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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

23.07.2018 um 08:55
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Naja, dann glaub das mal und glaube unbedingt jeden einzelnen Punkt im Urtei, mir kannst Du jedenfalls solchen Unsinn nicht weiß machen.
Das überrascht mich überhaupt nicht.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:ein Überkleben hätte eine Fehlfunktion bewirkt und das hätte T durchaus erkennen können, auch aus diesem Grunde konnte sich D auch nicht sicher sein.
Nein. Wie willst Du denn zeitnah eine Fehlfunktion eines Bewegungsmelders erkennen, den Du normalerweise aktiv wenn Du draußen bist auf Dauerbetrieb stellst? Dann müsste schon sehr regelmäßig ne Katze o.ä. vorbeistiefeln, den Bewegungsmelder auslösen und Dir muss nach dem Abkleben der Sensorfläche dann auch noch das Ausbleiben der Katze/des ausgelösten Lichts auffallen.
Zeitnah, also binnen 1-2 Tagen wäre das sicher nicht aufgefallen. Und wenn die Abklebung unauffällig war hätte die Dysfunktion sogar auffallen dürfen, für die Reparatur hätte man dann einen neuen Bewegungsmelder oder Handwerker bestellt. Nichts, was man binnen 5min selbst hätte erledigen können.
Deshalb war ein passgenaues Anbringen unauffälliger Folie tatsächlich von Vorteil für einen Täter.

Natürlich sagt das nichts aus, ob ein Täter oder Hr. Toll selbst diese Folie angeklebt hat. Warum er aber keine Fingerabdrücke oder andere Spuren hinterlassen hätte und das sämtliche verwendete Material sofort entsorgt hätte das bleibt dann ein Geheimnis.
Vieles spricht halt tatsächlich dafür, dass es eine Manipulation durch den Täter war. Vor der Tat. Über die Details kannste trefflich streiten.


@Ma_Ve
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Wieso ist denn alles andere besser als Licht an, Licht aus?
Nochmal: ein plötzlich angehendes Außenlicht warnt den Hausbewohner. Das ist der Sinn und Zweck eines Bewegungsmelders. Der zeigt an, dass da draußen ein Lebewesen vorbei geht. Das kann eine Maus sein oder aber ein Mensch. Ich behaupte mal, dass ausnahmslos Jeder, der draußen einen anspringenden Bewegungsmelder wahrnimmt, erst mal durch ein Fenster versucht, die Lage zu sondieren.
Bleibt es dagegen draußen dunkel und man verlässt sich auf den funktionierenden Bewegungsmelder, dann tritt man sorglos vor die Tür.

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23.07.2018 um 09:01
@Ma_Ve

Mord verjährt nie. Aber gibt es keine neuen Hinweise, wird sie Akte sprichwörtlich geschlossen und weggelegt, bis es Anlass gibt, beispielsweise neue Hinweise oder Spuren, diese aus dem Archiv zu holen.
Du musst nicht immer nur deinen Text abspulen, sondern auch mal über die Argumente nachdenken.
Beispielsweise über jene, klar verständliche von @jaska


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23.07.2018 um 09:03
Ma_Ve schrieb (Beitrag gelöscht):Da geht es auch um die eigene berufliche Ehre eines jeden Ermittlers.
Und trotzdem unterstelle ich nicht, dass da einfach ein Unschuldiger rausgepickt und zum Sündenbock gemacht wird.

Auch das mag es in sehr vereinzelten Fällen schon gegeben haben, nur müssen die Indizien ja dann auch zum Täter passen.


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23.07.2018 um 09:08
Zitat von jaskajaska schrieb:Nochmal: ein plötzlich angehendes Außenlicht warnt den Hausbewohner. Das ist der Sinn und Zweck eines Bewegungsmelders. Der zeigt an, dass da draußen ein Lebewesen vorbei geht. Das kann eine Maus sein oder aber ein Mensch. Ich behaupte mal, dass ausnahmslos Jeder, der draußen einen anspringenden Bewegungsmelder wahrnimmt, erst mal durch ein Fenster versucht, die Lage zu sondieren.
Bleibt es dagegen draußen dunkel und man verlässt sich auf den funktionierenden Bewegungsmelder, dann tritt man sorglos vor die Tür.
Der Sinn eines Bewegungsmelders ist für mich ein Licht einzuschalten, wenn man keinen Schalter erreichen kann. Ein Licht kann eine Warnung sein ist aber in 99,9% nicht der Fall.

Wie du richtig sagst kann auch eine Maus oder ein anderes Tier den Bewegungsmelder auslösen und das Licht eingeschalten.

Deine Behauptung, dass jeder erst mal aus dem Fenster guckt, wenn der Bewegungsmelder das Licht eingeschaltet nehme ich zur Kenntnis, teile deine Meinung allerdings nicht.

So es eine Maus war hat man es schwer diese zu entdecken. War der Auslöser ein Mensch der töten möchte, dann steht dieser still an der Wand und wartet bis das Licht ausgeht oder das Opfer vor die Tür kommt.

Wie Herr Toll darüber dachte wissen wir nicht, aber es ist gut möglich, dass ihm der Bewegungsmelder zu oft das Licht schaltete und deswegen hat er den Erfassungsbereich mittels abkleben begrenzt.


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23.07.2018 um 09:13
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Auch das mag es in sehr vereinzelten Fällen schon gegeben haben, nur müssen die Indizien ja dann auch zum Täter passen.
Danke, für deine Einschätzung.

Es ist sozusagen folgerichtig, dass in den von dir zitierten Einzelfällen die Indizien auch zum Täter passen.

Ansonsten funktioniert es nicht.


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23.07.2018 um 09:15
@Ma_Ve
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Wie Herr Toll darüber dachte wissen wir nicht, aber es ist gut möglich, dass ihm der Bewegungsmelder zu oft das Licht schaltete und deswegen hat er den Erfassungsbereich mittels abkleben begrenzt.
Aber er konnte doch von drinnen -wie von Dir hier selbst eingebracht- bequem den Bewegungsmelder komplett ausschalten. Damit hätte er genau das erreicht: kein unerwünscht angehendes Licht draußen und wenn man selbst raus mag Schalter für Dauerlicht aktivieren (musste er ja eh, wenn er morgens das Licht von Bewegungsmelder auf Dauerbeleuchtung stellte). Dann hätte er die Schalterposition von "Aus" auf "Dauerlicht" stellen müssen, statt bei gewünschter Bewegungsmelderaktivität von "Bewegungsmelder" auf "Dauerlicht".
Dieser Aufwand mit einer Folie, die genau das abklebt, was die Funktion einer Sache ausmacht, ist für mich nicht nachvollziehbar für einen Hausbesitzer.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Der Sinn eines Bewegungsmelders ist für mich ein Licht einzuschalten, wenn man keinen Schalter erreichen kann. Ein Licht kann eine Warnung sein ist aber in 99,9% nicht der Fall.
Du sagst also, ein Bewegungsmelder hat in nahezu jedem Fall die Funktion, Dir selbst Licht zu machen, wenn Du heimkommst oder gehst und für Dich ist ausgeschlossen, dass ein Bewegungsmelder warnt bzw. Einbrecher abhalten soll?


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23.07.2018 um 09:33
Zitat von jaskajaska schrieb:Aber er konnte doch von drinnen -wie von Dir hier selbst eingebracht- bequem den Bewegungsmelder komplett ausschalten. Damit hätte er genau das erreicht: kein unerwünscht angehendes Licht draußen und wenn man selbst raus mag Schalter für Dauerlicht aktivieren (musste er ja eh, wenn er morgens das Licht von Bewegungsmelder auf Dauerbeleuchtung stellte). Dann hätte er die Schalterposition von "Aus" auf "Dauerlicht" stellen müssen, statt bei gewünschter Bewegungsmelderaktivität von "Bewegungsmelder" auf "Dauerlicht".
Dieser Aufwand mit einer Folie, die genau das abklebt, was die Funktion einer Sache ausmacht, ist für mich nicht nachvollziehbar für einen Hausbesitzer.
Es wird den Urteilsgegnern immer unterstellt sich einzelne Dinge herauszunehmen und in Frage zu stellen und dabei andere Dinge unbedacht zu lassen.

Du, als Urteilsbefürworter, agierst ähnlich.

Richtig ist, dass Herr Toll den Bewegungsmelder möglicherweise von innen entsprechend schalten konnte.

Die Begrenzung des Erfassungsbereiches machte für ihn trotzdem Sinn bei gleichzeitiger automatischer Lichtschaltung durch den Bewegungsmelder.

Wir erinnern uns.....

Herr Toll war Immobilienmakler und es soll vorgekommen sein, dass er in seinem Büro Immobiliengeschäfte tätigte.

Ich gehe davon aus, dass seine Kunden keine genauen Ortskenntnisse seines Gartens und dem Zugangsbereich seines Büros hatten.

Zur Verhinderung von Treppenstürzen seiner Kunden hat er einen Bewegungsmelder installiert, damit frühzeitig den Kunden der Weg erleuchtet wird.

Das ist insbesondere in der dunklen Jahreszeit eine feine Sache!
Zitat von jaskajaska schrieb:Du sagst also, ein Bewegungsmelder hat in nahezu jedem Fall die Funktion, Dir selbst Licht zu machen, wenn Du heimkommst oder gehst und für Dich ist ausgeschlossen, dass ein Bewegungsmelder warnt bzw. Einbrecher abhalten soll?
Richtig! Das sage ich. Dazu kommt noch Licht für etwaige Besucher einzuschalten.

Einbrecher kannst du eventuell mit einer Alarmanlage abhalten aber nicht mit einem Bewegungsmelder.

Es mag Einbrecher geben, die wegen des plötzlich schaltenden Lichts von ihrem Vorhaben ablassen, aber ich denke die Anzahl derer ist verschwindend gering.


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23.07.2018 um 09:54
@Ma_Ve
Aber wie passt eine "passgenaue" Abklebung des Sensors zu Deiner nun schon mehrfach angesprochenen "Begrenzung des Erfassungsbereiches"?
Passgenau abgeklebt heisst doch: komplette Sensorfläche beklebt. Heisst: nicht mehr funktionsfähig als Bewegungsmelder.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Du, als Urteilsbefürworter, agierst ähnlich.
Weil ich auf DEINE Annahmen eingehe?
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Zur Verhinderung von Treppenstürzen seiner Kunden hat er einen Bewegungsmelder installiert, damit frühzeitig den Kunden der Weg erleuchtet wird.
Ich dachte, der Bewegungsmelder sei baugleich in allen Häusern der Reihe installiert gewesen? Jetzt hat ihn Hr. Toll selbst installiert und Du kennst auch noch den Zweck und weißt, warum er kurz vor der Tat den Sensorerfassungsbereich einschränken wollte? Warum hat er denn dann die Materialien entsorgt? Und welchen Nutzen hatten die Besucher durch die Arbeit am Bewegungsmelder in der "hellen Jahreszeit", ich meine das war Mitte April und zwischen 6.30 und 20.20 war es hell? Zu normalen Besuchszeiten wurde da gar kein Bewegungsmelder mehr benötigt. Wenn Dein Argument greifen sollte, dann maximal zwischen November und Februar...
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Einbrecher kannst du eventuell mit einer Alarmanlage abhalten aber nicht mit einem Bewegungsmelder.

Es mag Einbrecher geben, die wegen des plötzlich schaltenden Lichts von ihrem Vorhaben ablassen, aber ich denke die Anzahl derer ist verschwindend gering.
Wenn Du das sagst...


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23.07.2018 um 10:10
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Es wird den Urteilsgegnern immer unterstellt sich einzelne Dinge herauszunehmen und in Frage zu stellen und dabei andere Dinge unbedacht zu lassen.

Du, als Urteilsbefürworter, agierst ähnlich.
Sie tut das aber nicht, um das Urteil in Frage zu stellen, sondern weil dieser Punkt hier nun mal gerade für sich alleine diskutiert wird.

Ein kleiner, aber feiner Unterschied...

Es mag sein, dass dieser Punkt im Urteil nicht den Tatsachen entspricht...die schwerwiegenden Indizien, die für Herrn Darsow als Täter sprechen, sind damit aber nicht vom Tisch und es hätte auch nichts an seiner Verurteilung geändert, wenn der abgeklebte Bewegungsmelder im Urteil keine Erwähnung gefunden hätte.


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23.07.2018 um 10:13
Zitat von jaskajaska schrieb:Aber wie passt eine "passgenaue" Abklebung des Sensors zu Deiner nun schon mehrfach angesprochenen "Begrenzung des Erfassungsbereiches"?
Passgenau abgeklebt heisst doch: komplette Sensorfläche beklebt. Heisst: nicht mehr funktionsfähig als Bewegungsmelder.
Ich interpretiere die Aussage des Beamten so, dass der Sensor nicht vollständig abgeklebt war, sondern lediglich der Erfahrungsbereich begrenzt wurde.

Der Beamte sagte, dass der Sensor nicht auslöste, wenn er davor stand. Das kann bedeuten der Sensor löste aus, wenn er weiter weg stand.

Zudem wäre die Abklebung vermutlich so beschrieben worden, dass der Sensor ohne Funktion ist.


Du interpretierst das Abkleben völlig anders und deswegen kommst du auf andere Gedanken.

Wer hat nun Recht? -> Ich weiß es nicht!
Zitat von jaskajaska schrieb:Ich dachte, der Bewegungsmelder sei baugleich in allen Häusern der Reihe installiert gewesen? Jetzt hat ihn Hr. Toll selbst installiert und Du kennst auch noch den Zweck und weißt, warum er kurz vor der Tat den Sensorerfassungsbereich einschränken wollte? Warum hat er denn dann die Materialien entsorgt? Und welchen Nutzen hatten die Besucher durch die Arbeit am Bewegungsmelder in der "hellen Jahreszeit", ich meine das war Mitte April und zwischen 6.30 und 20.20 war es hell? Zu normalen Besuchszeiten wurde da gar kein Bewegungsmelder mehr benötigt. Wenn Dein Argument greifen sollte, dann maximal zwischen November und Februar...
Was hat die Baugleichheit mit der Installation zu tun?

Gehen wir mal davon aus, dass die Bewegungsmelder durch den Erbauer installiert wurden.

Ob Herr Toll den Erfassungsbereich bei Einzug oder später hat begrenzen lassen wissen wir nicht.

Ein Kripobeamter ist kein Fachmann für Bewegungsmelder und kann mit seiner Einschätzung zum Alter der Folie völlig daneben liegen.
Zitat von jaskajaska schrieb:Wenn Du das sagst...
Sagt dir der Begriff Tageswohnungseinbrecher (TWE)
etwas?

Dr Begriff ist selbsterklärend und diese Art Täter brechen am helllichten Tag ein, mitunter in Häuser und Wohnungen mit Bewegungsmeldern!


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23.07.2018 um 10:19
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Sie tut das aber nicht, um das Urteil in Frage zu stellen, sondern weil dieser Punkt hier nun mal gerade für sich alleine diskutiert wird.
Nein, sie tut es um das Urteil zu unterstützen und nicht weil dieser Punkt hier gerade diskutiert wird.

Ein kleiner, aber feiner Unterschied!

Ähnlich ist es bei den Schmauchspuren die im Partikelbereich gefunden wurden!

Nach unterstellten Schusstests und nach der Tat hätte es deutlich mehr Schmauchspuren geben müssen im Hause Darsow geben müssen.

Selbst die genutzten Fahrzeuge wiesen keine Schmauchspuren auf.


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23.07.2018 um 10:20
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Wie Herr Toll darüber dachte wissen wir nicht, aber es ist gut möglich, dass ihm der Bewegungsmelder zu oft das Licht schaltete und deswegen hat er den Erfassungsbereich mittels abkleben begrenzt.
Und dieser Gedanke des Abklebens kam ihm in all den vergangenen Jahren nicht in den Sinn, sondern just wo die Tage länger werden, rein zufällig kurz vor der Tat.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Einbrecher kannst du eventuell mit einer Alarmanlage abhalten aber nicht mit einem Bewegungsmelder.
Genau, welcher Einbrecher führt heutzutage noch eine Taschenlampe mit sich.


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23.07.2018 um 10:34
@Ma_Ve
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Du interpretierst das Abkleben völlig anders und deswegen kommst du auf andere Gedanken.
Weil Du Schlupflöcher suchst, wo keine sind. Passgenau heisst mitnichten, dass es da noch eine aktive, nicht abgeklebte Fläche gegeben hätte, die noch einen bestimmten Erfassungsbereich außerhalb des direkten Zentrums erfasst hätte. Dann hätte der Kleber eine Öffnung haben müssen, hätte nur als "Rahmen" die Sensorfläche bekleben dürfen. Man stelle sich die Pfriemelarbeit vor, auf den wenigen cm² der Sensorfläche genau diejenigen mm² zu finden, die man aktiv halten mag und die anderen zu deaktivieren. Ganz davon abgesehen davon, dass der Nutzen, wie Du ihn beschreibst, völlig aus der Luft gegriffen ist. Bis Du diese umständlichen Manipulationen vornimmst, um auf 10cm genau den Erfassungsbereich Deines Bewegungsmelders zu modifizieren, schaltest Du ihn doch ab oder nimmst einfach in Kauf, dass er doch einen Fleck erfasst, den Du selbst nicht bräuchtest.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Wer hat nun Recht? -> Ich weiß es nicht!
Ich weiß das schon. Nur magst Du davon nichts wissen.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Ein Kripobeamter ist kein Fachmann für Bewegungsmelder und kann mit seiner Einschätzung zum Alter der Folie völlig daneben liegen.
Ja, wenn das Ergebnis nicht passt wird kurzerhand die Expertise angezweifelt. Natürlich wiederum, ohne genau zu wissen, was genau untersucht wurde und wer beteiligt war.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Dr Begriff ist selbsterklärend und diese Art Täter brechen am helllichten Tag ein, mitunter in Häuser und Wohnungen mit Bewegungsmeldern!
Ich habe nicht gesagt, dass ich in Bewegungsmeldern einen 100%igen Einbruchschutz sehe. Aber ich teile Deine Einschätzung nicht, die da lautete:
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Der Sinn eines Bewegungsmelders ist für mich ein Licht einzuschalten, wenn man keinen Schalter erreichen kann. Ein Licht kann eine Warnung sein ist aber in 99,9% nicht der Fall.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Ob Herr Toll den Erfassungsbereich bei Einzug oder später hat begrenzen lassen wissen wir nicht.
Und dennoch bringst Du genau diese Erklärung beständig an. Und Du hattest gesagt, Herr Toll hätte den Bewegungsmelder angebracht, damit seine Kunden auf dem Weg ins Souterrain nicht stürzten. Das widerspricht eben Deiner eigenen Angabe, wonach die Bewegungsmelder vorinstalliert wurden und an allen Häusern des Komplexes zu finden waren.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Nein, sie tut es um das Urteil zu unterstützen und nicht weil dieser Punkt hier gerade diskutiert wird.
Was Du alles weißt! Was habe ich für einen Grund, ein Urteil zu unterstützen? Mir geht nur diese blinde Verteidigungswut gegen den Strich und wenn falsche Annahmen oder gar Unwahrheiten hier verbreitet werden oder aber unbelegte Infos als Fakten verkauft - dann hake ich nach.


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23.07.2018 um 10:39
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Und das ist ganz sicher nicht passiert? Kennst du die Ermittlungsakten?
Sicher können wir nicht sein, aber genau das hätte ins Urteil gehört, um zu zeigen, dass man diese Gedankengänge vollzogen hat und ihnen auch nachgegangen ist.

Stattdessen begnügt man sich mit sehr oberflächliche Betrachtungen.

Wie gesagt, aus dem Verschmutzungsgrad kann man nicht auf die Zeit schlieẞen. Der Verschmutzungsgrad ist von ungeheuer viel Parametern abhängig, das ist Anbringungsort, Oberfläche, elektrostatisches Verhalten etc..

Und hier wurde gesagt, dass es für D spricht, weil keine Fingerabdrücke drauf gewesen sein sollen. Hat jemand Mal versucht eine Folie akkurat mit Handschuhen aufzukleben?

Ich sehe, dass man hat hier trotz so einem einfach alltäglichen Vorgang wenig Gedanken gemacht, sondern übernimmt einfach die vom Urteil. Vielleicht gibt es natürliche Gründe für das nicht Vorhandensein?

Bei uns in der Fertigung wird so vorgegangen, dass man die Trägerfolie während des Aufklebervorgangs hinten wegzieht. Auf der Klebeseite sind da in der Regel nie Fingerabdrücke zu finden, weder von D noch von T. Die andere Seite ist Wind und Wetter ausgesetzt.

Aber das kostet alles viel Zeit, das ist unwahrscheinlich, dass man das am helllichten Tag macht, unter der Gefahr gesehen zu werden. Und genau solche Beobachtungen würden sich in das Gehirn von Zeugen einbrennen, wenn das nicht der Hausbesitzer macht.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Es mag sein, dass dieser Punkt im Urteil nicht den Tatsachen entspricht...die schwerwiegenden Indizien, die für Herrn Darsow als Täter sprechen, sind damit aber nicht vom Tisch und es hätte auch nichts an seiner Verurteilung geändert, wenn der abgeklebte Bewegungsmelder im Urteil keine Erwähnung gefunden hätte.
Daher gehe ich von davon aus, dass er der Täter war. Mich wundert aber trotzdem mit welcher Vehemenz man hier jeden Punkt des Urteils verteidigt.

Wie ich schon sagte, mir zeigen diese Reihe von Punkten, dass man eine gewisse Voreingenommenheit des Vorsitzenden durchaus erkennen kann. Und das bereitet mir eben schon Bauchschmerzen, denn unter einem anderen Licht betrachtet, kann das dann eben möglicherweise nicht so eindeutig sein. Wir werden durch das Urteil eben nur recht einseitig informiert, das belegt in meinen Augen u.a. die Sache mit dem Klebeband.


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23.07.2018 um 11:48
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Daher gehe ich von davon aus, dass er der Täter war. Mich wundert aber trotzdem mit welcher Vehemenz man hier jeden Punkt des Urteils verteidigt.
Das ist ja nun die totale Verdrehung.
Es werden einzelne Indizien herausgefischt und sich daran aufgehängt, das diese nicht ausreichend sind für eine Verurteilung seien .
Hält man dann argumentativ dagegen, dann wird der anderen Seite genau dies vorgeworfen.

Dabei fehlt den Gegner des Urteils die Einsicht, das es nicht auf die einzelnen belastenden Indizien gegen A.D. ankommt, sondern auf die Vielzahl aller auf die Täterschaft weisenden Indizien
So hat es auch das Gericht gesehen und im Urteil beschrieben

Derjenige der den Bewegungsmelder abgeklebt hat, musste sich auf dem Grundstück ausgekannt haben und hat das bewusst so gemacht, das es dem Hausbesitzer nicht gleich bei Tageslicht auffällt

Hätte Toll, der als fahrig und unordentlich beschrieben wird seinen Bewegungsmelder selbst abgeklebt, hätte er wohl einfach einen Klebestreifen ungefährer Größe von der Rolle gezogen und rübergeklebt.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Ich sehe, dass man hat hier trotz so einem einfach alltäglichen Vorgang wenig Gedanken gemacht, sondern übernimmt einfach die vom Urteil. Vi
Darum geht es doch gar nicht mehr.
Das Gericht hat die Indizienkette in ihrer Gesamtheit gewertet und ist dann zu einem rechtskräftigen Urteil gekommen
Die Verteidigung hatte Gelegenheit die einzelnen Indizien zu entkräften, was ihr aber nicht gelang.


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Doppelmord Babenhausen

23.07.2018 um 12:57
Und hier wurde gesagt, dass es für D spricht, weil keine Fingerabdrücke drauf gewesen sein sollen. Hat jemand Mal versucht eine Folie akkurat mit Handschuhen aufzukleben?
Es spricht aber auch nicht für Herrn Toll.

Und warum soll es schwierig sein, mit dünnen Handschuhen -wie z.B. Einmalhandschuhen aus Latex- eine Folie akkurat aufzukleben?
Ich sehe, dass man hat hier trotz so einem einfach alltäglichen Vorgang wenig Gedanken gemacht, sondern übernimmt einfach die vom Urteil. Vielleicht gibt es natürliche Gründe für das nicht Vorhandensein?
Was da genau untersucht wurde, weißt du doch gar nicht.
Die andere Seite ist Wind und Wetter ausgesetzt.
Das kann man so pauschal ja nun auch nicht sagen. Möglicherweise liegt der Bewegungsmelder so geschützt, dass er von Wind und Wetter praktisch nichts mitbekommt?
Daher gehe ich von davon aus, dass er der Täter war. Mich wundert aber trotzdem mit welcher Vehemenz man hier jeden Punkt des Urteils verteidigt.
Damit kannst du mich ja nicht meinen, denn ich verteidige nicht jeden Punkt des Urteils. Was den Bewegungsmelder betrifft, bin ich unsicher, was ich da glauben soll. Gleiches gilt für die unterstellten Schusstests.
Wie ich schon sagte, mir zeigen diese Reihe von Punkten, dass man eine gewisse Voreingenommenheit des Vorsitzenden durchaus erkennen kann.
Selbst wenn der vorsitzende Richter voreigenommen gewesen sein sollte: An der Verurteilung haben noch zwei weitere Berufsrichter und zwei Schöffen mitgewirkt...und die sollen alle voreingenommen gewesen sein?


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23.07.2018 um 13:20
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Und hier wurde gesagt, dass es für D spricht, weil keine Fingerabdrücke drauf gewesen sein sollen. Hat jemand Mal versucht eine Folie akkurat mit Handschuhen aufzukleben?
Schon mal zugesehen, was Ärzte mitsamt Handschuhen für Feinarbeiten verrichten können?

Als nunmehr ausgebildeter Koch dürfte ihm eine gewisse Feinmotorik zueigen sein.


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