Doppelmord Babenhausen
27.03.2014 um 21:04Anzeige
minu16 schrieb:Naja,viele Frauen lassen sich scheiden,wenn sich ihr Mann als Mörder entpuppt.Und die andere Hälfte nicht. Sie waren so lange zusammen, ein Baby kam, dass seinen Vater im Grunde nicht kannte... und und und...
minu16 schrieb:Weil die Frauen Krank im Kopf sind!!.Ou, wenn das man nicht wieder einen Rüffel gibt... :-D
minu16 schrieb:@KonradTönz1Ich glaube es nicht - die Diskussion darüber wird allerdings noch lange nicht aufhören. Ein Gerichtsurteil ist das eine - ob man es für sich akzeptiert oder ob man von einem Justizskandal ausgeht, kann jeder selbst entscheiden.
Ich bin gespannt,ob der Fall nochmals aufgerollt wird.Werde erstmal das Urteil weiter lesen.
KonradTönz1 schrieb:Ich glaube es nicht - die Diskussion darüber wird allerdings noch lange nicht aufhören. Ein Gerichtsurteil ist das eine - ob man es für sich akzeptiert oder ob man von einem Justizskandal ausgeht, kann jeder selbst entscheiden.ich hielt es ursprünglich für ziemlich eindeutig falsch und kann mir jetzt noch nur schwer vorstellen, dass jemand sein Leben und das seiner Familie so zerstört...aber ich bin inzwischen unsicher. Man müsste mehr wissen, hat er sich mehrfach/vielfach über Lärm beschwert etc.
KonradTönz1 schrieb:Ein Gerichtsurteil ist das eine - ob man es für sich akzeptiert oder ob man von einem Justizskandal ausgeht, kann jeder selbst entscheiden.Warum das Eine oder das Andere?
Fakt ist doch, dass man in Deutschland einem Angeklagten die Schuld nachweisen muss. Funktioniert das nicht, dass gibt es einen Freispruch zweiter Klasse.Nach Meinung des Gerichts, ist dieser Nachweis offensichtlich gelungen. Sonst hätte es nicht verurteilen dürfen.
Heike75 schrieb:Nehme ich aus diese ganzen Sosse die nicht belegte Ruhestörung raus, sitzt ganz düster aus.Ich verstehe nicht ganz, warum du die Ruhestörung als nicht belegt darstellst. Kann Ruhestörung denn nur als belegt gelten, wenn sie bei der Polizei aktenkundig ist? Bzw. warum ignorierst du die Aussagen aus dem Umfeld, die belegen dass sich die Familie des Verurteilten belästigt fühlte?
Wenn diese Grundannahme fehlt, fällt alles andere auseinander.
KonradTönz1 schrieb:Nach Meinung des Gerichts, ist dieser Nachweis offensichtlich gelungen. Sonst hätte es nicht verurteilen dürfen.Du machst den gleichen Fehler immer wieder...
pfiffi schrieb:Und wenns da einen Waffenfreak gab...nur: Warum schweigt er?Er schweigt zumindest nicht, was die Web-Site angeht...
Heike75 schrieb:Du machst den gleichen Fehler immer wieder...Nein, du begehst einen Fehler, indem du davon ausgehst, dass die Schuld des Angeklagten erwiesen werden muss. In Wahrheit ist es doch aber so, dass das Gericht die Schuld als erwiesen ansehen muss.
Die Frage ist doch: Reicht es?
KonradTönz1 schrieb:Ich verstehe nicht ganz, warum du die Ruhestörung als nicht belegt darstellst. Kann Ruhestörung denn nur als belegt gelten, wenn sie bei der Polizei aktenkundig ist? Bzw. warum ignorierst du die Aussagen aus dem Umfeld, die belegen dass sich die Familie des Verurteilten belästigt fühlte?Weil sie nun mal nicht belegt ist - ich kann´s doch auch nicht ändern.
Heike75 schrieb:Alles was danach kommt (Immobilienverkauf, nächtliche Schreie usw.) sind ein zusammen gefummelts Konstrukt des Richters.Du willst jetzt aber nicht im Ernst behaupten, der Richter habe willkürlich Fakten erfunden?
Der faselt von Bällen, die über den Zaun geflogen sind und die Herr T. nicht mehr rausrücken wollte...