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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

15.06.2015 um 20:36
@der_wicht

Dürfte ich bitte erfahren, weshalb mein Beitrag gelöscht wurde? Der hatte nichts mit Anschuldigungen gegenüber Frau Darsow zu tun, noch mit der Diskussion zwischen @soisser und @ma_ve. Es ging nur um unterscheidliche Aussagen im Gerichtsurteil und eine eventuelle Begründung dafür.

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15.06.2015 um 20:39
@S_C
Sorry, mein Fehler. Stell ihn bitte neu ein


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15.06.2015 um 20:41
Danke, @der_wicht!

Also, @Ma_Ve
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Ich bin mir nicht sicher, ob die Dauer der Abhörmaßnahmen im Urteil steht.
Habe diesbezgl. im Urteil nachgelesen und da werden zwei unterschiedliche Aussagen zu der Abhörmaßnahme aufgeführt:

Am 1. Mai 2009 musste AD eine DNS-Probe abgeben, obwohl er bis dorthin nur als Zeuge vernommen wurde.
Anja Darsow schreibt dazu in ihrem Kommentar, dass sie bereits zu diesem Zeitpunkt abgehört wurden.
Am 4. und 5. Mai nahm AD Kontakt zu dem Versicherungsmakler bzgl. Rechtschutzversicherung und Rechtsanwalt auf.
(Urteil S. 33)


Laut Urteil S. 35 wurde AD aufgrund "weiterer Ermittlungsergebnisse" am 23.7.09 vorläufig festgenommen und erstmals als Beschuldigter vernommen und
noch am gleichen Tag wurden das Haus des Angeklagten und dessen Auto "verwanzt" und abgehört.
Zur Dauer der Abhörmaßnahmen wird nichts angegeben, das Ergebnis ist - wie gesagt - bekannt:
Herr und Frau Darsow hatten mehrmals wegen der Ermittlungsarbeit bei der Firma Aumann und deren Hintergrund miteinander telefoniert und eben noch die Frage von Fr. Darsow, ob ihr Mann die Internetseite besucht habe. Das war im verwanzten Auto und nach der Entlassung aus dem Polizeigewahrsam am 23.7.09. Auch Anja D. wurde dabei 6 Std, lang verhört.

Woher kommen eigentlich diese beiden unterschiedlichen Angaben zu der Abhörmaßnahme?
Aufgrund welcher Grundlage wurde die durchgeführt, wenn man jetzt vom 1.5. ausgeht?
Woher konnte das Ehepaar Darsow gewusst haben, falls es so gewesen ist, dass sie abgehört wurden und
wiederum: wenn der 1.5. stimmt, wieso wird im Urteil der 23.7. aufgeführt?


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15.06.2015 um 20:56
@S_C


Es ist für uns aussenstehende schwer zu beurteilen, ob bereits im Mai abgehört wurde. Sofern die Ermittler zu diesem Zeitpunkt bereits einen Tatverdacht gegen AD hatten, haben sie viel Zeit verstreichen lassen, um wesentliche Folgemaßnahmen zu treffen.


Die Festnahme von AD und die gleichzeitige Vernehmung von Frau D diente meiner Meinung nach dazu die Abhörtechnik zu installieren.

Schon vor Ablauf des 23.7.09 stand für die Ermittler fest, dass AD wieder entlassen werden wird.

Folglich hatten die Ermittler ihn schon vor dem 23.7.09 als Verdächtigen auf dem Zettel. Wie weit vor diesem Datum und weswegen kann ich mir nur denken aber nicht wissen.


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Doppelmord Babenhausen

15.06.2015 um 21:05
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Es ist für uns aussenstehende schwer zu beurteilen, ob bereits im Mai abgehört wurde.
Frau Drasow schreibt das aber so als Kommentar zum Urteil. Warum sollte sie das tun, wenn es nicht stimmt?
Sofern die Ermittler zu diesem Zeitpunkt bereits einen Tatverdacht gegen AD hatten, haben sie sich viel Zeit verstreichen lassen, um wesentliche Folgemaßnahmen zu treffen.
Nun, es musste schließlich noch ermittelt werden.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Die Festnahme von AD und die gleichzeitige Vernehmung von Frau D diente meiner Meinung nach dazu die Abhörtechnik zu installieren.

Schon vor Ablauf des 23.7.09 stand für die Ermittler fest, dass AD wieder entlassen werden wird.
Da bin ich bei dir. Ist auch meine Meinung.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Folglich hatten die Ermittler ihn schon vor dem 23.7.09 als Verdächtigen auf dem Zettel. Wie weit vor diesem Datum und weswegen kann ich mir nur denken aber nicht wissen.
Klar, ergibt sich zwangsläufig.

Es ist auch kein Geheimnis, dass während der Verhandlungstage Dinge gesagt wurden, die in ihrer ursprünglichen Form nicht den Weg ins Urteil gefunden haben oder gänzlich ignoriert wurden und ich habe darauf spekuliert, dass dabei auch über diese Abhörmaßnahmen gesprochen wurde, bzw. über den Zeitraum.


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Doppelmord Babenhausen

15.06.2015 um 21:20
@S_C
Zitat von S_CS_C schrieb:Frau Drasow schreibt das aber so als Kommentar zum Urteil. Warum sollte sie das tun, wenn es nicht stimmt?
Ich gehe davon aus, dass stimmt was Frau Darsow in ihren Kommentaren zum Urteil schreibt.

Sie war dabei, ich nicht.
Zitat von S_CS_C schrieb:Nun, es musste schließlich noch ermittelt werden.
Es gibt wesentliche Spuren und/oder Tatmittel die mit zunehmender Zeit nicht besser werden, wenn du verstehst was ich meine!

Damit sind sowohl belastende aber auch entlastende Dinge gemeint.
Zitat von S_CS_C schrieb:Es ist auch kein Geheimnis, dass während der Verhandlungstage Dinge gesagt wurden, die in ihrer ursprünglichen Form nicht den Weg ins Urteil gefunden haben oder gänzlich ignoriert wurden und ich habe darauf spekuliert, dass dabei auch über diese Abhörmaßnahmen gesprochen wurde, bzw. über den Zeitraum.
Das soll so gewesen sein, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Vieles hat wohl den Weg nicht ins Urteil gefunden. Vielleicht hätte es wegen diesen Umständen ein anderes Urteil bzw Ergebnis geben müssen.

Deswegen hoffe ich auf das WAV.


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25.07.2015 um 15:58
Noch nichts Neues?


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26.07.2015 um 06:56
@KonradTönz
Scheint so!?
Im Grunde genommen, hätte ich auch nichts "neues" erwartet...


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26.07.2015 um 08:43
Zitat von Nummer33Nummer33 schrieb:@KonradTönz
Scheint so!?
Im Grunde genommen, hätte ich auch nichts "neues" erwartet...
Ich auch nicht - ich gehe davon aus dass der Fall einfach verpufft. Nur ist es nicht ganz so leicht festzustellen, ob eine Verpuffung bereits stattgefunden hat. Die Ablehnung eines WAV wäre dazu ein geeigneter Zeiptunkt - nur wie soll etwas abgelehnt werden, was noch nicht einmal beantragt wurde?


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06.08.2015 um 13:21
Endlich mal ein Beispiel für einen fairen Prozess und ein gerechtes Urteil. Der Rechtsstaat funktioniert also doch!!

http://www.fnp.de/rhein-main/Getoetes-Ehepaar-aus-Maintal-Eklat-nach-Freispruch;art801,1527181


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06.08.2015 um 14:05
@hängtihnhöher
Nun ja... In Anbetracht der Umstände - hat dieses Urteil für mich aber trotzdem einen ganz bösen Beigeschmack! Meines Erachtens, hätte man bei Notwehr - ja keine Leichen verstecken müssen... So gesehen, könnte man im Berufung auf dieses "Urteil" wohl den Großteil von Tötungsdelikten mit einem Freispruch enden lassen... "Freispruch für alle..."
*schluck* Mit tut die Familie leid, die dieses Urteil ertragen muss..

Finde übriges, dass der Fall nicht annähernd ähnlich gelagert ist, wie der von "Babenhausen" ....


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06.08.2015 um 14:12
Nun ja... In Anbetracht der Umstände - hat dieses Urteil für mich aber trotzdem einen ganz bösen Beigeschmack! Meines Erachtens, hätte man bei Notwehr - ja keine Leichen verstecken müssen... So gesehen, könnte man im Berufung auf dieses "Urteil" wohl den Großteil von Tötungsdelikten mit einem Freispruch enden lassen... "Freispruch für alle..."
*schluck* Mit tut die Familie leid, die dieses Urteil ertragen muss..81
Finde auch dass das Urteil kein Grund ist , Sektorken zu öffnen. Auch wenn es juristisch wohl in Ordnung geht, weil es eine offensichtlich sehr gute Verteidigung geschafft hat, e. Aber hier laufen jetzt zwei äußerst gefährliche Menschen frei herum, die sich absolut niemand zum Nachbarn oder gar zum Mieter wünschen kann. Und irgendwo werden die beiden wieder einziehen, ohne dass der Vermieter die Vorgeschichte kennt...

Es gilt ja auch in Deutschland das Double - Jeopardy - Prinzip, nach dem kein Mensch zweimal wegen demselben Vergehen angeklagt werden kann. Weiß jemand aber jemand ob es möglich ist Menschen zweimal wegen derselben Tat, aber wegen eines anderen Tatbestandes anzuklagen? Körperverletzung mit Todesfolge müsste doch drin sein, bei einer derartig unverhältnismäßigen "Notwehr".


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06.08.2015 um 14:22
@KonradTönz
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Es gilt ja auch in Deutschland das Double - Jeopardy - Prinzip, nach dem kein Mensch zweimal wegen demselben Vergehen angeklagt werden kann. Weiß jemand aber jemand ob es möglich ist Menschen zweimal wegen derselben Tat, aber wegen eines anderen Tatbestandes anzuklagen? Körperverletzung mit Todesfolge müsste doch drin sein, bei einer derartig unverhältnismäßigen "Notwehr".
Nein ,das ist nicht möglich.
Die Schutz vor Doppelter Bestrafung bezieht sich eindeutig auf eine Tat ,nicht
auf einen Tatbestand.

In diesem Fall ist ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Es kann also noch zur Revision kommen.


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06.08.2015 um 14:39
freunde. das war ja auch ironie:) wollte nur mal zeigen, was es für glückspilze gibt wenn man einen kuschelrichter kommt.


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06.08.2015 um 14:44
@hängtihnhöher
dachte ich mir ;)


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06.08.2015 um 14:48
@KonradTönz
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Aber hier laufen jetzt zwei äußerst gefährliche Menschen frei herum, die sich absolut niemand zum Nachbarn oder gar zum Mieter wünschen kann. Und irgendwo werden die beiden wieder einziehen, ohne dass der Vermieter die Vorgeschichte kennt...
Dir kann man es aber auch nicht recht machen, oder? Da hat doch ein Richter ein Urteil gesprochen, also muss es doch gut und richtig sein, das ist doch sonst Dein Credo.
Aber nein, der @KonradTönz hat wieder was auszusetzen. Diesmal ist die "gute Verteidigung" schuld, dass Dir dein Bauchgefühl ( und mehr ist es wohl nicht, oder hast Du auch dieses Urteil gelesen? ) sagt, da sind zu milde Urteile gesprochen worden. Für Dich geht´s scheinbar nur in Ordnung, wenn irgendwer sitzt.

@hängtihnhöher
"Kuschelrichter"?
Ich habe schon von reichlich schwierigen Mietern gehört, aber genauso von völlig abgedrehten Vermietern.
Die Leutchen werden einander schon wert gewesen sein. Mietrückstand ist nicht o.k. aber wg. 450 € geht man doch nicht mit dem Messer eintreiben, genau, wie man natürlich keine schussbereite Pistole griffbereit in einem Eimer hat.
In der Konstellation werden schon alle Beteiligten daran interessiert gewesen sein, die Story der Überlebenden genau abzuklopfen. Und wenn sie nicht zu widerlegen war und die Spurenlage mit ihr übereinstimmte, dann war es eben so. Und dann ist das auch korrekt, und wenn mir 100 mal Leute mit Pistolen in Eimern verdächtig sind.

@Akkarsy

Ihr scheint alle ein etwas seltsames Rechtsverständnis zu haben, möglicherweise liegt das aber an der Hitze...



MfG

Dew


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Doppelmord Babenhausen

06.08.2015 um 14:51
@Dew
wieso sprichst du mich in der 3. Person an. Aber toll das deine Attacken auf mich schon wieder losgehen - also bin ich wieder weg.


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06.08.2015 um 14:52
Das der Richter die Auslegung von "in dubio pro reo" sehr wohlwollend auslegt, ist jawohl offensichtlich... Somit Kuschelrichter. Dieses Glück wurde AD nicht zuteil. Der Fall von AD würde sicher auch einen Freispruch hergeben. Sogar eher als dieser Fall der "Vermieternotwehr"


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06.08.2015 um 14:53
Zitat von DewDew schrieb:Dir kann man es aber auch nicht recht machen, oder? Da hat doch ein Richter ein Urteil gesprochen, also muss es doch gut und richtig sein, das ist doch sonst Dein Credo. .
Nicht ganz. Mein Credo ist, dass gefährliche Menschen hinter Gitter gehören - ob nun durch ein korrektes Urteil oder durch einen Justizirrtum ist mir dabei herzlich egal ;-)
Und dass die beiden gefährlich sind, bestreiten sie ja nichtmal selbst - immerhin haben sie eingestanden, Menschen brutal getötet zu haben.


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Doppelmord Babenhausen

06.08.2015 um 15:14
@KonradTönz
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Nicht ganz. Mein Credo ist, dass gefährliche Menschen hinter Gitter gehören - ob nun durch ein korrektes Urteil oder durch einen Justizirrtum ist mir dabei herzlich egal ;-)
Dann bist Du aber innerhalb eines Rechtsstaates auch als gefährlich anzusehen. Grundsätzlich kann jeder Mensch in so eine zweifelhafte Situation geraten. Wenn Dir mal sowas passiert, hast Du hoffentlich genug Mumm, um dann nicht zu jammern.

@Akkarsy
Ich meinte Dich zusammen mit Deinen Vorpostern, da kommt das "Ihr" schon hin.

@hängtihnhöher
Juristisch bzw. rechtsstaatlich korrekt ( wer weiß schon, ob ihm das leicht von der Hand ging? ) ist also "wohlwollend" ( bis kuschlig ), wenn´s am Prozessende keinen zum "höherhängen" gibt, war die Show nichts wert?

Zumindest sieht´s so aus, als hätte der Richter sich nicht mehrere hundert Seiten zusammenschreiben müssen, um irgendwie jemanden zu verknacken.

MfG

Dew


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