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Mordfall Stefan Lamprecht - 2. August 1995 in Berlin

932 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Berlin, Junge ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mordfall Stefan Lamprecht - 2. August 1995 in Berlin

13.12.2021 um 11:50
Zitat von abberlineabberline schrieb:Wäre der Täter von außerhalb gekommen, hätte er zumindest Ortskenntnisse haben müssen, denn ein Zufallsopfer unbemerkt in der Stadt zu verstecken, ohne sich auszukennen, halte ich für schwierig
Ich glaube nicht, dass der Täter von außerhalb gekommen ist. Ebenso erscheint es mir als sehr unwahrscheinlich, dass ein Täter extra aus Kiel anreiste, um den Jungen aufzulauern, mit Alkohol zu betäuben, sexuell zu missbrauchen und seinen Sadismus an den Jungen auszulassen.

Ich gehe stark von einer Vorgehensweise aus wie im Fall Georgine Krüger. Ein Täter, der Stefan in ein Mietshaus mit irgendeinem Vorwand lockte, sich an den Jungen sexuell vergang und ihm in seinem Keller zwischenlagerte bevor er ihn mit dem Hausmüll entsorgte. ( Stichpunkt Braunkohlereste)

Bei so einer abscheulichen Tat hätte mir das als Ermittler keine Ruhe gelassen. Damals gab es noch keine zentrale Datenbank, wo Sexualstraftäter gespeichert gewesen sind, um einzugrenzen, ob in der Nähe der Strecke, die Stefan gegangen ist, einschlägige Männer mit diversen Vorstrafen wohnhaft waren.

Man konnte die Wegstrecke rekonstruieren. Vielleicht hätte es Sinn gemacht über das örtliche Einwohnermeldeamt sämtliche Anwohner zu überprüfen um den Täterkreis einengen zu können. Das ist ein enormer Aufwand und sehr zeitintensiv, aber es wäre vielleicht zielführend gewesen. Es wurden ja auch nur einige Keller überprüft, wo die Vermutung nahe lag, dass sich Braunkohle im Keller befand. Ich bin mir sicher, dass man so vielleicht auch den Keller hätte ausfindig machen können, wo der Junge die Braunkohleanhaftung her hatte, welche man am Leichnam fand. Heute wäre es sicher auch möglich wenn man Proben genommen hätte, um dies labortechnisch festzustellen. Wenn man mittlerweile selbst anhand kleinster Erdanhaftungen feststellen kann, wo genau eine Leiche abgelegt worden ist, wäre das sicher auch machbar. Das ist mit Kosten und enormen Zeitaufwand verbunden. Keine Frage.

Stefan war ja auch nicht der einzige Junge der innerhalb von wenigen Jahren in Berlin verschwand. Und dem Verletzungsbild nach zu urteilen, hat dieser Täter eine solche Tat möglicherweise nicht zum ersten Mal begangen.

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13.12.2021 um 12:23
@Coldcases
Seh ich ähnlich. In einem dieser x Krimipodcasts wurde gesagt, dass Stefan gesagt haben solle, dass er "ältere Freunde habe, bei denen er rauchen oder Computer spielen dürfe". Und das irgendein Erwachsener auch mal angerufen haben soll.
Gibt es hierzu eine Quelle? Der Podcast zählt nicht, aber es wäre interessant zu wissen. Wenn ich das richtig verstanden hab, war das noch in Kiel.
Was war eigentlich mit der Anzeige, da kam auch nie was bei rum? Müssen die Eltern da nicht bei sein, wenn ein Kind jemanden anzeigt?
Was den Täter angeht, tu ich mich auch schwer damit zu glauben, dass er vorher oder nachher nie auffällig wurde, vielleicht mit anderen Dingen als Mord.


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Mordfall Stefan Lamprecht - 2. August 1995 in Berlin

13.12.2021 um 13:31
Zitat von abberlineabberline schrieb:Seh ich ähnlich. In einem dieser x Krimipodcasts wurde gesagt, dass Stefan gesagt haben solle, dass er "ältere Freunde habe, bei denen er rauchen oder Computer spielen dürfe". Und das irgendein Erwachsener auch mal angerufen haben soll.
Es wurde damals in einer älteren Reportage, sowie diversen Zeitungsberichen gesagt, dass Stefan als er bei seiner Mutter und Schwester in Kiel lebte von einem unbekannten Mann sexuell missbraucht worden sein soll und vorhatte Anzeige zu erstatten. Äußerst schwammig, warum es dazu nicht kam? Seine Schwester sagte, dass Stefan begann Bilder mit Totenköpfen zu malen. Das nahm man wohl zum Anlass, dass der Junge zum Schweigen gebracht werden sollte und ihm nach Berlin folgte. So wirklich glaube ich das nicht.

Ich glaube aber nicht, dass dieser Mann für Stefans Tod verantwortlich ist. Das ist jemand gewesen, der in der Nähe Schönhauser Allee/Berliner Straße gelebt haben muss. Da vermutete die Polizei ja auch den Stellplatz des Müllcontainers, wo die Leiche entsorgt worden ist.



Der Täter hatte keinen PKW und wird den Jungen in der Wohnung missbraucht und getötet haben und ihm dann später im Keller zwischengelagert haben. Davon gehe ich sehr stark aus. Das birgt für einen Täter ohne PKW ein sehr hohes Risiko eine Leiche in blauen Plastiksäcken im Müllcontainer zu entsorgen. Es kann jemand immer mal etwas verlieren. Seine Geldbörse versehentlich im Müll wegschmeissen und danach suchen. Das ist schon sehr viel Glück auf Tätersseite im Spiel gewesen.

Die Strecke die Stefan zurücklegte, ist ca. 2.5 Kilometer lang. Ich verstehe es bis Heute nicht, warum dieser Fall nicht aufgeklärt werden konnte. Es gab/gibt da so viele Ermittlungsansätze, Indizien auf einen möglichen Ablageort, ein Verletzungsbild, ein Täterprofil die Wegstrecke, welche man rekonstruieren konnte, dass es mir ein absolutes Rätsel ist, warum man in diesem Fall nicht weiterkam.

Da ist die Frage schon absolut berechtigt, was haben die da damals eigentlich ermittelt?


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Mordfall Stefan Lamprecht - 2. August 1995 in Berlin

13.12.2021 um 14:04
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Die Strecke die Stefan zurücklegte, ist ca. 2.5 Kilometer lang. Ich verstehe es bis Heute nicht, warum dieser Fall nicht aufgeklärt werden konnte.
Aber woran kann man denn eindeutig festmachen, dass ausgerechnet an dieser Strecke auch die Tat passiert sein muss, also z. B. in einem Wohnhaus, an dem Stefan vorbeikam? Was, wenn der Täter es, wie auch immer, geschafft hat, dass Stefan ihm irgendwo hin folgt, in eine Wohnung die weiter entfernt liegt? In einer Millionenstadt wie Berlin macht dass dann schon einige Leute mehr aus, die man befragen müsste, selbst wenn es noch im gleichen Kiez ist (wovon man ja anscheinend ausgeht, weil der Müll von dort kam. Was aber streng genommen auch nur bedeutet, dass er dort in eine Mülltonne geworfen wurde....).

Und mit der Frage "Haben Sie Stefan umgebracht?" ist es ja nicht getan, weil natürlich jeder darauf antworten wird: "Nein, natürlich nicht!". Mal abgesehen davon, dass auch nicht jeder, der dort in der Gegend zu dieser Zeit war, dort auch dauerhaft gewohnt hat bzw. offiziell angemeldet war. Wie will man jemanden ermitteln, der nie offiziell gemeldet war und längst wieder ganz woanders lebt?


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Mordfall Stefan Lamprecht - 2. August 1995 in Berlin

13.12.2021 um 14:29
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Aber woran kann man denn eindeutig festmachen, dass ausgerechnet an dieser Strecke auch die Tat passiert sein muss, also z. B. in einem Wohnhaus, an dem Stefan vorbeikam? Was, wenn der Täter es, wie auch immer, geschafft hat, dass Stefan ihm irgendwo hin folgt, in eine Wohnung die weiter entfernt liegt? In einer Millionenstadt wie Berlin macht dass dann schon einige Leute mehr aus, die man befragen müsste, selbst wenn es noch im gleichen Kiez ist (wovon man ja anscheinend ausgeht, weil der Müll von dort kam. Was aber streng genommen auch nur bedeutet, dass er dort in eine Mülltonne geworfen wurde....).
Ich glaube nicht, dass er noch stundenlang mit Stefan durch halb Berlin gelaufen ist, sondern den Jungen in der Nähe wo er wohnte, ansprach und mit einem Vorwand in seine Wohnung lockte.Theoretisch ist das natürlich denkbar, ich halte es aber für unwahrscheinlich. Die Gefahr für einen Täter mit dem Jungen gesehen zu werden, ist so klein nun mal nicht. Allerdings war es im Fall Krüger ja auch so, dass der Täter quasi in der Nachbarschaft wohnte und nur kurz vor ihrem Zuhause das Mädchen abpasste. Ich sehe das schon Paralellen.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Und mit der Frage "Haben Sie Stefan umgebracht?" ist es ja nicht getan, weil natürlich jeder darauf antworten wird: "Nein, natürlich nicht!". Mal abgesehen davon, dass auch nicht jeder, der dort in der Gegend zu dieser Zeit war, dort auch dauerhaft gewohnt hat bzw. offiziell angemeldet war. Wie will man jemanden ermitteln, der nie offiziell gemeldet war und längst wieder ganz woanders lebt?
Nein, aber wie ich schon schrieb, konnte man aufgrund der Ermittlungen den möglichen Tatort einschränken und Stefans Weg rekonstruieren. Dann überprüfe ich halt jeden Anwohner, hole mir die Daten über das Einwohnermeldeamt, wer wann wo gewohnt hat zu der Zeit, befrage die komplette Nachbarschaft, ob es bei irgendjemanden Auffälligkeiten gab. Wo wohnt ein alleinstehender Mann, ein Familienvater der sich merkwürdig verhielt, ein Mann der in der Vergangenheit wegen Sexualstraftaten auffällig geworden ist? In welchen Häusern befinden sich Keller, wo Braunkohle lagerte, pflastere den ganzen Weg den Stefan nahm mit Fahndungsplakaten voll. Und und und. Das ist aufwendig, zeitintensiv, kostspielig, durchaus. Aber wie wir wissen, ist auch erst Jahre später der Mörder von Georgine Krüger in der Nachbarschaft wegen Vergewaltigung aufgefallen, bevor man einen V-Mann einschleuste und den Täter dann überführte. Und von genau so einem Ansatz, bzw. Vorgehensweise könnte der Fahndungserfolg liegen diesen Fall doch noch aufzuklären.


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Mordfall Stefan Lamprecht - 2. August 1995 in Berlin

13.12.2021 um 15:07
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Mal abgesehen davon, dass auch nicht jeder, der dort in der Gegend zu dieser Zeit war, dort auch dauerhaft gewohnt hat bzw. offiziell angemeldet war.
Unwahrscheinlich. Es gibt in Deutschland eine Meldepflicht. Wer der nicht nachkommt und sich innerhalb von zwei Wochen meldet, zahlt ein sattes Bußgeld bis zu 1000 Euro. Spätestens durch den Vermieter, Wohnungsgenossenschaft/Mietvertrag, ist das dann wohl hinfällig mit der "Nichtanmeldung". So einfach ist es dann doch nicht unregistriert "undercover" irgendwo unentdeckt und völlig anonym in Deutschland zu wohnen und zu leben.


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Mordfall Stefan Lamprecht - 2. August 1995 in Berlin

13.12.2021 um 16:03
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Ich glaube nicht, dass er noch stundenlang mit Stefan durch halb Berlin gelaufen ist, sondern den Jungen in der Nähe wo er wohnte, ansprach und mit einem Vorwand in seine Wohnung lockte.
Von "stundenlang" habe ich ja auch gar nicht gesprochen. Sondern davon, dass sich die Zahl der potentiellen Täter ganz erheblich erhöht, schon wenn man nur eine Parallelstraße mit einbezieht, einfach weil Berlin so dicht besiedelt ist. Da muss man gar nicht weit laufen und schon gar nicht "stundenlang" um schon die doppelte oder dreifache Zahl von Leuten zu haben. In einem Kuhdorf mit sagen wir mal 150 Einwohnern ist es natürlich kein großer Unterschied, wenn man außer den Leuten in der Hauptstraße auch noch die in der Kirchstraße mit befragen muss.
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Es gibt in Deutschland eine Meldepflicht. Wer der nicht nachkommt und sich innerhalb von zwei Wochen meldet, zahlt ein sattes Bußgeld bis zu 1000 Euro
Ja, man darf in Deutschland auch keine Handtaschen klauen, Falschparken ist ebenfalls verboten. Beides passiert aber trotzdem relativ häufig. Und gerade in den unsanierten Altbauten damals war man damals oft froh, Mieter zu finden und hat nicht lange gefragt, Hauptsache derjenige hat, gerne auch bar, gezahlt. Das ist heute natürlich anders.


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Mordfall Stefan Lamprecht - 2. August 1995 in Berlin

13.12.2021 um 16:09
Selbstverständlich gibt es viele Personen in Deutschland, die sich nicht innerhalb von 14 Tagen nach einem Umzug umgemeldet haben. Ein Vermieter prüft das sicher nicht nach. Das ist auch gar nicht seine Aufgabe. Niemand ist verpflichtet seinem Vermieter Rechenschaft darüber abzulegen ob man sich korrekt umgemeldet hat.
Ich kenne persönlich jemand der sich 1 1/2 Jahre nach seinem Umzug noch nicht umgemeldet hatte, weil er es schlicht vergessen hat. Das ist niemand je aufgefallen. Wie denn auch? Woher soll ein Außenstehender wissen das die Person nicht mehr an der im Personalausweise hinterlegten Adresse wohnt?

Abgesehen davon kann man sich auch über eine längere Zeit hinweg in Berlin aufhalten, ohne dort einen gemeldeten Wohnsitz zu haben. Jemand kann auch bei Freunden/Familie wohnen.


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Mordfall Stefan Lamprecht - 2. August 1995 in Berlin

13.12.2021 um 16:12
@Coldcases
Ich hab mich mal deutlich länger als ein Jahr lang nicht umgemeldet. Dann kam nach der Ummeldung der Bußgeldbescheid. Ich glaub das waren 35€.

Es hat auch bis dahin niemanden interessiert, dass ich nicht umgemeldet war.


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Mordfall Stefan Lamprecht - 2. August 1995 in Berlin

13.12.2021 um 16:23
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Selbstverständlich gibt es viele Personen in Deutschland, die sich nicht innerhalb von 14 Tagen nach einem Umzug umgemeldet haben. Ein Vermieter prüft das sicher nicht nach. Das ist auch gar nicht seine Aufgabe. Niemand ist verpflichtet seinem Vermieter Rechenschaft darüber abzulegen ob man sich korrekt umgemeldet hat.
Darum ging es mir auch überhaupt nicht. Wie soll sowas denn in der Praxis funktionieren, wenn ein Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen wird, dass jemand dann völlig anonym in Deutschland über einen längeren Zeitraum leben kann, ohne das eine Behörde davon nichts mitbekommt, noch deren Aufenthaltsort gänzlich unbekannt ist? Das mag in Timbuktu oder Kasachstan der Fall sein, aber nicht in so einem bürokratischen Land wie es Deutschland nun mal ist. Die Meldepflicht, die damals, 1995 noch nicht bindend war, ist die eine Geschichte und das mag es auch durchaus geben, dass viele Bürger das schlichtweg vergessen, aber den völlig anonymen Mieter, der eine Wohnung mietet ohne das keine Behörde, wie das Einwohnermeldeamt davon etwas mitbekommt, dass gibt es schlichtweg nicht. Wie soll das in der Praxis funktioneren? Nebenkosten, Müll, Meldung an die Stadtwerke, etc.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Ja, man darf in Deutschland auch keine Handtaschen klauen, Falschparken ist ebenfalls verboten. Beides passiert aber trotzdem relativ häufig. Und gerade in den unsanierten Altbauten damals war man damals oft froh, Mieter zu finden und hat nicht lange gefragt, Hauptsache derjenige hat, gerne auch bar, gezahlt. Das ist heute natürlich anders.
Wir reden hier aber schon vom gleichen Jahr, 1995? Da hat man wohl kaum einen Mietvertrag per Handschlag abgeschlossen und vereinbart, ach sparen wir uns doch den Papierkram, hauptsache du zahlst zum 1. die Miete in bar, mit der Müllabfuhr, Nebenkosten das regeln wir dann schon irgendwie, usw. Das halte ich aber für sehr abenteuerlich. Ich bin selbst im öffentlichen Dienst beschäftigt. Das funktioniert nicht. Sorry.


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Mordfall Stefan Lamprecht - 2. August 1995 in Berlin

13.12.2021 um 16:37
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Die Meldepflicht, die damals, 1995 noch nicht bindend war, ist die eine Geschichte und das mag es auch durchaus geben, dass viele Bürger das schlichtweg vergessen, aber den völlig anonymen Mieter, der eine Wohnung mietet ohne das keine Behörde, wie das Einwohnermeldeamt davon etwas mitbekommt, dass gibt es schlichtweg nicht.
Es passiert genau gar nichts, wenn sich jemand nicht anmeldet und es aus anderen Gründen nirgendwo aufschlägt.

Bsp:
* Vermieter meldet seinen Mieter an.
* Mieter meldet sich nicht an.

Es gibt nun keinen Vorgang, dass zur Meldung des Vermieters keine passende Meldung des Mieters erkannt wird. Ergo passiert genau gar nichts.

Das ist die Realität.


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Mordfall Stefan Lamprecht - 2. August 1995 in Berlin

13.12.2021 um 16:37
Ich finde es im Kontext betrachtet auch unwahrscheinlich im Fall Lamprecht davon auszugehen, dass der Täter völlig unerkannt und anonym in Berlin eine Wohnung bewohnt haben dürfte und somit unentdeckt über 26 Jahre blieb, sodass niemand davon etwas mitbekam.


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13.12.2021 um 16:40
Zitat von trollollotrollollo schrieb:Es passiert genau gar nichts, wenn sich jemand nicht anmeldet und es aus anderen Gründen nirgendwo aufschlägt.
Das ist schlichtweg falsch.
Wichtig: Auskunftspflicht zwischen Vermieter und Meldebehörde

Das Bundesmeldegesetz sieht für Vermieter eine sogenannte Mitwirkungspflicht gegenüber der Meldebehörde vor. Das bedeutet, dass nicht nur Mieter verpflichtet sind, sich zu melden, sondern auch Vermieter die Pflicht haben, für ihre Mieter eine Vermieterbescheinigung auszustellen. Tun sie das nicht, riskieren sie ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 Abs. 3 BMG).
Quelle: https://ratgeber.immowelt.de/a/bundesmeldegesetz-richtig-an-und-ummelden.html#c38735


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Mordfall Stefan Lamprecht - 2. August 1995 in Berlin

13.12.2021 um 16:48
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Das ist schlichtweg falsch
Nein, das ist die Realität.

Vermieter meldet seinen Mieter an, Mieter meldet sich nicht an.
Es passiert nun genau gar nichts, weil vom Amt jetzt nicht ermittelt wird, ob zu der Vermietermeldung
noch eine Mietermeldung fehlt.

Es nützt ja nun nichts, wenn du die Rechtslage zitierst, es aber an der Durchsetzung der Rechtslage an verschiedenen Stellen hapert.

Ist ja wie betrunken Autofahren: Ist verboten, Polizei darf kontrollieren, aber solange nicht kontrolliert wird oder ein Unfall passiert, ist die Trunkenheitsfahrt folgenlos.


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Mordfall Stefan Lamprecht - 2. August 1995 in Berlin

13.12.2021 um 17:20
Zitat von trollollotrollollo schrieb:Es nützt ja nun nichts, wenn du die Rechtslage zitierst, es aber an der Durchsetzung der Rechtslage an verschiedenen Stellen hapert
Ich halte es wie gesagt, für völlig abwegig, dass der Mörder von Stefan unerkannt in einer Berliner Mietwohnung lebte, eine Straftat begann, sowie dann noch "zufälligerweise" bei keiner Behörde in Berlin je gemeldet gewesen ist. Völlig absurd. Und das nicht nur, weil ich selbst bei einer staatlichen Behörde beschäftigt bin, sondern aus plausiblen und nachvollziehbaren Gründen, die ich bereits erwähnte.


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Mordfall Stefan Lamprecht - 2. August 1995 in Berlin

13.12.2021 um 19:28
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Ich bin selbst im öffentlichen Dienst beschäftigt. Das funktioniert nicht. Sorry.
Nur weil das bei Euch auf der Arbeit alles ganz genau festgehalten wird (was ja auch richtig ist), heißt das noch lange nicht, dass das alle Menschen auf Gottes weiter Erdenwelt so machen. Das sage ich Dir, weil ich nämlich selbst Vermieter bin.

Wenn der Vermieter zum Mieter sagt: "Ja, Du musst Dich aber auch anmelden, weißt Du das?" und der sagt: "Aber natürlich, das weiß ich, mache ich dann auch!" und es nicht macht, was passiert dann?

Und da Du schon zitierst, dann aber bitte auch genau hinschauen, was da steht:
Das bedeutet, dass nicht nur Mieter verpflichtet sind, sich zu melden, sondern auch Vermieter die Pflicht haben, für ihre Mieter eine Vermieterbescheinigung auszustellen. Tun sie das nicht, riskieren sie ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 Abs. 3 BMG).

Umgekehrt kann auch der Vermieter bei der Meldebehörde rückfragen, ob sich der neue Mieter an- oder abgemeldet hat.
Quelle: https://ratgeber.immowelt.de/a/bundesmeldegesetz-richtig-an-und-ummelden.html#c38735


Ich MUSS als Vermieter also dem Mieter eine Bescheinigung ausstellen, dass er eingezogen ist und die er dann vorlegt, wenn er sich anmeldet. Und wenn ich ihm diese Bescheinigung gebe, ist meine Pflicht erfüllt. Ich KANN nämlich bei der Meldebehörde fragen, ob er sich auch angemeldet hat, ich MUSS aber nicht. Und von meiner Seite aus den Mieter bei der Meldebehörde angeben muss ich schon gar nicht.

Und außerdem solltest Du beachten, wann das Gesetz in dieser Form (die, wie eben dargestellt es auch keineswegs unmöglich macht, dass jemand sich unerlaubterweise nicht anmeldet) erlassen wurde:

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html

(Da kannst Du dann auch gleich den Gesetzestext im Original nachlesen, falls ich etwas übersehen haben sollte)

Nämlich 2013, und, Trommelwirbel, wann war der Fall Lambrecht? Genau: 1995

Vorher war noch nicht mal die Bescheinigung des Vermieters (im Gesetzt übrigens Wohnungsgeber genannt) an den Mieter verpflichtend, wie ich selbst aus der Perspektive des Vermieters weiß.


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Mordfall Stefan Lamprecht - 2. August 1995 in Berlin

13.12.2021 um 19:58
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Ich MUSS als Vermieter also dem Mieter eine Bescheinigung ausstellen, dass er eingezogen ist und die er dann vorlegt, wenn er sich anmeldet. Und wenn ich ihm diese Bescheinigung gebe, ist meine Pflicht erfüllt. Ich KANN nämlich bei der Meldebehörde fragen, ob er sich auch angemeldet hat, ich MUSS aber nicht. Und von meiner Seite aus den Mieter bei der Meldebehörde angeben muss ich schon gar nicht.
Das ist doch jetzt eine Diskussion, die zu nichts führt. Bei einer Wohngenossenschaft kann man davon ausgehen, dass ein Mietverhältnis dementsprechend gemeldet wird. Das wird damals auch nicht grundlegend anders gewesen sein im Gegensatz zu Heute. Jetzt kann man natürlich darüber "spekulieren", welcher private Vermieter das nicht meldet. Das hat aber mit dem Fall Lamprecht reichlich wenig zu tun.

Der Ausgangspunkt ist doch der gewesen, ob jemand völlig anonym in einer Berliner Wohnung über einen längeren Zeitraum leben kann, ohne irgendwo gemeldet zu sein?

Die Antwort darauf ist ein klares Nein. Das funktioniert nicht. Nicht in diesem Land. Dieser Mensch, der Stefan Lamprecht umgebracht haben dürfte, ist irgendwo gemeldet gewesen, wo auch die Adresse bekannt sein dürfte. Ob er jetzt Hartzer gewesen ist, bzw. wie es früher hieß, Sozialhilfeempfänger, oder irgendwo einem Beschäftigungsverhältnis nachging, spielt dabei keine Rolle. Es wird eine Sozialversicherungsnummer existieren, eine Kundennummer des damaligen örtlichen Arbeitsamtes, Sozialamtes or whatever. Demnach also eine "Meldeadresse". Und das ist doch der entscheidene Punkt.


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Mordfall Stefan Lamprecht - 2. August 1995 in Berlin

13.12.2021 um 20:02
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Die Antwort darauf ist ein klares Nein. Das funktioniert nicht. Nicht in diesem Land. Dieser Mensch, der Stefan Lamprecht umgebracht haben dürfte, ist irgendwo gemeldet gewesen, wo auch die Adresse bekannt sein dürfte.
Das seh ich als wahrscheinlich an. An das planende, ungemeldete Phantom glaub ich nicht. Der hatte bislang eher einfach Glück.


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Mordfall Stefan Lamprecht - 2. August 1995 in Berlin

13.12.2021 um 20:07
Zitat von abberlineabberline schrieb:Das seh ich als wahrscheinlich an. An das planende, ungemeldete Phantom glaub ich nicht. Der hatte bislang eher einfach Glück.
Leider. Sowohl den Jungen ins Haus zu locken mit irgendeinem völlig banalen, aber überzeugenden Versprechen, sowie ihn später, "nach getaner Arbeit", weil er möglicherweise keinen Führerschein besass, dann im hauseigenen Müllcontainer unentdeckt zu entsorgen.

Das ist Alles nicht so kompliziert, wie es vielleicht dem Anschein nach aussehen mag.


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Mordfall Stefan Lamprecht - 2. August 1995 in Berlin

13.12.2021 um 20:38
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Die Antwort darauf ist ein klares Nein. Das funktioniert nicht. Nicht in diesem Land.
Nun, ich habe Dir erklärt, dass und warum Deine Argumentation nicht stichhaltig ist und dass es sinnvoll wäre, zumal als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst (worauf Du verwiesen hast um Deine Autorität zu unterstreichen) die Vorschriften, auf die man sich beruft, auch zu lesen.

Darauf gehst Du nicht weiter ein sondern wiederholst einfach was Du schon vorher gesagt hast. Kann man machen, zeigt aber, dass man eben keine Argumente mehr hat. Aber bitte, ich lasse das gerne so stehen.


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