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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

11.05.2018 um 22:45
Im Prinzip geht es jetzt doch nur um eins:
Es gilt auszuschließen, das es eine Möglichkeit gibt, mit Hilfe eines flaschenförmigen Gefäßes gefüllt mit Bauschaum einen Schalldämpfer zu konstruieren, der die abgegebene Zahl von Schüssen aus einer P 38 stand hält.
Der muss nicht einmal richtig funktionieren.


Ob man das jetzt nur mit einer kleinen Flasche oder nur mit bestimmten Materialien hinkriegen würde die verstärken musste oder sonst wie modifizieren; es ist auszuschließen
Soweit ich weis wurde im Urteil ein Gutachten angeführt, was zu dem Ergebnis kam, es sei möglich gewesen.

Muss man halt vergleichen.
Aber ein so offensichtlich wissenschaftlich nicht haltbares Gutachten wäre, doch spätestens im Revisionsantrag aufgetaucht ?

Weis jemand, ob die Instanz, die jetzt über den Antrag zu entscheiden hat bereits ein unabhängiges Gutachten in Auftrag geben kann ?

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Doppelmord Babenhausen

11.05.2018 um 22:49
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Momentan ist es aber juristisch so, der Mann ist ein Doppelmörder der verurteilt wurde.
§ 359 Nr. 5 StPO spricht vom "Angeklagten", nicht vom "Verurteilten". Und es kommt allein darauf an, ob
neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten (...) zu begründen geeignet sind
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Warum nicht?
Weil hier nichts zu beweisen war und wurde. Quod erat demonstrandum.
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Diese Koinzidenz legt auch nahe, dass Anlass der anschließenden Handlung (Recherche + Ausdruck) eine telefonische Mitteilung von Frau Darsow war.
Haltlose Spekulation "ins Blaue". Ob die Beziehung zur Familie Toll Gesprächsgegenstand bei diesem Telefonat war, ist völlig unbekannt. Im Übrigen könnte man Deinen Satz auch als Verdacht einer Tatbeteiligung (Anstiftung oder Beihilfe) der Ehefrau verstehen. Das wäre noch unhaltbarer, weil es dafür keinen einzigen Anhaltspunkt gibt.
Zitat von ThorhardtThorhardt schrieb:Es haben aus dem Raum Babenhausen fast 300 Nutzer auf diese Bauanleitung zugegriffen.
Diese Zahl ist erstaunlich hoch. Wenn Herr Darsow der Täter war, hatten jedenfalls 299 keinen Bezug zum Verbrechen. Ob also Zugriff und Druck der Anleitung in Kombination mit irgendeiner schalldämpfenden Einrichtung unter Verwendung von PU-Schaum als Nachweis reichen? Ich weiß es nicht, aber mein Fragezeichen ist sehr groß.


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Doppelmord Babenhausen

11.05.2018 um 22:51
Noch als kleiner Hinweis:

§ 359 Nr. 5 StPO verlangt nicht, dass die neuen Tatsachen oder Beweismittel die Freisprechung des Angeklagten begründen - sonder nur, dass sie geeignet sind, diesen zu begründen.


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11.05.2018 um 22:53
Zitat von ThorhardtThorhardt schrieb:Wenn er die vom Gericht begründete Tat entsprechend ausgeführt hat, mit "erfolgreichem" Schalldämpfer, müsste er Kenntnisse eines Büchsenmachers haben, da, laut Gutachten, die erforderlichen Arbeiten (Laufverkürzung und Anbringung des Schalldämpfers) nicht von einem Laien durchgeführt werden können.
Im Internet lassen sich für jeden Waffeninteressierten und -kundigen Kenntnisse eines "Büchsenmachers" anlesen. Das ist wahrlich kein Hexenwerk, zumal es ja auch entsprechende Foren gibt, wo man sich mit Experten austauschen kann.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen besagen zudem lediglich, dass mit der interessierenden Anleitung aus dem Internet ein wirksamer Schalldämpfer nicht hätte gebaut werden können. Das sind keine neuen Beweise, die erheblich sind. Erheblich sind nur neue Beweise, die zu einem anderen Ergebnis führen könnten. Da es jedoch für den Tatnachweis nicht auf die genaue Beschaffenheit des Dämpfers ankommt, sind diese Sachverständigengutachten irrelevant und ich bin mir sicher, dass das Landgericht das genauso sehen wird.


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11.05.2018 um 22:57
@Deus_ex_Machin

Im WAA zitiert Dr. Strate einen Gutachter, wonach es eben Fachkenntnisse bedarf, die Arbeiten an einer Waffe durchzuführen. Das liest sich für mich gerade nicht so, als reiche da ein Austauschen im Chat.

Im übrigen: Hat er einen (nicht funktionierenden) Schalldämpfer benutzt, der 137 dbA laut ist, der Nachbarn aber nicht die Familie T. aufweckt, oder nicht? Dem Gericht nach hat er, was aber überhaupt keinen Sinn ergibt, wenn dieser nur 17 dbA dämpft. Und die Spurenlage dies auch nicht hergibt.


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11.05.2018 um 22:58
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:sind diese Sachverständigengutachten irrelevant und ich bin mir sicher, dass das Landgericht das genauso sehen wird.
Gibt es da eine zeitliche Vorgabe bis wann darüber entschieden werden muss, also eine Frist?
Des Weiteren, falls es zu einer Wiederaufnahme kommt- wird Strate den Fall übernehmen - pro Bono?


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11.05.2018 um 23:00
Zitat von monstramonstra schrieb:Haltlose Spekulation "ins Blaue". Ob die Beziehung zur Familie Toll Gesprächsgegenstand bei diesem Telefonat war, ist völlig unbekannt.
Das ist überhaupt keine Spekulation, sondern liegt auf der Hand: Es ist höchst unwahrscheinlich und fernliegend, dass 15 Minuten nach dem Telefonat mit seiner Frau Andreas Darsow zufällig die Idee kam, nach einem Schalldämpfer zu googeln. Viel wahrscheinlicher ist es, dass der Anruf eine erneute Lärmbelästigung zum Gegenstand hatte.
Zitat von monstramonstra schrieb: Im Übrigen könnte man Deinen Satz auch als Verdacht einer Tatbeteiligung (Anstiftung oder Beihilfe) der Ehefrau verstehen. Das wäre noch unhaltbarer, weil es dafür keinen einzigen Anhaltspunkt gibt.
Natürlich, man könnte alles missverstehen, wenn man dazu willens ist. Inwiefern in einer von mir angenommenen Beschwerde der Ehefrau über eine erneute Lärmbelästigung eine Tatbeteiligung der Ehefrau liegen soll, wird dein Geheimnis bleiben.
Zitat von monstramonstra schrieb:Diese Zahl ist erstaunlich hoch. Wenn Herr Darsow der Täter war, hatten jedenfalls 299 keinen Bezug zum Verbrechen.
Alle Zugriffe wurden überprüft und bei keinem ergab sich ein Verdacht.


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11.05.2018 um 23:00
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Die Stellungnahmen der Sachverständigen besagen zudem lediglich, dass mit der interessierenden Anleitung aus dem Internet ein wirksamer Schalldämpfer nicht hätte gebaut werden können. Das sind keine neuen Beweise, die erheblich sind. Erheblich sind nur neue Beweise, die zu einem anderen Ergebnis führen könnten. Da es jedoch für den Tatnachweis nicht auf die genaue Beschaffenheit des Dämpfers ankommt, sind diese Sachverständigengutachten irrelevant und ich bin mir sicher, dass das Landgericht das genauso sehen wird.
Das sehe ich auch so!
Der Mord hätte auch mit einem Messer passieren können. Als Richter hätte ich gerne eine anständige Erklärung dafür, weshalb er eine Bauanleitung für einen Schalldämpfer ausgedruckt hat.


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11.05.2018 um 23:02
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Als Richter hätte ich gerne eine anständige Erklärung dafür, weshalb er eine Bauanleitung für einen Schalldämpfer ausgedruckt hat.
Klar, man hätte als Strafrichter vieles so gerne. Nur lehrt die Erfahrung, dass man in so manchem Verfahren manche Dinge niemals ermitteln können wird. Es gibt beispielsweise eine Reihe von Verurteilungen, die über jeden Zweifel an der Täterschaft erhaben sind, wo allerdings ein Motiv nie ermittelt werden konnte. Man weiß dann einfach nicht, warum der zweifellos überführte Täter gemordet hat. Das ist unbefriedigend, muss aber hingenommen werden.


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11.05.2018 um 23:07
Zitat von AufmischerAufmischer schrieb:Gibt es da eine zeitliche Vorgabe bis wann darüber entschieden werden muss, also eine Frist?
Nein, aber das dauert meist sehr lange (mindestens 1,5 bis 2 Jahre). Denn die Strafkammern sind meist überlastet und müssen priorisieren (vordringlich sind Haftsachen, dann aktuelle Strafverfahren und erst an letzter Stelle kommen WA-Verfahren, weil hier alles entschieden ist und wegen eingetretener Rechtskraft die Zeit nicht drängt). Zudem müssen sich die Richter in ein völlig unbekanntes, meist sehr umfangreiches Verfahren einlesen und sorgfältig beurteilen, ob der WA-Antrag die sehr strengen Voraussetzungen erfüllt.
Zitat von AufmischerAufmischer schrieb:Des Weiteren, falls es zu einer Wiederaufnahme kommt- wird Strate den Fall übernehmen - pro Bono?
Strate würde dann das Verfahren sicherlich übernehmen. Er könnte sich dann als Pflichtverteidiger beiordnen lassen, würde also die Gebühren vom Staat erhalten. Diese liegen zwar deutlich unter den für Strate gewohnten üppigen Honorarvereinbarungen, aber die Publicity eines solchen Verfahrens wäre auch viel wert.


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11.05.2018 um 23:18
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Klar, man hätte als Strafrichter vieles so gerne. Nur lehrt die Erfahrung, dass man in so manchem Verfahren manche Dinge niemals ermitteln können wird. Es gibt beispielsweise eine Reihe von Verurteilungen, die über jeden Zweifel an der Täterschaft erhaben sind, wo allerdings ein Motiv nie ermittelt werden konnte. Man weiß dann einfach nicht, warum der zweifellos überführte Täter gemordet hat. Das ist unbefriedigend, muss aber hingenommen werden.
Es ging mir nicht um das Motiv, sondern um eine Vorbereitungshandlung! Diese Vorbereitungshandlung ist m.E. also primär das belastende Indiz, auch wenn er dann die Tat beispielsweise mit einem Messer durchgeführt hätte und nicht Pistole plus Schalldämpfer. Deshalb sollte er m.E. plausibel erklären, weshalb er eine Bauanleitung für einen Schalldämpfer ausgedruckt hat. Wollte er Tauben schiessen gehen? Wäre eine Möglichkeit. :-)


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11.05.2018 um 23:19
Zitat von ThorhardtThorhardt schrieb:Im WAA zitiert Dr. Strate einen Gutachter, wonach es eben Fachkenntnisse bedarf, die Arbeiten an einer Waffe durchzuführen. Das liest sich für mich gerade nicht so, als reiche da ein Austauschen im Chat.
Ich halte es für plausibel, dass eine hochmotivierte Person, die in ihrer Bundeswehrzeit aufgepasst hat und die sich im Internet mit Fachleuten austauscht, nach einiger Zeit einen halbwegs funktionierenden Schalldämpfer hinbekommt. Wenn der Sachverständige etwas anderes behauptet, ist das nicht mehr als eine Meinungsäußerung.
Zitat von ThorhardtThorhardt schrieb:Hat er einen (nicht funktionierenden) Schalldämpfer benutzt, der 137 dbA laut ist, der Nachbarn aber nicht die Familie T. aufweckt, oder nicht?
Eine (schlechte) Dämpfung ist besser als gar keine Dämpfung. Außerdem: Wen von der Familie hätte er denn wecken sollen? Die Behinderung der Tochter bringt bereits eine Wahrnehmungsstörung mit sich. Und auch bei einem gesunden Menschen: Wenn ich morgens um 4 Uhr von einem dumpfen Knall aufwachen würde, würde ich alles vermuten, nur nicht, dass in meinem Haus geschossen wird. Ich würde mich vermutlich umdrehen und weiter schlafen. Genau das haben ja auch die Nachbarn getan, die die Schüsse nachvollziehbarerweise nicht als solche identifizieren, sondern erst später nach Kenntnis des Verbrechens zuordnen konnten.


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11.05.2018 um 23:20
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Sehe ich anders! Ich möchte, wenn ich Richter wäre, eine Erklärung von Herrn Darsow haben, weshalb er ein paar Wochen vor der Tat auf einer gewissen Internetseite gewesen ist und eine Bauanleitung für Schalldämpfer ausgedruckt hat. Wenn ich hier keine befriedigende Erklärung erhalte, reicht mir das völlig aus, dass wir hier eben eine Vorbereitungshandlung für die Tat haben, ob nun die Bauanleitung Verwendung gefunden hat oder nicht.
So sehe ich das allerdings auch.


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11.05.2018 um 23:21
@Mark_Smith

Sorry, habe dein Posting eingangs so verstanden, dass du vom Richter/Gericht eine Erklärung forderst und nicht vom Angeklagten. So sind wir einer Meinung, sehe das auch exakt so!


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11.05.2018 um 23:24
@Deus_ex_Machin
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Nein, aber das dauert meist sehr lange (mindestens 1,5 bis 2 Jahre).
Habe eben nachgeschaut: im Fall Peggy Knobloch hatte es ja auch ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren gegeben. Dort lag die Sache etwas anders, denn da die Staatsanwaltschaft lange nach dem Urteil noch mehrere Tatverdächtigte überprüfte, hatte sie selbst nach etwa 6 Monaten empfohlen, dem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben. Was das Gericht schließlich 8 Monate nach Einreichung auch tat. Allerdings hatte der Wiederaufnahmeantrag auch noch nachgebessert werden müssen, was in diesem Fall zu einer Verzögerung führte.

Mal schauen, mich würde nicht wundern, da dieses Jahr noch was zu hören.


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11.05.2018 um 23:27
@jaska

Es hängt natürlich von der Auslastung der konkreten Kammer ab. In Bayreuth ist sicherlich nicht so viel los wie in Frankfurt/Main oder Berlin, wo ich sichere Kenntnis davon habe, dass WA-Entscheidungen sehr lange dauern. Wie es in Kassel aussieht, weiß ich nicht, aber könnte natürlich kürzer dauern.

Im Fall Peggy sollte man auch nicht die (exotische) Besonderheit außer Acht lassen, dass hier sogar die StA die WA forderte. In 99% der WA-Verfahren beantragt die StA die Zurückweisung des Antrags. Tut sie dies nicht, lässt das die Kammer natürlich aufhorchen.


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11.05.2018 um 23:30
@Deus_ex_Machin
Das klingt nachvollziehbar. Im Fall Peggy war die Öffentlichkeit auch sehr interessiert und wie schon angesprochen gab es da einige Besonderheiten...


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11.05.2018 um 23:42
@Deus_ex_Machin
Wenn die Staatsanwaltschaft die Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages beantragt, kann oder muß sie dies begründen?
Kann sie z.B. auch ein Gegengutachten erstellen lassen?
Du scheinst Dich da auszukennen.


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11.05.2018 um 23:48
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Wenn die Staatsanwaltschaft die Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages beantragt, kann oder muß sie dies begründen?
Sie muss sie nicht begründen und sie tut das bei offensichtlichem Unsinn auch nicht. Man muss dazu wissen, dass viele Verurteilte auf die Idee eines WA-Antrags kommen, auch wenn der eigene Verteidiger einem sagt, dass das aussichtslos ist. Bekommt die StA einen Antrag auf dem Tisch, der gleich auf den ersten Blick Unfug ist, wäre es Zeitverschwendung, den Zurückweisungsantrag zu begründen. Bei Strate dürfte aber jede StA die Zurückweisung auch begründen.


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11.05.2018 um 23:59
Mich würde ja bei Strate wirklich noch interessieren, ob er wirklich an einen Erfolg glaubt bei seinem Wiederaufnahmegesuch oder ob er einfach aus Mitleid für die Anja Darsow etwas unternommen hat im Sinne von: nützt es nix, dann schadet es auch nix.

Weil mich überzeugt der Antrag einfach überhaupt nicht, also dass er damit Erfolg hat.


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