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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

06.08.2018 um 11:43
@monstra

Jedes oberste Bundesgericht, also BGH, Bundesverwaltungsgericht, Bundessozialgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzgericht, Bundespatentgericht, hat wissenschaftliche Mitarbeiter. Auf der Homepage des BGH kannst du nachlesen, dass dort derzeit etwa 60 davon vorhanden sind.

Richtig ist, dass nicht alle Richter alle Akten in sog. Nichtzulassungsbeschwerden (das sind Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision durch ein Vordergericht) lesen, einfach weil solche Nichtzulassungbeschwerden massenhaft eingehen. Ebenso ist es ja mit Verfassungsbeschwerden. Davon wird das BVerfG ja auch überrollt und klagt sehr darüber, weil die Bürger fälschlich denken, das BVerfG sei eine „Superrevisipnsinstanz“.

Ich denke aber schon, dass echte Revisionen, also da, wo das Vordergericht die Revision zugelassen hat oder wo bereits von Gesetzes wegen die Revision zugelassen ist, die Sachen schon von allen mitentscheidenden Richtern geprüft werden.

Wer wirklich will, dass bei der Masse der Verfahren, die nun mal bei einem Gericht hereinschwappen, alle Richter immer alles, auch den größten, auf den ersten Blick erkennbaren Unsinn, der ja auch nicht zu knapp vorkommt, im einzelnen lesen und sich damit befassen, muss halt für mehr Richterstellen plädieren. Das wäre dann wieder eine Frage an die Politik bzw. den Finanzminister.

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06.08.2018 um 11:49
Man kann alles glauben. Aber wenn es die Geschäftsordnung nicht erzwingt, ist es nur ein Wunsch. Mit den 10% der Fälle dürften die Richter schon ausreichend ausgelastet sein, da bleiben pro Fall auch nur 3 Tage übrig, auch nicht gerade viel. Für den Rest bleibt einfach nicht mehr viel übrig, dass sollte man recht nüchtern sehen.


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06.08.2018 um 11:53
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Andante schrieb:
BGH und BVerfG haben übrigens zusätzlich wissenschaftliche Mitarbeiter, die Sachen vorbereiten helfen
Richtig, das sind eben die sogenannten Berichterstatter.
Nein!!

Die Berichterstatter sind Richter, die der entscheidenden Kammer bzw. dem entscheidenden Senat angehören, also Mitglieder des Gerichts sind.

Wissenschaftliche Mitarbeiter hingegen gehören der Kammer/dem Senat NICHT an und sind auch nicht entscheidungsbefugt. Sie arbeiten dem Gericht nur zu, besorgen etwa Literatur oder Rechtsprechungsnachweise und erstellen Urteilsentwürfe, an die das Gericht aber nicht gebunden ist. Meist handelt es sich dabei um zeitweise abgeordnete Richter von allen möglichen Gerichten niederer Instanzen aus der gesamten Bundesrepublik, die Interesse für so eine wissenschaftliche Tätigkeit haben und auf diesem Gebiet mal vertieft tätig werden wollen. Nebenbei ist es einer Richterkarriere auch förderlich, wenn man mal zwei, drei Jahre bei einemobersten Bundesgericht wissenschaftlicher Mitarbeiter war.


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06.08.2018 um 11:59
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Der genaue Wortlaut von Herrn Strate:

"Als Anwalt trete ich nicht hin und sage, ich bin von seiner Unschuld überzeugt, aber es spricht sehr vieles dafür, dass er unschuldig ist."
Ich meine sowas aber schon von anderen Anwälten, in anderen Fällen gelesen zu haben. Zumindest wäre es meine Hoffnung, dass mein eigener Anwalt mir zu 100% glaubt, das zumindest nach Aussen vermittelt. Was hat das sonst für einen Sinn?


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06.08.2018 um 12:05
@Frau.N.Zimmer

Den Anwalt interessiert es im Prinzip nicht, ob du unschuldig bist...der greift das Urteil an, wenn es denn was anzugreifen gibt.

Er kann ja auch gar nicht wissen, ob du unschuldig bist, oder ob du ihm einen vom Pferd erzählst.

Deswegen finde ich die Aussage von Herrn Strate gut und richtg.


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06.08.2018 um 12:10
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Deswegen finde ich die Aussage von Herrn Strate gut und richtg.
Bleibt dir ja auch unbenommen.

Ich denke gerade an die Kinder, die so vermittelt bekommen, nicht mal der Anwalt glaubt ihm. Es geht ja hier um Doppelmord und nicht um Steuerhinterziehung.
Als Alleinstehender wäre es mir auch wurscht - Hauptsache irgendwie raus aus dem Knast.

Ich find die Aussage unnötig. Es hat ja niemand von ihm verlangt, sich dazu zu äussern.


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06.08.2018 um 12:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich denke aber schon, dass echte Revisionen, also da, wo das Vordergericht die Revision zugelassen hat oder wo bereits von Gesetzes wegen die Revision zugelassen ist, die Sachen schon von allen mitentscheidenden Richtern geprüft werden.
Liest Du Thomas Fischer. Nein. Ist auch egal. Mich wundert nicht, dass der BGH (vielleicht auch in einer 3:2-Entscheidung) das Urteil des LG Darmstadt durchgewinkt hat. Bei 600 Revisionen pro Senat im Jahr, d.h. über 10 Stück täglich.

Warum?

1. Weil es keine absoluten Revisionsgründe gab.
2. Weil die allgemeine Sachrüge nicht vorgebracht worden war und insofern auch nicht geprüft werden musste.
3. Und selbst wenn: Weil (bei oberflächlicher Analyse) eine Zurückverweisung an ein anderes Gericht (vermutlich) keinen anderen Schuldspruch herbeigeführt hätte.

Das Urteil ist "revisionsfest" verfasst. Das - immerhin - konnte man in Darmstadt.


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06.08.2018 um 12:27
https://www.swr.de/nachtcafe/sendung-am-2-recht-und-gerechtigkeit/-/id=200198/did=18350652/nid=200198/gcpnm0/index.html (Archiv-Version vom 05.12.2016)
Ab Minute 56:30 äußert sich Thomas Fischer wie folgt:
Das Revisionsgericht prüft relativ intensiv nicht nur Formfehler, sondern auch Fehler in der materiellen Beweiswürdigung. Aber wir sind mitnichten nicht so nah dran am Fall wie der Tatrichter. Es gibt immer einen Ermessensspielraum ...
Zitat von monstramonstra schrieb:Das Urteil ist "revisionsfest" verfasst. Das - immerhin - konnte man in Darmstadt.
Auch darauf kommt Fischer zu sprechen.


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06.08.2018 um 13:53
Habe das Urteil jetzt auch mal überflogen (in 5 Minuten und auch nur bis zur Hälfte, also so, wie es ein Richter am BGH machen würde)

Ein zentraler Punkt der Urteilsbegründung ist die Kette:
nachgewiesene Internetrecherche – Bauschaumschalldämpfer – dieser wurde auch so verwendet, das Ding ist gut befestigt gewesen und zwischendurch nicht abgefallen – Fund von verschmauchten Bauschaumteilchen am Tatort, erschwerend kommt hinzu die Verschmauchung mit der zur verwendeten Munition passenden Bestandteilen.

Also das, was da als Bauschaumpartikel identifiziert wurde, war in Kontakt mit der Munition.
Spricht ja erstmal für einen Bauschaumschalldämpfer (BSSD).

Wenn sich nun nachträglich durch eine Expertise schlüssig herausstellt, dass ein BSSD gar nicht verwendet worden sein kann, dann geraten die Überzeugungen des Gerichts in einem wesentlichen Punkt zumindest ins Wanken.

Da die verschmauchten Bauschaumteilchen aber ja irgendeine Erklärung haben müssen, frage ich mich jetzt, wie muss es konkret abgelaufen sein, dass eben doch ein BSSD angewendet wurde. Wenn ich das GA der Verteidigung mal als korrekt hinnehme und die Zitate hier aus dem GA richtig verstanden habe, müsste er dann erheblich mehr Bastelarbeit an Waffe und Befestigung des SD aufgewendet haben, damit die Indizienkette inklusive Knall und Bauschaumfunden doch passt?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn also eine P 38 mit verkürztem Lauf zum Einsatz kam, kann darauf keine PET-Flasche (mit Bauschaum) befestigt gewesen sein. Denn eine solche Befestigung hätte die Künste eines Büchsenmachers erfordert. Ein Laie hätte das nicht gekonnt
Das wäre eben die Frage. Vielleicht ist er deutlich geschickter als vermutet, vielleicht hat er eine abweichende Konstruktion erdacht und gebastelt, die besser funktionierte als die auf der silencer-Seite vorgestellte.

Auf jeden Fall konnte die Verwendung eines Bauschaumschalldämpfers mit dem GA nicht ausgeschlossen werden.

Ich gehe konform mit der Staatsanwaltschaft, dass das Gutachten insofern kein "neues Beweismittel" darstellt, das ein WAV rechtfertigt: Ein anderer Sachverständiger ist nur neues Beweismittel, wenn er über Forschungsmittel verfügt, die dem früheren Sachverständigen überlegen sind, nicht einmal größere Sachkunde reicht aus. Ein BSSD wurde nicht ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass Bauschaumpartikel weiterhin nicht in Frage zu stellen sind, ebenso bleiben das Motiv, die Schmauchspuren an der gefundenen Kleidung und die Internetrecherche als tragende Indizien.


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06.08.2018 um 14:18
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Habe das Urteil jetzt auch mal überflogen (in 5 Minuten und auch nur bis zur Hälfte, also so, wie es ein Richter am BGH machen würde)
Ja, ganz genau so machen die das beim BGH :)
Zitat von AndanteAndante schrieb:Andante schrieb:Wenn also eine P 38 mit verkürztem Lauf zum Einsatz kam, kann darauf keine PET-Flasche (mit Bauschaum) befestigt gewesen sein. Denn eine solche Befestigung hätte die Künste eines Büchsenmachers erfordert. Ein Laie hätte das nicht gekonnt
Ich habe mit diesem Post lediglich referiert, was Herr Winkelsdorf geschrieben hat. Ob die Auffassung von Herrn Winkelsdorf, dass ein Laie das nicht gekonnt hätte, so stimmt, ist dabei noch die Frage. Immerhin ist ja auch schon vertreten worden, dass man in den verkürzten Lauf auch ein Loch bohren und so eine Befestigung hätte anbringen können. Als Laie kann ich zu dem Thema nichts weiter sagen.


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06.08.2018 um 14:30
@Ma_Ve
Ich war einige Tage nicht hier unterwegs, und hole erst gerade die letzten Seiten der Diskussion auf, aber ich bin auf einen Satz gestoßen, von Ma_Ve auf Seite 908,
Das kein PET am Tatort gefunden wurde hat mich schon immer stutzig gemacht.
über den Schalldämpfer, der verwendet wurde.

Das ist relativ einfach zu erklären: Ich habe mit einem Bekannten über den Fall gesprochen, auch darüber, dass der Schalldämpfer nicht gehalten habe. Wenn man von vornherein ein ausreichend großes Loch in den Bauschaumkorpus schneidet, gegenüber der Mündung, würde der entstehende Gasdruck den Schalldämpfer nicht zwangsläufig absprengen, da Druck entweichen kann. Und PET wird ebenfalls nicht durchschlagen. Weiß nicht, ob das von irgendeiner Seite in Erwägung gezogen und ausgeschlossen wurde, wären aber meine 2 Pfennig zu dem Thema.

Sowie an @Andante zunächst die Frage, warum bei einer P.38 mit langem Lauf KEIN Geschossknall zu hören sein sollte, und deswegen der Schalldämpfer auf einem Kurzlauf aufgebracht werden musste?
Ich beziehe mich auf deinen Post hier:
warum auch immer (habe ich als Laie nicht verstanden), muss es bei allen zehn Schüssen jeweils einen Geschossknall gegeben haben. Ein Schalldämpfer, egal welcher Bauart, ändert daran nichts, der dämpft nur das Mündungsfeuer. Geschossknall gibt es bei einer P 38 mit normalem Lauf nicht, nur wenn der Lauf verkürzt ist. Wenn also eine P 38 mit verkürztem Lauf zum Einsatz kam, kann darauf keine PET-Flasche (mit Bauschaum) befestigt gewesen sein. Denn eine solche Befestigung hätte die Künste eines Büchsenmachers erfordert. Ein Laie hätte das nicht gekonnt. So jedenfalls die Sachverständigen des Herrn Strate.
Zunächst Erklärung: Geschossknall gibt es immer. Die Treibladung der Patrone wird in der Patronenkammer gezündet, die kann man ohnehin nicht Schallisolieren. Und auch beim Austreten aus dem Lauf hast du dann den Gasschlag der Treibladung, die aus dem Lauf entweicht und dabei ebenfalls laut kracht. Das kann man mit einem Schalldämpfer zumindest abschmälern.

Warum nun aber eine langläufige so einen Knall nicht verursachen sollte, verstehe ich beim besten Willen nicht. JEDE Waffe eines solchen Kalibers verursacht einen Geschossknall.

Ich werde gleich mal an meinem Berettanachbau eine PET befestigen und gucken, ob ich dafür die Hilfe eines Büchenmachers brauche.


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06.08.2018 um 14:38
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Und auch beim Austreten aus dem Lauf hast du dann den Gasschlag der Treibladung, die aus dem Lauf entweicht und dabei ebenfalls laut kracht. Das kann man mit einem Schalldämpfer zumindest abschmälern.
Das ist der so. Mündungsknall, habe ich bisher verstanden.

Daneben gibt es aber noch den Geschossknall. Und der ist lauter, wenn er in kalter Umgebung abgegeben wird als wenn das in warmer Umgebung erfolgt, habe ich bisher weiter verstanden. Ob das bei einer P38 mit normalem und mit verkürztem Lauf gleichermaßen so ist - ich muss zugeben, dass ich jetzt ins Schleudern komme.....


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06.08.2018 um 14:56
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Das ist relativ einfach zu erklären: Ich habe mit einem Bekannten über den Fall gesprochen, auch darüber, dass der Schalldämpfer nicht gehalten habe. Wenn man von vornherein ein ausreichend großes Loch in den Bauschaumkorpus schneidet, gegenüber der Mündung, würde der entstehende Gasdruck den Schalldämpfer nicht zwangsläufig absprengen, da Druck entweichen kann. Und PET wird ebenfalls nicht durchschlagen. Weiß nicht, ob das von irgendeiner Seite in Erwägung gezogen und ausgeschlossen wurde, wären aber meine 2 Pfennig zu dem Thema.
Wie groß würdest du das Loch denn machen?


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06.08.2018 um 15:03
Darf ich an die Experten hier jetzt mal eine aus Expertensicht sicher blöde Frage stellen:

Wenn jemand bei einer Waffe einen Schalldämpfer benutzen will, hat das ja seine Gründe. Welchen Sinn macht ein Schalldämpfer, wenn man mit ihm zwar den Mündungsknall abmildern kann, der Geschossknall aber bleibt? Oder genauer gefragt: wie stelle ich es an, dass sowohl Mündungs- wie auch Geschossknall möglichst leise sind?


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06.08.2018 um 15:10
Soo, Freunde der Sonne.

Ich habe keine 25 Min gebraucht, um eine PET relativ sicher - wenn auch provisorisch, an meiner Beretta zu befestigen.

Ich werde das Ganze mit Bildern dokumentieren. Zunächst ein Bild der Tatwaffe.

Walther P38 6971798779

Der Unterschied zu meiner Beretta ist der kürzere Schlitten, was ein befestigen der Flasche deutlich leichter macht.
Der Schlitten ist hier grün markiert, der Laufteil, auf dem die Flasche befestigt wird, Rot.

p38 markirOriginal anzeigen (0,2 MB)

Der rote Bereich ist bei meiner Waffe kürzer und könnte daher den SD nicht tragen, daher habe ich den Schlitten zurückgeschoben. So ist der Lauf in etwa ähnlich lang.

Hier meine Beretta, die Maße stimmen mit der einer P38 in etwa überein.

WhatsApp Image 2018-08-06 at 14.58.39

WhatsApp Image 2018-08-06 at 14.58.392


Zu beachten: Meine Waffe nutzt das Kaliber 8mm, ist also etwas schmaler als der Lauf der Tatwaffe.

Ich musste den Lauf um die Mündung herum abdichten (Habe Klopapier verwendet, hab nicht viel Bastelkram hier zur Zeit :D)
Dann ließ sich die Flasche passend aufstecken und mit Paketband befestigen.
Ich habe das jetzt sehr auf die Schnelle gemacht, aber die Flasche hält fest und sicher, wenn auch etwas schräg angebracht und mit wenig Paketband. Hätte ich Panzerband verwendet und mir mehr Zeitgenommen, wäre das Ergebnis sicher besser.

Der Teil des Laufes, auf den die Flasche aufsitzt ist etwa 4cm lang (Also auch bei Kurzlauf u.U. möglich)


WhatsApp Image 2018-08-06 at 14.58.401

WhatsApp Image 2018-08-06 at 14.58.403


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06.08.2018 um 15:18
@Ma_Ve

Würde sagen 1.3cm Durchmesser reichen, wenn du ne Waffe mit wenig Streuung hast. Schwer zu sagen.

@Andante

Schalldämpfer haben ihren Sinn darin, die Position eines Schützen aus großer Entfernung zu verschleiern, aber nicht, jemanden töten zu können ohne das man das im Nebenzimmer hört. Ganz verhindern lassen sich Geräusche allerdings nie.

Der Geschossknall ist der Knall, der beim Zünden der Treibladung entsteht, unmöglich zu dämpfen. Mündungsknall und Feuer deuten aber meist in Richtung des Ziels und können von diesem bei einem Fehlschuss geortet werden, mit SD eben nicht.

Die P38 ist btw. eine aufschießende Waffe, d.h. durch den Rückstoss der Treibladung wird der Schlitten zurückgeschoben, die Hülse ausgeworfen und die nächste Patrone nachgeladen. Allein das verursacht jede Menge Krach, mehr als bei Waffen, deren Patronenkammer bis zum manuellen Nachladen geschlossen bleiben.


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06.08.2018 um 15:22
Randbemerkung: mit dem Ding vorne auf der Flasche wundern mich die Schießbudenzustände gar nicht. Damit etwas zu treffen dürfte ziemlich schwer werden, genauso wie die Waffe auch schwerer wird und damit schwerer zu handhaben. Kann mir vorstellen das auch geübte Schützen die ersten Schüsse daneben setzen würden.


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06.08.2018 um 15:22
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Würde sagen 1.3cm Durchmesser reichen, wenn du ne Waffe mit wenig Streuung hast. Schwer zu sagen.
Bist du sicher das es dann bei der Größe bleibt und das Projektil genau durch die 1,3 cm durch geht?

Oder könnte durch die Kräfte die Flasche sich hoch, runter, quer oder längs soweit bewegen, dass das Projektil PET mit reißt?

Bei deiner Bilderillustration mit der Beretta sehe ich den Schlitten sehr weit hinten.

Täuscht das oder ist die Patronenkammer offen?


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06.08.2018 um 15:23
@EinElch: wirst du die Flasche auch ausschäumen und 10 Schüsse abfeuern?


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06.08.2018 um 15:26
Patronenkammer ist auf, ist richtig. Hatte das aber auch hier erklärt:
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Der rote Bereich ist bei meiner Waffe kürzer und könnte daher den SD nicht tragen, daher habe ich den Schlitten zurückgeschoben. So ist der Lauf in etwa ähnlich lang
War nicht anders möglich wenn ich es nachbilden wollte.

Zu der Sache mit dem PET: könnte, muss aber nicht. Ich hatte beim Bau die Idee die Flasche mit Draht zu stabilisieren, das könnte dann schon klappen.
Ist Kaffeesatzleserei ehrlich gesagt.

@michaelbochum

Macht keinen Sinn, ist Schreckschuss.


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