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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

18.09.2018 um 12:05
@emz
Das Ordnungsgeld resultiert aus einer öffentlich rechtlichen Pflicht und wäre vom Verursacher zu entrichten. Wobei hier bei Erstverstößen zunächst eine Verwarnung erfolgen dürfte.

Mit dem Zwangsgeld würde eine zivilrechtliche Unterlassungserklärung durchgesetzt, die gegen den Grundstückseigentümer (§ 906 BGB), dem Vermieter A. zu richten wäre.

@Sunrise76
@Frau.N.Zimmer

Das Mülltonnenbeispiel dient nur dazu aufzuzeigen wie einfach, hier seitens des Vermieters hätte Gesprächsbereitschaft hergestellt werden können. Nur die Hoffnung hiermit eine Besserung zu erwirken, verstellt das Tatmotiv.

Im übrigen gibt es für die Tötungen keinerlei Argumente, schon gar nichts was selbst im entferntesten in einer sinnvollen Zweckrelation steht, insofern können solche auch nicht erwogen werden.


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18.09.2018 um 12:08
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Das Mülltonnenbeispiel dient nur dazu aufzuzeigen wie einfach, hier seitens des Vermieters hätte Gesprächsbereitschaft hergestellt werden können. Nur die Hoffnung hiermit eine Besserung zu erwirken, verstellt das Tatmotiv.
Das ist auch wieder so eine realitätsferne Annahme, dass das Verklagen eines ohnehin schon widerborstigen Nachbarn dessen Gesprächsbereitschaft fördert. In der Regel ist genau das Gegenteil der Fall. Genau damit beginnen oft Nachbarschaftskriege, in deren Verlauf sich beide Seiten aufreiben.

Und den zweiten Satz habe ich nicht verstanden.


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18.09.2018 um 12:09
Zitat von Sunrise76Sunrise76 schrieb:Herr Toll hatte sicher keine Möglichkeit, seine Familiensituation, in irgendeiner Form, zu verbessern.
Eben, und deshalb hätte er auch sein Haus nicht geräumt, um Astrid die dringend benötigte gewohnte Wohnumgebung zu erhalten.

Der Vermieter wollte der Familie T. wegen der pünktlichen Mietzahlungen ja auch nicht kündigen. Er hätte es, abgesehen davon, auch gar nicht gekonnt, weil Herr T. eine Klage gegen die Kündigung des Mietvertrages vor Gericht mit fliegenden Fahnen gewonnen hätte. Kein Gericht setzt behinderte Mieter, die gerade auf diese Wohnung angewiesen sind, auf die Straße.

All das war AD klar, er hatte ja die mietrechtliche Situation rechercheriert. Aus seiner Sicht gab es nur noch zwei Möglichkeiten: entweder Darsows gehen freiwillig weg, oder Tolls werden zum Weggehen gezwungen.


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Doppelmord Babenhausen

18.09.2018 um 12:18
Zitat von AndanteAndante schrieb:All das war AD klar, er hatte ja die mietrechtliche Situation rechercheriert. Aus seiner Sicht gab es nur noch zwei Möglichkeiten: entweder Darsows gehen freiwillig weg, oder Tolls werden zum Weggehen gezwungen.
Eben, A.D. hatte recherchiert und geriet in eine emotionale Sackgasse, daraus resultierte eine Entscheidung.

A.D. war introvertiert, er konnte keinen Zugang zu seinen Nachbarn herstellen, lediglich die Polizei einschalten und darüber hinaus.

War es ihm nicht möglich, seiner Ehefrau klar darzulegen, ich halte es nicht mehr aus und wir müssen eine Lösung finden egal in welche Richtung?


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18.09.2018 um 12:31
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Das Ordnungsgeld resultiert aus einer öffentlich rechtlichen Pflicht und wäre vom Verursacher zu entrichten. Wobei hier bei Erstverstößen zunächst eine Verwarnung erfolgen dürfte.

Mit dem Zwangsgeld würde eine zivilrechtliche Unterlassungserklärung durchgesetzt, die gegen den Grundstückseigentümer (§ 906 BGB), dem Vermieter A. zu richten wäre.
Da will ich mir doch mal anschaun, wie dieser Paragraph lautet:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__906.html
"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 906 Zuführung unwägbarer Stoffe"
Hier der gesamte Gesetzestext SpoilerBürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 906 Zuführung unwägbarer Stoffe
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden. Gleiches gilt für Werte in allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen worden sind und den Stand der Technik wiedergeben.
(2) Das Gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind. Hat der Eigentümer hiernach eine Einwirkung zu dulden, so kann er von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung eine ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt.
(3) Die Zuführung durch eine besondere Leitung ist unzulässig.


Kann es sein, dass du dir die §§, die du hier einstellst, erwürfelst?


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18.09.2018 um 12:49
@emz
Ich hätte gedacht, dort wären Geräusche erwähnt.


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18.09.2018 um 12:53
@emz

Das Thema § 906 BGB hatten wir hier schon mal und festgestellt, dass a) bedauerlicherweise AD seinerzeit Rechtsberatung durch Rüdiger nicht hatte und b) Rüdiger bisher nicht ausgeführt hat, warum es hier nicht um eine unwesentliche Beeinträchtigung im Sinne von § 906 Absatz 1 Satz 2 BGB geht.

Dass AD subjektiv die Lärmbelästigung durch die Familie T. als äußerst wesentliche Beinträchtigung empfunden hat, steht auf einem anderen Blatt.


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18.09.2018 um 12:58
Zitat von AndanteAndante schrieb:warum es hier nicht um eine unwesentliche Beeinträchtigung ... geht.
Weil es sich um eine rechtswidrige Beeinträchtigung handelt (32. BImSchV).


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18.09.2018 um 13:02
@Rüdiger

§ 906 BGB will gerade davon weg, dass das subjektive Empfinden der Einzelnen zum Maßstab gemacht wird. Deshalb legt der Gesetzestext objektivierbare Maßstäbe wie Grenz- und Richtwerte fest.

Kannst du also näher ausführen, welche konkreten Grenz- und Richtwerte du hier meinst? Der pauschale Hinweis auf die BImSchV reicht nicht.


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18.09.2018 um 13:03
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb: Andante schrieb:
warum es hier nicht um eine unwesentliche Beeinträchtigung ... geht.

Weil es sich um eine rechtswidrige Beeinträchtigung handelt (32. BImSchV).
Rüdiger, schau doch bitte mal in den Anwendungsbereich der BImSchV und des BImSchG. Sowohl Verordnung als auch Gesetz sind nicht auf nachbarliche Lärmbeeinträchtigungen anwendbar.

Ansonsten hatten wir hier die Diskussion schon. Wo ist Dein Problem?


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18.09.2018 um 13:05
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:@emz
Ich hätte gedacht, dort wären Geräusche erwähnt.
Würdest du bitte künftig zitieren auf was du dich beziehst? Echt jetzt. Ich bin auch voll drauf reingefallen -.-

Wir haben nicht alle, auch wenn wir als "anwesend" hier stehen, laufend die Möglichkeit ALLES in den Links zu lesen. Dann stellt sich noch raus - Thema verfehlt -.-


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18.09.2018 um 13:05
Zitat von AndanteAndante schrieb:Kannst du also näher ausführen, welche konkreten Grenz- und Richtwerte du hier meinst? Der pauschale Hinweis auf die BImSchV reicht nicht.
Bitte nicht noch füttern ...

Rüdiger ist doch offensichtlich juristischer Laie, der sich was auch immer ergoogelt. Nun soll er diesen Unsinn auch noch vertiefen?


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18.09.2018 um 13:06
@Lichtenberg

Hast recht, ich gebe jetzt Ruhe :-)


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18.09.2018 um 13:17
@Lichtenberg

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erwähnt ausdrücklich die Nachbarschaft.

@Andante
Rollbare Müllbehälter dürfen sonn- und feiertags nicht und werktags nicht zwischen 20 und 7 Uhr bewegt werden § 7 32. BImSchV.


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18.09.2018 um 13:19
Immer wieder schön nach der Arbeit auf dem Klo zu sitzen und der Schlammschlacht zuzusehen.

Es ist doch defacto so, dass die Belästigungen von Nachbarn bestätigt wurden. Da gibt es keine Interpretationsspielräume. Es ist auch bewiesen, dass Darsow sich bei anderen klagend darüber äußerte.

D.h. subjektiv nahm Darsow eine Belästigung wahr.
Da gibt es auch keine Diskussion, wer da Frau Darsows "Alles Quatsch!" Glauben schenkt, muss aufhören, seinen Kopf nur als Hutständer zu gebrauchen.

Darsow hat zudem zu keinem Zeitpunkt eine Rechtsberatung in Anspruch genommen. Hat er nicht.
Also ist es müßig zu diskutieren, was er hätte tun können. Er hat es ja nicht getan - und wird es nie.

D.h. Darsow wurde belästigt, hat sich keinen Beistand gesucht: das ist also offensichtlich ein Motiv. Was er hätte tun können spielt keine Rolle, er hat es nicht getan und im Zusammenhang mit allen anderen Indizien kristallisiert sich aus diesem Umstand das Motiv.

Was soll das Paragrafendreschen? Ist ja nicht so, als hätte man sich gedacht: "Wer könnte ein Motiv haben? Der Darsow! Na, da gucken wir was wir finden."
Sondern man hat ermittelt, Indizien gefunden, die auf ihn hinweisen und aus obigen Umstand - der offensichtlichen Belastung und gerade dem fehlen sämtlicher legaler Lösungsansätze - das Motiv abgeleitet.

Ordnungswidrigkeit hin oder her, Vermieter dort oder hier, alles völlig wurscht, Darsow hat es nicht in Betracht gezogen, warum also hier?


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18.09.2018 um 13:28
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Ordnungswidrigkeit hin oder her, Vermieter dort oder hier, alles völlig wurscht, Darsow hat es nicht in Betracht gezogen, warum also hier?
Weil hier bei einigen offenbar folgende „Logik“ greift:

AD kann schon deshalb nicht der Täter sein, weil er, wenn er der Täter wäre, vorher zwingend die Tolls, den Vermieter und was weiß ich noch verklagt hätte, bevor er zur Tat geschritten wäre.

Capito? ;-)


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18.09.2018 um 13:29
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Bitte nicht noch füttern ...

Rüdiger ist doch offensichtlich juristischer Laie, der sich was auch immer ergoogelt. Nun soll er diesen Unsinn auch noch vertiefen?
Damit hast du im Prinzip völlig Recht.
Aber
Wir juristischen Laien sitzen da und googeln uns einen Wolf, weil wir so gerne zumindest verstehen möchten.

Damit wäre es doch sehr hilfreich, würde @Rüdiger schlicht und einfach einen entsprechenden Link hinzufügen. Wir könnten dann nachlesen und das Thema, ohne es groß weiter zu vertiefen, mit einem Satz abhandeln.


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Doppelmord Babenhausen

18.09.2018 um 13:40
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Darsow hat zudem zu keinem Zeitpunkt eine Rechtsberatung in Anspruch genommen. Hat er nicht.
Also ist es müßig zu diskutieren, was er hätte tun können. Er hat es ja nicht getan - und wird es nie.
Das ist für mich maßgebend und diese Frage hatte ich bereits in den Raum gestellt.

Aus welchem Grund wurde von ihm und seiner Ehefrau, im aktuellen Geschehen ihrer Lärmbelästigung, kein Rechtsbeistand zu Rate gezogen?

Hatten sie sich diesbezüglich abgesprochen, einen RA benötigen wir nicht?

In einem derartig spektakulären Fall, wo der Hauptverdiener A.D. nachts keine Ruhe mehr findet, Ohrstöpsel anwenden muss, da die unmittelbaren Nachbarn, drei an der Zahl, Lärmbelästigung betreiben, ist es unerlässlich einen RA einzuschalten.

Lief es darauf hinaus, in Form der Aktivitäten des A.D. Selbstjustiz anzuwenden?


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18.09.2018 um 13:45
@Sunrise76
Ich glaube Frau Darsow, das sie den Lärm nicht erheblich empfand. Und vielleicht gerade das den Frust bei Herrn Darsow genährt hat. Und wenn er dann von ihr zu hören bekommt: "So schlimm ist es ja gar nicht" bis hin zu "Stell dich doch nicht so an", dann wird erst recht kein Beistand gesucht.
Wissen tun wir es nicht und auf die Aussagen der Darsows würde ich mich da nicht verlassen.


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18.09.2018 um 13:51
Zitat von emzemz schrieb:Damit wäre es doch sehr hilfreich, würde @Rüdiger schlicht und einfach einen entsprechenden Link hinzufügen. Wir könnten dann nachlesen und das Thema, ohne es groß weiter zu vertiefen, mit einem Satz abhandeln.
Daran hat @Rüdiger kein Interesse, weil er sich dann selbst mit seinem Unsinn auseinandersetzen müsste. Im Übrigen kommt Rüdiger immer mit den selben falschen Hinweisen, sinnlosen Unterstellungen und Behauptungen. Ein Kreislauf ...


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