Mich persönlich berührt das Schicksal dieser Familie sehr, allerdings zweifle ich bei bestimmten Stellen des Urteils, an der Unschuld von AD.
Besonders zu denken gibt mir, der Zugriff auf die Internetseite silencer.ch, auf welche AD während seiner Arbeitszeit vom Arbeitsplatz aus zugegriffen haben soll.
AD bestreitet dies ab, jedoch ist nachweisbar, dass von seinem Arbeitsplatz aus kurz vorher ein Telefonat zu seinem Heimtelefon stattgefunden hat.
Direkt im Anschluss wurde die Bauanleitung für den Schalldämpfer von seinem Arbeitsplatz ausgedruckt.
siehe:
http://doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm (Archiv-Version vom 29.03.2014) Seite 151
Wie kann das sein? Ist es möglich, dass nach dem Telefonat ein anderer Arbeitskollege den PC von AD benutzt hat, oder kann es sein, dass der Zugriff durch den Administrator durch einen anderen PC mit AD`s Konto durchgeführt hat? Warum sollte er das tun?
Sorry, habe das hier reinkopiert, weil ich versehentlich einen neuen Thread eröffnen wollte. Zu spät habe ich gesehen, dass es schon einen neutralen gibt. Danke für euer Nachsehen.
;)