Doppelmord Babenhausen
27.03.2014 um 21:53Anzeige
KonradTönz1 schrieb:Ok, akzeptiert. Vorausgesetzt die Gutachten sind tatsächlich zu einem solchen Ergebnis gekommen, ist aber noch die Frage, ob sie in das Urteil und in den Revisionsantrag eingeflossen sind - wenn dies der Fall wäre, dürften sie für ein Wiederaufnahmeverfahren nicht relevant sein, weil sie eben nicht neu sind. Oder sehe ich das falsch?Juristisch hast Du recht. Mir geht es in dieser Diskussion hier aber zunächst um ein außerjuristisches "Was ist da eigentlich passiert?"
Heike75 schrieb:Es geht nicht drum, wer wem was abnimmt.Du hast glaube ich immer noch nicht kapiert, dass eine Anzeige bei der Polizei nicht die einzige Möglichkeit ist, Ruhestörung zu belegen.
Es geht drum, dass ein Richter eine Sache aus 2001 hernehmen muss, um A.D. für 2009 ein Motiv zu basteln. Dabei stellt sich die Frage nach der Substanz.
KonradTönz1 schrieb:ob sie in das Urteil und in den Revisionsantrag eingeflossen sind - wenn dies der Fall wäre, dürften sie für ein Wiederaufnahmeverfahren nicht relevant seinDu redest von Äpfel und Birnen...
Lorea schrieb:Deshalb fällt auf den Mitarbeiter der Verdacht nicht, mittels einem selbstgebastelten Bauschaum-Schalldämpfer ein Ehepaar getötet zu haben.Muss ja auch nicht, nur weil er silencer.ch angesurft hat. Typischer Trugschluß. Im ürbigen wiederhole ich mich gerne: Es ist ja noch nicht einmal sicher, dass ein und dann gerade dieser Schalldämpfer Verwendung fand.
Lorea schrieb:Woher soll der Bauschaum auf und im Umkreis der Getöteten und Verletzten denn stammen?Ist Bauschaum eine so exklusive Ware, dass sie nur in Selbstbauschalldämpfern a la silencer.ch vorkommt?
KonradTönz1 schrieb:Du hast glaube ich immer noch nicht kapiert, dass eine Anzeige bei der Polizei nicht die einzige Möglichkeit ist, Ruhestörung zu belegen.Ok, nun zum letzten Mal und ganz langsam:
pfiffi schrieb:Zumal ja immer noch nicht geklärt ist, ob überhaupt mit diesem Schalldämpfer geschossen wurde.Das Argument halte ich für eher schwach: Er kann ohne weiteres in der Firma nach Schalldämpfern recherchiert haben, später aber keinen verwendet haben. Ebenso kann er sich einen Schalldämpfer gebaut haben, der dann nicht funktioniert hat. Umgekehrt ist es damit eben kein Unschuldsbeweis, wenn man belegt, dass der Schalldämpfer überhaupt nicht funktioniert haben kann.
KonradTönz1 schrieb:Das Argument halte ich für eher schwach: Er kann ohne weiteres in der Firma nach Schalldämpfern recherchiert haben, später aber keinen verwendet haben. Ebenso kann er sich einen Schalldämpfer gebaut haben, der dann nicht funktioniert hat. Umgekehrt ist es damit eben kein Unschuldsbeweis, wenn man belegt, dass der Schalldämpfer überhaupt nicht funktioniert haben kann.das ist aber noch viel schwächer, lieber Konrad. könnte könnte könnte. Ja, kann. ich kann auch der Täter gewesen sein. Und nun?
pfiffi schrieb:Ist Bauschaum eine so exklusive Ware, dass sie nur in Selbstbauschalldämpfern a la silencer.ch vorkommt?Das nicht. Aber es ist scheinbar naheliegend, dass so eine Art von Schalldämpfer eingesetzt wurde, wenn dieser, mit Schmauch versetzt, auf getöteten Leuten liegt. Und zusätzlich plötzlich auffällt, dass vom Firmenrechner des Verdächtigen eine Adresse für Selbstbauschalldämpfern aufgerufen und ein Druckauftrag gegeben wurde.
@KonradTönz1Du musst nur genau lesen: Ich habe behauptet, dass das von dir zitierte Gutachten dann nicht relevant sein wird für eine Wiederaufnahme, wenn es bereits zum Zeitpunkt der Revision bekannt war und im Urteil berücksichtigt wurde. Dann ist es nämlich nicht neu.
KonradToölz schrieb:
ob sie in das Urteil und in den Revisionsantrag eingeflossen sind - wenn dies der Fall wäre, dürften sie für ein Wiederaufnahmeverfahren nicht relevant sein
Du redest von Äpfel und Birnen...
Bei einem Revisionsantrag geht es um Verfahrensfehler, beim Wiederaufnahmeantrag um neue Beweise.
Wieso schlagen die Spürhunde im Hause T. nicht an?Wieviel Zeit seit dem Mord war verstrichen, als die Spürhunde zum Einsatz kamen?
KonradTönz1 schrieb:Du musst nur genau lesen: Ich habe behauptet, dass das von dir zitierte Gutachten dann nicht relevant sein wird für eine Wiederaufnahme, wenn es bereits zum Zeitpunkt der Revision bekannt war und im Urteil berücksichtigt wurde. Dann ist es nämlich nicht neu.Was bringt mir denn genaues lesen? Da wird die Aussage von Dir nicht besser...
pfiffi schrieb:das ist aber noch viel schwächer, lieber Konrad. könnte könnte könnte. Ja, kann. ich kann auch der Täter gewesen sein. Und nun?Nana - bist das wirklich du, pfiffi?