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Doppelmord Babenhausen

26.164 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

08.01.2022 um 20:26
@SmithCornfeld
Ich kann dir nur empfehlen vor allem einfach mal in Ruhe das Urteil zu lesen.
Das ist meiner Meinung nach die neutralste Quelle, aus der du dich informieren kannst.
Zitat von SmithCornfeldSmithCornfeld schrieb:Bei 18.36 wird gesagt, dass laut Gutachten so wenige Partikel (auf der Hose) nicht von den Schüssen stammen können.
Diese Aussage halte ich für unseriös.
Dazu muss man die Ausgangsmenge kennen, ob und wie oft die Hose gewaschen wurde, ob Darsow während der Tat z.b.einen Maleranzug über der Kleidung an hatte und und und.

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Doppelmord Babenhausen

08.01.2022 um 20:38
Nochmal ein bisschen was zu Anja Darsows Urteilskommentierung.
Wenn man sich in einer Riesenkampagne unschuldig behauptet, muss man dummerweise zu allen Vorwürfen und Indizien Stellung beziehen und harmlose Erklärungen finden, die nichts mit der Tat zu tun haben. Schweigen ist im Prozess vielleicht das richtige Mittel, in einer Kampagne, die auf Lärmen und Offensive ausgerichtet ist, nicht mehr. Da sind Schweigen und Schulterzucken oder ein "sag ich nicht" ein direktes Schuldeingeständnis, denn die Öffentlichkeit wertet ein Schweigen weniger gutmütig und neutral als ein Gericht.

Anja Darsow erklärt für ihren Mann in der Kampagne also da die belastenden Dinge weg, wo es geht (den Lärm und den Streit mit den Tolls), sie leugnet da, wo es sein muss (das Öffnen des Rechners), wirft Nebelkerzen, wo sie welche findet (Alkohol, angebliche Ermittlungspannen, Geschossknall, Partikelverteilung und die Finanzen von Herrn Toll) und gibt sich da ratlos, wo es nicht anders geht (Schalldämpferrecherche, Schmauchspuren).

Das strikte Wegerklären nimmt allerdings auch hier absurde Formen an, so wie auch beispielsweise bei der Söring-Story. Gerade Jens Söring hat ja versucht, besonders intelligent und akribisch jede kleine Lücke in seiner alternativen Wahrheit zu stopfen und ist dann mit seiner Fantasie übers Ziel hinausgeschossen.

Hier hat Anja Darsow tatsächlich im Zuge der Alternativerklärung zu den Umzugsplänen des Paares behauptet, dass sie sich die Mietwohnungen nicht etwa deswegen ansehen wollten, weil sie umziehen wollten und kein Geld für ein freistehendes Haus hatten, sondern weil sie sich so ganz allgemein für Grundrisse interessiert haben, um mit Grundrissen von Mietwohnungen ihr künftiges Haus zu planen, welches sie nämlich ganz unabhängig vom nachbarschaftlichen Terror bauen wollten.
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Tja, was könnte da besser geeignet sein, als sich Mietwohnungen anzusehen?

Hier auch nochmal der Hinweis, dass man lediglich aus Sorge um das Wohlergehen der Nachbarn die Polizei rief, es aber gar keinen Streit mit den Tolls gab, ein ganz abwegiger Gedanke. Ok, Grundstücksverbot gab's mal, weil Herr Toll sich "ertappt" fühlte. Aber das ist ja auch alles lange, lange her. Zuletzt war alles tutti.
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Daher hat Andreas auch gar nicht nach Kündigung behinderter Mieter gegoogelt, nein - er hat sich für Finanztips auf der entsprechenden Internetseite interessiert und rein zufällig stand dort etwas von Kündigung behinderter Mieter:

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Hat er nicht auch nach Gerichtsurteilen gesucht, die ebenfalls das Thema "behinderte Mieter loswerden" betreffen?
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Immerhin behauptet Anja D. nicht, dass ihr Mann einfach nur juristisch interessiert war und gerne Gerichtsurteile las:
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Und die Recherche nach dem Schalldämpfer, das war er genausowenig wie die Suche nach Kündigung behinderter Mieter?
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Das war er also nicht. Auf die Seite ist er auch nicht versehentlich gekommen, da hat sich wohl ein anderer unter seinem Namen eingeloggt.

Und wenn er da doch versehentlich draufgeklickt und versehentlich einen Druck angestoßen haben sollte, was aber nicht der Fall war, dann war das übrigens gar keine richtige Bauanleitung:
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Also quasi doppelt hat das rein gar nichts mit Andreas Darsow und einem Schalldämpfer zu tun.

Das LG Darmstadt ist nach der Beweisaufnahme zu einem anderen Ergebnis gekommen. Kein Wunder.


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Doppelmord Babenhausen

08.01.2022 um 20:39
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Die gibts dann aber auch in die "andere Richtung".
Schuldige die Straffrei oder mit zu geringen Strafen davon kommen.
Natürlich gibt's die. Was willst du denn damit sagen? Hier gibt es doch nichts aufzurechnen! Die Frage war, ob es außer Harry Wörz und zwei, drei anderen bekannten Fällen noch weitere gibt, wo Personen einem Justizirrtum zum Opfer fielen. Eindeutige Antwort: Ja, gibt es leider. Dass nun die Darsow-Unterstützer dies als Argument heranziehen, liegt in der Natur der Sache. Es ist kein besonders gutes Argument, denn es sagt ja nur aus, dass es sowas schon gegeben hat. Es ist aber dennoch nicht falsch, im Gegensatz zu den anderen Argumenten. Damit muss man leben, und kann man auch, da es an Darsows Täterschaft nach allem, was vorliegt, keinen vernünftigen Zweifel gibt.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Die meisten der hier genannten Fälle von zu unrecht verurteilen Menschen unterscheiden sich aber in sofern von dem Doppelmord in Babenhausen, als dass es jeweils Menschen gab, die es darauf angelegt haben
Das stimmt für die von dir genannten und auch bekannt gewordenen Fälle außer Kulaç (ist nicht eindeutig), aber nicht für alle. Einfach den verlinkten WP-Artikel überfliegen, dort gibt es etliche Fälle, bei denen niemand die Finger im Spiel hatte.


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Doppelmord Babenhausen

08.01.2022 um 20:39
Zitat von nanaimonanaimo schrieb:Was mich nach dem Lesen des Urteils verwundert: die Lärmbelästigung muss ja erheblich gewesen sein, aber nach den Morden war es dann laut Nachbarschaft doch gar nicht mehr so schlimm?
Ist das nicht eine normale menschliche Reaktion?
1. redet man über Tote nicht schlecht
2. war für einen der Lärm eben nicht so schlimm, um in deren (normaler) Welt einen Mord zu rechtfertigen
3. will man ja auch nicht irgendwie in eine Schublade mit dem Mörder gesteckt werden

Man kennt das doch im normalen Leben - ein Mensch stirbt (eines natürlichen Todes) und zuvor hat sich die ganze Nachbarschaft / Verwandschaft / Vereinschaft / Kollegenkreis über diesen Menschen moniert, weil er cholerisch / laut / unangemessen / schlecht gelaunt / ein unangenehmer Zeitgenosse war - nach dem Tod aber wird das relativiert, schließlich wünscht man Niemand (wie unangenehm derjenige auch ist) den Tod und es "schickt" sich dann auch nicht, weiter die negativen Seiten zu betonen.


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08.01.2022 um 20:55
Zitat von PalioPalio schrieb:Anja Darsow erklärt für ihren Mann in der Kampagne also da die belastenden Dinge weg, wo es geht (den Lärm und den Streit mit den Tolls), sie leugnet da, wo es sein muss (das Öffnen des Rechners), wirft Nebelkerzen, wo sie welche findet (Alkohol, angebliche Ermittlungspannen, Geschossknall, Partikelverteilung und die Finanzen von Herrn Toll) und gibt sich da ratlos, wo es nicht anders geht (Schalldämpferrecherche, Schmauchspuren).

Das strikte Wegerklären nimmt allerdings auch hier absurde Formen an, so wie auch beispielsweise bei der Söring-Story. Gerade Jens Söring hat ja versucht, besonders intelligent und akribisch jede kleine Lücke in seiner alternativen Wahrheit zu stopfen und ist dann mit seiner Fantasie übers Ziel hinausgeschossen.
Ich frage mich bei ihr aber wirklich, ob sie das alles selber glaubt?
Ich bin mir sicher, dass so gut wie niemand seinem Ehepartner einen Mord zu trauen würde. Und wenn der- oder diejenige einem einen wirklichen Anlass dazu geben würde, ihm/ihr das zuzutrauen, würden die allermeisten diesen Menschen wahrscheinlich verlassen. (Es geht mirn nicht um gewalttätige Menschen, sondern wirklich um die Überzeugung, dass der Partner bereit wäre, einem Mord zu begehen, vor allem aus solchen niederen Beweggründen wie im Babenhausener Fall.)
Wahrscheinlich würden auch die meisten Menschen aus allen Wolken fallen, wenn plötzlich die Polizei vor der Tür steht und den Ehepartner wegen dringendem Mordverdacht festnehmen will.

Aber nach dem Prozess, nach diesem wirklich sehr ausführlich begründeten Urteil, nach der zahlreichen gescheiterten Versuchen, dass Urteil juristisch überprüfen zu lassen.... Glaubt die immer noch an die Unschuld ihres Mannes? Oder will sie nur in der Öffentlichkeit ihr Gesicht nicht verlieren? Sie muss sich doch all dieses Dinge, die sie als Argumente anbringt, um Tatsachen wegzudiskutieren, ausgedacht haben. Oder sie hat die von ihrem Mann so erklärt bekommen.
Aber was denkt ihr: ist die wirklich noch von der Unschuld ihres Mannes überzeugt?


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Doppelmord Babenhausen

08.01.2022 um 21:09
@MisterEko
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Reichst du mir bitte noch eine Quelle für diese Behauptung nach?
Also dafür das Herr Toll sich explizit von ZWEI Männern bedroht gefühlt hat?
Da von Ma_ve genau zu dieser Frage schon früher keine Quelle benannt wurde und ich zufällig drüber stolperte:
Im Urteil steht so etwas.

Aber sieh selbst:

Urteil im Doppelmord Babenhausen (gegen Andreas Darsow),
ab Seite 268, 2. Abschnitt
Auch soweit der Zeuge S* im Ermittlungsverfahren gegenüber dem Zeugen KOK Loeb
angab, dass er durch zwei Leute bedroht worden wäre und deshalb eine Waffe bräuchte,
ergibt sich zur Überzeugung der Kammer nicht, dass insoweit ein anderer Täter als der
Angeklagte in Betracht kommt. Der Zeuge KOK Loeb gab an, dass der Zeuge S* im
Ermittlungsverfahren ihm gegenüber bekundet habe, dass er als Auslieferungsfahrer die
Familie Toll beliefert habe und der Geschädigte Klaus Toll im September 2008 zu ihm
gekommen sei und gefragt habe, ob er ihm eine Pistole besorgen könne. Auf Nachfrage,
warum er gerade ihn gefragt hätte, habe Klaus Toll gesagt, dass er doch aus Bosnien-
Herzegowina käme und daher Leute kennen könnte, die solche Waffen besorgen könnten. Auf
Nachfrage habe er lediglich gesagt, dass ihn zwei Männer bedroht hätten, ohne genauere
Details, Namen oder weitere Umstände zu erläutern. Zu einem späteren Zeitpunkt habe der
Geschädigte Klaus Toll nach einem „B* gefragt, allerdings ohne irgendeinen
Zusammenhang zu der Frage nach der Waffe herzustellen. Trotz Nachfrage habe er auch nicht
genauer erklärt, warum er nach diesen Namen gefragt habe. Er habe dann Klaus Toll eine ihm
bekannte Person diesen Namens, die er vom Fußball kenne, genannt, wobei der Geschädigte
nur kurzatmig mit „aha“ reagiert habe. Später habe er man bis Februar 2009, bis dahin er noch
------------------------------
an die Familie Toll ausgeliefert habe, nicht mehr darüber gesprochen. Dass diese Angaben so
gemacht wurden, ergibt sich auch aus dem verlesenen Vermehmungsprotokoll, dass vom
Zeugen KOK Loeb niedergeschrieben und vom Zeugen S* abgezeichnet wurde. Auch
insoweit geht die Kammer davon aus, dass diese Aussage gegenüber dem Zeuge S* keinen
realen Hintergrund hatte, da Klaus Toll ähnlich wie beim Gespräch mit dem Zeugen W*
keine konkreteren Angaben machte und auch nicht einmal wegen einer Waffe zu einem
späteren Zeitpunkt nachfragte. Wenn aber tatsächlich eine derartige Bedrohung stattgefunden
hätte, die den Geschädigten Klaus Toll ernsthaft zu dem Erwerb einer Waffe hätte zwingen
müssen, hätte es nahegelegen, den Zeugen S* noch einmal danach zu fragen, zumal auch
nach Angaben der Zeugen KHK Kern und KOK Loeb im gesamten Haus der Familie Toll
keine Waffe gefunden wurde, so dass sich eine Nachfrage insoweit erübrigt hätte. Auch
bestätigten diese beiden Zeugen als auch der Zeuge KOK Mühlsiegl, dass auch insoweit
Ermittlungen angestellt worden seien und außerhalb der Nachbarschaftsproblematik keinerlei
Probleme mit anderen Personen — weder geschäftlich noch privat — festzustellen gewesen
wären. Gleiches gilt für die Nachfrage nach einem ‚BE, die nach Angaben des Zeugen
S* um einen unabhängig von der Frage nach der Waffe und zum anderen zeitlich später
gestellt wurde. Insoweit gab der Geschädigte Toll nicht einmal einen konkreten Grund an, so
dass es verschiedene Gründe gegeben haben kann, dass er nach diesem Namen fragte, zumal
auch diesbezüglich nach Angaben der Zeugen KHK Kern und KOK Loeb trotz Ermittlungen
keinerlei Ansätze für einen Tatbezug festgestellt werden konnten. Aufgrund dessen ist die
Kammer in Anbetracht des Beweisergebnisses im Übrigen davon überzeugt, dass diese beiden
Geschehnisse gegenüber dem Zeugen keinen Zusammenhang zum Tatgeschehen aufweisen
und allein der Angeklagte diese kaltblütige Tat begangen hat.
Gegen einen selbst durchgeführten oder beauftragten Selbstmord des Klaus Toll, der sich
wegen seiner wirtschaftlichen und privaten Probleme das Leben nehmen und dabei seine
Familie nicht alleine zurücklassen wollte, spricht bereits der Tatablauf. Zum einen ist
aufgrund des festgestellten Geschehens die Annahme ausgeschlossen, von einem eigenhändig
durchgeführten Selbstmord, bei dem vorher die Familie erschossen wurde, auszugehen, da es
sich insbesondere in Bezug auf Klaus Toll um ein dynamisches und von außen kommendes
Geschehen handelte. Genau dieser Umstand spricht aber auch gegen einen beauftragten
Selbstmord, der auf die ganze Familie erstreckt wurde, da Klaus Toll wie dargetan und
festgestellt vor der Abgabe der ersten beiden Schüsse geschrieen und die linke Hand zum
Schutz erhoben hatte (und sich damit aufgrund eines offensichtlichen Überraschungsmoments
...
P.S.: ich habe im Themenwiki eine txt-Datei ergänzt, die den Text des Urteils enthält. Gewonnen wurde er über eine Standardtexterkennung und er enthält noch einige unerkannte oder falsch geschriebene Wörter. Wer hier korrigieren mag ist herzlich willkommen, wer schnell ein Stichwort sucht findet es sicher leichter als bisher: Durchsuchbarer Text des Urteils (854 KB)


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Doppelmord Babenhausen

08.01.2022 um 21:09
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:ist die wirklich noch von der Unschuld ihres Mannes überzeugt?
Die Frage ist, ob sie darüber nachdenkt bzw. den Gedanken überhaupt zulässt. Ich stelle mir eher vor, dass sie sich im Recht fühlt. Toll hat's verdient, und Andreas war es nicht. Punkt, aus. Indem sie auf die bekannte Art die Verteidigung übernimmt,
- füllt sie die Zeit aus, in der ihr Mann im Knast sitzt
- hat sie die Chance, etwas zu bewirken, oder kann es sich wenigstens einreden
- präsentiert sie ihren Kindern und der Gesellschaft eine Welt, in der ihr Mann jedenfalls kein Mörder ist
- muss sie nicht über die Frage aller Fragen nachdenken (s.o.)
- hat sie die Möglichkeit, nach seiner Entlassung normal weiterzuleben


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Doppelmord Babenhausen

08.01.2022 um 22:21
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Und genau hier geht ja im Grunde schon das Problem los.
Wenn man diese ganzen Dokus und Bücher, die ja an sich schon "ProDarsow" sind, als Basis nimmt und dann noch mit dem heimtückischen Doppelmörder Andreas Darsow und dessen Ehefrau per "Du" ist, wie soll da eigentlich ein objektiver Podcast dabei rumkommen können?
Das ist grundsätzlich schon ausgeschlossen.
Dass man das als Journalist nicht selbst merkt, ist erschreckend in meinen Augen.
Das sagt für mich auch unendlich viel darüber aus, wie es um die geistigen Kapazitäten in unserer heutigen Gesellschaft bestellt ist.
Genau so sehe ich das auch.
Zitat von SmithCornfeldSmithCornfeld schrieb:urchaus gibt es einige Dinge, die für den Täter sprechen (z. B., dass die Mantrailerhunde bei seinem Duft nichts gemacht haben).
Da haben wir es wieder. Das von jemanden keine Spuren gefunden wurden oder ein Hund seine Spur verliert spricht nicht für eine Unschuld.
Im Urteil erklärt der Hundeführer als Zeuge auf 3 Seiten, seine Vorgehensweise, warum der Hund die Spur verloren haben könnte, bzw erst gar keine aufnehmen.
Auf Nachfrage betonte er entschieden, das aus der Tatsache , das der Hund keine Spur mehr fand keinesfalls auf die Unschuld des A.D. zu schließen wäre
Zitat von SmithCornfeldSmithCornfeld schrieb:Die Argumentation zum Rockermilieu konnte ich nicht ganz nachvollziehen, die Justiz argumentiert da nach dem Motto: Wir haben dort nachgefragt, ob einer den Mord begangen hat, aber niemand hat sich gemeldet, also war das auch niemand von ihnen.
Die Kneipenbesucher, denen gegenüber Toll das äußerte hielten es alles für das unsinnige Geschwafel des betrunkenen Toll
Die Leiter zweier Sonderkommissionen "Rockerkriminalität" sagten aus, das die Szene so mit Spitzeln durchsetzt ist, das ihnen unbedingt bekannt wäre, wenn eingewisser Toll dort in irgend einer Rolle drin verstrickt gewesen wäre.
War aber nicht.
Schließlich sagte der Rocker, dem gegenüber Toll das erwähnt hatte aus, das er die Aussage des Toll für Angeberei hielt und das die Hells Angels wohl keine Schalldämpfer selbst basteln würden, wenn sie welche bräuchten.
Das Gericht führte weiter aus, das bei einem Racheakt an Toll kein Grund bestand die schlafenden Frauen umzubringen. Zudem müssten die Täter Kenntnisse über den Schnitt des Hauses gehabt haben, was bei Rockern unwahrscheinlich wäre


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09.01.2022 um 01:18
Zitat von SmithCornfeldSmithCornfeld schrieb:Die Argumentation zum Rockermilieu konnte ich nicht ganz nachvollziehen, die Justiz argumentiert da nach dem Motto: Wir haben dort nachgefragt, ob einer den Mord begangen hat, aber niemand hat sich gemeldet, also war das auch niemand von ihnen.
Ich hab es so verstanden, dass das Rockermilieu so mit V-Leuten durchsetzt war, dass von denen irgendwer was hätte mitbekommen müssen, wenn an der Geschichte was dran gewesen wäre.


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09.01.2022 um 02:33
Zitat von nanaimonanaimo schrieb:Und dann gibt es immer noch Fälle wie Harry Wörz
Zitat von nanaimonanaimo schrieb:Es gibt da schon noch mehr, die auch durchaus durch die Presse gingen, ich nenne mal Gustl Mollath und Ulvi Kulac.
Und Rudolf Rupp.

Aber alles nicht vergleichbar mit Darsow oder Toth.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Zudem müssten die Täter Kenntnisse über den Schnitt des Hauses gehabt haben, was bei Rockern unwahrscheinlich wäre
Rocker leben meistens nicht in Reihenhäusern! :D


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Doppelmord Babenhausen

09.01.2022 um 10:08
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Zudem müssten die Täter Kenntnisse über den Schnitt des Hauses gehabt haben, was bei Rockern unwahrscheinlich wäre
Ich bin nicht unbedingt ProDarsow, aber dieses Argument liegt ungefähr auf der Niveau-Ebene der absoluten Urteilsleugner, obwohl es von der Seite der Befürworter kommt.
Also, was ich schon länger zu dem Blödsinn " der Täter muss den Grundriss des Hauses gekannt haben" beitragen will: Man muss weder in einem Reihenhaus leben noch explizit bei Tolls oder Darsows gewesen sein um sich zügig am Tatort zurecht zu finden. Ich weiß nicht, wie es mit dem Vorstellungsvermögen anderer aussieht, aber ich weiß, dass es keine Kunst ist zu wissen oder zumindest zu ahnen wo welche Räume liegen.
Mal ein Gedankenexperiment: Ich stelle jetzt mal eine These auf, an diejenigen hier, die in einem Reihenhaus wohnen, oder jemanden kennen, der dort wohnt: Im Erdgeschoss befindet sich mit hoher Wahrscheinlichkeit direkt rechts vom Eingang aus die Küche, linksseitig oder kurz vor der Küche befindet sich das Gäste- WC, direkt gegenüber der Eingangstür befindet sich das Wohn- / Esszimmer. Im ersten OG kann man von 2- 3, seltener 4 Schlafräumen ausgehen. Diese befinden sich meistens ab links der Treppe im Uhrzeigersinn angeordnet, so dass das Badezimmer mit hoher Wahrscheinlichkeit über der Eingangstür oder über dem Terassenausgang angesiedelt ist. Im 2. OG befindet sich entweder ein großer offener Raum mit eigenem Badezimmer oder 2 Räume, die sich seperat nutzen lassen mit eigenem Bad.

So. Und nun die Masterfrage: Ich war noch nie bei einem von euch zu Hause. Wie kann es sein, dass ich eine Ahnung habe wo welche Räume liegen ? Ganz einfach: Reihenhäuser folgen einem gewissen Prinzip.

Folglich muss der Mörder der Tolls NICHT zwingend zuvor in dem Haus gewesen sein. Diese Annahme ist völlig überflüssig und be- oder entlastet niemanden ( weder Darsow noch den/ die Rocker.).
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Rocker leben meistens nicht in Reihenhäusern! :D
Nee, lieber in Einfamilienhäusern, wo sie ihre Ruhe haben . ;-)


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09.01.2022 um 12:37
@LaBaLiLaDy
Ich verstehe Dein Argument, allerdings sind nach meiner Erfahrung die Prinzipien des Hausbaus geringfügig anders: Wohnzimmer zumeist Richtung Süden; Badezimmer und Schlafzimmer gen Norden.

Dass der Täter sich mutmaßlich ohne Licht (das den Nachbarn hätte auffallen können) zügig im Haus zurechtgefunden hat, ist wirklich eines der schwächeren Argumente im Urteil; dass der Täter Tolls Angewohnheit kannte, frühmorgens den Müll rauszubringen, hat da schon ein anderes Gewicht.


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09.01.2022 um 12:39
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Folglich muss der Mörder der Tolls NICHT zwingend zuvor in dem Haus gewesen sein. Diese Annahme ist völlig überflüssig und be- oder entlastet niemanden
Der Täter ging direkt in die jeweiligen Schlafzimmer, an Türen und Gegenständen vorbei. D.h. er wusste genau, wer wo schlief und öffnete keine anderen Türen. Wie Du selbst feststellst gibt es pro Stockwerk 1-2 Schlafzimmer und da weiß ein fremder Täter, der nie in einem der Häuser war, genau wer wo schläft (Herr und Frau T schliefen ja auch nicht im gleichen Zimmer). Die Rollläden waren auch am Tag meist zu, ließen also kein ausspionieren zu.

Ist halt ein weiteres Indiz - alleine für sich wäre es nicht ausreichend, in der Summe macht es das.


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09.01.2022 um 12:41
@Mr.Stielz
Genau. Das Kennen der Gewohnheiten ist plausibel für die Schlussfolgerung, dass der Täter im näheren Umfeld zu finden ist.Und da ist Darsow als Täter sehr plausibel. Aber dieses Festhalten an der Argumentation, dass der Täter sich im Haus auskennen musste, ist meiner Meinung nach überflüssig.


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09.01.2022 um 12:47
Zitat von BohoBoho schrieb:Der Täter ging direkt in die jeweiligen Schlafzimmer, an Türen und Gegenständen vorbei. D.h. er wusste genau, wer wo schlief und öffnete keine anderen Türen.
Das wissen wir nicht mit Sicherheit. Wir, und auch das Gericht kann nicht mit Sicherheit feststellen ob der Täter auch andere Türen geöffnet hat und diese vorsichtig wieder geschlossen hat.
Auch AD konnte nicht mit Sicherheit wissen, wer wo schlief. Er konnte es annehmen aufgrund des ihm vertrauten Grundrisses. Aber wissen konnte er es nicht.
Wie ich bereits geschrieben habe: dieses Argument be- oder entlastet niemanden.
Also ist überflüssig.


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09.01.2022 um 12:51
Zitat von BohoBoho schrieb:Ist halt ein weiteres Indiz - alleine für sich wäre es nicht ausreichend, in der Summe macht es das.
Nachtrag: Das Urteil oder die Schlussfolgerung, dass AD der Täter ist, ist ohne dieses "Indiz", dass er den Grundriss kannte, genauso haltbar. Es muss auch nicht in eine Gesamtschau aufgenommen werden, weil es keinen Unterschied macht.


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09.01.2022 um 15:33
Zitat von frankysinatrafrankysinatra schrieb am 06.01.2022:Mir ist kein Fall bekannt, bei dem ein Rechtsmediziner sofort zu der Bestimmung des Todeszeitpunktes an den Tatort gerufen wurde.

Es ist vielmehr selbstverständliche Tätigkeit des Kriminaldauerdienstes oder der diensthabenden Kriminaler, vor Ort die Außen- und Raumtemperatur zu messen und die Randbedingungen festzustellen (Heizung? Klimaanlage? lüftende Fenster?) sowie - teils im 10-Minuten-Abstand - die Körpertemperatur des Opfers.
Ich gehe von einem Mißverständnis bei Dir aus.
Der Todeszeitpunkt wird selbstverständlich nicht am Tatort selber von der Rechtsmedizin ermittelt, dafür gibt es in der Regel die Henssge-Nomogramme oder auch schon Computerprogramme bei variabler Umgebungstemperatur und bei besonderen Umständen für die Abkühlungsgeschwindigkeit und für Inhomogenitäten!
Aber die Messung der Körperkerntemperatur und aller weiterer relevanter Temperaturen braucht erhebliche Sachkenntnisse, idealerweise die eines Rechtsmediziners.
Und ich sprach von den Polizisten, die zuerst am Tatort waren.
Zitat von frankysinatrafrankysinatra schrieb am 06.01.2022:Dieser Vorwurf der "großen Ermittlungspanne" ist so abstrus, dass er eigentlich wieder nur aus dem Dunstkreis von AD stammen kann, was ich zugunsten P-Beobachter annehme..
Deine Meinung zum Dunstkreis, dem ich angehöre, ist unerheblich und unrichtig.


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09.01.2022 um 16:03
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb am 06.01.2022:Und hat der ausgesagt?
Wenn ja auf welcher Seite des Urteils kann man das nachlesen.
Quelle bitte !
Seine Angaben wurden, wie bereits ausgeführt, aus der Fallanalyse des BKA beim Gutachten Winkelsdorf übernommen, der konnte diese Akten also lesen.
Im Urteil hatte Wagner nur allgemeine Bemerkungen dazu gemacht, denn so konnte er die diversen Aussagen auch glattziehen auf der Seite 54 im Urteil.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb am 06.01.2022:Kritische Nachfragen werden von Dir erst gar nicht beantwortet.
Auch das ist unrichtig, ich beantworte immer alle Fragen, die zur Sache gehören.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb am 06.01.2022:Kennst Du die Ermittlungsakten oder willst Du uns alle hier verarschen ?
Auch Du wirst sie nicht kennen, ich habe aber wenigstens eine Quelle genannt, die sie kennt und an der ich keinen Grund für Unrichtigkeit sehe.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb am 06.01.2022:Dafür spielt es eine Rolle, wer wie viele Schüsse gehört hat ?
Für das Mordmerkmal der Heimtücke spielt es prinzipiell bei den angeschossenen Frauen ein Rolle, ob sie noch schliefen oder bereits wach waren und sich evtl. auch schützen durch Verrammeln der Türen oder auch fliehen konnten.

Genau deswegen fabuliert Wagner doch von den beiden schlafenden Frauen.

Auf der Seite 292 des Urteils bekräftigt er auch für alle 3 Opfer jeweils 2 Mordmerkmale, also Heimtücke und niedere Beweggründe.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb am 06.01.2022:
Ich kenne das Urteil gut.
Sicherlich sind mir nicht mehr alle Textpassagen wörtlich bekannt. (Ist ja auch schon vorbei der Fall)[/quote]

Ich kenne es offensichtlich besser.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb am 06.01.2022:Arrogant, frech und selbstgefällig !
Das sehe ich als einen Bumerang für Dich an.


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09.01.2022 um 16:09
Zu den vielen Fehlern der Pro-Darsow-Fraktion schreibe ich aber auch noch ausführlich und da gibt es viel zu schreiben.

Es kommt also dazu noch Einiges heute und auch noch in der kommenden Woche.


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09.01.2022 um 16:28
Zuerst noch ein Nachgang zur Heimtücke als Mordmerkmal:
Die Heimtücke ist ein Mordmerkmal und zählt zu den besonders verwerflichen Begehungsweisen eines Mordes. So wird es als eine heimtückische Tat angesehen, wenn ein Täter die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewusst zur Tötung ausnutzt. Dies bedeutet, dass das Opfer nicht nur wehrlos ist, sondern auch nicht mit einem derartigen Angriff gerechnet hat.
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/heimtuecke

Wer schläft, der ist immer arglos und wehrlos. Wagner weiß das doch ganz genau.


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