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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

25.08.2018 um 22:44
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was steht darüber im Hauptverhandlungsprotokoll? Und was schreibt die StA Darmstadt warum an wen am 15.12.2015???
Sorry... ich kann dir nicht folgen. Auf welche Quelle beziehst du dich gerade?

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25.08.2018 um 22:55
@S_C

Ich habe mich auf Rüdigers Postbezogen, wonach Pfoser nichts Schriftliches ausgearbeitet, sondern nur die DVD mit den Videoclips erstellt haben soll. Das soll die StA schriftlich am 15.12.2015 bestätigt haben, schrieb Rüdiger.

Worauf ich meinte, dass Pfoser dann eben seine Erkenntnisse mündlich in der Hauptverhandlung erläutert haben muss, was im Protokoll festgehalten sein müsste.


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25.08.2018 um 23:05
@Andante
@Rüdiger
Offenbar sitze ich gerade auf dem Schlauch :) Ich finde im Moment kein Schreiben vom 15.12.2015 :cry:


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25.08.2018 um 23:14
@S_C
Rüdiger erwähnte dieses Schreiben in seinem post um 22:33 Uhr. Deshalb frage ich ja nach, was in dem Schreiben, wenn es denn eines mit diesem Datum gibt, drinsteht.


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25.08.2018 um 23:19
Zitat von AndanteAndante schrieb:Rüdiger erwähnte dieses Schreiben in seinem post um 22:33 Uhr.
:) Ja schon klar. Soweit war ich noch dabei. Danke! :Y:
Zitat von AndanteAndante schrieb:Deshalb frage ich ja nach, was in dem Schreiben, wenn es denn eines mit diesem Datum gibt, drinsteht.
Das meinte ich. Also: DITO :Y:


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25.08.2018 um 23:30
Worum es mir geht: ich wüsste gerne, was eigentlich Anknüpfungspunkt für die Gutachten Winkelsdorf und Cachee ist. Ist es bloß die DVD von Pfoser, oder ist es mehr?

Auf Seite 118 des Urteils steht nun mal, dass P. von weiteren Testschüssen berichtet hat, die nicht per DVD dokumentiert sind. Zu genau diesen Schüssen müsste, wenn es denn dazu, wie auch überhaupt von allem, was Pfoser bekundet hat, nichts Schriftliches gibt (was ich bezweifle), wenigstens was im Protokoll der Hauptverhandlung geben.


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25.08.2018 um 23:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Worum es mir geht: ich wüsste gerne, was eigentlich Anknüpfungspunkt für die Gutachten Winkelsdorf und Cachee ist. Ist es bloß die DVD von Pfoser, oder ist es mehr?
Es gibt doch auch noch die Beschusstests des BKA. Würde mich wundern, wenn die nicht zum. gesichtet wurden.
Der Anknüpfungspunkt für die Gutachten Winkelsdorf und Cachee sind doch die Fragestellungen wie in den Gutachten beschrieben und die beziehen sich auf die Gutachten/Schlussfolgerungen von Pfoser und der Überzeugung/Darstellung des Gerichts.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Auf Seite 118 des Urteils steht nun mal, dass P. von weiteren Testschüssen berichtet hat, die nicht per DVD dokumentiert sind
Richtig.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Zu genau diesen Schüssen müsste, wenn es denn dazu, wie auch überhaupt von allem, was Pfoser bekundet hat, nichts Schriftliches gibt (was ich bezweifle), wenigstens was im Protokoll der Hauptverhandlung geben.
Gute Frage. Über diese ominösen Beschusstests steht, außer im Urteil, nirgendwo etwas geschrieben. Oder ich hab's vergessen. Das Protokoll der Hauptverhandlung habe ich nicht.


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26.08.2018 um 00:18
@S_C

Ich erlöse dich mal: im WA-Antrag steht, dass die StA mit Schreiben vom 15.12.15 an Strate auf dessen Anforderung hin (nachdem der in den Prozessakten keine DVD gefunden hatte) eine DVD mit Videoclips übersandt und dabei angemerkt hat, dass es keine weiteren Dokumentationen (wussten wir schon, Pfoser hatte ja gesagt, dass er weitere 10 Schüsse nicht auf DVD dokumentiert hat) gibt, ebensowenig eine schriftliche Ausarbeitung des BKA.

Wenn dem so wäre, hat Pfoser offenbar so ausgesagt, wie es Polizisten im Regelfall machen: im Rahmen der Hauptverhandlung mündlich ohne vorherige oder gleichzeitige Übergabe eines schriftlichen Statements außer der DVD. Was er mündlich genau ausgesagt hat, auch zu denSchüssen, die nicht auf DVD dokumentiert sind, steht also im Protokoll. Meine Frage: ist die Begutachtung durch Winkelsdorf und Cachee unter Berücksichtigung nicht nur der DVD, sondern auch unter Berücksichtigung dessen erfolgt, was Pfoser mündlich ausgesagt hat und was das Gericht insgesamt dazu in diesem Punkt zur Entscheidungsgrundlage gemacht hat, also DVD plus mündliche Erklärungen/Erläuterungen Pfoser in derHauptverhandlung?


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26.08.2018 um 00:26
@Andante
DANKE! :Y: Sag's doch gleich :) :)
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn dem so wäre, hat Pfoser offenbar so ausgesagt, wie es Polizisten im Regelfall machen: im Rahmen der Hauptverhandlung mündlich ohne vorherige oder gleichzeitige Übergabe eines schriftlichen Statements außer der DVD. Was er mündlich genau ausgesagt hat, auch zu denSchüssen, die nicht auf DVD dokumentiert sind, steht also im Protokoll. Meine Frage: ist die Begutachtung durch Winkelsdorf und Cachee unter Berücksichtigung nicht nur der DVD, sondern auch unter Berücksichtigung dessen erfolgt, was Pfoser mündlich ausgesagt hat und was das Gericht insgesamt dazu in diesem Punkt zur Entscheidungsgrundlage gemacht hat, also DVD plus mündliche Erklärungen/Erläuterungen Pfoser in derHauptverhandlung?
Ich glaube, eine exakte Antwort auf deine Frage bekommst du eher von Anja D., Dr. Strate und von den Gutachtern.


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26.08.2018 um 00:31
Zitat von S_CS_C schrieb:DANKE! :Y: Sag's doch gleich :) :)
Auf das von Rüdiger erwähnte Schreiben vom 15.12.15 bin ich ja auch erst gekommen, nachdem mir eingefallen ist, noch mal im WA-Antrag nachzusehen. Irgendwann kriege ich die Chronologie noch komplett hin :-)


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26.08.2018 um 07:30
Zitat von S_CS_C schrieb:Ich hoffe, dass damit deine Bedenken über die Rechtmäßigkeit des Vereins aus der Welt geschafft werden konnten. Solltest du weitere Fragen dazu haben, dann wende dich bitte direkt an den Vereinsvorstand. Die Kontaktdaten findest auf deren Homepage.
Ich persönlich hatte bezüglich der Rechtmäßigkeit des Vereins nie Bedenken. Mich wundert vielmehr, wie leichtfertig und großzügig die Attribute "gemeinnützig" und "mildtätig" vergeben werden...


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26.08.2018 um 08:25
Zitat von AndanteAndante schrieb: Was er mündlich genau ausgesagt hat, auch zu denSchüssen, die nicht auf DVD dokumentiert sind, steht also im Protokoll.
Bei der Verhandlung vor einer Großen Strafkammer wird kein Wortprotokoll erstellt § 273 StPO, es wird nur der Ablauf und wesentliche Förmlichkeiten protokolliert.

Das sind beispielsweise Beweiserhebung, Belehrungen Anträge; Beschlüsse und Anordnungen.

Das Verhandlungsprotokoll entfaltet gemäß § 274 StPO Beweiskraft.

Nur bei Verhandlungen vor einem Strafrichter oder Schöffengericht beim Amtsgericht, sind Ergebnisse der Vernehmungen zu protokollieren (§ 273 Abs. 2 StPO).

Bezüglich der Aussage des Sachverständigen Pfoser haben wir nur das was in den Urteilsgründen steht und auf der nachträglich übergebenen DVD zu sehen ist.

Dort ist allerdings keine Schussserie von insgesamt zehn Schüssen (fünf eingespannt, fünf freihändig), mit einer Flasche zu sehen.

Die DVD zeigt vier verschiedene Flaschen, die sich an der Kappenfarbe (rot, weiß) und dem "Füllstand" mit Bauschaum (30, 50, 60 Prozent) unterscheiden. Es wurde viermal eingespannt und sechsmal freihändig geschossen.

Davon wurde die rote Flasche mit 30 Prozent Füllung viermal freihändig beschossen.

Die rote Flasche mit 60 Prozent einmal eingespannt, danach kaputt.

Die weiße Flasche mit 50 Prozent zweimal freihändig. Und die weiße mit 60 Prozent dreimal eingespannt.

Hieraus lässt sich jedenfalls keine "Schusskamalhypothese" herleiten und ist somit auch nicht vereinbar mit dem Spurenbild am Tatort.

"Im gesamten Bereich des im Schlafzimmer des ersten Obergeschosses und des Dach- geschosses jeweils stehenden Bettes hätten sich zudem gleichartig aussehende feine Plastikteilchen bzw. Partikel befunden, wobei aber - je ‚höher‘ man im Hause gekom- men sei – zunehmend weniger Partikel aufgefunden worden seien."

Seite 112 der Urteilsgründe


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26.08.2018 um 09:43
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:"Im gesamten Bereich des im Schlafzimmer des ersten Obergeschosses und des Dach- geschosses jeweils stehenden Bettes hätten sich zudem gleichartig aussehende feine Plastikteilchen bzw. Partikel befunden, wobei aber - je ‚höher‘ man im Hause gekom- men sei – zunehmend weniger Partikel aufgefunden worden seien."

Seite 112 der Urteilsgründe
Schaut man sich die Videos im Wiederaufnahmeantrag an sieht jeder, dass man von feinen Plastikteilchen oder Partikeln weit entfernt ist.

Dies wird auch den Entscheidern am LG Kassel nicht entgehen.

Darüberhinaus kann man sich bei feinen Plastikteilchen und Partikeln vorstellen wie viel oder besser wie wenig Material Dr. Sandler zur Verfügung stand.

Vielleicht konnte Dr. Sandler deswegen keinen der verschiedenen zu untersuchenden Bauschäume eindeutig zuordnen und nur näherungsweise das Spektrum bestimmen?


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26.08.2018 um 10:58
So was haben wir an "neuen" Erkenntnissen:

Keine Dämpfung des Überschallknalls, damit ist die Annahme des Tatgerichtes der Schalldämpfer funktioniere genauso gut oder besser als wie ein professioneller Schalldämpfer, widerlegt. Das dem Gericht bekannt gewesen ist das sich die Aussage zur Dämpfung lediglich auf den Mündungsknall bezieht und damit lediglich eine veränderte Geräuschentwicklung bei der Schussabgabe, aber keine Dämpfung der Lautstärke erfolgt, ist in den Urteilsgründen nicht anzunehmenden. Und verträgt sich auch nicht mit der Annahme, die beiden Frauen hätten selig geschlafen.

Der Rückstoßlader wird durch eingesaugten Bauschaum häufig blockiert, diese Ladehemmung muss immer manuell behoben werden. Dies verunmöglicht das angenommene dynamische Tatereignis.

Es wurden bei jedem Beschussversuch Splitter von PET vorgefunden, dies ist mit dem Tatortbefund neben dem Schaumflocken keinerlei Plastik gefunden zu haben nicht vereinbar.

Auch wird die PET-Flasche meist schon nach vier Schüssen derart zerstört, das größere Bauschaumteile ausgeworfen werden, auch hierzu konnte kein entsprechender Befund am Tatort gesichert werden. Und ist auch nicht mit der Überzeugung die Bauschaum gefüllte PET Flasche könne über zehn Schüsse hinweg funktionsfähig sein zu vereinbaren.

Der Bauschaum in der Flasche wird bei jedem Schuss komprimiert, erschüttert und zerwirkt, dadurch wird mit Zunahme der Schüsse der Bauschaumkörper immer weiter zerstört und so immer mehr Schaumflocken ausgetragen. Dies ist mit dem "auffälligen" Tatortbefund:

"Im gesamten Bereich des im Schlafzimmer des ersten Obergeschosses und des Dach- geschosses jeweils stehenden Bettes hätten sich zudem gleichartig aussehende feine Plastikteilchen bzw. Partikel befunden, wobei aber - je ‚höher‘ man im Hause gekom- men sei – zunehmend weniger Partikel aufgefunden worden seien."

und der "Schusskanalhypothese" nicht übereinstimmend.

Auch wird Bauschaum in die Patronenhülse gesogen und verbleibt dort teils angeschmort. Solche Patronenhülsen mit Bauschaum wurden nicht gefunden.

Die Verwendung eines PET-Bauschaum-Primitivschalldämpfers und Varianten davon können sicher ausgeschlossen werden.


Es entfallen dadurch nunmehr die Indizien um die Recherchehandlung und der Ausdruck der Anleitung Silencer vom Arbeitsplatz des Verurteilten.

Vermeintliches (Täter-) Wissen um den (wahren) Durchsuchungsgrund der Polizei und dessen Leugnung in der polizeilichen Vernehmung.

Die bewusste Zerstörung des Computers am Arbeitsplatz durch den Verurteilten um mit der Entsorgung Datenspuren zu beseitigen.


Es verbleiben Tatmotive wie die Lärmbelästigung durch die Nachbarn.

Die hierauf gerichtete aber erfolglose Bewältigungsstrategie des Verurteilten.

Die Gelegenheit zur Tat und Kenntnisse über die besonderen Lebensumstände der Tatopfer.

Und sekundäre Spuren von Schmauch an drei sichergestellten Gegenständen aus dem Haushalt des Verurteilten.

Diverse Nachtathandlungen wie Internetrecherche zu Ermittlungsthemen, sowie die Unwahrheiten bei der Befragung durch die Polizei.

Es dürfte mit einer freien Beweiswürdigung nicht mehr vertretbar sein, Anzunehmen nach Berücksichtigung der neuen Tatsachen und Beweismittel wäre eine andere Entscheidung des erkennenden Gerichtes nicht zu erwarten gewesen.


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26.08.2018 um 11:16
@Rüdiger

Danke für die sehr sachliche Zusammenfassung!

Bleibt zu hoffen, dass das LG Kassel deine Einschätzung teilt.


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26.08.2018 um 12:34
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Der Rückstoßlader wird durch eingesaugten Bauschaum häufig blockiert, diese Ladehemmung muss immer manuell behoben werden. Dies verunmöglicht das angenommene dynamische Tatereignis.
Das halte ich für Hörensagen. Das nach jedem Schuss manuell geladen werden muss, sehe ich nicht als gegeben, könnte aber möglicherweise nach einer gewissen Schussserie nötig werden.
Diese Ladehemmung wird immer manuell behoben werden müssen, aber wann und wie schnell diese eintritt, ist reines spekulieren. Einen dynamischen Tatablauf sehe ich also nicht gefährdet.
Zumal ja so oder so einmal komplett durchgeladen wurde, nachdem das Magazin leer war.
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Auch wird die PET-Flasche meist schon nach vier Schüssen derart zerstört, das größere Bauschaumteile ausgeworfen werden, auch hierzu konnte kein entsprechender Befund am Tatort gesichert werden. Und ist auch nicht mit der Überzeugung die Bauschaum gefüllte PET Flasche könne über zehn Schüsse hinweg funktionsfähig sein zu vereinbaren.
Wie mehrfach angemerkt, mit dem richtigen, nach Anleitung gebauten SD wäre es vielleicht eben doch möglich gewesen.
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Der Bauschaum in der Flasche wird bei jedem Schuss komprimiert, erschüttert und zerwirkt, dadurch wird mit Zunahme der Schüsse der Bauschaumkörper immer weiter zerstört und so immer mehr Schaumflocken ausgetragen.
Denkbar wäre, wie auch in der Anleitung vorgeschlagen, Verpackungschips aus Bauschaum zu verwenden. Vielleicht hätte diese Füllmethode ein anderes Ergebnis gehabt, wurde nie Verifiziert, s.o.

Diese Verpackungsflocken hätten vielleicht einer Belastung besser standgehalten, und wären eben nicht "zerwirkt" worden, sondern u.U. in größeren, aufsammelbaren Flocken ausgetreten - es ist immerhin möglich und hätte, da es in der Anleitung erwähnt wurde, geprüft werden müssen.
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Auch wird Bauschaum in die Patronenhülse gesogen und verbleibt dort teils angeschmort. Solche Patronenhülsen mit Bauschaum wurden nicht gefunden.
Auch da bin ich nicht grundsätzlich sicher, ob das so zutrifft, aber ich gehe davon aus, dass die Gutachter das so festgestellt haben?

Ist es nicht möglich, dass der Täter nur draußen und im Untergeschoss den SD verwendete? Daher abnehmende Spuren nach oben?


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26.08.2018 um 13:21
@EinElch

Es entspricht alles dem Wiedraufnahmevorbringen , mit den dort experimentell unterlegten Ermittlungen.

Gutachten schließen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Verwendung einer mit Bauschaum gefüllten PET-Flasche aus.

Diese Variante der Tatausführung ist in den Urteilsgründen festgelegt.

Die Verpackungschips bestehen aus Polystyrol (PS) oder Maisstärke, diese Materialien wurden nicht aufgefunden.

Zur verfassungskonformen Auslegung der Wiederaufnahmevorschrift sei wiederholend auf das Urteil des Verfassungsgerichtes verwiesen (2 BvR 93/07, 16. Mai 2007)

Was unteranderem es dem Wiederaufnahmegericht verbietet den neuen Tatsachen und Beweismitteln, deswegen keine Erheblichkeit beizumessen, weil eine alternative Tatausführung vermutet wird. Diese bedürfe grundsätzlich einer neuerlichen Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung.

Weiterhin ist die Richtigkeit der Gutachten, sowie der zugedachte Erfolg zu unterstellen, es sei denn sie sind unwahr oder denkgesetzlich unmöglich. Lediglich die Entscheidungserheblichkeit ist durch das Wiederaufnahmegericht einer freien Beweiswürdigung zu unterziehen.

(OLG München 3 Ws 367, 368, 461, 462/15, 21.07.2015)


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26.08.2018 um 13:30
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Die Verwendung eines PET-Bauschaum-Primitivschalldämpfers und Varianten davon können sicher ausgeschlossen werden.
Na, es können nicht alle Varianten, schon gar nicht „sicher“, ausgeschlossen werden, wie@EinElch schon dargelegt hat. Zumal sich nicht wegleugnen läßt, dass nun einmal Bauschaumpartikel am Tatort gefunden wurden.
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:Es entfallen dadurch nunmehr die Indizien um die Recherchehandlung und der Ausdruck der Anleitung Silencer vom Arbeitsplatz des Verurteilten. Vermeintliches (Täter-) Wissen um den (wahren) Durchsuchungsgrund der Polizei und dessen Leugnung in der polizeilichen Vernehmung. Die bewusste Zerstörung des Computers am Arbeitsplatz durch den Verurteilten um mit der Entsorgung Datenspuren zu beseitigen.
Klar, wenn man den Selbstbau-Bauschaum-SD irgendwie wegbekommt, wäre die genannte Indizienkette weitaus schwächer. Aber bekommt man mit dem WA-Antrag jede mögliche Variante eines Selbstbau-SD nach Anleitung weg?


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26.08.2018 um 13:41
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber bekommt man mit dem WA-Antrag jede mögliche Variante eines Selbstbau-SD nach Anleitung weg?
Diese Frage müsste in einer neuerlichen Beweisaufnahme geklärt werden. Jedenfalls hat das erkennende Gericht, dem ja der Inhalt der "Bauanleitung" bekannt war, die dort bezeichneten Variationsmöglichkeiten ausgeschlossen oder zumindest für irrelevant erachtet, an diese Beweiswürdigung ist das Wiederaufnahmegericht gebunden.
Zitat von RüdigerRüdiger schrieb:(OLG München 3 Ws 367, 368, 461, 462/15, 21.07.2015)



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26.08.2018 um 18:07
@Ma_Ve
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Dies wird auch den Entscheidern am LG Kassel nicht entgehen.
War das Thema im Wiederaufnahmeantrag? Oder ist das einer der Dinge, die so offensichtlich sind, dass sie gar nicht erwähnt werden müssen?


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