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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

27.08.2018 um 00:14
@Andante
Schalldämpfer sind noch deutlich schwieriger zu bekommen als eine Waffe.
Tatsächlich bekommt man Waffen in entsprechenden Kreisen nahezu hinterher geworfen, ich habe mal eine Serie für die Zeitung über die Obdachlosen/Junkies unserer Stadt geschrieben, selbst da bekam ich welche angeboten.
SD sind schon ziemlich selten, die wenigsten Händler haben sowas auf Tasche rumliegen. Sind in DE auch streng reguliert.
Aber ausgeschlossen ist es natürlich nicht!

(1000 Seiten rücken näher!)

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27.08.2018 um 00:18
@EinElch

Herr Erbinger meint, dass man Überreste eines professionellen DichtscheibenSD am Tatort hätte finden müssen, wenn so einer verwendet worden wäre. Hat man aber nicht, ganz abgesehen davon, dass ein Alternativtäter ja genauso Schwierigkeiten gehabt haben müsste, an so ein professionelles Teil zu gelangen

Preisfrage: Wenn es kein DichtscheibenSD war, woher kommt dann der Bauschaum???


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27.08.2018 um 00:36
Zitat von AndanteAndante schrieb:unterbricht das die Indizienkette?
Es benötigt immerhin einen alternativen Tathergang und damit das Ersetzen einer (möglicherweise!) entscheidungserheblichen Tatsache, welches dem Wiederaufnahmegericht nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht erlaubt ist. Also: Wäre möglich, ja. Du musst ja aus Sicht des erkennenden Gerichts beurteilen, wie wichtig war der
Bauschaumflaschenschalldämpfer. Und weil darauf im Urteil so viel herumgeritten wurde, kann man zu dem Ergebnis kommen, dass es dem Gericht wichtig war, obwohl uns beiden der Bauschaumnachweis (egal, ob aus Flasche oder aus einem Kissen) gereicht hätte und wir das Spurenbild evtl. komplett vernachlässigt hätten.
Zitat von AndanteAndante schrieb:woher kommt dann der Bauschaum???

Vielleicht aus einem Kissen.
Das Wiederaufnahmegericht hat aber für diesen speziellen Fall von Bverfg quasi Kissenverbot bekommen.


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27.08.2018 um 00:41
@Seps13
Nach der Lektüre des ersten Gutachtens von Herrn Cachée aus 2017 habe ich mich in der Tat auch gefragt, warum jemand noch mühsam einen PET-Bauschaum-SD basteln sollte, wenn es ein PU-Sitzkissen viel besser tut, u.a. keine Probleme mit Ladehemmung durch eingesogenen Bauschaum.

Nur stand das famose PU-Sitzkissen ja nicht in der silencer-Anleitung....


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27.08.2018 um 01:18
Übrigens ist die Verwendung von PU-Schaumstoff-Verpackungsmaterialchips, wie in der silencer Anleitung erwähnt, noch nicht vom Tisch. Varianten mit diesen Füllmaterial in (zB mit Kunstharz ausgegossenen, ggf noch mit Klebeband umwickelten) PET-Flaschen mitsamt einem sich daraus ergebenden Spurenbild sind offenbar nie getestet/untersucht worden.

Mag ja sein, dass Verpackungschips heutzutage, der Biowelle geschuldet, gottlob aus biologisch abbaubarer Maisstärke hergestellt werden können. Es gab sie aber, zur Tatzeit allemal, auch aus PU.


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27.08.2018 um 06:42
Zitat von monstramonstra schrieb:Das würde bedeuten, dass ein falsches bzw. überholtes Gutachten nie mit einer WAV angegriffen werden kann. Oder sehe ich das falsch?
Ich würde eher vermuten dass neue gutachterliche Methoden nur dann einen ausreichenden Grund für ein WAV liefern, wenn dadurch Erkenntnisse gewonnen werden können die dem Urteil in wesentlichen Punkten widersprechen. Andernfalls könnte man ja tatsächlich mit jeder neuen Kamerageneration routinemäßig einen Antrag stellen.


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27.08.2018 um 07:28
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, die Gutachten der Verteidiger sagen eben nur, dass es nicht so geht, wie sie vermuten, dass Pfoser es gemacht hat. Mehr nicht. Diese engherzige Fokussierung auf die vermutete Pfoser-Anordnung im WA-Antrag greift mE zu kurz, weil das Gericht ja gerade nicht gesagt hat, das eine der Pfoser Varianten zum Einsatz gekommen sein MUSS.
Kann es sein, dass das LG das hier das völlig offen lässt, zugleich aber mit der Pfoser-Einlassung begründet, dass es funktioniert (irgendwie)?

Meine Interpretation der Begründung sieht da anders aus, weil eben (schon im Feststellungsteil) nicht abstrakt von einer "schalldämpfenden Konstruktion auf Grundlage der PDF-Anleitung" die Rede ist, sondern relativ konkret von einer "PET-Flasche" mit Bodenloch. Das Gericht legt sich ja in seinem Urteil gerne fest, es ist alles "zweifelsfrei", ich erinnere nur an die Festlegung auf eine Waffe der "Marke Walther P38" (weil die so einen schönen langen Lauf hat). So auch hier. In der Begründung setzt sich das dann fort, da wird die Konstruktion m.E. ziemlich festgeklopft und andere Varianten (Kunstharz, Verklebungen) der Anleitung überhaupt nicht diskutiert.

Ich denke ja auch, ein Offenlassen der genauen Konstruktion und eine Verurteilung wären bei Indizienlage möglich gewesen. Aber dann wäre eine detaillierte Darstellung, dass es (generell) funktionieren kann, notwendig gewesen. Und dann hätte das Gericht sagen können: "So hätte es laufen können, wir wissen es nicht genau, weil andere Möglichkeiten denkbar sind." Eine solche Denke ist dem Gericht im Urteil aber fremd. Es legt sich zu gerne "zweifelsfrei" auf konkrete Abläufe, Motive und Tatmittel fest. Deshalb wirkt das Urteil so bombenfest, so unerschütterlich. Aber es verschleiert damit die Tatsachen.

Es steht dem Gericht natürlich andererseits frei, eine feste Überzeugung zu entwickeln, die sich auf eine oder einige Varianten konzentriert. Aber dafür bedarf es dann einer Begründung. Eine reine Spekulation ist m.E. nicht zulässig. Die Begründung fehlt aber m.E. hier, sonst hätte die Funktionsweise Pfoser eben genauso genau dargestellt und erläutert werden müssen.

Eine offene Feststellung, die (alle) Varianten offen lässt, die darf m.E. nicht zu Lasten des Angeklagten gehen. Wenn das Gericht einen Tatablauf möglichst offen lässt, sich nicht festlegt und sagt: "Bauschaum hier, Bauschaum dort, das reicht!", dann müssten solche offenen Festlegungen eigentlich - nach meinem laienhaften Rechtsempfinden - einfacher angreifbar sein, als umgekehrt. Es muss jedenfalls eine (im Grundsatz konkret oder abstrakt potentiell) angreifbare Begründung geben, warum die PDF-Anleitung geeignet ist, die Spuren am Tatort zu verursachen.

Wenn es im Urteil heißen sollte, "Der SV Pfoser hat es versucht und es hat geklappt!" und es fehlt jede weitere Erläuterung, dann ist ungefähr so wie das berühmte Verteidigerwort: "Der Angeklagte ist freizusprechen, weil er mir glaubhaft versichert hat, dass er unschuldig ist."


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27.08.2018 um 08:10
@falstaff
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Andernfalls könnte man ja tatsächlich mit jeder neuen Kamerageneration routinemäßig einen Antrag stellen.
Oder man "kauft" sich ein entsprechendes Gutachten und kann dann eine neue Hauptverhandlung "erzwingen"...

Die Aussage in dem von @Deus_ex_Machin verlinkten Dokument ist da sehr deutlich.


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27.08.2018 um 08:28
Zitat von jaskajaska schrieb:Oder man "kauft" sich ein entsprechendes Gutachten und kann dann eine neue Hauptverhandlung "erzwingen"...
Diese Variante wäre gerade für hochsolvente Justizkunden wie Bence Böhringer interessant. Irgendwie beruhigend dass der mit seinen unbegrenzten Mitteln trotzdem nicht in der Lage war, sein Urteil auszuhebeln und dass die begleitende Kampagne inklusive äußerst einseitigem Dokufilm ihr Ziel letztendlich nicht erreicht hat. Und das ist jetzt nicht so OT wie es klingt - hier schwingt ja doch immer auch die Frage mit, wie stark öffentliche Kampagnen private Täterschicksale beeinflussen können.


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27.08.2018 um 08:39
Zitat von monstramonstra schrieb:Kann es sein, dass das LG das hier das völlig offen lässt, zugleich aber mit der Pfoser-Einlassung begründet, dass es funktioniert (irgendwie)?
In der Tat, so etwas lese ich da aus dem Urteil heraus.
Zitat von monstramonstra schrieb:Aber dann wäre eine detaillierte Darstellung, dass es (generell) funktionieren kann, notwendig gewesen.
Ja, das wäre schön, wenn das im Urteil stehen würde. Deshalb hatt ich ja die Idee, dass im Protokoll etwas dazu stehen würde, wie die Pfoser-Bauten im einzelnen aussahen, wovon dann mindestens eine funktioniert haben müsste. Auf der DVD sind ja nun mal nicht alle Testschüsse zu sehen, die P. gemachthat, es gab 10 weitere, die nicht auf Videocliüs enthalten sind, über die P. aber, so das Urteil, in der Beweisaufnahme berichtet hat. Was, wenn sich gerade daraus für das Gericht der Beweis ergeben hat, dass es funktioniert?
Zitat von monstramonstra schrieb:Das Gericht legt sich ja in seinem Urteil gerne fest, es ist alles "zweifelsfrei", ich erinnere nur an die Festlegung auf eine Waffe der "Marke Walther P38" (weil die so einen schönen langen Lauf hat).
Ja, die Walter war ja als einzige Möglichkeit aufgrund der Spurenlage verblieben, da gab es keine Varianten, deswegen konnte sich das Gericht im Gegensatz zum SD auf diese eine bestimmte Waffe festlegen.
Zitat von monstramonstra schrieb:Eine offene Feststellung, die (alle) Varianten offen lässt, die darf m.E. nicht zu Lasten des Angeklagten gehen. Wenn das Gericht einen Tatablauf möglichst offen lässt, sich nicht festlegt und sagt: "Bauschaum hier, Bauschaum dort, das reicht!",
Das ist ja nicht der alleinige Punkt. Man muss ihn im Zusammenhang mit der Silencer-Recherche sehen. Die Verurteilung basiert nicht allein auf dem Bauschaum, deshalb ist es falsch, sich ausschließlich auf diesen Punkt zu konzentrieren. Das Urteil begründet sehr wohl, dass die Verurteilung auf einer Inidzienkette beruht, aus der sich schlussendlich die Verwendung eines SD nach silencer-Anleitung (genaue Bauweise nicht mehr feststellbar) ergibt, da unstrittig Bauschaum am Tatort vorhanden war.


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27.08.2018 um 08:56
Zitat von jaskajaska schrieb:Oder man "kauft" sich ein entsprechendes Gutachten und kann dann eine neue Hauptverhandlung "erzwingen"...
Dieses hier?

https://www.strate.net/de/dokumentation/Sabolic-Nichtabhilfebeschluss-LG-Hamburg-2018-08-28.pdf

Dort entnehme ich nichts derlei.

Diese verlinkte (sehr sorgfältige und gut nachvollziehbare) Entscheidung verlangt mitnichten bei einem Wiederaufnahmeantrag eine Auseinandersetzung mit allen Indizien einer Entscheidung. Vorliegend hätte es aber dieser Auseinandersetzung bedurft, weil die im Gutachten vorgebrachten Tatsachen nach Ansicht des LG Hamburg nicht geeignet waren, die Entscheidung des erkennenden Gerichts auszuhebeln. Das wusste Strate sicher, aber er hat sich die Mühe gespart. Es hätte auch nichts gebracht.

Ansonsten kenne ich den Fall nicht, kann ihn also nicht bewerten.

Hier im Fall Darsow ist das Wiederaufnahmegesuch darauf gerichtet, den Zusammenhang zwischen den Bauschaum-Spuren am Tatort und der Bauschaum-PDF-Anleitung zu kappen. Dann bedarf es einer Auseinandersetzung mit anderen Indizien nicht. Da der Zusammenhang auch offensichtlich ist, muss der Antrag keine weiteren Ausführungen machen.

Der Knackpunkt wäre jedoch, ob das Gericht, das über das Wiederaufnahmegesuch entscheidet, die Ergebnisse der Hauptverhandlung zu Lasten des Angeklagten uminterpretieren darf. Also von "PET-Flasche mit Bodenloch und Bauschaum" zu "irgendeiner Konstruktion mit Bauschaum, die funktioniert". Für mich bleibt das Problem, dass letztlich nicht schlüssig erklärt wird, wie die Spuren zu Stande kamen, sondern dieses wird im Urteil nur behauptet.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ja, die Walter war ja als einzige Möglichkeit aufgrund der Spurenlage verblieben, da gab es keine Varianten, deswegen konnte sich das Gericht im Gegensatz zu, SD auf diese eine bestimmte Waffe festlegen.
Doch, es gibt Varianten, auch mit langem Lauf: P08, P38, P1. Und auch da sagt das Gutachten Winkelsdorf, die vom Gutachter Pfoser angenommene Schalldämpfung wäre bei einem langen Lauf mit der eingesetzten Munition nicht erzielbar gewesen (Überschallknall).


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27.08.2018 um 09:04
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Schalldämpfer sind noch deutlich schwieriger zu bekommen als eine Waffe.
Das ist interessant. Vor diesem Hintergrund würde der Nachweis eines benutzten Profischalldämpfers für mich die Indizienkette Recherche nach Schalldämpferalternative und tatsächliche Nutzung beim Mord unterbrechen. So wäre es auch, wenn die Tolls auf ganz andere Weise umgebracht, z. B. erstochen worden wären. Auch da wäre der Zusammenhang nicht mehr gegeben, obwohl AD natürlich trotzdem der Täter sein kann. Aber der Mittelpunkt der ihn überführenden Indizien, der "Kettenverschluss" entfiele.
Zitat von AndanteAndante schrieb:warum jemand noch mühsam einen PET-Bauschaum-SD basteln sollte, wenn es ein PU-Sitzkissen viel besser tut, u.a. keine Probleme mit Ladehemmung durch eingesogenen Bauschaum.
Das Kissen würde die Indizienkette nicht unbedingt unterbrechen, weil es eben eine laienhafte Alternative zum evtl. bei der Schussprobe nicht so praktikablen Flaschenschalldämpfer war. Aber wie gesagt, ein Kissen dürfte wohl erst in einer neuen Hauptverhandlung Verwendung finden.


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27.08.2018 um 09:05
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das ist ja nicht der alleinige Punkt. Man muss ihn im Zusammenhang mit der Silencer-Recherche sehen.
Was sind denn, deiner Meinung nach, weitere Punkte?

In welchem Zusammenhang siehst du die Silencer Recherche?


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27.08.2018 um 09:14
Zitat von monstramonstra schrieb:Doch, es gibt Varianten, auch mit langem Lauf: P08, P38, P1. Und auch da sagt das Gutachten Winkelsdorf, die vom Gutachter Pfoser angenommene Schalldämpfung wäre bei einem langen Lauf mit der eingesetzten Munition nicht erzielbar gewesen (Überschallknall).
Es wurde, und so steht es auch im Urteil, von Experten festgestellt, dass es eine P 38 war und nichts anderes. Die entsprechende Passage des Urteils ist hier sogar mal im Thread eingestellt worden. Die These von Herrn Cachée mit dem kurzen Lauf wird von Herrn Erbinger nicht eindeutig bestätigt. Das wurde hier ja schon diskutiert.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Was sind denn, deiner Meinung nach, weitere Punkte?

In welchem Zusammenhang siehst du die Silencer Recherche?
Na, erstens das Motiv, weitere Indizien wie die Siche nach alternativen Wohnmöglichkeiten, die Beobachtungen des Zeugen K., dass AD sich an seinem ArbeitsPC zu schaffen machte, die weiteren Recherchen zu Rechtsschutz bei Strafverteidigung, die Schmauchspuren an der Hose, die eben nachweislich nicht aus der BW-Zeit stammen etc. Wir müssen doch nicht ständig wiederholen, dass jedes einzelne Indiz für sich oder auch zwei davon keinesfalls für eine Verurteilung ausreichen, die Indizien in ihrer Geamtheit aber schon.


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27.08.2018 um 09:25
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es wurde, und so steht es auch im Urteil, von Experten festgestellt, dass es eine P 38 war und nichts anderes.
Nein. Ich habe das ausführlich zitiert. S. 104.


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27.08.2018 um 09:25
Ich finde auch interessant, dass er den Bauschaum einfach und unentdeckt bei der Arbeit mitgehen lassen konnte, weil dieser dort "für jeden zugänglich" gelagert wird.

Spoiler
Bauschaum ArbeitOriginal anzeigen (0,6 MB)



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27.08.2018 um 09:27
Offen gelassen wurde hier nichts. Wäre auch nicht gegangen. Da der Gesetzgeber einen klaren Tatnachweis verlangt und hier schon Zweifel ein Hinderungsgrund darstellen können. Ein vager Verdacht oder Vermutung reicht ja noch nichtmal für eine Anklage.

Wie gesagt die Tatsachen sind in diesem Fall begrenzt. Die Aufklärungsbemühungen des erkennenden Gerichtes ebenfalls.

Jedenfalls lässt das Urteil aber keine Zweifel am Ergebnis der Beweiswürdigung aufkommen.


"nicht nur „absolut möglich und erklärbar" ist, vielmehr...erschließt sich zur zweifelsfreien Gewissheit...selbstgebauter Schalldämpfer bestehend aus einer mit Bauschaum befüllten PET-Flasche genutzt wurde...auch unter
weiterer Berücksichtigung...der Bauanleitung des PDF-Dokuments der Internetseite „www.silencer.ch"

Hieran ist das Wiederaufnahmegericht gebunden. Es kann lediglich im Freibeweis prüfen ob die neuen Beweise oder Tatsachen entscheidungserheblich sind.

Ich denke es macht keinen Sinn, die Rekonstruktion des Urteils nunmehr wieder für die Würdigung der Wiederaufnahmegründe heranzuziehen.

"Erst suchen wir nach einer Erklärung für das Spurenbild. Wenn diese (Schusskanal-) Hypothese unhaltbar ist, muss es irgendwie anders passen".


Urteilsgründe Seite 117:

"Dass unter Berücksichtigung alldessen - was für sich schon die Überzeugung der Kammer für den Gebrauch eines solchermaßen konstruierten Schalldämpfers „Marke Eigenbau " bei der
Tatausführung im Sinne der getroffenen Feststelllungen finden lässt , weil eine andere Ursache
für das Vorhandensein der tatortfremden und mithin erkennbar tatbezogenen verschmauchten
Bauschaumteilchen nicht plausibel erklärbar ist - dessen Verwendung im Sinne des Resümees
des Sachverständigen Dr. Schulze nicht nur „absolut möglich und erklärbar" ist, vielmehr bei
der Tat tatsächlich ein selbstgebauter Schalldämpfer bestehend aus einer mit Bauschaum
befüllten PET-Flasche genutzt wurde , erschließt sich zur zweifelsfreien Gewissheit auch unter
weiterer Berücksichtigung der dahingehenden Ausführungen des Sachverständigen Pfoser ,
der Augenscheinsnahme eines von ihm gedrehten Videos hinsichtlich seiner Tests mit - nach
der Bauanleitung des PDF-Dokuments der Internetseite „www.silencer.ch"
selbst angefertigten Schalldämpfern und seinen Erläuterungen dazu:"


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27.08.2018 um 09:28
Zitat von AndanteAndante schrieb:Na, erstens das Motiv, weitere Indizien wie die Siche nach alternativen Wohnmöglichkeiten, die Beobachtungen des Zeugen K., dass AD sich an seinem ArbeitsPC zu schaffen machte, die weiteren Recherchen zu Rechtsschutz bei Strafverteidigung, die Schmauchspuren an der Hose, die eben nachweislich nicht aus der BW-Zeit stammen etc. Wir müssen doch nicht ständig wiederholen, dass jedes einzelne Indiz für sich oder auch zwei davon keinesfalls für eine Verurteilung ausreichen, die Indizien in ihrer Geamtheit aber schon.
Das findest du ausreichend, um jemanden zu verurteilen?


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27.08.2018 um 09:28
@monstra Auf Seite 104 wird die Auffindesituation der Opfer beschrieben.


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27.08.2018 um 09:29
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:In welchem Zusammenhang siehst du die Silencer Recherche?
Die Silencer Recherche zeigt, dass sich Darsow mit dem Thema "lautloses Schießen" auseinandergesetzt hat.

Und bevor jetzt wieder das Argument kommt "dann müssten aber hunderte erschossen worden sein, weil es hundert Zugriffe aus der Umgebung auf die Silencerseite gab":

1. 100 Zugriffe heißt nicht, dass 100 verschiedene Personen in der Umgebung recherchiert haben.

2. Ein Zugriff auf eine silencer Webseite heißt nicht automatisch, dass man hinterher einen Mord begehen muss. Wenn allerdings der Nachbar
eines Mordopfers der ein gutes Motiv und Tatgelegenheit hatte zuvor nach einem Schalldämpfer recherchiert hat von dem Spuren am
Tatort gefunden wurde, wird eine solche Recherche aber plötzlich zum validen Indiz - und zwar völlig zurecht.

So wie ich das den juristisch wirklich fundierten Beiträgen auf den letzten Seiten entnehme, hätte der WA-Antrag nur dann eine gute Chance wenn es gelingt nachzuweisen, dass kein solcher Schalldämpfer verwendet worden sein kann. Das würde immer noch nicht Darsow's Unschuld beweisen, aber ein wichtiges Indiz wegfegen.

Enthält der WA-Antrag eigentlich auch einen Angriff auf das Indiz der Recherche? Hier wurde doch auf hunderten Seiten immer wieder behauptet, dass der sogenannte Waffennarr diese Recherche ausgeführt haben könnte. Hat es dieses Argument ebenfalls nicht in den Antrag geschafft?


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