Doppelmord Babenhausen
01.09.2018 um 23:35Anzeige
Deus_ex_Machin schrieb:Das nicht. Aber wenn jemand kurz vor der Tat gegenüber mehreren Nachbarn über die unerträgliche Lärmbelästigung klagt, um nach der Verurteilung durch die Talkshows dieser Republik zu tingeln und zu behaupten, es habe keine aktuelle Lärmbelästigung gegeben, ist das zu verurteilen.Wenn du eine breite Öffentlichkeit von der Unschuld deines Mannes überzeugen willst, ziehst du aber keinen Fisch vom Teller, indem du zugibst, dass es das unterstellte Motiv tatsächlich gegeben hat.
monstra schrieb:PS: Das Gericht stellt das selbst mit eigener Sachkunde fest. Seite 285 bis 287. In gewohnter richterlicher Sicherheit werden dem Angeklagten "psychische Gesundheit" und "mindestens durchschnittliche Intelligenz" attestiert.Ein psychologisches Gutachten ist nur dann erforderlich, wenn es um die Frage geht, ob der Angeklagte (während der Tat) schuldunfähig war.