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Der Fall Gustl Mollath

3.212 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Bayern, Psychiatrie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Gustl Mollath

17.06.2018 um 23:32
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Mollath wurde entsprechend auch entschädigt
Fängt das schon wieder an? Dafür, dass Mollath schon, entsprechend, entschädigt wurde hast Du einen Link?

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Der Fall Gustl Mollath

18.06.2018 um 00:01
Soll ich jedtzt jeden Nebensatz von vornherein mit einem Zitat versehen? Lies doch einfach mal das Urteil. Dort steht es schwarz und weiß schon auf Seite 2 unter Punkt 4 des Urteiltenors.


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Der Fall Gustl Mollath

18.06.2018 um 00:46
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Mollath wurde entsprechend auch entschädigt
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Dort steht es schwarz und weiß schon auf Seite 2 unter Punkt 4 des Urteiltenors
Da steht genau genommen nur, dass ihm eine Entschädigung zusteht.

Ich zitiere:


Urteil LG Regensburg, 14 August 2014, 6 KLs 151 Js 4111/13 WA
https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Urteil-schriftlich.pdf
Der Angeklagte ist für die Zeiträume der Unterbringung zur Beobachtung vom ... bis ..., den Zeitraum der einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen krankenhaus vom... bis... und den Zeitraum der Vollstreckung der Unterbringung.... aus der Staatskasse zu entschädigen.
Gerade erst vor einigen Monaten ging durch die Presse, dass es eben noch keine vollständige Entschädigung gegeben hat. Weil Hr. Mollath sich mit dem, was der Staat trotz verpasster Fristen zur Beantragung dieser Entschädigung anbot, nicht abspeisen lassen wollte.
Er kündigte an, den Freistaat Bayern auf 2,1 Millionen € Entschädigung zu verklagen. Angeboten wurden ihm 170.000€.
Was er bisher bekommen hat war ein Vorschuß von 70.000€.


Quellen:

ntv online, 27. Februar 2018
https://www.n-tv.de/panorama/Gustl-Mollath-will-Bayern-verklagen-article20311665.html
Das bayerische Justizministerium habe ... schriftlich mitgeteilt, dass in einem außergerichtlichen Vergleich maximal eine Entschädigung von 170.000 Euro in Betracht komme. Das lehne Mollath ab, weil damit weder der materielle noch der immaterielle Schaden abgedeckt sei. ...
Das Justizministerium bestätigte, dass die Landesregierung Mollath im Oktober 2017 eine Entschädigung von 170.000 Euro angeboten habe. Davon seien 70.000 Euro als Vorschuss bereits ausgezahlt worden.
Focus online, 01. März 2018
https://www.focus.de/politik/deutschland/gustl-mollath-er-sass-sieben-jahre-unschuldig-in-der-psychiatrie-jetzt-will-er-millionen-vom-staat_id_8545989.html
Was sind sieben Jahre zu Unrecht in einer Zwangspsychiatrie wert? 170.000 Euro, sagt der Freistaat Bayern – 2,1 Millionen Euro, sagt Gustl Mollath.
...
Ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums erläutert, Mollaths Ansprüche seien mit verschiedenen Ministerien umfassend geprüft worden. 170.000 Euro seien unterbreitet worden, „obwohl Herr Mollath die Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen hatte verstreichen lassen.“ Mit dem Angebot sei man an die Grenze des rechtlich möglichen gegangen, Entschädigungszahlungen könnten nicht nach freiem Ermessen gewährt werden
Das ist der letze Stand der Dinge, soweit wir wissen. Über eine Klage, ein Urteil zur Höhe der Entschädigung oder über eine außergerichtliche Einigung ist nichts bekannt.
Deine Behauptung ist also höchstwahrscheinlich fasch, wonach "Mollath entsprechend entschädigt wurde". Es sei denn, Du hast entgegenlautende Informationen. Deshalb geht die Nachfrage von @towel_42 absolut in Ordnung, mich würde das auch interessieren.


Insofern wäre es durchaus hilfreich, wenn Du selbst Dir nochmal die Textstellen anschaust, auf die Du Dich beziehst und noch hilfreicher, wenn Du sie dann hier als unterstützende Zitate kenntlich machst, das erleichtert die Diskussion erheblich.
Nicht jeder hat genau Deine Assoziationen und Argumente im Kopf. Und noch weniger macht es Sinn, alle anderen User auf Suche zu schicken.


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18.06.2018 um 01:05
@jaska
Du verwechselt hier etwas.

Es gibt zwei Dinge, zum einen die Entschädigung für den Freiheitsentzug und das andere - und hier ist Mollath - beweisbelastet, der Ersatz des Schadens dem ihn sonst durch den Freiheitsentzug entstanden ist.

Das Urteil selber hat nur die Zeit der Freiheitsberaubung als solche festgelegt. Und danach steht ihm unstrittig 24€ pro Tag zu (Deutschland ist hier das Land in Europa, dass sich extrem schäbig verhält. Andere Zahlen bis zu 1000€ pro Tag!. Der aktuelle Rechtstreit der evtl nicht abgeschlossen ist, geht wie gesagt über die AddOns. Die eigentliche Entschädigung des Urteils ist durch die Angabe der Zeit schon beziffert.
Dir sollte auch klar sein, dass die Bemerkung bzgl. der Entschädigung nur verdeutlichen sollte, dass es rechtlich klar gestellt ist, dass Mollath zu unrecht in der Psychiatrie war. Was Du momentan betreibst, hat mit einer vernünftigen Diskussion nichts mehr zu tun, das sind reinste Ablenkungsmanöver vom wesentlichen. Das sollte Dir auch klar sein.


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Der Fall Gustl Mollath

18.06.2018 um 01:54
PS: Wenn Du rechnen würdest, sind das im übrigen relativ genau die 70.000 €, welche Du oben erwähnst, die ihm bereits gezahlt wurden, welche ihm aus dem uns vorliegenden Urteil auch klar zusteht. Das ist auch kein wirklicher Vorschuss sondern wäre der vollstreckbare Betrag aus dem vorliegenden gewesen. Vielleicht verstehst Du es jetzt.


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18.06.2018 um 07:42
@SCMP77
Muss sich eigentlich Jeder in den Threads dumm anmachen lassen, in denen Du unterwegs bist?
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Du verwechselt hier etwas.
Wenn überhaupt dann nur, weil Du Dich so schlecht artikulierst. Ich habe auf Deinen Hinweis hin die Textpassage abgetippt, was eigentlich Deine Aufgabe wäre. Und ich habe die aktuellsten Informationen rausgesucht zu der Entschädigungsfrage.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Deutschland ist hier das Land in Europa, dass sich extrem schäbig verhält. Andere Zahlen bis zu 1000€ pro Tag!
Sorry, aber das ist doch überhaupt nicht mein Thema gewesen. Ich beurteile nicht, ob Deutschland sich schäbig verhält. Was soll denn sowas jetzt wieder?
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Dir sollte auch klar sein, dass die Bemerkung bzgl. der Entschädigung nur verdeutlichen sollte, dass es rechtlich klar gestellt ist, dass Mollath zu unrecht in der Psychiatrie war.
Nein. Wenn Du sagst, eine Entschädigung sei erfolgt, dann geh ich nicht davon aus, dass das für Dich gleichbedeutend ist mit einem Entschädigungsanspruch, der noch nicht abgeschlossen ist.

Dein übriger Beitrag ist für mich nicht nachvollziehbar. Deshalb habe ich die nachprüfbare Stelle, die @towel_42 auch angesprochen hatte herausgegriffen. Wenn Du das als Ablenkung verstehst, dann gerne. Aber wovon konkret?


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Der Fall Gustl Mollath

18.06.2018 um 07:54
Für mich ist relativ klar, worauf sich @SCMP77 bezieht. Denn ich habe die entsprechende Stelle auch schon zitiert (allerdings aus den Gründen, nicht aus dem Tenor).

Haftentschädigung ist das Eine, Schadenersatz das Andere. Problem: In Deutschland ist der Schadensersatz mit den lächerlichen 25 € pro Tag abgegolten. Mollaths Erfolgsaussichten deshalb eher gering. Auch wenn sich der Schaden auf 2,1 Mio. nachweislich beziffern ließe.


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Der Fall Gustl Mollath

18.06.2018 um 09:22
Zitat von monstramonstra schrieb:Mollaths Erfolgsaussichten deshalb eher gering.
Dass solche Versuche nicht unbedingt von Erfolg gekrönt sind, das konnten wir ja schon im Fall Ulvi K. beobachten. Da hatte man sogar eine viertel Million mehr angesetzt.
https://www.hna.de/welt/ulvi-kulac-will-schadensersatz-7109376.html
Seither hat man nie wieder etwas von einem U.K. gehört oder gelesen. Wird Mollath nicht anders ergehen, würde ich mal so prognostizieren.


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Der Fall Gustl Mollath

18.06.2018 um 09:43
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Dieser Unterschied ist so massiv, warum ist das erste Urteil vom BGH nicht klassiert worden ist vollkommen unverständlich, zumal es rein auf der Phantasie eines Richters baute und gerade diese noch dazu hergenommen wurde, die besondere Gefährlichkeit Mollaths zu behaupten und als Grund für die Psychiatrische hergenommen wurde.
Das ist doch Unsinn, es gab Zeugen und Gutachten, nur weil Du es behauptest wird es ja nicht ein ganz neuer Fall. Das ein Prozess nach acht Jahren, mit den entsprechend veringerten Erinnerungsvermögen, anders ausfällt als der Erstprozess ist doch kein Wunder, und das ob der inzwischen durch Mollaths Lügengebilde erreichten Prominenz des Falles viel aufwändiger prozessiert und auch begründet wird ist doch auch völlig nachvollziehbar.

Oder glaubst Du heutzutage würde jeder fall häuslicher Gewalt mit dem gleichen Aufwand geführt wie die Mollathposse?

Im Ergebnis bleibt ja gleich, er hat seine Frau bewusstlos gewürgt und war womöglich nicht zurechnungsfähig.

Gespannt dürfen wir sein wenn im Zuge des Entschädigungsprozesses Mollath die Millionengewinne seines Reifen- und Oldtimerimperiums offenlegt.


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Der Fall Gustl Mollath

18.06.2018 um 20:01
Langsam wird es lächerlich. Wer behauptet, der belegt und wenn jemand behauptet, dass im Urteil stünde, dass Mollath entschädigt wurde, dann ist die entsprechende Passage zu zitieren und wenn da steht, dass Mollath zu entschädigen ist, dann ist das kein Beleg für eine bereits erfolgte Entschädigung.
Diese Spielchen enden jetzt besser!


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Der Fall Gustl Mollath

18.06.2018 um 20:29
Da muss man allerdings objektiv sein, den Quellen zu folge hat Gustl € 70.000 erhalten, wahrscheinlich das doppelt von dem was er vorher pro Jahr mit seinem von seiner Frau querfinanzierten Reifenhandel erwirtschaftet hat.


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Der Fall Gustl Mollath

18.06.2018 um 20:36
Da muss man allerdings objektiv sein, den Quellen zu folge hat Gustl € 70.000 erhalten, wahrscheinlich das doppelt von dem was er vorher pro Jahr mit seinem von seiner Frau querfinanzierten Reifenhandel erwirtschaftet hat.

War mein Fehler, er wurde entschädigt, mir war allerdings der Unterschied zwischen, entstsprechend, 70.000 und 2.00.000 aufgestossen. gibt es denn Neuigkeiten
? Oder darf ich anfangen irre Verschwörungsthorien zu verbreiten um meine Rente zu sichern?


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Der Fall Gustl Mollath

18.06.2018 um 20:39
@towel_42
Es geht mir weniger darum, ob eine Entschädigungszahlung geflossen ist, sondern um die Art der Quellenangabe. Es kann doch nicht so schwer sein, entsprechende Passagen zu zitieren, statt als Quelle „Lies Seite X, Teil irgendwo“ anzugeben.


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Der Fall Gustl Mollath

18.06.2018 um 20:42
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:@towel_42
Es geht mir weniger darum, ob eine Entschädigungszahlung geflossen ist, sondern um die Art der Quellenangabe. Es kann doch nicht so schwer sein, entsprechende Passagen zu zitieren, statt als Quelle „Lies Seite X, Teil irgendwo“ anzugeben.
Ja, das ist doch genau der Punkt, Entschädigungen sind geflossen, aber nicht desswegen weil er kein Frauenwürger ist, sondern weil keiner sagen kann ob er nicht als er seine Frau halb tot gewürgt hat nicht zu irre war um zu erkennen was er da macht....


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Der Fall Gustl Mollath

18.06.2018 um 20:49
@SCMP77
SCMP77 schrieb (Beitrag gelöscht):Wie gesagt, Mollath ist bzgl. der reinen Unterbringung entschädigt worden, dass sind die 70.000 €.
Aber genau das stimmt ja nicht. Wie ich schon erläutert habe.

Bitteschön, gerne nochmal:

Süddeutsche, 01. März 2018
http://www.sueddeutsche.de/bayern/justizopfer-mollath-droht-bayern-mit-millionen-klage-1.3887954
Tatsächlich hatte ihm das bayerische Justizministerium 2017 eine Art Vorschuss in Höhe von 70 000 Euro bezahlt - unter dem Vorbehalt, das Geld zurückzufordern, sollte bis Ende des Jahres keine Einigung zustande kommen. Im Oktober legte das Ministerium nach und bot einen Vergleich an: maximal 170 000 Euro. Mollath lehnte ab; er findet, diese Summe decke den entstandenen Schaden nicht ab. Braun sagt: "Die 70 000 Euro zahlen wir trotzdem nicht zurück."
Es wurde noch keine Entschädigung ausbezahlt, weil sich beide Seiten nicht einigen konnten. Ich kann keine einzige Quelle dazu finden und Du lieferst trotz Aufforderung ebenfalls keine.



Mollath fordert ca. 2,1 Millionen Euro, die sich wie folgt zusammensetzen:


Angaben nach Abendzeitung München, 01. März 2018
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.es-geht-um-2-1-millionen-euro-schadensersatzklage-gegen-den-freistaat-was-gustl-mollath-jetzt-fordert.5afcc80d-3d1a-45d0-bde5-c8fbb0ef8f86.html
Entgangenes Einkommen für siebeneinhalb Jahre

280.000€

Nicht entrichtete Beiträge zur Rentenversicherung

64.904€

Entzug seines Hauses in Nürnberg durch Zwangsversteigerung

458.300€

Verlust persönlicher Unterlagen und von Ersatzteilen für antike Ferraris

50.000€

Nicht erstattete Anwaltskosten

90.000€

Schadensersatz für die Unmöglichkeit, jetzt wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen

352.904€

Schmerzensgeld für 2.747 Tage in der Psychiatrie

800.000€

2.096.108€



Dass eine Entschädigung nicht fristgerecht beantragt, ein Vorschuß trotz Vorgaben nicht zurückgezahlt wird und dass die einzelnen Positionen teilweise von falschen Voraussetzungen ausgehen, liegt alles auf einer Linie. Niemals irgendwelche Einigungen erzielen, die man nicht selbst anderen aufgezwungen hat. Fristen und Regeln gelten für andere.
Dass man beruflich nie Fuß fassen konnte aber eine Tätigkeit für 37.000€ in jedem Jahr der Unterbringung annimmt - unrealistisch. Gleiches gilt für die Rentenversicherungsbeiträge und der Schadensersatz dafür, dass er jetzt nach der Unterbringung keine Arbeit mehr finden würde. Relativ schnell nach der Entlassung hatte es einen Bericht gegeben, wonach er auf einer ADAC-Übungsstrecke arbeitet (z.B. hier). So ganz kann das also nicht stimmen.
Dass das Geschäft abgewickelt war, das Haus schon wegen Überschuldung zwangsversteigert und nicht etwa enteignet wurde wird ausgeblendet.

Die Anwaltskosten sind sicher ein Posten, der enorm belastet und der Schadensersatz für die Unterbringung läge bei 68.675€.

Die Forderungen sind einfach so dermaßen hoch, dass auch dies eine Verhandlungsposition ist, die keinen Kompromiss erlaubt.
Wie immer in dieser Sache. Ganz oder gar nicht und immer ein wenig too much.







Wer sich weiterinformieren mag: einige der Bücher über Mollath sind bei Google-Books (teilweise) zu finden:

"Mollath: Gerechtigkeit oder Tod" von Gerald Mackenthun

"Der Fall Gustl Mollath. Der Umgang des Staates mit (vermeintlich) psychisch kranken Tätern" von Asbjörn Wappler

"Der Fall Mollath: Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie" von Gerhard Strate

"Staatsversagen auf höchster Ebene: Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss" herausgegeben von Sascha Pommrenke, Marcus B. Klöckner

"Unschuldig in Haft: Wenn der Staat zum Täter wird" von Jan Schmitt



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Der Fall Gustl Mollath

18.06.2018 um 20:57
Ich war zu langsam: der Text unter der Tabelle ist KEIN Zitat des Artikels, das sind meine Anmerkungen und die sind falsch formatiert.
Geht los bei "Dass eine Entschädigung nicht fristgerecht beantragt,"...
Sorry!


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Der Fall Gustl Mollath

18.06.2018 um 21:12
Das Urteil regelt die Entschädigung. Aber halt nur dem Grunde nach, nicht der Höhe nach. Ist doch klar.

Die Höhe bestimmt sich dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). Und dort nach § 7.

http://www.gesetze-im-internet.de/streg/__7.html

Daraus geht hervor, dass ein Vermögensschaden in vollem Umfang zu leisten ist. Und darüber hinaus - quasi als Schmerzensgeld - 25 Euro pro Tag. Da diese Summe gesetzlich festgelegt ist, hat sie Herr Mollath vielleicht schon bekommen. Oder auch nicht. Ich weiß es nicht.

Gestritten wird jedoch um den Vermögensschaden. Die 25 Euro pro Tag haben damit nichts zu tun. Die werden ja zusätzlich gewährt. So sind die 70.000 Euro - wie auch die anderen genannten oder von Mollath verlangten Summen - Vermögensschaden. Um den wird gestritten.

Warum muss hier immer gleich alles zum Glaubenskrieg ausarten?


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Der Fall Gustl Mollath

18.06.2018 um 21:25
@SCMP77
Vielleicht liegt das doch an Dir, wenn man Dich nicht versteht.

@monstra
Also ist die Behauptung unbelegt, wonach eine Entschädigung bezahlt wurde, richtig?


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Der Fall Gustl Mollath

18.06.2018 um 21:28
@jaska

Vielleicht sollten wir die Stelle nochmals im Kontext lesen. Und überlegen, ob es jetzt darauf ankam, ob eine Entschädigung nach dem Urteil gewährt wurde (rechtlich entsprechend entschädigt) - oder ob sie an Mollath ausbezahlt (tatsächlich entschädigt) wurde.

Und dann würde mich interessieren, ob die Frage im genannten Zusammenhang wichtig ist - und die Frage nach einem Beleg echtes Interesse oder Schikane ist.


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Der Fall Gustl Mollath

18.06.2018 um 21:42
@monstra

Nur zu Eurer Hilfe:
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Wann man das wirklich beurteilen will, dass angeblich die Unterbringung zu Recht erfolgte, was sie aus offizieller Sicht heute nicht mehr ist - Mollath wurde entsprechend auch entschädigt - müsste man die beiden Urteile im Einzelnen Vergleichen.
@towel_42 hat das aus dem Kontext einfach rausgerissen. Wenn dann die Mods hier da nicht entsprechend berücksichtigen können oder wollen, dann bin ich hier im falschen Forum.


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