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Vermisstenfall Madeleine McCann

17.223 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Portugal, 2007 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermisstenfall Madeleine McCann

09.07.2020 um 15:18
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Hat eher weniger etwas damit tun, dass dieser Artikel auf Anraten der Anwälte B. entfernt worden sein könnte.( warum auch, auf welcher rechtlichen Grundlage? Das ergibt keinen Sinn)
So ist das mit den Formulierungen. Wenn du meinst, es hat nichts mit den Anwälten zu tun, dann solltest du es auch so schreiben. Eher wenig bedeutet hingegen das es doch teilweise damit zu tun hat. (Dieser Punkt des Verschwinden des Artikels war ja auch nur wie gekennzeichnet eine Vermutung, Ich darf vermuten, Presseorgane, mal abgesehen von Artikeln die als Kommentar gekennzeichnet sind, nicht.)

Die rechtliche Grundlage wäre zB. das sich der Artikel auf ein Urteil bezieht und dieses zur Prüfung ausgelobt ist. Deshalb ist das Urteil ja auch auf der offiziellen Seite des Gerichtes nicht abrufbar. Weiterhin könnte es im Sinne der Verteidigung ja als Vorverurteilung gelten, eben weil das Urteil noch nicht fertig geprüft ist.

Ich werde jetzt auch nicht dahergehen und ein Abo bei der FAZ abschliessen nur um den Bericht noch sehen zu können. Mich hätte eigentlich nur interessiert, von wem der Bericht stammt. DPA, eigenem Redakteur, freiem Mitarbeiter usw.. Mittlerweile kaufen sogar die renomierten Zeitungen aus Kostengründen grade im Online-Bereich Berichte auf und setzen sie ohne Quellenangaben oder ähnliches ins Netz.

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Vermisstenfall Madeleine McCann

09.07.2020 um 15:18
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:§ 154 Abs. 1 StPO im Rahmen der damaligen Anklage wg. § 177 Abs. 8 StGB liegt doch eigentlich nahe.
Heißt nix Anderes, dass das Verfahren eingestellt worden ist. Und womöglich hatte B. dafür sogar eine mögliche "plausible Erklärung" für den Tatvorwurf.


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09.07.2020 um 15:19
@OpLibelle

Auch mit der Teileinstellung hast du wohl recht. Dem Vorwurf exhibitionistischer Handlungen ist man also aus Rechtsgründen weder in Portugal noch in Deutschland weiter nachgegangen, es existiert hierüber keine Verurteilung, ergo keine Erfassung deswegen irgendwo in einer "Kartei" bzw. in einem Strafregister.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

09.07.2020 um 15:29
Zitat von AndanteAndante schrieb:Richtig, das wäre jetzt die Frage an die StA Braunschweig, was mit dem diesbezüglichen Tatvorwurf ist.
Richtig. Und da wäre dann auch erstmal die Frage zu beantworten, ob die deutschen Behörden denn bei der Überstellung des Angeklagten über diese Sache von der portug. Seite in Kenntnis gesetzt wurden. Es ist auch durchaus möglich, das die deutschen Behörden auch jetzt durch die Presse das erste Mal davon hören. So in der Art könnte es sogar passieren wenn ein Beschuldigter innerhalb Deutschland von einem in das andere Bundesland überführt wird. Alles schon dagewesen.


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09.07.2020 um 15:30
Zitat von AaldieterAaldieter schrieb:Die rechtliche Grundlage wäre zB. das sich der Artikel auf ein Urteil bezieht und dieses zur Prüfung ausgelobt ist. Deshalb ist das Urteil ja auch auf der offiziellen Seite des Gerichtes nicht abrufbar. Weiterhin könnte es im Sinne der Verteidigung ja als Vorverurteilung gelten, eben weil das Urteil noch nicht fertig geprüft ist.
Das kann gut sein beim näheren Betrachten. In der Regel dauert es höchstens ein paar Tage, wenn ein Urteil rechtskräftig wird, sofern keine Rechtsmittel eingelegt werden. Dies ist aber der Fall gewesen, nicht des Urteils wegen, sondern aufgrund eines Formfehlers hinsichtlich Auslieferung.

Da stellt sich mir dahingehend die Frage, wenn der Anwalt auf Freispruch plädiert hatte im Verfahren, warum man gegen das Urteil dann nicht im Berufung gegangen ist? B. selbst sprach ja auch von einem "reinen Wilkürurteil" gegen ihn. Möglicherweise hängt das damit zusammen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und dies, sofern das der Fall ist, noch folgen wird?

Das würde mich an dieser Stelle in dem Zusammenhang mal interessieren?


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Vermisstenfall Madeleine McCann

09.07.2020 um 15:37
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:warum man gegen das Urteil dann nicht im Berufung gegangen ist?
Welches Urteil meinst Du jetzt? Gegen das Urteil des LG Braunschweig geht nur Revision. ( https://dejure.org/gesetze/StPO/312.html )


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09.07.2020 um 15:40
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Welches Urteil meinst Du jetzt? Gegen das Urteil des LG Braunschweig geht nur Revision. ( https://dejure.org/gesetze/StPO/312.html )
Ja, Revision wegen des Formfehlers, aber nicht des Urteils wegen an sich. Also verstehe ich es so, sofern die Revision NICHT erfolgreich wäre und das Urteil rechtskräftig wird, hätte B. die Möglichkeit vorm OLG wegen der Vergewaltigung Berufung einzulegen.


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09.07.2020 um 15:43
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Da stellt sich mir dahingehend die Frage, wenn der Anwalt auf Freispruch plädiert hatte im Verfahren, warum man gegen das Urteil dann nicht im Berufung gegangen ist? B. selbst sprach ja auch von einem "reinen Wilkürurteil" gegen ihn. Möglicherweise hängt das damit zusammen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und dies, sofern das der Fall ist, noch folgen wird?

Das würde mich an dieser Stelle in dem Zusammenhang mal interessieren?
Dieses sehe ich auch so wie Du. Es kann durchaus sein, das die Anwälte nach Rücksendung des Urteils, falls es denn bestätigt wird noch in Berufung oder Revision (Da fehlt mir grad die sichere Bezeichnung,auf jeden Fall gegen das Urteil) gehen. Falls es wegen dem Formfehler zu dem Grundsatz der Spezialität zu einer Beanstandung führt, muss der Prozess ja komplett wiederholt werden.

Daher gehen die Ermittlungsbehörden im Moment erst mal davon aus, das sie im Fall Madeleine und anderen Fragen bis zum Ende seiner regulären Haftzeit bis 2021 Zeit hätten und nicht bis zum Ende der Haftzeit des bisher noch nicht klaren Urteils.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

09.07.2020 um 15:45
Zitat von AaldieterAaldieter schrieb:Dieses sehe ich auch so wie Du. Es kann durchaus sein, das die Anwälte nach Rücksendung des Urteils, falls es denn bestätigt wird noch in Berufung gehen. Falls es wegen dem Formfehler zu dem Grundsatz der Spezialität zu einer Beanstandung führt, muss der Prozess ja komplett wiederholt werden.
Davon gehe ich auch stark von aus. Die werden erst einmal die Revision abwarten und falls diese bestätigt werden sollte, gehen sie in Berufung gegen das Urteil.


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09.07.2020 um 15:53
@Coldcases
@Aaldieter

Nochmal, Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts in einer Strafsache gibt es nicht.

"Findet die Hauptverhandlung in 1. Instanz nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor einem Landgericht oder Oberlandesgericht statt, gibt es keine Berufung. Hier ist nur die Revision gegen das Urteil möglich."

Quelle:
https://dost-rechtsanwalt.de/berufung-und-revision-im-strafrecht/berufung-oder-die-revision-im-strafrecht/
Zitat von AaldieterAaldieter schrieb:Falls es wegen dem Formfehler zu dem Grundsatz der Spezialität zu einer Beanstandung führt, muss der Prozess ja komplett wiederholt werden.
Auch das glaube ich nicht. Sollte der BGH der Revision stattgeben (was ich für eher unwahrscheinlich halte, aber letztendlich hat es der EuGH in der Hand), wird er C.B. eher direkt freisprechen, weil dann für eine Rückverweisung nach meinem Rechtsverständnis kein Raum bleibt. Wenn man es bei der Auslieferung verpfuscht hat, bleibt es verpfuscht, egal wie oft man es wiederholen würde.


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09.07.2020 um 16:24
Eigentlich muss ich mich selbst korrigieren, da auch ich von einem Formfehler schrieb. Es ist eher so, das CB. ja aufgrund es europäischen Haftbefehls, wegen dem er jetzt auch einsitzt ausgeliefert worden ist. Und dafür ist ja dieser Grundsatz der Spezalität festgesetzt. Geprüft wird ob dann auch nachträglich noch ein anderer Haftbefehl an das ausliefernde Land nachgereicht werden kann, wie ja geschehen.
Es schaut dann aber für mich so aus, das der Verurteilte bei negativer Entscheidung des Europ. Gerichtes entweder komplett von dem Urteil befreit ist oder es wie schon anderswo teils berichtet die Sache neu verhandelt wird. Das kann und möchte ich aber hier als Laie auch nicht beurteilen bzw. bewerten.

Warten wir es einfach ab.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

09.07.2020 um 16:30
Zitat von AaldieterAaldieter schrieb:Mich hätte eigentlich nur interessiert, von wem der Bericht stammt. DPA, eigenem Redakteur, freiem Mitarbeiter usw..
Geht auch ohne Abo bis dahin:



Von Reinhard Bingener, Sebastian Eder und David Klaubert
-Aktualisiert am 16.06.2020-18:02



https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/urteil-gegen-christian-b-zeugen-berichteten-von-drei-weiteren-vergewaltigungen-16817917.html

Was die jetzt sind, kannst du im Internet rausfinden.


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09.07.2020 um 17:45
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Damit lassen sich die Vorgänge jetzt etwas besser nachvollziehen. C.B. wurde also im Jahre 2017 in Faro wg. des Verdachts von exhibitionistischen Handlungen vor Kindern festgenommen. Bei der Überprüfung seiner Person stellte man fest, dass ein europäischer Haftbefehl aus Deutschland vorlag und schob ihn hierher ab. Aufgrund der aktuellen Berichterstattung haben die Eltern der Geschädigten von 2017 jetzt C.B. - richtigerweise - als den damals Festgenommenen wiedererkannt und sich beim port. Fernsehen ihre 15 Minuten Ruhm abgeholt.
Wieso sollten die Eltern von missbrauchten Kindern auch noch den Mund halten, wenn die Polizei CB schon hat ziehen lassen? Wie kommst Du auf die Idee, dass es ihnen um 15 Minuten Ruhm ging?


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09.07.2020 um 18:13
Zitat von brennanbrennan schrieb:Wieso sollten die Eltern von missbrauchten Kindern auch noch den Mund halten
Sollten sie? Ja, wieso denn? Warum fragst Du mich das, ich habe nichts der Gleichen gefordert.
Zitat von brennanbrennan schrieb:wenn die Polizei CB schon hat ziehen lassen?
"hat ziehen lassen"?? Mhhh, lass mich kurz nachdenken, wie das gleich noch war, worüber wir hier seit zwei, drei Seiten diskutieren. Erst haben die port. Behörden C.B. festgenommen und dann haben sie ihm den europäischen Haftbefhel eröffnet und dann haben sie ihn in Haft genommen und dann haben sie ihn den dt. Behörden übergeben. Und wer hat jetzt wen ziehen lassen?
Zitat von brennanbrennan schrieb:Wie kommst Du auf die Idee, dass es ihnen um 15 Minuten Ruhm ging?
Ich schrieb nicht, dass es ihnen um 15 Minuten Ruhm ging, sondern, dass sie sich ihre 15 Minuten Ruhm abgeholt haben. Selbige Bemerkung bezog sich erkennbar auf Andy Warhol Wikipedia: 15 minutes of fame Ob es ihnen um den Ruhm ging oder die Gage oder was sonst noch, weiß ich nicht. Sag' Du es mir.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

09.07.2020 um 18:22
Zitat von brennanbrennan schrieb:Wieso sollten die Eltern von missbrauchten Kindern auch noch den Mund halten, wenn die Polizei CB schon hat ziehen lassen? Wie kommst Du auf die Idee, dass es ihnen um 15 Minuten Ruhm ging?
@OpLibelle

Das verstehe ich jetzt auch nicht.

Du hattest vor ein paar Seiten auch mal geäußert:

Einem Jugendlichen oder auch jungen Erwachsenen, der - wie sich ja aus der Tat selbst ergibt - offensichtliche Reiferückstände hat und in seiner sexuellen Entwicklung gestört oder zurückgeblieben ist, für eine überschaubare Tat, die glücklicherweise ganz sicher keiner "Kinderseele immenses Leid" zugefügt hat, für den Rest seines Lebens zu stigmatisieren und ihn jede Möglichkeit zur Nachreife und Besserung auch nach 13 Jahren noch absprechen zu wollen, das halte ich in der Tat für monströs, ja.

Das wurde schon infrage gestellt. Und ich habe nichts mehr weiter dazu geschrieben, aber ist dir klar, dass auch Missbrauch ohne körperliche Vergewaltigung immense Schäden hinterlassen kann?

Klar sind Täter auch irgendwann wahrscheinlich Opfer gewesen. Aber für die neuen Opfer ist das nicht hilfreich. Es kommt mir so vor, als wolltest du Missbrauch verharmlosen.

Wenn es gelänge, dass sich Menschen, die Neigungen haben, die anderen schaden, frühzeitig in eine Therapie begeben und dadurch anderen nicht mehr schaden könnten, wäre viel gewonnen. Aber ich vermute mal, das ist Illusion. Und damit ist für mich der Täter deutlich im Vordergrund.

Selbst wenn der noch unter Jugendschutz steht.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

09.07.2020 um 19:28
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Ich schrieb nicht, dass es ihnen um 15 Minuten Ruhm ging, sondern, dass sie sich ihre 15 Minuten Ruhm abgeholt haben. Selbige Bemerkung bezog sich erkennbar auf Andy Warhol Wikipedia: 15_minutes_of_fame Ob es ihnen um den Ruhm ging oder die Gage oder was sonst noch, weiß ich nicht. Sag' Du es mir.
Ziemlich "unpässliche Formulierung", wenn es um die Meldung einer Straftat an Kindern geht, da "von Ruhm abgeholt" zu sprechen, wenn die Eltern dies in einer TV Sendung bestätigt haben...


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09.07.2020 um 19:44
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Ziemlich "unpässliche Formulierung", wenn es um die Meldung einer Straftat an Kindern geht,
Das ist halt die Frage, inwieweit die Öffentlichkeit einen quasi selbstverständlichen Anspruch auf "Meldung einer Straftat" haben sollte, wenn hinsichtlich dieser Straftat erst mal (nur) ein Verdacht besteht und in diesem Fall die portugiesischen Behörden korrekt gehandelt haben, indem sie B. aufgrund des bereits bestehenden europ. Haftbefehls an D überstellt haben.


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09.07.2020 um 19:57
Zitat von hyetometerhyetometer schrieb:Das verstehe ich jetzt auch nicht.
Tja, nun, @hyetometer ich bin hier bei weitem nicht der einzige User, dessen Postings von einigen Mitforenten sinnentstellend oder sonstwie aus dem Zusammenhang gerissen zitiert werden. Mag sein, dass einige wenige tatsächlich nicht den Sinn dessen erfassen, was andere und ich hier schreiben, in anderen Fällen ist es aber vermutlich auch einfach nur Boshaftigkeit und Trollerei.
Zitat von hyetometerhyetometer schrieb:Es kommt mir so vor, als wolltest du Missbrauch verharmlosen.
Nein, wo es geht, in meinen Kompentenzbereich fällt und in meinen Möglichkeiten liegt, versuche ich Missbrauch und andere Straftaten zu präventieren. Und zwar im richtigen Leben und nicht in wohlfeilen Forenbeiträgen, dann und wann im Ehrenamt, wenn nämlich oben "Im Namen des Volkes" steht und ganz konkret mein Name mit einem weiteren als Vertreter dieses Volkes folgt.
Zitat von hyetometerhyetometer schrieb:Wenn es gelänge, dass sich Menschen, die Neigungen haben, die anderen schaden, frühzeitig in eine Therapie begeben und dadurch anderen nicht mehr schaden könnten, wäre viel gewonnen.
Genau darum geht es ja z.B. im Jugenstrafrecht und auch im Maßregelvollzug, aber von einigen wird das ja negiert.
Zitat von hyetometerhyetometer schrieb:Und damit ist für mich der Täter deutlich im Vordergrund.
Und da ist eben die Frage, was man als Gesellschaft will. Rache nehmen, was ja ach so befreiend für die Volksseele ist, oder mit ihm und an ihm arbeiten, damit er künftig ein Leben frei von Straftaten führen kann? Letztendlich ist das eine Frage, welcher Strafrechtsheorie man sich zugehörig fühlt.


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09.07.2020 um 20:05
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Ziemlich "unpässliche Formulierung", wenn es um die Meldung einer Straftat an Kindern geht, da "von Ruhm abgeholt" zu sprechen, wenn die Eltern dies in einer TV Sendung bestätigt haben...
Na dann mal deutlicher: Was mich wirklich anko... sind alle die, die seit 13 Jahren mit dem ungeklärtem Schicksal eines kleines Kindes viel, viel Geld machen. Die Sun schwimmt da ziemlich weit oben mit; die dt. Boulevar- und Yellow-Press sicher auch. Und wenn nach drei Jahren Eltern daher kommen, die meinen, jetzt aufeinmal wäre ein guter Zeitpunkt, den Missbrauch an ihren eigenen Kindern im TV breitzutreten, dann finde ich auch das ... nicht so gut.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

09.07.2020 um 20:09
Zitat von hyetometerhyetometer schrieb:Aber für die neuen Opfer ist das nicht hilfreich. Es kommt mir so vor, als wolltest du Missbrauch verharmlosen.
Ich denke, niemand hier will Missbrauch - oder andere Straftaten, unter denen Opfer genau so leiden - verharmlosen. Die Frage ist, wie man diese Straftaten verhindert. Die Lösung kann sicher nicht sein, unter Missachtung der Unschuldsvermutung Tatverdächtige medial unter dem Beifall der Öffentlichkeit an den Pranger zu stellen, obwohl kein Urteil gegen sie vorliegt. Und bei bloßem Tatverdacht Leute zur Zwangstherapie zu schicken geht auch wohl kaum.


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