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Mord an Kristin Harder - 1991, bis heute ungeklärt!

5.394 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Bayern, Ungeklärt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Kristin Harder - 1991, bis heute ungeklärt!

27.05.2020 um 21:01
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:fauchi schrieb am 13.06.2017:
man kann jedem alles negativ auslegen.
dem letzten begleiter ist genau des passiert,weil er anscheinend als einziger greifbar war.......
ich pers. kann mir nich vorstellen,dass ein täter sich so in's spiel bringt.
Oh, es gibt noch ganz andere Täter. Ich glaube, dass das im Fall Mirco war. Da hat der Mörder ganz eifrig bei der Suche nach dem Jungen mitgeholfen. Da ist fauchi ganz schön auf dem Holzweg.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Es gab also diese Sendung und die war auch den Diskutanten bekannt hier seinerzeit
Seinerseits, aber jetzt sind die Folgen nicht mehr einsehbar und man kann uns erzählen, was man will. Vielleicht würde der eine oder andere manche Dinge ganz anders auslegen als Du.

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Mord an Kristin Harder - 1991, bis heute ungeklärt!

27.05.2020 um 21:01
Wer möchte kann sich ja mal meine Analyse des Stern Crime Artikels durchlesen, die ich seinerzeit hier eingestellt habe
Dabei hatte ich seinerzeit noch gar nicht den Hauptwiderspruch mit der Kettensäge auf dem Schirm
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb am 11.06.2016:Ich habe mir heute erstmalig die "Crime" gekauft, mehr oder weniger wegen dieses Falles.
Allerdings bin ich von dem Artikel sehr enttäuscht.
Ich schreiben mal die Dinge, die mir aufgefallen sind, und gebe meine persönliche Wertung, insbesondere in Hinblick der darin mehr oder weniger offenen Verdächtigungen gegen Bernd M. ab.

Es wird beschrieben, das Kristins Freundin am 17.12. die Wohnung wie beschrieben vorgefunden hat:
Wohnungstür nur zugezogen
Suppe vermutlich zum auskühlen auf dem Balkon
Balkontür offen
Auf dem Herd Fleisch und Bohnen
Rotweinflasche geöffnet, ein halb volles Glas

Dazu fällt mir nur ein, das es für eine Frau recht ungewöhnlich ist, die Wohnung so zu verlassen, wenn sie abends aus geht. Zumindest das halb volle Rotweinglas, das lässt Frau nicht so stehen.
Für mich sieht das eher so aus, als wäre Kristin in der Nacht doch noch nach Hause gekommen und erst später verschwunden, wobei sie sehr "überstürzt" die Wohnung verlassen haben muss.

Müller interessierte sich für den Verbleib von Kristin, nachdem er erfahren hat, das diese vermisst wird und ruft mehrfach die Freundin an.
Da frage ich mich, hätte ich das vielleicht in dieser Situation vielleicht auch getan?
Ich halte das nicht für ausgeschlossen, das ich mich auch erkundigt hätte, nach ihrem Verbleib. Auch, das er seinen vollen Namen der Freundin nicht gegeben hat, weil er in einer Beziehung war und das nicht an die große Glocke gehängt haben wollte, kann ich nachvollziehen.

Dann, nachdem er sich mehrmals nach Kristins Verbleib erkundigt hat, ging er von sich aus zur Polizei. Ob das nun mit der von der Freundin von Kristin vorgelogenen Aufnahme zu tun hatte bleibt offen.
Betont wird, das er, nachdem ihm erzählt wurde, seine Gespräche werden aufgezeichnet nicht mehr anruft, das halte ich für logisch. Ich telefoniere auch nicht mehr mit jemanden, der ungefragt meine Gespräche aufnimmt.

Dann wird geschrieben, er habe, was durch Verbindungsnachweis ( seinem ? freiwillig abgegeben? ) zwischen 13.12. und 17.12. zwei mal im Schnitt angerufen. Dies, bevor er erfuhr, das die Freundin Kristin vermisst hat.
Also, das halte ich nicht für viel, wenn er denn Interesse an der Frau hatte. Vor allem, wenn Kristin keinen AB hatte, wovon ich immer ausgegangen bin. Da hab ich damals Leute durchaus öfter anrufen müssen um diese mal zu erreichen, wenn die gerade aus dem Haus waren Erledigungen machten usw. Da rief man dann eben mal eine Stunde später nochmal an, dann 2Stunden später nochmal usw.

Dann der Zeuge, der zwischen dem 10. und 20. Dezember einen Mann gesehen hat, der aus einem Transporter einen blauen Sack in das Wäldchen trug.
Soweit ich weis, wurden die Leichenteile in dem Wäldchen erst im April gefunden. Ich habe seinerzeit ein Foto des gefundenen Fußes gesehen. Der sah nicht so aus, als habe er schon 4 Monate ohne Kühlung dort gelegen hat.

Müller war Abteilungsleiter eines Autohändlers, der Zugang zu einem ähnlich aussehenden Transporter hatte ( Wie wohl auch zu allen anderen Fahrzeugen des Autohändlers)
Wie kann ihm so etwas belastend ausgelegt werden? ( wird aber in dem Artikel so explizit als Indiz dargestellt)
Sehen nicht alle diese Transporter mehr oder weniger gleich aus? Meist weiss

Die Sache mit dem Lippenstift und der 12 Jahre aufgehobenen Quittung.
Wieso kaufte er den Lippenstift ?
Wenn Kristin ihren Lippenstift im Auto vergessen hatte, hätte es sein können, das er vor hatte ihr genau diesen teuren Lippenstift, bei einem nächsten Treffen neu zu schenken.
Warum er die Quittung aufhob? Vielleicht weil er ihn umgetauscht hätte, hätte Kristin ein weiteres Treffen abgelehnt
Auf jeden Fall kann man ihm das kaum als belastendes Indiz auslegen wie in dem Artikel impliziert, denn er hätte wohl kaum einen Lippenstift für eine Tote gekauft.

Völlig ausser acht lässt der Autor des Artikels, das die Widersprüche, die Bernd in der Vernehmung 12 (!) Jahre später tätigte, nach seinen und den Aussagen seines Anwalts, auch daher rühren können, das Müller zwischenzeitlich einen schweren Autounfall hatte, bei dem er auch Gehirnschädigungen davon getragen hat.

Also insgesamt finde ich es sehr "dünn", was da als Indizien für die Täterschaft des "Bernd Müller" in diesem Artikel zusammengetragen wird



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Mord an Kristin Harder - 1991, bis heute ungeklärt!

27.05.2020 um 21:10
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/morde-in-muenchen-drei-frauenleichen-zwei-morde-und-ein-suizid-1.736315
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Wieso wurde der man dann nie als Tatverdächtiger geführt
Der LB wurde nachweislich als BESCHULDIGTER im Mordfall Kristin geführt, das ist eine Stufe HÖHER als TATVERDÄCHTIGER. Ich habe extra Für Dich den Beleg oben verlinkt.
Das ist offenbar komplett an Dir vorbei gegangen, die ganzen Jahre....gehört aber zur Wahrheit dazu.

"Wilfing glaubt vielmehr, dass der letzte Begleiter von Kristin Harder die 28 Jährige auf dem Gewissen hat- und dieser Mann kommt für die anderen Taten nicht in Frage. Wir führen in als Beschuldigten im Fall Harder".

Wilfing war ebenfalls KHK, genau wie Thiess.


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27.05.2020 um 21:20
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Also insgesamt finde ich es sehr "dünn", was da als Indizien für die Täterschaft des "Bernd Müller" in diesem Artikel zusammengetragen wird
Die Antwort hierauf hat dir Rotmilan mit folgender Antwort bereits gegeben:
Sag mir doch mal, wenn das alles nicht stimmt, was in dem Crime Artikel steht, warum lässt der Anwalt von LB nicht in der Crime eine Gegendarstellung, seines Mandanten veröffentlichen? Und reicht bei der Behörde eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein?
Das könnte er auch leicht vor Gericht durchsetzen, wenn die Crime nachweislich unwahre Dinge über seinen Mandanten behauptet.
Vielleicht weil eh alles zu dünn ist? Dann brauchst du dir wegen diesem Artikel ja keine Sorgen mehr um den LBB zu machen. Über so eine oberflächliche Recherche braucht man sich doch nicht zu grämen.


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27.05.2020 um 21:34
@Nightrider64
Aber was ich toll finde, dass dieser Journalist, dessen Leistungen du Tricks des Journalismus 1. Semester zuordnest vor kurzem Journalist des Jahres geworden ist. Wie hat er das wohl geschafft?


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27.05.2020 um 21:36
@Rotmilan
Dem steht die Beschreibung seines Anwaltes entgegen

Zitiert aus: https://www.kritische-polizisten.de/wp-content/uploads/2018/03/unbequem51.pdf

"Im Februar 2003 wurde mein Mandant morgens um ca. 6.30 Uhr von zwei Poli- zeibeamten in Zivil unter ‹bergabe einer Ladung der Staatsanwaltschaft M ̧nchen I auf das Polizeipr‰sidium M ̧nchen abge- holt, um als Zeuge in einem ca. 12 Jahre zur ̧ckliegenden Mordfall am selben Tag um 7.30 Uhr auszusagen..."
...
".Als er das Mordopfer telefo- nisch im Laufe der n‰chsten Tage nicht er- reichte, sondern sich eine Freundin am Te- lefon meldete, entschloss man sich, ge- meinsam Vermisstenanzeige zu erstatten." !!!

(So kam es auch in UM rüber, aber beschwören kann ich das nicht

"Ihm sei immer wieder beteuert worden, er sei nur Zeuge."

und schließlich

"Die damalige Freundin des Mandan- ten, die mit ihm seinerzeit zusammenge- lebt hat, wurde in Frankfurt a.M. am sel- ben Tag ebenfalls ca. 6 Stunden als Zeu- gin vernommen und hat damals wie heute best‰tigt, dass der Mandant bereits auf- grund des f ̧r die Tat erforderlichen Zeit- aufwandes nicht als T‰ter in Frage kom- men kann. "
"


leider etwas zerrupft, wegen zitieren aus pdf. Aber jederzeit nachlesbar im o.A. Artikel

Der Mann wurde als Zeuge einberufen, nicht als Beschuldigter

Weiter heißt es:
"Die Ermittlungen wurden damals von dem als kriminalistisch hochgelobten Be- amten Udo Nagel, heute Polizeipr‰sident in Hamburg, geleitet. Herr Nagel erkl‰rte dem Mandanten bei der damaligen Zeu- genvernehmung nach Auffinden der Lei- chenteile, der Mandant scheide offenkun- dig als T‰ter aus, weil er nicht in das Profil passe. "

auch in UK so dargelegt.

"Nach der soge- nannten Zeugenvernehmung wurde dem Mandanten in Gegenwart des Anwalts noch suggeriert, er solle froh sein, dass man ihn so hart angepackt habe. Daf ̧r sei die Sache jetzt f ̧r ihn erledigt."


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27.05.2020 um 21:39
@BullevonTölz
An dem schlampig recherchierten Artikel, der sehr nahe am strafrechtliche Tatbestand der Verleumdung grenzt ,in dem ein juristisch Unschuldiger als Täter hingestellt wird ,ohne was substanzielles zu bringen,kann das wohl nicht gelegen haben.


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27.05.2020 um 21:40
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:An dem schlampig recherchierten Artikel, der sehr nahe am strafrechtliche Tatbestand der Verleumdung grenzt ,in dem ein juristisch Unschuldiger als Täter hingestellt wird ,ohne was substanzielles zu bringen kann das wohl nicht gelegen haben.
Nochmals zur Erinnerung:

Sag mir doch mal, wenn das alles nicht stimmt, was in dem Crime Artikel steht, warum lässt der Anwalt von LB nicht in der Crime eine Gegendarstellung, seines Mandanten veröffentlichen? Und reicht bei der Behörde eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein?
Das könnte er auch leicht vor Gericht durchsetzen, wenn die Crime nachweislich unwahre Dinge über seinen Mandanten behauptet.


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27.05.2020 um 21:42
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:strafrechtliche Tatbestand der Verleumdung grenzt ,in dem ein juristisch Unschuldiger als Täter hingestellt wird ,
Warum hat dann der Rechtsanwalt keine Gegendarstellung in der Crime für seinen Mandanten verlangt, keine Verleumdungsanzeige gestellt und keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizei eingereicht?

Und nochmal der LB wurde als BESCHULDIGTER von der Ermittlungsbehörde geführt, darauf gehst Du natürlich nicht ein.


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27.05.2020 um 21:44
@BullevonTölz
@Rotmilan

Anwälte reichen für sich alleine weder Dienstaufsichtsbeschwerden ein, noch fordern Sie Gegendarstellungen. Sie benötigen dafür einen Auftrag von ihrem Mandanten. Ich könnte es mir durchaus vorstellen, dass der letzte Begleiter nach so vielen Jahren endlich mal seine Ruhe haben will und nicht noch jahrelange Rechtsstreite mit Presseorganen führen möchte.


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27.05.2020 um 21:46
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Dem steht die Beschreibung seines Anwaltes entgegen
Das ist übliches Anwaltsschreiben , der Anwalt ist NICHT der WAHRHEIT verpflichtet, sondern muss das Beste für seine Mandantschaft herausholen, die ihn dafür auch bezahlt.
Dass Anwälte gerne Staatsanwälte, Polizei und Richter kritisieren ist nichts Besonderes, das ist ihr Job. damit verdienen sie ihr Geld. Der RA ist parteiisch und muss das auch sein, sonst wäre er ein schlechter Strafverteidiger.


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27.05.2020 um 21:46
Zitat von KimByongsuKimByongsu schrieb:alleine weder Dienstaufsichtsbeschwerden ein, noch fordern Sie Gegendarstellungen. Sie benötigen dafür einen Auftrag von ihrem Mandanten. Ich könnte es mir durchaus vorstellen, dass der letzte Begleiter nach so vielen Jahren endlich mal seine Ruhe haben will und nicht noch jahrelange Rechtsstreite mit Presseorganen führen möchte.
Vielleicht hätte er Ruhe gehabt, wenn er von seinen Anwalt eine Gegendarstellung dargelegt hätte und eine Diensaufsichtsbeschwerde eingereicht hätte? So hat er sie auf jeden Fall nicht.


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27.05.2020 um 21:58
Auszug aus dem Buch 'Geheimnisse der Vernehmungskunst' von Josef Wilfling
Täuschendes Verhalten

Täuschendes Verhalten ist ein Unterfall der Lüge. Der Täter schlüpft
quasi bildlich in die Rolle des Unschuldigen und verhält sich auch so.
Ziel ist es, unverdächtig zu wirken und anderen täterfern zu erscheinen.
Dies ist meist nur schwer erkennbar, sind doch Menschen wahre Meister
täuschenden Verhaltens, unabhängig von ihrer sozialen Stellung,
Intelligenz oder Bildung. Sich das »Mäntelchen der Unschuld«
umzuhängen beherrschen wir alle nahezu perfekt. Dabei zeigt die
Erfahrung immer wieder eindrucksvoll, dass gerade Täter, die schwerste
Schuld auf sich geladen haben, beachtliche schauspielerische Leistungen
vollbringen können. Immer in der Absicht, von sich abzulenken, und
meist verbunden mit dem Bemühen, den Verdacht in andere Richtung zu
lenken. Man gibt sich also nicht nur unschuldig, sondern bietet
gleichzeitig eine oder mehrere Alternativen an. So spielen sich diese
(tatverdächtigen?) »Zeugen« als eifrige Hinweisgeber auf, streuen
Verdacht gegen Dritte und sind auffallend darum bemüht, durch
Anteilnahme und Detailwissen von sich abzulenken. Ich habe mehrmals
erlebt, dass sich Mörder eifrig an der Suche nach der Leiche beteiligt und

sich dabei trotz ihrer schrecklichen Tat oft sogar unbeschwert und
unbefangen verhalten haben. Und wie man weiß, helfen oft Brandstifter
besonders beflissen beim Löschen des von ihnen selbst gelegten Feuers.
Oder sie nehmen von sich aus den Kontakt zu den Ermittlern auf, um
den Sachstand bzw. die Verdachtslage zu eruieren.

Abweichendes Verhalten

Abweichendes Verhalten bedeutet, dass sich Täter unschuldig geben,
sich aber nicht so benehmen, wie sich ein Unschuldiger nach allgemeiner
Lebenserfahrung in einer bestimmten Situation verhalten würde.
Solch
»unlogisches« Betragen fällt erfahrungsgemäß eher auf. So erregt es nun
einmal des Ermittlers Argwohn, wenn jemand ein Verhalten an den Tag
legt, welches unter den gegebenen Umständen zumindest auf den ersten
Blick nicht nachvollziehbar erscheint und deshalb geradezu stutzig
macht.

Beispiele für abweichendes Verhalten:

* Zeuge verweigert mit fadenscheinigen Argumenten Speichelprobe

* Zeuge kommt mit Anwalt zur Vernehmung

* Zeuge verzögert auffallend Wohnungsöffnung (Leichenauffindung)

* Zeuge hinterfragt mit keinem Wort, warum er plötzlich zur
Mordkommission vorgeladen wird, obwohl es sich bisher lediglich um
eine Vermissung gehandelt hat.
Bemerkenswert finde ich hier das fett markierte Zitat.


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27.05.2020 um 22:01
@Rotmilan
Ich hab doch nun schon aufgezeigt anhand von Zitaten, daß man dies als Zeugenvernehmung erklärte.
Ist aber auch egal. Es ergab sich kein (dringender) Tatverdacht. Also ist der Mann unschuldig

@BullevonTölz
Weil es wahrscheinlich besser ist nach so vielen Jahren einfach gar nicht mehr zu reagieren.
Der Tatbestand der Verleumdung ist m.E. erfüllt.
Ich denke mal da hat es Kontakt zum Anwalt gegeben um dies zu besprechen


Lies Dir doch mal den Artikel durch. Der ist doch relativ substanzlos.

Auf der ersten Seite wird beschrieben, wie die Freundin zu Kristin stand und warum sie nach München kam.
Dann wurde beschrieben, wie die Kontaktaufnahme stattfand.


Das der Anrufer mysteriös ist , wurde in einem Nebensatz vom Journalisten eingeführt.
Die Freundin hat nicht ein einziges wertende Wort über die Anrufe oder den Anrufer gesagt.

Dann die merkwürdige Auffindesituation der Wohnung, die den LB nun auch nicht gerade belastet. Eher im Gegenteil

Dann das Indiz Transporter, der dem LB theoretisch zur Verfügung stand, obwohl man nicht einmal weis ob ein weisser Transporter wie es in München Tausende gibt überhaupt eine Rolle spielt in dem Fall
(Nie nachgewiesen wurde, daß der Mann je Gebrauch davon gemacht hat sich einen Wagen zu leihen)

Dann die Sache mit der verschwundenen Kettensäge, wobei doch von Hand gesägt wurde (Andere schreiben von Flex)

Dann die Anrufe. 6 waren es wohl, wobei der Erste um 8:00 am nächsten Morgen stattfand als Indiz gegen ihn zu werten. Ein absurdes Verhalten wäre er denn der Täter und keinesfalls ein Indiz gegen ihn

Dann der neu gekaufte Lippenstift als Indiz. Ein Lippenstift wenn man weis das die Empfängerin tot ist? Wer kommt denn auf sowas.

Das er einer Kollegin von dem Fall berichtet hat. Völlig ohne Belang für seine Täterschaft.

Das zeitliche Alibi, das der Mann hatte und von dem seine Ex auch bei 6 stündiger Vernehmung nicht abgewichen ist , wird gar nicht erst erwähnt als absolut entlastend

Schlußendlich der pensionierte Kommissar, der den Mann offen beschuldigt seine Gründe dafür aber für sich selbst behält.


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27.05.2020 um 22:02
Zitat von KimByongsuKimByongsu schrieb:Anwälte reichen für sich alleine weder Dienstaufsichtsbeschwerden ein, noch fordern Sie Gegendarstellungen. Sie benötigen dafür einen Auftrag von ihrem Mandanten.
Ja, das wissen glaube ich alle hier. Aber der LB hat seinem RA halt keinen derartigen Auftrag erteilt. Das ist hier die Sachlage und spricht dafür, dass die Ermittlungsbehörden gute Gründe hatten für den Beschuldigtenstatus des LB und der Artikel in der Crime inhaltlich korrekt ist.

Wenn eine Verleumdungsanzeige Aussicht auf Erfolg hätte, hätte LB seinen RA sicher damit beauftragt. Die Aussichten damit Erfolg zu haben, werden schlecht gewesen sein, darum hat LB das unterlassen.
Der RA ist im Übrigen verpflichtet, den Mandanten hinsichtlich der Erfolgsaussichten zu beraten.


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27.05.2020 um 22:02
@Rotmilan
Danke für deine letzten Beiträge. Du hast bedeutende Standpunkte in diesem Fall nochmals eindrücklich dargestellt.
Der TV bzw. ehemals Beschuldigte im Mordfall Harder gilt so lange als unschuldig bis das Gegenteil von einem Gericht festgestellt wird.
Diese Widersprüche zum Bezug Neubiberg existieren aber trotzdem, diese können aus einer Überforderung entstanden sein, trotzdem darf man die Existenz dieser Begenheiten nicht ignorieren.

@all
Vor wenigen Tagen hat eine Userin hier geschrieben, die Tat wäre nicht mehr nachverfolgbar da ein Mord nicht mehr nachweisbar ist und ein Totschlag seit Dezember 2011 verjährt ist.

Ich habe mir ihre Worte noch mal durch den Kopf gehen lassen und ich denke Sie wird rechthaben, egal wie sehr schwer es zu verstehen ist.
Diese Tat wird wahrscheinlich NIE vor einem Gericht aufgearbeitet werden können.
Die Polizei hat alles gegeben diese Tat aufzuklären und hat es NICHT geschafft. Auch in Zukunft wird diese es wahrscheinlich nicht schaffen diese Tat zu sühnen.

Aber einen Mensch auf dieser Erde gibt es, der Antworten geben könnte.
Warum er diese Frau getötet hat weiß niemand, nur ER.
Dieser Mensch hat ihre Leiche furchtbar entstellt.
Er hat nicht nur ihr Leben genommen, er hat ihre Existenz quasi ausgelöscht.
Diese arme Frau ist um ihr Begräbnis beraubt worden.
Diese Frau liegt wahrscheinlich in blauen Plastiktüten in den Wäldern rund um München verteilt. Auch ihre Mutter hat nie irgendwelche Antworten bekommen, sie ist mit ihrer Ungewissheit gestorben.

Ich denke der Mörder von Frau Harder hat gar nicht vor Augen was er da angerichtet hat. Ich gehe auch nicht davon aus das der Mörder eine Bestie ist, sondern ein Mensch mit Gefühlen der vor 29 Jahren einen großen Fehler begangen hat.
Dieser Mensch wird für diesen "Fehler" nie eine Strafe erhalten auch wird dieser Mensch Kristin nicht mehr lebendig machen können.

Was dieser Mensch noch tun kann, ist dafür zu sorgen das diese Frau ein Begräbnis bekommt.
Das die restlichen Hinterbliebenen, die durch die Hölle gegangen sind endlich Antworten bekommen.
Mehr kann dieser Mensch nicht tun, aber es wäre das mindeste was Er an Wiedergutmachung leisten könnte.
Ich persönlich glaube zwar nicht daran, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zu letzt.
Ein Hinweis kann auch absolut anonym geschehen.


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28.05.2020 um 02:44
Leute habt ihr viel geschrieben...
Zitat von BullevonTölzBullevonTölz schrieb:Wenn das mit dem Mordhaus im Südosten von München wirklich stimmt, spielt die offene Balkontüre eigentlich keine besondere Rolle bis auf die Tatsache - wie bereits oben erwähnt - dass der Täter danach in die Wohnung ging, um irgendwelche Spuren zu verwischen oder irgendetwas zu suchen, was auf ihn hindeuten könnte. Vielleicht ist er auch über den Balkon geflohen, als irgendwer im Treppenhaus war.
Das ist wirklich ein guter Ansatz.
Es gab doch auch mal einen Täter, der eine ältere Frau überfiel, sie im Wald fast sterben ließ und sich dann in ihrer Wohnung aufhielt. Das ist sicher kein Einzelfall.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Schade, das RTL die ganze Staffel gesperrt hat.
Wird noch alle paar Jahre mal auf RTL II ausgestrahlt, aber im Internet gibt es nichts.
Regen sich viele Leute drüber auf. Auch bei anderen Fällen
Das ist in der Tat schade, für diesen und andere Fälle. Ich nehme an, dass es mit dem neueren Datenschutzgesetz zu tun hat und man wohl die Zustimmung eines jeden Einzelnen einholen muss, der da jemals mitgewirkt hat.
Schade auch aus dem Grund, da dort einige Informationen, auch aus EB-Kreisen, geballt zusammen getragen wurden.
Auch wenn solche Sendungen mMn aus diversen Gründen mit Vorsicht zu genießen sind, kann man gerade in älteren Fällen wie diesen sicher einiges mitnehmen da, die Informationslage ansonsten sehr dürftig ist.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Richtig
Und verständlich, daß er da nicht seinen vollen Namen und vielleicht noch seine Adresse angab, einer Unbekannten.
Aber warum denkt der LBB, er könne die beste Freundin ausquetschen ohne seinen gesamten Namen zu nennen?
Verzeiht mir die Ausdrucksweise, aber da könnte ja jeder Spinner anrufen und ihr einen Bären aufbinden.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Soviel dazu, wie man Zeugen davon abhält auszusagen. Man versucht ihnen was anzuhängen.
Für viele wird das wohl ein abschreckendes Beispiel sein, sich überhaupt noch als Zeuge zu melden, wenn man eh nichts substanzielles zu berichten hat.
Ganz schlechte Polizeiarbeit.
Ich denke, das kann hier wirklich niemand beurteilen der zu 100% in die polizeiliche Arbeit in diesem Fall involviert ist.
Der LBB hat sich scheinbar selbst durch diverse Ungereimtheiten in den Fokus der Ermittlungen gestellt. Da sitzen ja nicht nur Greenhorns, sondern Leute, die ja eine gewisse Expertise in ihrem Gebiet besitzen. Natürlich können diese sich auch irren, dennoch lassen gewisse Handlungen des LBB selbst als Laie den Eindruck zu, dass er sich verdächtig gemacht hat. Diesen Eindruck gilt es nun mal überprüfen.

Auch wenn Du dich so beharrlich darauf versteifst, der LBB ist nun mal kein gewöhnlicher Zeuge der eine Beobachtung machte, er hat sich selbst eben sehr in den Fall eingebracht. Das muss man schon unterscheiden.

Und nochmal: ich sehe den LBB auch nicht als Täter an, aber ihn als "armen" Zeugen hinzustellen, der sich nur hilfsbereit zeigen wollte, das sehe ich nicht. Sein gesamtes Verhalten ist schon seltsam, aus ganz vielen Blinkwinkeln betrachtet. Ein solches Verhalten:
Zitat von BullevonTölzBullevonTölz schrieb:Oh, es gibt noch ganz andere Täter. Ich glaube, dass das im Fall Mirco war. Da hat der Mörder ganz eifrig bei der Suche nach dem Jungen mitgeholfen. Da ist fauchi ganz schön auf dem Holzweg.
gab es in der Vergangenheit eben schon öfter. Das kann man nun leider nicht so einfach wegwischen.

Hier in der Nähe bspw gab es auch einen Fall, wo der Täter noch eifrig bei der Suche nach seinem Opfer mithalf. Der ging sogar zu den Eltern heim und wollte Trost spenden.

Der LBB scheint für mich einfach ein "merkwürdiger" junger Mann gewesen sein, der sich da mega in etwas verrrannte und alles geben wollte.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Auch, daß der Fall hier jahrelang auf der Grundlage dieser Folge diskutiert wurde , kann man nicht einfach ausblenden.
Es ist nun mal schwer diese Beiträge aus heutiger Sicht als Quelle heranzuziehen wenn die Ursprungsinformationsquelle nicht mehr verfügbar und somit nicht mehr für absolut jeden zugänglich ist.

Das nicht ausgetrunkene Weinglas: darauf würde ich much jetzt nicht alleine versteifen. Das kann doch auch bei Leuten mal vorkommen, die das sonst nicht tun würden.
Es ist nur im Gesamten (offenes Buch, offene Balkontür mit Suppe auf dem Balkon) sehr merkwürdig.

@cruelsummer89
Ganz toll geschrieben, dem ist nichts hinzuzufügen!


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28.05.2020 um 03:30
Zitat von HerbstkindHerbstkind schrieb:Das ist in der Tat schade, für diesen und andere Fälle. Ich nehme an, dass es mit dem neueren Datenschutzgesetz zu tun hat und man wohl die Zustimmung eines jeden Einzelnen einholen muss, der da jemals mitgewirkt hat.
Kannst Du das näher ausführen? Spontan leuchtet mir das nicht ein. Schon "damals" waren Filmaufnahmen und vor allem die Ausstrahlung der Ergebnisse grundsätzlich nur dann möglich, wenn die erkennbar Beteiligten zugestimmt haben (Recht am eigenen Bild). Es würde mich sehr wundern, wenn die entsprechenden Veträge oder Einverständniserklärungen nicht auch Wiederholungen und andere Verwertungen (damals ggf. eher VHS-Video statt Mediathek) eingeschlossen waren.
Zitat von HerbstkindHerbstkind schrieb:Ich denke, das kann hier wirklich niemand beurteilen der zu 100% in die polizeiliche Arbeit in diesem Fall involviert ist.
Da fehlt bitte ein "nicht" vor "in die polizeiliche Arbeit", damit ich jetzt nicht zur wilden Gegenrede ansetzen muß.


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28.05.2020 um 06:32
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Lies Dir doch mal den Artikel durch. Der ist doch relativ substanzlos.

Auf der ersten Seite wird beschrieben, wie die Freundin zu Kristin stand und warum sie nach München kam.
Dann wurde beschrieben, wie die Kontaktaufnahme stattfand.


Das der Anrufer mysteriös ist , wurde in einem Nebensatz vom Journalisten eingeführt.
Die Freundin hat nicht ein einziges wertende Wort über die Anrufe oder den Anrufer gesagt.

Dann die merkwürdige Auffindesituation der Wohnung, die den LB nun auch nicht gerade belastet. Eher im Gegenteil

Dann das Indiz Transporter, der dem LB theoretisch zur Verfügung stand, obwohl man nicht einmal weis ob ein weisser Transporter wie es in München Tausende gibt überhaupt eine Rolle spielt in dem Fall
(Nie nachgewiesen wurde, daß der Mann je Gebrauch davon gemacht hat sich einen Wagen zu leihen)

Dann die Sache mit der verschwundenen Kettensäge, wobei doch von Hand gesägt wurde (Andere schreiben von Flex)

Dann die Anrufe. 6 waren es wohl, wobei der Erste um 8:00 am nächsten Morgen stattfand als Indiz gegen ihn zu werten. Ein absurdes Verhalten wäre er denn der Täter und keinesfalls ein Indiz gegen ihn

Dann der neu gekaufte Lippenstift als Indiz. Ein Lippenstift wenn man weis das die Empfängerin tot ist? Wer kommt denn auf sowas.

Das er einer Kollegin von dem Fall berichtet hat. Völlig ohne Belang für seine Täterschaft.

Das zeitliche Alibi, das der Mann hatte und von dem seine Ex auch bei 6 stündiger Vernehmung nicht abgewichen ist , wird gar nicht erst erwähnt als absolut entlastend

Schlußendlich der pensionierte Kommissar, der den Mann offen beschuldigt seine Gründe dafür aber für sich selbst behält.
Lieber @Nightrider64

Egal wie oft du hier aufzählst, was dir am Sterncrimeartikel zuwider ist, es ändert nichts an der Tatsache, dass der LBB nichts gegen diesen Artikel unternommen hat. Es gibt anscheinend keine öffentliche Gegendarstellung. Mit Sicherheit hat der LBB das Für und Wider mit seinem Anwalt genauestens überdacht und sich eben so entschieden.

@cruelsummer89
Danke für die schönen Worte.


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28.05.2020 um 09:27
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Kannst Du das näher ausführen? Spontan leuchtet mir das nicht ein. Schon "damals" waren Filmaufnahmen und vor allem die Ausstrahlung der Ergebnisse grundsätzlich nur dann möglich, wenn die erkennbar Beteiligten zugestimmt haben (Recht am eigenen Bild). Es würde mich sehr wundern, wenn die entsprechenden Veträge oder Einverständniserklärungen nicht auch Wiederholungen und andere Verwertungen (damals ggf. eher VHS-Video statt Mediathek) eingeschlossen waren.
Es ist ja nur eine Mutmaßung von mir dass es so sein könnte. Natürlich musste man sich damals schon dazu bereit erklären, den Wiederholungen zuzustimmen.
Ich selbst habe aber durch das neue Gesetz bspw. Ärzten, zu denen ich schon jahrelang gehe, meine Zustimmung geben müssen, dass sie meine Daten (weiterhin) so verwenden dürfen, überhaupt meinen Namen im Wartezimmer aufrufen dürfen.

Schließlich wurde dort ja scheinbar (!) auch über Personen (hier der LBB) gesprochen, die selbst nicht aktiv mitwirkten. Auch das ist nur eine Annahme, da ich diese Folge nicht persönlich gesehen habe.
Ich denke, da sichert man sich als Sender gerade bei solchen Sendungen lieber ab, bevor es da Klagen geben könnte.
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Da fehlt bitte ein "nicht" vor "in die polizeiliche Arbeit",
Da hast Du absolut Recht. Verzeih mir, es war viertel vor drei nachts.
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:damit ich jetzt nicht zur wilden Gegenrede ansetzen muß.
Na man muss es doch nicht gleich so übertreiben 😉


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