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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

15.12.2021 um 23:53
PS: Als Beispiel für eine Synopse könnte man zum Fall Babenhausen ja das nehmen:

http://www.skg-sprendlingen.de/images/Stories/Satzung/SYNOPSE_Satzungsaenderung-SKG-Sprendlingen-1886_eV.pdf (Archiv-Version vom 29.09.2020)

Also: Linke Spalte: Podcastbehauptung bzw. -theorie. Mittlere Spalte: Urteilsfeststellungen und Beweiswürdigungen zum selben Komplex. Spalte ganz rechts: Begründung, warum der Podcast recht hat bzw. recht haben muss.

Die Spalten links und mittig können natürlich gerne vertauscht werden.

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16.12.2021 um 01:49
Das wäre eine ganz schöne Arbeit .
Ich kann nur jedem empfehlen sich die Aussagen anzuhören und nachzulesen, was dazu im Urteil steht.

Allerdings hat das Podcast wieder Interesse für den Fall erweckt.

Deshalb sollte man die einzelnen Sachverhalte auch weiterhin klarstellen sofern sie unseriös mißverständlich oder schlichtweg falsch sind

Nicht jeder kann die 280 Seiten des Urteils lesen.

Ich habe das Podcast nur 5 Minuten gehört. Das meiste war tendiös, aus dem Zusammenhang gerissen, oder längst geklärt. Dann werden noch irgend welche dubiosen aus dem Zusammengerissenen Aussagen angeführt
Liest man die entsprechenden Passagen und Aussagen im Urteil , stellt sich das meist alles ganz anders dar.


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16.12.2021 um 07:02
@Nightrider64
@Cpt.Germanica
@Lento
Danke dass Ihr hier so unermüdlich Dinge klarstellt. Was ich über den Podcast gehört habe verhindert, dass ich ihn mir anhöre. Allein schon wenn die Journalistinnen so vertraut über "Andreas" reden sollten, dann wäre das ja schon per se parteiisch.
Dann diese völlig unnötige Reise zum Prozess gegen den Bürgermeister aus Pfungstatt - was außer Solidarisierung mit der Unterstützerseite sollte das sein? Wenn dann noch ominöse "Ermittler" angeblich exklusiv Material an die Journalistinnen geliefert hätten ist das Maß eigentlich voll. Wen bittschön wollen die veräppeln? Diese ganze Verbandelungen zwischen Unterstützern und Journalie ist zur Genüge aus anderen Kriminalfällen bekannt. Schade dass es anscheinend immer weniger Journalisten gibt, die kritisch-sachlich bleiben und wirklich Einzelaspekte aus mehreren Blickwinkeln beleuchten.

Dass das Urteil die weit bessere Informationsquelle ist sollte klar sein.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Dann hat man sozusagen auf Zuruf bestimmt, der entsorgte Computer habe die entsprechende Konfiguration gehabt? Heftig, wenn man die Folgen für AD bedenkt.
Nicht auf Zuruf aber im Ausschlussverfahren. Und dass in einem Indizienprozess kein einzelnes Indiz ein Urteil bewirkt ist Dir schon klar, oder?


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16.12.2021 um 08:16
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und ich erwarte jetzt endlich das, was andere schon angemahnt haben, nämlich eine Synopse dahin, dass dieTatsachenfeststellungen des Urteils dem gegenübergestellt werden, was die Podcasterinnen herausgefunden haben wollen.
Darüber wirst du schwarz. :D

Vor allem: Das, was im Urteil steht, wird ja von diesen Usern angezweifelt...es sind also für die keine Tatsachenfeststellungen. ;)


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16.12.2021 um 20:39
Zitat von jaskajaska schrieb:Diese ganze Verbandelungen zwischen Unterstützern und Journalie ist zur Genüge aus anderen Kriminalfällen bekannt. Schade dass es anscheinend immer weniger Journalisten gibt, die kritisch-sachlich bleiben und wirklich Einzelaspekte aus mehreren Blickwinkeln beleuchten.
Ja, das ist absolut unverständlich, diese Leute sind doch nicht doof, möchte man meinen.

Aber scheinbar sind Auflagen und Einschaltquoten wichtiger als sich im Spiegel anschauen zu können. Und Dann wird der Doppel- (wenn es nach ihm ginge sogar Dreifach-) Mörder Darsow eben zu "Andreas".


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17.12.2021 um 09:40
Zitat von AndanteAndante schrieb:eine Synopse dahin, dass dieTatsachenfeststellungen des Urteils dem gegenübergestellt werden, was die Podcasterinnen herausgefunden haben wollen.
Eine Sache habe ich dafür noch. Die ist mir neulich am Rande schon aufgefallen und ich hab sie nun wiedergefunden. Ich erzähle das mal im Podcast-Stil.

Abschrift aus dem Podcast, Folge 2 (00:57:00):
Anja entdeckt sogar Stellen im Urteil, die schlichtweg gelogen sind.
"Ja zum Beispiel am Ende steht drin, er trinkt zwei Flaschen Bier. Ja und er trinkt überhaupt keinen Alkohol und das ist ja so, ich weiß nicht, warum man das da reingestellt hat. Ich sag, ich kann das jetzt gerade nicht greifen, weil - hat man das Urteil von jemand anderes? Hat man irgendwo vergessen was rauszunehmen? Wie kommt man jetzt auf zwei Flaschen Bier? Es war immer ein Thema, Andreas ist Sportler, der trinkt keinen Alkohol, das war überhaupt nicht seins, ne? Der musste mal mit seinem Chef auf den Sohn anstoßen, das war ihm schon zuviel so einen Schluck Sekt zu trinken, weil er sagt, das ist nicht meins, möchte ich einfach nicht und dann steht sowas dann einfach im Urteil drin."
Das ist ja unfassbar. Das Gericht unterstellt dem Angeklagten einfach willkürlich einen Alkoholkonsum? Es schreibt Lügen ins Urteil? Ich beschließe, diesem Vorwurf nachzugehen.

Urteil, Seite 285:
"Bei dem Angeklagten lag bei Begehung der Tat letztlich auch keine erhebliche Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB vor, so dass er die Tat in voll schuldfähigem Zustand beging."
Aha. Es geht also, wie es aussieht, um die Beurteilung der Schuldfähigkeit. Ich frage mich: Ist das von Bedeutung und könnte dafür auch der Alkoholgehalt im Blut relevant sein? Ich begebe mich ins Internet, um dieser Spur nachzugehen. Nach kurzer Zeit werde ich fündig, mein erster Gedanke scheint eine riesen, riesen (usw) Spur zu sein:
Im Strafrecht kommt der Schuldfähigkeit eine große Rolle zu, denn: Grundsätzlich kann niemand verurteilt werden, der bei Begehung einer Tat ohne Schuld handelte (lateinisch: nulla poena sine culpa). Die Entscheidung, ob ein Täter schuldhaft handelte oder nicht, ist im Strafrecht an zwei Kernbegriffe geknüpft: die Einsichts- und die Steuerungsfähigkeit.
Sobald einem Täter eine dieser beiden Fähigkeiten abgesprochen werden kann – ob nun aufgrund seelischer Störungen oder Drogenmissbrauchs – kann die Schuldfähigkeit zumindest eingeschränkt sein.
https://www.koerperverletzung.com/schuldfaehigkeit/

Und weiter:
Die Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt ist ein wichtiger Anhaltspunkt für das Vorliegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung. Ab 2,0 Promille wird im Allgemeinen eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen, bei Tötungsdelikten ab 2,2 Promille. Ab 3,0 Promille wird im Allgemeinen eine Schuldunfähigkeit angenommen, bei Tötungsdelikten wegen der höheren Hemmschwelle im Allgemeinen erst ab 3,3 Promille.
Wikipedia: Schuldunfähigkeit

Für mich lautet das Fazit bis dahin: Es hat einen rechtlichen Hintergrund und einen Sinn, dass das Gericht etwas zum Alkoholkonsum ausführt. Aber der Vorwurf lautet ja, das Gericht habe sich die Angabe einfach ausgedacht und dem Angeklagten pauschal ein Leeren von zwei Flaschen Bier unterstellt, obwohl dieser gar keinen Alkohol trinkt. Das ist seltsam, warum sollte das Gericht so etwas tun? Ich will versuchen, das zu klären.

Lesen wir daher weiter im Urteil:
"Dies ergibt sich namentlich im Hinblick auf das von solchermaßen geplante und vorgestaltete Tatgeschehen, dem von ihm gezeigten Nachtatverhalten, seiner sich daraus zu erschließenden Persönlichkeit und letztlich auch aufgrund des persönlichen Eindruckes, den die Kammer durch sein im Rahmen der Hauptverhandlung gezeigtes Verhalten von dem Angeklagten gewinnen konnte.
Der Angeklagte ist geistig wie körperlich gesund und dabei auch mindestens durchschnittlich intelligent, was sein bisheriger Lebensweg zeigt, da der Angeklagte mit Erfolg einen Realschulabschluss erreichte und bewusst kein Abitur ablegte, weil er nicht studieren wollte. Vielmehr begann er nach seiner Bundeswehrzeit bei der Firma Aumann GmbH bis zu seiner Festnahme zur Zufriedenheit des Inhabers Dieter Aumann zu arbeiten, was zeigt, dass er seine Aufgaben und Tätigkeiten ordentlich erledigte. Da dies im Hinblick auf seine Tätigkeit als Einkäufer eine gewisse geistige Fähigkeit und Grundintelligenz voraussetzt und diese zweifellos gegeben war, kann auch nicht nur ansatzweise davon ausgegangen werden, der Angeklagte könne schwachsinnig sein. Der Angeklagte ist auch geistesgesund. Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass bei dem Angeklagten generell oder bei Begehung der Tat eine krankhafte seelische Störung im Sinne des § 20 StGB, also eine hirnorganische Schädigung, eine akute Psychose oder postpsychotischer Zustand vorge legen haben könnte. Es ergeben sich keine Hinweise auf eine Störung der Hirnfunktion, die mit einer überdauernden traumatischen, entzündlichen oder toxischen Hirnerkrankung erklärt werden könnte. Bereits nach seiner Einlassung zu seinen persönlichen Verhältnissen leidet oder litt der Angeklagte nicht an körperlichen oder seelischen Gebrechen, insbesondere war er niemals in psychiatrischer Behandlung gewesen, auch hatte er in seinem Leben keinen Unfall, in dessen Folge er eine Gehirnerschütterung oder gar ein Schädel- Hirntrauma erlitt bzw. bewusstlos wurde. Der Angeklagte konsumierte niemals Drogen und Alkohol nur gelegentlich, ,,mal eine bis zwei Flaschen Bier".
Wir wissen nun schon, warum das Gericht das alles über den Andreas schreibt. Es hat seine Schuldfähigkeit beurteilt. Er ist geistig nicht getrübt, auch nicht durch Alkohol oder andere Rauschmittel. Dazu schreibt das Gericht, er trinke nur gelegentlich Bier. Anja hatte die Feststellung im Urteil noch anders beschrieben, es klang so, als hätte das Gericht einen regelmäßigen Alkoholkonsum behauptet.
Warum aber schreibt das Gericht nicht, dass er gar kein Bier trinkt? Das wäre für das Ergebnis einer vollen Schuldfähigkeit doch sogar noch besser? Wie kommt das Gericht auf ein bis zwei gelegentliche Flaschen Bier, was Anja als "Lüge" bezeichnet?
Eine Sache fällt mir auf.

Warum setzt das Gericht diese Aussage in Anführungszeichen?

Ich bin dem Rätsel weiter investigativ auf den Grund gegangen und habe eine plausible Lösung gefunden.

Wikipedia: Anführungszeichen
Anführungszeichen sind Satzzeichen, die am Anfang und am Ende der direkten Rede, eines wörtlichen Zitats oder des zitierten Titels oder Namens eines Werkes stehen.
Aha. Das Gericht zitiert jemanden.
Im Text darüber erwähnt es die "Einlassung des Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen." Das könnte zusammenhängen. Darf das Gericht den Angeklagten zu persönlichen Verhältnissen befragen?
Ja:
https://dejure.org/gesetze/StPO/243.html
1. Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. 2. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
Das Gericht zitiert also aller Wahrscheinlichkeit nach die eigenen Angaben von Andreas in der Verhandlung.
Dafür sprechen die Anführungszeichen, die zuvor erwähnte Einlassung zu den persönlichen Verhältnissen und der Umstand, dass gelegentliches Biertrinken für die Beurteilung der Schuldfähigkeit die gleiche Relevanz hat wie gar kein Tropfen Alkohol. Gar kein Alkohol wäre sogar noch passender und es ist anzunehmen, dass das Gericht das auch so übernommen hätte, wenn es diese Information bekommen hätte.

Das Gericht hat überhaupt keinen Grund, "schlichtweg zu lügen" und es sieht ganz so aus, als hätte es dies auch nicht getan.

Hier stellt sich nun eine weitere Frage:
Ist der Podcast vielleicht gar nicht investigativ und aufklärend, sondern nur Meinungsmache für Leichtgläubige? Ich könnte es mir jetzt leicht machen und jedem die Beurteilung selbst überlassen. Das will ich aber nicht, denn ich komme am Ende zu dem Schluss, für mich ist dieser Podcast peinlich und plump. Jemand hatte den Vergleich mit Europa Hörspielkassetten gebracht und dieser Vergleich passt. Mit einer Ausnahme: TKKG, fünf Freunde und die drei ??? hätten kritischer und objektiver nach dem wahren Täter gesucht.


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17.12.2021 um 10:02
Danke für Deinen Beitrag @Palio!
Zitat von PalioPalio schrieb:Der Angeklagte konsumierte niemals Drogen und Alkohol nur gelegentlich, ,,mal eine bis zwei Flaschen Bier".

Wir wissen nun schon, warum das Gericht das alles über den Andreas schreibt.
Und so gesehen stellen diese Worte doch eine Irreführung dar:
Zitat von PalioPalio schrieb:Abschrift aus dem Podcast, Folge 2 (00:57:00):

Anja entdeckt sogar Stellen im Urteil, die schlichtweg gelogen sind.
"Ja zum Beispiel am Ende steht drin, er trinkt zwei Flaschen Bier. Ja und er trinkt überhaupt keinen Alkohol und das ist ja so, ich weiß nicht, warum man das da reingestellt hat. Ich sag, ich kann das jetzt gerade nicht greifen, weil - hat man das Urteil von jemand anderes?
Ja, wahrscheinlich, man hat "das Urteil von jemand anderes" verwendet ..... Da bleibt man sprachlos zurück. Aber solche Aussagen sind eben für Podcast-Hörer.

Merke: Man soll ein Kriminalhörspiel nicht mit einem Urteilstext verwechseln!


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17.12.2021 um 10:25
Zitat von jaskajaska schrieb:Diese ganze Verbandelungen zwischen Unterstützern und Journalie ist zur Genüge aus anderen Kriminalfällen bekannt. Schade dass es anscheinend immer weniger Journalisten gibt, die kritisch-sachlich bleiben und wirklich Einzelaspekte aus mehreren Blickwinkeln beleuchten.
Da ist eigentlich schon alles gesagt. Man braucht sich nicht mehr fragen, auf welchem journalistischem Planeten
manche leben.

Auch diese ewige Gegenkriminalisierung zwischen Opfer und gemachten Tätern ist altbekannt !

Es ist eher zum Fremdschämen für den Journalismus, was aus ihm geworden ist, dass man diese bald unzähligen Podcaste sogar braucht, um viel Vergessenes nochmal in Erinnerung bringen wie z. B. der auch immer noch ungelösten Fall Anette Lindemann, den ich mir angehört habe, denn mit der Wahrheit wäre alles soooo einfach, finde ich ..


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17.12.2021 um 10:38
Zitat von PalioPalio schrieb:Der Angeklagte konsumierte niemals Drogen und Alkohol nur gelegentlich, ,,mal eine bis zwei Flaschen Bier".
Anscheinend hat er das ja irgendwo selber geäußert...wieso sollte es sonst in der Urteilsbegründung Erwähnung finden?

Daraus dann zu machen, dass im Urteil gelogen wurde oder das Urteil von jemand anderem nicht entsprechend abgeändert wurde, ist schon ein starkes Stück.

Ich hab bisher auch nicht gewusst, dass Sportler ausnahmslos keinen Alkohol trinken - und kenne mehr als genug Gegenbeispiele.


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17.12.2021 um 11:44
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Anscheinend hat er das ja irgendwo selber geäußert...wieso sollte es sonst in der Urteilsbegründung Erwähnung finden?
Ja, klar hat er das. Das Gericht hat nur zitiert.

Man kann ja noch nachsehen, was Anja Darsow so für storys erzählt in ihrem Bemühen, die Richter schlecht und ihren Mann gut dastehen zu lassen.

Aber was Linn und Leonie dann als "investigative Journalistinnen" draus machen, ist einfach dreist:
Anja entdeckt sogar Stellen im Urteil, die schlichtweg gelogen sind.
Und so setzt sich als vermeintliche Tatsache in Umlauf, dass im Urteil schlichtweg Lügen stehen. Irgendeiner der Podcast-gebrieften User hatte diesen Punkt mit der Lüge zum Alkohol hier schon als selbstverständliche Tatsache eingebracht, der Beitrag wurde aber (aus anderen Gründen) wieder gelöscht.


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17.12.2021 um 12:28
Ich finde ja, Frau Darsow liefert mit der Beschreibung eines kompromisslosen Schwarz-Weiß-Menschen erst recht eine passende Motivlage. Wenn Jemand Sportler ist ernährt er sich bewußt und trinkt keinen Alkohol. Wenn Jemand finanziell hohe Ansprüche hat (keine weiteren Schulden machen mag, auch nicht wegen einer Immobilie) wird über das normale Maß hinaus gerackert. Wenn die Nachbarn stören wird versucht, was dagegen zu unternehmen.
Wo sind da die alltäglichen Kompromisse? Wo ein Mittelweg? Dieses fixe Festhalten an Prinzipien hat doch alles nur verschärft.


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17.12.2021 um 14:38
@bellady
@Cassandra71
@jaska
@Palio
usw.

Es ist ja für die Tat auch absolut unerheblich, ob er nun manchmal zwei Bier getrunken hat oder nicht.

Das Urteil so plump diskreditieren zu wollen, so quasi "das mit dem Bier stimmt nicht, also stimmt der Rest auch nicht", verkürzt wieder gegeben, ist schon ziemlich hilflos, aber wenn man sonst nichts hat, dann kommen eben solche Konstruktionen heraus. Im Grunde eine vorsätzliche Täuschung.


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17.12.2021 um 17:01
Zitat von PalioPalio schrieb:Für mich lautet das Fazit bis dahin: Es hat einen rechtlichen Hintergrund und einen Sinn, dass das Gericht etwas zum Alkoholkonsum ausführt.
Ganz genau. Eine Verurteilung wegen Mordes setzt u.a. Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt voraus, und das Gericht muss von Amts wegen prüfen, ob der Angeklagte zur Zeit der Tatbegehung schuldfähig war, das heißt nicht in seiner Einsichts- und Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war.

Es gibt viele Gründe, warum der Angeklagte schuldunfähig - oder vermindert schuldfähig - hätte sein können, etwa durch den Konsum von Rauschmitteln/Alkohol oder Medikamenten, durch eine psychische Störung (zB akute Psychose, schizophrener Schub) oder durch eine bestehende geistige Behinderung bzw. Beeinträchtigung nicht nur leichter Art.

@Palio hat die entscheidenden Passagen aus dem Urteil zitiert, wo sich die Richter mit dieser Frage befassen. Sie prüfen die Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht nur im Zusammenhang mit Alkohol, sondern sie erwähnen ADs mindestens durchschnittliche Intelligenz (keine geistige Behinderung oder weit unterdurschnittliche Intelligenz), sie erwähnen, dass sie geprüft haben, ob es Hinweise auf hirnorganische Störungen oder Hinweise auf Psychosen gab, was sie verneinen etc. Und sie kommen, um die Forschung nach eventuellen Schuldausschließungsgründen abzurunden, natürlich auch auf die Frage von Rauschmitteln, also auch auf Alkoholkonsum zu sprechen.

Und wer könnte die Frage nach seinem Alkoholkonsum besser beantworten als der Angeklagte selbst? Also fragt ihn das Gericht und bekommt von ihm eine Antwort („mal eine bis zwei Flaschen Bier“). Weil es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Angeklagte hier falsche Angaben gemacht haben könnte, verwendet das Gericht halt seine Aussage und macht dies als eigene Angabe des Angeklagten (also als Zitat) im Urteilstext durch die Gänsefüßchen deutlich.

Es ist eigentlich alles sehr einfach und sehr logisch, was das Gericht da macht. Man muss sich halt mal mit dem Urteil befassen. Und es dann nicht bereits mit dem Vorsatz lesen, alles falsch oder gelogen zu finden, was da steht.


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17.12.2021 um 17:31
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es ist eigentlich alles sehr einfach und sehr logisch, was das Gericht da macht. Man muss sich halt mal mit dem Urteil befassen. Und es dann nicht bereits mit dem Vorsatz lesen, alles falsch oder gelogen zu finden, was da steht.
Frau D. würde halt gerne den Anschein erwecken, dass im Urteil eine "Unwahrheit" steht, denn ihr Mann trinkt als Sportler ja schließlich niemals Alkohol.

Belegt ist das durch rein gar nichts. Warum hat er gesagt, dass er gelegentlich ein bis zwei Bier trinkt? Man weiß es nicht. Vermutlich, weil es stimmt? Im Prinzip auch unwichtig. Dass er es gesagt hat, davon darf man ausgehen - und nur das ist relevant.

Alles in allem total durchschaubar. Und die beiden tollen Journalistinnen lassen sich auch noch vor ihren Karren spannen.


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17.12.2021 um 17:59
Fakt ist und bleibt:
Hätte man auch nur ein einziges echtes gewichtiges Gegenargument, dann müsste man nicht über den doch völligen banalen Bierkonsum von AD schwadronieren.



@Palio zitiert hier den Podcast:
Zitat von PalioPalio schrieb:ich kann das jetzt gerade nicht greifen, weil - hat man das Urteil von jemand anderes?
...diese Äußerung ist so dermaßen frech..jedes Mittel ist da Recht um "Zweifel" zu begründen.
Gleichzeitig werden sämtliche Indizien, die gegen AD sprechen, entweder ignoriert oder mit dilettantischen Erklärungsmodellen bei Seite gewischt.

-Hätte man ein Video der Tat, dann wäre dies gefälscht oder ein Doppelgänger.
-Hätte man AD im "flagranti" während der Tat erwischt, dann wäre er nur vor Ort gewesen, weil er helfen wollte.
-Hätte man DNA von AD im Haus gefunden, dann wäre die da von der Polizei oder dunklen Mächten platziert worden.

Ich frage mich, ob es überhaupt irgendeinen Beweis oder Indiz gäbe, den die Unterstüzter Seite "akzeptieren" würde.


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17.12.2021 um 18:12
By the Way:
Mit erst neunzehn Jahren steht der französische Seemann Edmond Dantès vor dem Abgrund: Zwei schurkische Freunde haben ihn seiner Geliebten und seiner Zukunft beraubt, boshafte Intrigen haben ihn ins Gefängnis gebracht. Nach vierzehn schmachvollen Jahren jedoch gelingt ihm die Flucht aus seinem düsteren Kerker. Als begüterter Graf von Monte Christo kehrt er ins Leben zurück und bewegt sich fortan in den höheren Kreisen der Pariser Gesellschaft – beseelt nur von einem Gedanken: Rache.
Quelle: https://www.amazon.de/Graf-von-Monte-Christo/dp/3866472927/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&keywords=graf+von+monte+cristo&qid=1639760623&sr=8-1

Was genau hat dieses ganze Monte Christo Motiv eigentlich mit AD zu tun?
Selbst wenn man "Zweifel" am Urteil hat und/oder sich die Tat unter Umständen anders zugetragen hat, dann ist das immer noch kein Beleg dafür, dass AD UNSCHULDIG ist.

Der Name Monte Christo legt meiner Meinung nach zu sehr den Schluss nahe, dass es sich bei AD um einen zu Unrecht Verurteilten handelt.

Das steht doch aber überhaupt nicht im Entferntesten fest.
Selbst wenn man sich auf "Zweifel" einlässt kann AD immer noch ein Mittäter sein oder er hat, trotz anderem Tatablauf, die Tat dennoch begangen.

Wenn man von vorneherein mit so einem "Tunnelblick" an den Fall rangeht, wie kann man dann überhaupt jemals zu einer objektiven Einschätzung der Tatsachen kommen?
Das Frau Darsow das nicht kann ist völlig legitim.
Aber warum "fremde" Menschen da nicht "neutraler" rangehen erschließt sich mir nicht im Geringsten.


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17.12.2021 um 20:06
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Aber scheinbar sind Auflagen und Einschaltquoten wichtiger als sich im Spiegel anschauen zu können. Und Dann wird der Doppel- (wenn es nach ihm ginge sogar Dreifach-) Mörder Darsow eben zu "Andreas".
.
und
Zitat von PalioPalio schrieb:Aber was Linn und Leonie dann als "investigative Journalistinnen" draus machen, ist einfach dreist:
Das ist billigste "Stimmungsmache".
Da werden Behauptungen in den Raum gestellt, die völlig aus dem Zusammenhang gerissen wurden und /oder definitiv falsch sind. Belastende Details werden entweder gar nicht erwähnt oder man erwähnt halt nur Einzelindizien, die man auch anders erkklären könnte. Diese Erklärungen sind dann aber oft auch wieder Behauptungen.
Journalistisch anspruchsvolles Arbeiten ist da was Anderes.
Das war doch eher dilettantisch auch schon von der Form
Mich würde nicht wundern, wenn die Autoren in Zusammenhang mit dem "Monte Christo" Verein stehen.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Frau D. würde halt gerne den Anschein erwecken, dass im Urteil eine "Unwahrheit" steht, denn ihr Mann trinkt als Sportler ja schließlich niemals Alkohol.
.
Nach ihrer Aussage sei ihr Mann ja auch handwerklich völlig unbegabt gewesen.
Nur eben, das Zeugen ihn mit einem Schraubenzieher hantierend in seinem aufgeschraubten Pc sahen.

@Palio
Vielen Dank, dafür, das DSu mal in einem Punkt der völlig falsch dargestellten Behauptung in diesem Podcast nachgegangen bist.
So könnte man Punkt für Punkt mit dem Urteil vergleichen und merken, wie tendenziös wenn nicht sogar manipulativ dieser Podcast ist




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17.12.2021 um 21:23
Zitat von belladybellady schrieb:Auch diese ewige Gegenkriminalisierung zwischen Opfer und gemachten Tätern ist altbekannt !
Und täglich grüßt das Murmeltier. Also sind die Journalistisch hochgespielten Fälle hier im Forum alle Justizirrtümer. Was man leicht vergisst. Hier sind Menschen ermordet worden, eine schwerstverletzt und das halbe Gesicht zerschossen. Vollwaise. Etwas mehr Demut würde hier einigen gut tun.
Und ja, ich sehe kein anderes Motiv als das von Andreas. Ich kann ihn mittlerweile zumindest ein wenig verstehen. Manche führen eine Tat nur in Gedanken aus, andere in. Der Realität.
Ich denke er hat seine Strafe abgesessen. Wünsche ihm, das er bald entlassen wird.
Ohne diese Unschuld Nummer. Die ist einfach unglaubwürdig


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Doppelmord Babenhausen

17.12.2021 um 21:30
Zitat von PalioPalio schrieb:Für mich lautet das Fazit bis dahin: Es hat einen rechtlichen Hintergrund und einen Sinn, dass das Gericht etwas zum Alkoholkonsum ausführt. Aber der Vorwurf lautet ja, das Gericht habe sich die Angabe einfach ausgedacht und dem Angeklagten pauschal ein Leeren von zwei Flaschen Bier unterstellt, obwohl dieser gar keinen Alkohol trinkt. Das ist seltsam, warum sollte das Gericht so etwas tun? Ich will versuchen, das zu klären.

Lesen wir daher weiter im Urteil:

"Dies (...) (...) ".

Wir wissen nun schon, warum das Gericht das alles über den Andreas schreibt. Es hat seine Schuldfähigkeit beurteilt.(...)
Der Hintergrund ist noch viel banaler.

Die komplett zitierte Passage aus der Urteilsbegründung ist für den Strafvollzug geschrieben. Dies ist ein wesentlicher Grund, warum Andreas Darsow als Mörder eine Kochausbildung im Gefängnis machen konnte.

Soviel zu den "bösen" Richtern...


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17.12.2021 um 21:39
Zitat von BlackRainBlackRain schrieb:Die komplett zitierte Passage aus der Urteilsbegründung ist für den Strafvollzug geschrieben. Dies ist ein wesentlicher Grund, warum Andreas Darsow als Mörder eine Kochausbildung im Gefängnis machen konnte.
Kannst du das mal bitte erläutern?


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