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Doppelmord Babenhausen

26.616 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

29.08.2025 um 11:47
Zitat von dotsdots schrieb:wieviel "dubio" bleibt denn noch übrig, wenn man bei AD Schmauchspuren finden, die in ihrer Elementaren Zusammensetzung identisch mit denen des Tatortes findet + verfängliche Onlinerecherche?
Das ist Unsinn. Man hat an AD selbst keine Schmauchspuren gefunden, wie du fälschlich suggerierst. Man hat eine Hose sowie Handschuhe gefunden, die laut AD aus seiner Bundeswehrzeit stammt, was ja nicht unplausibel ist, und auf der keine spezifische prozentuale Schmauchanteil-Zusammensetzung zu finden war, die minuziös genau mit der am Tatort übereinstimmen würde, sondern die eben die drei Elemente, Blei, Barium und Antimon, die in allen Schmauchspuren dieser Welt zu finden sind, auftraten. Wann die Spuren auf die Hose kamen, ließ sich im Prozess nicht nachweisen, dass sie aus Darsows Bundeswehrzeit und Panzergrendierausbildung dort stammten, konnte nicht widerlegt werden. Das ist also kein Nachweis. Dieser Spurencocktail ist unspezifisch.

Schmauchspuren werden wg ihrer Unzuverlässigkeit seit 2006 übrigens nicht mehr verwendet, vom FBI siehe Wikipedia: Schmauch#:~:text=Seit Mai 2006 wird die Schmauchspur-Analyse beim FBI nicht mehr angewandt
Zitat von dotsdots schrieb:verfängliche Onlinerecherche?
Was hat er denn böses gegoogelt?


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Doppelmord Babenhausen

29.08.2025 um 12:02
Das schöne ist das AD seit vielen Jahren im Knast sitzt und noch viele Jahre dort sitzen wird.
Egal wie viel hier im Forum geschwurbelt wird.

Er ist ohne jeden Zweifel schuldig.


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Doppelmord Babenhausen

29.08.2025 um 12:08
Zitat von nortsydnortsyd schrieb:Wenn man keine DNA am Tatort findet, dann hat man auf DNA-Ebene eben keinerlei Hinweis auf irgendeinen Täter. Wenn man auch sonst nichts an schlagenden Beweisen vorzuweisen hat, kann man niemand anklagen und verurteilen.
Es sei denn man begibt sich auf das dünne Eis von wackligen Indizienketten, wo man jede Lücke mit nicht stichhaltigen "Überzeugungen der Kammer" füllt. Mit dem Endergebnis der Möglichkeit einen Unschuldigen zu verurteilen.
Wer eine wackelige Indizienkette bemängelt und gleichzeitig DNA-Spuren als schlagenden Beweis deklariert, sollte sich klar machen, dass auch DNA-Spuren "nur" Indizien sind. DNA-Spuren als solche beweisen keine Tat. Hätte man DNA-Spuren von AD am Tatort gefunden, dann hätten auch die "nur" bewiesen, dass er irgendwann im Zeitraum vor, nach oder eben bei der Tat im Haus war. DNA-Spuren zeigen nicht, wann eine Person diese gelegt hat und bei welchen Handlungen. So beweisen bspw. Spermaspuren an einer Leiche, dass um den Todeszeitpunkt herum sexuelle Handlungen stattgefunden haben. Sie beweisen aber NICHT, dass dies nicht einvernehmlich stattfand. Das kann man dann nur in der Zusammenschau mit weiteren Indizien (Verletzungen) schlussfolgern oder eben auch nicht.

Und mal ganz generell zu Indizien: Das sind keine minderwertigen oder schlechteren Beweise. Es handelt sich dabei um Beweisanzeichen bzw. mittelbare Beweise. Auch Indizien beweisen Tatsachen, aber eben nicht direkt die Tat. Aus ihnen kann man aber anhand von Wahrscheinlichkeiten auf plausible Abläufe schließen. Zumal die wenigsten Tötungsdelikte mit dem einen unmittelbaren Beweis nachgewiesen werden können und insbesondere die subjektive Seite (Vorsatz etc.) regelmäßig über Annahmen und Indizien hergeleitet wird.
Und der Grundsatz in dubio pro reo bezieht sich auf die Gesamtwürdigung. Wenn in der Gesamtschau aller erhobenen Beweise, zu denen eben auch Indizien gehören, begründete (!) Zweifel an der Schuld bestehen, dann darf nicht verurteilt werden. Das Gericht ist aber nicht dazu verpflichtet, jedes einzelne Beweismittel tätergünstig auszulegen.


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29.08.2025 um 12:31
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Es ist ein Mythos zu glauben, dass an jedem Tatort immer DNA vom Täter gefunden werden muss.
Völlig richtig.

Uwe Mundlos und Uwe Bönhardt (NSU) haben bei 10 Morden an den Tatorten (9 mal Innenräume) KEINE DNA hinterlassen. Trotzdem waren sie ohne jeden Zweifel die Mörder von 10 Menschen.

DNA kann, muss aber nicht an einem Tatort gefunden werden. Fehlende DNA ist kein Beweis für die Nichtanwesenheit eines Angeklagten.


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Doppelmord Babenhausen

29.08.2025 um 13:02
Gerade in diesem Fall sagen die fehlenden DNA-Spuren ja lediglich aus, dass "der Mörder" keine hinterlassen hat. Das ist alles.
Über die Identität dieses Mörders, den es ja zwangsläufig gegeben haben muss, sagt es nicht das Geringste aus.
Insofern kann man diesen Umstand ebensowenig zur Entlastung wie zur Belastung von AD heranziehen, er hat keinerlei Aussagekraft in "beide Richtungen".

Die Indizien hingegen weisen in der Gesamtschau allerdings eindeutig auf ihn als Täter hin. Hier sitzt meiner Meinung nach der Richtige.


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29.08.2025 um 13:37
Zitat von nortsydnortsyd schrieb:Normalerweise kann man jemand dann nicht als Täter darstellen, wenn man diverse Rechtsgrundsätze insbesondere "in dubio pro reo" ernst nimmt. Und eben dass man Schuld mit Sachbeweisen nachweist und nicht frei auf "innerer Überzeugung" gegründet.
"In dubio pro reo" gilt nur, wenn es Zweifel gibt. Das Gericht hatte aber keine. Wie man im Urteil zweifelsfrei nachlesen kann.

Diese konstante Behauptung, einzelne Indizien seien zweifelhaft (sie sind es nicht), ist genauso irrelevant, wie der Versuch, die freie Beweiswürdigung eines Gerichts entweder falsch verstehen oder herabwürdigen zu wollen.


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29.08.2025 um 13:43
Zitat von nortsydnortsyd schrieb:Was hat er denn böses gegoogelt?
Lese mal das Urteil. Da wird sogar die Website erwähnt- die er besucht hat.

Er wollte den Schall der Waffe dämpfen. Grundsätzlich sinnvoll, gerade wenn man nachts im Wohngebiet mehrfach Schüsse abgibt.

Nur das man die Recherche rückverfolgen konnte,und sogar den Rechner von den der Print angestoßen wurde, damit hat Andy nicht gerechnet.
Das war nämlich sein Rechner.
Den er danach versuchte zu manipulieren.

Er hätte den Server manipuliert müssen. Da hat er zu klein gedacht. Nicht den Rechner manipulieren, den Server!!!


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29.08.2025 um 15:38
Zitat von nortsydnortsyd schrieb:Bei dem Bogenschützen/Waffenarr der ja der IT-Admin in Darsows Firma war, ging es nicht darum, dass er der Täter ist, sondern vielmehr, dass alles dafür spricht, dass er und nicht Darsow diese Silencer-Seite besucht hat. Dass also der Pseudo-Smoking-Gun, auf dem die ganze Darsow-Täterschaft sich ableitet, ein Schnellschuß der Kripo war.
Du solltest wirklich die Urteilsbegründung lesen, oder zumindest die Ausführungen zu der Internetrecherche. Dann erübrigen sich auch solche steilen Behauptungen. Ort, Zeitpunkt, Kontext und das Nachtatverhalten sprechen alle für die Urheberschaft von AD.


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29.08.2025 um 16:28
Zitat von PusemuckelPusemuckel schrieb:Die Indizien hingegen weisen in der Gesamtschau allerdings eindeutig auf ihn als Täter hin. Hier sitzt meiner Meinung nach der Richtige.
Vor allem die Quantität UND Qualität aller Indizien. Warum gesteht er nicht einfach, mir ist ein Rätsel, wie man nach so etwas nachts überhaupt noch schlafen kann mit dem Wissen, dass man zwei, fast drei, Menschen brutal ermordet hat? Wegen den Kindern?


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29.08.2025 um 17:03
Zitat von nortsydnortsyd schrieb:dass alles dafür spricht, dass er und nicht Darsow diese Silencer-Seite besucht hat.
Da spricht ungefähr nichts für. Und ungefähr alles dafür, dass das sehr wohl Darsow war.

- Die Seite ist von Darsows Computer aufgerufen worden. Und zwar fünzehn Minuten, nachdem dieser nachweislich an seinem Arbeitsplatz mit seiner Frau telefoniert hatte. Und zehn Minuten nachdem er von eben diesem Computer einen (anderen) Druckauftrag erteilt hatte.

- Die Seite ist nachweislich von Darsows Account ausgedruckt worden. Und zwar weitere zehn Minuten, nachdem er die Seite aufgerufen hatte.

- Darsow hat nachweislich seinen Computer manipuliert/zerstört.

Vielleicht einfach mal das Urteil lesen, BEVOR man lange ausgeräumte falsche Behauptungen immer wieder wiederholt.

P.S.

Auf Darsows Computer wurde VOR der Tat auch noch recherchiert über mietrechtliche Kündigungsmöglichkeiten unter anderem zum Thema „Kündigung eines behinderten Mieters durch Ruhestörung und Kündigung wegen Ruhestörung".

War das auch der Waffennarr und Systemadmin?


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29.08.2025 um 17:09
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:- Die Seite ist von Darsows Computer aufgerufen worden. Und zwar fünzehn Minuten, nachdem dieser nachweislich an seinem Arbeitsplatz mit seiner Frau telefoniert hatte. Und zehn Minuten nachdem er von eben diesem Computer einen (anderen) Druckauftrag erteilt hatte.

- Die Seite ist nachweislich von Darsows Account ausgedruckt worden. Und zwar weitere zehn Minuten, nachdem er die Seite aufgerufen hatte.

- Darsow hat nachweislich seinen Computer manipuliert/zerstört.
Wer da allen Ernstes noch behauptet, "alles würde dafür sprechen", dass jemand anders als AD den Ausdruck getätigt hat, hat entweder nicht die geringste Ahnung von dem Fall oder versucht mit voller Absicht, Mitlesenden Sand in die Augen zu streuen.


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Doppelmord Babenhausen

29.08.2025 um 17:25
Und auch nochmal ganz allgemein zum Thema: "Da hat sich die Kripo sehr schnell, viel zu schnell, unmittelbar auf den Darsow als Täter eingeschossen, weil sie schnell einen finden mussten, wollten, sollten". Das ist nachweislich kompletter Bullshit.

Die Tat war am 18.04.2009 in den frühen Morgenstunden.

Am 19.04.2009 wird Darsow als Zeuge vernommen. Macht Sinn, er ist der Nachbar

Am 04.05.2009 und 05.05.2009 telefoniert Darsow mit seiner Rechtsschutzversicherung und fragt nach Strafverteidigung. Wohlgemerkt, er wurde lediglich als Zeuge vernommen.

"Anfang Mai" 2009 rechcheriert Darsow wiederholt von mehreren verschiedenen Computern zu den Themenbereichen Beweissicherung, DNA-Test und -Analyse, genetischer Fingerabdruck, Spurenlehre, Vernehmung, Spürhunde, Sonderkornmission, Spurensicherung und über sogenannte Mantrailing-Hunde

Am 23.07.2009 wird Darsow vorläufig festgenommen. Und wieder freigelassen.

Am 05.05.2010 wird ein Haftbefehl gegen Darsow erlassen und am 11.05.2010 vollstreckt.

Quelle: Thememwiki, Urteil.


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29.08.2025 um 17:45
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Die Tat war am 18.04.2009 in den frühen Morgenstunden.
Quatsch, die Tat war in der Nacht vorn 16.04.2009 zum 17.04.2009.


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29.08.2025 um 20:39
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Da spricht ungefähr nichts für. Und ungefähr alles dafür, dass das sehr wohl Darsow war.
Der ausm Bogenverein sucht also nach Schalldämpfer, das seine Pfeile leiser fliegen.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Auf Darsows Computer wurde VOR der Tat auch noch recherchiert über mietrechtliche Kündigungsmöglichkeiten unter anderem zum Thema „Kündigung eines behinderten Mieters durch Ruhestörung und Kündigung wegen Ruhestörung".

Andy hatte offensichtlich Massive Herausforderungen mit seinen Nachbarn. Das ist ein Punkt, da hatte er und seine Familie gelitten und keine Lösung gesehen. Das ist ein Punkt für Ihn. Sicher sehr, sehr belastend.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Am 04.05.2009 und 05.05.2009 telefoniert Darsow mit seiner Rechtsschutzversicherung und fragt nach Strafverteidigung. Wohlgemerkt, er wurde lediglich als Zeuge vernommen.
Eigentlich unnötig- wenn ers nicht war. Und er hat geschwiegen im Prozess. Schweigen kann er alleine, ohne Verteidigung



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Doppelmord Babenhausen

29.08.2025 um 20:41
Zitat von HeribertHeribert schrieb: Nur das man die Recherche rückverfolgen konnte,und sogar den Rechner von den der Print angestoßen wurde, damit hat Andy nicht gerechnet. Das war nämlich sein Rechner. Den er danach versuchte zu manipulieren.

Die Darstellung ist so nicht ganz korrekt...

Zitat von MauserMauser schrieb am 10.06.2024:Um das gleich zu Beginn – wieder mal – deutlich festzuhalten: Es gab und gibt bis heute keinen objektiven wie auch direkten Beweis dafür das Andreas D. derjenige gewesen ist welcher die Suchanfrage stellte bzw. die Bauanleitung für den Schalldämpfer ausdruckte! Es existieren kein fotografischer Nachweis, keine Videoaufzeichnung, kein Augenzeugenbeweis und zu guter Letzt auch kein technischer Beleg in irgendeiner Art dass nur der spezifische Nutzer Andreas D. und sonst niemand es gewesen sein kann. Das einzige was man wirklich gesichert sagen kann und worüber fallübergreifend Einigkeit herrscht ist das Suchanfrage und Ausdruck vom Benutzerkonto des AD getätigt wurden. Für eine tatsächliche Bestätigung der Person ist dies jedoch nicht ausreichend wie der Forensikexperte der Hochschule Mittweida erklärt:

[...]

Untermauert und ergänzt werden diese Angaben zudem durch den IT-Forensiker welcher damals durch Anja. D. beauftragt wurde die ganze Sache zu untersuchen. Im exzellenten Podcast „Die Nachbarn“ erläutert dieser eindrücklich und plausibel was es mit dieser Konto- und Schalldämpferspur auf sich hat und warum sie mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit auf den Systemadministrator zurückzuführen ist:

Zitat von MauserMauser schrieb am 08.06.2024:Halten wir also an dieser Stelle mal fest: Der Computer von Andreas D. machte bereits seit über einem halben Jahr Probleme, das wird auch durch den Systemadministrator bestätigt. Für eine tatsächliche Sabotage seines Computers existieren dagegen keinerlei objektive oder gar technische Nachweise! Die Zeugenaussage des Arbeitskollegen ist subjektiv und auch seine Beobachtung nicht allzu konkret. In letzter Konsequenz kann man alle möglichen denkbaren Erklärungen dafür anführen wohingegen auf der anderen Seite niemand eine direkte Sabotage beweisen kann!

Vor allem aber kristallisiert daraus ein ganz zentraler Zweifel an diesem angeblichen Sabotagevorwurf: Wenn Andreas D. also – wie ihm laut Urteil unterstellt wird – seinen Computer absichtlich sabotiert hat damit dieser nicht mehr hochfährt, er dann vernichtet wird um somit die verräterische Suchanfrage und Ausdruck der Schalldämpferbauanleitung zu verschleiern, wie kann dann mehr als zwei Wochen NACH dem Austausch nochmals darauf zugegriffen worden sein um eine Sicherungskopie bestimmter Daten vorzunehmen? So dysfunktional wie vom LG Darmstadt laut EIGENER Darstellung behauptet kann der Dienstrechner von Andreas D. also überhaupt nicht gewesen sein – völlig egal was er letztendlich daran „herumgeschraubt“ hat oder nicht – und somit bricht die gesamte Sabotageunterstellung komplett in sich zusammen!

Vollständig ab absurdum wird diese ganze Schalldämpfersuchanfragen-Geschichte durch den simplen Logikfaktor: Darsow soll auf der einen Seite so extrem hyperkonspirativ gewesen sein sich vor Tatausführung irgendwann, irgendwo, irgendwie wie von Zauberhand eine Waffe zu beschaffen, einen Schalldämpfer angefertigt und damit erfolgreich Schusstests gemacht zu haben OHNE das es dafür auch nur die geringste Spur gibt geschweige denn Beweis oder auch nur den Hauch eines Indiz. Dann, nach Tatausführung, soll er – auch wieder wie von Zauberhand – Waffe, Schalldämpfer, Munition als auch Tatkleidung irgendwann, irgendwie, irgendwo entsorgt haben OHNE das es auch hier dafür die geringste Spur gibt geschweige denn Beweis oder auch nur eines potenziellen Beweisanzeichens. Dabei ist zu betonen das es sich hierbei um eine reine Erfindung des Gerichts handelt, ein Konstrukt, eine Herleitung die auf völlig aus er Luft gegriffenen Annahmen beruht für die es keinerlei Nachweise gibt!

Auf der anderen Seite soll Darsow angeblich aber dann – welcher zuvor noch extrem hyperkonspirativ agiert haben muss wenn man die Darstellung des Tatgerichts als zutreffend wertet – so unfassbar granatendämlich und amateurhaft gewesen sein die Suchanfrage und Ausdruck der Schalldämpferbauanleitung über den eigenen Benutzeraccount vom eigenen Dienstrechner am eigenen Arbeitsplatz vorzunehmen. Dabei hätte er nur in ein beliebiges Internetcafé weit genug entfernt von Babenhausen zu gehen brauchen um die Suchanfrage und Ausdruck von dort zu tätigen und niemand hätte ihn mit der Tat in Verbindung bringen können! Und dieser extreme, diametrale, Widerspruch ist jetzt nur einer von vielen Zweifeln die es in diesem mysteriösen Doppelmord gibt und die es absolut notwendig machen diesen Fall noch einmal objektiv, neutral und unvoreingenommen zu betrachten!


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Doppelmord Babenhausen

29.08.2025 um 20:44
Zitat von nortsydnortsyd schrieb:Normalerweise kann man jemand dann nicht als Täter darstellen, wenn man diverse Rechtsgrundsätze insbesondere "in dubio pro reo" ernst nimmt.
Doch, kann man wenn man eine in sich geschlossene Indizienkette hat
Zitat von nortsydnortsyd schrieb:Bei adäquater Beweiswürdigung ist ein fehlender Beleg durchaus tendenziell ein Indiz dafür, dass die Annahme - hier Darsow war im Haus - nicht zutrifft.
Das geht halt so nicht. Fehlende Spuren sind kein Beweis, das derjenige nicht am Tatort war.
Im Urteil auch so nachzulesen !
Hätte man fremde Spuren gefunden die dem Täter zuzuordnen gewesen wären, wäre das eine Entlastung für Darsow gewesen.
Istb aber nicht.
Zitat von nortsydnortsyd schrieb:Toll hatte allerdings deutlich mehr Ausgaben als Einnahmen, da sein Maklerbüro zuletzt fast keine Geschäftstätigkeit mehr hatte. Und aus welchen unbekannten Einkünften er diese Ausgaben bestritt, das wurde nicht geklärt
Doch, wurde es. Man lebte u.A. von dem Erbe der Tochter.
Diesbezüglich gab es überhaupt keine Unklarheiten
Zitat von nortsydnortsyd schrieb:Da Toll in zwielichtigen Kreisen verkehrte, ist das nicht so ganz befriedigend, hinsichtlich des ernsthaften Auswrmittelns aller Spuren.
Das ist Quatsch !
In welchen zwielichtigen Kreisen soll Toll denn verkehrt haben?
( Wenn jetzt als Antwort H. A. kommt, dann hat einer das Urteil nicht gelesen, wo dies ausgeschlossen wird)
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Eben! Nur vorhandenen DNA-Spuren liefern ein Indiz auf Anwesenheit. Nicht vorhandene Spuren sind aber kein Beweis für Abwesenheit.
Richtig !
Keinerlei DNA Spuren vom Täter entlasten Darsow keinesfalls.
Zitat von dotsdots schrieb:Mit so einer erdrückenden Last, AD nicht zu verurteilen, wäre der wahre Skandal gewesen.
Sehe ich auch so.
Der Mann ist so etwas von überführt, wie man bei einem Indizienprozess mit leugnenden Angeklagten nur überführt sein kann.
Zitat von nortsydnortsyd schrieb:Es geht aber nicht darum, dass ein fehlender Beweis nicht bedeutet, dass etwas vll doch so war, wie man es sich zusammenreimt. Sondern es geht darum, dass man das, was man sich zusammenreimt, nachweist. Das ist ein Rechtsgrundsatz.
Die Nachweise reichen dem Gericht und auch der nächsten Instanz.
DNA vom Täter wurde keine gefunden, aber ansonsten genügend Indizien und Spuren .
Zitat von nortsydnortsyd schrieb:Es ist nicht Abwesenheit zu beweisen, sondern Anwesenheit. Weil nicht der Angeklagte seine Unschuld zu beweisen hat, sondern der Kläger die Schuld. Das ist nicht gelungen.
Doch, es ist gelungen auch ohne jeglichen DNA Spur des Täters-
Ob nun von Darsow oder einem anderen Täter.
Nochmal aus dem Urteil:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Auf Nachfrage des Richters, ob ein Aufenthalt Andreas damit auszuschließen sei , wurde dies ausdrücklich verneint und eine kriminalistische Regel ins Feld geführt:

"Wenn von jemanden am Tatort keinerlei Spuren gefunden werden, bedeutet dies nicht automatisch, das diese Person nicht am Tatort gewesen sein kann."
Zitat von nortsydnortsyd schrieb:nd auf der keine spezifische prozentuale Schmauchanteil-Zusammensetzung zu finden war, die minuziös genau mit der am Tatort übereinstimmen würde, sondern die eben die drei Elemente, Blei, Barium und Antimon, die in allen Schmauchspuren dieser Welt zu finden sind, auftraten.
Das stimmt nicht.
Gutachter haben im Prozeß ausgesagt, das die Schmauchspuren keinesfalls von der Bundeswehr stammen können.
Die Schmauchspuren enthielten Aluminium, das nie in einer BW Munition vor kam, jedoch in dieser Zusammensetzung genau der Tatmunition entsprach.


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29.08.2025 um 20:53
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Die Seite ist von Darsows Computer aufgerufen worden. Und zwar fünzehn Minuten, nachdem dieser nachweislich an seinem Arbeitsplatz mit seiner Frau telefoniert hatte.
Das ist schon mal unrichtig. Von welchem Computer die Seite aufgerufen wurde, konnte nicht ermittelt werden oder wurde nicht verraten, lediglich das Benutzerkonto "ADarsow" wurde erfasst. Mit dem kann man sich von jedem Rechner im Firmen-Windows-Intranet anmelden, und zwar jeder, der die Zugangsdaten hat. Das waren neben AD selbst und eben sicher auch der Waffennarr-Admin. Vermutlich aber noch mehrere Kollegen, weil Username und Pwd ja lächerlich unsicher waren (Passwort = dw, also erster plus letzter Buchstabe Nachname, Windowsname ebenso einfachst erschließbar).
Von dem Admin ist bekannt, dass er diese Accounts tatsächlich regelmäßig benutzt hat und dass er häufig an Rechnern der Aumann-Mitarbeiter saß - wie es Admins eben so machen. D.h. dieser Recherche und Ausdrucksvorgang kann ebenso durch den Admin erfolgt sein - und auch von einem anderen Rechner als Darsows. Dass der Admin es war ist durchaus plausibler, als das er von Darsow ausgeführt wurde. Weil der Admin auch insofern ein Waffennarr war, als er sich täglich in Waffen-Internetforen und ähnlichen Portalen aufhielt und da über allemöglichen Themen austauschte und das auch während der Arbeit.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Die Seite ist nachweislich von Darsows Account ausgedruckt worden. Und zwar weitere zehn Minuten, nachdem er die Seite aufgerufen hatte.
Wer am Rechner saß vergass "die Kammer" in Erfahrung zu bringen, obwohl es das wichtigste ist. Das urteil ist auch fehlerhaft insofenr dass da steht: "
Dieser Computer war durch das Passwort „dw" geschützt
Quelle: Urteil S14.
... was aber unrichtig ist weil das Passwort zum Benutzerkonto gehört. Der Lapsus ist nicht unwichtig, weil das Urteil damit fälschlich suggeriert, der Account und sein Passwort seien an den Computer gebunden. Und sie die Lücke, mit der sie hätten nachweisen müssen, dass Darsow in personam an seinem Rechner war, und nicht der Admin, damit scheinbar schließen, obwohl sie versäumt haben, genau das zu belegen.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Und zwar weitere zehn Minuten, nachdem er die Seite aufgerufen hatte.
Was sollen die 10 Minuten besagen? Die fantasievolle Ausführung des Richters um Urteil der da meint: "
Da die Bauanleitung eine nicht unerhebliche Länge hatte, las der Angeklagte diese in der Zeit zwischen 09.40 Uhr bis 09.51 Uhr durch, um abzuklären, ob
diese für sein Vorhaben geeignet war. Nachdem er festgestellt hatte, dass dies der Fall war, erteilte er um 09.51.42 Uhr· einen Druckauftrag zum Ausdruck der Bauanleitung des Schalldämpfers vom Benutzerkonto „ADarsow" auf den Drucker HP Laser Jet 1320 PCL 6.
.. die gründet ja auf nichts außer seiner Neigung in Groschenromanstil abzudriften, und seien ketten von Lücken mit Fantsie zustopfen. Irgendeine Evidenz hat das ja nicht, mit den 10 Minuten. Scheint dem Knaben allerdings verstörenderweise nicht zu interessieren ob er es sich zusammenreimt oder ob es real ist.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:- Darsow hat nachweislich seinen Computer manipuliert/zerstört.
Auch falsch. Der Computer wurde ausgetauscht, weil er oftmals nicht hochfuhr oder "hing". Es war der älteste Rechner im Betrieb. Der Erwerb des neuen Rechners und Ausrangieren des alten inklusive der Zerstörung dessen Festplatte erfolgte im Einklang mit Admin und Chef der Firma. Ein Kollege will Darsow zuvor gesehen haben, wie er den Rechner aufgeschraubt hatte und "rumhantierte", ohne zu spezifizieren wie und woran er genau rumhantierte.
Dass Darsow den Rechner dabei bewusst beschädigt hätte, um die Notwendigkeit des Austausch des Rechners erst zu provozieren, hat der Zeuge allerdings nicht gesagt oder angedeutet. Das ist wiederum eine der unsäglichen Fantasie-Eingebungen des roman-affinen Richters, die einfach wie viels bei ihm katastrophal tendenziös ist.
Es ist ja offensichtlich, dass Dartsow genausogut den Rechner geöffnet haben kann, um ihn zu reparieren, weil er eben diese besagten Probleme hatte. Die lassen sich manchmal mit einfachsten Mitteln beheben wie z.B. Abstauben und Reinigen, was auch Laien bewerkstelligen können. Im Urteil stehen die ab S244ff


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29.08.2025 um 21:08
@Mauser
Du zitierst Dich hier selbst.
Deshalb wird das aber auch nicht richtiger.
Zu viel Text um auf die einzelnen Punkte einzugehen, die im Urteil eben komplett anders dargestellt werden.
Ist alles schon passiert hier.
Zitat von nortsydnortsyd schrieb:Der Computer wurde ausgetauscht, weil er oftmals nicht hochfuhr oder "hing"
Vor allem nachdem Andreas, der nach Angaben seiner Frau handwerklich vollkommen unbegabt ist , entgegen aller betrieblichen Vorschriften im Inneren des Rechners manipuliert hat.
Komischerweise gerade als die Überprüfung der EDV anstand.

Das der Computer öfters "hing" sagte Fr Darsow im Interview. Sonst keiner.
Selbst wenn, spielt das keine Rolle, da nachgewiesen wurde, das niemand anderes als A.D. von diesem Platz aus ,unter diesem Namen gedruckt haben kann.
Zitat von nortsydnortsyd schrieb:Es ist ja offensichtlich, dass Dartsow genausogut den Rechner geöffnet haben kann, um ihn zu reparieren, weil er eben diese besagten Probleme hatte.
Warum sollte er das tun ?
Bei EDV Problemen wendet man sich an den Fachmann, wie in den innerbetrieblichen Vorschriften zwingend vorgeschrieben.

Nein, hier hat Andreas ganz offensichtlich Spuren, nämlich seinen Rechner, beseitigt als er merkte, das es eng wird für ihn.
Deshalb zog sich die EDV Prüfung auch so in die Länge, weil den Ermittlern nicht mitgeteilt wurde, das A.D. noch vor kurzem einen anderen PC hatte.
Der Nachweis gelang dann schließlichüber den Druckauftrag.


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29.08.2025 um 21:54
Zitat von nortsydnortsyd schrieb:Das ist schon mal unrichtig. Von welchem Computer die Seite aufgerufen wurde, konnte nicht ermittelt werden oder wurde nicht verraten, lediglich das Benutzerkonto "ADarsow" wurde erfasst.
Völlig egal.

Er saß bis 09:25 nachweislich an seinem Arbeitsplatz bzw. seinem Rechner.

Um 09:31 Uhr wurde von seinem account etwas ausgedruckt.

Um 09:41 Uhr wurde von seinem account nach dem Schalldämpfer gesucht.

Um 09:51 Uhr wurde die Schalldämpfer PDF-Anleitung von seinem account ausgedruckt.

Aber klar, die Chance, dass der Admin das Telefonat von Darsow mit seiner Ehefrau abgewartet hat, und sich dann in Darows account eingeloggt hat und für seine Bogen nach genau den Schalldämpfern gesucht hat, die dann in den Blutlachen bei Darsows Nachbarn gefunden wurde, ist natürlich millionenfach höher.
Zitat von nortsydnortsyd schrieb:Was sollen die 10 Minuten besagen?
Dass offensichtlich 10 Minuten bevor die Schalldämpfer-Anleitung aufgerufen wurde, der account nachweislich von Darsow benutzt wurde. Aber siehe oben, in 10 Minuten sind da alle Aliens dieser Welt in Darsows account unterwegs gewesen nur nicht der accountinhaber
Zitat von nortsydnortsyd schrieb:Auch falsch.
Im Gegensatz zu allem, was Du Dir danach zusammenfaselst, wofür es zwar Behauptungen, aber keine Belege gibt, gibt es einen Zeugen für die Fummelei am Rechner.
Zitat von nortsydnortsyd schrieb:Dass Darsow den Rechner dabei bewusst beschädigt hätte, um die Notwendigkeit des Austausch des Rechners erst zu provozieren, hat der Zeuge allerdings nicht gesagt oder angedeutet.
Das ist auch nicht notwendig. Denn es gibt die Aussage der Ehefrau, dass ihr Mann handwerklich so unbegabt ist, dass er jeden Pups von einem Experten ausführen lässt, bevor er selbst tätig wird. Aber natürlich, der wird nur Staub gesaugt haben im PC. Nachdem er ihn aufgeschraubt hat.

Und die Nähe zu den Suchanfragen von seinem account ist natürlich auch nur zufällig.


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29.08.2025 um 22:14
Zitat von MauserMauser schrieb:Und dieser extreme, diametrale, Widerspruch ist jetzt nur einer von vielen Zweifeln die es in diesem mysteriösen Doppelmord gibt und die es absolut notwendig machen diesen Fall noch einmal objektiv, neutral und unvoreingenommen zu betrachten!
Und dann ist mein Vorschlag, dass seine Verteidigung ein Wiederaufnahme Antrag einreicht! Das hier im Forum diskutiert wird und manche diese und manche jene Meinung vertreten ist legitim.
Aber hilft das dem Andy?

Er sollte den Rechtsweg einhalten.

Weil, was hilft es Andy, wenn zehn User hier im Forum der Meinung sind. Dass er es nicht war.

Was hilft es ihm, wenn Sie User der Meinung sind, dass er es war.? Und dass er zurecht sitzt.?

Auch hier die Forum User. Wen will man überzeugen. Den User mit Fantasie Name? Und angenommen, man packt das nach zermürbende Diskussionen. Dass man einen unschlüssig User auf seiner Seite gebracht hat.
Was hilft es dem Andy?
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das der Computer öfters "hing" sagte Fr Darsow im oh Mann, mein Schatz sag doch was oder? Warte mal ne Antwort losInterview. Sonst keiner.
Wie hat Fr. Darsow diese Information verifiziert? Jeder normale PC hängt einmal. Gerade wenn man auf solchen wilden Seiten unterwegs ist. Wenn dem so wäre, könnte der System Administrator das nicht auslesen über die logfiles.
So eine Information über Personen, die nicht einmal in der Firma gearbeitet haben, die nicht fachlich dokumentiert ist, hat keinen Wert.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das der Computer öfters "hing" sagte Fr Darsow im Interview. Sonst keiner.
Selbst wenn, spielt das keine Rolle, da nachgewiesen wurde, das niemand anderes als A.D. von diesem Platz aus ,unter diesem Namen gedruckt haben kann.
Das Ausdrucken der Anleitung durch Andi ist nicht das Problem. Auch nicht, dass er es mit seiner Anmeldung gemacht hat. In der Gesamtschau, dass kurz zuvor seine Frau ihn angerufen hat und ihm erzählt hat, wie schlimm die Lärmbelästigung wieder war. Hat er gehandelt und gedruckt. Aber das Drucken an sich ist nichts Böses. Das kann Andy schon zugeben.

Und was macht er? Er schweigt. Gähn


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