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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

14.05.2018 um 12:41
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Und wenn sich nun per Test ergeben würde, dass Bence. T. eine Persönlichkeitsstörung hat, dann ist das ein weiteres belastendes Indiz, dass er der Täter ist?
Fände ich selbst nicht toll, wenn dem so wäre. Dann ist ja jede Person, die eine Persönlichkeitsstörung hat, bereits per se verdächtig. Erinnert irgendwie gerade an das Gesetz von Bayern, gegen das m.E. vollständig zu Recht ein Proteststurm losging.
Nein. Psychisch kranke Menschen sind nicht gefährlicher (oder "mörderischer") als psychisch gesunde Menschen. Ich weiß auch nicht, ob Bence T. eine Persönlichkeitsstörung hat. Aber er hat ein Problem mit der Wahrheit. Das scheint offenkundig zu sein, weil ja wohl eine Reihe seiner Angaben objektiv inkonsistent sind.

Ansonsten gehe ich davon aus, dass man nicht als Mörder geboren wird, sondern bestimmte Umstände oder Konflikte zusammen mit einer spezifischen Persönlichkeitsstruktur (die in jedem Fall unterschiedlich ist) zusammentreffen, eskalieren können und häufig in eine - aus Tätersicht - Ausweglosigkeit führen. Aus Sicht des Täters rechtfertigt dann dies die Tötung. Je nach Situation kann dann theoretisch - so sagen es die Psychologen - jeder zum Mörder werden.

So einen Konflikt kann ich mir im Falle Bence T. vorstellen - im Falle Darsow tue ich mich da schwer. Vermutlich auch, weil ich die Persönlichkeit des Täters einfach nicht fassen kann und mir das vom Gericht unterstellte Motiv ausgesprochen absurd vorkommt.

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14.05.2018 um 12:45
Zitat von monstramonstra schrieb:Ansonsten gehe ich davon aus, dass man nicht als Mörder geboren wird, sondern bestimmte Umstände oder Konflikte zusammen mit einer spezifischen Persönlichkeitsstruktur (die in jedem Fall unterschiedlich ist) zusammentreffen, eskalieren können und häufig in eine - aus Tätersicht - Ausweglosigkeit führen. Aus Sicht des Täters rechtfertigt dann dies die Tötung. Je nach Situation kann dann theoretisch - so sagen es die Psychologen - jeder zum Mörder werden.
Man könnte die Umstände auch ein bisschen klarer benennen: Geschlecht ist zumindest bei schweren Gewaltdelikten und zumindest im Hellfeld ein solcher Faktor. Über 90% der schweren Gewaltdelikten im Hellfeld werden von Männern begangen.
Vielfach spielen Alter, soziale Schicht, Wohnort (Stadt/Land), ab und zu auch gewisse Familienstrukturen etc. eine gewisse Rolle.


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14.05.2018 um 12:46
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Du bist also davon überzeugt, dass dem so ist und glaubst immer noch an AD als Täter und er habe das Teil modifiziert!
Das kann doch nicht dein ernst sein?
Als ob es darum ginge, wovon ich überzeugt bin und was ich glaube.
Die Frage ist doch, hält das Gericht das neue Gutachten und die Widerlegung des Materials PET für so tatrelevant, dass es einem WAV zustimmt.


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14.05.2018 um 12:53
Zitat von monstramonstra schrieb:Hätte das Gericht gesagt,

"Wir haben Bauschaum am Tatort, aber keine PET-Reste, wir wissen auch nicht, wie genau der Täter den Bauschaum zusammen mit einer schalldämpfenden Einrichtung eingesetzt hat. Dennoch sind wir überzeugt, dass es der Angeklagte war, weil er zwei Wochen zuvor eine Webseite aufgerufen hat, auf der ein Schalldämpfer mit PET-Flasche zum Selbstbau beschrieben wurde. Diese Seite hat der Täter ausgedruckt. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass dies auch ein Dritter getan hat. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber sehr gering, weil der Angeklagte kurz vorher am Arbeitsplatz mit seiner Frau telefoniert hat. Die Kombination aus den Tatortspuren und der ausgedruckten Anleitung belasten den Angeklagten schwer. Die Anleitung kann den Angeklagten bestärkt haben, die Tat mit einem selbstgebauten Schalldämpfer durchzuführen, der nicht notwendig so konstruiert war, wie auf der Anleitung. Es gibt weitere Anleitungen im Netz. Ob der Angeklagte diese aufgerufen hat, konnte nicht nachgewiesen werden. Es ist aber gut vorstellbar. Hinzu kommen die Schmauchspuren... usw.
N E I N,

da bleiben zu viele Faktoren unberücksichtigt.

Speziell die Schusswaffe war möglicherweise eine P38. Gesichert ist diese Erkenntnis nicht!

Die Beschaffung der Munition ist ebenfalls völlig unklar!


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14.05.2018 um 12:54
Zitat von emzemz schrieb:Als ob es darum ginge, wovon ich überzeugt bin und was ich glaube.
Die Frage ist doch, hält das Gericht das neue Gutachten und die Widerlegung des Materials PET für so tatrelevant, dass es einem WAV zustimmt.
Das stimmt!

Das können wir beruhigt abwarten!


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14.05.2018 um 12:59
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Man könnte die Umstände auch ein bisschen klarer benennen: Geschlecht ist zumindest bei schweren Gewaltdelikten und zumindest im Hellfeld ein solcher Faktor. Über 90% der schweren Gewaltdelikten im Hellfeld werden von Männern begangen. Vielfach spielen Alter, soziale Schicht, Wohnort (Stadt/Land), ab und zu auch gewisse Familienstrukturen etc. eine gewisse Rolle.
Seufz. Ja, die Männer. ;-) Angesichts der relativ niedrigen Zahl von Tötungsdelikten lässt sich jedenfalls eine individuelle Voraussage nicht wirklich treffen. Die Persönlichkeit oder evtl. psychische Probleme/Krankheiten (psychiatrisch betrachtet sind es zumeist Persönlichkeitsstörungen, z.B. bei Sexualstraftaten) fließt in die Motivsuche mit ein.

Das Gesetz in Bayern unterstellte ja jedem psychisch Erkrankten, der auf richterlichen Beschluss hin untergebracht worden war, abstrakt eine besondere Gefährlichkeit. Das war Quatsch, weil das eben je nach Erkrankung und Person zu differenzieren ist.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:N E I N, da bleiben zu viele Faktoren unberücksichtigt.
Ich habe auch nicht alle aufgezählt (da müsste ich ja ein Zweiturteil schreiben). Aber muss die Waffen- und Munitionsbeschaffung zwingend geklärt sein, bevor ich jemanden verurteile? Was ist, wenn ich das nicht kann?


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14.05.2018 um 13:10
Es gibt eine neue "Erklärung der Verteidigung" vom gestrigen Tage:
Erklärung der Verteidigung:

Erklärung der Verteidigung in dem Wiederaufnahmeverfahren für Andreas Darsow
Gemeinsam mit Frau Anja Darsow habe ich am 11. Mai 2018 beim Landgericht Darmstadt für Andreas Darsow ein Wiederaufnahmegesuch eingereicht.

Der Sache nach richtet sich dieses Gesuch gegen das Urteil der 11. Großen Strafkammer des Landgerichts Darmstadt.
Das Wiederaufnahmegesuch bemüht sich um den Nachweis, dass bei der Ermordung der Eheleute Toll und den Schüssen auf deren Tochter ein Schalldämpfer, und zwar bestehend aus einer am Lauf einer Pistole P38 befestigten und mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche, nicht zum Einsatz kam.

Dieser Nachweis wird geführt mit Videoclips von Aufnahmen, die bei Beschusstests durch Mitarbeiter des BKA im Mai 2011 gefertigt wurden, aber offenkundig nicht zur Kenntnis des Gerichts gelangt sind. Hinzu kommen Videoaufnahmen von insgesamt zwölf Beschusstests (in Form von vier und acht Beschussreihen mit jeweils maximal 10 Schüssen), die im Auf- trage der Verteidigung 2016 und 2017 ein Waffensachverständiger durchgeführt hat.

Die Videoaufnahmen von den in 2011 und 2016 durchgeführten Beschusstests zeigen eindringlich,
- dass bei jedem Schuss eine erhebliche Menge an Bauschaum, sowohl in kleinen Partikeln als auch in Form von größeren „Flocken“, aus dem in den Boden der PET-Flasche gestanzten Loch austreten,

- dass durch den erheblichen Druck der das Geschoss begleitenden Gase der Bauschaumkörper regelmäßig massiv zusammengepresst und zerwirkt wird,

- die bei jedem Schuss sich vollziehende und in extremer Zeitlupendarstellung der Hochgeschwindigkeitskameras zu beobachtende massive Kompression des Bauschaumkörpers keinen Platz lässt für die im Urteil des Landgerichts Darmstadt aufgestellte Behauptung, „durch die immer weiter ansteigende Zahl der abgegebenen Schüsse (entwickle sich) ein immer größer werdender Schusskanal“ (S. 124 der Ur- teilsgründe).

Die Videoaufnahmen von den in 2017 durchgeführten Beschusstests zeigen außerdem ein- dringlich,
- dass bei nahezu jedem der Schüsse (aufgrund der gewaltigen Bewegungsenergie eines 9-mm-Geschosses) Plastikteile aus dem Boden der PET-Flasche herausgerissen werden.

Die Erkenntnisse aus den Beschusstests ließen, sollte bei der Mordtat vom 17. April 2009 tat- sächlich ein aus einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche gefertigter Schalldämpfer benutzt worden sein, ein gänzlich anderes Spurenbild erwarten, als es in dem Urteil des Landgerichts Darmstadt geschildert wird: „Je ‚höher‘ man im Hause gekommen sei, (seien) zunehmend weniger Partikel aufgefunden worden“ (S. 112 der Urteilsgründe).
Bei der Benutzung eines Schalldämpfers, der aus einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche zusammengebaut wurde, treten jedoch bei jedem Schuss aus dem in den Boden der PET-Flasche mittig eingestanzten Loch viele – größere und kleinere – Bauschaumpartikel aus. Mit der Zahl der Schüsse steigt der Ausstoß. Die Zuordnung jenes Spurenbildes zur Benutzung eines solchen Schalldämpfers lässt sich für das Landgericht nur deshalb „mit dem Tatortbefund zwanglos in Einklang bringen“ (S. 119 der Urteilsgründe), weil es die These vertritt, „durch die immer weiter ansteigende Zahl der abgegebenen Schüsse (bilde sich) ein immer größer werdender Schusskanal“ (S. 124 der Urteilsgründe) bzw. „am Anfang (würden) mehr Partikel und später mit jedem weiteren Schuss weniger austreten ..., weil der Weg zwischenzeitlich sprichwörtlich ‚freigeschossen‘ worden sei“ (S. 114 der Urteilsgründe).
Die Videoaufnahmen, die eine mit jedem Schuss aufgrund des Gasdrucks eintretende massive Kompression des Bauschaumkör- pers zeigen, machen deutlich, dass es diesen mit jedem Schuss angeblich immer größer wer- denden Schusskanal nicht gegeben haben wird. Das ist ein zentraler Irrtum des Landgerichts.
Das Ergebnis der in 2017 durchgeführten Beschusstests, es sei regelmäßig bei der Benutzung einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche als Schalldämpfer ein Ausstoß von Plastiksplit- tern zu erwarten, die von dem Geschoss aus dem Boden der PET-Flasche mitgerissen werden, steht ebenfalls im Gegensatz zu der Annahme, bei der Tatausführung sei ein solcher Schalldämpfer benutzt worden. Der Täter hat auf seine Opfer 10 Schüsse abgegeben. Im „gesamten Tatortbereich“ wurde „kein Plastik o.ä. gefunden“ (S. 124 der Urteilsgründe). Das beweist unmittelbar, dass ein derartiger Schalldämpfer bei der Ermordung der Eheleute Toll und den Schüssen auf ihre Tochter nicht zum Einsatz kam.
Damit ist die Beweisführung des Landgerichts Darmstadt in seinem Urteil vom 19. Juli 2011 grundlegend erschüttert. Der Angeklagte wird in einem neuen Verfahren freizusprechen sein.

Das Wiederaufnahmegesuch wird über die Staatsanwaltschaft an das für die Entscheidung zuständige Landgericht Kassel weitergeleitet werden. Sobald die Akte in Kassel angelangt ist, werde ich gemäß § 360 Abs. 2 StPO beantragen, die Vollstreckung aus dem Urteil des Land- gerichts Darmstadt zu unterbrechen.

Hamburg, am 13. Mai 2018

Rechtsanwalt Dr. iur. h.c. Gerhard Strate



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14.05.2018 um 13:15
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Es gibt eine neue "Erklärung der Verteidigung" vom gestrigen Tage:
Danke. Im Grunde nichts Neues für die, die sich schon mit der Antragsschrift auseinander gesetzt haben.


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14.05.2018 um 13:17
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Sobald die Akte in Kassel angelangt ist, werde ich gemäß § 360 Abs. 2 StPO beantragen, die Vollstreckung aus dem Urteil des Land- gerichts Darmstadt zu unterbrechen.
Hier der entsprechende Gesetzestext, Vorhebung durch mich:
§ 360 - Keine Hemmung der Vollstreckung

(1) Durch den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird die Vollstreckung des Urteils nicht gehemmt.
(2) Das Gericht kann jedoch einen Aufschub sowie eine Unterbrechung der Vollstreckung anordnen.



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14.05.2018 um 13:19
Wie bereits angesprochen, hätte Strate den Antrag auch direkt an das Landgericht Kassel richten können. Dann hätte er dem angeblich unschuldig Inhaftierten ein bis zwei Wochen Freiheit mehr beschert. Aber das scheint für Strate - aus unerfindlichen Gründen - keine Priorität zu haben.


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14.05.2018 um 13:19
Zitat von monstramonstra schrieb:Ich habe auch nicht alle aufgezählt (da müsste ich ja ein Zweiturteil schreiben). Aber muss die Waffen- und Munitionsbeschaffung zwingend geklärt sein, bevor ich jemanden verurteile? Was ist, wenn ich das nicht kann?
Das Gericht konnte die Herkunft der Waffe nicht klären, schlimmer noch, es konnte die Waffe noch nicht einmal zweifelsfrei bestimmen!

Im vorliegenden Sachverhalt spielt die Waffe in Verbindung mit der Recherche nach einem Schalldämpfer auf PET-Bauschaum-Basis eine zentrale Rolle!

War die Waffe bereits vor der Suche vorhanden oder gibt es bei silencer.ch einen Hinweis auf die Waffe mit der es funktioniert?

Falls die Waffe bereits vorhanden war hatte AD großes Glück, dass gleich die erste Suche im Netz die richtige Anleitung erbrachte.

Falls die Waffe nicht vorhanden war ist das Zeitfenster von acht Wochen vor der Tat sehr klein, um die Waffe nebst Munition zu besorgen und Schalldämpfer zu bauen und zu testen!


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14.05.2018 um 13:21
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:War die Waffe bereits vor der Suche vorhanden oder gibt es bei silencer.ch einen Hinweis auf die Waffe mit der es funktioniert?
Es ergibt keinen Sinn, nach einem Schalldämpfer zu recherchieren, wenn man noch keine Waffe hat und nicht einmal weiß, ob man sie bekommt. Insofern ist davon auszugehen, dass die Waffe zum Zeitpunkt der Recherche bereits vorlag oder aber ihre Beschaffung bereits unter Dach und Fach war.


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14.05.2018 um 13:25
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Wie bereits angesprochen, hätte Strate den Antrag auch direkt an das Landgericht Kassel richten können. Dann hätte er dem angeblich unschuldig Inhaftierten ein bis zwei Wochen Freiheit mehr beschert. Aber das scheint für Strate - aus unerfindlichen Gründen - keine Priorität zu haben.
Du betreibst Erbsenzählerei!

Das LG Kassel wird den Antrag zugestellt bekommen und prüfen. Die Prüfung wird zwangsläufig nicht sofort mit Eingang des Antrags in der Poststelle beginnen!

Von daher sind deine vermuteten zwei Wochen reinste Spekulation und mit nichts zu begründen.


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14.05.2018 um 13:28
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Von daher sind deine vermuteten zwei Wochen reinste Spekulation und mit nichts zu begründen.
Das sind Tatsachen. Je eher das Landgericht den Antrag erhält, desto eher kann es mit der Prüfung anfangen. Dadurch, dass Strate den Antrag an ein unzuständiges Gericht gerichtet hat, gehen ungefähr zwei Wochen einfach so ins Land.


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14.05.2018 um 13:31
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Es ergibt keinen Sinn, nach einem Schalldämpfer zu recherchieren, wenn man noch keine Waffe hat und nicht einmal weiß, ob man sie bekommt. Insofern ist davon auszugehen, dass die Waffe zum Zeitpunkt der Recherche bereits vorlag oder aber ihre Beschaffung bereits unter Dach und Fach war.
Hast du die Anleitung von der Seite silencer.ch gelesen?

Deiner Argumentation folgend bedeutet es, dass die erste Suche ,kurz nach der Kaffeepause , gleich den richtigen Treffer brachte und jede weitere Informationsgewinnung überflüssig wurde.

Noch schnell ausdrucken und der Plan steht.

Finde ich bei der Schwere der Tat und den zu erwartenden Folgen bei Entdeckung etwas naiv als Vorbereitung.


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14.05.2018 um 13:35
@hallo-ho

https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-Erklaerung-der-Verteidigung-2018-5-13.pdf
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Deiner Argumentation folgend bedeutet es, dass die erste Suche ,kurz nach der Kaffeepause , gleich den richtigen Treffer brachte und jede weitere Informationsgewinnung überflüssig wurde.
Warum das denn? Wenn ich nach einem Schalldämpfer recherchieren würde, würde ich alle Treffer, die erfolgsversprechend erscheinen, ausdrucken und dann ggf. selektieren bzw. erproben. So mache ich das auch in den Bereichen, in denen ich tatsächlich Internetrecherchen durchführe. Eine genaue Anleitung für einen Schalldämpfer erscheint jedenfalls verlockend - warum nicht ausdrucken und ausprobieren?


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14.05.2018 um 13:37
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Das sind Tatsachen. Je eher das Landgericht den Antrag erhält, desto eher kann es mit der Prüfung anfangen. Dadurch, dass Strate den Antrag an ein unzuständiges Gericht gerichtet hat, gehen ungefähr zwei Wochen einfach so ins Land.
Das LG Kassel ist bei der Prüfung des Antrags nicht an Fristen gebunden!

In Anbetracht der Tatsache, dass das Gericht auf andere Behörden und deren Fachwissen angewiesen sein wird, um den Antrag zu prüfen sind deine genannten zwei Wochen nichts weiter als Erbsenzählerei!


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14.05.2018 um 13:41
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Das LG Kassel ist bei der Prüfung des Antrags nicht an Fristen gebunden!
Was hat das mit der Tatsache zu tun, dass das Landgericht aufgrund der Anrufung eines unzuständigen Gerichts erst mit Verzögerung überhaupt beginnen können wird?
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:In Anbetracht der Tatsache, dass das Gericht auf andere Behörden und deren Fachwissen angewiesen sein wird, um den Antrag zu prüfen sind deine genannten zwei Wochen nichts weiter als Erbsenzählerei!
Welche Behörden wären das? Die Gerichte gehen in der Wiederaufnahme so vor, dass sie erst das Urteil studieren und dann prüfen, ob der WA-Antrag die Voraussetzungen des § 359 Abs. 5 StPO erfüllt oder nicht. Das Finanzamt oder das Bundesamt für Migration werden dabei nicht kontaktiert.

Und selbst wenn ein Gericht irgendwelche behördlichen Auskünfte in der WA einholen sollte, würde das nichts daran ändern, dass dies Wochen früher hätte geschehen können, wenn der Antrag an das zuständige Gericht gerichtet worden wäre. Für einen angeblich unschuldig inhaftierten Familienvater sind zwei Wochen Freiheit sehr viel.


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14.05.2018 um 13:44
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Wie bereits angesprochen, hätte Strate den Antrag auch direkt an das Landgericht Kassel richten können. Dann hätte er dem angeblich unschuldig Inhaftierten ein bis zwei Wochen Freiheit mehr beschert. Aber das scheint für Strate - aus unerfindlichen Gründen - keine Priorität zu haben.
Weil die Erfolgsaussichten nahe Null gehen. Warum das LG Darmstadt Erstempfänger war, weiß ich nicht. Wie ich die Juristen aber so kenne, dürfte es einen Grund haben. Z.B. Kenntnisnahme durch das verurteilende Gericht oder Verminderung des Zuständigkeitsrisikos. Durch die Einreichung beim Tatgericht gibt es eine Verzögerung, die muss aber - schon wegen des Antrags nach § 360 StPO - unverzüglich erfolgen. Dürfte also in der Praxis nicht wirklich ins Gewicht fallen. Außer ich habe einen Wiederaufnahmegrund, der offensichtlich erfolgreich sein wird. Was hier eindeutig nicht der Fall ist.

Ihr streitet hier um des Kaisers Bart...
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Falls die Waffe nicht vorhanden war ist das Zeitfenster von acht Wochen vor der Tat sehr klein, um die Waffe nebst Munition zu besorgen und Schalldämpfer zu bauen und zu testen!
Die Frage bleibt, ob eine Verurteilung Genaueres verlangt. Ich denke, das hängt von der Beweislage ab, also von der Gewichtung der übrigen Indizien. Unbenommen von weiteren Umständen wiegt jedenfalls dieser Aufruf und Ausdruck der PDF-Datei schwer. Umgekehrt sind die übrigen Indizien (bis auf die Schmauchspuren) eher von der "leichten" Sorte. Ich halte eine Verurteilung aber nach wie vor für möglich, d.h. auch ein neues Gericht könnte (revisionsfest) zu der Überzeugung gelangen, dass der Angeklagte der Täter ist.


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14.05.2018 um 13:51
@Deus_ex_Machin

Es macht keinen Sinn es dir zu erklären!

Von mir aus darfst du gerne recht haben und über eine zweiwöchige Verzögerung glücklich sein!

Faktisch ist es Erbsenzählerei.

Andere Behörden in diesem Zusammenhang wird das BKA und HLKA sein.

Der zuständige Richter am LG Kassel wird klugerweise diese um eine Stellungnahme bezüglich aller Videos des Antrags bitten.


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