war anhand der bisherigen Einlassungen auch nicht zu erwarten. Ich jedoch schon, da ich mit diesem Bereich (Maßregelvollzug) zu tun habe.
Zitat von monstramonstra schrieb:trotz Nichtaussage seiner Frau und der Aussage-Aussage-Situation zum Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung kommt. Das ist bei einer solchen Beweislage (die alltäglich ist für Strafgerichte) nicht üblich.
Ah ja ... dann erkläre uns Laien doch bitte mal, wie denn eine solche Beweiswürdigung richtigerweise auszusehen hat.


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Der Fall Gustl Mollath

14.06.2018 um 08:48
@towel_42

Jedenfalls finde ich es erstaunlich, dass eine Exfrau ihren Mann nicht weiter belasten will, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht und ihrr das noch negativ ausgelegt wird. Seis drum.

Einige der Schriftstücke die Mollath verfasst hatte und auf Grund derer u.a. Lippert seine Diagnose gestellt hat hatte ich ja schon verlinkt, Mollath hatte ja leichtfertig zwei Termine bei Lippert verstreichen lassen, mit dessen zerstochenen Reifen hatte er sicher auch nichts zu tun, da hätte er ja einiges geraderücken können.

Ich hatte gerade vorgestern ein interessantes Gespräch mit einer forensischen Psychiaterin, über die Psychiatrie und auch den Fall Mollath. Sie hat über einen stetik zunehmenden Druck von Gesellschaft und Justiz erzählt auch nicht austherapierte Gewalttäter wieder auf die Gesellschaft loszulassen. Ich bin mal gespannt ob Mollath und seine Epigonen dann nachher im Angesicht der zu erwartenden Opfer den Mut haben sich zu ihrer Verantwortung zu bekennen.


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Der Fall Gustl Mollath

14.06.2018 um 08:56
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:Ah ja ... dann erkläre uns Laien doch bitte mal, wie denn eine solche Beweiswürdigung richtigerweise auszusehen hat.
Die Zeugin hatte die Aussage verweigert. Da bei den früheren Aussagen der Zeugin gegenüber Ermittlern hat aber die Verteidigung dieser keine Fragen stellen konnte, hat die Zeugin durch die Aussageverweigerung bewirkt, dass dem Angeklagten nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt werden konnte.

Unter solchen Umständen kann man dann naturgemäß die alten Aussagen der Zeugin nicht verwerten, da das ein klarer Verstoß gegen rechliches Gehör gewesen wäre. Das Gericht hätte daher auf die früheren Befragungen verzichten müssen und nur das würdigen, was übrig blieb.
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Jedenfalls finde ich es erstaunlich, dass eine Exfrau ihren Mann nicht weiter belasten will, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht und ihrr das noch negativ ausgelegt wird. Seis drum.
Man kann es eben immer in beide Richtungen auslegen,der Vorfall von 2002 ergibt jedenfalls Anzeichen für die Möglichkeit, dass auch Frau Mollath nicht ganz bei der Wahrheit geblieben ist.

Wenn man wirklich NEUTRAL sein will, muss man eben auch beide Möglichkeit betrachten, dass die Zeugnisverweigerung darauf zurück zu führen sein könnte, dass sie sich entweder selber oder ihren Ex nicht (mehr) belasten wollte.

Sie hier als Engel darzustellen, dürfte nicht zielführend sein und ist bei solchen Auseinandersetzungen eher weltfremd, da tut jede Seite nicht selten das ihrige.


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Der Fall Gustl Mollath

14.06.2018 um 09:02
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Man kann es eben immer in beide Richtungen auslegen,der Vorfall von 2002 ergibt jedenfalls Anzeichen für die Möglichkeit, dass auch Frau Mollath nicht ganz bei der Wahrheit geblieben ist.
Das Urteil von 2006 gibt auch "Anzeichen" dass Mollath nachts durch die Strassen geschlichen ist und anderen Menschen heimtückisch die Reifen zerstochen hat. Wollen wir tatsächlich jetzt noch auf der "Anzeichen"- Ebene diskutieren? Ich verlinke gerne nochmal Mollaths Schriftwerke, da kann sich ja dann jeder Gedanken machen welche "Anzeichen" er da erkennt. Schade dass von seinem fünfjährigen Prozess um die Lackierung eines Autos und dem Scheidungsprozess (indem er wohl gerne was von Petras vermeindlichem Schwarzgeld abgehabt hätte) keine Dokumente vorliegen.


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14.06.2018 um 09:05
@towel_42
Man kann sich von den sogenannten Anzeichen dann auch lösen. Du willst eben nur eine Seite sehen, das ist jedenfalls alles andere als neutral, dass sich Frau Mollath u.U. nicht selber belasten will, klammerst Du komplett aus.


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14.06.2018 um 09:11
Zitat von monstramonstra schrieb:Nach den neuen ICD-Kriterien gibt es mittlerweile so viele Arten davon, dass sich vermutlich 80% der Bundesbürger unter eine solche subsumieren ließen.
Das ist doch Augenwischerei, auch unter den neuen ICD- Kriterien wäre Mollath unter den Top 5% gelandet, ich finde es erbärmlich mit welchen Taschenspielertricks Du hier versuchst die bei Mollath diagnostizierte Erkrankung mit irgendwelchen Esstörungen oder anderen Kleinigkeiten gleichzusetzen.


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