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Auftriebskraftwerk

55.950 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

16.12.2015 um 20:21
@allfather
Ja klar macht Sinn. Wie ist das den in Deutschland oder Österreich, fällt dieser Tatbestand nicht in die Gruppe der Verbrechen die von Amtes wegen verfolgt werden müssten?

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16.12.2015 um 20:34
@BeniStingray

ich erlaube mir mal, für @allfather zu antworten. ja, in deutschland, österreich und der schweiz ist betrug ein ofizialdelikt (ausnahme: geringfügigkeit und tat gegenüber verwandten), dass von amts wegen verfolgt wird. die strafverfolgungsbehörden müssen daher bei kenntnis, sofern sie sie haben, tätig werden.


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16.12.2015 um 20:54
Zitat von Stoffl78Stoffl78 schrieb:Warum verrechnet ein österreichischer Händler den deutschen MwSt Satz?
Wir haben hier in AT 20% MwSt.
Das würde mich, und dem österreichischen Fiskus vermutlich noch viel mehr, auch mal interessieren. Wenn der Müller als Privatperson gekauft hat, handelt es sich für die GAIA Energy Vertriebs GmbH um keine innergemeinschaftliche Lieferung. Die GAIA Energy Vertriebs GmbH, als Steuerschuldner, muss folglich eine Umsatzsteuer in höhe von 20% abführen.

Da die GAIA Energy Vertriebs GmbH auf der Rechnung lediglich 19% Umsatzsteuer ausweist, hat der Müller quasi ein echtes Schnäppchen gemacht, schließlich erhält er sein AuKW um 1% günstiger als ein Österreicher :D
Abführen muss GAIA allerdings trotzdem 20 und nicht 19%.

Wenn ich in Deutschland als Unternehmer eine solche Rechnung ausstellen würde, kann ich bei einer eventuellen Prüfung durch das Finanzamt mit hohen Umsatzsteuer-Nachzahlungen rechnen. Das wird in Österreich sicherlich nicht anders sein.


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16.12.2015 um 21:14
@poipoi
wegen den 'endoskopischen messungen' dachte ich auch sofort an die – in der rosch firmenzentrale eingemietet – HTL GmbH. die endoskop kamera von den belgrader 'messungen' hat mMn in der 5m röhre zu spich ein revival gefeiert. die weitsicht in der ekelhaften rostbrühe dürfte aber nicht allzu spektakulär gewesen sein ^^

noch ein kleiner 'blast from the past'
Zur Sicherstellung korrekter Aussagen in Bezug auf die Kraftwerksleistung unter Betriebsbedingungen wurde ein Messprotokoll von einem bei ROSCH in Serbien laufenden 12kW Prototypen erstellt.
http://gaia-energy.org/es-ist-soweit-mach-dich-energieautark

das sagenumwobene messprotokoll. schade, dass es keine menschenseele jemals zu gesicht bekommen hat. apropos messprotokoll.. war da nicht etwas mit einem messprotokoll von mitarbeitern der salzburg AG, welches "in kürze" auf der gaia seite veröffentlicht wird?


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16.12.2015 um 21:19
Zitat von allfatherallfather schrieb: welches "in kürze" auf der gaia seite veröffentlicht wird?
Das wäre ja mal was ganz Neues, dass irgendwelche Ankündigungen wirklich in die Tat umgesetzt werden.


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16.12.2015 um 21:38
@DoctorWho
Wir haben bald 2000 Seiten Thread, hat doch sicher mal jemand daran gedacht ne anonyme E-mail oder so abzuschicken. Warum wurde das nicht gemacht?


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16.12.2015 um 21:41
Vielleicht weil jeder denkt das es schon jemand anderer gemacht hat?


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16.12.2015 um 21:58
@BeniStingray
wer sagt Dir, dass dies nicht schon längst geschehen ist!?


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16.12.2015 um 22:01
@pluss
Warum verrechnet ein österreichischer Händler den deutschen MwSt Satz?
Wir haben hier in AT 20% MwSt.

Das würde mich, und dem österreichischen Fiskus vermutlich noch viel mehr, auch mal interessieren.
Ich bin keine Steuerexperte, darum kann ich s nur sinngemäß erklären: Ein "kleiner" Händler stellt den Umsatzsteuersatz seines eigenen Landes in Rechnung, auch wenn die Lieferung ins Ausland geht. Hat dieser Händler aber in bestimmte Zielländer eine gewisse Umsatzgröße erreicht, dann muss er mit dem USt-Satz des Ziellandes versteuern. Siehe zB Amazon, wo ich als Österreicher in DE bestelle (Rechnung kommt aus Steueroase Luxemburg), ich aber an den Amazon den öst. USt-Satz von 20% zu zahlen habe.

Es ist jetzt nur sehr dumpfe Erinnerung, aber IIRC liegt diese Umsatzschwelle bei ca. 50.000 Euro pro Zielland. Das hätte Gaia mit 4 Fake-AuKWs bereits erreicht. Die 19% USt für einen deutschen Kunden sind also in diesem Sinne korrekt.
Zitat von plusspluss schrieb:hat der Müller quasi ein echtes Schnäppchen gemacht, schließlich erhält er sein AuKW um 1% günstiger als ein Österreicher
Damit würde sich das Fake-AuKW für den deutschen Müller noch schneller amortisieren, Heiko aus Magdeburg palavert ja was von 2-3 Jahren. Dazu kommt noch, dass der Netzstrom in DE ca. 25% teuer ist als in AT - eine echter Goldesel also, so ein in AT gekauftes und in DE aufgestelltes Blubberdings.... Da da nicht das winzige Problem mit der fehlenden Wandstütze wäre.....


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16.12.2015 um 22:08
@allfather
War nur eine Schlussforderung. Wenn eine Internetcommunity solche Beweise vorbringen kann, muss es die Generalstaatsanwaltschaft wohl auch schaffen. Sonst hätten die doch sicher was unternommen.

Edit: Evtl. deshalb die Österreichische Firma bei einem Deutschen Kunden?


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16.12.2015 um 22:34
@BeniStingray
Zitat von BeniStingrayBeniStingray schrieb:Sonst hätten die doch sicher was unternommen.
es könnte auch einfach sein, dass die mühlen der justiz sehr langsam mahlen..

in einem ähnlich gelagerten fall haben die ermittlungen und verfahren 4 Jahre gedauert. mit dem erfreulichen ergebnis:
Während der Firmengründer zu neun Jahren Haft verurteilt wurde, müssen die angeklagten Entwickler, Vertriebler und der Produktionschef zwischen dreieinhalb und sechseinhalb Jahre in Haft.
das urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

https://www.bhkw-infozentrum.de/aktuelle-bhkw-statements/hohe-haftstrafen-im-gfe-prozess-um-bandenmaessigen-betrug-mit-pflanzenoel-bhkw.html

http://www.welt.de/regionales/bayern/article144052015/Urteil-im-Prozess-um-Blockheizkraftwerke-rechtskraeftig.html


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16.12.2015 um 23:03
@pluss
Zitat von plusspluss schrieb:Das würde mich, und dem österreichischen Fiskus vermutlich noch viel mehr, auch mal interessieren.
Dem Fiskus ist das egal, der kriegt ja seine 20%....

@kasmichl
Zitat von kasmichlkasmichl schrieb:Siehe zB Amazon, wo ich als Österreicher in DE bestelle (Rechnung kommt aus Steueroase Luxemburg), ich aber an den Amazon den öst. USt-Satz von 20% zu zahlen habe.
Habe eben eine Amazon Rechnung rausgekramt, da ist eine luxemburgische Adresse und eine österreichische ATU Nummer auf der Rechnung...


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16.12.2015 um 23:14
@kasmichl
Welche Umsatzsteuer vom Steuerschuldner abzuführen ist, hängt vom Betriebssitz (Sitz des Leistungserbringers) des Steuerschuldners ab. Ein davon abweichender Steuersatz bei Lieferung an Privatpersonen innerhalb der EU kommt nicht in Frage.

Wie genau das mit Amazon gemeint ist, verstehe ich nicht ganz, vermute aber das du dich irrst. Sitzt du in Österreich und gibst in deinen Browser amazon.de ein, wirst du automatisch auf amazon.at umgeleitet vermute ich. Zumindest geht es mir so, wenn ich amazon.at von Deutschland aus in den Browser eingebe.
Zitat von Stoffl78Stoffl78 schrieb:Dem Fiskus ist das egal, der kriegt ja seine 20%....
Das glaube ich ehrlich gesagt nicht, denn dann würde GAIA auch 20% ausweisen. Eher würde ich vermuten das GAIA überhaupt keine Umsatzsteuer abführt.


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Auftriebskraftwerk

16.12.2015 um 23:45
Als Versandhandelsregelung oder Versandhausregelung wird umgangssprachlich die Regelung des § 3c UStG bezeichnet. Die Regelung ist Teil der umsatzsteuerlichen Ortsbestimmung und bewirkt im Grundsatz, dass die Umsatzsteuer bei Versendungen an Privatpersonen innerhalb der EU im Land des Empfängers zu besteuern sind. Der Begriff "Versandhandelsregelung" ist missverständlich, weil die Regelung für Unternehmer aller Branchen anwendbar ist.

[...]

Erst wenn die jeweilige Lieferschwelle [für Deutschland: 100.000 EUR] überschritten wird, ist die Versandhandelsregelung anwendbar.

(Versandhandelsregelung -- Wikipedia -- Hervorhebung von mir)



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16.12.2015 um 23:58
@wolfgang52:
Zitat von poipoipoipoi schrieb:Zwei kleine Änderungen bei Rosch. Unter "Kontakte" gibt es nun die Menüpunkte "Rosch Xmas-Party 2015" ...
Schon 'ne Einladung gekriegt? :D


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Auftriebskraftwerk

17.12.2015 um 00:02
Danke @uatu, wieder etwas dazugelernt.
Dann hatte @kasmichl doch recht. Die Lieferschwelle beträgt sogar nur 35T€.

Interessant auch:
Der Lieferant muss sich in diesem Staat bei der zuständigen Finanzbehörde registrieren lassen und erhält eine Steuernummer, unter der die Steueranmeldung und Steuererklärungen abzugeben sind.


Ob die GAIA Energy Vertiebs GmbH sich hat registrieren lassen, lässt sich sicherlich in Erfahrung bringen ;)


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17.12.2015 um 00:53
Also mal zur Klarstellung mit der MWSt

ich hatte mal als Firma in Österreich eine Saecco Kaffee Maschine für ca 500€ und Steuersatz 20% gekauft und habe diese nach D exportiert.
Ich hatte die Möglichkeit, mir die 20% österreichische MWSt zurückzuholen und dafür im Gegenzug 19% in D zu zahlen - da ging es um 5€. Mein Aufwand wäre exorbitant höher gewesen, als der mögliche "Gewinn" und ich habe darauf verzichtet.

Rechnungen als Freiberufler in der Schweiz habe ich immer ohne MWSt gestellt und so auch bezahlt bekommen. Da der Fiskus immer ganze Jahre betrachtet, und mein Engagement in der Schweiz 2 halbe Jahre betraf, konnte ich trotzdem MWSt Ausgaben in Deutschland weitestgehend mit MWSt Einnahmen aus Aufträgen in Deutschland abgleichen.

Steuerrechtlich korrekt wäre, wenn Gaia den Kaufpreis mit österreichischer MWSt von 20% ausweist und sich Thorsten (als Privatperson) dann die 20% zurückholen kann und 19% in D bezahlt.
Es geht auch der Weg, dass Gaia 19% einbehält und direkt an den deutschen Fiskus abführt - in diesem Falle würde ich einen Nachweis darüber einfordern. (Das sind im Grunde nur peanuts und für n Arsch)

Viel mehr würde mich interessieren, welches Pferd Thorsten getreten hat, jetzt das AUKW zu bestellen, nachdem er vor vielen Monaten (13?) die OU Messgruppe verlassen hatte.
Bestellen und nicht bezahlen (steht kein definierter Termin in der Bestellungsbestätigung drin) wird allerhöchstens zu einer Stornierung der Bestellung seitens Gaia führen.
Zudem wird eine Bestellung ja immer noch nur wirksam, wenn Thorsten bei Gaia Mitglied wird und den Mindestbeitrag bezahlt - wäre nicht der Stil, den ich von Thorsten kenne ( er war noch nie diplomatisch unterwegs, wieso jetzt auf einaml ???)
OK - ein kaufmänisches Geschäft mit einer GmbH, das abhängig davon sein soll, dass man Mitglied eines Vereins ist, wäre ein Fall für die Wettbewerbshüter...

*grübel*

LG jogi


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Auftriebskraftwerk

17.12.2015 um 01:24
Zitat von jogi54jogi54 schrieb:Viel mehr würde mich interessieren, welches Pferd Thorsten getreten hat, jetzt das AUKW zu bestellen...
Vielleicht um zu testen ob GAIA noch immer Bestellungen annimmt, obwohl GAIA seit Monaten weiß/wissen MUSS, dass das angebotene Graffel nicht funktioniert?


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Auftriebskraftwerk

17.12.2015 um 01:45
>Wörtlich bezeichnete der vorsitzende Richter das Anlagekonzept als „größenwahnsinnig, kriminell und betrügerisch“.<
So etwas ähnliches werden wir in einiger Zeit auch in dieser Angelegenheit zu hören bekommen und natürlich auch bei Keshe.


Wäre es nicht eine fantastische Idee, wenn Rosch seine hartnäckigsten Kritiker zur Xmas-Party einladen würde, darunter auch Wolfgang? Mit Vorführung des AuKW und alle dürfen dahinter und darunter kriechen, an Wandstützen pochen und hinter Wände schauen. Dann wäre – vorausgesetzt es funktioniert wie Rosch es behauptet – die Firma aus den Allmy-Schlagzeilen, Kritiker würden sich zu begeisterten Anhänger wandeln. Gaia wäre ebenfalls rehabilitiert, allerdings einfach zu dumm, dass Ding zusammen zu schrauben.

Rosch liest doch permanent hier mit – wie schaut es aus, ist das eine Idee?

;)


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17.12.2015 um 07:17
Zitat von peawepeawe schrieb:alle dürfen dahinter und darunter kriechen, an Wandstützen pochen und hinter Wände schauen.
Ich würde ja am liebsten mal in den Starkstrom-Raum und mir die dortigen Stromzähler anschauen, insbesondere in dem Moment in dem die Anlage anläuft. Und man könnte gleich morgens das Plexiblubberle anmachen und beobachten, wie es spätestens zum Mittag stehenbleibt.


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