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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 07:50
@emz
Morgen.

Der Artikel in der zeit.de enthält eine Passage die nicht Stimmig sein kann.

Außerdem konnte die Bank weder Namen von Kunden noch Kontonummern nennen.

Denn die Bank ( HVB ) war im Besitz der gleichen Anzeige die Gustl Mollath der StA Nürnberg - Fürth hat zukommen lassen.
Darauf waren Namen mit genauen Adressen von 39 Personen, die als Täter oder Zeugen in Frage kommen.

Dieser Anzeige hat Gustl Mollath Faxe und Kontoauszüge mit Namen und Kontonummern beigelegt. Also kannte die Bank ( HVB ) Namen und Kontonummern. Das alles geht aus meine Video Der Fall Mollath Die Story im Ersten hervor und wird auch von Wilhelm Schlötterer und Gerhard Strate bestätigt.

Warum die Zeit.de in Ihrem Artikel die Tatsachen verdreht weis ich nicht.
Zitat von emzemz schrieb:BTW: die Quelle fehlt noch.
Meine Quellen sind die beiden Bücher

Die Affäre Mollath. Der Mann der zu viel wusste von Uwe Ritzer und Olaf Przbilla und das Buch von Gerhard Strate Der Fall Mollath. Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie

Leider kann und darf ich die entsprechenden Passagen aus beiden Büchern weder in Auszügen noch in schriftlicher Form wieder geben.
Ich würde mich Strafbar machen. Verstoss gegen das Urheberrecht. Du musst schon beide Bücher käuflich erwerben und diese auch wirklich lesen.

@jaska

Das Video Der Fall Mollath. Die Story im Ersten ist nicht tendenziös sondern entspricht meiner festen Überzeugung nach den Dingen die der Wahrheit entsprechen. Gerhard Strate und Wilhelm Schlötterer bestätigen mein gesamt Eindruck des Justizskandales Gustl Mollath.

Nochmals zu Beate Merk frühere Justizministerin ( Bayern )

Ich finde Ihr verhalten im Fall Mollath schon sehr eigenartig. In Plenar und Dringlichkeitssitzungen hat Sie nur Scheibchenweise das Parlament informiert obwohl Beate Merk im Vollbesitz der Akten und auf dem neusten Stand gewesen ist.

Ich frage mich warum Sie die Existenz des Internen Revisionsberichtes ( HVB ) lange Zeit dem Landtag verschwiegen hat.

Sie hat auch ausgesagt das Sie diesen nicht gelesen hatte. Bestätigte jedoch das Alle nachprüfbaren Behauptungen von Mollath eben NICHT zutreffend sind. Im Revisionsbericht steht aber ganz klar das Alle Nachprüfbaren Behauptungen von Mollath seien zutreffend.

Wie konnte die Justizministerin etwas Behaupten wenn Sie den Bericht nicht gelesen hat und der Inhalt des Berichtes nur der Staatsanwaltschaft Nürnberg - Fürth bekannt war ? Die Staatsanwaltschaft sagte zwar man habe die Justizministerin umfassend informiert was den Bericht (HVB ) betrifft. Die Justizministerin hätte den Bericht sofort anfordern müssen um die Richtigkeit der angaben der StA zu prüfen ob wirklich kein Anfangsverdacht vorlag. Dies hätte Merk im ahnen ihrer Dienstaufsichtspflicht tun müssen.

Abschliessend zu diesem Beitrag sag ich nochmals das Gustl Mollath Opfer im maximalem Sinn der Bayrischen Justiz geworden ist und niemals ein fairer Prozess bekommen hat. Die Fakten sprechen dafür.

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Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 08:04
Zitat von EC145EC145 schrieb:Leider kann und darf ich die entsprechenden Passagen aus beiden Büchern weder in Auszügen noch in schriftlicher Form wieder geben.
Ich würde mich Strafbar machen. Verstoss gegen das Urheberrecht.
Das ist Quatsch. Mach das Zitat kenntlich, gib den Namen des Buches, den Autor und die Seitenzahl an und rede dich nicht wieder raus. Zitierte Passagen verstoßen nicht gegen das Urheberrecht, wenn sie dementsprechend gekennzeichnet und nicht verändert werden, ansonsten wäre es in keinem Fall möglich im Internet zu zitieren.

Also was ist jetzt mit der Quelle ? Mal wieder nur viel heiße Luft oder kommt noch was ?


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Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 08:28
@Photographer73

Ergänzen darf ich noch damit, dass es völlig genügen würde zu benennen, wo dieses ärztliche Attest zu finden ist, auf das sich @EC145 bezieht, wie er schreibt. Damit stünde jedem offen, sich selbst von dem Wahrheitsgehalt seiner Behauptungen ein Bild zu machen.

Warum er das nicht tut, mag sich dadurch erklären, dass das, was er über diesen Gebissabdruck zum Besten gegeben hat, schlichtweg erfunden ist.


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Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 09:57
Zitat von EC145EC145 schrieb:Abschliessend zu diesem Beitrag sag ich nochmals das Gustl Mollath Opfer im maximalem Sinn der Bayrischen Justiz geworden ist und niemals ein fairer Prozess bekommen hat. Die Fakten sprechen dafür.
Weil auch im WAV festgestellt wurde, dass er seine Frau misshandelt hat?
Es konnte nur nicht ausgeschlossen werden, dass er hierbei schuldfähig war, was man ihm zugute hielt.


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Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 12:29
MollathSupport schrieb (Beitrag gelöscht):Kurze Online-Zeitungsartikel sind keine gute Quelle. Das ist bei allen Fällen so wo sich der Staat schuldig gemacht hat, wie zB im Fall NSU. Oft sind das reine Gefälligkeitsartikel.
In dieser Pauschalität ist das zurückzuweisen.

Der Justizskandal war hier vorrangig, auf welch fragwürdigen Grundlagen ein Mensch für schuldunfähig und für gemeingefährlich erklärt wird und dann für 7 Jahre in der Psychatrie zwangsuntergebracht wird. Einmal für gemeingefährlich erklärt, bleibt er gemeingefährlich. Ein Gutachter schreibt vom anderen ab. Die Verantwortung wurde von der Justiz zu den Psychiatern und von den Psychiatern zur Justiz geschoben. Würden nach diesen Grundsätzen alle untergebracht, die eine querulatorisch-zwanghafte Macke haben, hätten wir Hundertausende in überfüllten forensischen Abteilungen der Psychiatrien.

Gewalt am Ende einer Ehe wäre bei der Beweislage gemeinhin mit einem Strafbefehl bzw. einer Verhandlung vor dem Amtsgericht und einer Geldstrafe geahndet worden. Insofern ist jedenfalls der Verdacht da (wenn auch nicht bewiesen), dass das Gericht in Nürnberg auch aus anderen Motiven geurteilt hat - zumal da Herr Mollath schon in der Psychatrie saß. Es war ja nicht so, dass Mollaths Vorwürfe nicht einen wahren Kern enthielten, einen Kern, der durchaus problematisch hätte sein können.

Ein Justizversagen ist über diese Urteil hinaus die sture und selbstgerechte Borniertheit, mit der die bayerische Justiz auch dann noch an der Unterbringung festhielt, als die psychiatrischen Zweifel an der Gefährlichkeit Mollaths unüberhörbar geworden waren. Das Motto: Die bayerische Justiz macht keine Fehler. Sie irrt sich nicht. Nie. Staatsräson. Dabei ist sie brave Erfüllungsgehilfin der regierenden CSU. So lange die Bayerische Staatsregierung an die Gefährlichkeit Mollaths glaubte (und fürchtete, die Bürger würden eine Freilassung eines gefährlichen Menschen nicht gut heißen), so lange gab es keine Freilassung.

Erst als Ministerpräsident Seehofer der Boden unter den Füßen zu heiß wurde, weil der Bevölkerung die Gefährlichkeit Mollaths nicht mehr vermittelbar war, bewegte sich auch die Justiz. Kurz darauf kam noch das BVerfG und watschelte die Bayerische Justiz links und rechts ab. Und nach Mollaths Freilassung exekutierte das LG Regensburg den politischen Willen. Wenn sich die bayerische Justiz doch einmal Fehler begehen sollte, dann nur ein bisschen.


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Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 18:16
Zitat von monstramonstra schrieb:Gewalt am Ende einer Ehe wäre bei der Beweislage gemeinhin mit einem Strafbefehl bzw. einer Verhandlung vor dem Amtsgericht und einer Geldstrafe geahndet worden. Insofern ist jedenfalls der Verdacht da (wenn auch nicht bewiesen), dass das Gericht in Nürnberg auch aus anderen Motiven geurteilt hat - z
Genau diesen Strafbefehl hat sich Mollath geweigert zu zahlen, anders wäre es nie zu dem Prozess gekommen.

Andrerseits wäre er Jahre früher entlassen worden, hätte er auch nur im geringsten Kooperiert, und sich nicht weiter in seine Wahnwelt hineingesteigert, den Aufschrei hätte ich hören wollen hätte man ihn entlassen und er hätte dann seine Frau fertig erwürgt.


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Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 18:55
Ich finde auch, dass der Herr M. In eine Intrige geriet.
Letztendlich ist das 2. Urteil vorerst die Richtschnur.
Was für Vorwürfe, die man G.M. machte, haben denn jetzt noch Bestand?


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Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 19:01
@3THINKER
Er hat seine Frau halb tot gewürgt.


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Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 19:03
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Genau diesen Strafbefehl hat sich Mollath geweigert zu zahlen, anders wäre es nie zu dem Prozess gekommen.
Gut, dass du das nochmal in Erinnerung bringst. Ich hatte es doch tatsächlich gar nicht mehr auf dem Schirm.

Statt zu zahlen und gut ist's, setzte sich Mollath bei dem Prozess hin und las Zeitung, während der Staatsanwalt die Anklage verlas.


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Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 19:08
Aber verurteilen konnte man Ihn dafür nicht.
Nicht in dem 2. Verfahren.
Vielleicht stimmt das, vielleicht stimmt das nicht.
Das trifft auch auf die Steuerhinterziehung zu.


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Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 19:24
Zitat von 3THINKER3THINKER schrieb:Aber verurteilen konnte man Ihn dafür nicht.
Nicht in dem 2. Verfahren.
Ja weil man nicht mehr feststellen konnte ob er zu der Zeit schuldunfähig ( zu durchgeknallt um zu wissen was er tat) war, am Sachverhalt gab es in beiden Prozessen keine Zweifel.

@emz
Ja es ist erstaunlich, wie ein geschickter Selbstdarsteller, Frauenwürger und Querulant das kollektive Gedächtnis manipulieren kann.


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Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 19:28
Zitat von emzemz schrieb:Statt zu zahlen und gut ist's, setzte sich Mollath bei dem Prozess hin und las Zeitung, während der Staatsanwalt die Anklage verlas
Nicht nur in der Zeitung, er stilisierte sich ja selber noch zum Opfer hoch, indem er in Nürnberg mitten im Prozess in den Berichten der Nürnberger Naziverbrecherprozessen las. Auch das wirft, neben vielem anderen ein besonderes Licht auf seinen damaligen Geisteszustand.


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Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 19:50
@3THINKER
Zitat von 3THINKER3THINKER schrieb:ahren.
Vielleicht stimmt das, vielleicht stimmt das nicht.
Das trifft auch auf die Steuerhinterziehung zu.
Nein.
Während die Körperverletzung gerichtlich ein zweites Mal bestätigt wurde kam der Freispruch wegen möglicher Schuldunfähigkeit zustande.
Steuerhinterziehungen und Schwarzgeldaffäre hatte es dagegen nicht gegeben, schon gar nicht in dem von ihm postulierten Ausmaß. Was es gegeben hatte waren Unregelmäßigkeiten innerhalb der Bank, Angestellte die nicht nach den internen Vorgaben bzw. nicht loyal gegenüber der Bank agiert haben. Diese Vorgänge wurden intern geklärt und geahndet. Die Finanzbehörden konnten Schwarzgeld damals nicht feststellen und Mollath lieferte keine Beweise. Das lief ins Leere.


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Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 20:15
Zitat von jaskajaska schrieb:Steuerhinterziehungen und Schwarzgeldaffäre hatte es dagegen nicht gegeben, schon gar nicht in dem von ihm postulierten Ausmaß. Was es gegeben hatte waren Unregelmäßigkeiten innerhalb der Bank, Angestellte die nicht nach den internen Vorgaben bzw. nicht loyal gegenüber der Bank agiert haben. Diese Vorgänge wurden intern geklärt und geahndet. Die Finanzbehörden konnten Schwarzgeld damals nicht feststellen und Mollath lieferte keine Beweise. Das lief ins Leere.
Soll das jetzt bedeuten, dass die Darstellung in dem Film "Der Fall Mollath" falsch ist?
Wenn ich das richtig sehe, handelt es sich bei diesem Film um die letzte ausführliche Recherche, die Journalisten zu diesem Fall machten.


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Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 20:20
@3THINKER
Es gibt das Urteil, viele Gutachten und Unterlagen, die zugänglich sind und zudem die Untersuchungsberichte der Bank und des Landtags.

Hast Du die gelesen?


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Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 20:20
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Andrerseits wäre er Jahre früher entlassen worden, hätte er auch nur im geringsten Kooperiert, und sich nicht weiter in seine Wahnwelt hineingesteigert, den Aufschrei hätte ich hören wollen hätte man ihn entlassen und er hätte dann seine Frau fertig erwürgt.
Du solltest Dich in Deinem Furor auf Herrn Mollath etwas zurücknehmen. Er mag ja ein etwas absonderlicher Mensch sein, aber dieses Maß an Aggression, das Du hier an den Tag legst, kann ich sachlich nicht nachvollziehen.
Zitat von towel_42towel_42 schrieb:Nicht nur in der Zeitung, er stilisierte sich ja selber noch zum Opfer hoch, indem er in Nürnberg mitten im Prozess in den Berichten der Nürnberger Naziverbrecherprozessen las. Auch das wirft, neben vielem anderen ein besonderes Licht auf seinen damaligen Geisteszustand.
Mollath war ja Opfer. Er wurde rechtswidrig in der Psychiatrie zwangsuntergebracht, das ist kein Pappenstiel. Das LG Regenssburg hat im Wiederaufnahmeprozess festgestellt, dass damals die Voraussetzungen einer Unterbringung nach § 63 StGB nicht gegeben waren. In einer Stellungnahme zum Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung bezeichnete die Staatsanwaltschaft einige der dort erhobenen Vorwürfe der Rechtsbeugung als zutreffend.

Im Wiederaufnahmeverfahren stellte der vom LG Regensburg bestellte Gutachter in seinem schriftlichen Gutachten fest (S. 109, Hervorhebungen von mir):

Die forensische Zuordnung und deren Auswirkung würden aus Sicht des Unterzeichners heute anders erfolgen, als sie im Jahr 2006 erfolgt sind.
Aus meiner Sicht ist es aufgrund der Tatsache, dass eine Rekonstruktion der Motivationskette unmöglich war, weil sich Herr Mollath der Exploration entzog, nicht nachweisbar, dass die möglicherweise vorhandene psychische Störung ausschlaggebend für das Verhalten des Herrn Mollath war. Somit ist die positive Annahme einer erheblich beeinträchtigten oder aufgehobenen Steuerungsfähigkeit nicht zu belegen. Allerdings ist die Annahme einer wahnhaften Störung zum Zeitpunkt der Tat nicht abwegig, zumal auch Herr Mollath davon ausging sich damals "verrannt" zu haben (Gutachten Dr. Simmerl). Deshalb kann eine verminderte oder aufgehobene Steuerungsfähigkeit nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Allerdings lässt sich - auch bei einer Beurteilung im Jahr 2005 - eine solche Annahme aus Sicht des Unterzeichners nur in Bezug auf die Übergriffe auf die Ehefrau rechtfertigen, da hier das Handeln in einem motivationalen Zusammenhang mit den damals vermuteten Falschüberzeugungen stand. Die Annahmen von Herrn Mollath hatten jedoch einen realen Kern, so dass aus heutiger Sicht ein Handeln aus einer wahnhaften Motivation heraus kaum angenommen werden kann.
Zitat von jaskajaska schrieb:Steuerhinterziehungen und Schwarzgeldaffäre hatte es dagegen nicht gegeben, schon gar nicht in dem von ihm postulierten Ausmaß. Was es gegeben hatte waren Unregelmäßigkeiten innerhalb der Bank, Angestellte die nicht nach den internen Vorgaben bzw. nicht loyal gegenüber der Bank agiert haben. Diese Vorgänge wurden intern geklärt und geahndet. Die Finanzbehörden konnten Schwarzgeld damals nicht feststellen und Mollath lieferte keine Beweise. Das lief ins Leere.
Kann man so nicht einfach behaupten, weil es nie Gegenstand einer gerichtlichen Klärung war. Mollath ist seine "Beweise" nie losgeworden. Frau Mollath hat dies gegenüber dem "Nordbayerischen Kurier" behauptet.

Ich glaube in der Tat, dass Mollath am Ende seiner Ehe viel durcheinander bekommen hat und sich in eine wahnhafte Paranoia hineingesteigert hat. Der reale Kern, von dem auch der Gutachter spricht (s.o.), der existiert jedoch. In welchem Umfang, mit welchen Beteiligten, das wurde nie untersucht. Aber angesichts etlicher Steuer-CDs und entsprechender Verfahren ist jetzt der Verdacht angesichts der beruflichen Vorfälle in Bezug auf seine Frau auch nicht völlig aus der Luft gegriffen.


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Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 20:23
Zitat von jaskajaska schrieb:@3THINKER
Es gibt das Urteil, viele Gutachten und Unterlagen, die zugänglich sind und zudem die Untersuchungsberichte der Bank und des Landtags.

Hast Du die gelesen?
Ich habe mir den Film angesehen.
Deshalb stellte ich auch die Frage, ob die Darstellung in dem Film falsch ist.


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Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 20:30
Wie kam es überhaupt zu diesem 2. Verfahren?
Letztendlich muss ja das Gericht zu einem anderen Ergebnis gekommen sein.
Sonst wäre ja der Herr M. kein freier Mann.


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Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 20:31
Wäre es die einzige Behauptung von dir, die völlig aus der Luft gegriffen ist, ich hätte es wahrscheinlich gar nicht der Mühe wert gefunden, mich weiter damit zu befassen, zumal sie nicht von elementarer Bedeutung ist. Nun aber häufen sich deine unwahren Thesen und die Art, wie du auf meinen Hinweis auf die Allmy-Regeln bezüglich einer Quellenangabe reagierst, halte ich für unangemessen.

Ich fasse einmal zusammen:
Zitat von emzemz schrieb:Ich meine, den Fall Mollath ganz gut zu kennen, kann mich aber an nichts erinnern, was mit einem Gebissabdruck in Zusammenhang stehen würde. Vor allem an nichts, was du meinst, dem ärztlichen Attest entnehmen zu können.

Dringendst Quellenangabe erbeten.
Deine Antwort hierauf
Zitat von EC145EC145 schrieb:Wenn Du meinst den Fall Mollaht ganz gut zu kennen, brauch ich Dir auch keine Quellen anzugeben.
Auf meine wiederholte Erinnerung bezüglich der Quellenangabe antwortest du:
Zitat von EC145EC145 schrieb:Meine Quellen sind die beiden Bücher

Die Affäre Mollath. Der Mann der zu viel wusste von Uwe Ritzer und Olaf Przbilla und das Buch von Gerhard Strate Der Fall Mollath. Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie

Leider kann und darf ich die entsprechenden Passagen aus beiden Büchern weder in Auszügen noch in schriftlicher Form wieder geben.
Ich würde mich Strafbar machen. Verstoss gegen das Urheberrecht. Du musst schon beide Bücher käuflich erwerben und diese auch wirklich lesen.
Ich verweise auf die Allmy-Krimiregeln: Allmystery-Wiki: Kriminalfälle - Die Regeln
- Quellen: Alle Tatsachenbehauptungen sind mit Quellen zu belegen! ... Was nicht belegt werden kann, darf nicht als Tatsache dargestellt werden, ...
Ansonsten ist als Quelle alles zulässig, was den Usern kostenlos zugänglich ist, das heißt, keine Bücher, ...
Beitrag von emz (Seite 118) Es geht um die beiden Behauptungen zum Gebissabdruck und weil wir schon dabei sind, auch für diese Behauptung "Es wurde ja festgestellt das es diese Körperverletzungen durch Gustl Mollath nie gegeben hat." wäre eine Quellenangabe anzubringen.
EC145 schrieb:
In diesem Gutachten wurden tatsächlich Verletzungen attestiert. Hämatome am Hals, Hämatome an Ober und Unterarmen. Weiter soll auch eine Bisswunde attestiert worden sein die angeblich durch ein Gebissabdruck von Gustl Mollath als Gegeben attestier wurde.

Gustl Mollath selbst sagte das Er sich an eine Abnahme eines Gebissabdruckes nicht erinnern kann. Wen dem so ist wäre das ganze Gutachten wertlos gewesen. Denn es hätte Unwahrheiten beinhaltet.

EC145 schrieb:
Es wurde ja festgestellt das es diese Körperverletzungen durch Gustl Mollath nie gegeben hat. In dem Besagten Gutachten der Ärztin steht geschrieben das die Bisswunden anhand eines Gebissabdruckes bei Gustl Mollath Eindeutig nachgewiesen hätten werden können.

Meines Wissens gab es nie ein solcher Gebissabdruck bei Gustl Mollath.



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Der Fall Gustl Mollath

01.06.2018 um 20:32
Zitat von 3THINKER3THINKER schrieb:Soll das jetzt bedeuten, dass die Darstellung in dem Film "Der Fall Mollath" falsch ist?
Wenn ich das richtig sehe, handelt es sich bei diesem Film um die letzte ausführliche Recherche, die Journalisten zu diesem Fall machten.
Ich kenne den Film nicht. Weiß aber, dass Journalisten eine Story wollen und einen gewissen "Drive" in die Geschichte bringen. Will man sich ernsthaft informieren, wäre eine Originalquelle nicht schlecht.
Zitat von jaskajaska schrieb:Es gibt das Urteil, viele Gutachten und Unterlagen, die zugänglich sind und zudem die Untersuchungsberichte der Bank und des Landtags.
Gut, dass sind aber dann schon Tausende von Seiten. Vermutlich ist der recht ausführliche Wikipedia-Artikel ein guter Einstieg. Es gibt auch einige recht gute Zeitungsartikel, allerdings muss man da aufpassen, weil es gewisse "Fronten" unter dem Medien gab: "Spiegel" und "Nordbayerischer Kurier" waren z.B. Anti-Mollath, die "Süddeutsche" pro Mollath.

Sehr neutral, aber auch sehr juristisch sind die Bewertungen von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, Strafrechtler aus Regensburg, der den Fall als Beobachter begleitet hat. Seine Einschätzungen des Urteils des Wiederaufnahmeverfahrens sind sehr lesenswert:

https://community.beck.de/2014/08/14/salomonisches-urteil-mit-schalem-beigeschmack-finale-im-prozess-gegen-gustl-mollath
https://community.beck.de/2014/11/20/fall-mollath-einige-anmerkungen-zur-schriftlichen-urteilsbegr-ndung-des-lg-regensburg


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