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Vermisstenfall Madeleine McCann

17.223 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Portugal, 2007 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermisstenfall Madeleine McCann

09.07.2020 um 09:56
@Tamins

Also ich lese da nichts von einer bestätigten Festnahme, ebensowenig von einer ebensolche Identifizierung im Beisein der Eltern (die nicht automatisch gleichzeitig Täterschaft heißen müsste) etc. Da steht nur:
Nach der ausführlichen europaweiten Berichterstattung über den Deutschen und einen möglichen Zusammenhang mit Madeleine McCann, wollen die Eltern nun das Gesicht des Deutschen erkannt haben. Wie die Beteiligten im Live-Fernsehen berichten, soll Christian B. vor drei Jahren vier Kinder auf einem Spielplatz in Portugal missbraucht haben.

Dabei soll sich der heute 43-Jährige auf dem Spielplatz entblößt und vor den Kindern selbst befriedigt haben. Wie die Eltern in der TV-Show berichten, soll der Deutsche deshalb sogar von der Polizei festgenommen worden sein. Doch wie die britische Zeitung The Sun berichtet, soll Christian B. auch nach diesem Vorfall nicht in die Kartei der Sexualstraftäter in Portugal aufgenommen worden sein.
Die Elertern wollen also erst jetzt das Gesicht von CB erkannt haben. Und der Rest des Merkur-Geschreibsels besteht aus "soll", also aus unbestätigten Vermutungen.

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Vermisstenfall Madeleine McCann

09.07.2020 um 09:59
Zitat von AndanteAndante schrieb:Also ich lese da nichts von einer bestätigten Festnahme, ebensowenig von einer ebensolche Identifizierung im Beisein der Eltern (die nicht automatisch gleichzeitig Täterschaft heißen müsste) etc. Da steht nur:
Er wurde dazu festgenommen und wieder freigelassen.
In Interviews innerhalb der halbstündigen TV-Show behaupten die Eltern nun, Christian B. habe sich 2017 auf einem Spielplatz im portugiesischen São Bartolomeu de Messines vor vier Kindern entblößt und selbst befriedigt. Die Kinder seien Mädchen gewesen, alle jünger als 14 Jahre, heißt es. Dem Bericht zufolge soll die Polizei den Deutschen sogar festgenommen haben. Der Fall soll aber strafrechtlich nicht weiter verfolgt worden sein.
Stand: 09.07.20200 8:25 Uhr
https://www.fnp.de/welt/maddie-mccann-christian-b-ermittlungen-vorwuerfe-portugal-missbrauch-spielplatz-zr-90006407.html


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09.07.2020 um 10:03
So funktioniert Journalismus heute: Freie Mitarbeiter bzw. Studenten schreiben Artikel und verdienen sich ein Zubrot beim Studium oder gelernte Redakteure verkaufen Storys an jede abnehmende Zeitung.
Ich halte diese Vorgehensweise für sehr bedenklich, wenn man sich mal vor Augen hält, welche Verantwortung die Medien eigentlich haben (Und ich beziehe das jetzt nicht nur auf den Tatverdächtigen). Das ist auch der Grund warum ich bei den Presseberichten erst mal misstrauisch bin, wenn nicht vernünftige Quellen dabei stehen. Egal was ein Tatverdächtigen zur Last gelegt wird, kann es ja nicht sein, das irgendwas über den jenigen verbreitet wird,was vollkommen aus der Luft gegriffen ist.


Die Urheber der Artikel sind immer die gleichen,egal bei welcher Zeitung: Vergleicht mal die Kopfzeilen, teils sind die Urheber genannt, ich verzichte jetzt mal auf die Namen.



https://www.fehmarn24.de/welt/maddie-mccann-tv-aktenzeichen-xy-nummer-mord-zdf-christian-b-news-leiche-polizei-fehler-kinder-zr-13818177.html

https://www.tz.de/welt/maddie-mccann-tv-aktenzeichen-xy-nummer-mord-zdf-christian-b-news-leiche-polizei-fehler-kinder-zr-13818177.html

https://www.wetterauer-zeitung.de/panorama/maddie-mccann-tv-aktenzeichen-xy-nummer-mord-zdf-christian-b-news-leiche-polizei-fehler-kinder-serienmissbrauch-zr-13818177.html

https://www.giessener-allgemeine.de/panorama/maddie-mccann-tv-aktenzeichen-xy-nummer-mord-zdf-christian-b-news-leiche-polizei-fehler-kinder-zr-13818177.html

https://www.24vest.de/welt/maddie-mccann-tv-aktenzeichen-xy-nummer-mord-zdf-christian-b-news-leiche-polizei-fehler-kinder-zr-13818177.html

https://www.innsalzach24.de/deutschland/maddie-mccann-christian-b-ermittlungen-vorwuerfe-portugal-missbrauch-spielplatz-zr-90006407.html

Zu den Vorwürfen in einer TV-SHOW hätte ich dann doch mal gerne das genaue Datum der Vorfälle, weil CB. wohl am 22.Juni 2017 von der Portug. Polizei an Deutschland über einen Europ. Haftbefehl ausgeliefert worden ist. Davor wird er sicher noch so einige Tage in Portugal im Knast verbracht haben,da sie Ihn ja sicher nicht am Tag der Festnahme ausgeliefert haben. Könnte ja sein das er an dem angegebenen Zeitpunkt im Knast war, ein viel besseres Alibi gibt es nicht.


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09.07.2020 um 10:05
@Coldcases
@Andante

Also es dürfte zumindest Fakt sein, dass er wegen dem Delikt festgenommen wurde, oder möchte man dieses hier bei allmy nun auch noch abstreiten?

Und laut meiner Laienkenntnis kann man eine Person nur festnehmen, wenn man weiß wen man festnehmen kann. Das ist wiederum nur möglich, wenn diese Person identifiziert wurde.....und wie läuft so eine Identifizierung ab? .....Yep.....ich glaube besonders Du @Andante dürfest jetzt deine Antwort auf deine zuvor gestellte Frage zu dem Thema doch nun selber wissen. Ich werde mich zu einer solchen Grundsatzdiskussion nicht weiter äußern, weil es wieder nur darauf hinausläuft was man denn aus einem Artikel herauslesen kann und was nicht......frisst mir persönlich einfach zuviel Energie.


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09.07.2020 um 10:07
Zitat von TaminsTamins schrieb:Also es dürfte zumindest Fakt sein, dass er wegen dem Delikt festgenommen wurde, oder möchte man dieses hier bei allmy nun auch noch abstreiten?
Das ist Fakt? Weshalb noch gleich? Weil es in den Medien steht? Weil es die Eltern in einer TV-SHOW sagen?
Abstreiten und Nachfragen sind 2 Paar Schuhe.


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09.07.2020 um 10:13
@Aaldieter

Ich zitiere mich selbst:
Zitat von TaminsTamins schrieb:Ich werde mich zu einer solchen Grundsatzdiskussion nicht weiter äußern, weil es wieder nur darauf hinausläuft was man denn aus einem Artikel herauslesen kann und was nicht......frisst mir persönlich einfach zuviel Energie.



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09.07.2020 um 10:25
Presseberichte kann man genug finden,die immer wieder was neues ausschlachten. Kann,Könnte,Soll,war vielleicht usw. sind mittlerweile die beliebtesten Worte im Umgang mit einem Tatverdächtigen. Der Begriff "Unschuldsvermutung" ist im Deutschen Grundgesetz verankert und grade die Presse-und Medienorgane sind dort explizit als verpflichtet erwähnt. Davon merke ich in der Berichterstattung einfach nichts.

Und ich betone nochmals, das ich keine Symphathien für den Tatverdächtigen hege oder die geschilderten Taten verharmlosen möchte, jedoch die Berichterstattung einfach in der Nähe der bewiesenen Fakten bleiben sollte.Aber das kann man wohl heute von den Presseorganen die zu 90% nur noch Artikel aufkaufen nicht mehr erwarten.


https://www.news.de/panorama/855854062/madeleine-mccann-news-zu-mordverdaechtigem-christian-b-aktuell-bekannter-von-maddie-verdaechtigem-vergewaltigte-kinder-auf-dachboden/1/


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09.07.2020 um 10:43
Zitat von TaminsTamins schrieb:Also es dürfte zumindest Fakt sein, dass er wegen dem Delikt festgenommen wurde
Ja, das dürfte so gewesen sein. Nach einem Artikel aus dem portugiesischen öffentlich-rechtlichen
RTP wurde CB verhaftet, man stellte fest, dass ein europäischer Haftbefehl vorliegt und lieferte ihn aus:

https://www.rtp.pt/noticias/pais/sexta-as-9-suspeito-da-morte-de-madeleine-mccann-conhecido-como-pedofilo-em-1994_v1242290
B. wurde zuletzt im Jahr 2017 ausgeliefert, nachdem er bei der Begehung eines Verbrechens erwischt wurde, das heute als sexueller Missbrauch gegen vier portugiesische Kinder gilt, allesamt Mädchen unter 14 Jahren.



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09.07.2020 um 11:01
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Ja, das dürfte so gewesen sein. Nach einem Artikel aus dem portugiesischen öffentlich-rechtlichen
RTP wurde CB verhaftet, man stellte fest, dass ein europäischer Haftbefehl vorliegt und lieferte ihn aus:

https://www.rtp.pt/noticias/pais/sexta-as-9-suspeito-da-morte-de-madeleine-mccann-conhecido-como-pedofilo-em-1994_v12422...

B. wurde zuletzt im Jahr 2017 ausgeliefert, nachdem er bei der Begehung eines Verbrechens erwischt wurde, das heute als sexueller Missbrauch gegen vier portugiesische Kinder gilt, allesamt Mädchen unter 14 Jahren.
Das ist mal ein Bericht der zumindest alle angeblichen Fakten richtig ordnet und es sieht so aus,als wenn es so gewesen wäre.Kein Dementi meinerseits.

Mit Google übersetzter Auszug:
(Burckner wurde zuletzt im Jahr 2017 ausgeliefert, nachdem er bei der Begehung eines Verbrechens erwischt wurde, das heute als sexueller Missbrauch gegen vier portugiesische Kinder gilt, allesamt Mädchen unter 14 Jahren.

Trotz des offensichtlichen Verbrechens auf einem Spielplatz in São Bartolomeu de Messines wurde dieses Verbrechen von Brukner gegen portugiesische Kinder nie strafrechtlich verfolgt und bleibt ungestraft.)

Sehr Gut rausgesucht. Seps13. Klingt zumindest logisch und SO beseitigt man Zweifel.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

09.07.2020 um 11:27
Da offenbar nicht ganz klar ist, um welche Personen es ich nach Aussage der Diebe der Videokamera handelt, habe ich noch mal den von @Coldcases am 16.06.20 angeführten Artikel aus der FAZ in vollem Umfang kopiert:

(Hervorhebungen von mir)
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb am 16.06.2020:Zeugen berichteten von drei weiteren Vergewaltigungen.


Das Urteil des Landgerichts Braunschweig gegen Christian B. vom 16. Dezember 2019 ist ein verstörendes Dokument. Der Mann, der inzwischen als neuer Verdächtiger im Vermisstenfall Madeleine McCann gilt, wird darin von den Braunschweiger Richtern der Vergewaltigung einer 72 Jahre alten Amerikanerin im Jahr 2005 schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das Landgericht bezog in diese Strafe auch ein Urteil des Amtsgerichts Niebüll ein, das Christian B. bereits 2011 wegen Handels mit mehr als zehn Kilogramm Marihuana auf Sylt zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt hatte.

Eigentlich beträgt der Strafrahmen für Drogenhandel in größerem Stil bis zu 15 Jahre. Doch das schleswig-holsteinische Schöffengericht zeigte sich gegenüber Christian B. nachsichtig. Es sei zu erwarten, dass sich der Angeklagte „die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird“, hieß es in dem Urteil. Dabei hatte es an gerichtsfesten Warnungen an Christian B. schon damals nicht gemangelt. Zum Zeitpunkt der Verurteilung in Niebüll war der gebürtige Franke bereits wegen Kindesmissbrauchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie zweifach wegen Diebstahls verurteilt worden. Das Amtsgericht stellte Christian B. dennoch eine „günstige Sozialprognose“ aus, unter anderem weil „Ansätze für eine weitere berufliche Festigung des Angeklagten“ zu erkennen seien.

Worin diese Festigung bestanden haben soll, erschließt sich aus dem Lebenslauf des Angeklagten nicht. Christian B. lebte nach seiner Rückkehr aus Portugal zunächst in einem Wohnmobil in Hannover. 2012 übernahm er in Braunschweig einen Kiosk, bis er auch damit scheiterte und in einer Gartenlaube von Sozialleistungen lebte.

Kissen auf das Gesicht gedrückt

Mit dem Urteil des Landgerichts Braunschweig von 2019 wurde dann klar, dass das bisherige Strafregister von Christian B. dessen tatsächliche Gefährlichkeit und die von ihm begangenen Verbrechen nur unzureichend abbildete: Die 72 Jahre alte Amerikanerin war von Christian B. vor der Vergewaltigung geknebelt, gefesselt und minutenlang mit einem Metallgegenstand geschlagen worden. Christian B. war zuvor maskiert und mit einem Krummsäbel bewaffnet in das Haus der zierlichen Frau an der Algarve eingedrungen. Das Opfer schilderte später, Christian B. habe offensichtlich mehr Spaß daran gehabt, sie zu quälen, als an dem eigentlichen Geschlechtsverkehr.

Das Urteil enthält auch klare Hinweise darauf, dass Christian B. nicht nur einmal, sondern mehrfach nach diesem Muster Frauen vergewaltigt haben könnte. In dem Prozess spielten Aussagen von zwei Zeugen eine wichtige Rolle, die im April 2006 in das Haus von Christian B. nahe Praia da Luz eingestiegen waren, während dieser in einem portugiesischen Gefängnis saß. Die beiden Bekannten des Angeklagten entwendeten ihren Angaben zufolge in der heruntergekommenen Hütte nicht nur eine Pistole, sondern auch Videokameras und etliche Videokassetten. Einer der Einbrecher schaute sich später einen Teil des Filmmaterials an. Auf dem Band war laut seiner Aussage zu sehen, wie ein Mann eine 70 bis 75 Jahre alte Frau vergewaltigte, während diese in einer Ferienwohnung gefesselt auf einem Bett liegt und eine Schwimmbrille trägt, deren Gläser mit grauer Farbe überstrichen sind. So eine Schwimmbrille sei ihm vorher im Schlafzimmerschrank von Christian B. aufgefallen, wo er auch die Videoausrüstung fand, deren heutiger Verbleib ungeklärt ist.


Nachdem sich der Zeuge 2018 mit seinem Wissen an britische Ermittler gewandt hatte, durchsuchten die portugiesischen Behörden ihre alten Fälle und stießen auf den ungelösten Fall der vergewaltigten Amerikanerin. Die Spurensicherung hatte nach der Vergewaltigung auf dem Bettlaken der Frau ein Haar gefunden, das schließlich Christian B. zugeordnet werden konnte.

Die Braunschweiger Richter gehen allerdings fest davon aus, dass es sich bei der vergewaltigten Amerikanerin nicht um die ältere Frau in dem Video handelt. Der Tatablauf ähnelt sich zwar sehr stark, und die Frau sprach ebenfalls Englisch. Doch war sie nicht zierlich, sondern eher korpulent und trug die Schwimmbrille, von der die Amerikanerin nicht berichtet hatte. Nachdem der Täter die Frau in dem Video mit einer Peitsche geschlagen und vergewaltigt hatte, zog er seine Maske ab. Zum Vorschein kam nach Aussage des Zeugen Christian B., der am Ende des Videos ein Kissen genommen und dieses seinem Opfer auf das Gesicht gedrückt habe. In diesem Moment sei die Sequenz abgebrochen.

Der Zeuge ließ die Videokassette aber noch etwas weiterlaufen. Zu sehen bekam er nun eine schlanke junge Frau, die an jenen hölzernen Pfosten gefesselt war, der in der Mitte des Wohnzimmers von Christian B.s ehemaliger Hütte steht und in den gegenwärtigen Ermittlungen des Bundeskriminalamts eine Rolle spielt. Die Frau klagte – offenbar auf Deutsch – über ihre Vergewaltigung. Christian B. habe währenddessen in Unterhose auf einem Sofa gesessen und gelacht. Der Zeuge sagte aus, er habe sich die Aufnahmen nicht weiter angeschaut, aber seinen Mittäter auf die Bänder hingewiesen. Bei den Ermittlern habe er sich erst 2018 gemeldet, weil ihm ein deutscher Anwalt vorher geraten habe, die Finger von dem Fall zu lassen. Bevor er sich bei der Polizei meldete, habe er sich mit seinem ehemaligen Komplizen deswegen gestritten.


Gericht schätzte Aussage als glaubhaft ein

Dieser zweite wichtige Zeuge meldete sich auch nicht selbst bei den Ermittlern, sondern wurde in Griechenland ermittelt und im Mai 2018 zum ersten Mal verhört. Er bestätigte den Fund von Videokassetten in dem Haus von B. Er habe zwei Sequenzen gesehen: Einmal sei eine Jugendliche an einen Holzpfahl gefesselt gewesen und von B. zum Oralsex gezwungen worden. Sie habe sich deshalb auf den Teppich übergeben und von einer Vergewaltigung gesprochen. Außerdem erinnerte sich der Zeuge an eine Sequenz, in der eine 45 bis 50 Jahre alte Frau von stabiler Figur zu sehen war, die Italienisch gesprochen habe. Christian B. sei auf dieser Aufnahme nicht maskiert gewesen, habe sein Opfer mit einem Lineal geschlagen und zum Oralsex gezwungen. Der Zeuge gab an, sich hundertprozentig sicher zu sein, B. erkannt zu haben.


Das Gericht schätzte seine Aussage als glaubhaft ein und kam zu dem Schluss, dass die beiden Zeugen verschiedene Videosequenzen gesehen hatten: Der erste Zeuge habe die Vergewaltigung der älteren Frau und den Anfang des Teils gesehen, in dem die Jugendliche an den Balken gefesselt gewesen war. Und der zweite Zeuge habe die gesamte Sequenz mit der Jugendlichen gesehen – und danach allein noch die mit der 45 bis 50 Jahre alten, Italienisch sprechenden Frau. Für ausgeschlossen hielt es das Gericht, dass sich der erste Zeuge die Vergewaltigung der älteren Frau ausgedacht hatte – weil die Details derart ähnlich zu dem Ablauf der Vergewaltigung der 72 Jahre alten Amerikanerin waren, für die Christian B. verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig beantwortet aktuell keine Fragen dazu, ob gegen B. noch wegen weiterer Vergewaltigungen ermittelt wird. Interessant wäre, was über die mutmaßlichen Opfer bekannt ist. Die Amerikanerin gab in einer Aussage an, dass viele Frauen in Portugal damals Vergewaltigungen nicht zur Anzeige brachten – weil sie als Fehler der Frauen gegolten hätten. Eine Engländerin habe ihr hinter vorgehaltener Hand erzählt, dass ihr genau das Gleiche passiert sei.

Stand: 16.06.2020 18:02 Uhr

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/urteil-gegen-christian-b-zeugen-berichteten-von-drei-weiteren-ver...
Also:

Dieb 1 sieht 1. eine 70 - 75jährige korpulente Frau mit Schwimmbrille, die Englisch spricht, 2. eine junge Frau/Jugendliche, die an einen Holzpfahl gefesselt ist und Deutsch spricht

Dieb 2 sieht 1. die Fortsetzung des Videos mit der Jugendlichen, 2. eine 45 - 50jährige 'stabile' Frau, die Italienisch spricht

Die Amerikanerin, wegen deren Vergewaltigung er angeklagt wurde, ist zierlich und trug keine Schwimmbrille. Also sind es 4 verschiedene Frauen.

Bei allen 3 Taten haben die Diebe C. B. auf den Videos gesehen.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

09.07.2020 um 11:32
Zitat von TaminsTamins schrieb:Also es dürfte zumindest Fakt sein, dass er wegen dem Delikt festgenommen wurde, oder möchte man dieses hier bei allmy nun auch noch abstreiten?
Ich habe das auch nie abgestritten, deswegen habe ich dazu auch den Link gepostet, wo hervorgeht, dass er dafür nicht belangt worden ist und wieder frei kam. Und das könnte möglicherweise bedeuten, dass es sich rausreden konnte. Mit was auch immer...


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Vermisstenfall Madeleine McCann

09.07.2020 um 11:42
Zitat von hyetometerhyetometer schrieb:Da offenbar nicht ganz klar ist, um welche Personen es ich nach Aussage der Diebe der Videokamera handelt, habe ich noch mal den von @Coldcases am 16.06.20 angeführten Artikel aus der FAZ in vollem Umfang kopiert:
Da steht es schwarz auf weiß. Von daher ist es auch ersichtlich, dass diese Aussagen sehr wohl bei der Urteilsbegründung eine Rolle gespielt haben dürften, unabhängig davon, ob jetzt explizit die Urteilsbegründung seitens des LG Braunschweigs vorliegt...


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Vermisstenfall Madeleine McCann

09.07.2020 um 12:12
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Da steht es schwarz auf weiß. Von daher ist es auch ersichtlich, dass diese Aussagen sehr wohl bei der Urteilsbegründung eine Rolle gespielt haben dürften, unabhängig davon, ob jetzt explizit die Urteilsbegründung seitens des LG Braunschweigs vorliegt...
Das sehe ich auch so. Das ist m. E. der ausführlichste und auch sachlichste Artikel zu dieser Sache. Und Zeugen müssen doch einen Eid leisten? (Gut, sie könnten trotzdem lügen.) Wenn man die Aussagen grundsätzlich in Zweifel zieht, könnte man doch gleich auf Zeugen verzichten.


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09.07.2020 um 14:13
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:hyetometer schrieb:
Da offenbar nicht ganz klar ist, um welche Personen es ich nach Aussage der Diebe der Videokamera handelt, habe ich noch mal den von @Coldcases am 16.06.20 angeführten Artikel aus der FAZ in vollem Umfang kopiert:

Da steht es schwarz auf weiß. Von daher ist es auch ersichtlich, dass diese Aussagen sehr wohl bei der Urteilsbegründung eine Rolle gespielt haben dürften, unabhängig davon, ob jetzt explizit die Urteilsbegründung seitens des LG Braunschweigs vorliegt...
Was wird jetzt anders wenn der Threat von Coldcases nochmal kopiert wird? Der Link zur diesem Bericht FAZ ist immer noch tot (Warum wohl? Vielleicht ja auch aufgrund der Anwälte von CB entfernt) und der Text des Berichts ist immer noch der gleiche wie vorher. Von einem Eintrag in die Urteilsbegründung sehe ich da nichts. Ich zweifle auch nicht ausserhalb des Berichtes die Zeugenaussage an (Ich sage höchstens das sie durch das Vernichten der Videos schlecht zu beweisen sind und nicht glaubhafter werden), sondern sehe nur die Wertigkeit der Zeugenaussagen in dem Prozess anders. Hauptindiz oder Beweis bleibt das gefundene Haar. Die Zeugenaussage kann das Gericht in seinem Urteil vielleicht in eine Richtung bewogen haben, wenn die Aussagen aber ausschlaggebend für das Urteil gewesen sind, wurden sie in der Urteilsbegündung vermerkt. Dafür gibt es Urteilsbegründungen. Wenn die unnötig sind, kann man sie ja auch weglassen.
Und wenn ich nun mal den ersten Satz des Berichtes nehme, kann das auch alles bedeuten.

Das Urteil des Landgerichts Braunschweig gegen Christian B. vom 16. Dezember 2019 ist ein verstörendes Dokument.

Verstörendes Dokument? Ein Urteil. Ansonsten sehe ich es wie schon vorher, warten wir doch einfach bis das Urteil geprüft ist, dann wird die Urteilsbegründung sicher wieder auf der offiziellen Seite des Gerichts frei gegeben.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

09.07.2020 um 14:14
@Seps13

Vielen Dank für den Link. Die Übersetzung mit deepl lautet:
Deutschland wusste, dass Christian Bruckner seit 1994 ein Pädophiler war, traf ihn zweimal in Portugal und brachte ihn nie mit dem Verschwinden von Madeleine Mccann in Verbindung. Auch die portugiesischen Behörden taten dies nicht, obwohl sie ihn zweimal wegen Sexualverbrechen an Kindern ausgeliefert haben. Der erste 1999, der zweite 2017.

22 Jahre lang lebte dieser Mann unter uns und reiste ohne jede Wohnmobilkontrolle durch Europa und profitierte von der seit dem Schengener Abkommen garantierten Freizügigkeit.

Burckner wurde zum letzten Mal im Jahr 2017 ausgeliefert, nachdem er auf frischer Tat ertappt wurde, als er ein Verbrechen beging, das heute als sexueller Missbrauch an vier portugiesischen Kindern, allesamt Mädchen unter 14 Jahren, gilt.

Trotz des flagranten Verbrechens auf einem Kinderspielplatz in São Bartolomeu de Messines wurde dieses Verbrechen von Brukner an portugiesischen Kindern nie vor Gericht gestellt und bleibt straffrei.

Die Eltern dieser Kinder gestanden, ausschließlich am Freitag um 9 Uhr, dass die Minderjährigen noch immer in Angst leben. Und drei Jahre sind vergangen.
Jedenfalls ist es nicht so, dass die Eltern der Kinder CB erkannt hätten. Das war es nämlich, was mich so verwundert hatte.


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09.07.2020 um 14:29
Zitat von AaldieterAaldieter schrieb:Der Link zur diesem Bericht FAZ ist immer noch tot (Warum wohl? Vielleicht ja auch aufgrund der Anwälte von CB entfernt)
Das hat nichts zu heißen, dass der Link nicht mehr abrufbar ist. Gestern konnte man dem kompletten Inhalt noch abrufen, wenn man ein 30 tägiges Probeabo der FAZ in Anspruch nimmt. Hat eher weniger etwas damit tun, dass dieser Artikel auf Anraten der Anwälte B. entfernt worden sein könnte.( warum auch, auf welcher rechtlichen Grundlage? Das ergibt keinen Sinn) Das ist ganz häufig bei Artikeln der Fall, die länger online standen, dass man dann einige Wochen später keinen Zugriff mehr drauf hat.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

09.07.2020 um 14:37
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:B. wurde zuletzt im Jahr 2017 ausgeliefert, nachdem er bei der Begehung eines Verbrechens erwischt wurde, das heute als sexueller Missbrauch gegen vier portugiesische Kinder gilt, allesamt Mädchen unter 14 Jahren.
Vielen Dank für diesen Artikel.

Damit lassen sich die Vorgänge jetzt etwas besser nachvollziehen. C.B. wurde also im Jahre 2017 in Faro wg. des Verdachts von exhibitionistischen Handlungen vor Kindern festgenommen. Bei der Überprüfung seiner Person stellte man fest, dass ein europäischer Haftbefehl aus Deutschland vorlag und schob ihn hierher ab. Aufgrund der aktuellen Berichterstattung haben die Eltern der Geschädigten von 2017 jetzt C.B. - richtigerweise - als den damals Festgenommenen wiedererkannt und sich beim port. Fernsehen ihre 15 Minuten Ruhm abgeholt.

Der Rest der Geschichte, insbesondere die Überschrift "Portugiesische Polizei schockiert mit unglaublichem Fehler", ist der übliche Qualitätsjournalismus der Sun. Die von C.B. begangene Handlung, die zu seiner Festnahme geführt hat, wird nach port. Recht nicht für einen Haftbefehl gereicht haben (oder die Beweislage) - würde sie bei uns im Zweifel eher auch nicht. Auf freien Fuß setzen, die Sache ausermitteln und C.B. dann in Portugal ggf. anklagen, konnte die Behörden dort aufgrund des europ. Haftbefehls auch nicht, also haben sie das einzig richtige getan, nämlich ihn in Haft genommen und den dt. Behörden übergeben.

Selbsterverständlich "soll Christian B. auch nach diesem Vorfall nicht in die Kartei der Sexualstraftäter in Portugal aufgenommen worden sein", da Portugal ein Rechtssaat ist und man auch dort nicht in eine Verbrecherkartei gelangt, solange man für eine Tat nicht verurteilt wurde. Warum die Tat ungesühnt bleiben soll, erschliesst sich auch nicht, verjährt dürfte sie ja kaum sein. Da sich C.B. seit seiner Abschiebung nicht mehr in Portugal aufgehalten hat, wird man vielleicht das Verfahren gegen ihn dort vorläufig eingestellt haben. Verurteilt werden kann er dafür aber auch jederzeit hier. Möglich auch, man hat es hier im Rahmen der Anklage wg. Vergewaltigung eingestellt.


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Vermisstenfall Madeleine McCann

09.07.2020 um 15:03
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Bei der Überprüfung seiner Person stellte man fest, dass ein europäischer Haftbefehl aus Deutschland vorlag und schob ihn hierher ab. Aufgrund der aktuellen Berichterstattung haben die Eltern der Geschädigten von 2017 jetzt C.B. - richtigerweise - als den damals Festgenommenen wiedererkannt und sich beim port. Fernsehen ihre 15 Minuten Ruhm abgeholt.
Genau, das klingt plausibel. Und die jüngsten Meldungen deutscher Medien, dass neue Vorwürfe gegen CB wegen Missbrauchs von 4 Kindern in Portugal aufgetaucht seien, beziehen sich konkret auf den der Verhaftung 2017 in Faro zugrundeliegenden Verdacht wegen Vornahme exhibitionistischer Handlungen gegenüber den 4 Mädchen. Das "Neue" daran dürfte lediglich sein, dass der Vorwurf/die Festnahme erst jetzt durch den Auftritt der Eltern im portugiesischen TV allgemein bekannt wurden.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Warum die Tat ungesühnt bleiben soll, erschliesst sich auch nicht, verjährt dürfte sie ja kaum sein. Da sich C.B. seit seiner Abschiebung nicht mehr in Portugal aufgehalten hat, wird man vielleicht das Verfahren gegen ihn dort vorläufig eingestellt haben. Verurteilt werden kann er dafür aber auch jederzeit hier.
Richtig, das wäre jetzt die Frage an die StA Braunschweig, was mit dem diesbezüglichen Tatvorwurf ist.


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09.07.2020 um 15:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:Richtig, das wäre jetzt die Frage an die StA Braunschweig, was mit dem diesbezüglichen Tatvorwurf ist.
§ 154 Abs. 1 StPO im Rahmen der damaligen Anklage wg. § 177 Abs. 8 StGB liegt doch eigentlich nahe.


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09.07.2020 um 15:12
Zitat von AaldieterAaldieter schrieb:Was wird jetzt anders wenn der Threat von Coldcases nochmal kopiert wird? Der Link zur diesem Bericht FAZ ist immer noch tot
Gestern konnte ich auch nichts aufrufen, heute die ersten paar Sätze, bin nicht bei der FAZ angemeldet. Deswegen habe ich es noch mal rausgesucht. Insbesondere wegen der Verwirrungen bzg. der Frauen.


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