Nitro schrieb:GüO wird keinerlei strafbarer bzw krimineller Hintergrund bzw Handlung zugetraut,
darum geht es doch nicht, ob und wem man eine Handlung zutraut.
Das Gericht muss sie beweisen - und das ist in keinster Weise geschehen!
Ich persönlich bin bis vor Prozessbeginn stark davon ausgegangen, dass der
Angeklagte seine Frau erschossen hat. Nur mit zunehmender Dauer der Ver-
handlungen brachen alle Beweise weg. WARUM soll ich dann weiterhin fest-
halten an der Anklage.
Und ja, der GüO hat gelogen und scheint den ganzen Umfang des Geschehens
bis heute nicht zu begreifen. Und da kann doch nur jeder seine subjektive Wahr-
nehmung haben, da keiner weiß, wie der GüO "tickt". Das wollen aber diejenigen,
die ihn deshalb für schuldig halten, dann als "Beweis" anführen.
Also, ich weiß nicht, warum der GüO so handelt wie er es nunmal tut. Aber für
mich ist das kein Grund, ihn weiterhin des Mordes zu verdächtigen.
Und das Gericht hoffentlich auch nicht!